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> Verkehrsschilder von oben nach unten lesen oder anders herum?
paulepinguin
Beitrag 26.06.2017, 10:51
Beitrag #1


Neuling
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Moin.

Für mich war eigentlich immer klar, dass ich Verkehrsschilderkombinationen von oben nach unten lese. Nun meinte eine Bekannte, dass man sie hundertprozentig von unten nach oben liest.
In der FL-Ausbildungsstätte nachgefragt, haben wir durch Beispiele geklärt, dass es rechtlich egal sei, da der Sinn der selbe bleibt. Es sei wohl für FS einfach, wenn man ihnen beibringt, sie von unten nach oben zu lesen - wobei sich darüber wahrscheinlich streiten lässt.

Nun wollte ich mal nach eurem Wissen fragen (bitte kein Halbwissen). Stimmt das alles wirklich so?

Danke im Voraus.
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 26.06.2017, 11:03
Beitrag #2





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Geschriebenen Text kann man auch von rechts nach links lesen. Der Informationsgehalt bleibt stets derselbe.
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ukr
Beitrag 26.06.2017, 11:17
Beitrag #3


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Wir können hier leider nur mit Halbwissen dienen, da es keine festgelegte Lesereihenfolge gibt.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Kuli
Beitrag 26.06.2017, 11:26
Beitrag #4


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Zusatzzeichen beziehen sich auf das Verkehrszeichen darüber.
Das ist alles, was du wissen musst.

In welcher Reihenfolge du die jetzt liest, ist deine Sache rolleyes.gif

Bei Bedarf einfach mal ein konkretes Beispiel geben think.gif
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dazydee
Beitrag 26.06.2017, 11:29
Beitrag #5


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Es ist..... kompliziert

Hier haben wir schon mal 7 Seiten dazu diskutiert:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=97820&st=0


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Nulla poena sine lege
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Winnie1256
Beitrag 27.06.2017, 10:27
Beitrag #6


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"KOMPLIZIERT" ist wohl nicht nur die Reihenfolge der Zusatzzeichen, sondern wohl auch die Anzahl der möglichen/gültigen/wirksamen Zusatzzeichen, je nachdem ob man StVO, die VwV oder Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu Rate zieht:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057925303

"Zusatzschilder-Wirrwarr" eben auf Kosten der Erkennbarkeit/Erfassbarkeit blink.gif
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