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> zulässige Radgröße / Winterreifen / CoC, alternative Radgröße in CoC
Janus
Beitrag 31.10.2016, 16:58
Beitrag #1


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Ich möchte für die Winterbereifung eine andere Radgröße wählen und bin mir unsicher, wie es mit der Zulässigkeit aussieht. Die Situation ist wie folgt:
  • Mein Auto ist in zwei Motorisierungen erhältlich. Ich fahre das stärkere Modell, das auch mit einer im Vergleich zum Basismodell größeren Radgröße bestückt ist.
  • In der Zulassungsbescheinigung ist ausschließlich diese "große" Radgröße erwähnt.
  • Im EU-Konformitätsdokument (CoC) ist zusätzlich die kleinere Radgröße des Basismodells erwähnt.

Meine Fragen sind nun:
  1. Darf ich Räder der kleineren Größe ohne weitere Bürokratie montieren? Bei Felgen aus dem Zubehörhandel setze ich das Vorhandensein einer ABE voraus.
  2. Falls die Antwort auf 1. "nein" lautet: Muss ich die Räder also beim TÜV (oder einem äquivalenten Anbieter) eintragen lassen?

~ Janus


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Mitleser
Beitrag 31.10.2016, 19:49
Beitrag #2


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ZB ist irrelevant. Es zählt allein CoC.
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Jack Daniels
Beitrag 31.10.2016, 21:29
Beitrag #3


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Grundsätzlich darf jede Größe im COC montiert werden, eventuelle Auflagen aber beachten. Aber es kann vorkommen das trotz Eintrag im COC kleinere Räder nicht passen weil ab Werk eine größere Bremsanlage als Vorgesehen verbaut wurde.
Diese Erfahrung haben schon Vertragswerkstätten machen dürfen die Räder anhand der VIN bestellt haben und dann gingen Sie nicht über die Bremsscheibe weil zb statt der Bremsanlage für die erlaubten 15" die Größere verbaut war die mindestens 16" erfordert, Reifenhändler eh.
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Janus
Beitrag 31.10.2016, 22:38
Beitrag #4


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Zitat (Mitleser @ 31.10.2016, 19:49) *
ZB ist irrelevant. Es zählt allein CoC.
Also auch das CoC immer mitführen...

Aber daraus entnehme ich, dass keine Eintragung erforderlich ist.

Zitat (Jack Daniels @ 31.10.2016, 21:29) *
es kann vorkommen das trotz Eintrag im COC kleinere Räder nicht passen weil ab Werk eine größere Bremsanlage als Vorgesehen verbaut wurde.
Da die Vertragshändler der Marke Winter-Kompletträder in der kleineren Größe auch für den großen Motor verkaufen, wird das wohl passen. Ich möchte halt lieber andere Felgen (und nicht unbedingt die Apothekenpreise der Markenwerkstatt zahlen).


~ Janus


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Mitleser
Beitrag 31.10.2016, 22:45
Beitrag #5


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Zitat (Janus @ 31.10.2016, 22:38) *
Also auch das CoC immer mitführen...
Nö, braucht man nicht. Mittlerweile sollte sich herumgesprochen haben, dass in der ZB nur noch eine einzige Kombi steht und in der CoC eine Vielzahl weiterer.
Ok, sollte. Es gibt auch heute noch Reifenhändler die sich weigern, angeblich unzulässige Kombinationen an Kundenfahrzeuge zu verkaufen oder gar zu montieren. crybaby.gif

Zitat (Janus @ 31.10.2016, 22:38) *
Aber daraus entnehme ich, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Richtig.
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hk_do
Beitrag 31.10.2016, 23:46
Beitrag #6


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Zitat (Mitleser @ 31.10.2016, 19:49) *
ZB ist irrelevant. Es zählt allein CoC.


Für Serienräder.

Für Zubehörräder zählt alleine deren ABE bzw. TGA i.V.m. dem 19(4)-Nachweis.

Zitat (Mitleser @ 31.10.2016, 22:45) *
Mittlerweile sollte sich herumgesprochen haben, dass in der ZB nur noch eine einzige Kombi steht und in der CoC eine Vielzahl weiterer.
Ok, sollte.


Wenn nicht, kein Problem: es steht extra nochmal auf der Rückseite drauf. (seit einiger Zeit)

Zitat
Zitat (Janus @ 31.10.2016, 22:38) *
Aber daraus entnehme ich, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Richtig.


Wenn es sich um Serienräder handelt, ja.

Ansonsten kann eine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein (ohne deren Durchführung die BE des Fahrzeugs erlischt)

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Janus
Beitrag 31.10.2016, 23:57
Beitrag #7


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Zitat (hk_do @ 31.10.2016, 23:46) *
Zitat (Janus @ 31.10.2016, 22:38) *
Aber daraus entnehme ich, dass keine Eintragung erforderlich ist.

Wenn es sich um Serienräder handelt, ja.

Ansonsten kann eine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein (ohne deren Durchführung die BE des Fahrzeugs erlischt)
Und woher erfahre ich, ob dieser Fall nun eintritt?


~ Janus


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hk_do
Beitrag 01.11.2016, 00:06
Beitrag #8


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Es steht in der Teilegenehmigung drin.

In einer ABE üblicherweise in den fahrzeug- oder reifenbezogenen Auflagen, bei jedem TGA irgendwo ganz vorne im Text (bei TGA ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich, siehe §19(4) StVZO).

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Mitleser
Beitrag 01.11.2016, 00:21
Beitrag #9


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Zitat (hk_do @ 31.10.2016, 23:46) *
Zitat (Mitleser @ 31.10.2016, 19:49) *
ZB ist irrelevant. Es zählt allein CoC.

Für Serienräder.

Für Zubehörräder zählt alleine deren ABE bzw. TGA i.V.m. dem 19(4)-Nachweis.
Ich meinte die Gummischlappengrößen, nicht Felgen.
Und solange die entsprechende Größe im CoC aufgeführt ist, darf man doch jeden Pneu aufziehen. Auflagen / Beschränkungen und eine Zulassung der Felge mal vorausgesetzt.

think.gif
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haschee
Beitrag 01.11.2016, 08:10
Beitrag #10


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da steht aber auch noch eine Felgenbreite und Einpreßtiefe im CoC.
Davon darf natürlich nicht abgewichen werden.

Und Zubehörfelgen werden immer eine ABE haben, selbst bei gleicher Größe.


Es kann aufgrund der Form sogar sein, daß orginale Felgen die die gleiche Breite und ET haben
trotzdem nicht passen. whistling.gif
(auch da gibt es ein Opel Beispiel)



Zur Frage eines fehlerhaften Eintrags von zu kleinen Felgen:

Momentan gibt es das wohl bei einem namhaften Hersteller der bei der CoC Erstellung seines Suffs
nicht daran gedacht hat, daß seine Fahrzeuge mit "elektronischer" Handbremse mehr Platz an der
Felge erfordern als die mit "normaler" und aufgrund dessen eine Größe größer brauchen. rolleyes.gif

Ich selbst habe 2006 aufgrund einer Bremsenänderung darauf bestanden, daß die kleinere Größe
gestrichen wird.
(will jemand eine aaS Eintragung in einem CoC sehen - sowas gibt es eigentlich nicht...)


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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megatmaker
Beitrag 01.11.2016, 14:10
Beitrag #11


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Steht denn eigentlich immer die kleinst mögliche Reifengröße in der ZB1, die nicht unterschritten werden darf, oder steht dort immer irgendeine passende drin?
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hk_do
Beitrag 01.11.2016, 17:36
Beitrag #12


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Zitat (Mitleser @ 01.11.2016, 00:21) *
]Ich meinte die Gummischlappengrößen, nicht Felgen.


Reifen und Felgen werden immer in Kombination genehmigt.

Auch wenn in den aktuellen Fahrzeugpapieren bei der Serienbereifung i.d.R. keine Angaben zu den Felgen mehr gemacht werden, dürfen auch diese Dimensionen nur auf den Felgen (Art und Größe) montiert werden, die in der Fahrzeuggenehmigung aufgeführt sind. Zumindestens die Felgengröße ist in den einschlägigen Datenbanken (mit denen Prüfer und hoffentlich auch Kontrolleure arbeiten) angegeben.

Zitat (megatmaker @ 01.11.2016, 14:10) *
Steht denn eigentlich immer die kleinst mögliche Reifengröße in der ZB1, die nicht unterschritten werden darf, oder steht dort immer irgendeine passende drin?


irgendeine
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haschee
Beitrag 01.11.2016, 18:03
Beitrag #13


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Größe (klar) aber auch Breite und ET der Felge müßten ebenfalls im CoC stehen.

Wenn da hinten gar nix drauf steht - dann darf das Fahrzeug nur eine einzige Größe fahren.


ZB1:
üblicherweise steht wohl die Kleinste, hab aber auch schon die Größte gesehen.
Sicher ist also nichts ohne CoC.


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2016, 18:13
Beitrag #14


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Der Hersteller meines PKW hat extra beim TÜV ein Gutachten über die erlaubten originalen Räder-/Reifenkombinationen erstellen lassen und bietet es zum selber Runterladen an.

Zitat (Janus @ 31.10.2016, 16:58) *
Ich möchte für die Winterbereifung eine andere Radgröße wählen und bin mir unsicher, wie es mit der Zulässigkeit aussieht.

Du möchtest also keine originalen Räder des Fahrzeugherstellers verwenden sondern welche aus dem Zubehör?


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Rentenempfänger
Beitrag 01.11.2016, 18:24
Beitrag #15


Neuling
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Mal eine dumme Frage (auch wenn es diese eigentlich nicht geben soll):
Wer oder was ist COC?
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2016, 18:36
Beitrag #16


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Hoheneicherstation
Beitrag 01.11.2016, 18:39
Beitrag #17


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.11.2016, 19:13) *
Du möchtest also keine originalen Räder des Fahrzeugherstellers verwenden sondern welche aus dem Zubehör?


Er möchte die originalen, kleineren Räder, die für das gleiche Modell mit schwächerer Motorisierung verwendet werden, auf seinem Fahrzeug montieren.
Wenn mit "kleiner" nur die Reifenbreite gemeint ist, dürfte es passen. Werden aber auch kleinere Felgen verwendet, kann es Probleme geben.

Auf dieser Seite (Wiki) wird das CoC erklärt.

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Janus
Beitrag 01.11.2016, 20:19
Beitrag #18


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Nein, ich möchte Felgen aus dem Zubehör in der gleichen Größe, in der der Fahrzeughersteller ebenfalls Felgen für Winterräder (für den großen Motor!) anbietet, montieren. Diese "Original"-Felgen gefallen mir nämlich nicht so gut. Sie wären allerdings eine Option, wenn ich mir dadurch einen Gang zum TÜV für eine Einzeleintragung sparte.


~ Janus


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2016, 20:27
Beitrag #19


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Für Sonderräder aus dem Zubehör existiert eigentlich immer ein Gutachten welches auf der Herstellerseite mitunter einsehbar ist.


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hk_do
Beitrag 01.11.2016, 20:50
Beitrag #20


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"ein Gutachten" ist ein weiter Begriff.

Räder, für die nicht entweder eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegt bei denen das eigene Fahrzeug (Fahrzeugtyp, Ausführung, Motorisierung, ggf. Achslasten beachten!) im Verwendungsbereich enthalten ist, sollte man nicht ohne zwingenden Grund auswählen.

Wenn nur ein Festigkeitsgutachten vorliegt oder eine ABE bzw. ein TGA bei dem das eigene Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich ist (und auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist, wo der Verkäufer sagt "ach, das ist nicht so wild, alles Ermessenssache des Prüfers") ist der Aufwand nur sehr schwer zu kalkulieren. In diesem Fall erlischt zwangsläufig die Betriebserlaubnis und es muss bei der Zulassungsstelle eine neue beantragt werden, dafür braucht man dann ein Gutachten über eine Einzelabnahme.

Wenn ein Teilegutachten vorliegt sowie bei einer ABE mit entsprechender Auflage wird "nur" eine Änderungsabnahme verlangt. Das ist vom Aufwand her deutlich weniger, allerdings meistens ein Zeichen dafür, dass die Rad-/Reifen-Kombination nicht unbedingt in allen Fällen passt; ggf. sind also Nacharbeiten in Sachen Radabdeckung oder Freigängigkeit notwendig. Das möchte man nicht unbedingt haben, und man weiß nicht unbedingt vorher ob es nötig ist oder nicht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2016, 21:31
Beitrag #21


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Zitat (hk_do @ 01.11.2016, 20:50) *
"ein Gutachten" ist ein weiter Begriff.

Der ist auch extra von mir so gewählt worden weil nur ein aufmerksames Lesen des jeweiligen Gutachtens Aufschluss darüber gibt, welche Maßnahmen nach der Montage der neuen Räder ggf. erforderlich sind oder ob man halt einfach so fahren darf.


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haschee
Beitrag 02.11.2016, 08:32
Beitrag #22


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Am besten wäre eine ABE in der steht, daß nix abgenommen werden muß und nix eingetragen werden muß. wavey.gif


Das ist gut möglich.
Denn du nimmst eine Größe kleiner als deine Serienräder und ähnlich den kleinen Serienrädern.
Die Reifengröße die du willst ist im CoC/Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs drin.


Damit sollten die Auflagen sehr gering ausfallen.
Bis hin zu nix abnehmen und nichtmal bei nächster Befassung
eintragen (das wahrscheinlich bei Reifengröße die nicht im CoC).




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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Beitrag 02.11.2016, 14:31
Beitrag #23


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Die tatsächliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist heute bei vorliegender Teilegenehmigung eigentlich kein Thema mehr. So wie ja auch die serienmäßig genehmigten Kombinationen nicht alle drin stehen.

ABEs haben heute eigentlich alle eine Befreiung von der Eintragungspflicht nicht abnahmepflichtiger Kombinationen (Auflage A02 ist damit praktisch wirkungslos), und auch die Vorgabe "bei nächster Befassung" im 19(4)-Nachweis spielt praktisch keine Rolle mehr.

Ganz anders ist es natürlich weiterhin bei der Einzelabnahme, hier muss durch die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden. Dabei gibt es dann auch einen neuen Fahrzeugschein.
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haschee
Beitrag 02.11.2016, 14:48
Beitrag #24


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Ja, sollte kein Problem sein, eben da die gewünschte Reifengröße gleich mit Eintrag CoC.



Wenn nicht, gibt es trotz ABE ja den "Kniff", daß da steht:
"bei Reifengröße die zwar im Gutachten aber nicht im CoC gilt zwar auch ABE, aber die Reifengröße bei nächster Befassung von Zulassungsstelle (ohne Abnahme) eintragen lassen" wavey.gif
(das wird lustig wenn die ABE im Handschuhfach liegt, für die nächsten 3 Befassungen biggrin.gif )


z. B. wenn man sich denkt "ah die 205er Reifenbreite ist deutlich günstiger als die 215er - nehm ich die".
Oder umgekehrt "mein Auto hat soviel PS, ich nehm lieber die breitere".
Jeweils wenn die Reifengröße/breite nicht im CoC steht. wavey.gif

Aber vom Abrollumfang und ETRTO Standard - und laut ABE problemlos passend.


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.11.2016, 15:30
Beitrag #25


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Die ABE meiner Winterräder hat nur wenige Auflagen, die aber umso wichtiger sind. So müssen z. B. andere, weil längere Radbolzen mit Kegelbund verwendet werden und es ist ein Adapterring für die Radnabe notwendig.
Für das Reserverad benötigt man aber wieder die originalen Radbolzen mit Kugelbund - diese soll man deswegen immer zusätzlich mitführen.


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haschee
Beitrag 02.11.2016, 15:40
Beitrag #26


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Sagt schon der gesunde Menschenverstand. wavey.gif
(ich hab mir dafür sogar extra welche gekauft faul wie ich bin)

Ich gehe mal davon aus, daß @Janus die ABE nicht einfach ungesehen ins Handschuhfach wirft.


@Janus:
Du könntest die Felge und Größe und Fahrzeug ja mal nennen, evtl. gibt es das Gutachten online und wir wissen es genau. wavey.gif

Ansonsten, ich sehe es als eigentlich problemlos an.



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hk_do
Beitrag 02.11.2016, 16:00
Beitrag #27


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Zitat (haschee @ 02.11.2016, 14:48) *
Ja, sollte kein Problem sein, eben da die gewünschte Reifengröße gleich mit Eintrag CoC.

Wenn nicht, gibt es trotz ABE ja den "Kniff", daß da steht:
"bei Reifengröße die zwar im Gutachten aber nicht im CoC gilt zwar auch ABE, aber die Reifengröße bei nächster Befassung von Zulassungsstelle (ohne Abnahme) eintragen lassen" wavey.gif


genau von dem Fall hatte ich doch gerade geschrieben crybaby.gif

Abgesehen davon, dass wohl kaum eine Zulassungsstelle nur anhand der ABE etwas in den Fahrzeugschein einträgt, die entsprechenden Auflagen (A02 bzw. 11B) im Gutachten zur Erteilung der ABE lauten etwa:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Demnach müsste eine Eintragung nach §13 FZV erfolgen. Allerdings habe ich noch keine ABE gesehen, die nicht diesen Passus enthielt:

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.


Das ist die in der Auflage genannte Freistellung, damit ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht notwendig.

Achtung:
Diese Freistellung befreit nicht von der Verpflichtung zur Durchführung einer Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO, wenn diese durch entsprechende Auflagen (z.B. A01, 11A) gefordert wird! Und: in einem Teilegutachten haben die Kürzel ggf. andere Bedeutungen.

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haschee
Beitrag 02.11.2016, 16:23
Beitrag #28


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Bin mir nicht sicher, daß das A02 wäre. think.gif

Muß mal gucken was das für Felgen sind. wavey.gif
Und gibt ja auch noch R? oder XY? Z Auflagen. rolleyes.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Janus
Beitrag 02.11.2016, 22:59
Beitrag #29


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Zitat (haschee @ 02.11.2016, 15:40) *
@Janus:
Du könntest die Felge und Größe und Fahrzeug ja mal nennen, evtl. gibt es das Gutachten online und wir wissen es genau.
Da ich mir noch keine konkrete Felge ausgesucht habe, nein...


~ Janus


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Janus
Beitrag 03.11.2016, 08:45
Beitrag #30


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Ich habe gerade mal nachgeschaut. Am liebsten hätte ich die Felge CMS C9 für die Reifengröße 195/50 R16. Da steht für mein Automodell allerdings im Gutachten:
Zitat
Reifenbezogene Auflagen und Hinweise: A01 K1a K1b
Auflagen und Hinweise: A12 A16 A21 Cbo V16 S08

Das würde wohl auf eine Eintragung hinauslaufen. Als Alternative habe ich mir die Autec Nordic (Autec Bestellnummer N656404032129, die Webseite ist irgendwie komisch unbenutzbar) herausgesucht. Dort steht im Gutachten:
Zitat
Reifenbezogene Auflagen und Hinweise: A90
Auflagen und Hinweise: A16 A21 Cbo S06

Das hört sich für mich nach "grünem Licht" für mein Auto an. Liege ich da richtig?


~ Janus


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hk_do
Beitrag 03.11.2016, 15:08
Beitrag #31


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Zitat (Janus @ 03.11.2016, 08:45) *
Das würde wohl auf eine Eintragung hinauslaufen.


Genauer gesagt eine Änderungsabnahme, ja.

Vor allem stehen da aber Karosserie-Auflagen drin (Radabdeckung vordere Achse, vor und hinter dem Rad).

Kann sein, dass es auch so passt. Kann aber auch sein, dass man da wirklich nacharbeiten muss.

Das weiß man immer erst, wenn die Räder montiert sind.

Zitat
Das hört sich für mich nach "grünem Licht" für mein Auto an. Liege ich da richtig?


Wenn der Verwendungsbereich passt und du ein Cabrio hast, ja.

Dazu darfst du bei dem Modell sogar noch bestimmte Schneeketten fahren.

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Janus
Beitrag 03.11.2016, 19:26
Beitrag #32


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Danke für die Bestätigung. Ich hab die Räder jetzt bestellt.


~ Janus


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foe-72
Beitrag 14.11.2019, 17:01
Beitrag #33


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Hallo


Ich habe mir ein Auto gekauft - Ein Mercedes A 170 CDI Bj. 2000 (ist eine alte Karre, aber egal...)

Der Wagen hat gestern TÜV bekommen - Zum TÜV wurde er vom Verkäufer gefahren und danach (auch vom Verkäufer) mit roten Nummern zu mir nach Hause gebracht. Abgemacht war das er Winterreifen bekommt. Hat er auch ... ABER ... Ich war selbst nicht zu Hause, als das Auto geliefert wurde.

Die sehr guten Sommerreifen lagen wie abgemacht im Kofferraum und aufgeschraubt waren vorne zwei ordentliche Winterreifen - Hinten der letzte Schrott. Die Reifen hinten sind deutlich unter dem Rand einer Euro-Münze und ich wollte Sie ersetzen.

Bevor ich mich mit dem Verkäufer rumärgere wollte ich zwei für hinten kaufen und die dann aufziehen und montieren lassen.

Dabei viel mir dann auf, daß alle vier montierten Winterreifen die Grösse "185/55 R15 82T" haben.

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht bei 15.1 und 15.2 der Wert "195/50 R15 82T".

< Ist das überhaubt zulässig ??? Muss ich jetzt alle vier ersetzen? Oder kann ich da zwei 185er kaufen und dürfte ich dann mit vier 185er fahren?

Sorry, aber ich habe keine Ahnung von Technik und ich möchte nicht "Pimpen", oder "Tunen", sondern schlicht rechtskonform und Sicher fahren.

Also: Sind 185er auf meinem Fahrzeug erlaubt, obwohl 195er in den Papieren (bei 15.1 und 15.2) eingetragen steht?


Danke
Mfg
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Kai R.
Beitrag 14.11.2019, 17:14
Beitrag #34


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das ist grundsätzlich erst einmal nicht erlaubt, es sei denn, Du hast ein CoC und da steht die kleinere Reifengröße auch drin. Das scheint aber so zu sein, denn die 185er Reifen mit 55er Querschnitt sind auch zugelassen: https://reifen-groessen.de/size/mercedes/a-class/2000/


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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foe-72
Beitrag 14.11.2019, 17:20
Beitrag #35


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hallo,

ich weiss nicht mal was eine CoC ist

ich hab das grade auch noch mal korrigiert
die aufgezogene reifengrösse ist >

"185/55/R15 82T"
und eingetragen sind
"195/50 R15 82T"

lg

//

nachtrag: Ich hab grad bei Wikipedia entdeckt was eine CoC ist (deutsch: Konformitätsbescheinigung)

ist das ein Dokument, daß ich mitführen muss?
Kann/Muss ich sowas bei Mercedes bestellen, oder weiss ein Beamter das mein Fahrzeug 185er fahren darf?
Kostet das was?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.11.2019, 17:30
Beitrag #36





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Zitat (foe-72 @ 14.11.2019, 17:20) *
ich weiss nicht mal was eine CoC ist

Certificate of Conformity, die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, ein DIN-A4-Blatt, auf dem die technischen Parameter des Fahrzeugs beschrieben sind. Im Fahrzeugschein ist nur noch eine von mehreren möglichen Reifengrößen aufgeführt, die anderen findest du im CoC.

Edit: Mitführen musst du das Dokument nicht.
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cybershadow
Beitrag 14.11.2019, 17:31
Beitrag #37


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185/55 R15 haben 1,5 % mehr Abrollumfang als 195/50 R15. Das liegt absolut im Rahmen. Der Loadindex ist ebenfalls derselbe. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die schmaleren Reifen im CoC aufgeführt sind. Wenn nicht könnte man sie eintragen lassen. Ich sehe nichts, was technisch dagegen späche.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.11.2019, 17:33
Beitrag #38





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Zitat (cybershadow @ 14.11.2019, 17:31) *
Ich sehe nichts, was technisch dagegen späche.

Dazu müsste noch die Einpresstiefe wissen. Ich vermute aber auch, dass man die montierte Größe im CoC findet.
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haschee
Beitrag 14.11.2019, 17:35
Beitrag #39


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Der Abrollumfang ist sehr gleich.
195/50 15 ist üblicherweise aber günstiger - evtl. wenn die Felge dafür passt mal wechseln - je nachdem wie lang man das Auto fahren will.

COC:
Alternativ geht bei Baujahr 2000 auch ein alter Brief in dem noch Größen eingetragen sind.
(kann bei 2000 sein, daß es gar kein COC gibt/gab - jedenfalls nicht im Auslieferungsumfang - kaufen kann man sowas durchaus. Ab 100 € je nach Hersteller)


Edit:
Und wenn alle 4 Reifen müssen die gleiche Größe haben. Es ist sehr selten - und bei A Klasse sehr unwahrscheinlich, daß man unterschiedlich fahren darf.


--------------------
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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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foe-72
Beitrag 14.11.2019, 17:52
Beitrag #40


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ohje ... jetzt geht es tief in die materie

ich lerne schon recht schnell, aber nach dem begriff "einpresstiefe" kommen bei wikipedia immer mehr begriffe wie "felgenhörner und radflansch" ... und bömische dörfer und ... ist mir (noch) zu hoch ... im nächstem winter weiss ich vlt was das alles bedeutet ... imo muss ich mit dem auto schnell fahren dürfen

bei financescout werden summen zwischen 40 und 200 euro für eine coc-anforderung (beim hersteller) genannt
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeb...lich-beantragen

selbst wenn ich das dokument nicht mitführen muss, kann das auf diskussionen mit einem beamten hinauslaufen - kostet also mindestens zeit

da ist es glaub ich billiger und schneller wenn ich reifen kaufe sad.gif
2 von 4 muss ich eh neu kaufen ... dann werden es wohl 4 von 4 werden :/

lg

ps: fahren will ich das auto bis "das der TÜV uns scheidet" und gestern hat er einen neuen stempel bekommen ... mit den rädern muss ich erstmal über den winter kommen ...
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janr
Beitrag 14.11.2019, 18:11
Beitrag #41


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Wenn das die gleichen Felgen sind, dann wird die Einpresstiefe auch die gleiche sein.
Lochkreisdurchmesser muß es wohl sein.

WR wählt man doch oft etwas schmäler so fallen die 10 mm schmaleren Reifen bei etwas mehr als 8 mm größerem Durchmesser nicht ins Gewicht.

CoC kosten Geld. Was in Zeiten von I-Net schon seltsam ist.
Für meinen Bus gibt es gar keine und den alten FZ-Brief gibt es auch nicht mehr.
Mir aber egal, da ich GJ-Reifen fahr.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Skoddy
Beitrag 14.11.2019, 18:14
Beitrag #42


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Zitat (Janus @ 03.11.2016, 19:26) *
Danke für die Bestätigung. Ich hab die Räder jetzt bestellt.

Ich hoffe dass Du nicht allzusehr vom Gewicht der Felge enttäuscht bist. Die Serienräder sind fast 3 Kilo leichter als die CMS (9,86 kg). Bei Deinem Wagen merkst Du jedes Kilo. Das Handling wird definitiv darunter leiden.

Bei dieser sparst Du 2,7 Kilo und sie hat ein ähnliches Design und sie hat eine ABE für Deinen Wagen. Ich würde mir den Kauf wirklich noch einmal überlegen.


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foe-72
Beitrag 14.11.2019, 18:15
Beitrag #43


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bei mercedes kostet die coc 169 euro (grad entdeckt)

dafür kauf ich lieber reifen

danke
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haschee
Beitrag 14.11.2019, 18:32
Beitrag #44


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@foe:
Hast du denn einen "alten Brief" von 2000?


Zitat (janr @ 14.11.2019, 18:11) *
CoC kosten Geld. Was in Zeiten von I-Net schon seltsam ist.


Tja, genau wie du dir deinen Fahrzeugbrief nicht selber ausdruckst wird auch das COC als Zweitschrift für dich ausgedruckt und per Post verschickt.
Nachdem du überwiesen hast wie heute üblich.

Das ist dann wahrscheinlich noch an einen Ingenieurdienstleister fremdvergeben, außerdem bist du ja selber schuld
(außer wenn der Hersteller damals zwar ein COC hätte ausgeben können, aber nicht tätete weil nicht mussen hat).

Daher der Preis. wink.gif

Echt unschön ist sowas wenn das erst beim Verkauf ins Ausland auffällt und dort auf COC bestanden wird. Und der Gesamtpreis schon nicht hoch ist.


Und bei 185/55 15 handelt es sich um eine weniger gängige Größe.
195/50 15 ist sehr gängig - und damit sehr günstig.
Wenn schon komplett neu, dann eher so.
Sofern auf den Felgen erlaubt! wavey.gif


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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Quelle: Widerstand und Ergebung
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Hoheneicherstation
Beitrag 14.11.2019, 19:28
Beitrag #45


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Mein 98er Elch, den ich 15 Jahre gefahren hab, durfte nur 185er auf Stahlfelge als Winterbereifung fahren, die waren von Daimler freigegeben.
Ich hab aber weder den Elch noch irgendwelche Unterlagen davon.
Diese Auflistung von Daimler - PDF, 2 Seiten - hab ich gefunden. book.gif
195er waren nur als Sommerbereifung erlaubt, so stand es auch in dem Brief/Schein von meinem Elch.

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foe-72
Beitrag 14.11.2019, 20:03
Beitrag #46


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@Hoheneicherstation ... interessant - super ... in der pdf ist meiner auch aufgelistet ... und 185/55 ist explizit als "matsch und schnee" zugelassen
(seitens des herstellers bestehen keine vorbehalte zur verwendung der genannten kombinationen)

@haschee ... nein ... ich hab den wagen heute angemeldet ... ich bin besitzerin nummer 4 und der (einzige) brief den ich jetzt habe, wurde erst im april 2019 an besitzer nummer 3 ausgegeben ... der originalbrief von 2000 ist da vlt einbehalten oder vernichtet worden ... k.a.

und ja: ein 185/55 reifen kostet fast soviel wie zwei 195/50

ich fände das nur schade die beiden vorderen 185/55 nicht zu nutzen, denn die haben bestimmt noch 7-mm
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Hoheneicherstation
Beitrag 14.11.2019, 20:08
Beitrag #47


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Zitat (foe-72 @ 14.11.2019, 21:03) *
... und ja: ein 185/55 reifen kostet fast soviel wie zwei 195/50


Wo, um alles in der Welt, willst Du die Reifen kaufen?

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foe-72
Beitrag 14.11.2019, 20:16
Beitrag #48


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hier am ort gibt es nur a.t.u und einen luxus-händler

bei a.t.u kostet ein billiger noname 195er 32 euro ... der günstigste 185er kostet 58

beim luxus-händler bezahlt man sich dumm und dämlich

ich hab schon nach gebrauchten geguckt (4 reifen für 120)

ich weiss nicht was normale preise sind ... ich bin krankenschwester und hab nicht wirklich ahnung von der materie auto

ich wühl mich im moment etwas hilflos durch die webseiten
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Hoheneicherstation
Beitrag 14.11.2019, 20:59
Beitrag #49


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Bei Unger gibt's auch den Barum, der kostet 42 €

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Hoheneicherstation
Beitrag 14.11.2019, 21:24
Beitrag #50


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Nur nebenbei, hoffentlich entpuppt sich der 170er mit Halbautomatik nicht als "Griff in's Klo"
Mein A 160 war technisch sehr zuverlässig, er ist mir allerdings "unter dem Hintern weggerostet"
Einmal, als der Motor nicht anspringen wollte, wollte mir der Sternendealer einen neuen Anlasser aufschwatzen. (Der kostete incl. Einbau 1200 €) Ich hab dann selber nachgeforscht und ein abgebrochenes Massekabel zwischen Batteriekasten - der ist vor dem Beifahrersitz im Fussboden - und dem Getriebegehäuse gefunden. Einen neuen Kabelschuh draufgepresst und fertig war die Laube ...
Was den Rost angeht: Wenn beim TÜV die Kunststoffverkleidung des Unterbodens abgenommen würde, käme wahrscheinlich kein Elch mehr vom Prüfgelände ...

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