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> Rotlichtverstoß mit dem Rad
Schattenfell
Beitrag 30.08.2018, 16:13
Beitrag #1


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Hej,

heute morgen hat es mich dann endlich mal erwischt: Mir stehen 60 Euro und ein Punkt in Aussicht, weil ich mit dem Rad über eine rote Ampel gefahren bin, wobei mir immerhin „nur“ ein Rotlichtverstoß unter einer Sekunde vorgeworfen wird. Die ganze Sache habe ich drüben im Radverkehrsforum einmal aufgeschrieben.

Die Kurzfassung ist, dass ich an der heutigen Fahrradgroßkontrolle am Hamburger Alsterglacis vorbeikam und über ein Dutzend Polizeibeamte in Begleitung mehrerer Kamerateams beim Kontrollieren beobachtete. Weil ich mehr wissen wollte — schließlich hatten ein paar Radlinge und ich erst am Freitag bei einer Verkehrssicherheitsveranstaltung der Polizei mit der Fahrradstaffel diskutiert —  drehte ich noch eine kleine Runde und steuerte die Kontrollstelle aus einer anderen Richtung an. Ich näherte mich einer grünen Ampel, grüßte noch freundlich die beiden Beamten, die sich im Schatten einer Unterführung verborgen hielten, schaute wieder nach vorne, ups, inzwischen war die Ampel rot, rollte aber weiter.

Das ärgert mich nun ungemein. Ich weiß nicht, ob sich noch jemand an mich erinnert, aber falls ja: Es ist mit mir nicht besser geworden. Ich fahre immer noch nicht auf der linken Straßenseite herum, ich fahre nicht mal nachts um drei über rote Ampel, ich mache immer noch keinen Scheiß, wenn es ums Radfahren geht. Wäre ich nach mehreren Sekunden über eine rote Ampel gefahren, dann wäre der Fall ja klar, aber das ist hier einer dieser Klassiker eines Rotlichtverstoßes unterhalb einer Sekunde an einem Signalgeber ohne gelbes Licht.

Das hier ist die Stelle: https://radverkehrsforum.de/attachment/8503...m-12-31-58-jpg/

Die Beamten stehen rechts hinter der Mauer der Unterführung, von dort aus kann man gerade eben noch den Übergang vom Radweg auf die Querungsfurt beobachten. Viel mehr lassen die Sichtverhältnisse nicht zu. Dass der Signalgeber für mich gilt dürfte an dieser Stelle unstrittig sein.

Nach meinem Empfinden hat der Signalgeber auf rotes Licht geschaltet, als ich mich schon unmittelbar vor der Fahrbahn befand. Ein Anhalten wäre für mich nicht einmal mehr nach einer Vollbremsung möglich gewesen. Insofern ist der Vorwurf mit einem Rotlichtverstoß unterhalb einer Sekunde schon richtig, allerdings missfällt es mir, dass die Hamburger Polizei mal wieder so tut, als könne man mit einem Fahrrad von einem Moment auf den anderen sofort abbremsen. Der Anhalteweg beim Fahrrad berechnet sich aber nunmal auch aus den biologischen und physikalischen Gegebenheiten wie Reaktionssekunde und Bremsweg.

Leider haben die Beamten die vergangene Zeit nicht mit der Stoppuhr gemessen, beziehungsweise konnten auch überhaupt nicht erkennen, wo ich mich zum Zeitpunkt des Umschaltens auf rotes Licht befunden habe.

Meint ihr, ich sollte mir an dieser Stelle den Spaß gönnen und mit einem Einspruch antworten? think.gif

Viele Grüße
Schattenfell
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rapit
Beitrag 30.08.2018, 16:22
Beitrag #2


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O ja, unbedingt. Gerade weil die ein Verstoß unter einer Sekunde vorgeworfen wird. Und das Gelblicht fehlt.

Poste hier immer brav, spätestens kurz vor der Verhandlung wirst Du (ggfls. muss man ein älteres VP-Mitglied aus WI dann mal per PN anstupsen...) auch passende Urteile bzw. Kommentierungen erhalten. Falls es nicht vorher einer macht. wavey.gif


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Skoddy
Beitrag 30.08.2018, 17:45
Beitrag #3


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Zitat (Schattenfell @ 30.08.2018, 17:13) *
allerdings missfällt es mir, dass die Hamburger Polizei mal wieder so tut, als könne man mit einem Fahrrad von einem Moment auf den anderen sofort abbremsen.

Das ist Dein Problem. Mit dem längeren Bremsweg musst Du einfach langsamer fahren.

Ob sich ein Einspruch lohnt ist schwer zu beurteilen. Nach meinem Gefühl dürfte am Vorwurf kaum etwas zu rütteln sein.


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Tinu
Beitrag 30.08.2018, 17:53
Beitrag #4


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Zitat (Skoddy @ 30.08.2018, 18:45) *
Mit dem längeren Bremsweg musst Du einfach langsamer fahren.

Das ist so pauschal nicht richtig. In der Konsequenz müsste man dann ja vor jeder grünen Radfahrerampel abbremsen, weil sie jederzeit umspringen könnte. Fehlende Vorwarnzeit kann nicht dem VT zur Last gelegt werden.


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Gruß
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mir
Beitrag 30.08.2018, 18:11
Beitrag #5


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Am Vorwurf ist sicher nichts zu rütteln, aber an der Vorwerfbarkeit mangels Schuldhaftigkeit.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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helmet lampshade
Beitrag 30.08.2018, 18:13
Beitrag #6


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Zumal bei dem Ampeltyp man ja mit Gelb rechnen könnte. Naja die Ausrede taugt nur für den Tourist kurz hinterm Bahnhof.
@Skoddy: Reaktionszeit verkürzt sich nicht beim Langsamfahren.
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Explosiv
Beitrag 30.08.2018, 18:25
Beitrag #7


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Immer wieder schön, dass gerade die Oktanfraktion von den Radlern immer wieder fordert, langsamer zu fahren.
Dabei hat Schattenfell gar nicht gesagt, wie schnell er fuhr.
Er hat nur leider den Fehler gemacht, bei Annäherung an eine solche Ampel die nicht aus dem Blick zu verlieren.
Das ist aber auch nicht vorwerfbar, da man sich vor Einfahrt in die Fahrbahn vergewissern muss, dass nicht noch verspäteter Querverkehr oder sonstiger Verkehr stattfindet, der einen gefährdet. Lernen schon die Schulkinder, dass man sich auf grüne Ampeln nicht blind verlassen darf.


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Schattenfell
Beitrag 30.08.2018, 18:32
Beitrag #8


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Zitat (Explosiv @ 30.08.2018, 19:25) *
Das ist aber auch nicht vorwerfbar, da man sich vor Einfahrt in die Fahrbahn vergewissern muss, dass nicht noch verspäteter Querverkehr oder sonstiger Verkehr stattfindet, der einen gefährdet. Lernen schon die Schulkinder, dass man sich auf grüne Ampeln nicht blind verlassen darf.


An besagter Stelle muss man ohnehin nach rechts schauen, weil auf dem dortigen Radweg der Radverkehr in beiden Richtungen angeordnet ist. Da kann also auch mal jemand aus dieser schlecht einsehbaren Unterführung rauskommen.
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Skoddy
Beitrag 30.08.2018, 18:48
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 30.08.2018, 19:11) *
Am Vorwurf ist sicher nichts zu rütteln, aber an der Vorwerfbarkeit mangels Schuldhaftigkeit.

Wenn ich mal einen guten Rechtsverdreher brauche komme ich zu Dir - versprochen smile.gif


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Mueck
Beitrag 30.08.2018, 20:31
Beitrag #10


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Zitat (helmet lampshade @ 30.08.2018, 19:13) *
Zumal bei dem Ampeltyp man ja mit Gelb rechnen könnte.
Oh, stimmt, eine Radampel mit drei Lichtkanonen.
Unbedingt klagen auch mit Verweis auf das in so einer Konstellation zu erwartende Gelb, das gibt dann ein nagelneues Urteil, das ein gewisser Wiesbadenser noch nicht in seiner Sammlung hat ... whistling.gif


Zitat (Skoddy @ 30.08.2018, 18:45) *
Nach meinem Gefühl dürfte am Vorwurf kaum etwas zu rütteln sein.
@Schattenfell: Traue keinem Autofahrer! thread.gif
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rapit
Beitrag 30.08.2018, 20:58
Beitrag #11


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Zitat (Tinu @ 30.08.2018, 18:53) *
Fehlende Vorwarnzeit kann nicht dem VT zur Last gelegt werden.

So ist es wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 30.08.2018, 21:31
Beitrag #12


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Schau mal an, wer hier bei Sekunde 46 im Hintergrund entlangfährt. Bei Sekunde 53 bin ich hinten links zu sehen, noch weiter im Hintergrund die Beamten, die dort gerade Aufstellung nehmen:

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamb...,hamj71472.html

Interessant auch, dass man nur Rotlichtverstöße mit mehr als drei oder vier Sekunden ahnden möchte. Da frage ich mich ja schon, wie man denn grundsätzlich die Zeit bemessen will, wenn man ohne Stoppuhr zugange ist und auf Nachfrage noch nicht einmal äußern kann, ob es nun eine halbe, eine oder fünf Sekunden waren.
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Mueck
Beitrag 30.08.2018, 22:11
Beitrag #13


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Zitat (Schattenfell @ 30.08.2018, 22:31) *
wie man denn grundsätzlich die Zeit bemessen will, wenn man ohne Stoppuhr zugange ist
eenuntwintig, tweeuntwintig, dreeuntwintig ... whistling.gif laugh2.gif
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KrampfRadler
Beitrag 31.08.2018, 09:25
Beitrag #14


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Zitat (Skoddy @ 30.08.2018, 18:45) *
Das ist Dein Problem. Mit dem längeren Bremsweg musst Du einfach langsamer fahren.

Als Autofahrer hast du leicht reden - so wie der Blinde von der Farbe.
Schonmal mit dem Fahrrad über eine Ampel gefahren?

Immer schön den Schulterblick nach links machen, dass dich kein Rechtsabbieger wegräumt (obwohl du Vorrang hättest)
Gleichzeitig die Fussgänger von Rechts im Blick behalten, die smartphonierend über den Radweg stolpern könnten
Mit dem Dritten Auge geradeaus hoch zur Ampel blicken.
Und das verbleibende vierten Auge kann dann ggfs. noch unten prüfen, wie die Furt ist (Bordsteinkante, Schlaglöcher, Glas, Laub, ...).

Selbst wenn du mit 1 kmh auf die Ampel zufährst wirst du es nicht schaffen, den Blick pausenlos auf die Ampel gerichtet zu haben.

Achso, ich vergesse: wenn ich natürlich langsam fahre wachsen mir spontan noch 7 weitere Augen ...


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rapit
Beitrag 31.08.2018, 09:44
Beitrag #15


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Zitat (KrampfRadler @ 31.08.2018, 10:25) *
Schonmal mit dem Fahrrad über eine Ampel gefahren?

Immer schön den Schulterblick nach links machen, dass dich kein Rechtsabbieger wegräumt (obwohl du Vorrang hättest)
Gleichzeitig die Fussgänger von Rechts im Blick behalten, die smartphonierend über den Radweg stolpern könnten
Mit dem Dritten Auge geradeaus hoch zur Ampel blicken.
Und das verbleibende vierten Auge kann dann ggfs. noch unten prüfen, wie die Furt ist (Bordsteinkante, Schlaglöcher, Glas, Laub, ...).

Das sollte @Schattenfell direkt mal guttenbergen. Verständlicher kann man es der Bußgeldbehörde nicht schildern.
Rechtliche Aspekte würde ich erst im Gerichtsverfahren nachschieben. Wenn es überhaupt zu einem kommt.

Allerdings wäre zuvor doch evtl. eine Akteneinsicht anzuraten, wozu es eben der Einfachheit halber doch besser wäre, einen RA einzuschalten, zumindest, falls eine RSV besteht.
Denn der Vorwurf "unter 1 Sekunde" wird eventuell durch Schilderungen der Polizisten aufgeweicht. Da sollte man drauf vorbereitet sein.

Erstmal aber abwarten, bis der Bußgeldbescheid kommt und Einspruch einlegen.
Vorher würde ich mich auch nicht äußern.

Vielleicht vermasseln sie ja sogar die 3-Monats-Frist.
Wäre nicht der erste Fall, bei dem man nicht ab der Anhörung vor Ort rechnet, sondern irgendwann nochmal einen Anhörbogen schickt und ab da rechnet, so dass der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist ergeht. whistling.gif


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helmet lampshade
Beitrag 31.08.2018, 12:48
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 31.08.2018, 09:44) *
Denn der Vorwurf "unter 1 Sekunde" wird eventuell durch Schilderungen der Polizisten aufgeweicht. Da sollte man drauf vorbereitet sein.

Nachher fällt ihnen noch ein, sie hätten schon die Karenzzeit von x Sekunden abgezogen
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Skoddy
Beitrag 01.09.2018, 08:46
Beitrag #17


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Zitat (Schattenfell @ 30.08.2018, 22:31) *
Bei Sekunde 53 bin ich hinten links zu sehen,

Du bist die Frau bei rot?


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Schattenfell
Beitrag 01.09.2018, 08:47
Beitrag #18


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Ach, ich habe die Nase voll von deinen unbrauchbaren Kommentaren.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.09.2018, 09:27
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Skoddy
Beitrag 01.09.2018, 19:01
Beitrag #19


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Bei Sekunde 53 sehe ich nur eine betroffene Frau die gerade vor der Kamera befragt wird. Du wurdest auch erwischt. Wo ist das Problem?


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Alex79
Beitrag 01.09.2018, 21:25
Beitrag #20


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Mal ein paar dumme Fragen.
Warst du auf dem Radweg?
War auf der Ampel ein Fußgänger oder ein Fahrrad?
Was hat die Ampel der Autofahrer gezeigt?
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Explosiv
Beitrag 02.09.2018, 07:13
Beitrag #21


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Mal eine dumme Frage: hast Du das Ausgangsposting gelesen und Dir das dort verlinkte Bild angesehen?
Bis auf die letzte Frage ist dort alles zu sehen, und die letzte Frage führt nirgends hin, da die Fahrbahnampel in dem Fall nicht interessiert.


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mir
Beitrag 02.09.2018, 07:19
Beitrag #22


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Im radverkehrsforum sind diese Beiträge gar nicht mehr aufrufbar.

Das ist für die Diskussion hier natürlich suboptimal.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Beitrag 02.09.2018, 07:22
Beitrag #23


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Die wurden dort verschoben. Vielleicht passt der Verantwortliche seinen Link hier entsprechend an.... wavey.gif


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mir
Beitrag 02.09.2018, 07:24
Beitrag #24


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Gib doch mal den Link her, dann kann ich das auch machen.


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Beitrag 02.09.2018, 07:29
Beitrag #25


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Hier ist der neue Link: https://radverkehrsforum.de/forum/thread/14...m-alsterglacis/

Edit meint, das ist der gleiche Link.
Nur das Radverkehrsforum schneckt mal wieder vor sich hin, vielleicht gibt es dann den einen oder anderen Laufzeitfehler.
Auch kann es sein, dass Nichtmitglieder dann mehr Probleme haben als Mitglieder.


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Jens
Beitrag 02.09.2018, 07:30
Beitrag #26


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Da bekomm ich die Meldung: "Der Zutritt zu dieser Seite ist Ihnen leider verwehrt. Sie besitzen nicht die notwendigen Zugriffsrechte, um diese Seite aufrufen zu können."


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Explosiv
Beitrag 02.09.2018, 07:32
Beitrag #27


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Zitat (Explosiv @ 02.09.2018, 08:29) *
Auch kann es sein, dass Nichtmitglieder dann mehr Probleme haben als Mitglieder.


Edit meint, das könnte der Verantwortliche auch wieder hinbiegen, so er möchte.... wavey.gif


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Alex79
Beitrag 02.09.2018, 08:20
Beitrag #28


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Zitat (Explosiv @ 02.09.2018, 08:13) *
Mal eine dumme Frage: hast Du ... und Dir das dort verlinkte Bild angesehen?

Ne, weil ich mich nicht extra für das Bild registrieren werde
Zitat (Explosiv @ 02.09.2018, 08:13) *
Bis auf die letzte Frage ist dort alles zu sehen,

Ich lese in dem Startthread nicht raus ob es eine Fußgängerampel oder eine Radwegampel ist.
Zitat (Explosiv @ 02.09.2018, 08:13) *
und die letzte Frage führt nirgends hin, da die Fahrbahnampel in dem Fall nicht interessiert.

Doch ist schon interessant.
Fuhr der TE auf dem Radweg und ist nur eine Fußgängerampel vorhanden, zählt für den Radfahrer nicht die kurzen Schaltzeichen der Fußgängerampel sondern in der Regel die längeren Schaltphasen der Fahrbahnampel und diese haben in der Regel auch ein Gelblicht.

Edit: Aber in dem Videobeitrag sieht man das auch ein Fahrradsymbol auf der Ampel ist.
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Explosiv
Beitrag 02.09.2018, 08:45
Beitrag #29


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Sehe gerade, dass das Bild eventuell auch nur im Mitgliederbereich sichtbar ist.
Das könnte der Verantwortliche dort auch umbiegen. Als Mitglied fällt einem das nicht auf.
Jedenfalls ist auf dem Bild zu sehen, dass auf einem roten Bereich des Hochbords gefahren wird, was oft für eine Radverkehrsführung spricht. An einem Mast ist auch ein entsprechndes Blauschild für die Furt über die Fahrbahn zu sehen. Und die Ampel prangt mit Fußgänger- und Radlersymbol.
Und da dies beides gegeben ist, ist die Fahrbahnampel uninteressant.


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Acki
Beitrag 02.09.2018, 08:49
Beitrag #30


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Zitat (Explosiv @ 02.09.2018, 09:45) *
Ich habe mich dort nicht registriert, und sehe das Bild trotzdem.

Ich sehe das Bild nicht.

gruß Acki
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Explosiv
Beitrag 02.09.2018, 08:51
Beitrag #31


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War ein Fehler von mir, dachte eigentlich, das Bild wäre bei nem freien Hoster. Ist es aber nicht, daher wohl nur für Mitglieder des Radforums sichtbar. Und dort bin ich Mitglied.
Daher meine Bitte an den Verantwortlichen dort: Wenn man schon in fremden Foren auf das eigene Forum verlinkt, dann bitte auch den freien Zugang zu dem verlinkten Material ermöglichen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.09.2018, 13:06
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Baghira
Beitrag 02.09.2018, 12:20
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Wie issn das: Ein Radwegfurt mit einer Insel und einer darauf stehenden LZA. Die Insel LZA rot, die am anderen Ufer Grün.Wär das ein Rotlichtverstoß?Die Ordnuungshüter haben jeden abgeknollt, der auch nur eine Ampel auf Rot genommen hat.
Es geht im Übrigen um diese Kreuzung.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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mir
Beitrag 02.09.2018, 12:43
Beitrag #33


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Auch für Mitglieder ist das Bild nicht sichtbar.


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Schattenfell
Beitrag 02.09.2018, 19:41
Beitrag #34


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Bitte entschuldigt das fehlende Foto, ich habe es hier noch einmal hochgeladen: http://tmp.caldera.cc/upload/3eorw7kt.JPG

Irgendjemand hatte am Freitagabend im Verlauf der Critical Mass das Thema bei facebook gestreut und ich hatte irgendwann keine Lust mehr darüber zu diskutieren, ob die Verkehrsregeln auch für Radfahrer gelten oder nicht oder ob man Rotlicht-rasende Radfahrer überfahren sollte. Es scheint den meisten Menschen schwer begreiflich machen zu sein, dass es noch einen Unterschied gibt, ob jemand bei rotem Licht mit dem Rad durch den fließenden Querverkehr fährt oder nach dem Umschalten eines zweifeldigen Signalgebers nicht schnell genug zum Stehen kommt.

Und ich find’s auch schade, dass die Hamburger Polizei den Eindruck streut, jeder bei dieser Kontrolle ertappte Radfahrer hätte gar ein schwerwiegendes Verbrechen begangen, wenn ein paar davon einfach nicht schnell genug beim Umschalten auf rotes Licht anhalten konnten. Naja. Ich hatte das Thema drüben im Radverkehrsforum erst einmal in einen unsichtbaren Bereich verschoben, damit ich wenigstens am Wochenende mal meine Ruhe habe.
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mir
Beitrag 02.09.2018, 20:25
Beitrag #35


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Die Polizei versteht ja grundlegende physikalische Prinzipien selber nicht, was willst Du da noch erwarten? Die Menschheit wird einfach nur immer dümmer. Ich bin schon verwundert, dass Richter das anscheinend meistens doch verstehen. Irgendwann wird man einen Gutachter dafür benötigen.




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rapit
Beitrag 02.09.2018, 20:32
Beitrag #36


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Zitat (mir @ 02.09.2018, 21:25) *
Die Menschheit wird einfach nur immer dümmer.

Hä? Ähm... think.gif unsure.gif Wie meinstn das Alder ey?

laugh2.gif

Damit hast du wohl recht, ja. wavey.gif


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mgka
Beitrag 03.09.2018, 08:50
Beitrag #37


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Zitat (Tinu @ 30.08.2018, 18:53) *
Zitat (Skoddy @ 30.08.2018, 18:45) *
Mit dem längeren Bremsweg musst Du einfach langsamer fahren.

Das ist so pauschal nicht richtig. In der Konsequenz müsste man dann ja vor jeder grünen Radfahrerampel abbremsen, weil sie jederzeit umspringen könnte. Fehlende Vorwarnzeit kann nicht dem VT zur Last gelegt werden.

Nunja, die Münchner Polizei ist tatsächlich dieser Meinung. Aus meiner Sicht kann man aber auf (mindestens) zwei Sekunden "Karenzzeit" bestehen, denn solange soll laut RiLSA eine Radfahrerampel Gelblicht zeigen.
Nachdem in München mittlerweile gefühlt jede zweite Ampel gemeinsame Radfahrer-/Fußgängerstreuscheiben hat, fahre ich eigentlich dort immer vorher auf die Fahrbahn. Benutzungspflicht? Mir doch egal. Auf der Fahrbahn gilt immer die "große" Ampel und die hat ein Gelblicht, was innerorts drei Sekunden aufleuchtet. Und ja: ich sehe da ganz klar die Straßenverkehrsbehörde in der Pflicht, für rechtssichere Verhältnisse zu sorgen.


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mir
Beitrag 03.09.2018, 08:58
Beitrag #38


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Meint die Münchner Polizei, dass man vor jeder solchen grünen Rad-Ampel zum Stehen kommen und eine Ampelphase abwarten muss?


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mgka
Beitrag 03.09.2018, 09:01
Beitrag #39


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Sie meint, dass man an solche Ampeln ohne Gelblicht grundsätzlich nur im Schritttempo heranfahren darf, damit man beim Umschalten vorher noch bremsen kann. Aber das Fahrzeug heißt ja Fahrrad und nicht Gehbock...


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Tinu
Beitrag 03.09.2018, 09:23
Beitrag #40


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Ist das eine gefühlte Meinung oder gibt es dazu (offizielle) Aussagen?


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Gruß
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mir
Beitrag 03.09.2018, 09:35
Beitrag #41


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Zitat (mgka @ 03.09.2018, 10:01) *
Sie meint, dass man an solche Ampeln ohne Gelblicht grundsätzlich nur im Schritttempo heranfahren darf, damit man beim Umschalten vorher noch bremsen kann. Aber das Fahrzeug heißt ja Fahrrad und nicht Gehbock...


Grundsätzlich?

Die Ampelplaner rechnen aber für den Radverkehr grundsätzlich mit einer Räumgeschwindigkeit von mindestens 4 m/s. Wenn man also mit Schrittgeschwindigkeit heranfährt, kann es zu Konflikten mit dem Querverkehr kommen.

Letztlich entscheidet das aber ja nicht die Polizei, sondern glücklicherweise die Gerichte.


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Explosiv
Beitrag 03.09.2018, 10:52
Beitrag #42


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Ja. Da muss man aber erst mal landen, mit allen Scherereien und Zeitaufwand, den man bis dahin hat.
Der Polizei ist das egal, die bekommen ihren diesbezüglichen Zeitaufwand ja bezahlt.
Im Wiederholungsfalle stünde da aber Verfolgung Unschuldiger im Raum.


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mgka
Beitrag 03.09.2018, 14:07
Beitrag #43


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Viel besser wäre es doch, eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung dahingehend zu erreichen, dass die Signalisierung für den Radverkehr zumindest an benutzungspflichtigen Radwegen (wo man das Problem nicht so ohne weiteres auf der Fahrbahn umfahren kann) immer ein Gelblicht haben muss.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.09.2018, 20:44
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Explosiv
Beitrag 03.09.2018, 14:08
Beitrag #44


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Das wäre der Königsweg.
Wer bringt das jetzt dem Mysterium bei?


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mgka
Beitrag 03.09.2018, 15:12
Beitrag #45


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Das Mysterium brauchst du dazu nicht, zumal es dort an der Spitze doch eh nur den dritten CSU-Kraftverkehrsminister in Folge gibt, für den der Radverkehr nicht zu existieren scheint. Du brauchst vielmehr eine dir für das Vorhaben wohlgesonnene Kammer des zuständigen Verwaltungsgerichts. Denn ist es nicht vielleicht so, dass eine Ampel für Radfahrer ohne Gelblicht (zusammen mit der weltfremden Rechtsansicht der Münchner Polizei) im Sinne des § 44 Absatz 2 Satz 4 VwVfG vielleicht gar einen nichtigen Verwaltungsakt darstellt? Okay, gut - auch Gelblicht ordnet an, dass vor der Kreuzung auf das nächste Signal zu warten ist...


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Söne spitze Steine
Beitrag 04.09.2018, 00:43
Beitrag #46


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Ich finde hier weder "Schutzbereich" noch "Haltelinienverstoß" und das Radverkehrsforum gibt mir "Zugriff verweigert". Darum frage ich mal, ob du in die eigentliche Kreuzung reingefahren bist (also in den Schutzbereich), das wäre dann ein Rotlichtverstoß. Oder ob du z.B. noch in der Fußgängerfurt zum Stehen gekommen bist, das wäre dann ein Haltelinienverstoß. Das kostet wesentlich weniger als ein Rotlichtverstoß und gibt keinen Flens-Punkt.

Vgl.:
Zitat (https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-rotlichtverstoss-trotz-ueberfahren-der-haltelinie-bei-roter-lichtzeichenanlage_130363.html)
Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, sobald der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z. B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355). In diesem Fall handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO (Haltelinienverstoß).


Falls dir ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgehalten wird, sind die Anforderungen für den Nachweis sehr hoch. In Betracht kommen da Blitzer oder Video, aber nicht das "eenundtwintig, tweeundtwintig, … Eckat, die Russen kommen!"



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Wastl82
Beitrag 04.09.2018, 05:53
Beitrag #47


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Mal was anderes, halbernst gemeint? Auf dem Bild vom @Schattenfell ist doch ein dreifeldriger Signalgeber zu sehen, bei dem die zwei oberen Felder leuchten. Das ist doch die Rot-Gelb-Phase. Ein Rot-Gelb-Verstoß kostet aber nur 10 Euro.
Außerdem kann man davon ausgehen, dass nach Rot-Gelb Grün folgt.

Man hätte sich zwar als VT wundern können, warum Rot-Gelb auf Grün folgt, auch, warum der Gelbton so warm erscheint. Wobei letzteres verschiedene Ursachen haben kann: Einflüsse von Fremdlicht, Verschleißzustand des Leuchtmittels, oder ich müsste mal zum Augenarzt. Aber muss ich mir diese Frage innerhalb von Sekundenbruchteilen stellen und beantworten? Gerade wir Männer können ja ohnehin erwiesenermaßen schlechter Farben unterscheiden als Frauen, und wir machen knapp die Hälfte der potentiellen Verkehrsteilnehmer aus.


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Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
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rapit
Beitrag 04.09.2018, 10:10
Beitrag #48


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Zitat (Söne spitze Steine @ 04.09.2018, 01:43) *
Darum frage ich mal, ob du in die eigentliche Kreuzung reingefahren bist (also in den Schutzbereich), das wäre dann ein Rotlichtverstoß. Oder ob du z.B. noch in der Fußgängerfurt zum Stehen gekommen bist, das wäre dann ein Haltelinienverstoß. Das kostet wesentlich weniger als ein Rotlichtverstoß und gibt keinen Flens-Punkt.

Zitat (Schattenfell @ 30.08.2018, 17:13) *
Ein Anhalten wäre für mich nicht einmal mehr nach einer Vollbremsung möglich gewesen.

rolleyes.gif


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Odenwälder
Beitrag 04.09.2018, 18:59
Beitrag #49


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Zitat (mgka @ 03.09.2018, 15:07) *
Viel besser wäre es doch, eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung dahingehend zu erreichen, dass die Signalisierung für den Radverkehr zumindest an benutzungspflichtigen Radwegen (wo man das Problem nicht so ohne weiteres auf der Fahrbahn umfahren kann) immer ein Gelblicht haben muss.

Zumindest bei den Berechnungen gemäß RiLSA ist auch bei Signalgebern ohne Gelblicht eine fiktive Gelbzeit für den Radverkehr anzusetzen. Auf der anderen Seite haben die Radfahrer bei den Fahrbahnampeln rechnerisch auch nur eine Gelbzeit von 2 Sekunden, bevor sie rechnerisch stehen. blink.gif


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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mgka
Beitrag 05.09.2018, 07:46
Beitrag #50


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Es geht hier doch in aller Regel um LSA mit gemischten Streuscheiben (Radfahrer/Fußgänger). Dafür wird ja dann sowieso die Räumgeschwindigkeit der Fußgänger zugrunde gelegt, so dass die Übergangszeiten für Radfahrer da nie ein Problem sind. Innerorts bei Tempo 50km/h max müsste laut RiLSA die Gelbzeit für Ampeln bei 3s liegen (Radfahrerampeln: 2s).


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 21:23