Seitenabstand an parkenden Fahrzeugen, Seitenabstand an parkenden Fahrzeugen |
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Seitenabstand an parkenden Fahrzeugen, Seitenabstand an parkenden Fahrzeugen |
25.08.2004, 23:30
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 25.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5189 |
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Gast_nypdcollector_* |
26.08.2004, 07:11
Beitrag
#2
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Es ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten.
Dies ist i.d.R. 1m. Das Ganze ergibt sich aus dem Grundsatz der doppelten Sicherung, der aus §1 (1) StVO abgeleitet ist. - Verkehrssituation mit mindestens 2 Verkehrsteilnehmern, wobei jede Person eine Aufgabe hat. Sollte eine (!) Person seine Aufgaben nicht wahrnehmen, so führt dies noch nicht zum Schaden. - Der Grundsatz der doppelten Sicherung wird auch „Misstrauensgrundsatz“ genannt => ich vertraue auf die Fehler der Anderen, daher muss die Situation doppelt abgesichert werden, z.B. Aussteigen und Vorbeifahren (Kfz-Führer beim Aussteigen Schulterblick, Vorbeifahrer mit entsprechendem Sicherheitsabstand, damit es nicht zum Schaden kommt.) |
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