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> Ausländischer Sattelzug Anzeige sinnvoll
KrampfRadler
Beitrag 21.07.2018, 17:09
Beitrag #1


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Hallo, nach 280 Puls eine Frage zu dem Erlebnis grade: Bundesstraße außerorts, ich auf dem Fahrrad mit ca 55 (laut GPS Fitnesstracker), als mich ein Laster überholt und plötzlich hupend scharf nach rechts ziehend abdrängt!!! Gegenverkehr war zu der Zeit keiner, er ist also nicht ausgewichen. Noch bevor die Achsen des Trailers an mir vorbei waren bin ich von der Straße runter und glücklicherweise durch das Gras der Böschung glimpflich gestützt, Rennrad und ich okay. Berührung gab es keine.

Mein Trainingspartner hat es auf der Actioncam gefilmt da wir auf Trainingsfahrt waren.
Wir haben allerdings nur das Kennzeichen(Niederlande) des Trailers.
(Mein Trainingspartner meint, es wäre eine polnische Zugmaschine gewesen, ist sich aber nicht sicher, jedenfalls kein gelbes Kennzeichen)

Lohnt sich hier eine Anzeige oder ist das sinnlos weil ausländisches Fahrzeug/Fahrer?

Danke für Einschätzungen, jetzt erstmal ein Schock-Bier.


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Wer später bremst fährt länger flott ... wer eher stirbt ist länger tot!
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Explosiv
Beitrag 21.07.2018, 17:23
Beitrag #2


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Ich würde es Anzeigen. Viele Fahrer fahren mit ausländischen Fahrzeugen sehr oft oder fast nur in Deutschland. Über den Trailer kriegt man auch Zugmaschine und Fahrer, denk ich mal. Und wenn man die Anzeige sofort raushaut, kann das Gespann vielleicht sogar noch in Deutschland gestellt werden.


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ToxicWaste
Beitrag 21.07.2018, 19:48
Beitrag #3


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Könntest du das Video anonymisiert irgendwo einstellen?
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Ernschtl
Beitrag 21.07.2018, 21:00
Beitrag #4


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QUOTE (KrampfRadler @ 21.07.2018, 18:09) *
Lohnt sich hier eine Anzeige oder ist das sinnlos weil ausländisches Fahrzeug/Fahrer?
Anzeigen wegen was? Der LKW musste wegen irgendwas ausweichen und war noch so nett dich per Hupe vorzuwarnen. Du solltest dem Fahrer dankbar sein, dass es nicht schlimmer wurde.


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heretic12
Beitrag 21.07.2018, 21:26
Beitrag #5


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Ernschtl, nur weil du dir eine Ausrede zusammenreimen kannst, die du selbst glaubst (un das nur, wenn du sie glauben willst), heißt das nicht, dass das der Staatsanwalt und der Richter genauso sehen.
Dem Blödsinn wird keiner mit gesundem Menschenverstand glauben, vor allem, wenn noch mittels Video die Rahmenbedingungen erkennbar sind.
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nachteule
Beitrag 21.07.2018, 23:03
Beitrag #6


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Hallo, Explosiv,

Zitat (Explosiv @ 21.07.2018, 18:23) *
Und wenn man die Anzeige sofort raushaut, kann das Gespann vielleicht sogar noch in Deutschland gestellt werden.

"kann vielleicht" ist genau die richtige Formulierung.

So, wie KrampfRadler den Sachverhalt schildert, dürfte es sich um eine Verkehrsowi handeln (in Kurzform: Nach dem Überholen einscheren mit Gefährdung).

Damit überhaupt zeitnah ermittelt wird, hätte der TE gleich zur nächsten zuständigen Dienststelle fahren und die Anzeige persönlich aufgeben müssen.

Schildert er den Vorfall vorab per Telefon der Leitstelle, kann es zwar sein, dass die Streifen die Augen nach dem Sattelzug offenhalten, aber eine gezielte Großfahndung wird in so einem Fall in aller Regel nicht ausgelöst, denn dazu haben die Beamten normalerweise viel zu viele Aufträge anderer Art abzuarbeiten.

Trifft er bei der Anzeigenaufnahme auf einen motivierten Beamten, der auch noch zufällig etwas Zeit hat, kann es sein, dass dieser über den Halter des Aufliegers versucht, den Fahrer zu ermitteln.

Da der Vorfall allerdings an einem Samstag passiert ist, ist die Chance, hier einigermaßen zügig den Fahrer und dessen Standort bzw. Zielort ausfindig zu machen, recht gering, so dass man eher damit rechnen darf, dass es seinen normalen Gang geht und dementsprechend lange dauert, bis der Fahrer eindeutig ermittelt wird.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wurde das Kennzeichen richtig abgelesen, kann man den Fahrer zwar meistens ermitteln und bei der Bußgeldstelle zur Anzeige bringen, aber mit einer Sofortfahndung und sofortigen Sanktionierung des Fahrers sollte man lieber nicht rechnen.

Viele Grüße,

Nachteule


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tadzio
Beitrag 22.07.2018, 01:58
Beitrag #7


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Zitat (nachteule @ 21.07.2018, 23:03) *
So, wie KrampfRadler den Sachverhalt schildert, dürfte es sich um eine Verkehrsowi handeln (in Kurzform: Nach dem Überholen einscheren mit Gefährdung).


Da habe ich eine andere Meinung. Wenn der LKW-Fahrer das tatsächlich vorsätzlich gemacht hat, sehe ich hier einen versuchten Totschlag (§212 StGB) - ein Mensch, der unter LKW-Reifen gerät, überlebt das üblicherweise nicht, und das weiß auch jeder LKW-Fahrer. Er hat dem TE jeglichen Raum auf der Straße genommen und so eine Kollision und damit den Tod des TE billigend in Kauf genommen.

Für alle, die das jetzt als zu hoch gegriffen ansehen: doch, das *war* lebensgefährlich. Fußgänger und Radfahrer haben keine Knautschzone.

Ich würde das auf jeden Fall anzeigen und hoffen, auf einen Polizisten zu treffen, der auch manchmal mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Cheers
tadzio



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angeditscht
Beitrag 22.07.2018, 07:37
Beitrag #8


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Schön theoretisiert.....

Nur fehlt der Nachweis des Vorsatzes....Und so lange der Fahrer nicht ermittelt ist und sich selbst belastet das er den TE umbringen wollte, fast kein Rechtsorgan deine Theorisierung an...
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tadzio
Beitrag 22.07.2018, 09:27
Beitrag #9


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Was nach einer eventuellen Anzeige real passiert, ist eine andere Frage. Mir ging es darum, der Bagatellisierung der Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer entgegenzutreten.

Cheers
tadzio


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Kühltaxi
Beitrag 22.07.2018, 09:39
Beitrag #10


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Zitat (heretic12 @ 21.07.2018, 22:26) *
Ernschtl, nur weil du dir eine Ausrede zusammenreimen kannst, die du selbst glaubst (un das nur, wenn du sie glauben willst), heißt das nicht, dass das der Staatsanwalt und der Richter genauso sehen.
Dem Blödsinn wird keiner mit gesundem Menschenverstand glauben, vor allem, wenn noch mittels Video die Rahmenbedingungen erkennbar sind.

@Ernschtls Erklärungsversuch mag ja abwegig und unwahrscheinlich sein, daß ein Lkw-Fahrer sowas ohne Grund oder auch nur Anlaß im Verkehrsverlauf aus reiner Boshaftigkeit macht ist aber noch abwegiger und unwahrscheinlicher. think.gif
Wüßte natürlich auch gerne den wahren Grund. Mir sind selbst auch schon so einige komische Sachen im Straßenverkehr passiert wo ich mir erst nach späterem Nachdenken einen Reim drauf machen konnte. Abdrängende Lkws gehörten auch dazu. Gehupt hat von denen allerdings keiner.


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nachteule
Beitrag 22.07.2018, 12:05
Beitrag #11


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Hallo, tadzio,

Zitat (tadzio @ 22.07.2018, 02:58) *
Wenn der LKW-Fahrer das tatsächlich vorsätzlich gemacht hat, .......

richtig: Wenn er es vorsätzlich gemacht hat.

Wie willst Du ihm denn diesen Vorsatz nachweisen?

Das Hupen allein reicht dafür nicht aus und somit haben wir zunächst einmal "nur" den Verdacht einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit.

Viele Grüße,

Nachteule



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oimara
Beitrag 22.07.2018, 13:37
Beitrag #12


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Zitat (Kühltaxi @ 22.07.2018, 09:39) *
..., daß ein Lkw-Fahrer sowas ohne Grund oder auch nur Anlaß im Verkehrsverlauf aus reiner Boshaftigkeit macht ist aber noch abwegiger und unwahrscheinlicher. think.gif

Du hast ja sowas von keine Ahnung.
Beweg dich öfter mal als Radfahrer im Straßenverkehr. Dann weißt du recht schnell, daß es solche Taten aus Boshaftigkeit tatsächlich gibt.
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Pogge
Beitrag 22.07.2018, 13:55
Beitrag #13


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Zitat (nachteule @ 22.07.2018, 13:05) *
Wie willst Du ihm denn diesen Vorsatz nachweisen?

Das Hupen allein reicht dafür nicht aus und somit haben wir zunächst einmal "nur" den Verdacht einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit.

Du meinst also, weil man ihm den Vorsatz NOCH nicht nachweisen kann, besteht kein Verdacht auf eine Straftat? Ich hätte mir jetzt laienhafterweise vorgestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden da erstmal ermitteln würden. blink.gif
Bei manchen Straftätern würde ja schon Fragen ausreichen.
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nachteule
Beitrag 22.07.2018, 15:20
Beitrag #14


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Hallo, Pogge,

mit der Argumentation müsste man bei jedem gefährlichen Überholvorgang gleich wegen einer Straftat ermitteln und das wäre nicht zielführend.

Es kommt allerdings immer wieder vor, dass VT bei uns aufschlagen und gleich Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung oder gar wegen versuchtem Mord oder Totschlag erstatten wollen, weil sie es so empfunden haben und dann ist es an dem Beamten, diesen VT klar zu machen, dass es objektiv dazu nicht reicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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tadzio
Beitrag 22.07.2018, 16:08
Beitrag #15


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Hi Nachteule,

Zitat (nachteule @ 22.07.2018, 15:20) *
mit der Argumentation müsste man bei jedem gefährlichen Überholvorgang gleich wegen einer Straftat ermitteln und das wäre nicht zielführend.


Merkst Du nicht, wie sehr Du mit zweierlei Maß misst? Sobald Du oder Deine Kollegen jemanden unsicher fahren sehen, wird meist recht schnell der Anfangsverdacht auf einen §316 (Trunkenheitsfahrt) bejaht und entsprechend ermittelt.

Ein Blick auf das Video des Mitfahrers sollte genügen, um zu entscheiden, ob ein ausreichender Anfangsverdacht besteht. Das muss allerdings ein Staatsanwalt machen - der Polizei steht es schlicht nicht zu, zu entscheiden, nach einer Strafanzeige keine Ermittlungen anzustellen.

Das zum formalen. Mir geht es aber um's Inhaltliche: diese Aktion - egal ob vorsätzlich oder fahrlässig - war lebensgefährlich. Ich bin einigermaßen fassunglos, wie manche Leute das (ohne auch nur vorzuschlagen, doch mal erst das Video anzuschauen) als eine Owi für die Portokasse abzutun.

Würdest Du auch so reagieren, wenn jemand zum Beispiel ein größeres Loch in eine Landstraße buddelt und das dann unbeleuchtet und unabgesichert nachts einfach offen lässt, bis das erste Auto reincrasht? Wäre das auch nur eine Owi?

Cheers
tadzio


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Explosiv
Beitrag 22.07.2018, 17:40
Beitrag #16


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Ich stelle mir das eigentlich so vor, dass man einen Sachverhalt oder eine Beobachtung zur Anzeige bringt. Wie das dann rechtlich eingeordnet wird, ist Sache der StA. Die aufnehmende Polizei macht eine vorläufige grobe Einordnung, um angemessen zu ermitteln, bevor die Sache an die StA geht. Was aber letztlich von dieser für ein Vorwurf erhoben wird, ist deren Sache.

Aber ich muss mir doch als Anzeigender nicht selber einen Straftatbestand aus der Nase ziehen. Die Wenigsten haben ausreichend lange Jura studiert, um dies fehlerfrei zu leisten.


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angeditscht
Beitrag 22.07.2018, 17:41
Beitrag #17


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Ich hätte auch gern so ne Röntgen-GoPro die durch den LKW durchfilmt was da auf der anderen Seite war und auch in den Kopf des Fahrers filmt ob der da überhaupt wahr genommen hat....55 km/h was unsere beiden Biker drauf hätten ist mehr als doppelt so schnell was ein normaler Radling fährt....schon mal drüber nachgedacht das der Sich einfach nur brutal verschätzt hat wo die Radlinge sind....
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Explosiv
Beitrag 22.07.2018, 17:44
Beitrag #18


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Wenn er erst drei Tage ein KFZ fährt, dann ja.


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ilam
Beitrag 22.07.2018, 18:57
Beitrag #19


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Nö, es gibt genügend Verkehrsteilnehmer, die nach dem Überholen von Radfahrern nach ein paar Sekunden nach rechts ziehen - unabhängig von der aktuellen Verkehrslage, denn so ein Radfahrer ist ja per Definition langsam und man ist garantiert längst vorbei.

Gerne genommen, wenn der Verkehr zähflüssig ist und der Radfahrer problemlos mitschwimmen kann. Der Radfahrer wird trotzdem überholt, vor dem Radler ist kein Platz, ein paar Sekunden wird neben ihm gefahren und dann einfach nach Rechts rüber gezogen. Die Situation kenne ich mittlerweile als Radler sehr gut und gehe präventiv ein wenig vom Gas, so dass ich mit einer starken Bremsung sicher hinter das Auto komme... auch wenn es sehr ärgerlich ist. Die beschriebenen KFZ-Fahrer bekommen gar nicht mit, was sie da veranstaltet haben, zumindest macht es nicht den Eindruck.

Es gibt aber einen Unterschied zur hier beschriebenen Situation: Es wird da nicht gehupt. Und da vermute ich Absicht. Das ist kein Übersehen sondern ein "Verp... Dich!".

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.07.2018, 19:07
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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nachteule
Beitrag 22.07.2018, 19:45
Beitrag #20


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Hallo, Tadzio,

Zitat (tadzio @ 22.07.2018, 17:08) *
Merkst Du nicht, wie sehr Du mit zweierlei Maß misst? Sobald Du oder Deine Kollegen jemanden unsicher fahren sehen, wird meist recht schnell der Anfangsverdacht auf einen §316 (Trunkenheitsfahrt) bejaht und entsprechend ermittelt.

Unsinn.

Man hält den Fahrzeuglenker an, um zu schauen, warum er unsicher fährt und erst dann, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, wird geprüft, ob die Fahrweise bei einem Wert unter 1,1 Promille für den Anfangsverdacht einer Anzeige nach § 316 StGB ausreicht.

Zitat (tadzio @ 22.07.2018, 17:08) *
Ich bin einigermaßen fassunglos, wie manche Leute das (ohne auch nur vorzuschlagen, doch mal erst das Video anzuschauen) als eine Owi für die Portokasse abzutun.

Es wurde ja bereits vorgeschlagen, das Video einzustellen.

Solange nur die aktuelle Version des TE vorliegt, sehe ich keinen Anhaltspunkt für eine Straftat.

Das Hupen kann ganz banale Gründe haben. Vielleicht hat sich der Fahrer nur darüber geärgert, dass da Radfahrer auf der Fahrbahn fahren und nicht auf dem möglicherweise vorhandenen Radweg.

Ohne die Aussage des LKW - Fahrers werden wir es sicher kaum erfahren.

Zitat (tadzio @ 22.07.2018, 17:08) *
Würdest Du auch so reagieren, wenn jemand zum Beispiel ein größeres Loch in eine Landstraße buddelt und das dann unbeleuchtet und unabgesichert nachts einfach offen lässt, bis das erste Auto reincrasht? Wäre das auch nur eine Owi?

Jetzt wirst Du unsachlich. dry.gif

Hallo, Explosiv,
Zitat (Explosiv @ 22.07.2018, 18:40) *
Aber ich muss mir doch als Anzeigender nicht selber einen Straftatbestand aus der Nase ziehen.

Genau das ist ja der Knackpunkt: Der Anzeigende hat in aller Regel nicht die fachlichen Kenntnisse, um zu beurteilen, ob es sich um eine Straftat oder um eine Owi handelt.

Hier ist es die Sache des aufnehmenden Beamten, vorab zu beurteilen, ob genug Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen oder nicht und dementsprechend zu verfahren.

Viele Grüße,

Nachteule


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mir
Beitrag 22.07.2018, 20:00
Beitrag #21


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Zitat (nachteule @ 22.07.2018, 16:20) *
mit der Argumentation müsste man bei jedem gefährlichen Überholvorgang gleich wegen einer Straftat ermitteln und das wäre nicht zielführend.


Bitte?

Zitat
Es kommt allerdings immer wieder vor, dass VT bei uns aufschlagen und gleich Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung oder gar wegen versuchtem Mord oder Totschlag erstatten wollen, weil sie es so empfunden haben und dann ist es an dem Beamten, diesen VT klar zu machen, dass es objektiv dazu nicht reicht.


Wenn ein Fahrer das Leben anderer VT in erhebliche Gefahr bringt, halte solche Ermittlungen für selbstverständlich, erst recht wenn ein Video vorliegt.

Man kann sich nicht aus solchen Anzeigen, die für den betroffenen Anzeigeerstatter eine existentielle Bedeutung haben (der macht das nämlich durchaus nochmal), nicht einfach zurückziehen, weil man die Anzeige (aufgrund der Häufigkeit?) für nicht zielführend hält. Stattdessen gilt es, erst einmal zuzuhören, sich das Video anzusehen und dann das Mögliche in die Wege zu leiten. Ob grobe Rücksichtslosigkeit vorliegt, lässt sich hier weder ausschließen noch nachweisen, folglich ist es absolut zielführend, dies zu ermitteln. Wenn man in all diesen Fällen von vorneherein davon ausginge, dass die Ermittlungen ja doch nichts brächten, stände man am Ende als Polizei als ziemlich nutzlos da, mit entsprechenden Folgen für das öffentliche Ansehen.

Als hier in der Gegend jemand Steine von Autobahnbrücken geworfen hat, hat übrigens niemand erst mal vorsichtig ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 32 eröffnet, sondern es wurde eine 20-köpfige Ermittlungsgruppe zusammengezogen, die monatelang ermittelt hat. Mit Erfolg, übrigens. Trotz Knappheit an Personal. Bitte: Geht doch!

Die Bewertung, ob ein Verhalten bei Gericht als grob verkehrswidrig durchgehen wird, wird im Einzelfall sowieso erst die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen vornehmen können. Mehr als einmal wird ein Fahrer wohl nicht vorbringen können, dass er halt einfach immer nach ein paar Sekunden rechts rüberzieht, weil er ja sowieso nichts sehen könne. Oder wasauchimmer.


Zitat (nachteule @ 22.07.2018, 20:45) *
Hier ist es die Sache des aufnehmenden Beamten, vorab zu beurteilen, ob genug Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen oder nicht und dementsprechend zu verfahren.


Das einzige Tatbestandsmerkmal, das strittig sein kann, ist die Rücksichtslosigkeit.

Zitat (aus: Verkehrslexikon.de)
Die Bewertung eines Verhaltens als rücksichtslos hat zu erfolgen, indem die Motivlage des betroffenen Verkehrsteilnehmers untersucht wird. Das hat sich auf die konkrete Verkehrssituation und die darin zum Tragen gekommenen Beweggründe zu beziehen, nicht auf eine allgemeine Feststellung einer generellen Gesinnung.


Die Entscheidung kann der aufnehmende Beamte also gar nicht treffen, dazu sind zwingend Ermittlungen nötig.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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TAK
Beitrag 23.07.2018, 08:41
Beitrag #22


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nachdem es ja zum Sturz kam kann man doch auch davon ausgehen, dass wir uns im Bereich der Körperverletzung befinden... d.h. dann wären wir auf jeden Fall über dieser Schiene im Bereich der Straftat...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Skoddy
Beitrag 23.07.2018, 09:03
Beitrag #23


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Es ist auf jeden Fall eine Straßenverkehrsgefährdung.

Ich möchte den Lasterfahrer nicht in Schutz nehmen. Er trägt die Verantwortung dafür dass da wo er hinfährt kein Radler unterwegs ist. Ich möchte lediglich seine Situation beschreiben:

Hier wurde schon angeführt dass 55 Km/h für einen Radler ungewöhnlich schnell ist. Ich denke mal dass der Lasterfahrer damit gerechnet hat dass er definitiv vorbei ist und keine Gefahr mehr besteht. Daher sehe ich nicht dass er mit Vorsatz gehandelt hat.

Ob sich nun eine Anzeige lohnt muss der Gefährdete selber wissen. Der Puls ist wieder unten und schlauer dürfte Krampfradler auch geworden sein. Mit so einem Tempo rechnet kein Autofahrer und man sollte als Radler zum Eigenschutz gerade bei diesem Tempo mit den Fehlern der anderen rechnen.


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blackdodge
Beitrag 23.07.2018, 09:23
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Ich sehe unabhängig vom Thema OWI oder Straftat das größte Problem, mit dem das mögliche Verfahren im Sande verlaufen wird.

Hier isst nur das Aafliegerkennzeichen bekannt. Vorne drann war lt Aussage vermutlich eine PL-Zugmaschine. Und damit sind wir beim Thema.

Hier handelt es sich offenbar um ein Fahrzeug im Auflieger-Trucking-Geschäft. D.h. der Transportunternehmer stellt nur die Zugmaschine und tauscht ständig nur den Auflieger mit Ladung bei einem Vertragsunternehmen.

Kaum ein Unternehmer weiß, wo gerade sein Auflieger ist und wer das Ding gerade zieht. Denen ist nur wichtig dass die Frachten drauf pünktlich und beim richtigen entladen werden und das Geld reinkommt. und da ist es egal, ob der aufliegerstellende Spediteur in Schweden, Deutschland, Holland, Ungarn oder Östereich sitzt. ( Ich will mal keine Namen nennen. )

Solch Ermittlungsverfahren geht dann in die Hose und ne Mautdatenauswertung gibt es ja leider auch nicht .................


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Explosiv
Beitrag 23.07.2018, 09:39
Beitrag #25


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Und wie läuft dann eine Bußgeldverfolgung, wenn nur das Aufliegerkennzeichen bekannt ist? Verläuft im Sande? Das kann es doch nicht sein.
Wehe, ich habe kein Kennzeichen am Fahrradträger, wenn das Fahrzeugkennzeichen verdeckt ist. Aber eine Zugmaschine kann nicht anhand des Aufliegerkennzeichens zugeordnet werden? Das ist schwach und erklärt einiges über das Fahrverhalten von Truckern.


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VPL
Beitrag 23.07.2018, 10:21
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Zitat (Skoddy @ 23.07.2018, 10:03) *
Mit so einem Tempo rechnet kein Autofahrer und man sollte als Radler zum Eigenschutz gerade bei diesem Tempo mit den Fehlern der anderen rechnen.


In diesem Kontext ist deine Aussage typisches Victimblaming und nebenbei grob irreführend.
Der TE konnte auf Basis der Schilderungen nichts tun, um den entweder unfähigen oder kriminellen Lkw-Fahrer davon abzuhalten ihn von der Fahrbahn zu schieben.

Zum Argument verschätzt: Delta v düfte - falls der Lkw-Fahrer sich an die für ihn geltende vmax hielt - bei gerademal 1,4 m/s gelegen haben. Da ein Radfahrer in dem Geschwindigkeitsbereich nicht beliebig beschleunigen kann, hätte der Lkw-Fahrer also über eine lange Annäherung das Tempo abschätzen können.
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ilam
Beitrag 23.07.2018, 10:37
Beitrag #27


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Zitat (VPL @ 23.07.2018, 10:21) *
hätte der Lkw-Fahrer also über eine lange Annäherung das Tempo abschätzen können.


Theoretisch ja. Praktisch ist die Erfahrung aber, dass viele beim Überholen von Radfahrern gerade "Aus dem Auge - aus dem Sinn" praktizieren. Dem könnte allerdings das Hupen widersprechen, mich würde brennend interessieren, wann genau gehupt wurde. Beim Überholen oder als das Einscheren zurück begann. Wenn man den Radfahrer "vergessen" hat, hupt man ihn auch nicht mehr an.



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Skoddy
Beitrag 23.07.2018, 10:48
Beitrag #28


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Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 10:39) *
Und wie läuft dann eine Bußgeldverfolgung, wenn nur das Aufliegerkennzeichen bekannt ist? Verläuft im Sande?

yes.gif


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Pogge
Beitrag 23.07.2018, 10:53
Beitrag #29


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Zitat (ilam @ 23.07.2018, 11:37) *
Theoretisch ja. Praktisch ist die Erfahrung aber, dass viele beim Überholen von Radfahrern gerade "Aus dem Auge - aus dem Sinn" praktizieren.

Nur weil es viele machen, ist es nicht weniger kriminell!
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Andreas24
Beitrag 23.07.2018, 11:01
Beitrag #30


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Zitat (KrampfRadler @ 21.07.2018, 18:09) *
(...) Fahrrad mit ca 55 (laut GPS Fitnesstracker), (...)

(...) Mein Trainingspartner hat es auf der Actioncam gefilmt da wir auf Trainingsfahrt waren. (...)

Wie jetzt und da wundert Ihr euch, wenn sich mal ein anderer Verkehrsteilnehmer etwas verschätzt?
Eine öffentliche Straße ist doch kein Trainingsgelände. ranting.gif ranting.gif ranting.gif


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VPL
Beitrag 23.07.2018, 11:06
Beitrag #31


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Ersetze Training durch Freizeit / schnell nach Hause / was auch immer. Das ist doch in diesem Kontext vollkommen egal.
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Explosiv
Beitrag 23.07.2018, 11:34
Beitrag #32


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Zitat (Andreas24 @ 23.07.2018, 12:01) *
Eine öffentliche Straße ist doch kein Trainingsgelände. ranting.gif ranting.gif ranting.gif


Wo will man Straßenradfahren trainieren wenn nicht auf der Straße?
Führer von KFZ sind ja auch nicht nur auf der Straße unterwegs, wenn sie beruflich veranlasste Fahrten oder Einkaufsfahrten machen. Viele Privatfahrten sind reine Spaßfahrten. Und Fahranfänger z.B. sollten nach Erwerb der FE rasch Erfahrungen sammeln im Verkehr, damit sie nix vergessen und sicherer werden. Das ist auch Training.

Solange sich bei einer Fahrt, egal womit, an die StVO gehalten wird, ist der Zweck der Fahrt egal. Bei Unfall wird die Schuldverteilung nicht nach Zweck der Fahrt vorgenommen.


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mir
Beitrag 23.07.2018, 11:47
Beitrag #33


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Spannend ist ja, dass der LKW nicht einfach nur nach rechts zog, sondern

Zitat
plötzlich hupend scharf nach rechts


Ich hatte sowas auch schon. Nach Versehen wirkte das auf mich nicht.

Bei mir gestikulierte auch noch ein Beifahrer aus dem Fenster, so dass man ein Versehen definitiv ausschließen kann.


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Andreas24
Beitrag 23.07.2018, 11:51
Beitrag #34


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Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 12:34) *
(...) Wo will man Straßenradfahren trainieren wenn nicht auf der Straße? (...)

Auf einem entsprechend absperrten Gelände. Ich trainiere das Autofahren ja auch nicht auf der nächstgelegenen kurvigen Landstraße, sondern fahre dafür extra auf die Nordschleife whistling.gif


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VPL
Beitrag 23.07.2018, 12:01
Beitrag #35


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Zitat (mir @ 23.07.2018, 12:47) *
Spannend ist ja, dass der LKW nicht einfach nur nach rechts zog, sondern

Zitat
plötzlich hupend scharf nach rechts


Ich hatte sowas auch schon. Nach Versehen wirkte das auf mich nicht.


Ich auch allerdings ohne Sturz. Da schließt man kurz mit seinem Leben ab.
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rapit
Beitrag 23.07.2018, 12:06
Beitrag #36


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Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 12:34) *
Zitat (Andreas24 @ 23.07.2018, 12:01) *
Eine öffentliche Straße ist doch kein Trainingsgelände. ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Wo will man Straßenradfahren trainieren wenn nicht auf der Straße?

Deswegen fährt Vettel bevor er nach Monaco fährt auch mit seinem Boliden durch Heppenheim?

Trainingsfahrten gehören tatsächlich nicht auf die Straße.

Das rechtfertigt zwar noch lange nicht das gefährliche Verhalten des LKW.

Aber zu solchen Situationen kommt es nunmal immer wieder, wenn man die Straße zweckentfremdet.


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Explosiv
Beitrag 23.07.2018, 12:06
Beitrag #37


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Du verwechselst da was.
Du trainierst auf abgesperrter Strecke Straßenrennen beinahe unter Rennbedingungen.
Die geschädigten Radfahrer trainieren Straßenradfahren zu Bedingungen der StVO. Dafür braucht es keine abgesperrte Strecke. Würden sie unter Rennbedingungen fahren wollen, also z.B. Ideallinie fahren, an Inseln und Kreisverkehren auch mal links vorbei, keine Beachtung von roten Ampeln, Zebras oder sonstigen Verkehrszeichen, dann hättest Du Recht. So aber sind sie unterwegs wie die meisten anderen VT auch, nur dass sie ihren Speed aus den Oberschenkeln ziehen und nicht aus einem fossilen Brennstoff. Dass man auch so beachtliche, für den Straßenverkehr aber eher übliche Geschwindigkeiten erzielen kann, ist bestenfalls für die überraschend, die den Tellerrand für den Rand der Welt halten.


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VPL
Beitrag 23.07.2018, 12:09
Beitrag #38


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Zitat (Andreas24 @ 23.07.2018, 12:51) *
Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 12:34) *
(...) Wo will man Straßenradfahren trainieren wenn nicht auf der Straße? (...)

Auf einem entsprechend absperrten Gelände. Ich trainiere das Autofahren ja auch nicht auf der nächstgelegenen kurvigen Landstraße, sondern fahre dafür extra auf die Nordschleife whistling.gif


Und immernoch ist dieser Sachverhalt doch vollkommen nebensächlich. Den Zweck einer Fahrt kann de facto niemand von außen unterscheiden und er ist für das Verhalten anderer VT ohne Bedeutung.

Zur Verdeutlichung: Wenn ich zwischen 90-160km zu Verwandten/Freunden fahre, nehme ich das schnelle Fahrrad und ziehe mich entsprechend luftig an. Dabei fahre ich immer zügig und bei passenden Bedingungen (bergab) auch mal 55 km/h. Wenn ich hingegen meine kurze abendliche sinnlose Trainings Runde zum Sammeln von Gestaltungsbeispielen der Verkehrsinfratsruktur mache, bin ich selten in vollem Sportdress und häufig langsamer unterwegs.
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mir
Beitrag 23.07.2018, 12:09
Beitrag #39


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Zitat (Andreas24 @ 23.07.2018, 12:51) *
Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 12:34) *
(...) Wo will man Straßenradfahren trainieren wenn nicht auf der Straße? (...)

Auf einem entsprechend absperrten Gelände. Ich trainiere das Autofahren ja auch nicht auf der nächstgelegenen kurvigen Landstraße, sondern fahre dafür extra auf die Nordschleife whistling.gif


Trainingsfahrten mit dem Rad sind zugelassener Gemeinbrauch. Abgesehen davon hat der Zweck der Fahrt nichts mit dem Verhalten des LKW-Fahrers zu tun.

Gerade bei diesem Tempo fällt es auf, dass der Radfahrer nicht mit dem üblichen Tempo fährt. Bei 30 km/h habe ich da noch mehr Verständnis.

Und, bitte, wie soll man sich denn auf einen LKW-Fahrer einstellen können, der ruckartig nach rechts zieht, hmm?




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VPL
Beitrag 23.07.2018, 12:13
Beitrag #40


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Zitat (rapit @ 23.07.2018, 13:06) *
Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 12:34) *
Zitat (Andreas24 @ 23.07.2018, 12:01) *
Eine öffentliche Straße ist doch kein Trainingsgelände. ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Wo will man Straßenradfahren trainieren wenn nicht auf der Straße?

Deswegen fährt Vettel bevor er nach Monaco fährt auch mit seinem Boliden durch Heppenheim?

Trainingsfahrten gehören tatsächlich nicht auf die Straße.

Das rechtfertigt zwar noch lange nicht das gefährliche Verhalten des LKW.

Aber zu solchen Situationen kommt es nunmal immer wieder, wenn man die Straße zweckentfremdet.


Und wenn ich am Kiosk fünf Nachbarstädte entfernt nun wirklich diesen einen Schokoriegel kaufen wollte?
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mir
Beitrag 23.07.2018, 12:16
Beitrag #41


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Zu genau denselben Situationen kommt es genauso, wenn man auf einem Reiserad mit vielleicht 25 km/h zwischen Wohnort und Arbeit pendelt. Allerdings haben da die wenigsten Radfahrer einen Begleiter, der das alles filmt und als Zeuge dienen kann.


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angeditscht
Beitrag 23.07.2018, 12:21
Beitrag #42


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Nö, kommt’s nicht....die 25er fahren da auf dem Radweg wo der LKW nich unterwegs ist...
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rapit
Beitrag 23.07.2018, 12:25
Beitrag #43


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Fahr mal einer mit einem Sportwagen mit angeordneter zHg 60 über eine marode Autobahnbrücke vor einem LKW. Da passiert ähnlich gefährliches. In 10 Fällen mind. 9 x.

Wahrscheinlich gelte ich jetzt gleich wieder als LKW-Basher. Ist mir egal.

Und "so ein Blödmann, der mit 55 km/h sein Rennradtraining vor einem LKW auf der Landstraße absolviert", dem wird halt auch mal gezeigt, wo er hingehört: "runter von der Straße".

Achtung: das war fiktives Gedankengut des LKW-Rowdies.

Allerdings ist es tatsächlich so, dass Rennradtraining auf der Straße sehr vielen missfällt. (Und da auch nicht hingehört). Das muss man wissen, wenn man sich die abgesperrte Trainingsstrecke erspart und auf Straßen rumradelt.

@TE: warum musste es eine so große Straße sein? Da provoziert man nunmal mehr. (Frage, kein Vorwurf).



Zitat (angeditscht @ 23.07.2018, 13:21) *
Nö, kommt’s nicht....die 25er fahren da auf dem Radweg wo der LKW nich unterwegs ist...

woher weißt Du, dass (bzw. ob) da einer war? think.gif


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Explosiv
Beitrag 23.07.2018, 12:34
Beitrag #44


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Wie schnell darf ein Sattelzug nochmal auf einer Landstraße aGO fahren?
Die Radler waren nur marginal langsamer, als der LKW fahren darf. Will der also schneller mit seinem Sattelzug fahren, sollte er auf eine abgesperrte Rennstrecke ausweichen, etwa die Nordschleife. Dort kann er dann seine 82 Echten fahren.

Noch mal zur Verdeutlichung: Die Radfahrer hielten sich an die StVO, der LKW-Fahrer nicht. Zumindest was bisher an Daten auf dem Tisch liegt, das Video hat hier ja noch niemand gesehen außer dem TE.

Ich bin selber ein paar Jahre mit dem Rennrad zur Arbeit gefahren. Bergab waren dann auch mal Tempo 50 oder mehr drin. Hätte ich da nen Antrag stellen sollen, die Strecke Luisenthal-Nordschacht für mich abzusperren? Oder findet die Kombi Körperertüchtigung auf der notwendigen Fahrt zur Arbeit Gnade vor dem Auge des Oktans?


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rapit
Beitrag 23.07.2018, 12:43
Beitrag #45


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Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 13:34) *
Die Radfahrer hielten sich an die StVO, der LKW-Fahrer nicht.

Das ist in meinem Sportwagenbeispiel aber auch so...

Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Zitat (KrampfRadler @ 21.07.2018, 18:09) *
Lohnt sich hier eine Anzeige?

Nein.

Ich bin mir aber sicher, dass solche Fälle (nicht nur mit LKW) zunehmen.

Und das ist der einzige Grund, warum ich das mit der "Provokation" (als subjektives Empfinden bei einigen motorisierten VT) geschrieben habe, und nach Alternativrouten fragte.

Ein Bekannter von mir trainierte vor einiger Zeit auch gerne auf Bundesstraßen und hatte viele brenzlige Situationen.

Ich habe nach dem sportlichen Mehrwert gefragt. Am Ende gestand er ein, dass es keinen gibt; er trainiert seitdem auf wenig frequentierte Strecken. Die nebenbei, wie er kürzlich meinte, landschaftlich schöne und sogar etwas anspruchsvoller wären.


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Kühltaxi
Beitrag 23.07.2018, 14:09
Beitrag #46


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Zitat (oimara @ 22.07.2018, 14:37) *
Zitat (Kühltaxi @ 22.07.2018, 09:39) *
..., daß ein Lkw-Fahrer sowas ohne Grund oder auch nur Anlaß im Verkehrsverlauf aus reiner Boshaftigkeit macht ist aber noch abwegiger und unwahrscheinlicher. think.gif

Du hast ja sowas von keine Ahnung.
Beweg dich öfter mal als Radfahrer im Straßenverkehr. Dann weißt du recht schnell, daß es solche Taten aus Boshaftigkeit tatsächlich gibt.

Wieviel muß man dann fahrradfahren um sowas statistisch zu erleben? Mir ist es jedenfalls nie passiert und ich bin früher™ auch nicht gerade wenig Fahrrad gefahren und da gab es auch schon überholende Lkws, soviel zu Ahnung oder nicht. Von "recht schnell" kann also schonmal gar keine Rede sein.
Vielleicht bringst du ja auch was durcheinander und betrachtest jedes "eng werden" als einen solchen Angriff aus Boshaftigkeit, wir reden hier aber von "eigentlich genug Platz" und auch noch Huperei.


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rapit
Beitrag 23.07.2018, 14:21
Beitrag #47


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Zitat (nachteule @ 22.07.2018, 13:05) *
Wie willst Du ihm denn diesen Vorsatz nachweisen?

Das Hupen allein reicht dafür nicht aus

Ach?

Ich erinnere daran, dass die Lichthupe in Verbindung mit dichterem Auffahren als Nötigung eingestuft wird.

Die (akustische) Hupe in Verbindung mkit Abdrängen dann doch wohl auch?

Für die Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens braucht man auch noch keinen Nachweis.


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Kühltaxi
Beitrag 23.07.2018, 14:23
Beitrag #48


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Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 10:39) *
Und wie läuft dann eine Bußgeldverfolgung, wenn nur das Aufliegerkennzeichen bekannt ist? Verläuft im Sande? Das kann es doch nicht sein.
Wehe, ich habe kein Kennzeichen am Fahrradträger, wenn das Fahrzeugkennzeichen verdeckt ist. Aber eine Zugmaschine kann nicht anhand des Aufliegerkennzeichens zugeordnet werden? Das ist schwach und erklärt einiges über das Fahrverhalten von Truckern.

In manchen Ländern gibt's verpflichtend Zuma-Wiederholungskennzeichen zusätzlich oder sogar alleinig (auch) am Auflieger zum austauschen, vielleicht kommt das bei uns ja auch mal.


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KrampfRadler
Beitrag 23.07.2018, 15:24
Beitrag #49


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Hallo, sorry für meine späte (Sammel-)Antwort, bin grad im Training:

@all: Danke für eure Antworten, mir ging es vor allem darum zu wissen, ob sich die Anzeige wegen ausländischem Fahrzeug lohnt oder mangels Strafe sinnlos ist.

Zum Motiv: An der Stelle ist parallel ein ausgeschilderter "Feld"-Radweg, der aber nach einem Kilometer abbiegt und woanders hin führt, also aus meiner Sicht nicht straßenbegleitend.

@Ernschtl: Lern lesen...

@ToxicWaste: Mein Trainingspartner will das Video nicht im Net hochgeladen sehen wegen Datenschutzverordnung und so hat er da Angst, er würde mir es nur für eine Anzeige geben. Tut mir leid - ihr müsst mir einfach glauben.

@angeditscht:
Zum Durchfilmen: Der Laster kam von hinten, bevor der uns überholte sieht man Kilometerweit kein Auto, da muss man nicht röntgen um zu sehen dass kein Gegenverkehr sit.
Zur Geschwindigkeit: War wie gesagt auf Trainigsfahrt, da sind Streckenweise 55 nicht ungewöhnlich

@Skoddy: Bei welchem Tempo muss ich dann nicht mit Fehlern anderer rechnen?

@blackdodge: Danke, irgend sowas hatte ich befürchtet.

@ilam: Das Hupen war mit dem Schlenker auf mich zu

@Andreas24/@rapit: Tut der Grund warum ich Radfahr (Trainignsfahrt) etwas zur Sache? Ist das Verboten und warum?

@rapit (2): Wir legen unsere Strecke so, dass wir möglichst ohne Pausen (Ampeln/Vorrang) und auf guter Fahrbahn (Asphalt/Bordsteine, d.h. ohne die meisten benutzungspflichtigen Radwege) unsere Kilometer schaffen. Dabei schauen wir auch auf möglichst wenig befahrene Strecken, aber einzelne Passagen Bundesstraße lassen sich nicht immer vemeiden.


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klingeling
Beitrag 23.07.2018, 15:58
Beitrag #50


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Zitat (Explosiv @ 23.07.2018, 13:34) *
Die Radler waren nur marginal langsamer, als der LKW fahren darf. Will der also schneller mit seinem Sattelzug fahren, sollte er auf eine abgesperrte Rennstrecke ausweichen, etwa die Nordschleife. Dort kann er dann seine 82 Echten fahren.

Was machen die Rennradfahrer, die grad keine abgesperrte Rennstecke mit Nordschleife um die Ecke zur Verfügung haben, um dort trainieren zu können?

Denen bleibt ja nur "die" allgemeine Strasse und wenn sie sich dann an die Regeln halten, muss man sie als anderer Verkehrsteilnehmer eben hinnehmen.

Auch der "normale" Radfahrer, der mit 25 km/h zur Arbeit fährt, hat nicht immer einen Radweg zur Verfügung, so schön das auch wäre. Unser Nachbar fährt jeden Tag 15 km mit dem Rennrad in Sportkleidung zur Bahn und zieht sich erst im Büro wieder um, hat seine Wechselkleidung halt immer im Rucksack dabei. Ist er nun gut, weil er zur Arbeit fährt, oder böse, weil er nebenbei trainiert? think.gif


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