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> Ummeldung PKW von Schweden nach Deutschland
Eriwer
Beitrag 27.02.2017, 12:09
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe ein gebrauchtes Auto in Schweden gekauft und möchte es jetzt in Deutschland auf meinen Namen anmelden. Was muss ich tun?
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angeditscht
Beitrag 27.02.2017, 13:03
Beitrag #2


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Ich geh mal davon aus das du mit dem gebrauchten Kfz nach Deutschland mit schwedischen Kennzeichen gefahren bist?
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Eriwer
Beitrag 27.02.2017, 13:26
Beitrag #3


Neuling


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jens_16syncro
Beitrag 27.02.2017, 13:55
Beitrag #4


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Zitat (angeditscht @ 27.02.2017, 13:03) *
Ich geh mal davon aus das du mit dem gebrauchten Kfz nach Deutschland mit schwedischen Kennzeichen gefahren bist?


Also wenn ich mal davon ausgehe, dass das KFZ jetzt in D steht, wofür wäre die Info wichtig ?

Was die Anmeldung in D betrifft:
Es hängt viel vom Alter des KFZ ab, also z.B, hat das KFZ bereits ein COC ?
Wenn ja, benötigst du dieses Dokument und die schwedischen Zulassungpapiere. Leider habe ich das mit so "modernen" KFZ noch nie gemacht, daher weiß ich nicht, ob man ein §21-Vollgutachten benötigt.
Nach meinem Verständnis sollte man das bei einem gegebenem COC nicht brauchen, es reicht eine einfache HU.

Falls es ein älteres KFZ ohne COC sein sollte, braucht man ein §21-Vollgutachten eines AASmbB ("TÜV-Ing." ...) und um dieses zu bekommen, sollte man alle Dokumente anschleppen, die man zu diesem Fahrzeug bekommen kann.
Es gäbe dann noch feinere Unterscheidungen, wie ...
- der Fahrzeugtyp wurde auch in D früher verkauft und er hat eine ABE
- der Fahrzeugtyp wurde hier nie verkauft und es gibt keinerlei Informationen in den Datenbanken der Prüforganisationen (eindeutig der schwierigste Fall)
- man möchte bestimmte Abgasklassen eingetragen haben, den Nachweis muss der Antragsteller bringen. Dieser Punkt ist einer der schwierigsten, weil normalerweise kein Einzelbesitzer eines einzelnen KFZ diesen Nachweis bringen kann und er nicht den Prüfzyklus zur Ermittlung der Daten zahlen will/kann.

Ich selber habe mal ein KFZ aus Schweden hier eingeführt und zugelassen, das war eigentlich nicht wirklich schwierig. Allerings ist das so alt, dass es keinerlei Nachweise über das Abgasverhalten benötigt.


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Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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treysis
Beitrag 27.02.2017, 14:43
Beitrag #5


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Das CoC gibt es nur zum Neufahrzeug. Das wird bei der ersten Zulassung "einbehalten", und dafür die Fahrzeugpapiere ausgestellt. Man kann das aber oft gegen Gebühr (~100 Euro) beim Hersteller nachbestellen. Da TÜV + CoC ungefähr so teuer sind wie ein einfaches Vollgutachten, kann man sich den Aufwand sparen.

Also: Vollgutachten. Ganz wichtig: Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA mitmachen lassen (damit sicher ist, dass es nicht geklaut ist). Parallel um Versicherung kümmern.
Dann mit TÜV+AU-Gutachten, elektronische Versicherungsnummer und den schwedischen Papieren zur Zulassungsstelle. Mehr ist das eigentlich nicht.

Achso: Schriftlicher Kaufvertrag verhindert lästige Diskussionen, auch wenn ein Kaufvertrag prinzipiell ja nur mündlich geschlossen worden sein konnte.
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hk_do
Beitrag 27.02.2017, 16:03
Beitrag #6


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Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht (es also ein CoC gibt oder geben könnte) ist ein "Vollgutachten" explizit unzulässig, der aaS darf also auch für Geld keins erstellen!

Das CoC wird auch nicht zwangsläufig bei der Zulassung eingezogen; es wird lediglich (bei der Zulassung in Deutschland) darauf vermerkt, dass ein Fahrzeugbrief erstellt wurde.

Auch braucht man für die Zulassung in Deutschland nicht zwangsläufig ein CoC. Oft genug reichen die Fahrzeugpapiere des Herkunftslandes als Nachweis der Typgenehmigung aus. (Spontan kann ich mich jetzt aber nicht daran erinnern, wie eine schwedische Zulassungsbescheinigung aussieht)

Zusammengefasst würde ich sagen:
Wenn es sich um einen "normalen" PKW handelt und dieser nicht älter als 20 Jahre ist, wird vermutlich keine Einzelabnahme benötigt.

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angeditscht
Beitrag 27.02.2017, 16:27
Beitrag #7


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Zitat (jens_16syncro @ 27.02.2017, 13:55) *
Also wenn ich mal davon ausgehe, dass das KFZ jetzt in D steht, wofür wäre die Info wichtig ?



Nun, bevor man unbedarft zur Zulassungsstelle tappert, mit den schwedischen Papieren im Arm sollte man sich vielleicht mal überlegen wie das Auto denn straffrei nach Deutschland gekommen ist...mit nem ausländischen Kennzeichen in Dtl. fahren ist für Deutsche Staatsbürger meines Wissens nicht so ganz erlaubt, Stichwort Hinterziehung der Kfz-Steuer....dazu kommt dann noch, das zwar zwischen Schweden und Deutschland insbesondere aus Schweden kommend, kaum/keine Grenzkontrollen stattfinden, aber nicht das man deswegen alles hierher fahren darf.....innnerhalb von 10 Tagen nach Einfuhr muss die Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt ergangen sein (Formular USt 1b).....und vor Einfuhr muss beim Zoll die Einfuhrgenehmigung erteilt werden...weiterhin kenn ich mich jetzt nicht unbedingt im schwedischen Kfz-Versicherungsrecht aus, aber da könnte unter Umständen noch der Fallstrick lauern dass mit Verkauf des Kfz die Versicherung erlischt, dann haben wir auch noch Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz.....

Man sollte sich vielleicht mal grundsätzlich mit den Einfuhrbestimmungen auseinander setzen. So wie der TE das vermutlich gemacht hat, hinfahren, Kaufvertrag (Auto gegen Cash) und mit schwedischen Kennzeichen zurückfahren könnte da noch eine ganze Latte an empfindlich teuren Strafverfahren lauern.....deswegen sollte der TE sich vielleicht mal grundsätzlich damit auseinander setzen wie man so einen Wagen hierher bekommt und eine entsprechend plausible Erklärung haben wie der Wagen hiergekommen ist....."bin ich selbst gefahren" dürfte dann die falscheste aller Antworten sein....
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treysis
Beitrag 27.02.2017, 16:46
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 27.02.2017, 16:03) *
Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht (es also ein CoC gibt oder geben könnte) ist ein "Vollgutachten" explizit unzulässig, der aaS darf also auch für Geld keins erstellen!
Ahja, wieso denn das? Von einem Verbot weiß ich nichts. Und bei mir gab es kein CoC mehr (Italienimport), da musste die Vollabnahme gemacht werden. Das war der vorgeschriebene Weg.

Zitat (angeditscht @ 27.02.2017, 16:27) *
Zitat (jens_16syncro @ 27.02.2017, 13:55) *
Also wenn ich mal davon ausgehe, dass das KFZ jetzt in D steht, wofür wäre die Info wichtig ?
Nun, bevor man unbedarft zur Zulassungsstelle tappert, mit den schwedischen Papieren im Arm sollte man sich vielleicht mal überlegen wie das Auto denn straffrei nach Deutschland gekommen ist...mit nem ausländischen Kennzeichen in Dtl. fahren ist für Deutsche Staatsbürger meines Wissens nicht so ganz erlaubt, Stichwort Hinterziehung der Kfz-Steuer....
Hat nix mit Staatsbürgerschaft zu tun, sondern mit Wohnsitz. Außerdem wurde das geändert, sodass es bei EU-Fahrzeugen jetzt möglich ist. Trotzdem: das Ding kam auf dem Hänger. Fertig. Problem gelöst. Keine weiteren Fragen.
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Hoheneicherstation
Beitrag 27.02.2017, 16:49
Beitrag #9


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Zitat (hk_do @ 27.02.2017, 17:03) *
... (Spontan kann ich mich jetzt aber nicht daran erinnern, wie eine schwedische Zulassungsbescheinigung aussieht)


Teil 1 vom "Registrierungsbeweis" ist blau und sieht so aus , der Teil 2 sieht ählich aus und ist gelb.

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hk_do
Beitrag 27.02.2017, 17:15
Beitrag #10


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Zitat (treysis @ 27.02.2017, 16:46) *
Ahja, wieso denn das?


vermutlich um die TP daran zu hindern, ihre Monopolstellung zu missbrauchen...

Zitat
Von einem Verbot weiß ich nichts.


Dem kann abgeholfen werden:

§21(1a) StVZO:

Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.


Zitat
Und bei mir gab es kein CoC mehr (Italienimport), da musste die Vollabnahme gemacht werden. Das war der vorgeschriebene Weg.


nicht im Regelfall, siehe §7 FZV.

Der Regelfall ist die HU (wenn sie fällig ist).

Möglich, dass in deinem Fall keine EG-Typgenehmigung nachweisbar war. Möglich auch, dass die Beteiligten von der Regel abgewichen sind.

Zitat (angeditscht @ 27.02.2017, 16:27) *
Teil 1 vom "Registrierungsbeweiss" ist blau und sieht so aus , der Teil 2 sieht ählich aus und ist gelb.


Das ist erwartungsgemäß das EU-Modell.

Dummerweise steht in hier Feld K keine Typgenehmigung. Sollte das im Fall des TE auch so sein, sollte der nächste Blick auf das Typschild fallen.
(ich vermute aber, dass das im vorliegenden Beispiel daran liegt, dass 2001 die EG-Typgenehmigung für N1-Fahrzeuge noch nicht verbindlich war. Beim TE handelt es sich aber um ein M1, da war die Grenze 1996)




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treysis
Beitrag 27.02.2017, 17:46
Beitrag #11


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Hm. Das CoC als Dokument lag nicht mehr vor. Gut möglich aber, dass anhand des Typenschildes beim KBA nachgeschaut wurde, und die Daten dann entsprechend daraus übernommen wurden. Da müsste ich dann nochmal nachgucken, ob wirklich eine Vollabnahme gemacht wurde (ich habe die Abnahme durch eine Werkstatt machen lassen, da noch Reparaturen ausstehend waren).
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Kai R.
Beitrag 27.02.2017, 19:44
Beitrag #12


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Für die Anmeldung braucht man neben der HU und den schwedischen Papieren vermutlich noch einen Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages mit dem eingetragenen Vorbesitzer.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Antarctica
Beitrag 28.02.2017, 08:14
Beitrag #13


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Zitat (treysis @ 27.02.2017, 14:43) *
Das CoC gibt es nur zum Neufahrzeug.
Ist das Schweden-spezifisch?

Der neun Jahre alte Polo 6n, den meine Freundin 2009 in Belgien gekauft hat, hatte das CoC hinter die belgische Zula getackert.


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haschee
Beitrag 28.02.2017, 08:43
Beitrag #14


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Das CoC wird nicht eingezogen.

Bei neueren Fahrzeugen ist es ziemlich die einzige Möglichkeit herauszufinden welche Räder sind auf diesem speziellen Fahrzeug zulässig.

Beim Preis von 100 € + für eine Zweitschrift stimme ich zu.

Das ist jetzt auch nichts was als pdf Datei verschickt wird. Das wird tatsächlich erstellt und per Post verschickt. (Preis finde ich trotzdem recht hoch)

"Lustig" wird es dann wenn das neue Land (z. B. Frankreich) sagt, es gibt ein CoC für dieses Fahrzeug und ohne ein CoC lassen wir nicht zu.
Denn der Postweg (nach Vorkasse üblicherweise...) kann schon lang sein. Und solange wird nix zugelassen. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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jens_16syncro
Beitrag 28.02.2017, 11:16
Beitrag #15


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Zitat (angeditscht @ 27.02.2017, 16:27) *
sollte man sich vielleicht mal überlegen wie das Auto denn straffrei nach Deutschland gekommen ist...


Eine Zulassungsstelle ist keine Strafverfolgungsbehörde, das hat die nicht zu interessieren und ich habe auch noch nie gehört, dass gezielte Fragen in dieser Richtung gestellt wurden.
Ok, man sollte sich vielleicht bewußt sein, keinen offensichtlichen Blödsinn zu erzählen aber mehr auch nicht.
Wenn das KFZ beim Neubesitzer auf dem Hof steht, ist es völlig unerheblich wie es dort hingekommen ist. Der Neubesitzer ist nicht auskunftspflichtig, er könnte z.B. straffrei behaupten, ein Hubschauber hat es abgesetzt.


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angeditscht
Beitrag 28.02.2017, 15:45
Beitrag #16


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Nur weil die Zulassungsstelle nicht aktiv ermittelt, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht Daten an andere Behörden, hier inbsesondere den Zoll (wegen Kfz-Steuer) übermittelt....und das Problem mit der nicht erfolgten zollbehördlichen Einfuhrgenehmigung - welche vor Import einzuholen ist, steht noch aus.....und spätestens mit Meldung der Zulassungsstelle weiß der Zoll von der Kiste...ohne das irgendwer aktiv Strafverfolgung betrieben hat...
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Barney
Beitrag 28.02.2017, 16:01
Beitrag #17


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Jetzt rumpelt schon so viele Jahre die EU in allen unseren Lebensbereichen rum … es ist schon verwunderlich, dass so simple Dinge wie Auto anmelden offenbar immer noch nicht klar und einfach sind.

Ich habe übrigens 1998 in Belgien wohnend eine gebrauchten PKW in Frankreich gekauft.. die Zulassung in Belgien ging rubbeldidupp … 2001 bin ich dann mit diesem PKW nach Deutschland umgezogen und ich musste mehrere Tage aufwenden, ehe ich damit hier rum fahren durfte.
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jens_16syncro
Beitrag 28.02.2017, 16:07
Beitrag #18


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Zitat (angeditscht @ 28.02.2017, 15:45) *
wegen Kfz-Steuer


Und du glaubst im Ernst, dass der Zoll eine Strafverfolgung wegen einer möglichen KFZ-Steuerhinterziehung von maximal einem Kalendertag in Betracht ziehen würde ? Das dürfte weniger als 1€ Steuerschuld sein, ich glaube da würde selbst der Amtsschimmel an Lachkrämpfen leiden.
Theoretisch wäre es ein Steuervergehen, mit schwedischer Zulassung der KFZ zu überführen, praktisch ist das nicht strafverfolgungswürdig. Ziemlich sicher würde der Staatsanwalt ein mögliches Verfahren sofort wegen Geringfügigkeit einstellen bzw. die Eröffnung ablehnen.


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angeditscht
Beitrag 28.02.2017, 16:51
Beitrag #19


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Liest du überhaupt was ich Schreibe?

Die zollbehördliche Einfuhrgenehmigung hat absolut nichts mit der Kfz-Steuer zu tun, sondern mit den Einfuhrzöllen/-genehmigung....der gekaufte PKW ist momentan nichts anderes als Schmuggelgut.....und dieses Problem löst weder ein Transport per Hubschrauber, Hänger oder beamen....
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jens_16syncro
Beitrag 28.02.2017, 18:03
Beitrag #20


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Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Schweden mal der EU beigetreten ist ...


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angeditscht
Beitrag 28.02.2017, 18:24
Beitrag #21


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Und? Das befreit trotzdem nicht von der Einholung der zollbehördlichen Einfuhrgenehmigung....
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treysis
Beitrag 28.02.2017, 20:42
Beitrag #22


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Die es in der EU aber trotzdem nicht gibt? Besonders nicht im Privatverkehr?


Zitat (Barney)
Ich habe übrigens 1998 in Belgien wohnend eine gebrauchten PKW in Frankreich gekauft.. die Zulassung in Belgien ging rubbeldidupp … 2001 bin ich dann mit diesem PKW nach Deutschland umgezogen und ich musste mehrere Tage aufwenden, ehe ich damit hier rum fahren durfte.
Was hat denn da so lange gedauert? Ich habe vor 2 Jahren beim Umzug aus der Schweiz meinen PKW mitgenommen. TÜV hab ich zusammen mit Service in der Werkstatt am neuen Wohnort machen lassen. Danach einfach mit Prüfzertifikat und Fahrzeugunterlagen (sowie der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, da es ja Einfuhr aus Nicht-EU war) zum Straßenverkehrsamt und ganz normal zugelassen. Motorrad war auch nicht wesentlich anders. Hat nur etwas länger gedauert, weil ursprünglich der Schweizer Zoll bei der Einfuhr aus Italien, und dann beim Umzug nach D auch der D-Zoll jeweils einen Fehler in die VIN eingebaut haben.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.03.2017, 06:50
Beitrag #23


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Zitat (jens_16syncro @ 28.02.2017, 18:03) *
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Schweden mal der EU beigetreten ist ...

In Ländern wie Österreich wird ja bei der erstmaligen Einfuhr trotzdem eine sog. Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällig: bmf.gv.at think.gif
In Deutschland hingegen ist man scheinbar noch nicht auf eine solche Idee der "Besteuerung" gekommen? thread.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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jens_16syncro
Beitrag 01.03.2017, 09:33
Beitrag #24


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Ich weiß gar nicht warum ich hier so viel schreibe, eine Suchmaschine ist viel effizienter:

Importieren von EU Gebrauchtwagen

Die Quelle scheint mir seriös (von Zoll und Einfuhrgenehmigung steht da übrigens nichts ...), ich zitiere mal die einzige Anmerkung zu Steuern:

"Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter-gegeben wird."


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treysis
Beitrag 01.03.2017, 11:31
Beitrag #25


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@Jens: absolut. Ich habe auch schon nachgeguckt, nirgends wird das erwähnt. Aber ich hätte eher erwartet, dass angeditscht den Gegenbeweis erbringt wink.gif

@Heinz: Naja, die NoVA wird ja nur bei Zulassung fällig. Aber Österreich ist nicht das einzige Land. Dänemark hat auch eine sehr hohe Gebühr, Portugal eher so wie AT, Griechenland glaube ich auch. Für mich ist das eine Art verdeckter Einfuhrzoll. Aber da nationales Steuerrecht nicht von der EU zu beanstanden (womit wir dann bei der angeblichen Rechtswidrigkeit der Maut wären...).
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Thaddäus
Beitrag 07.05.2022, 23:17
Beitrag #26


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Hallo. Ich erlaube mir mal in diesem thread weiter zu schreiben, ich hoffe das ist okay, denn das Thema ist ist sehr nah dran.

Mein Freund in Schweden verkauft mir den Wagen seiner verstorbenen Mutter. So der Plan. Dieser alte Wagen ist schon grob 30 Jahre abgemeldet in Schweden.
Ich würde ihn durch einen Bekannten zu mir bringen wollen, denn er hat eine Transportmöglichkeit mit Trailer. Oder er borgt mir seinen Wagen samt Trailer, wir werden sehen.

Jetzt die Frage:
Werden für unseren Privat-Transport und die Grenzüberschritt(e) oder etwaige Kontrollen unterwegs (in S, Denmark, oder D) bestimmte Dokumente von Nöten sein?

Die Zulassung mit Vollabnahme (?) ist der weitere Schritt, der aber hier jetzt nicht so wichtig ist. Ich frage mich ob die Überführung klappen wird so wie
ich das gerne hätte. Unterwegs zu "stranden" aufgrund irgendwelcher fehlender wichtiger Papiere wäre nämlich nicht sehr schön.

Die Brücken wollten die befahren, eine Fähre möchten wir nicht nehmen. Ich hoffe mal das sollte auch kein Thema sein. Leider kann mir mein Fruend in Schweden kaum Infos geben bzgl meiner Fragen, denn er ist ein "Landei" sag ich mal, er hat nichts mit Fahrzeugen am Hut. Aber er kann gut angeln. whistling.gif

Ich kann mir vorstellen, dass der Autoschein (?) und ein Kaufvertrag ein Muss sind. Schwedenfreaks bitte einmal melden wavey.gif
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GerhardNL
Beitrag 10.05.2022, 12:58
Beitrag #27


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Hallo!

Zitat (Thaddäus @ 07.05.2022, 23:17) *
Dieser alte Wagen ist schon grob 30 Jahre abgemeldet in Schweden.

Kommt drauf an, wie abgemeldet er ist. Die Schweden unterscheiden zwischen einer vorübergehenden Stilllegung ("Avställning") und einer endgültigen Stilllegung ("Avregistrering").

Wenn es schon avregistrerat sein sollte, dann dürften keine Kennzeichen mehr dran sein. Dann ist es nicht mehr im Kfz-Register der Zulassungsbehörde Transportstyrelsen erfasst und gilt rechtlich nur noch als ein Haufen Blech. Trotzdem wäre ein schriftlicher Kaufvertrag sicherlich sinnvoll, falls an der Grenze Fragen gestellt werden.

Wenn es aber nur avställt ist, dann ist es noch im Register erfasst und dem jetzigen Halter zugeordnet. Was hoffentlich Dein Freund selbst ist und nicht seine verstorbene Mutter, andernfalls kommen noch erbrechtliche Prozeduren hinzu. In diesem Fall aber muss der Verkäufer erst die "avregistrering på grund av export" beantragen, bevor er den Wagen an Dich verkaufen kann. Du wärest dann verpflichtet, nachzuweisen, dass das Auto tatsächlich exportiert wurde, und müsstest diesen Nachweis - z.B. eine Kopie der neuen deutschen Zulassungsbescheinigung oder der Zollerklärung - zusammen mit den schwedischen Kennzeichen an Transportstyrelsen zurückschicken.


Wenn der Registrierungszustand unklar ist, dann empfiehlt sich eine Anfrage bei Transportstyrelsen vor dem Kauf.

MfG
Gerhard


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Thaddäus
Beitrag 02.06.2022, 20:16
Beitrag #28


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Guck Gerhard, da weißt du viel mehr als so einige (mich inklusive), danke für die Info!
Kennzeichen sind noch am Wagen, das weiß ich, denke also der Wagen ist noch im schwedischen Register.
Ich werds versuchen. Die Mühlen mahlen langsam, bin gespannt ob das am Ende alles klappen wird. Wir werden sehen.
Tack!
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GerhardNL
Beitrag 03.06.2022, 08:00
Beitrag #29


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Zitat (Thaddäus @ 02.06.2022, 20:16) *
Kennzeichen sind noch am Wagen, das weiß ich, denke also der Wagen ist noch im schwedischen Register.

Schweden ist ja nicht nur das Land der gläsernen Bürger, sondern auch der weitgehend gläsernen Behörden. Wenn Du das Kennzeichen kennst, kannst Du es ja einfach mal hier beim Transportstyrelsen eingeben. Dann siehst Du zumindest einen Teil der dort gespeicherten Daten.

Med vänlig hälsningar ;-)
Gerhard


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