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> ÄG 0,49ng/ml
Guglhupf
Beitrag 07.01.2019, 20:55
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend Forum! wavey.gif

Vorweg: Ich lese hier seit einigen Wochen wirklich sehr aufmerksam, und muss sagen dass ich so eine fundierte und freundliche Auseinandersetzung wie sie hier geschieht eine Besonderheit finde. Danke dafür!

Nun zu meinem offensichtlichem Problem:

15.12.2016 Verkehrskontrolle mit anschließendem Bluttest und Hausdurchsuchung. Das Blut wies eine Konzentration von 0,49ng/ml THC auf. Bei der darauffolgenden Hausdurchsuchung kamen noch vier Pflanzen (lt. Labor 50g zu 1,3% THC) und ein knappes Gramm MDMA (72,8%) zum Vorschein. Der letzte Konsum von Gras war damals am 11.12.2016 Die anderen beiden Werte sind mir leider nicht bekannt, da ich keine Akteneinsicht verlangt habe.
Zu meinem damaligem Konsummuster: Da es schon etwas her ist kann ich dass leider nicht zu 100% getreu wiedergeben, aber es war irgendwas um 10g/Monat, und ist wohl mit intermittierend vergleichbar. Es waren also immer mal wieder Pausen unterschiedlicher Länge vorhanden, von ein bis zwei Wochen.

Es ist damals zu einer außergerichtlichgen Einigung mit Geldstrafe gekommen.

26.01.2017 Bzgl. meines Führerscheins wurde mit mitgeteilt, ich zitiere: (...) das gegen Sie wegen oben genannter Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitete Verkerhsordnungswidrigkeitsverfahren wird nach §36 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (...) eingestellt.

Ja wunderbar dacht ich mir "der Kas is bissn"

Pustekuchen wie sich am 11.10.2018 zeigte. Ein Schreiben vom LRA befand sich im Briefkasten, mit der Aufforderung zu beibringung eines ÄG bis 25.01.2091

Mein Diesjähriges Konsummuster unterschied sich leider deutlich von dem vor zwei Jahren. Das hat den einfachen Grund, dass mittlerweile ein Umzug stattgefunden hat, und ich ausschließlich zu Fuß oder mit den Öffentlichen unterwegs bin. KFZ besitze ich keines mehr, einfach weil ich hier keines benötige. Somit hat sich der Konsum hochgeschaukelt auf ca 20g/Monat.

Gut soviel dazu. Konsum wurde augenblicklich eingestellt mit Erhalt des Schreibens vom 11.10.2018

Fragestellung der Behörde: "Nimmt bzw. nahm "Guglhup" MDMA oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe im Sinne des StVG ein, die die Fahreignung nach NR. 9.1. der Anlage 4 FeV in Frage stellen?"

1) "Zur Aufklärung eines eventuell zurückliegenden Drogenkonsums sind im Rahmen dieser Begutachtung ein Drogenscreening in Form einer Haaranalyse mit einem Haarsegment von mindestens drei Zentimetern Länge und zur Bestimmung des derzeitigen Konsums zwei nicht vorhersehbare Urinscreenings Durchzuführen"


Das Schreiben ist meines Wissens Rechtskonform, es wird darauf hingewiesen das ich meine Akten einsehen kann sowie ist der Rest auch schlüssig formuliert. Das beurteile ich mit "Wissen" was ich mir hier im Forum angelesen habe.

Mir ist bewusst dass der einzige Sachverhalt der mich retten wird "gelegentlicher Konsum mit Trennungsvermögen" heißt. Die Nummer mit dem Einmalkonsum wird bei mir nicht in Betracht gezogen, da auf jeden Fall THC in den Haaren gefunden wird.
Habe schon mehrfach gelesen das auch bei einer Unterschreitung der 1ng/ml der Entzug der FE empfohlen wird.
Hier Zuhause führte ich selbst Tests durch. Der 50ng/ml sowie 25ng/ml Test ist mittlerweile mit einer leichten zweiten roten Linie zu erkennen. Laut Abbilung auf der Packung gilt dies bereits als negativ, habe aber meinen Mitbewohner mal einen benutzen lassen, welcher noch nie in seinem Leben geraucht hat und da ist der zweite Strich schon deutlich prägnanter. Also schenke ich dem ganzen nur bedingt glauben.

Das erste Urinscreening steht morgen an. whistling.gif

Ich werde dort auf jeden Fall mal antanzen.

Aber nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1)Wie hoch schätzt ihr die Möglichkeit ein dass ich das ÄG bestehe? Gelegentlichen Konsum sehe ich als gesetzt. Aus zwei Gründen: Haare sowie das auch nach der anhaltenden Pause mMn. immernoch Metaboliten vorhanden sein werden.
2) Werden alle gängigen Drogen bei einem Urintest kontrolliert? Oder kann es gar in meinem selten Fall sein das die nur auf MDMA aus sind? Was aber bei Urin auch wieder Käse wär. MDMA wird aber in beiden Fällen nicht gefunden werden.
3) Ich kann zwar schwindeln und bzgl. der Kontrolle 15.12.2016 angeben der Konsum hat ca 12-16h vor Fahrtantritt stattgefunden. Nur je nachdem wie viel da morgen noch drinnen ist bzw. die Tatsache das nach ca 12 Wochen
immer noch Metaboliten rumschwirren, lassen auf jeden Fall darauf schließen das derjenige das Zeug schon gern mag, bzw gemocht hat.
4) ÄG sausen lassen und lieber gleich für die MPU die Kohle zurückhalten?


So das wars erstmal, ich hoffe es ist übersichtlich geschrieben und ich erfahre auf die eine oder andere Weise eine Hilfestellung.

Vielen Dank derweil.

G.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.01.2019, 22:43
Bearbeitungsgrund: Schrift normalisiert
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HulioVanGoth
Beitrag 07.01.2019, 22:32
Beitrag #2


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Vorab ich bin nicht annähernd so bewandert wie die Profis unter uns die werden dir nochmal besseren Rat geben können.

1) bei einem regelmäßigem Konsum von 20g/Monat dauert es 2-3 Monate bis dein Körper von THC-COOH reingewaschen ist. Da das ganze mittlerweile 3 Monate her ist und du 3 Monate AN brauchst solltest du jetzt mit den Urin-Screenings anfangen können. Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe wird das aber zu spät für dein Ärztliches Gutachten sein, denn eine Haarprobe wäre nicht zu empfehlen wink.gif
Alleine dadurch, dass du damals schonmal konsumiert hast und jetzt wieder positiv Abbaustoffe im Haar haben wirst bist du schonmal sicher Gelegenheitskonsument.

2)du gibst das Screening ja selbst in Auftrag und die prüfen das in der Regel auf alle Drogen.
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Guglhupf
Beitrag 07.01.2019, 22:45
Beitrag #3


Neuling


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Guten Abend,


Zitat (HulioVanGoth @ 07.01.2019, 22:32) *
1) bei einem regelmäßigem Konsum von 20g/Monat dauert es 2-3 Monate bis dein Körper von THC-COOH reingewaschen ist. Da das ganze mittlerweile 3 Monate her ist und du 3 Monate AN brauchst solltest du jetzt mit den Urin-Screenings anfangen können. Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe wird das aber zu spät für dein Ärztliches Gutachten sein, denn eine Haarprobe wäre nicht zu empfehlen wink.gif
Alleine dadurch, dass du damals schonmal konsumiert hast und jetzt wieder positiv Abbaustoffe im Haar haben wirst bist du schonmal sicher Gelegenheitskonsument.



Bzgl. der Haarprobe kann ich mir das leider nicht raussuchen, da beides verlangt ist.

Knapp wirds allemal, werde ich wohl mal mit der Fsst. Kontakt aufnehmen müssen..

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Q-Treiberin
Beitrag 08.01.2019, 06:51
Beitrag #4


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Lese ich falsch oder geht es hier in dem äG nicht eigentlich „nur“ um MDMA?

Die THC-Sache ist eingestellt worden, da Trennvermögen vorlag und gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen nicht eignungsschädlich ist. Es darf beim äG nur kein „regelmäßiger Konsum“ herauskommen, das wäre eignungsschädlich.

Bleibt das MDMA.... sollte hier in den Akten eine Konsumaussage des TE stehen oder Reste davon im äG festgestellt werden, ist die FE Geschichte.

Man möge mich berichtigen wenn ich irgendetwas übersehen oder falsch interpretiert habe.


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MsTaxi
Beitrag 08.01.2019, 11:48
Beitrag #5


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Ich verstehe das so:
Im äG geht es ja um das gehabte bis aktuelle Konsummuster. Unterstellen wir alle Angaben des Eingangsposts als wahr, findet man im Urin derzeit kein MDMA oder andere harte Drogen, aber Hinweise auf mindestens gelegentlichen, eventuell sogar regelmäßigen Konsum von THC. Letzteres kann allerdings nicht zu mangelndem Trennvermögen führen, da der TE gar kein Fahrzeug führt., wohl keines besitzt und auch auf keines leichten Zugang hat.

Selbst wenn ein MDMA-Konsum zugegeben wurde, bin ich mir unsicher, ob der Zeitraum von immerhin 22 Monaten zwischen Trunkenheitsfahrt und Anordnung des äG noch ausreicht, um aus einer reinen Zugabe eines MDMA-Konsums damals (ohne Nachweis von aktuellem Konsum) eine sofortige Entziehung abzuleiten. Sollte er ausreichen, wäre die FE in diesem Fall wirklich Geschichte.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Kai R.
Beitrag 08.01.2019, 11:56
Beitrag #6


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nach 22 Monaten könnte er seine Fahreignung wiedererlangt haben. Also kein direkter Entzug sondern die Anordnung einer MPU, um das zu überprüfen..


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Grüße

Kai

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MsTaxi
Beitrag 08.01.2019, 12:04
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 08.01.2019, 11:56) *
Also kein direkter Entzug sondern die Anordnung einer MPU, um das zu überprüfen..

Wobei es in dieser MPU dann wohl weniger um den zukünftigen Konsum von THC gehen dürfte, sondern eher um die Frage, ob von Trennvermögen auszugehen ist, oder? think.gif


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Kai R.
Beitrag 08.01.2019, 12:07
Beitrag #8


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nein gar nicht um THC und auch nicht um Trennvermögen. Einzig um die Frage, ob künftig MDMA konsumiert wird.

Aber erst einmal geht es um das äG. Da würde ich konsequent dabei bleiben, nie MDMA konsumiert zu haben. THC dürfte gefunden werden (besser wenn nicht, natürlich).


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Grüße

Kai

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Guglhupf
Beitrag 08.01.2019, 13:21
Beitrag #9


Neuling


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Grüß euch,

danke für die zahlreichen Antworten.


Zitat (Q-Treiberin @ 08.01.2019, 06:51) *
Lese ich falsch oder geht es hier in dem äG nicht eigentlich „nur“ um MDMA?

Die THC-Sache ist eingestellt worden, da Trennvermögen vorlag und gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen nicht eignungsschädlich ist. Es darf beim äG nur kein „regelmäßiger Konsum“ herauskommen, das wäre eignungsschädlich.

Bleibt das MDMA.... sollte hier in den Akten eine Konsumaussage des TE stehen oder Reste davon im äG festgestellt werden, ist die FE Geschichte.


MDMA wurde nie konsumiert, meine damalige Whg lag nur "strategisch günstig" und so war von Freunden bei mir immer mal wieder was gebunkert. Das MDMA war quasi Beifang bei der Hausdurchsuchung. Habe damals natürlich niemanden hinhängen wollen, somit gings auf mein Konto. Kann man jetzt denken darüber was man möchte.


Zitat (MsTaxi @ 08.01.2019, 11:48) *
Ich verstehe das so:
Im äG geht es ja um das gehabte bis aktuelle Konsummuster. Unterstellen wir alle Angaben des Eingangsposts als wahr, findet man im Urin derzeit kein MDMA oder andere harte Drogen, aber Hinweise auf mindestens gelegentlichen, eventuell sogar regelmäßigen Konsum von THC. Letzteres kann allerdings nicht zu mangelndem Trennvermögen führen, da der TE gar kein Fahrzeug führt., wohl keines besitzt und auch auf keines leichten Zugang hat.

Selbst wenn ein MDMA-Konsum zugegeben wurde, bin ich mir unsicher, ob der Zeitraum von immerhin 22 Monaten zwischen Trunkenheitsfahrt und Anordnung des äG noch ausreicht, um aus einer reinen Zugabe eines MDMA-Konsums damals (ohne Nachweis von aktuellem Konsum) eine sofortige Entziehung abzuleiten. Sollte er ausreichen, wäre die FE in diesem Fall wirklich Geschichte.


MDMA Konsum wurde nie zugegeben, da keiner stattgefunden hat und wird.

Zitat (Kai R. @ 08.01.2019, 12:07) *
nein gar nicht um THC und auch nicht um Trennvermögen. Einzig um die Frage, ob künftig MDMA konsumiert wird.

Aber erst einmal geht es um das äG. Da würde ich konsequent dabei bleiben, nie MDMA konsumiert zu haben. THC dürfte gefunden werden (besser wenn nicht, natürlich).


Das war insgeheim auch mein Gedanke, nur eben wegen: "(...) MDMA und/oder andere psychoaktive Stoffe konsumiert (...)" daraus habe ich abgeleitet das es ebenfalls um THC geht, zählt ja eben auch dazu.




Heute morgen bei der ersten Urinkontrolle gewesen, die Ärztin meinte mehrmals das ich noch einmal zu einem Test zu erscheinen habe (ist ja bekannt) und dabei führen wir auch unser Gespräch. Von Haaren hat sie kein einziges Mal etwas gesagt, obwohl es lt. dem Schreiben verlangt wird.
Gut möglich das sie es überlesen hat, aber kann ich mir kaum vorstellen, sie macht ja den ganzen Tag nichts anderes.

Ich denke schon einen Schritt weiter: In dem Schreiben ist beides gefordert, kommen nur die Urinproben im Gutachten vor gilt die Untersuchung dann meinem Verständnis nach als unvöllständig/nicht bestanden. Weise ich sie also nicht darauf hin, laufe ich doch theoretisch Gefahr das dieser von mir beschriebene Fall eintritt?


Nochmals danke euch!
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Kai R.
Beitrag 08.01.2019, 13:29
Beitrag #10


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normalerweise steht in den Anordnungen Haare oder Urin. Wenn Du kurze Haare hast, kann man ja eh keine Haaranalyse fordern.


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Kai

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Guglhupf
Beitrag 08.01.2019, 13:37
Beitrag #11


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Habe ich hier auch schon mehrfach gelesen, dass entweder oder.

Ich zitiere aber gern noch einmal: "Zur Aufklärung eines eventuell zurückliegenden Drogenkonsums sind im Rahmen dieser Begutachtung ein Drogenscreening in Form einer Haaranalyse mit einem Haarsegment von mindestens drei Zentimetern Länge und zur Bestimmung des derzeitigen Konsums zwei nicht vorhersehbare Urinscreenings durchzuführen"

Es steht auch sinngemäß direkt darunter: Mit erhalt des Schreibens hat man drei Monate Zeit falls eben die Person ne Glatze hat, wird hiermit Zeit gegeben um auf die geforderten drei Zentimeter zu kommen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.01.2019, 21:02
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Lars
Beitrag 08.01.2019, 14:35
Beitrag #12


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Zitat (Guglhupf @ 08.01.2019, 13:21) *
Zitat (Kai R. @ 08.01.2019, 12:07) *
nein gar nicht um THC und auch nicht um Trennvermögen. Einzig um die Frage, ob künftig MDMA konsumiert wird.

Aber erst einmal geht es um das äG. Da würde ich konsequent dabei bleiben, nie MDMA konsumiert zu haben. THC dürfte gefunden werden (besser wenn nicht, natürlich).


Das war insgeheim auch mein Gedanke, nur eben wegen: "(...) MDMA und/oder andere psychoaktive Stoffe konsumiert (...)" daraus habe ich abgeleitet das es ebenfalls um THC geht, zählt ja eben auch dazu.
Es geht auch um THC und ich widerspreche @Kai: Wenn man knapp 3 Monate nach Gutachtenanordnung noch THC-Rückstände in deinem Urin findet, ist dein FS weg!
Entweder, weil du regelmäßiger Konsument warst, und davon jetzt noch Reste zu finden sind, oder weil du gelegentlicher Konsument mit Kontrollverlust bist, also nach Gutachtenanforderung weiterhin gelegentlich konsumiert hast, und daher die Rückstände stammen.
Beide Fälle sind fahreignungsschädlich!
Trennvermögen ja/nein spielt in deinem Fall keine Rolle, es geht allein um dein Konsummuster.

Zitat
Heute morgen bei der ersten Urinkontrolle gewesen
Wenn dort noch Abbauprodukte im Urin gefunden wurden, wars das.


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Q-Treiberin
Beitrag 08.01.2019, 14:40
Beitrag #13


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Wenn die Angaben des TE stimmen, wird man nach drei Monaten wohl auch keine Abbaustoffe mehr finden....
Zitat
Konsum wurde augenblicklich eingestellt mit Erhalt des Schreibens vom 11.10.2018



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Kai R.
Beitrag 08.01.2019, 14:48
Beitrag #14


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da gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen erlaubt ist, sind wohl auch geringe Abbauwerte kein Problem.


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Kai

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Lars
Beitrag 08.01.2019, 15:15
Beitrag #15


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Gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen und Kontrollverlust ist aber nicht erlaubt, und der ist gegeben, wenn nach 3 Monaten noch Abbauwerte gefunden werden.
Oder alternativ vorheriger regelmäßiger Konsum, der genauso den FS kostet.


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Guglhupf
Beitrag 09.01.2019, 18:18
Beitrag #16


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Guten Abend,

also ist es euer Einschätzung nach so oder so um die Fahrerlaubnis geschehen?

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann zählt es als Kontrollverlust nach Erhalt des Briefes noch etwas konsumiert zu haben (um die Werte zu erklären) -> FS weg.
Genauso ungünstig für mich ist es wenn ich angebe das letzte Mal konsumiert zu haben als der Brief kam, aber noch Abbauprodukte gefunden werden, kann laut Gutachten nur ein regelmäßiger Konsum stattgefunden haben. -> FS weg.

Mh sieht dann wohl schlecht für mich aus.

Danke für eure Antworten.
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Q-Treiberin
Beitrag 09.01.2019, 18:52
Beitrag #17


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Wenn keine Abbauprodukte von THC gefunden werden (und natürlich nichts hinsichtlich MDMA gefunden oder zugegeben wird) ist Deine FE safe...


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Guglhupf
Beitrag 21.01.2019, 17:43
Beitrag #18


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Guten Abend zusammen,

ich wollte euch mal auf den neuesten Stand bringen.

Heute 21.01.2019 die zweite und letzte Urinabgabe mit Haarentnahme vollzogen. Inklusive einem Gespräch mit der Ärztin.
Aufgrund meiner Neugierde habe ich mich nocht etwas mit ihr unterhalten, und sie meinte zu Beispiel das bei einem gelegentlichem Konsum gar nichts in den Haaren zu finden sein dürfte. Spuren in den Haaren würden erst bei "Hardcore Kiffern" (ihre Worte) zu finden sein. Da habe ich aber schon ganz andere Dinge im Internet gelesen. Soll quasi heißen wenn sie die Ergebnisse vom Labor bekommt und dort etwas zu finden sein wird, geht sie automatisch von regelmäßigen Konsum aus, oder zieht sie trotzdem etwaige Tabellen zu Rate?
Des Weiteren ist sie der Meinung das bei gelegentlichem Konsum nach spätestens drei Tagen der Urin sauber ist. Auch habe ich entgegen dieser Behauptung ganz andere Dinge gelesen.

Wie steht ihr dazu?

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haribo86
Beitrag 21.01.2019, 19:35
Beitrag #19


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Das ist Quatsch.

Bei seltenem gelegentlichem Konsum mag ja je nach Stoffwechsel der Urin nach 3 Tagen mal sauber sein, wenn gelegentlich alle 2-3 Wochen konsumiert wird, wobei sie das pauschal gar nicht sagen kann, ist dies doch auch von der Menge abhängig.
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Lars
Beitrag 21.01.2019, 19:38
Beitrag #20


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Und außerdem in diesem Fall völlig egal.
Wenn Abbauprodukte gefunden werden, wars das doch so oder so!


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Kai R.
Beitrag 21.01.2019, 20:31
Beitrag #21


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Wie kann es ein Kontrollverlust sein , wenn man kontrolliert und mit Trennvermögen konsumiert? Das ist Nonsens. Geringe Abbauwerte sind kein Problem.


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Kai

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Guglhupf
Beitrag 21.01.2019, 21:12
Beitrag #22


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Zitat (Kai R. @ 21.01.2019, 20:31) *
wenn man kontrolliert und mit Trennvermögen konsumiert?


Genau das hat ja bis vor Erhalt jenes Schreibens nicht stattgefunden. whistling.gif Ich glaube @Lars meint genau dass. Da ja ein Konsumstopp eingesetzt hat dürfte ja bei dem von dir beschriebenen Konsummuster (gelegentlich) nach der langen Zeit freilich nichts gefunden werden.
Außer derjenige hats übertrieben, so wie in meinem Fall.

Ich denke auch das der Urin sauber ist, ich mache mir eher Sorgen um die Haare. Da wird klaro noch was zu finden sein. Konnte sie aus dem vorgegebenen Zeitfenster nicht zu spät abschneiden. Und am spätmöglichsten Zeitpunkt waren meine Teststreifen noch nicht clean.
Also angenommen der Urin ist sauber, werden mir die Haare so oder so zum Verhängnis?

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MsTaxi
Beitrag 21.01.2019, 23:13
Beitrag #23


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Als Kontrollverlust kann auch gewertet werden, wenn nach der Anordnung eines äG weiter konsumiert wird. Der Gedankengang ist dabei: Wenn eine Person den Konsum nicht einmal unter diesen Umständen einstellen kann, kannund wird sie ihn zukünftig auch nicht sein lassen, obwohl sie weiterhin das Auto nutzen will.


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haribo86
Beitrag 22.01.2019, 00:16
Beitrag #24


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So ist´s korrekt MsTaxi!

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Lars
Beitrag 22.01.2019, 07:42
Beitrag #25


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So isses, gibt auch entsprechende Urteile dazu, die diese Sichtweise der FEBs absegnen.


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Guglhupf
Beitrag 22.01.2019, 19:30
Beitrag #26


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Zitat (MsTaxi @ 21.01.2019, 23:13) *
Als Kontrollverlust kann auch gewertet werden, wenn nach der Anordnung eines äG weiter konsumiert wird. Der Gedankengang ist dabei: Wenn eine Person den Konsum nicht einmal unter diesen Umständen einstellen kann, kannund wird sie ihn zukünftig auch nicht sein lassen, obwohl sie weiterhin das Auto nutzen will.



Ja dieser wurde nicht praktiziert. Die analysierten Haare könnten allerdings meiner Meinung darauf schließen lassen, da der Körper ja erst später frei von dem Zeug war.

Naja in zwei bis vier Wochen wissen wir mehr. So far, vielen Dank für eure Antworten, ich berichte.
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razor
Beitrag 27.01.2019, 21:34
Beitrag #27


Neuling


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Wie kann es sein, dass die Tat bzw. der Überprüfungsvorwurf am 15.12.2016 stattfand, die FEB sich aber fast zwei Jahre später am 11.10.2018 meldet? Ich habe irgendwo etwas von 12 Monaten Frist gelesen, oder habe ich da etwas falsch verstanden.
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Guglhupf
Beitrag 11.02.2019, 19:30
Beitrag #28


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Guten Abend Forum,

ich möchte bzgl. meines Beitrags und als eine Art Erfahrungsbericht diesen Thread hier abschließen.

Vor zwei Tagen kam das ÄG von der DEKRA mit einem Ergebnis welches ich niemals für möglich gehalten hätte.

Beide Urintests negativ, sowie in den ca 4cm langen Haaren wurden keinerlei Rückstände irgweder Substanzen gefunden.
Betrachtet man nun den Zeitraum von ca 12 Wochen Abstinenz, in Verbindung eines täglichen Konsumenten finde ich dies durchaus überraschend. Ich hätte wetten können das wenigstens in den Haaren etwas gefunden wird. Hier muss ich hinzufügen, dass nach ca. vier Wochen Abstinenz die Haare auf 1,5cm getrimmt wurden, um gerade so die 3cm bei der anstehenden Haaranalyse vorweisen zu können. Anscheinend wachsen meine Haare schneller, somit sind sie 4cm lang gewesen.

Etwas was vlt interessant sein könnte, sind die verwendeten wissenschaftlichen Grundlagen welche herbeigezogen wurden.

- Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 3. Auflage 2013 DGVP/DGVM, Schubert, W. Dittmann, V. Brenner- Hartmann, J. Kirschbaum Verlag Bonn.
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Stand 24.05.2018
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Kommentar überarbeitete und erweiterte 3. Auflage Schubert, Huetten usw. Stand 2018

Die Urinproben wurden mit einem chromatographischen, identifizierenden Analyseverfahren (LC-MS/MS) untersucht. cut off <10ng/ml THC
Bei der Haaranalyse kam folgendes Werkzeug zum Einsatz: Flüssigkeitschromatographie/Massenspektrometrie bzw. LC-MS-Triple-TOF. cut off 0,02ng/mg THC

Abschließend möchte ich mich bei allen Helfenden hier aus dem Forum bedanken für Tipps und auch die schiere Menge an Daten welche hier in gepinnten Beiträgen zur Verfügung gestellt werden.

Ich wünsche einen schönen Abend!


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Q-Treiberin
Beitrag 11.02.2019, 20:44
Beitrag #29


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Danke für die Rückmeldung....


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Ketogamädchen
Beitrag 11.02.2019, 21:23
Beitrag #30


Neuling


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Hallo Guglhupf,

vielen Dank für deine genaue Erklärung und Rückmeldung.

Meinen Glückwunsch denke ich kann ich ebenfalls aussprechen whistling.gif
Besonders interessant, dass man bei dir Beides verlangte .....Urinscreening und Haaranalyse.

Könntest du dich ggf. noch zu den Kosten und in welchem Bundesland / Stadt (falls es nicht zu persönlich ist) äußern ?


Vielen Dank vorab und noch einen schönen Abend.

LG
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