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> A1 Führerschein trotz MPU, Hatte noch nie Lappen. Muss mpu .
Deniz86
Beitrag 19.01.2018, 00:19
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute. Muss wegen rollerfahren unter BTM zur Mpu.
Habe noch meine Mofa prufbesheinigung.
1. Darf ich noch Mofa fahren?
2. Darf ich den 50ger Rollerlappen oder 125ger ohne Mpu Machen?
3. Verjährt die Sperre irgendwann ,
4. wenn ich einen Lappen im EU Ausland mache darf i5ch den in meinem Fall hier benutzen
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Q-Treiberin
Beitrag 19.01.2018, 06:43
Beitrag #2


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1. Ja.
2. Nein.
3. Ja.
4. Nein.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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toni montana
Beitrag 19.01.2018, 07:42
Beitrag #3


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Unsere Q-Treiberin ist legitimer Ersatz für Mr. T!! cool.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.01.2018, 14:16
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Steke
Beitrag 19.01.2018, 07:45
Beitrag #4


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1. Ja. Hast ja noch de Führerschein ergo Fahrerlaubnis
2. Nein. Es gibt ja zweifel an der Eignung überhaupt ein Fahrzeug zu führen! (Außer Fahrräder, das kann aber auch versagt werden, aber dafür musst du schon erheblich mehr machen)
3. Ja. (10 Jahre, wenn ich mich recht entsinne)
4. Nein. Du hast ein Fahrverbot für Deutschland, im restlichen EU-Ausland dürftest du fahren. (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege)
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treysis
Beitrag 19.01.2018, 09:54
Beitrag #5


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@Steke:
1. Mofa-Prüfbescheinigung ist weder Führerschein, noch Fahrerlaubnis.
3. 10+5=15 Jahre.
4. Nein, er hat kein Fahrverbot. Er hat einfach keine Fahrerlaubnis. Wenn er im EU-Ausland einen Führerschein bekommt, dann gilt der auch in D. Allerdings dürfte das EU-Ausland eigentlich keinen Führerschein ausstellen, vor allem ohne Wohnsitz. Wenn sie es aber trotzdem machen, dann gilt der Führerschein auch in Deutschland (sofern im ausländischen Führerschein kein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist).
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Kai R.
Beitrag 19.01.2018, 10:34
Beitrag #6


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Zitat (treysis @ 19.01.2018, 09:54) *
3. 10+5=15 Jahre.

nur wenn er eine Fahrerlaubnis hatte, die entzogen wurde. Sonst sind es 5 Jahre.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 19.01.2018, 10:52
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 19.01.2018, 10:34) *
nur wenn er eine Fahrerlaubnis hatte, die entzogen wurde.
Zitat (Deniz86)
Hatte noch nie Lappen.



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Lotte 2
Beitrag 19.01.2018, 11:29
Beitrag #8


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Zitat (Kai R. @ 19.01.2018, 10:34) *
Zitat (treysis @ 19.01.2018, 09:54) *
3. 10+5=15 Jahre.

nur wenn er eine Fahrerlaubnis hatte, die entzogen wurde. Sonst sind es 5 Jahre.

Es wären dann doch 10, oder nicht?


Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Kai R.
Beitrag 19.01.2018, 11:42
Beitrag #9


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nö. Guckstu §29 StVG.


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Grüße

Kai

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Q-Treiberin
Beitrag 19.01.2018, 11:56
Beitrag #10


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.... außer es wurde eine isolierte Sperre angeordnet.


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