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> Seitenabstand an parkenden Fahrzeugen, Seitenabstand an parkenden Fahrzeugen
Tom55
Beitrag 25.08.2004, 23:30
Beitrag #1


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Ich fahre mit meinem Pkw an rechts parkenden Fahrzeugen vorbei und übersehe die offene Fahrertüre eines dort parkenden Pkw. Es kommt zur Kollision mit der offenen Türe. Der Parker muß beim Ein- und Aussteigen die Gefährdung des fließenden Verkehrs ausschließen. Ich darf natürlich aber auch dem Parkenden nicht einfach die Türe abfahren. Und nun meine Frage, wieviel Seitenabstand muß der fließende Verkehr von rechts parkenden Fahrzeugen einhalten, damit ein Mitverschulden des fahrenden Fahrzeugs bei einer Kollision mit dem parkenden Fahrzeug, ausgeschlossen ist. Steht das irgendwo ausdrücklich geregelt?
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.08.2004, 07:11
Beitrag #2





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Es ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten.
Dies ist i.d.R. 1m.

Das Ganze ergibt sich aus dem Grundsatz der doppelten Sicherung, der aus §1 (1) StVO abgeleitet ist.
- Verkehrssituation mit mindestens 2 Verkehrsteilnehmern, wobei jede Person eine Aufgabe hat. Sollte eine (!) Person seine Aufgaben nicht wahrnehmen, so führt dies noch nicht zum Schaden.
- Der Grundsatz der doppelten Sicherung wird auch „Misstrauensgrundsatz“ genannt => ich vertraue auf die Fehler der Anderen, daher muss die Situation doppelt abgesichert werden, z.B. Aussteigen und Vorbeifahren (Kfz-Führer beim Aussteigen Schulterblick, Vorbeifahrer mit entsprechendem Sicherheitsabstand, damit es nicht zum Schaden kommt.)
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