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> Ummelden mit abgelaufenen TÜV (1 Monat)
Gast_Gast_Frank_*
Beitrag 18.09.2003, 10:43
Beitrag #1





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Hallo,
kann ich ein Fahrzeug auf mich zulassen, dass seit einem Monat den TÜV abgelaufen hat und derzeit abgemeldet ist?

Das Fahrzeug war in einer anderen Stadt zugelassen alsin der es jetzt zugelassen werden soll.

Muss ich zuerst eine neue Plakette haben (wie fahre ich zum TÜV?) um umzumelden?
Oder kann ich bei einem Monat den Wagen auch wieder zulassen und dann erst mit neuen Schildern zum TÜV?

Für jeden Tipp dankbar!
Frank
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Andreas
Beitrag 18.09.2003, 10:50
Beitrag #2


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Zitat
Oder kann ich bei einem Monat den Wagen auch wieder zulassen und dann erst mit neuen Schildern zum TÜV?


Ja!


Bei der Zulassung bekommst du von der Zulassungsstelle die Aufforderung innerhalb von x Tagen den Nachweis über die durchgeführte HU der Zulassungsstelle vorzulegen.


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Tortenjan
Beitrag 18.09.2003, 10:53
Beitrag #3


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Ok, nächstes mal erst komentieren und dann verschieben (ich bin ja noch am üben)

Also Komentar vom FS-Mod:
Ist glaube ich besser im StVO-Forum aufgehoben

(Oder auch nicht, da war jemand mit dem Beantworten noch schneller. Mit der Zeit werd ich das schon hinbekommen)

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 18.09.2003, 10:54


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Stefan Süßmann
Beitrag 18.09.2003, 12:05
Beitrag #4


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Die meisten Straßenverkehrsämter verweigern die Zulassung/Ummeldung bei abgelaufener HU/AU !

mfg

Stefan
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Andreas
Beitrag 18.09.2003, 12:11
Beitrag #5


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Meines aber nicht, daher dachte ich es läuft überall so. rolleyes.gif


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Gast_Gast_Frank_*
Beitrag 18.09.2003, 12:18
Beitrag #6





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Wenn die es verweigern, wie mache ich "es" dann?

Brauche ich zuerst ein rotes Kennzeichen um zum TÜV zu kommen?
Ich bin da leider ziemlicher Laie.

Zur Erklärung:
Ich kann von einem Verwandten ein Auto haben, der hat es vor einem Monat abgemeldet, da im August der TÜV abgelaufen ist. Jetzt muss ich es ja ummelden und zum TÜV...
Und natürlich sind es zwei verschiedene Städte.

Danke für jeden Hinweis!
Frank
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Andreas
Beitrag 18.09.2003, 12:56
Beitrag #7


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Einfach bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen ob eine Zulassung ohne gültige HU in diesem Fall möglich ist.


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cheffe
Beitrag 18.09.2003, 13:19
Beitrag #8


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Also in meinem Zulassungsbezirk (München) wird das folgendermaßen gehandhabt:

Auto wird 'vorläufig' zugelassen (d.h. kein Stempel) -> dann hat man die Erlaubnis zu Werkstatt/TÜV (und nur dorthin) zu fahren -> nach bestandenem TÜV zurück zur Zulassungsstelle -> Kennzeichen werden gestempelt und Fahrzeugschein wird ausgehändigt.

Ob das ein bundeseinheitliches Verfahren ist, kann ich leider nicht sagen.


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h-nes
Beitrag 25.09.2003, 10:42
Beitrag #9


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du kannst auch ohne Zulassung zum TüV fahren, dieser erteilt die hoffentlich die Plakette und du fährst zur Zulassungsstelle und meldest den Wagen an. Hierzu musst du aber folgende Voraussetzungen beachten:

1. du braucht einen Versicherungsnachweis (früher hieß das Doppelkarte). Die kostet übrigens meist nix wenn du das Fzg anschliessend bei der selben "Anstalt" versicherst

2. alle Fahrten (von dir zum Tüv, vom Tüv zur Zulassungsstelle) müssen auf direktem Wege erfolgen, also nicht noch beim Bäcker und im Schwimmbad vorbei

3. die alten Kennzeichen (vom Vorbesitzer) oder ehemalige Kurzzeitkennzeichen o.ä. müssen montiert sein (dass du identifizierbar bist falls du über ne rote Ampel eierst)

Das ganze steht HIER irgendwo drin, musst mal suchen, geht aber. Hab ich selbst auch gemacht und ist ganz legal.


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das hnes
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