... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Abgeschleppt ! Ist die Parkfläche richtig gekennzeichnet?, abgeschleppt !
jop1357
Beitrag 28.11.2017, 20:59
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 28.11.2017
Mitglieds-Nr.: 82732



    
 
Sehr geehrte Forum,

ich wurde abgeschleppt. Und ja, es handelt sich hierbei um mein Auto:-( !

Im folgenden Verlauf möchte ich euch das Szenario so genau wie möglich schildern und bitte um eine Einschätzung zu einigen unten stehenden Fragestellungen.



Am Wochenende suchte ich abends im dunkeln (Ca. 18:00 Uhr) einen Parkplatz. schließlich wurde ich in einer Sackgasse (ca. 50 Meter lang) fündig. Ich drehte auf der Hälfte der Sackgasse und parkte Rücklings ein.
Um in den Parkplatz zu gelangen musste ich etwa 5 Meter Rückwärts den Berg weiter gegen Ende der Sackgasse hochfahren.
Schließlich stand ich auf dem Parkplatz und versicherte mich, dass ich zur Garageneinfahrt vor mir ausreichend Platz gehalten habe. Ich schaute nach rechts aus dem Beifahrerfenster und sah weit und breit kein Verbotsschild. Da war einfach kein Schild. Fakt! Ich stieg aus, und kontrollierte noch einmal das meine Motorhaube nicht weiter nach Vorne stand als die weiße Linie auf dem Boden, welche die Einfahrt für eine Garage markierte (so dachte ich zumindest bis dahin).

Am Nächsten Tag kam ich ca. um 8:00 Uhr zu dem Parkplatz - und sehe: DAS AUTO IST WEG !

Ich kontrolliere nochmal den Parkplatz und finde an einer Laterne, welche etwa an der Mitte des Behindertenparkplatzes steht, ein Schild, (Behindertenparkplatz mit einer Nummer).

Ich bin also nie an diesem Schild vorbei gefahren (Sackgasse rückwärts eingeparkt), da es etwa auf Kofferraumhöhe oder bestenfalls hintere Tür meines Kombis stand.
Das Schild an der Laterne ist total merkwürdig ausgerichtet. Es steht nicht parallel zur Strasse sondern genau so, dass wenn man auf dem "Behindertenparkplatz" direkt seitlich drauf schaut. Das sieht dann folgendermaßen aus:



Frage 1: Wo muss das Schild stehen? Anfang, Mitte, Ende der Parkfläche?

Frage 2: Wie muss das Schild ausgerichtet sein? Parallel zur Straße, 90 Grad zur Straße in Fahrtrichtung? oder Schräg nach hinten wie beschrieben?


Übrigens hat das Abschleppunternehmen in Hannover Linden (!) versucht mich übers Ohr zu hauen. Sie wollten das Fahrzeug nicht rausrücken.
Aussage des Mitarbeiters (sehr aggressiv):" Das Fahrzeug ist beschlagnahmt, erst müssen wir für unsere Arbeit BAR bezahlt werden, dann dürfen Sie das Fahrzeug mitnehmen".

Meine Schuld betitelte der aggressive Mensch auf 289€ und einige Cent.

Daraufhin rief ich bei der Polizei an. Die freundliche Dame war äußerst empört und verlangte den Mitarbeiter ans Telefon. Als ich den Lautsprecher meines Handys betätigte teilte die Frau von der Polizei mit: Rücken Sie sofort das Fahrzeug raus. Der Abschleppvorgang wurde von der Polizei in Auftrag gegeben, die Rechnung ist an uns zu richten! Des Weiteren teilte die Frau von der Polizei dem verdutzten Aggresivo mit, dass Sie das schon öfters mit diesem Abschleppunternehmen erlebt habe und sie wolle das nie wieder erleben. Sonst gibt es BEEF ;-).

Gerade eben habe ich einige Photos von dem Parkplatz gemacht und bin zufällig mit der "berechtigten" des Parkplatzes ins Gespräch gekommen.
Eine sehr freundliche Dame, wie kamen ins Gespräch und sie erzählte, dass sie die Polizei gerufen habe. Sie habe im übrigen sehr sehr (!) häufig Probleme mit "Falschparkern! Und Sie habe einen anderen Parkplatz, weiter vorne beantragt. Da sie so Probleme beim Einsteigen hinten hat. Wegen der Laterne...

Und natürlich mache ich der Frau keinen Vorwurf. Ich bin total einverstanden, dass unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auch abgeschleppt werden, wenn es kein weniger einschneidendes Mittel zur Beseitigung des Hindernisses (Verhältnismäßigkeit) zur Verfügung steht. Ich wurde übrigens nicht angerufen durch die Polizei...!

Nur sollte ein solcher Parkplatz zweifelsfrei zu identifizieren sein!?

Ich bitte um Rat. Vielen Dank.




Entschuldigt, es haben sich einige Fehler eingeschlichen. Und das Bild möchte einfach nicht so wie ich es will. Hier nochmal einige Bilder. Der rote Pfeil markiert die Garageneinfahrt. Auf den Bildern parkt dennoch jemand dort...

Ich bin mir auch total sicher, dass in meinem Fall, die hintere weiße Linie nicht oder kaum zu sehen war aufgrund eines anderen Fahrzeugs. Ich stand also recht weit vorne, aber auch der Parkläche.

https://picload.org/view/drccwgaa/img_5113.jpg.html

https://picload.org/view/drccwgal/img_5112.jpg.html
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 28.11.2017, 21:09
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Willkommen im Verkehrsportal.

Ich gehöre ja zu denen, die eine nachlässige Beschilderung gern im Sinne der Verkehrsteilnehmer bewerten.
Hier ist der Fall aber m.E. glasklar: Der Parkplatz ist hinreichend gekennzeichnet und das Verkehrszeichen an der Laterne dürfte beim Aussteigen problemlos sichtbar sein.
Auch die vermutlich einzige Fahrbahnmarkierung dieser Art in der Straße sollte beim Parken für Zweifel sorgen.

Ich sehe hier nicht den Hauch einer Chance.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jop1357
Beitrag 28.11.2017, 21:24
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 28.11.2017
Mitglieds-Nr.: 82732



Danke für die flotte Antwort.

Aber gibt es nicht glasklare Regeln zu der Ausrichtung des Schildes? Gradzahl? Das Schild ist, wenn man seitlich drauf schaut ein Strich in der Landschaft. Das müsste doch zur Straße ausgerichtet sein. Zumal es hier eine Sackgasse ist...?!

Zweitens, darf das Schild in der Mitte des Parkplatzes stehen?

Das BGH hat irgendwann mal geurteilt, 250€ seien unangemessene Abschleppkosten. Hier wurden über 280€ veranschlagt für 500 Meter Abschleppen!Plus das Knöllchen. Achja und Zwei Tage Standzeit beim Abschleppdienst zu jeweils 15 Euro (Ohne Steuern) obwohl das Auto nur eine Nacht (etwa 13 Stunden dort stand.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.11.2017, 21:40
Beitrag #4





Guests






Zitat (jop1357 @ 28.11.2017, 21:24) *
Aber gibt es nicht glasklare Regeln zu der Ausrichtung des Schildes? Gradzahl?

Ja, eine solche Regel gibt es in der VwV-StVO: "Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist." Und etwas anderes ist nur bei Zeichen mit Pfeilen gesagt, dort heißt es: "Verbotszeichen mit Pfeilen sind im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen." Ich nehme mal an, dass es hier ein Zeichen 314 ohne Pfeile war.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 28.11.2017, 21:52
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (jop1357 @ 28.11.2017, 21:24) *
Aber gibt es nicht glasklare Regeln zu der Ausrichtung des Schildes? Gradzahl?
Normal ist rechtwinklig zur Fahrbahnlängsachse. Haltverbote mit integrierten Pfeilen sind im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen - trifft hier nicht zu.
Die Sackgasse ist nicht relevant. Vielmehr gilt im ruhenden Verkehr eine Umschaupflicht, die sich angesichts der vorhandenen Markierung geradezu aufdrängt (würde vermutlich der Richter sagen).

Zitat
Zweitens, darf das Schild in der Mitte des Parkplatzes stehen?
Darüber kann man durchaus diskutieren, da VZ erst ab Standort in Fahrtrichtung gelten. Allerdings würde, wenn man dieser Argumentation folgt, zumindest die Hälfte deines Fahrzeugs trotzdem auf dem Behindertenparkplatz stehen -> das Problem bleibt. Zudem ist diese Kennzeichnung durchaus üblich und mit Blick auf die deutliche Markierung eigentlich nicht zu beanstanden.

Was man auch bedenken sollte, ist die moralische Komponente. Nicht im Bezug auf diese Diskussion bzw. in diesem Forum, sondern vor Gericht.
Bereits die trockene verkehrsrechtliche Sachlage spricht zu 99,9% gegen dich. Selbst wenn die Chancen besser stünden, dürfte die Besonderheit "Behindertenparkplatz" eine maßgebliche Auswirkung auf das Urteil haben. Chance = 0

Da gibt es wirklich deutlich schlechtere Beispiele.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 29.11.2017, 08:33
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7868
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Stimme leider zu.
Leider sehen wir das Schild nicht von vorne, aber ich gehe nicht davon aus, dass sich da noch etwas ergibt (allenfalls, wenn das Wörtchen "frei" auf dem ZZ existiert whistling.gif )
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 29.11.2017, 08:50
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Zitat (jop1357 @ 28.11.2017, 20:59) *
Ich wurde übrigens nicht angerufen durch die Polizei...!

Hast du denn einen Hinweis mit deiner telefonischen Erreichbarkeit und deinem aktuellen Aufenthaltsort gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt bzw. am Fahrzeug angebracht?


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.11.2017, 13:57
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Schade, weder auf Google-Maps, noch auf Streetview, noch aif Mapilary sind die Fotos frisch genug, um mal nachzuschauen, ob ein Rollisymbol markiert ist.
Das wäre, gerade weil noch alles so frisch weiß ist, ein weiteres gewichtiges Indiz, sich mal über die Beschilderung des Parkplatzes zu erkundigen.

Aber selbst wenn nicht: keine Chance, das Abschleppen geht in Ordnung.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 29.11.2017, 14:12
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Officer @ 29.11.2017, 08:50) *
Hast du denn einen Hinweis mit deiner telefonischen Erreichbarkeit und deinem aktuellen Aufenthaltsort gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt bzw. am Fahrzeug angebracht?

Was für eine fiese Frage… wink.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 29.11.2017, 15:37
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13427
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Zitat (Officer @ 29.11.2017, 08:50) *
Hast du denn einen Hinweis mit deiner telefonischen Erreichbarkeit und deinem aktuellen Aufenthaltsort gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt bzw. am Fahrzeug angebracht?
...und wenn die Rufnummer hinter der Windschtzscheibe ausliegt, dann gehst Du von Vorsatz beim Falschparken aus? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jop1357
Beitrag 29.11.2017, 17:50
Beitrag #11


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 28.11.2017
Mitglieds-Nr.: 82732



ich werde nochmal Bilder hochladen von der Ausrichtung und dem Standpunkt des Schildes!

Danke für die Antworten
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 29.11.2017, 18:01
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10303
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Nutzt alles nix. Bei VZ für den ruhenden Verkehr hat die Behörde mehr Freiheiten. Es wird vom Parkwilligen verlangt, sich ordentlich umzuschauen und ggf. auch mal mehr als 100 m entgegen der Fahrtrichtung zurückzulaufen, um zu schauen, ob nach der letzten Einmündung auf der gleichen Fahrbahnseite ein VZ steht, dass den ruhenden Verkehr adressiert.
Da ist ein nicht optimal stehendes und nicht optimal ausgerichtetes VZ neben einer Parkflächenmarkierung für ein Fahrzeug wirklich kein Ding, das irgendwas entschuldigt.
Ist kein Vorwurf, nur ein Hinweis, nicht noch mehr Mühen in die Sache zu investieren.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 29.11.2017, 19:19
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Man kann das Schild doch sehen blink.gif

Ist eine übliche Beschilderungsart


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 30.11.2017, 09:03
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7868
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Das ist doch gar nicht der Tatort think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 30.11.2017, 10:30
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Das nicht. Das Wort "üblich" sollte dir das auch sagen wink.gif

Ich will mit dem Link zeigen, daß die Beschilderungsart eben üblich ist, daß bei einem markierten Stellplatz das Schild nicht am Anfang stehen muß, sondern wie auch beim Bild des TE in der Mitte des Stellplatzes.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 30.11.2017, 10:31
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Zitat (ulm @ 29.11.2017, 15:37) *
...und wenn die Rufnummer hinter der Windschtzscheibe ausliegt, dann gehst Du von Vorsatz beim Falschparken aus? think.gif

Nein. Wenn Erreichbarkeit und aktueller Aufenthaltsort des Fahrzeugführers bzw. eines Verfügungsberechtigten nicht angegeben sind, besteht für die Überwachungskraft oder die Polizei vor dem Umsetzen bzw. Abschleppen keine Verpflichtung einen Versuch zu starten, den Halter zu kontaktieren.


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 30.11.2017, 10:39
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7868
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (janr @ 30.11.2017, 10:30) *
Das nicht. Das Wort "üblich" sollte dir das auch sagen wink.gif Ich will mit dem Link zeigen, daß die Beschilderungsart eben üblich ist, daß bei einem markierten Stellplatz das Schild nicht am Anfang stehen muß, sondern wie auch beim Bild des TE in der Mitte des Stellplatzes.
Achso, ja, das sehe ich ähnlich. Vor allem, wenn die Parkfläche markiert ist, halte ich das für zulässig.

Ich wollte bloß das Schild von vorne sehen, um mir das Zusatzzeichen anzuschauen (auch wenn ich wenig Hoffnung habe) wavey.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 30.11.2017, 17:52
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3303
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Zitat (jop1357 @ 28.11.2017, 21:24) *
Das BGH hat irgendwann mal geurteilt, 250€ seien unangemessene Abschleppkosten. Hier wurden über 280€ veranschlagt für 500 Meter Abschleppen!Plus das Knöllchen. Achja und Zwei Tage Standzeit beim Abschleppdienst zu jeweils 15 Euro (Ohne Steuern) obwohl das Auto nur eine Nacht (etwa 13 Stunden dort stand.

dazu kommen dann auch noch Verwaltungskosten für den Abschleppvorgang, ca. 40-70,-€ wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 20:30