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> Änderungsfrist für fehlende Markierung?
Blechkiste
Beitrag 14.08.2019, 09:50
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

auf einer Bundesstraße (100 km/h, an Kreuzungen/Ampeln auf 70 km/h beschränkt) wurde vor längerem ein kurzer Teil (den Leitpfosten nach geschätzt 200m) des Straßenbelags erneuert.

Seit bisher ca. 3 Monaten (ich fahre dort werktags 2x täglich) sind sie fertig, die Baustelle ist weg und seitdem steht dort beidseits ein Schild "Fehlende Markierung" mit Begrenzung auf 50 km/h und das rote dreieckige Baustellen-Schild. Es tut sich aber seitdem nichts mehr, was das Anbringen der fehlenden Markierungen betrifft. Viele (vor mir fahrende) Fahrer halten sich nicht (mehr) an die Beschränkung auf 50 km/h und es ist auch eine T-Kreuzung mit einer (nicht markierten) Abbiegespur zwischen den 2 Hauptfahrbahnen.

Gibt es eine Frist oder Vorschrift, in welchem Zeitraum eine fehlende Fahrbahnmarkierung wieder angebracht werden muss?
Und gibt es vielleicht (nachvollziehbare) Gründe, weshalb viele Monate nach Fertigstellung des neuen Belags seitdem dort nichts mehr passiert?

Danke!
MfG Blechkiste.
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ukr
Beitrag 14.08.2019, 11:08
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Drei Monate sind in unserem Straßenwesen kein langer Zeitraum. Es gibt z.B. Straßen, da wird seit vier Jahrzehnten vor "Straßenschäden" gewarnt. whistling.gif

Fristen bzw. Vorschriften
...gibt es im Grunde nicht, es sei denn, die Markierung ist Sicherheits- oder Bußgeldrelevant (z.B. Haltlinien vor Ampeln als Bezugspunkt für Rotlicht-Blitzer).
In der Regel werden auch sog. "Freigabemarkierungen" appliziert, das sind meist "normale" weiße Striche ohne besondere technische Eigenschaften, die die Zeit bis zur Fertigung der endgültigen Markierung überbrücken. Obwohl diese Freigabemarkierungen visuell deutlich schlechter sind und ggf. schon nach einem halben Jahr nicht mehr funktionsfähig, werden diese teilweise auch über mehrere Jahre betrieben.

nachvollziehbare Gründe
...ergeben sich u.a. aus der Anforderung, dass der Asphalt durch Verkehr, Witterung usw. zunächst "altern" muss, weil sonst frische Bitumen-Bestandteile in die ebenfalls frische Markierung wandern. Wo dies nicht beachtet wurde, können sich Markierungen lösen oder verfärben.

Ansonsten resultiert die von dir beschriebene Untätigtkeit auch durch die übliche Auftragsabwicklung durch die Markierungsfirmen. Diese arbeiten nicht selten bundesweit verschiedenste Aufträge ab und folglich wird z.B. ein kurzes Teilstück wie in deinem Fall erst markiert, wenn man in der Nähe noch andere Aufträge hat - sprich da wird "gesammelt". Und dann gibt es noch den nicht unerheblichen Faktor Wetter. Wenn das nicht passt (Regen, auch einige Tage vorher mit noch vorhandener Nässe in der Fahrbahn), kann nicht markiert werden.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Blechkiste
Beitrag 14.08.2019, 11:25
Beitrag #3


Neuling
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Zitat (ukr @ 14.08.2019, 12:08) *
es sei denn, die Markierung ist Sicherheits- oder Bußgeldrelevant
In der Regel werden auch sog. "Freigabemarkierungen" appliziert,


Danke dir.

Nach meiner Definition würde ich es durchaus für Sicherheitsrelevant halten, wenn an einer T-Kreuzung die Abbiegespur nicht markiert/abgegrenzt ist. An der Stelle ist die Fahrbahn breiter und sowohl Geradeaus-Fahrer kommen Abbiegenden in die Quere, wie auch Abbiegende zu weit auf die Spur der entgegenkommenden. Aber meine Definition scheint wohl einfach nicht mit der dafür zuständigen Personen überein zu stimmen. wink.gif

Zitat
dass der Asphalt durch Verkehr, Witterung usw. zunächst "altern" muss, weil sonst frische Bitumen-Bestandteile in die ebenfalls frische Markierung wandern.

Ansonsten resultiert die von dir beschriebene Untätigtkeit auch durch die übliche Auftragsabwicklung durch die Markierungsfirmen. Diese arbeiten nicht selten bundesweit verschiedenste Aufträge ab und folglich wird z.B. ein kurzes Teilstück wie in deinem Fall erst markiert, wenn man in der Nähe noch andere Aufträge hat - sprich da wird "gesammelt". Und dann gibt es noch den nicht unerheblichen Faktor Wetter. Wenn das nicht passt (Regen, auch einige Tage vorher mit noch vorhandener Nässe in der Fahrbahn), kann nicht markiert werden.


Das mit dem altern hatte ich mir in ähnlicher Art schon als Option überlegt. Auch, wenn mir der Zeitraum mittlerweile etwas lang vorkommt. biggrin.gif An vielen anderen Stellen mit erneuertem Belag ging es nur wenige Wochen, bis dann die Markierung angebracht wurde.

Ich danke dir für deine Aufklärung, sofern das nicht ein halbes Jahr lang so bleibt, hat sich mein Verständnis und meine Nachsicht für die Situation wieder etwas erhöht.
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ukr
Beitrag 14.08.2019, 11:31
Beitrag #4


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Nun, im Worst Case kommt natürlich alles zusammen: Man wartet, bis der Asphalt "eingefahren" ist, dann sammelt die Markierungsfirma noch Aufträge, damit es sich lohnt. Wenn die Markierungsfirma loslegen will, passt das Wetter nicht und eine Woche später, bei schönstem Sonnenschein, ist das Unternehmen am anderen Ende der Republik unterwegs. whistling.gif


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Mueck
Beitrag 14.08.2019, 13:00
Beitrag #5


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Zitat (Blechkiste @ 14.08.2019, 12:25) *
Nach meiner Definition würde ich es durchaus für Sicherheitsrelevant halten,
Deswegen ja die 50, reicht auch ... thread.gif
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