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> ausländischer Führerschein, kein Wohnsitz in Deutschland, komplizierter Sachverhalt
MasterCub
Beitrag 09.01.2019, 01:50
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Forumgemeinde,
ich bin deutscher und französischer Staatsbürger.

ich kehre Deutschland den Rücken und werde für ein Jahr in Jamaika leben und arbeiten.
Dort werde ich meinen ersten Führerschein (Vorher noch niemals einen gehabt in keinem Land der Welt) erwerben.

Nach diesem Jahr werde ich voraussichtlich wieder nach Deutschland zurückkehren um an einem 3 monatigen Projekt zu arbeiten.
In Deutschland melden werde ich mich nicht, denn nach den 3 Monaten werde ich dauerhaft in meine Ferienwohnung in Frankreich ziehen.
Somit werde ich mich in Frankreich melden, da dort dann mein ständiger Wohnsitz sein wird so wird es dann auch in meinem französischen Pass stehen.

Darf ich nun in Deutschland dauerhaft mit meinem jamaikanischen Führerschein Auto fahren?
In Frankreich werde ich keine neue Fahrerlaubnis beantragen oder umschreiben lassen, da ich nur in Deutschland fahren würde wenn ich meine Eltern besuche und für diese mal was einkaufen muss.

Laut der Internetseite Bundesministerium für Verkehr
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/S...eutschland.html

Konnte ich eine Fallkonstellation wie diese nicht finden. Aber eigentich müsste ich fahren dürfen, da ich ja nicht in Deutschland meinen ständigen Wohnsitz habe.
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random
Beitrag 09.01.2019, 04:43
Beitrag #2


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Wenn keinerlei Sperrfristen bestehen, darfst du auch mit Wohnsitz 6 Monate in DE fahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html

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jens_16syncro
Beitrag 09.01.2019, 10:28
Beitrag #3


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Probleme wird es evtl. geben, wenn der TE wie geplant dann in Frankreich seinen Wohnsitz genommen hat.
Da er keine FE in Frankreich erwerben möchte, dürfte es nach Ablauf der 6 Monate nach Wohnsitznahme in F nicht mehr erlaubt sein, mit der Jamaica-FE in D zu fahren.
Ausweg: F schreibt eine Jamaica-FE in eine F-FE um. D macht das nicht, aber das ist ja auch nicht gefragt.
Mit dieser umgeschriebenen F-FE könnte man dann in D fahren, wenn man hier in D NICHT wohnt.
Schreibt F nicht um, dürfte der TE nach Ablauf der Frist in der EU wohl keine KFZ mehr führen.


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Eala Frya Fresena
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Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.01.2019, 10:48
Beitrag #4


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Er KANN natürlich - bei ausschließlichem Wohnsitz in Fronkreisch - dortselbst eine NEUE französische FE erwerben und diese in D nutzen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Falo999
Beitrag 09.01.2019, 10:52
Beitrag #5


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Zitat (jens_16syncro @ 09.01.2019, 10:28) *
Mit dieser umgeschriebenen F-FE könnte man dann in D fahren, wenn man hier in D NICHT wohnt.

Da Jameica wohl kaum in der Anlage 11 der FEV steht muß D die FE nicht anerkennen wenn F die FE PRÜFUNGSFREI umschreibt (was ich aber eh nicht glaube das die das machen werden)
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Jens
Beitrag 09.01.2019, 11:18
Beitrag #6


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Zitat (Falo999 @ 09.01.2019, 10:52) *
Da Jameica wohl kaum in der Anlage 11 der FEV steht muß D die FE nicht anerkennen wenn F die FE PRÜFUNGSFREI umschreibt

Eine EU-FE, die auf der prüfungsfreien Umschreibung eines Drittstaat-FE beruht, die nicht in Anlage 11 steht, wird in D nicht anerkannt (§28 Abs. 4 Nr. 7 FeV).


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kamii
Beitrag 09.01.2019, 11:31
Beitrag #7


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Zitat
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz (...) in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen (...) im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. (...) (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis, (...) deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde.


Kein Wohnsitz in D, keine Relevanz der Anlage 11
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Kai R.
Beitrag 09.01.2019, 12:39
Beitrag #8


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am einfachsten dürfte es sein, sich in den drei Monaten hier zu melden, die Theorie im Internet zu erlernen und sich in einer Fahrschule die fahrtechnische Anpassung für hiesige Verhältnisse zu erwerben. Dann Theorie- und Praxisprüfung hier ablegen, wobei keine Ausbildungspflicht besteht. Anschließend hat man dann einen deutschen FS und darf überall fahren.


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Kai

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MasterCub
Beitrag 09.01.2019, 14:04
Beitrag #9


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@ Kai. R.

auch wenn ich hier eine MPU machen müsste?

nochmal zum genaueren verstehen: noch niemals eine Fahrerlaubnis besessen

Aber bei einem Delikt mit BTMG habe ich bei der Führerscheinstelle nachgefragt und die wollen eine MPU.

Stellt sich die Frage wenn ich den Führerschein dann z.B. umschreiben möchte und dazu dann eben länger als 3 Monate also mind. die 185 Tage in Deutschland gemeldet bleibe
kann ich dann beim ablegen der Prüfung Theorie und Praxis die MPU umgehen?

Gibt es dazu einen genauen Gesetzestext?

Vielen Dank schonmal

Und noch eine Frage.

Wie sieht eigentlich die Situation bei einer Polizeikontrolle oder einem Gerichtsverfahren aus?

Gleiche Situation.

Ich bin in Deutschland mit dem Auto unterwegs mit jamaikanischem Führerschein und auf meinem Personalausweis steht ohne festen Wohnsitz in Deutschland.

http://www.ra-hartmann.de/wohnsitzverstoss...nn-partner.html

Man möge sich mal den Fall dieses Links durchlesen.

"Andererseits muss die Begründung eines Scheinwohnsitzes (der zur Ungültigkeit des Führerscheins in Deuschland führen würde) aufgrund der Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits abschließend erwiesen sein. Vielmehr reicht es aus, wenn diese Informationen darauf “hinweisen“, dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen. In diesem – und nur in diesem – Fall können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats (also Deutschland) auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist, herangezogen werden. Vorliegend hatte der Betroffene wie gesagt nach Auskunft der Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats nur über einen knapp 185 Tage dauernden vorübergehenden Aufenthalt verfügt und bereits 54 Tage nach der Anmeldung den Führerschein erworben. In dieser speziellen Konstellation liegen nach Auffassung des Gerichtes vom Ausstellungsmitgliedstaat – ausnahmsweise! – herrührende unbestreitbare Informationen vor, die auf einen Wohnsitzverstoß hinweisen.

Es muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass nur dann inländische Umstände (wie zum Beispiel eine Wohnsitzmeldung oder auch eine Zeugenaussage) berücksichtigt werden können, wenn es eine Rückmeldung aus dem Ausstellermitgliedstaat gibt, die tatsächlich einen Wohnsitzverstoß nahelegt. In allen anderen Fällen ist von der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auszugehen. Das Denkmuster: mit der Ausstellung des Führerscheins hat der Ausstellermitgliedstaat (im vorliegenden Fall: Polen) zu erkennen gegeben, dass es die Einhaltung des Wohnsitzerfordernis überprüft und bejaht hat."

Nun dazu sollte man wissen das es in Jamaica kein ordentliches Meldesystem gibt.
Nach meinem Rechtsverständnis kann ich also nicht belangt werden sofern mir keiner was anderes nachweisen kann - und in diesem Fall muss ja die Justiz mir den Wohnsitzverstoß nachweisen!

Richtig oder falsch?
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treysis
Beitrag 09.01.2019, 14:20
Beitrag #10


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Wenn in D von dir eine MPU verlangt wird, darfst du - meines Wissens - auch mit der Jamaica-FE hier nicht fahren. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.

@MasterCub: Wenn in D von dir eine MPU verlangt wird, darfst du - meines Wissnes - auch mit der Jamaica-FE hier nicht fahren. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.
Bist du Franzose? Im französische Pass steht soweit ich weiß keine Adresse. Es gibt dort auch kein Melderegister.
In Frankreich werden jamaikanische Führerscheine prüfungsfrei umgeschrieben (https://www.diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/mise...v_cle01f1c2.pdf).

@jens_16synchro: Frankreich wendet andere Fristen zur Umschreibung an. Und wie gesagt, jamaikanische FE werden in Frankreich eh prüfungsfrei umgeschrieben. Wenn der TE nicht umschreibt, dann darf er zwar in Frankreich nicht mehr fahren, im Rest der Welt (inkl. EU) bleibt seine FE aber bestehen (mal abgesehen von der Sache mit der MPU-Auflage in D).

@Falo999: Deswegen schrieb Jens ja, wenn der TE _NICHT_ in D wohnt. Wohnt er in F, dürfte er auch die von F umgeschriebene FE bei Besuchen in D nutzen (wieder unter Ausblendung der MPU-Problematik).

Das einfachste wäre wohl: Wohnsitz in F, dort den Führerschein neu machen. Sollte dort nicht all zu teuer sein. Der ist dann - weil EU-FE - auch in D anzuerkennen und sogar umschreibbar (wenn irgendwann der Wohnsitz nach D verlegt würde).
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MasterCub
Beitrag 09.01.2019, 14:38
Beitrag #11


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@ treysis
kannst du den Link nochmal posten? der funktioniert leider nicht...
er sagt "The requested URL /IMG/pdf/mise_a_jour_liste__permis_de_conduire_valables_a_l_echange_retrait_boliv_cle01f1 c2.pdf was not found on this server."

Denn laut meinen Recherchen https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1459
dann auf der Website auf den Reiter "Installation" klicken

(verzeiht die schlechte Übersetzung ist von google):
"Um anerkannt zu werden, muss Ihre Lizenz die folgenden 3 Bedingungen erfüllen:

>um gültig zu sein
>vor dem Umzug nach Frankreich von dem Land ausgestellt worden sein, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten
in Französisch oder bei Bedarf geschrieben werden, eine offizielle Übersetzung in Französisch begleitet werden, legalisiert oder apostilled wenn im Ausland oder durchgeführt werden , wenn in Frankreich durchgeführt, durch einen durchgeführt autorisierten Übersetzer .

Darüber hinaus müssen Sie die folgenden 4 Bedingungen einhalten:

>Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der entsprechenden Genehmigungskategorie in Frankreich,
>nicht im Land der Erteilung der Lizenz, die Aussetzung, Entzug oder Aufhebung Ihrer Fahrberechtigungen (diese Bedingung nicht. Allerdings müssen Sie, nachgewiesen werden insbesondere im Falle einer polizeilichen Kontrolle kann diese kontrolliert werden)
>in Frankreich nicht vor Erteilung Ihrer ausländischen Lizenz Gegenstand einer Annullierung oder Ungültigerklärung Ihres Führerscheins waren ,
>Beachten Sie die medizinischen Informationen in Ihrem Führerschein (Beispiele: obligatorisches Tragen einer Brille, Anpassen des Fahrzeugs an eine Behinderung).
Sie müssen auch:

>wenn Sie Franzose, Europäer oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind und die Genehmigungsprüfung während eines Zeitraums bestanden haben, in dem sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausstellungsland befand,
>wenn Sie ein außereuropäischer Ausländer sind:
Sie haben Ihre Erlaubnis vor dem Datum der Gültigkeit Ihres ersten Aufenthaltstitels in Frankreich oder der Gültigkeit Ihres Visums durch das französische Amt für Einwanderung und Integration (Ofii) erhalten .
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben als das Land, in dem Sie Ihre Erlaubnis ausgestellt haben (z. B. Algerier mit einer tunesischen Erlaubnis), haben Sie es erworben, während Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Land hatten.

Was es mit der sogennanten "Genehmigunsprüfung" auf sich hat konnte ich bisher nicht herausfinden...

Das wäre an dieser Stelle interessant zu wissen, denn wenn ich mehr als 185 Tage in Frankreich wohne und meinen jamaikanischen Führerschein umschreiben lasse in einen französischen (Europäischen) Führerschein sollte es auch keinerlei Probleme mit der MPU geben. Diese gilt nur für Führerscheinerwerb in Deutschland. Führerscheine aus der EU sind aber in Deutschland regelmäßig anzuerkennen wenn kein Wohnsitzverstoß nachgewiesen werden kann.


ach ja und ich bin Franzose und auch Deutscher.

und ja selbstverständlich steht im französischem Ausweis auch meine momentane deutsche Adresse noch drin,
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Kai R.
Beitrag 09.01.2019, 14:58
Beitrag #12


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was genau war denn mit BTM? Harte Drogen? Es muss ja nicht so sein, dass die MPU auch zu Recht gefordert wird.


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Grüße

Kai

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MasterCub
Beitrag 09.01.2019, 15:10
Beitrag #13


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nix hartes aber Cannabis im kilogramm bereich. anbau und handel

also ums kurz zu fassen das mit btm und mpu ist rechtmäßig aufgrund des urteil und unterbringung im maßregelvollzug liegt quasi ein forensisch psychiatrisches gutachten einer cannabis abhängigkeit vor. und obwohl ich entlassen wurde erfolgreich zuendetherapiert hat dieses dokument natürlich keinerlei wertigkeit bei der MPU weil es da nur um GELD und nicht sinnhaftigkeit geht
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VPL
Beitrag 09.01.2019, 15:16
Beitrag #14


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Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 01:50) *
ich kehre Deutschland den Rücken und werde für ein Jahr in Jamaika leben und arbeiten.

blink.gif


Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 15:10) *
nix hartes aber Cannabis im kilogramm bereich. anbau und handel

laugh2.gif

Verzeiht mir den kleinen Witz.

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treysis
Beitrag 09.01.2019, 15:24
Beitrag #15


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Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 14:38) *
@ treysis
kannst du den Link nochmal posten? der funktioniert leider nicht...
er sagt "The requested URL /IMG/pdf/mise_a_jour_liste__permis_de_conduire_valables_a_l_echange_retrait_boliv_cle01f1 c2.pdf was not found on this server."
Ist korrigiert (das Leerzeichen vor c2.pdf gehört da irgendwie nicht hin).

Zitat
Was es mit der sogennanten "Genehmigunsprüfung" auf sich hat konnte ich bisher nicht herausfinden...
Ist nur ne schlechte Übersetzung. Da geht es lediglich um Fahr-/Theorie-Prüfung.

Zitat
Das wäre an dieser Stelle interessant zu wissen, denn wenn ich mehr als 185 Tage in Frankreich wohne und meinen jamaikanischen Führerschein umschreiben lasse in einen französischen (Europäischen) Führerschein sollte es auch keinerlei Probleme mit der MPU geben. Diese gilt nur für Führerscheinerwerb in Deutschland. Führerscheine aus der EU sind aber in Deutschland regelmäßig anzuerkennen wenn kein Wohnsitzverstoß nachgewiesen werden kann.
Sofern die EU-FE aber auf der prüfungsfreien Umschreiben eines Staates beruht, der nicht in der Anlage 11 der FeV aufgeführt ist, wird sie in D trotzdem nicht anerkannt (wie bereits von Jens erwähnt: vgl. §28 Abs. 4 Nr. 7 FeV). Als Tourist ja, aber mit Wohnsitz in D nicht. Daher wäre es ratsam, in F eine komplett neue FE zu erwerben inkl. Prüfungen.

Zitat
und ja selbstverständlich steht im französischem Ausweis auch meine momentane deutsche Adresse noch drin,
Interessant. Ich dachte bisher, D sei eines der wenigen Länder, die den Wohnort im Reisepass aufführen. F macht das aber wohl noch detaillierter:
https://www.consilium.europa.eu/prado/en/FR...age-196079.html

Kann sich mal jemand dazu äußern, ob die MPU-Auflage überhaupt einer NU gleichkommt bzw. ob sich das daraus ableiten lässt?
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Falo999
Beitrag 09.01.2019, 15:52
Beitrag #16


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Zitat (treysis @ 09.01.2019, 15:24) *
Kann sich mal jemand dazu äußern, ob die MPU-Auflage überhaupt einer NU gleichkommt bzw. ob sich das daraus ableiten lässt?

Das ist halt die sehr intressante Frage schließlich ist MasterCub FS technisch in D noch nichts gemacht sprich er hat ja aktuell noch nichtmal eine MPU auflage bekommen.
Erst wenn er in D eine FE erwerben wollte würde die MPU Auflage kommen um zu den Prüfungen zugelassen zu werden.
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MasterCub
Beitrag 09.01.2019, 15:56
Beitrag #17


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wieso prüfungsfreies umschreiben?

die "genehmigungsprüfung" - also Fahr- und Theorieprüfung sind doch dann 2 Prüfungen in Frankreich, also ist das doch nicht prüfungsfrei.

und selbst wenn es das wäre. dann bin ich ja in Frankreich gemeldet, habe dann einen französischen EU Führerschein.
Mit dem kann ich dann ja fahren auch wenn ich mich wieder in Deutschland melde.



und nein meines Wissens kommt eine MPU Auflage keiner NU gleich
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jens_16syncro
Beitrag 09.01.2019, 16:22
Beitrag #18


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Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 15:56) *
und selbst wenn es das wäre. dann bin ich ja in Frankreich gemeldet, habe dann einen französischen EU Führerschein.
Mit dem kann ich dann ja fahren auch wenn ich mich wieder in Deutschland melde.

Wenn du als in Frankreich wohnender eine FE aus Jamaica umschreiben läßt (was ja anscheinend in F geht), bekommst du eine gültige französische FE. Allerdings steht auf diese FE zweifelsfrei per Schlüsselnumer vermerkt, dass sie aus der Umschreibung aus einem Drittstaat erteilt wurde.
Als in Frankreich Wohnender (eher genauer: als NICHT in D Wohnender) kannst du damit auch in D fahren.
Sobald du aber einen Wohnsitz in D nehmen würdest, wird diese FE sofort in D ungültig.

Wie war das denn mit der MPU-Auflage?
Hast du formal einen Antrag auf eine FE gestellt und dieser Antrag wurde mit MPU-Auflage versagt?
Oder hast du nur mehr oder weniger unverbindlich bei der FE-Behörde gefragt, ob du nach der BTM-Verurteilung eine FE erwerben darfst?


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treysis
Beitrag 09.01.2019, 16:48
Beitrag #19


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Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 15:56) *
wieso prüfungsfreies umschreiben?

die "genehmigungsprüfung" - also Fahr- und Theorieprüfung sind doch dann 2 Prüfungen in Frankreich, also ist das doch nicht prüfungsfrei.
Es geht darum, dass du die Prüfungen für die jamaikanische FE in Jamaika gemacht haben musst, während du dort gewohnt hast. Am Ende der Seite leitet man dich für deinen Fall schließlich weiter: "Échange du permis étranger contre un permis français"
Dort findest du dann auch die Liste mit der prüfungsfreien Umschreibung. Da Frankreich insb. früher international recht 'tätig' war, ist diese Länderliste - im Vergleich zur deutschen Anlage 11 - erstaunlich umfangreich.

Zitat
dann bin ich ja in Frankreich gemeldet, habe dann einen französischen EU Führerschein.
Mit dem kann ich dann ja fahren auch wenn ich mich wieder in Deutschland melde.
Jens_16syncro und andere haben es ja schon erklärt, aber lies doch bitte auch einfach mal §28 Abs. 4 Nr. 7 FeV wenn du es nicht glaubst, dass das nicht geht.
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Mr.T
Beitrag 09.01.2019, 17:37
Beitrag #20


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Zitat (treysis @ 09.01.2019, 14:20) *
Wenn in D von dir eine MPU verlangt wird, darfst du - meines Wissens - auch mit der Jamaica-FE hier nicht fahren.
, das wäre nur dann der Fall, wenn im FAER eine Entziehung der FE, eine Versagung, ein Verzicht oder eine Sperrfrist eingetragen ist.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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MasterCub
Beitrag 09.01.2019, 18:40
Beitrag #21


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ok dann bauen wir die ganze Konstruktion noch weiter aus.

Ich habe meinen jamaikanischen Führerschein in Frankreich als Deutscher Staatsbürger umgeschrieben.

Lebe aber in Deutschland und bin dann dort als Franzose gemeldet.
Auf meinem französischen Pass/Ausweis steht also meine deutsche Adresse.

Auf dem deutschen Ausweis allerdings bin ich in Deutschland ohne Wohnsitz gemeldet oder es steht dort meine französische Adresse drauf.
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht ob die Franzosen Eintragungen an meinem deutschen Ausweis oder Pass überhaupt vornehmen. Umgekehrt dürfen wohl die Deutschen auch nichts in meinem französischen Dokumenten ändern.
Es ist ja nicht illegal in mehreren EU Staaten gleichzeitig gemeldet zu sein.

Somit kann eigentlich doch nie was passieren weil die deutschen Behörden ja immer in der Nachweispflicht sind oder?
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treysis
Beitrag 09.01.2019, 19:07
Beitrag #22


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@Mr.T: Und könnte das nun nachträglich noch passieren, wenn bspw. bei einer Kontrolle der BTM-Eintrag auffällt, dann an die FEB weitergeleitet wird, und diese dann im Nachhinein eine NU ausspricht?

@MasterCub: Mal der Reihe nach:
1. Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist deine Staatsangehörigkeit irrelevant. Ich halte es für europarechtswidrig, dass F hier zwischen Franzosen und anderen Unionsbürgern unterscheidet, zumindest was die Fristen angeht. Entscheidend ist der Wohnort.
2. für Eintragungen in Ausweisdokumente sind die jeweiligen Auslandsvertretungen der Staaten zuständig, also Botschaften/Konsulate von D in F, bzw. Botschaft/Konsulat von F in D.
3. Welche Wohnorte in deinen Dokumenten stehen, ist unerheblich. Entscheidend sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse. Wenn du falsche Eintragungen vornehmen lässt, ist das zudem ein Verstoß gegen das (deutsche) Meldegesetz. Legaler wird dein Verhalten dadurch nicht. Vielleicht ist es unwahrscheinlicher, dass du mit diesem Konstrukt auffällst, aber wenn doch, hast du erst recht Ärger. Die Nachweise sind nicht so schwer zu erbringen, zumal es sich hier potentiell um eine Straftat (FoFE) handelt.
4. Du kannst in so vielen Staaten (egal ob EU oder nicht) gemeldet sein, wie du willst. Relevant ist das allerhöchstens für den Zoll.

Daher: mach den FS in Jamaika, lasse ihn in F mit Prüfungen umschreiben, bzw. mache in F einen neuen FS. Dann kannst du so lange in der EU rumfahren, egal wo du wohnst, bis du wieder irgendwann mal auffällig wirst.
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Mr.T
Beitrag 09.01.2019, 22:24
Beitrag #23


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Zitat (treysis @ 09.01.2019, 19:07) *
@Mr.T: Und könnte das nun nachträglich noch passieren, wenn bspw. bei einer Kontrolle der BTM-Eintrag auffällt, dann an die FEB weitergeleitet wird, und diese dann im Nachhinein eine NU ausspricht?
In der Theorie ist Alles denkbar, praktisch wird eine FSST aber erst aufgrund eines Antrags tätig.


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Gruß Mr.T

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GerhardNL
Beitrag 10.01.2019, 09:17
Beitrag #24


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Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 18:40) *
Ich habe meinen jamaikanischen Führerschein in Frankreich als Deutscher Staatsbürger umgeschrieben.

Nein. Du hast ihn als Einwohner Frankreichs umgeschrieben. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle.

Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 18:40) *
Lebe aber in Deutschland und bin dann dort als Franzose gemeldet.

Nein. Wenn Du in Deutschland lebst, bist Du verpflichtet, Dich bei Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Auch hier spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle.

Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 18:40) *
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht ob die Franzosen Eintragungen an meinem deutschen Ausweis oder Pass überhaupt vornehmen. Umgekehrt dürfen wohl die Deutschen auch nichts in meinem französischen Dokumenten ändern.

Das tun sie nicht. Wenn Du in Frankreich den in Deinem deutschen Pass eingetragenen Wohnort ändern lassen willst, musst Du auf die deutsche Botschaft gehen. Umgekehrt ebenso. Das Einzige, was ausländische Behörden an einem deutschen Reisepass machen dürfen, ist das Eintragen bzw. Einkleben von Visa oder Aufenthaltsberechtigungen auf den dafür vorgesehenen leeren Seiten im Pass. (Was aber unter EU-Staaten sowieso nicht mehr üblich ist.) Umgekehrt ebenso.

Zitat (MasterCub @ 09.01.2019, 18:40) *
Es ist ja nicht illegal in mehreren EU Staaten gleichzeitig gemeldet zu sein.

Richtig. Andersrum ist es aber sehr wohl illegal, in einem EU-Staat länger als drei Monate zu leben, ohne sich dort behördlich anzumelden.

MfG
Gerhard


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MasterCub
Beitrag 10.01.2019, 11:28
Beitrag #25


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ok verstehe.

Könnte es dann in Frankreich irgendwelche Probleme mit dem Umschreibens des jamaikanischen Führerscheins geben?
Weil z.B. in Deutschland angefragt wird ob eine MPU Auflage besteht?
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GerhardNL
Beitrag 10.01.2019, 11:40
Beitrag #26


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Zitat (MasterCub @ 10.01.2019, 11:28) *
Könnte es dann in Frankreich irgendwelche Probleme mit dem Umschreibens des jamaikanischen Führerscheins geben?

Keine Ahnung. Da wirst Du wohl bei einem französischen Verkehrsrechtsexperten nachfragen müssen.

MfG
Gerhard


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MasterCub
Beitrag 10.01.2019, 13:58
Beitrag #27


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Hier habe ich nochmal etwas gefunden bei Wikipedia was das französische Meldesystem betrifft.

In Frankreich gibt es kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Auf dem Personalausweis (Carte d'Identité) wird zwar eine Wohnadresse angegeben, diese muss der Bürger allerdings lediglich anhand einer Strom- oder Telefonrechnung oder ähnlicher Unterlagen nachweisen. Nach einem Umzug ist keine Änderung der Adresse im Ausweis notwendig, weshalb im alltäglichen Bereich zumeist ebenfalls diverse Rechnungen als Adressnachweis dienen. Mit dem „Certificat de Residence“ gibt es einen Wohnsitznachweis inklusive Adresse, den die örtliche Präfektur ausstellt.

Darüber hinaus hat jeder Einwohner in Frankreich eine persönliche INSEE Registriernummer, die im Sinne einer Sozialversicherungsnummer bei vielen Gelegenheiten benötigt wird, und die im nationalen Identifikationsregister vermerkt ist (Numéro d'inscription au répertoire national d'identification des personnes, NIR). Dort verzeichnet sind allerdings nur Name, Geburtstag, Geburtsort und Geburtshoheit (Acte de naissance).

Also kann ein Wohnsitzverstoß seitens der deutschen Behörden

@Treysis
zu Punkt 3. "Welche Wohnorte in deinen Dokumenten stehen, ist unerheblich. Entscheidend sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse. Wenn du falsche Eintragungen vornehmen lässt, ist das zudem ein Verstoß gegen das (deutsche) Meldegesetz. Legaler wird dein Verhalten dadurch nicht. Vielleicht ist es unwahrscheinlicher, dass du mit diesem Konstrukt auffällst, aber wenn doch, hast du erst recht Ärger. Die Nachweise sind nicht so schwer zu erbringen, zumal es sich hier potentiell um eine Straftat (FoFE) handelt"

Wie kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Nachweis erbringen wo ich tatsächlich wohne?
Zeugenaussagen bezüglich der Häufigkeit meiner Anwesenheit scheiden in meinem Fall definitiv aus.
Mein deutscher Arbeitgeber kann mir Bestätigen, dass ich im Monat nur an 4 Tagen arbeite und somit fällt der größte Anhaltspunkt weg, da normale Menschen ja in der Regel 5 Tage pro Woche arbeiten und es dann unverhälnismäßig erscheint jeden Tag in Ausland zurück zu pendeln.

http://www.ra-hartmann.de/wohnsitzverstoss...nn-partner.html

Laut dem Fall vom Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in seinem Urteil vom 20.3.2018 (Aktenzeichen 11 B 17.2236) ist der Fall ja ganz eindeutig:
Der Kläger war die ganze Zeit Einwohnermeldeamtlich in Deutschland gemeldet.

Das Gericht stellte für diesen Fall klar, dass von den Voraussetzungen für einen Wohnsitzverstoß ausgegangen werden kann. Zunächst wird die unbestreitbare Rechtslage dargestellt, nämlich dass nur Informationen über den Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins, die vom Ausstellermitgliedstaat herrühren und als unbestreitbar eingestuft werden können, den Rahmen eröffnen, um Erkenntnisse aus dem deutschen Inland heranzuziehen.

Andererseits muss die Begründung eines Scheinwohnsitzes (der zur Ungültigkeit des Führerscheins in Deuschland führen würde) aufgrund der Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits abschließend erwiesen sein. Vielmehr reicht es aus, wenn diese Informationen darauf “hinweisen“, dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen. In diesem – und nur in diesem – Fall können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats (also Deutschland) auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist, herangezogen werden. Vorliegend hatte der Betroffene wie gesagt nach Auskunft der Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats nur über einen knapp 185 Tage dauernden vorübergehenden Aufenthalt verfügt und bereits 54 Tage nach der Anmeldung den Führerschein erworben. In dieser speziellen Konstellation liegen nach Auffassung des Gerichtes vom Ausstellungsmitgliedstaat – ausnahmsweise! – herrührende unbestreitbare Informationen vor, die auf einen Wohnsitzverstoß hinweisen.

Es muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass nur dann inländische Umstände (wie zum Beispiel eine Wohnsitzmeldung oder auch eine Zeugenaussage) berücksichtigt werden können, wenn es eine Rückmeldung aus dem Ausstellermitgliedstaat gibt, die tatsächlich einen Wohnsitzverstoß nahelegt. In allen anderen Fällen ist von der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auszugehen. Das Denkmuster: mit der Ausstellung des Führerscheins hat der Ausstellermitgliedstaat (im vorliegenden Fall: Polen) zu erkennen gegeben, dass es die Einhaltung des Wohnsitzerfordernis überprüft und bejaht hat.

Ist ja so in dieser Konstellation bei mir nicht der Fall sondern westenlich komplexer...
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treysis
Beitrag 10.01.2019, 14:29
Beitrag #28


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Nicht komplexer, sondern anders gelagert. Wenn du in F wohnst, aber in D arbeitest, dann ist dein Wohnsitz aber auch korrekterweise F. Aber nur, will du dich in F nicht melden musst, wohnst du nicht automatisch dort.
Und da dein Fall ganz anders gelagert ist, darf hier die Polizei auch ermitteln, was deinen Wohnsitz angeht. Wie gesagt, gut möglich, dass es niemals raus kommt, legal ist es damit immer noch nicht.
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RickeyHouse
Beitrag 10.01.2019, 21:16
Beitrag #29


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Zitat (Jens @ 09.01.2019, 11:18) *
Zitat (Falo999 @ 09.01.2019, 10:52) *
Da Jameica wohl kaum in der Anlage 11 der FEV steht muß D die FE nicht anerkennen wenn F die FE PRÜFUNGSFREI umschreibt

Eine EU-FE, die auf der prüfungsfreien Umschreibung eines Drittstaat-FE beruht, die nicht in Anlage 11 steht, wird in D nicht anerkannt (§28 Abs. 4 Nr. 7 FeV).

Irrtum, es triff §29FEV zu.Es wir ja kein Wohnsitz in D genommen, er/sie darf in D unbegrenzt fahren.(Ich vermute mit einem umgeschriebenem EU-Führerschein aus Drittland(nicht in Anlage 11 aufgeführt), soweit sich ein EU-Land findet, sogar dauerhaft ohne Passeinträge bei Einreisen) laugh2.gif
Das ist ja der ,,Trick" von diesen unseriösen Führerscheinvermittlern, nur z.B. die Tschechen haben das durchschaut und weigern sich bei Umschreibungen bei z.B. Afrikascheinen.
Wie es woanders in der EU aussieht, keine Ahnung.
Ohne EU-Führerschein, braucht man die Passtempel bei Einreisen, maximal 6Monate in D, ohne zusätzlich beantragte Genehmigung ist dann Ende. whistling.gif
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RickeyHouse
Beitrag 10.01.2019, 23:30
Beitrag #30


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Jamaika hat am 29. April 1931 das Pariser Abkommen ratifiziert, Du darfst mit einem Internationalem Führerschein zumindest für 6Monate in D fahren.
Falls die Franzosen Dir diesen Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen sollten, darfst Du in D ohne Wohnsitznahme laut deutscher FEV unbegrenzt fahren. wavey.gif
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treysis
Beitrag 11.01.2019, 04:33
Beitrag #31


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Zitat (RickeyHouse @ 10.01.2019, 21:16) *
Ohne EU-Führerschein, braucht man die Passtempel bei Einreisen, maximal 6Monate in D, ohne zusätzlich beantragte Genehmigung ist dann Ende. whistling.gif
Und was machen Auslandsdeutsche? Die bekommen keinen Passstempel bei Einreise.
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MasterCub
Beitrag 13.01.2019, 02:12
Beitrag #32


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Gute Frage....

Noch eine weitere Frage wäre interessant.

Wenn mir der Führerschein von den Franzosen dann in einen französischen EU Führerschein umgeschrieben wird und ich bei Wohnsitznahme in Deutschland in späterer Zukunft diesen dann mit Prüfung umschreiben lassen möchte, dann darf doch eigentlich keine MPU gefordert werden nach meinem Kenntnisstand.

Weiß jemand dazu ein passendes Urteil? Gibt es da schon eins?
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zap66
Beitrag 13.01.2019, 10:15
Beitrag #33


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Du wirst den in D nicht umschreiben können.
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