Parkverbot in der "Verkehrsberuhigten Zone" |
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Parkverbot in der "Verkehrsberuhigten Zone" |
Gast_Dominik_* |
05.11.2003, 15:22
Beitrag
#1
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Ich parke seit einiger Zeit meinen Wagen in einer Strasse, die mit so einem blauen Schild ausgestattet ist. Das Schild ist wohl das Zeichen für "Verkehrsberuhige Zone". Diese Gasse ist nur 200m lang und eine Sackgasse. Wenn man reinfährt sind rechts so leicht erhöhte und gepflasterte Parkbuchten. Leider sind diese immer schnell voll, so dass viele Leute einfach die Sackgasse bis hinten durchfahren, dann wenden, und sich dann rechts an den Fahrbahnrand stellen. Direkt am Fahrbahnrand beginnen Grundstücke die meist mit Grünzeug bepflanzt sind. Da ich kein parkverbotsschild feststellen konnte habe ich also immer so geparkt, natürlich habe ich dabei auf Kanaldeckel und Ausfahrten Rücksicht genommen. Auch ist die Strasse breit genug, so dass es zu keiner Behinderung kommt. Nun wurde heute ein Bekannter von einer Politesse darauf aufmerksam gemacht, dass er dort nicht parken dürfe, weil es eine "Verkehrsberuhigte Zone" sei! Stimmt das? Beinhaltet dieses Schild wirklich ein Parkverbot? Wenn ja, dann wären ja auch die Parkbuchten auf der rechten Seite davon betroffen, oder? Diese Parbuchten sind übrigens nicht auf dieser Strasse sondern rechts daeben und durch einen flachen Bordstein leicht erhöht! |
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05.11.2003, 15:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Die Bestimmungen für Verkehrsberuhigte Zonen findest Du hier
Achte dabei besonders auf diesen Satz der StVO: Zitat Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Alles klaro? Die Politesse hat somit Recht. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
05.11.2003, 15:31
Beitrag
#3
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Guests |
StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche
Verkehrsberuhigte Bereiche Zeichen 325 Zeichen 326 Beginn Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs Innerhalb dieses Bereichs gilt: ... 5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. hab das gerade durch rummsuchen gefunden, aber da war wohl schon jemand schneller! danke für die hilfe! |
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