Parken vor der eigenen Ein-und Ausfahrt? |
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Parken vor der eigenen Ein-und Ausfahrt? |
28.08.2004, 11:54
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 28.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5238 |
Gibt es dazu einen Paragraphen in der StVO der das regelt?? Würde mich sehr interessieren. Danke! |
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28.08.2004, 12:03
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
JA, falls der Bordstein für die Einfahrt nicht abgesenkt ist.
Ansonsten NEIN. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_MrMurphy_* |
28.08.2004, 12:46
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#3
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Komisch, dass das in der StVO anders steht:
§12 StVO: Zitat (3) Das Parken ist unzulässig ... 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, ... 9. vor Bordsteinabsenkungen. Wo steht, dass der jeweilige Eigentümer von den Vorschriften ausgenommen ist? Das wäre für die Ordnungsbehörden auch nicht mehr kontrollierbar. Es gibt mit Sicherheit individuelle Ausnahmen, z. B. wenn jemand mit den Politessen in Kontrakt tritt, denen mitteilt, dass sein eigenes Auto vor der Einfahrt steht und die ihn dann nicht mehr aufschreiben. Da haben die auch einen gewissen Handlungsspielraum. Daraus allerdings eine generelle Regelung abzuleiten, die dem §12 StVO widerspricht ist schon recht verwegen. |
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28.08.2004, 13:17
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#4
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Ich sehe es so wie Doc.
Zitat Das Parkverbot vor einer Ein- oder Ausfahrt dient dem Schutz des Berechtigten (Bay VRS 49, 149; Köln DAR 92, 333). Das Parkverbot entfällt mangels Schutzbedürfnis für den Berechtigten in das eigene, allein bewohnte Grundstück (Bay VRS 49, 149; auch Hamm, Frankfurt, Düsseldorf), oder wenn das Einfahrtor (m.A. die Zufahrt) ersichtlich nicht benutzbar ist (KG VRS 62, 142).
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_nypdcollector_* |
28.08.2004, 13:18
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#5
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Es ist so, dass der berechtigte Benutzer einer Einfahrt auch vor dieser parken darf. Das Parkverbot soll ja schliesslich dazu dienen, dass die Einfahrt benutzt werden kann. Ausser dem berechtigten Benutzer hat aber niemand berechtigtes Interesse an der verwendungsmöglichkeit einer Einfahrt.
Was den abgesenkten Bordstein angeht, so gibt es hierzu auch 2 verschiedene Meinungen von Kommentatoren: Bouska: Vor abgesenkten Bordsteinen an der eigenen Grundstücksausfahrt darf immer geparkt werden. Schurig: Es ist notwendig zu überprüfen, ob auf der gegenüber liegenden Fahrbahnseite der Bordstein ebenfalls abgesenkt ist. Sollte dies der Fall sein, so ist dieser abgesenkte Bordstein ausdrücklich auch als Fahrbahnquerungshilfe Gehbehinderter anzusehen und somit freizuhalten. Sollte dem nicht so sein, so ist die Absenkung als Ein- bzw. Ausfahrhilfe zum Grundstück anzusehen und es darf davor geparkt werden. Wenn diese Stelle einem Gehbehinderten als Querungshilfe dienen sollte, so müsste nicht nur ein verbesserter Zugang, sondern auch eine vereinfachte Möglichkeit zum Verlassen der Fahrbahn nach Querung geschaffen werden. |
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28.08.2004, 17:44
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Das wäre für die Ordnungsbehörden auch nicht mehr kontrollierbar. für so was ist der Anhörungsbogen doch gedacht. Gruß HaWeThie -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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28.08.2004, 18:05
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Ich habe da noch ein Urteil:
Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und seine Erlaubnisnehmer (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.1994, 5 Ss (Owi)393/93 |
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Gast_gast halt_* |
02.12.2004, 21:51
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#8
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und was is mit den rolli-fahrern, wie sollen die jemals auf den bürgersteig kommen,wenn jeder seine eigene einfahrt zuparkt?
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Gast_Uwe K._* |
02.12.2004, 22:07
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#9
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Zitat (gast halt @ 02.12.2004, 21:51) und was is mit den rolli-fahrern, wie sollen die jemals auf den bürgersteig kommen,wenn jeder seine eigene einfahrt zuparkt? An den Strasseneinmündungen, wo mittlerweile fast überall die Bordsteine aus diesem Grund abgesenkt sind |
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03.12.2004, 09:43
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Zitat (gast halt @ 02.12.2004, 21:51) und was is mit den rolli-fahrern, wie sollen die jemals auf den bürgersteig kommen,wenn jeder seine eigene einfahrt zuparkt? Zitat Schurig: Es ist notwendig zu überprüfen, ob auf der gegenüber liegenden Fahrbahnseite der Bordstein ebenfalls abgesenkt ist. Sollte dies der Fall sein, so ist dieser abgesenkte Bordstein ausdrücklich auch als Fahrbahnquerungshilfe Gehbehinderter anzusehen und somit freizuhalten. Lesen bildet! -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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03.12.2004, 12:37
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 445 Beigetreten: 04.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6519 |
Zitat Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und seine Erlaubnisnehmer (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.1994, 5 Ss (Owi)393/93 sagt aus, ich darf vor meiner einfahrt parken - immer! [QUOTE]Schurig: Es ist notwendig zu überprüfen, ob auf der gegenüber liegenden Fahrbahnseite der Bordstein ebenfalls abgesenkt ist. Sollte dies der Fall sein, so ist dieser abgesenkte Bordstein ausdrücklich auch als Fahrbahnquerungshilfe Gehbehinderter anzusehen und somit freizuhalten.QUOTE] hier wird gesagt, dass ich nur vor meiner einfahrt parken darf, wenn auf gegenüberliegender seite kein abgesenkter bordstein ist was ist denn nun richtig? ich denke wohl das urteil des olg außerdem: wie kann es sein, dass ein von mir angelegter abgesenkter bordstein als Fahrbahnquerungshilfe Gehbehinderter anzushehen ist, nur weil zufälligerweise gegenüber auch einer ist??? - finde ich doch etwas weit hergeholt! |
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03.12.2004, 17:03
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (zopiclon @ 03.12.2004, 12:37) Zitat Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und seine Erlaubnisnehmer (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.1994, 5 Ss (Owi)393/93 sagt aus, ich darf vor meiner einfahrt parken - immer! Nein, nicht immer. Es gibt schließlich noch § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO "Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen" Das OLG hatte nur darüber zu entscheiden, ob das Parkverbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 3 auch für die Grundstückseigentümer gilt. In dem Urteil wurde die § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO nicht erwähnt, da in dem zu entscheidenden Fall eine Bordsteinabsenkung vermutlich nicht vorhanden war. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.12.2004, 19:17
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 445 Beigetreten: 04.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6519 |
Zitat "Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen" und wie schaut es aus mit : auf der absenkung parken? Zitat Bouska: Vor abgesenkten Bordsteinen an der eigenen Grundstücksausfahrt darf immer geparkt werden. hier wird vor der absenkung geparkt, und ich denke es ist auch das parken dahinter in fahrtrichtung gemeint.... Zitat ...Sollte dem nicht so sein, so ist die Absenkung als Ein- bzw. Ausfahrhilfe zum Grundstück anzusehen und es darf davor geparkt werden. Wenn diese Stelle einem Gehbehinderten als Querungshilfe dienen sollte, so müsste nicht nur ein verbesserter Zugang, sondern auch eine vereinfachte Möglichkeit zum Verlassen der Fahrbahn nach Querung geschaffen werden hier wird doch auf der absenkung parken gemeint sein, oder? sonst hätte zb der gehbehinderte ja kein problem...... bin jetzt etwas verwirrt....... |
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Gast_Uwe K._* |
03.12.2004, 19:19
Beitrag
#14
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Zitat (zopiclon @ 03.12.2004, 19:17) und wie schaut es aus mit : auf der absenkung parken? ...dann parkt man ja auf dem Gehweg, was unzulässig ist |
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