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> Kennzeichen teilweise überklebt, § 10 II FZV einschlägig?
Polimannzei
Beitrag 13.12.2016, 22:24
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

vorab: Ich hoffe, ich verstoße mit dem Thema gegen keine Forenregeln. Falls ja, bitte ich den Thread wieder zu löschen wavey.gif

Es geht um eine teilweise Beklebung des amtlichen Kennzeichens. In meinem Beispiel ist die Europaflagge am Kennzeichen durch eine schwarz-weiß-rote "Reichsflagge" mit einem "D" in der Mitte überklebt worden. Da ich nun ein wenig aus dem Verkehrsrechtssektor raus bin, will ich hier mal um Rat fragen rolleyes.gif

Mit Verweis auf folgendes Gerichtsurteil des VG Stuttgart ( https://openjur.de/u/763375.html ) sehe ich einen Verstoß gegen § 10 der FZV als gegeben an. Ich würde ein Verwarngeld von 10,00 € anbieten und den Fzg-Führer auffordern, die Überklebung zu entfernen. Sollte er sich weigern, würde ich das zuständige SVA über den Mängel am Fahrzeug informieren (zusätzlich zur Ordnungswidrigkeitenanzeige).

Wäre das ein gangbarer Weg? Oder sind hier noch weitere Rechtsvorschriften tangiert?

Wir hatten einen etwas abgewandelten Fall im Kollegenkreis (jedoch mit anderen Voraussetzungen, deswegen war er nicht eins zu eins übertragbar).

Hinweis: Keinesfalls möchte ich hier irgendeine Reichsbürgerdiskussion starten shutup.gif

Abendliche Grüße
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treysis
Beitrag 13.12.2016, 22:38
Beitrag #2


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Die Moderation möchte auch keine "Reichsbürgerdiskussion starten" lassen. Daher habe ich den hier stehenden Beitrag gelöscht.

Gruß
Mitleser
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treysis
Beitrag 13.12.2016, 23:04
Beitrag #3


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Schade, die ganze Mühe umsonst sad.gif Aber ehrlich gesagt: ich sehe da keinen Handlungsbedarf. Genug Fußballfans überkleben wahlweise das D oder den Sternenkranz mit dem Logo ihres Vereins. Wenn die Polizei im Ausland sich daran stören sollte, können die das ja gerne ahnden.
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nachteule
Beitrag 13.12.2016, 23:42
Beitrag #4


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Hallo, Polimannzei,

Zitat (Polimannzei @ 13.12.2016, 22:24) *
Wäre das ein gangbarer Weg? Oder sind hier noch weitere Rechtsvorschriften tangiert?

außer § 10 FZV fällt mir keine weitere Möglichkeit ein, denn Kennzeichenmissbrauch oder gar Urkundenfälschung dürfte hier m. E. nicht vorliegen.

Zitat
Hinweis: Keinesfalls möchte ich hier irgendeine Reichsbürgerdiskussion starten shutup.gif

Es sind ja nicht nur Reichsbürger, die da irgendetwas draufkleben:

guggst Du

Ähnlich ist es ja mit denen, die z. B. so einen Aufkleber auf dem Kennzeichen anbringen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass es nicht erlaubt ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 13.12.2016, 23:47
Beitrag #5


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Zitat (nachteule @ 13.12.2016, 23:42) *
Ist das nur meine Beobachtung oder scheint diese Bekundung besonders bei den Clubberern beliebt zu sein?
Zitat
Ähnlich ist es ja mit denen, die z. B. so einen Aufkleber auf dem Kennzeichen anbringen [...]
Wo hat das denn auf dem Kennzeichen Platz? Das habe ich noch nie gesehen?! Nur auf dem Auto an anderer Stelle (und schon so oft, dass ich mich mal gefragt habe, ob das eine Sonderedition eines gewissen Modells war).
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.12.2016, 23:52
Beitrag #6





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Das ist kein Sondermodell, sondern soll die Umrisse von Sylt darstellen. Ich sehe das auch regelmäßig, es gibt also offenbar viele Sylt-Fans.
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treysis
Beitrag 13.12.2016, 23:57
Beitrag #7


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Das war mir schon klar. Ich dachte halt, da gab es einen Golf, Sondermodell Sylt oder so. Weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass so viele Leute Sympathiebekundungen zu Sylt machen wollten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.12.2016, 01:06
Beitrag #8





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Tja, Sylt dürfte einer der häufigsten Aufkleber sein, zusammen mit Ichthys und diesem unförmigen Ding. Beides wird auch als Avatar von VP-Usern benutzt.
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nachteule
Beitrag 14.12.2016, 01:39
Beitrag #9


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Hallo, treysis,

diese Syltaufkleber gibt es in allen Größen und sind gar nicht mal so selten auf den Kennzeichen zu finden.

Beispiel 1

Andere kleben es hierhin:

Beispiel 2

Ob jetzt hauptsächlich die Nürnberger oder auch andere Fußballfans häufiger mit ihren Aufklebern vertreten sind, kann ich beim besten Willen nicht sagen.

Viele Grüße,

Nachteule


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haschee
Beitrag 14.12.2016, 09:12
Beitrag #10


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FC Bayern Fans machen das auch.


Ich sehe als Problem, daß das so kein EU Kennzeichen mehr ist.

Damit wird auch im EU Ausland ein ( D ) Schild Pflicht. tongue.gif




Wäre ich Polizist würde ich das abkratzen lassen. cop.gif
Sonst Untersagung der Weiterfahrt.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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jens_16syncro
Beitrag 14.12.2016, 13:50
Beitrag #11


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Die 10 € jucken doch einen wahren Fusßballfan oder Reichsdeppen nicht.

Meldung an die ZulSt mit der Folge einer Vorführung des "gecleanten" Kennzeichens ist doch viel heilsamer. Das kostet Zeit und Nerven und außerdem macht es den Halter aktenkundig für diesen Verstoß. Beim dritten Mal kann man dann doch als Bußgeldstelle richtig eklig werden whistling.gif


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zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
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Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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nachteule
Beitrag 14.12.2016, 23:44
Beitrag #12


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Hallo, Jens_16syncro,

es kommt m. E. immer darauf an, wie sich der Fahrer vor Ort verhält.

Ist er einsichtig und ist es glaubhaft, dass er sich nichts dabei gedacht hat, kann er das Dingen vor Ort entfernen und damit hat es sich.

Ist er ein Depp, darf man ihn auch mal etwas ärgern rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 15.12.2016, 07:49
Beitrag #13


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Ist das wirklich so ein Problem, dass Handlungsbedarf besteht? Solange es keine verbotenen Zeichen beinhaltet, finde ich das jetzt nicht so verwerflich...
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Mitleser
Beitrag 15.12.2016, 08:24
Beitrag #14


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Zitat (haschee @ 14.12.2016, 09:12) *
Wäre ich Polizist würde ich das abkratzen lassen. cop.gif
Sonst Untersagung der Weiterfahrt.
Untersagung vor Ort dürfte Unverhältnismäßig sein.
Nimm mal jemandem, bei dem eine der zwei Kennzeichenbeleuchtungen ausgefallen ist. Das ist deutlich schwerwiegender als ein Bildchen statt Sternenkranz. Müssen die alle stehen bleiben oder würde man da mit Hinweis und bei Uneinsichtigkeit Mängelkarte arbeiten?
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megatmaker
Beitrag 15.12.2016, 09:26
Beitrag #15


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Zitat (treysis @ 15.12.2016, 07:49) *
Ist das wirklich so ein Problem, dass Handlungsbedarf besteht? Solange es keine verbotenen Zeichen beinhaltet, finde ich das jetzt nicht so verwerflich...
Ich auch nicht, habe auch noch nie etwas gemacht. Ansonsten wäre es tatsächlich nur ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Kennzeichens, 10€.
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Kühltaxi
Beitrag 15.12.2016, 09:51
Beitrag #16


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Zitat (Georg_g @ 13.12.2016, 23:52) *
Das ist kein Sondermodell, sondern soll die Umrisse von Sylt darstellen. Ich sehe das auch regelmäßig, es gibt also offenbar viele Sylt-Fans.

In meiner Ecke sieht man öfter den Wildschweinkopf Umriß stellt den Nürburgring mit Nordschleife dar, einer hier im Forum hat ihn sogar als Avatar. rolleyes.gif
Auf Kennzeichen habe ich ihn noch nicht gesehen, ginge aber auch wenn man beim Prägen eine kurze Nummer auf langem Schild nimmt.


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nachteule
Beitrag 15.12.2016, 11:44
Beitrag #17


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Hallo, treysis,

Zitat (treysis @ 15.12.2016, 07:49) *
Ist das wirklich so ein Problem, dass Handlungsbedarf besteht? Solange es keine verbotenen Zeichen beinhaltet, finde ich das jetzt nicht so verwerflich...

wenn das EU - Zeichen überklebt ist, ist das Kennzeichen trotzdem lesbar und somit kein sofortiges Handeln notwendig.

Dieses Sylt - Zeichen z. B. kann, wenn es auf dem Kennzeichen im Bereich der Buchstaben oder Zahlen angebracht ist, dagegen schon mal dazu führen, dass es falsch abgelesen wird und das ist nicht im Sinne des Erfinders (aber vielleicht im Sinne desjenigen, der den Aufkleber angebracht hat rolleyes.gif ).

Hier sehe ich schon sofortigen Handlungsbedarf, wenn es möglich und zumutbar ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 15.12.2016, 11:49
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 15.12.2016, 11:44) *
Hier sehe ich schon sofortigen Handlungsbedarf, wenn es möglich und zumutbar ist.
Na, ob dem Beamten die Handlung zumutbar ist, steht doch noch auf einem anderen Blatt laugh2.gif Tut mir leid, mir sitzt heute der Schalk im Nacken rolleyes.gif
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nachteule
Beitrag 16.12.2016, 00:12
Beitrag #19


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Hallo, treysis,

der geneigte Beamte steht daneben und mutet es dem Fahrer zu, das Dingen zu entfernen.

Ist der Fahrer kooperativ, kann es sogar sein, dass der freundliche Polizeibeamte ihm sein Multifunktionstool (ich will ja keine Werbung machen rolleyes.gif ) ausleiht.

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 16.12.2016, 00:29
Beitrag #20


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Ich meinte, ob dem Beamten zugemutet werden kann, hier zu handeln. Nicht dem Fahrzeugführer/halter rolleyes.gif
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nachteule
Beitrag 16.12.2016, 23:34
Beitrag #21


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Hallo, treysis,

habe ich hier von einem Handlungsbedarf von Seiten des Beamten geschrieben? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Polimannzei
Beitrag 18.12.2016, 19:32
Beitrag #22


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Hallihallo,

vielen Dank für die Beiträge und frohes Fest.

Beste Grüße
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haschee
Beitrag 18.12.2016, 19:44
Beitrag #23


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Zitat (Mitleser @ 15.12.2016, 08:24) *
Zitat (haschee @ 14.12.2016, 09:12) *
Wäre ich Polizist würde ich das abkratzen lassen. cop.gif
Sonst Untersagung der Weiterfahrt.
Untersagung vor Ort dürfte Unverhältnismäßig sein.


Schön, alternativ Mängelkarte mit Wiedervorführung.

Wenn nicht Wiedervorführung kommt schriftlich eine Nutzungsuntersagung
und wenn dann immer noch nichts kommt, kommt jemand anders und kratzt -
und zwar die Zulassungsplakette.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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megatmaker
Beitrag 18.12.2016, 21:57
Beitrag #24


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Zitat (Polimannzei @ 18.12.2016, 19:32) *
frohes Fest.
Danke, ebenso wavey.gif
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Sachse
Beitrag 19.12.2016, 11:02
Beitrag #25


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Bei der HU sollte es Probleme geben!

Mangelkatalog = Kennzeichen - Ausführung falsch = EM


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megatmaker
Beitrag 21.12.2016, 08:39
Beitrag #26


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Weil sowas die Prüfer interessiert?! wavey.gif
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Sachse
Beitrag 07.01.2017, 11:00
Beitrag #27


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Ja!

Eigentlich sollte es der Prüfer beanstanden, da es ein Pflichtprüfpunkt ist, im HU Mangelkatalog steht und das Aussehen des Kennzeichens vorgegeben ist.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 00:58