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> Bußgeld wegen THC = MPU?
pitschpatsch
Beitrag 26.07.2016, 13:15
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Zusammen,

ich wurde im April am frühen Abend mit THC am Steuer erwischt. Bier hatte ich auch getrunken aber der Alkohol wurde jedoch durch eine Bergwanderung, die wir an dem Tag gemacht haben wohl wieder komplett abgebaut. Jedenfalls steht nichts von Alkohol in dem Bescheid.

Ich habe am Abend vor der Fahrt was geraucht und auch in den Wochen davor während einer beruflichen Auszeit recht oft konsumiert. Ich wohne in Bayern und wurde auch in Bayern erwischt. Den Konsum von THC habe ich sofort abgestellt, Bier habe ich in der Zeit noch getrunken.

Nun kam heute der Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot.

Meine Werte sind:
THC 3,2 ng/ml
Hydroxy-THC 1,3 ng/ml
THC-Carbonsäure 27,1 ng/ml

Was sagen diese Werte aus?

Nun habe ich ziemliche Panik weil ich mich gerade selbstständig gemacht habe und somit auf den Führerschein angewiesen bin. Nachdem ich hier etwas recherchiert habe, befürchte ich, dass eine MPU auf mich zukommt?

Wie ist nun die beste Vorgehensweise für mich? Einspruch einlegen und sofort zum Gesundheitsamt wegen Urintest?
Alkohol werde ich auch erstmal gar keinen mehr zu mir nehmen... wie wird das gehandhabt mit dem Alk wenn nichts im Bescheid steht - habe ich da auch was oder noch mehr zu befürchten bei den Tests? Wenn ja, wie lange ist der nachweisbar?
Was könnt ihr mir empfehlen, was werde ich zu erwarten haben?

So viele Fragen, ich hoffe nicht zu viele...
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe bzw. Ratschläge!!

Ach ja was ich vergessen hatte zu erwähnen - Vielen Dank für all die Mühe und Herzblut, die Ihr hier reinsteckt!

Zu mir nochmal: Ich bin männlich, 30 Jahre, habe eine normale Figur

Und dass ich diesen Mist bereue brauche ich hier ja nicht erwähnen... crybaby.gif

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Lars
Beitrag 26.07.2016, 13:45
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum wavey.gif

Vorweg erstmal, die Rahmenbedingungen dafür, dass du durch geschicktes Vorgehen um die MPU herum kommst, sind in deinem Fall sehr günstig:
Liberales Bundesland, passende Uhrzeit der Kontrolle, relativ niedriger Abbauwert, rechtzeitiger Konsumstopp, so dass du jetzt clean sein solltest.

Eine Sache ist aber noch unklar: Hast du bei der Polizei eine Aussage zum Konsum (Zeitpunkt, Menge, Häufigkeit) gemacht?


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pitschpatsch
Beitrag 26.07.2016, 13:57
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Lars,

danke und vielen Dank schon mal für deine schnelle Antwort! wavey.gif

Ja, ich habe Angaben gemacht zum Zeitpunkt ("gestern") und Menge (1 Joint) gemacht. Was, wie ich mittlerweile gelesen habe nicht unbedingt schlau war.

Jedoch bin ich mir zu 99% sicher, dass die Polizisten "keine Angaben" auf dem Formular notiert haben. Ich war total fertig mit den Nerven, wusste ich doch dort schon, was es für mich bedeuten wird, keinen Führerschein zu haben. Und so haben die wohl ein Auge zugedrückt und keine Angaben notiert.

Was meinst du mit geschicktem Vorgehen?
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loewe007
Beitrag 26.07.2016, 14:06
Beitrag #4


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Hast du auch Angaben zur Häufigkeit des Konsums gemacht?


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pitschpatsch
Beitrag 26.07.2016, 14:13
Beitrag #5


Neuling


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Nein dazu habe ich keine Angaben gemacht. Das wurde ich auch gar nicht mehr gefragt als der eine Polizist zur anderen meinte "schreib keine Angaben rein" als diese das Formular ausgefüllt hat.
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Lars
Beitrag 26.07.2016, 14:30
Beitrag #6


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Zitat (pitschpatsch @ 26.07.2016, 14:57) *
Ja, ich habe Angaben gemacht zum Zeitpunkt ("gestern") und Menge (1 Joint) gemacht. Was, wie ich mittlerweile gelesen habe nicht unbedingt schlau war.
Ja, das war tatsächlich ziemlich blöd. Von daher musst du jetzt erstmal herausfinden, ob deine Aussage von der Polizei protokolliert wurde. Daher solltest du bei der Bußgeldstelle Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen (oder dies von einem Anwalt machen lassen).

Wenn die Aussage nicht protokolliert wurde, wirst du zu einem ärztlichen Gutachten aufgefordert, was deine Konsumform klären soll. Dabei musst du angeben, am Tag der Kontrolle das erste mal in deinem Leben konsumiert zu haben. Dabei muss deine Angabe von Konsumzeitpunkt und Menge zu deinen Blutwerten passen (was die passenden Angaben sind, weiß unser Spezialist für diese Fragen @Uwe_W am besten). Außerdem sollte man auch plausibel erklären können, wieso man an diesem Tag das erste mal konsumiert hat.

Zitat
Was meinst du mit geschicktem Vorgehen?

Wurde die Aussage protokolliert, kann es sein, dass die FSSt von mindestens gelegentlichem Konsum ausgeht und dir dementsprechend den FS entziehen will.
Dagegen gibt es dann 2 Strategien: Ersten versuchen die FSSt davon zu überzeugen, dass die Konsumangabe eine Schutzbehauptung war und in Wirklichkeit ein Einmalkonsum vorlag. Gelingt das, dann folgt das oben beschriebene.

Parallel dazu sollte man vorsorglich auch schon Strategie 2 fahren und das Verfahren durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid solange herauszögern, dass sich die FSSt erst nach einem halben Jahr meldet. Dann kann man vorbringen, dass durch völlige Drogenabstinenz seit dem Vorfall die Fahreignung wieder hergestellt ist. Zum Beweis sollte man am besten eine Haaranalyse beifügen, die für die letzten Monate die Drogenfreiheit belegt (aber Achtung, in die Haare wächst das THC noch 2 - 3 Monate nach Konsumstopp ein).
In diesem Fall musst du zwar eine MPU machen, kommst aber um den FS-Entzug herum, wenn du diese bestehst.


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pitschpatsch
Beitrag 26.07.2016, 15:09
Beitrag #7


Neuling


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Hallo Lars,

okay, dann werde ich bei der Bußgeldstelle anrufen und um Akteneinsicht bitten und parallel dazu Einspruch einlegen.

Zu den Werten stellt sich mir allerdings eine Frage: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 2 ng/ml THC automatisch eine MPU auf mich zukommt. Das hatte ich hier im Forum so gelesen, ist das in Bayern etwa anders?

Zur Haaranalyse - diese sollte ich dann wann genau am Besten machen lassen? Bzw. wann sollte ich mich dazu anmelden?
Ich habe relativ lange Haare und der Konsumstop ist nun knapp über 3 Monate her. Sollte ich sie mir dann am Besten ganz kurz schneiden lassen, damit bis dahin auch nix mehr drinn ist?
Wird die Abstinenz nicht erst ab dem Datum anerkannt, zu dem ich mich zum Test angemeldet habe?

Den Spezialist @Uwe_W werde ich dann mal anschreiben sobald ich weiß, was in meiner Akte steht. Danke für den Tip!

Und vielen Dank für deine Ratschläge, bin fix und fertig und kann sie echt gut gebrauchen!

Viele Grüße!
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Lars
Beitrag 26.07.2016, 15:30
Beitrag #8


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Zitat (pitschpatsch @ 26.07.2016, 16:09) *
Zu den Werten stellt sich mir allerdings eine Frage: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 2 ng/ml THC automatisch eine MPU auf mich zukommt. Das hatte ich hier im Forum so gelesen, ist das in Bayern etwa anders?
Ja so ist es, in Bayern geht man nicht automatisch davon aus, dass jeder, der erwischt wurde, auch Mehrfachkonsument ist. Von daher wird dort nur der FS entzogen, wenn Mehrfachkonsum erwiesen ist, z. B. durch eine Konsumaussage des Betroffenen.
Ansonsten folgt das beschriebene ÄG zur Klärung der Konsumform.

Zitat
Zur Haaranalyse - diese sollte ich dann wann genau am Besten machen lassen? Bzw. wann sollte ich mich dazu anmelden?
Ich habe relativ lange Haare und der Konsumstop ist nun knapp über 3 Monate her. Sollte ich sie mir dann am Besten ganz kurz schneiden lassen, damit bis dahin auch nix mehr drinn ist?
Wird die Abstinenz nicht erst ab dem Datum anerkannt, zu dem ich mich zum Test angemeldet habe?
Du musst jetzt erstmal gar nichts machen außer die Haare wachsen zu lassen. Ein Rückschnitt auf null ist nicht notwendig. Du wirst ja nicht von der Behörde zu einer Haaranalyse aufgefordert (beim "THC-ÄG" wird in der Regel nur der Urin untersucht, nicht die Haare), sondern gibst selbst eine in Auftrag. Das brauchst du aber erst dann machen, wenn die FSSt sich meldet.


Zitat
Und vielen Dank für deine Ratschläge, bin fix und fertig und kann sie echt gut gebrauchen!
Gerne. smile.gif

Du musst dich aber nicht völlig verrückt machen, wie gesagt, deine Chancen, ohne FS-Entzug aus der Sache rauszukommen, sind ziemlich gut, besser als bei bestimmt 90% der hier Ratfragenden.


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Uwe W
Beitrag 27.07.2016, 00:29
Beitrag #9


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Zitat (Lars @ 26.07.2016, 14:30) *
Ein Rückschnitt auf null ist nicht notwendig.

Da wäre ich etwas vorsichtiger: ein Teil der Haare stellt immer das Wachstum ein, bleibt dann aber noch einige Monate am Kopf, bis diese Haare ausfallen. Diese Haare können dann Aufschluss über einen Konsum geben, der einige Monate länger zurückliegt als die Haare, die bis zur Haaranalyse gewachsen sind.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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pitschpatsch
Beitrag 12.08.2016, 14:33
Beitrag #10


Neuling


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Hallo zusammen,

so ein Mist, jetzt steck ich wirklich in der Patsche. Habe Post vom LRA bekommen. Meine Aussage ist doch protokolliert worden, dummerweise habe ich, um meinen Kumpel zu schützen, den Konsumzeitpunkt 36h vor Blutentnahme angegeben.

Nun gehen die von gelegentlichem Konsum mit fehlendem Trennvermögen aus und wollen ein MPU Gutachten.

Meine Frage ist, ob man da noch was machen kann indem ich denen erkläre, der Konsumzeitpunkt war eine Schutzbehauptung um meinen Kumpel nicht mit reinzuziehen? Hat sowas schonmal funktioniert bzw. hat jemand dadurch doch die Chance auf ein ärztliches Gutachten ohne MPU bekommen?

Jetzt bin ich wirklich fix und fertig...

Vielen Dank für eure Antworten!
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Kai R.
Beitrag 12.08.2016, 15:33
Beitrag #11


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nun, verschlimmern kannst Du es durch eine fundierte Einlassung gegenüber der FSSt jetzt auch nicht mehr. Immerhin nett, dass sie nur eine MPU wollen, ein direkter Entzug war eigentlich das üblichere Instrument. Bestehen kannst Du allerdings eine MPU im Moment nicht, was dann schon mal bedeutet, sich von seiner Fahrerlaubnis perspektivisch zu verabschieden.

Welche Frist hat die FSSt denn für die MPU gesetzt? Wie lautet die Fragestellung?


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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pitschpatsch
Beitrag 12.08.2016, 17:09
Beitrag #12


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Hallo Kai R.,

da habe ich mich falsch ausgedrückt; die wollen mir den Schein auch direkt entziehen, ich hab knapp 2 Wochen Zeit, mich zum Sachverhalt zu äußern bzw. im LRA vorzusprechen. Es war auch eine Verzichtserklärung beigefügt.

Weiterhin wird geschrieben, dass i.d.R. erst nach einjähriger Abstinenz, stabilem Einstellungswandel und positivem MPU Gutachten die Fahreignung wieder gegeben ist.

Eine Fragestellung war nicht zu erkennen.

Kann ich meine Aussage irgendwie wieder revidieren?

VG,
pitschpatsch
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Uwe W
Beitrag 12.08.2016, 19:18
Beitrag #13


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Zitat (pitschpatsch @ 12.08.2016, 13:33) *
Meine Frage ist, ob man da noch was machen kann indem ich denen erkläre, der Konsumzeitpunkt war eine Schutzbehauptung um meinen Kumpel nicht mit reinzuziehen? Hat sowas schonmal funktioniert bzw. hat jemand dadurch doch die Chance auf ein ärztliches Gutachten ohne MPU bekommen?

Theoretisch ist das möglich, aber dann wird die neue Erstkonsumbehauptung natürlich besonders gründlich geprüft. Was die 36 Stunden mit Deinem Kumpel zu tun haben, verstehe ich allerdings nicht. Das müsstest Du schon genauer erläutern, wenn Du eine Chance haben willst, damit durchzukommen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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pitschpatsch
Beitrag 12.08.2016, 20:24
Beitrag #14


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Naja ich wollte ihn komplett aus der Sache raushalten und hab in der Situation gedacht, es ist besser für ihn, wenn ich angebe, dass er gar nicht dabei gewesen ist.

Saudumm von mir, überhaupt Angaben gemacht zu haben...
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angeditscht
Beitrag 12.08.2016, 20:29
Beitrag #15


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An was für nem Wochentag wurdest eigentlich angehalten?
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Uwe W
Beitrag 12.08.2016, 20:30
Beitrag #16


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Das ist jetzt immer noch nicht klar: war denn der Polizei bekannt, wann Du mit Deinem Kumpel zusammenwarst? War der Kumpel bei der Kontrolle dabei?

Welche Rolle hat er tatsächlich gespielt?


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pitschpatsch
Beitrag 12.08.2016, 21:35
Beitrag #17


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@angeditscht: Es war ein Mittwoch

@Uwe W: Ja, der war auf dem Beifahrersitz gesessen als wir aufgehalten wurden. Er hat damit ja eigentlich überhaupt keine Rolle gespielt, er ist ja nicht gefahren. Aus welchen Gründen auch immer habe ich in der Situation nicht klar gedacht und gemeint, ihn raushalten zu müssen und daher diese Angabe gemacht. Ich wusste auch nicht, ob man bei ihm auch was nachweisen hätte können. Ich verstehe es selber nicht so ganz...

Der Polizei war auf jeden Fall klar, dass wir den ganzen Tag miteinander unterwegs waren, ich hab von der Wanderung und so erzählt.
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pitschpatsch
Beitrag 13.08.2016, 21:58
Beitrag #18


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@Uwe W: Jetzt wo ich darüber nachdenke, dachte ich wohl auch, meine eigene Situation damit verbessern zu können.
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Uwe W
Beitrag 14.08.2016, 00:36
Beitrag #19


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Das klingt jetzt alles nicht so, als wäre es leicht, nachträglich noch einmaligen Probierkonsum geltend zu machen.
Die neue Geschichte muss dann nämlich in sich stimmig und vollständig sein. Da stellen sich noch diverse Fragen.

Bei einer Kontrolle am frühen abend frage ich mich z.B. welchen Sinn die 36 Stunden gehabt haben sollen. Um Deinen Kumpel rauszuhalten, hätten ja wohl 15 bis 21 Stunden gereicht. Oder wart Ihr auf einer 2 Tageswanderung unterwegs? Die Frage wäre auch, was die Polizisten von der Wanderung aufgeschnappt haben.

Dass Betroffene glauben, sich mit einem längeren Abstand besser schützen zu können, kommt wohl schon öfter vor. Andererseits könntest Du natürlich auch argumentieren, dass 36 Stunden (das wäre ja am Dienstag morgen bei Tagesanbruch) ja kaum einen Sinn ergeben für einen Konsum. Hast Du denn gegenüber den Polizisten nähere Angaben zu den Konsumumständen gemacht?


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