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> Transporter/1 punkt wegen ladungssicherung
Fergi82
Beitrag 13.08.2019, 22:34
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe gemeinde..

X war vor 2 jahren bei 7 punkten angelangt(mittlere geschwindigkeitsverstösse/Rotlicht/handy am steuer/)angelangt und habe mich dementsprechend wirklich zusammen gerissen.

Jetzt vor paar mon wurde x bei einem aushilfsjob mit fehlender/unzureichender ladungssicherung belangt.

Es ist ein ford transit 2008 .
Hatte Einspruch eingelegt.

Man wirft x laut angabe der polizei folgendes vor..

Das der Ford ein LKW ist..
Nehme an das ist auch so.
Ist zwar bis max 2,5 t zuladung aber habe gelesen das selbst pkw asl lke zugelassen werden

Transportiert wurden 2 blechkisten mit gumminoppen die an der trennwand positioniert waren..
Bei vollbremsung/beschleunigung etc also kaum ein verrutschen möglich..


Dann eine kleine holzpallete mit ca 20 aufgestapelten sägeblättern die aber jeder einzelne eine feste gummiummantelung hatten..
Da die blätter in der mitte ein loch haben wurden/werden diese an diese holzpalette mit einem langen vertikalen spindelgewinde befestigt..diese sind nun mit der palette fest verbunden..


Da x bis dato überhaupt nichts mit ladungssicherung zu tun hatte,weder eine einweisung noch sonst was habe x die holzpalette nach gutem gewissen befestigt mit spanngurten..
Da hat den x sogar der mitarbeiter wo er die palette herhabe geholfen und ein x also überkreuz die spanngurte angelegt..
Gegen das vor und zurückrutschen war es also gesichert..
Ein hin u.herrollen /herabfallen war auch nicht der fall..

Das einzige was der fall war und auch in der erklärung der polizisten erwähnt wird und wodurch sie versuchen mir ein strick draus zu drehen ist das es gegen das seitliche hin und her rutschen nicht gänzlich gesichert war..
Das hat x deswegen etwas vernachlässigt weil die palette genau zwischen den ausbuchtungen der radkästen positioniert war..also die palette hatte nach links und rechts max 5-10 cm nur verrutschen können..

Desweitere wird bemängelt das die gurte nicht unter spannung war,was nicht stimmt..vielleicht war sie nicht GENUG unter spannung oder die spannungt hat sich etwas gelöst aber spannungslos war sie aufjedenfall nicht..

X stellt mir folgende frage.

Es geht um tbnr 122600 stvo paragraph 22

Da gibt es eine geldbusse für unzureichende ladungssicherung bei einem LkW das mit 70 eu und 1 punkt belangt wird..

Das gleiche gibt es für pkw allerdings mit 35 eu und OHNE PUNKT.

Dann gibt es noch den zusatz sachverhalt der Gefährdung..

frage wäre:

Wäre es nach ermessen der beamten möglich gewesen THEORETISCH es bei einer Ordnungswidrigkeit zu belassen oder gibt bei Lkw zugelassenen transportern AUTOMATISCH den punkt.

Den eine konkrete Gefährdung sahen selbst die beamten in ihrem Bericht/aussage NICHT!diese sei für den tatbestand aber auch nicht erforderlich steht da.

X habe die fehlende/unzureichende ladungssicherung zwar eingeräumt aber nur weil er dachte das der punkt von einer GEFÄHRDUNG abhängig erteilt wird.

Jetzt scheint es wohl dran zu liegen das es am lkw status lag!


X hat leider keine rechtsschutz..
Und von diesem verfahren/Einspruch hängt sein FS entzug ab..


Bitte bitte leute hilft ihm habt ihr irgendwelche anregungen tipps etc wie xb ei einem gnädigen milden Richter ein hauch einer chance haben könnte oder meint ihr er sollte es ganz vergessen???
Vielen lieben dank schon mal im vorraus









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ulm
Beitrag 14.08.2019, 05:13
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Nach zwei Jahren wäre interessant, ob Du wirklich noch bei sieben Punkten stehst oder da nicht der eine oder andere Punkt mittlerweile das Zeitliche gesegnet hat.
Hast Du die Auflistung griffbereit und kannst mal die Daten abtippen?

Zur Ladungssicherung:
Wurdest Du von normalen Streifenpolizisten kontrolliert oder von einer Lkw-Kontrollgruppe? think.gif
Nach Deiner Beschreibung sehe ich im Moment mal auch eine nachlässige Ladungssicherung. Das Blöde: Keine oder schlechte Ladungssicherung werden nicht großartig unterschieden.
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Kühltaxi
Beitrag 14.08.2019, 05:37
Beitrag #3


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Das mit "Lkw" ist leider so, hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Braucht nur "Lkw" oder "Fahrzeug zur Güterbeförderung" in den Papieren zu stehen, Größe irrelevant.
Ich würde hier tatsächlich Einspruch einlegen und auf einen Richter hoffen der das großzügiger beurteilt als die Polizisten, gerade wenn die keine Lasi-Spezialisten waren. Ist ja im Gegensatz zu einem gemessenen Tempoverstoß eine ziemlich subjektive Sache. Hier waren die Polizisten nach der Schilderung wohl auch extrem kleinlich.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Fergi82
Beitrag 14.08.2019, 08:21
Beitrag #4


Neuling
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Hallo vielen dank für die einschätzungen bisher..

Die verjährten delikte wurden schon berücksichtigt .
X steht bei 7 Punkten..

Wurde von 3 polizisten wegen nicht anschnallens angehalten..
Dann erwachte in ihnen der jagdtrieb.
Hatte den Fs nicht dabei=15eu
Nicht angeschnallt=40eu
Keine warnweste=15eu
Drogentest=augen anleuchten/geschlossene augen bis 30 zählen etc)

Als die merkten keine drogen im spiel gingen die zur ladung über..
Da wurde x leider etwas patzig und sagte" jetzt wollen sie es mir mal aber richtig geben" weil er das langsam als Schikane empfand..

Es wurde mit einem netteren Polizisten ein netzt aufgetrieben womit die kisten gesichert wurden und versucht die gurte auf spannung zu bringen was aber nicht gelang da die ladung halt sperrig war aber die palette wurde nochmals mit spanngurten umwickelt..

Dann teilte man mit das man mir zwar die Ladungssicherung anlasten werden den rest(kein fs dabei/gurt) ert aber erlassen soll.

X bat und bettelte um das Gegenteil" lasst mich das zahlen wofür sie mich ursprünglich angehalten haben, das mit der ladungssicherung war echt keine böse Absicht zumal es Innerstädtisch geliefert wird"..

Keine gnade!

Und das echt krasse:
X wurde ecakt eine woche später von den gleichen polizisten Truppe wieder angehalten!!

Diesmal angeschnallt mit korrekter ladungssicherung.
Der nettere polizist hat x sogar mit diesen Jugendlichen faust gruss begrüsst..
Ein auf" ich bin dein Kumpel was geht bro giv me high five"..

Also sehe ich das so das man durchaus eine Ordnungswidrigkeit /verwarngeld austellen hätte können??

Hoffe das sieht der richter auch so

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Kurier
Beitrag 14.08.2019, 08:46
Beitrag #5


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Nach dieser Beschreibung gehe ich davon aus, dass die beiden Beamten keine Spezialisten in Punkto Ladungssicherung waren. Der Vorwurf und der Punkt sollte wegzukriegen sein.
Allerdings solltest du dir dringend 1. Kenntnisse aneignen und 2. Ladungssicherungsmaterialien zur Verfügung stellen lassen sonst können mal Punkte dein kleistes Problem werden.


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Kühltaxi
Beitrag 14.08.2019, 09:06
Beitrag #6


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Für "keine Warnweste" gibt's mittlerweile Knolle?


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Andreas24
Beitrag 14.08.2019, 09:12
Beitrag #7


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yes.gif https://www.bussgeldkatalog.org/warnwestenpflicht/
Aber anziehen brauchst du sie nicht, im Auto mitführen langt wallbash.gif


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Spidersangel
Beitrag 14.08.2019, 09:15
Beitrag #8


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TBNr. 353000= 15€
Verstoß gegen §53a StVO



Edit: zu langsam sadwalk.gif
Andreas war schneller
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auchdasnoch
Beitrag 14.08.2019, 13:21
Beitrag #9


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Zitat (Andreas24 @ 14.08.2019, 10:12) *
Aber anziehen brauchst du sie nicht, im Auto mitführen langt wallbash.gif
Damit man sich kein Knöllchen einfängt, wenn man die Warnweste aus dem Kofferraum holt. In Österreich ist das anders. Da muss für jeden Insassen eine Warnweste in der Fahrgastzelle mitgeführt und vor dem Aussteigen angezogen werden.
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Fergi82
Beitrag 14.08.2019, 13:34
Beitrag #10


Neuling
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Die frage die wir klären müssten ist gibt es die möglichkeit der beamten bei einer unzureichenden ladungssicherung bei einem lkw dies als Ordnungswidrigkeit mit verwarngeld zu ahnden oder ob es nur mit dem punkt zu ahnden ist..

Und ob eine rutschmöglichkeit einer breit aufgestellten pallete zwischen den Radkastmulden um wenige cm schon ein tatbestand des"verrutschen" ist..

3 Vorwürfe muss x entkräften können.
1.Das es zu einem relevanten verrutschen kommen konnte..
(Wobei hier wohl allein schon die Möglichkeit des verrutschen zum verhängniss werden kann bei einem entsprechenden richter)

2.das die kisten am boden gumminoppen hatten und an der trennwand waren und auch weitgehenst gesichert waren..

3 .das die gurte doch spannung hatten,nur nicht laut den ermessen der beamten..


Naja...hoffe um einen Gnädigen richter.





Ich kenne zb auch fälle von paketboten zb hermes..

Die sind eigentlich dazu verpflichtet die Pakete mit netzen zu "sichern" was natürlich zu 99% keiner macht..

Da wird wohl zu gunsten des fahrers lediglich eine "Ordnungswidrigkeit" eingeleitet oder gleich das auge zugedrückt..



Und was ist mit dem Tatbestand der gefährdung?

Spielt sie in diesem fall und wie die polizei behauptet keinerlei Rolle??

Denn woanders lese ich das die Gefährdung entscheidend für den punkt ist oder nicht.

Lg
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Andreas24
Beitrag 14.08.2019, 13:39
Beitrag #11


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Zitat (Fergi82 @ 13.08.2019, 23:34) *
(...) Da x bis dato überhaupt nichts mit ladungssicherung zu tun hatte,weder eine einweisung noch sonst was habe x die holzpalette nach gutem gewissen befestigt mit spanngurten.. (...)

Das solltest du vor Gericht so aber besser nicht sagen, nicht dass da Vorsatz bei raus kommt, nach dem Motto: "Ich wusste nicht wie es richtig geht, aber wird schon passen"


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Kurier
Beitrag 14.08.2019, 14:41
Beitrag #12


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Ich zitiere mal aus einer Ausarbeitung zum Thema, welche ich vor einigen Jahren gefertigt und hier im Forum eingestellt habe:
Zitat
Die gesetzliche Pflicht der Ladungssicherung ergibt sich aus § 22 (1) StVO: § 22 (1)Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern,dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Beispiel*:Bußgeldandrohung LKW und Kraftomnibusse: Ladung / Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder nicht besonders gegen Herabfallen gesichert 60 € Bußgeld – 1Punkt Bei Gefährdung anderer 75 € Bußgeld – 1 Punkt

Bußgeldandrohung alle anderen Kraftfahrzeuge: Ladung / Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder nicht besonders gegen Herabfallen gesichert 35 € Verwarnungsgeld Bei Gefährdung anderer 60 € Bußgeld – 1 Punkt

Damit wird es schwierig aus der Nummer rauszukommen, und die Paketdienstboten als entschuldigung anführen nach dem Motto: Aber die....
Das geht schief.


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Fergi82
Beitrag 14.08.2019, 15:19
Beitrag #13


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Ok..

Aber wenn wir die einzelne punkte durchgehen..
Kisten
Vollbremsung : keine gefahr/kein verrutschen/kein herabfallen/kein rollen/

Beschleunigung und bei ausweichen auch keine gefahr und kein verrutschen da gumminoppen..

Holzpallete war auch soweit gesichert mit überkreuzten spanngurten.
Er hatte aufgrund der radmulden nur 5 cm Platz bach links und rechts.


Stellt sich jetzt im ganzen also die frage der verkehrssicherheit??
Es konnte wie im Beispiel angeführt nichts umfallen/nichts hin und her rollen/nichts herabfallen/nichts Lärmen..

Das einzige was möglich war ,das die pallete wie erwähnt leicht nach links oder rechts rutschen konnte..wie gesagt die palletr stand stabil zwischen den radkastmulden mit angespannten gurten...

Bin echt am verzweifeln...

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Fergi82
Beitrag 14.08.2019, 15:42
Beitrag #14


Neuling
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Meint ihr der richter wird nicht berücksichtigen das es um kein güter und autobahnverkehr handelte sondern lediglich um einen innerstädtische auslieferung von 6km??

Sollte x evt erwähnen das der punkt über ein FS entzug entscheidet und er auch daher um diesen punkt kämpfe und der entzug eine kette von sehr sehr unangenehmen folgen nach sich ziehen würde.

Der aushilfsjob mit übernahmemöglichkeit wäre weg..
Auch ein anderen job zu finden wäre fast unmöglich da ungelernt und er weitgehend sich mit fahrerjobs über wasser hält..
Mit der aushilfe und dem alg 1 zahlt er sein kredit auch diese wäre gefährdet.
Eine insolvenz droht.
Sein sohn könnte er lange nicht sehen da weit weg wohnt
Kurz und knapp es geht hier wirklich um seine ganze existenz.

Finanziell wie beruflich wie auch im sozialen leben wäre ein fs Entzug der absolute supergau.

Daher würde er sich ungemein über mehr anregungen oder vielleicht einem sehr sehr guten verkehrsrechtsanwalt empfehlung wo ihr meint der könnte ihn rausboxen freuen..

Lg
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Q-Treiberin
Beitrag 14.08.2019, 16:31
Beitrag #15


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Da Du mehrfach geschrieben hast, dass Du „Mr. X“ bist, bleib doch einfach beim „ich“, liest sich einfach flüssiger.

Und ja, ein Richter berücksichtigt erstmal alles, inwieweit es sein Urteil positiv für Dich beeinflusst bleibt dann abzuwarten.

Sich Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, also nicht den Scheidungsanwalt Deiner Tante und hoffe, dass er für Dich gute Arbeit leistet...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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hk_do
Beitrag 14.08.2019, 20:50
Beitrag #16


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Zitat (Fergi82 @ 14.08.2019, 16:19) *
Beschleunigung und bei ausweichen auch keine gefahr und kein verrutschen da gumminoppen..


vergiss die Gumminoppen, nach den anerkannten Regeln der Technik musst du bestimmte Sicherungskräfte (nicht nur nach vorne sondern auch zu beiden Seiten und nach hinten) erreichen, die mit Gumminoppen nicht zu schaffen sind.

Zitat
Holzpallete


spielt keine große Rolle mehr, wenn der Tatbestand schon mit den Kisten erfüllt war.

Zitat
Stellt sich jetzt im ganzen also die frage der verkehrssicherheit??
Es konnte wie im Beispiel angeführt nichts umfallen/nichts hin und her rollen/nichts herabfallen/nichts Lärmen..


Ja, das glauben immer alle. Bis es dann mal schief geht. Beispiele gibt es genug im Netz und auch in diesem Forum.

Wenn der Transit tatsächlich als LKW zugelassen ist (das verrät ein Blick in den Fahrzeugschein, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch) lässt sich ohne fachkundige Hilfe kaum was an der Sache drehen.

Ob ein kundiger Anwalt da was machen kann ist aus der Ferne schwer zu sagen. Der Anwalt selbst wird allerdings nicht so ohne weiteres sagen, dass es sich nicht lohnt (für den lohnt es sich immer...). Wenn aber so viel auf dem Spiel steht, lohnt es sich ja wohl auch nach einem Strohhalm zu greifen.

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Fergi82
Beitrag 14.08.2019, 22:22
Beitrag #17


Neuling
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Es konnte wie im Beispiel angeführt nichts umfallen/nichts hin und her rollen/nichts herabfallen/nichts Lärmen..


Warum glauben lieber hk..??

Es waren 2 blechkisten auf den boden..nichts aufgestapelt an der trennwand..
Ein verrutschen nach links und rechts und nach hinten ist mit gumminoppen kaum zu schaffen..da drehe ich gerne ein video von..
AUSSER bei einem krassen unfall wenn mir einer reinfährt..erst dann wären sie wohl verrutscht oder umhergeflogen..aner das wären sie auch wohl mit netz..

Bitte was konnte jetzt physikalisch umfallen/herabfallen/hin und her rollen/oder lärmen???

Wenn du es mir erklärst bin ich der letzte der das nicht einsieht...

Ich sehe nur eine möglichkeit des verrutschen der der kisten bei einem auffahrunfall oder ein verrutschen der holzpalette um 5 cm nach links und rechts..

Aber ich merke.

Richter gnadenlos oder richter mild wird hier den ausgang bestimmen..





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shortie
Beitrag 15.08.2019, 05:59
Beitrag #18


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Mich wundert, dass du sowas behaupten kannst

Zitat (Fergi82 @ 14.08.2019, 22:22) *
Es konnte wie im Beispiel angeführt nichts umfallen/nichts hin und her rollen/nichts herabfallen/nichts Lärmen..

obwohl du diesen Wissenststand hast:

Zitat (Fergi82 @ 13.08.2019, 22:34) *
Da x bis dato überhaupt nichts mit ladungssicherung zu tun hatte,weder eine einweisung noch sonst was

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blackdodge
Beitrag 15.08.2019, 06:08
Beitrag #19


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Ich nehme mal an, dass es kein Reibwertzertifikat für die Gumminoppen, unter den Blechkisten gibt.
-> damit zur Ladungssicherung nicht geeignet, d.h. diese zählen als nicht vorhanden !


Zu der Palette zwischen den Radkästen:

seitliche Lücken auch innerhalb der Ladung bis max. 5 cm insgesamt sind zulässig, 5 cm links und 5 rechts eben nicht.


--------------------
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Dlarah
Beitrag 15.08.2019, 06:25
Beitrag #20


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Zitat (Fergi82 @ 14.08.2019, 09:21) *
Wurde von 3 polizisten wegen nicht anschnallens angehalten..
Dann erwachte in ihnen der jagdtrieb.
Hatte den Fs nicht dabei=15eu
Nicht angeschnallt=40eu
Keine warnweste=15eu
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Waren denn wenigstens die Reifen und Bremsen in Ordnung? Handy-, Rotlicht-, Tempoverstöße hat es ja auch gegeben (OK, das haben die Beamten vor Ort vielleicht nicht abgeglichen). Aber auch bei dem verbleibenden "Gesamtkunstwerk" hätte ich als cop.gif vor dem inneren Auge eine Analogie zu einem Tier der Gattung Sus scrofa gezogen und den Rest auch noch geprüft.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Fergi82
Beitrag 15.08.2019, 09:14
Beitrag #21


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Shortie..
Da ich weiss was die wörter herabfallen/umfallen/hin u.her rollen/lärmen bedeuten und da braucht es was das angeht denke ich keine grossen kentnisse..

Aber vielleicht erklärst du mir was bei 2 an boden liegenden bleckkisten Umfallen/herabfallen/hin und her rollen kann..
Oder das gleiche bei der pallete...

Dlarah,
Ja klar wurden auch diese kontrolliert!
Das ganze programm!
Bitte solche tiervergleiche unterlassen..
Finde das sehr crocuta crocuta mässig

Blackdodge,
Also liegts an 2,5 cm spiel was mir zum Verhängnis wird..

Genauso wie bei den Tempoverstössen..
22/ 24/25/ zu viel...ausserorts..
2/4/5 km/h weniger und es wären keine punkte...

Bei dem handy..nicht tel nicht gesimmst es kurz ausgerichtet da navigiert und runtergefallen..

NEIN..ich bin kein pechvogel aber ich bin jetzt auch nicht der ,wo versucht wird zu suggerieren der hat das nicht anders verdient...
2019 ist wirklich nicht mein jahr..
Was mir alles durch einen menschen widerfahren ist wünsche ich keinem..es hat mich völlig aus dem Gleichgewicht gebracht was sich leider auch in manchen fällen auf den strv ausgewirkt hat

Lg
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Kurier
Beitrag 15.08.2019, 09:38
Beitrag #22


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Zitat (Fergi82 @ 15.08.2019, 10:14) *
Blackdodge,
Also liegts an 2,5 cm spiel was mir zum Verhängnis wird..


Nein, an der unzureichend gesicherten Ladung und an Deinem sehr dünnen Wissen über Ladungssicherung.


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Falo999
Beitrag 15.08.2019, 09:52
Beitrag #23


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Zitat (Fergi82 @ 15.08.2019, 10:14) *
Genauso wie bei den Tempoverstössen..
22/ 24/25/ zu viel...ausserorts..
2/4/5 km/h weniger und es wären keine punkte..

Oder einfach nicht immer an die Punktegrenze fahren...

Bei mir mußes es auch ersteinmal Klick machen bis ich verinnertlich habe das nicht ziel ist möglichst immer so zu fahren das es keine Punkte gibt sondern grundsätzlich an die Regeln halten.

Bei mir war der 'klick' die Seminar-Teilnahme als ich beim alten System 15 Punkte gesammelt hatte und ich noch 16 Monate hatte bis die ersten Punkte getilgt wurden.
Seitdem habe ich meine Zielgeschwindigkeit auf maximal 10Km/h über Limit justiert und habe seitdem nur noch Knollen aus Holland wegen +3 und +4Km/h zu schnell bekommen.
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Fergi82
Beitrag 15.08.2019, 10:01
Beitrag #24


Neuling
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Kurier..
Aber du hast in deinen vorherigen post geschrieben das der vorwurf und der punkt wegzukriegen sein sollte..

Und ich widerspreche dir da auch garnicht..
Aber es waren keine transport güter da die herabfallen/umfallen/hin und her rollen oder lärmen konnten..

Wenns jetzt wirklich um diese 4 physikalischen gegegebenheiten geht habe ich mir nichts vorzuwerfen..

Gehts es ums verrutschen ,schon.
Die kisten vielleicht mehr die palette weniger.

Ich habe hier mehrere tatbestände die ich irgendwie zuordnen muss..

Unzureichend gesichert..
Verkehrssicher gesichert..
Mit/ohne gefährdung..

Etc

Ich denke der richter wird über die 2 oberbegriffe unzureichend und verkehrssicher nachdenken..

Ist es wirklich unzureichend gewesen..laut einigen hier ja..laut einigen waren die polizisten eben keine spezies und kleinlich..

Das wird bei richtern auch nicht anders sein..
Wenn der richter das als (groben) Verstoß ansieht..ist es so..
Wenn nicht habe ich glück gehabt..

Ich bestehe auch nicht drauf hier recht zu haben..

Ich versuche gnade vor recht,milde und berücksichtigung der Umstände in denen ich mich befand und befinden werde nach einem fs entzug vom richter zu bekommen..

Falo..
Absolut zustimm..
Mit geschwindigkeitsverstössen habe ich keine probleme mehr..
Leider kamen dafür ANDERE delikte die man in strv verkehr begehen kann..

Zb handy..
Ich bin 38 und wurde seit 20 jahren NICHT EINMAL MIT HANDY ERWISCHT...

In den letzten 3 Monaten gleich 2 mal..
1 mal runtergefallen und ausgerichtet wegen navi und einmal wirklich rumgefuchtelt weil meine ex ständig anrief nich bedrohte etc..

Das punktesammeln fing mit meiner ex an...überhaupt fing mein leben an berg ab zu gehen mit ihr..
Aber da stösst man bei vielen trotzdem auf Unverständnis und bei einigen eben nicht....
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