Kennzeichen teilweise überklebt, § 10 II FZV einschlägig? |
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Kennzeichen teilweise überklebt, § 10 II FZV einschlägig? |
13.12.2016, 22:24
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 19.11.2009 Wohnort: NRW / OWL Mitglieds-Nr.: 51524 |
vorab: Ich hoffe, ich verstoße mit dem Thema gegen keine Forenregeln. Falls ja, bitte ich den Thread wieder zu löschen Es geht um eine teilweise Beklebung des amtlichen Kennzeichens. In meinem Beispiel ist die Europaflagge am Kennzeichen durch eine schwarz-weiß-rote "Reichsflagge" mit einem "D" in der Mitte überklebt worden. Da ich nun ein wenig aus dem Verkehrsrechtssektor raus bin, will ich hier mal um Rat fragen Mit Verweis auf folgendes Gerichtsurteil des VG Stuttgart ( https://openjur.de/u/763375.html ) sehe ich einen Verstoß gegen § 10 der FZV als gegeben an. Ich würde ein Verwarngeld von 10,00 € anbieten und den Fzg-Führer auffordern, die Überklebung zu entfernen. Sollte er sich weigern, würde ich das zuständige SVA über den Mängel am Fahrzeug informieren (zusätzlich zur Ordnungswidrigkeitenanzeige). Wäre das ein gangbarer Weg? Oder sind hier noch weitere Rechtsvorschriften tangiert? Wir hatten einen etwas abgewandelten Fall im Kollegenkreis (jedoch mit anderen Voraussetzungen, deswegen war er nicht eins zu eins übertragbar). Hinweis: Keinesfalls möchte ich hier irgendeine Reichsbürgerdiskussion starten Abendliche Grüße |
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13.12.2016, 22:38
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Die Moderation möchte auch keine "Reichsbürgerdiskussion starten" lassen. Daher habe ich den hier stehenden Beitrag gelöscht.
Gruß Mitleser |
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13.12.2016, 23:04
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Schade, die ganze Mühe umsonst Aber ehrlich gesagt: ich sehe da keinen Handlungsbedarf. Genug Fußballfans überkleben wahlweise das D oder den Sternenkranz mit dem Logo ihres Vereins. Wenn die Polizei im Ausland sich daran stören sollte, können die das ja gerne ahnden.
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13.12.2016, 23:42
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Polimannzei,
Wäre das ein gangbarer Weg? Oder sind hier noch weitere Rechtsvorschriften tangiert? außer § 10 FZV fällt mir keine weitere Möglichkeit ein, denn Kennzeichenmissbrauch oder gar Urkundenfälschung dürfte hier m. E. nicht vorliegen. Zitat Hinweis: Keinesfalls möchte ich hier irgendeine Reichsbürgerdiskussion starten Es sind ja nicht nur Reichsbürger, die da irgendetwas draufkleben: guggst Du Ähnlich ist es ja mit denen, die z. B. so einen Aufkleber auf dem Kennzeichen anbringen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass es nicht erlaubt ist. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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13.12.2016, 23:47
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Ist das nur meine Beobachtung oder scheint diese Bekundung besonders bei den Clubberern beliebt zu sein?
Zitat Ähnlich ist es ja mit denen, die z. B. so einen Aufkleber auf dem Kennzeichen anbringen [...] Wo hat das denn auf dem Kennzeichen Platz? Das habe ich noch nie gesehen?! Nur auf dem Auto an anderer Stelle (und schon so oft, dass ich mich mal gefragt habe, ob das eine Sonderedition eines gewissen Modells war).
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Gast_Georg_g_* |
13.12.2016, 23:52
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#6
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Das ist kein Sondermodell, sondern soll die Umrisse von Sylt darstellen. Ich sehe das auch regelmäßig, es gibt also offenbar viele Sylt-Fans.
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13.12.2016, 23:57
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Das war mir schon klar. Ich dachte halt, da gab es einen Golf, Sondermodell Sylt oder so. Weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass so viele Leute Sympathiebekundungen zu Sylt machen wollten.
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Gast_Georg_g_* |
14.12.2016, 01:06
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#8
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Guests |
Tja, Sylt dürfte einer der häufigsten Aufkleber sein, zusammen mit Ichthys und diesem unförmigen Ding. Beides wird auch als Avatar von VP-Usern benutzt.
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14.12.2016, 01:39
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, treysis,
diese Syltaufkleber gibt es in allen Größen und sind gar nicht mal so selten auf den Kennzeichen zu finden. Beispiel 1 Andere kleben es hierhin: Beispiel 2 Ob jetzt hauptsächlich die Nürnberger oder auch andere Fußballfans häufiger mit ihren Aufklebern vertreten sind, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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14.12.2016, 09:12
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
FC Bayern Fans machen das auch.
Ich sehe als Problem, daß das so kein EU Kennzeichen mehr ist. Damit wird auch im EU Ausland ein ( D ) Schild Pflicht. Wäre ich Polizist würde ich das abkratzen lassen. Sonst Untersagung der Weiterfahrt. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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14.12.2016, 13:50
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2041 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Die 10 € jucken doch einen wahren Fusßballfan oder Reichsdeppen nicht.
Meldung an die ZulSt mit der Folge einer Vorführung des "gecleanten" Kennzeichens ist doch viel heilsamer. Das kostet Zeit und Nerven und außerdem macht es den Halter aktenkundig für diesen Verstoß. Beim dritten Mal kann man dann doch als Bußgeldstelle richtig eklig werden -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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14.12.2016, 23:44
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Jens_16syncro,
es kommt m. E. immer darauf an, wie sich der Fahrer vor Ort verhält. Ist er einsichtig und ist es glaubhaft, dass er sich nichts dabei gedacht hat, kann er das Dingen vor Ort entfernen und damit hat es sich. Ist er ein Depp, darf man ihn auch mal etwas ärgern Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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15.12.2016, 07:49
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Ist das wirklich so ein Problem, dass Handlungsbedarf besteht? Solange es keine verbotenen Zeichen beinhaltet, finde ich das jetzt nicht so verwerflich...
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15.12.2016, 08:24
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Wäre ich Polizist würde ich das abkratzen lassen. Untersagung vor Ort dürfte Unverhältnismäßig sein.Sonst Untersagung der Weiterfahrt. Nimm mal jemandem, bei dem eine der zwei Kennzeichenbeleuchtungen ausgefallen ist. Das ist deutlich schwerwiegender als ein Bildchen statt Sternenkranz. Müssen die alle stehen bleiben oder würde man da mit Hinweis und bei Uneinsichtigkeit Mängelkarte arbeiten? |
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15.12.2016, 09:26
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Ist das wirklich so ein Problem, dass Handlungsbedarf besteht? Solange es keine verbotenen Zeichen beinhaltet, finde ich das jetzt nicht so verwerflich... Ich auch nicht, habe auch noch nie etwas gemacht. Ansonsten wäre es tatsächlich nur ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Kennzeichens, 10€.
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15.12.2016, 09:51
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Das ist kein Sondermodell, sondern soll die Umrisse von Sylt darstellen. Ich sehe das auch regelmäßig, es gibt also offenbar viele Sylt-Fans. In meiner Ecke sieht man öfter den Wildschweinkopf Umriß stellt den Nürburgring mit Nordschleife dar, einer hier im Forum hat ihn sogar als Avatar. Auf Kennzeichen habe ich ihn noch nicht gesehen, ginge aber auch wenn man beim Prägen eine kurze Nummer auf langem Schild nimmt. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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15.12.2016, 11:44
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, treysis,
Ist das wirklich so ein Problem, dass Handlungsbedarf besteht? Solange es keine verbotenen Zeichen beinhaltet, finde ich das jetzt nicht so verwerflich... wenn das EU - Zeichen überklebt ist, ist das Kennzeichen trotzdem lesbar und somit kein sofortiges Handeln notwendig. Dieses Sylt - Zeichen z. B. kann, wenn es auf dem Kennzeichen im Bereich der Buchstaben oder Zahlen angebracht ist, dagegen schon mal dazu führen, dass es falsch abgelesen wird und das ist nicht im Sinne des Erfinders (aber vielleicht im Sinne desjenigen, der den Aufkleber angebracht hat ). Hier sehe ich schon sofortigen Handlungsbedarf, wenn es möglich und zumutbar ist. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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15.12.2016, 11:49
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
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16.12.2016, 00:12
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, treysis,
der geneigte Beamte steht daneben und mutet es dem Fahrer zu, das Dingen zu entfernen. Ist der Fahrer kooperativ, kann es sogar sein, dass der freundliche Polizeibeamte ihm sein Multifunktionstool (ich will ja keine Werbung machen ) ausleiht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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16.12.2016, 00:29
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Ich meinte, ob dem Beamten zugemutet werden kann, hier zu handeln. Nicht dem Fahrzeugführer/halter
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16.12.2016, 23:34
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#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, treysis,
habe ich hier von einem Handlungsbedarf von Seiten des Beamten geschrieben? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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18.12.2016, 19:32
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 19.11.2009 Wohnort: NRW / OWL Mitglieds-Nr.: 51524 |
Hallihallo,
vielen Dank für die Beiträge und frohes Fest. Beste Grüße |
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18.12.2016, 19:44
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Wäre ich Polizist würde ich das abkratzen lassen. Untersagung vor Ort dürfte Unverhältnismäßig sein.Sonst Untersagung der Weiterfahrt. Schön, alternativ Mängelkarte mit Wiedervorführung. Wenn nicht Wiedervorführung kommt schriftlich eine Nutzungsuntersagung und wenn dann immer noch nichts kommt, kommt jemand anders und kratzt - und zwar die Zulassungsplakette. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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18.12.2016, 21:57
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
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19.12.2016, 11:02
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Bei der HU sollte es Probleme geben!
Mangelkatalog = Kennzeichen - Ausführung falsch = EM -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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21.12.2016, 08:39
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Weil sowas die Prüfer interessiert?!
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07.01.2017, 11:00
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Ja!
Eigentlich sollte es der Prüfer beanstanden, da es ein Pflichtprüfpunkt ist, im HU Mangelkatalog steht und das Aussehen des Kennzeichens vorgegeben ist. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 00:58 |