Führerschein Neuerteilung nach 15 Jahren ohne MPU |
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Führerschein Neuerteilung nach 15 Jahren ohne MPU |
14.06.2016, 19:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79057 |
nun habe ich schon soviel zum o.g. Thema gelesen. Das möchte ich mal eben zusammenfassen, weil ich noch einige Fragen habe. Bestimmt könnt Ihr mir helfen. Im Frühjahr 2001 habe ich meinen Führerschein mit Auflage einer MPU verloren. Diesen möchte ich nun ohne MPU neu beantragen. Das Datum der ersten Entscheidung war damals der 15.08.2001. In 2002 hab ich den Führerschein neu beantragt und musste eine MPU ablegen, welche ich mit null Vorbereitung natürlich nicht bestanden habe. Die Führerscheinstelle wurde aber über das Ergebnis nicht informiert. In 2012 habe ich mir einen Auszug aus dem VZR zusenden lassen, 0 Punkte, handschriftlich eingetragen und markiert als Tigungsfrist ist der 15.08.2016. Es sieht also für mich so aus, dass ich den Führerschein ohne Auflage einer MPU neu beantragen kann. Ich denke ausschlaggebend ist doch hier die genannte Tilgungsfrist. Laut Eintrag wurden mir im Urteil die FS 3, 4 und 5 entzogen. Ich besaß aber auch den alten FS 1. Ich hoffe, dass dieses richtig in meiner ehemaligen Führerscheinstelle eingetragen ist. So, wie ist nun meine Vorgehensweise? Meine für mich zuständige Führerscheinstelle ist Siegburg/NRW. Ich werde also dort vorsprechen, mit Sehtest und Passbildern bewaffnet. Der Führerschein wurde seinerzeit in Neuwied/RLP ausgestellt. Kümmert sich nun die neu zuständige Führerscheinstelle um diese "Karteikartenabschrift" aus Neuwied auf der meine Führerscheinklassen vermerkt sind? Oder mache ich das z.B. am Tag der Beantragung des Führerscheins selber. Im Antrag für die Neuerteilung des Führescheins wird auch nach zurückliegenden Sperrfristen und Verfahren gefragt. Wie verhalte ich mich da am besten? In der Akte sind sie für die Führerscheinstelle nicht einsehbar, aber trotzdem vorhanden. Inzwischen muss ich davon ausgehen, dass ich eine neue theoretische und praktische Prüfung für das A + B ablegen muss. Hat hier jemand Erfahrungswerte, wie lange das ganze Prozedere dauern könnte, bis ich den Führerschein wieder in den Händen halte. Es würde mich freuen wenn das ganze bis Ende des Jahres klappen würde. Ich rechne mit Führerscheinkosten von 500-700 €, passt das? Bei öffentlichen Stellen möchte ich vor Mitte August keine "schlafenden Hunde wecken". Nächsten Monat wollte ich mir mal verschiedene Fahrschulen ansehen. Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen würdet. Vor allen Dingen ob ich mit dem Termin richtig liege. Besten Dank! Gruß, Bismarndt |
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15.06.2016, 14:04
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 06.01.2016 Wohnort: Südhessen Mitglieds-Nr.: 77853 |
Hallo Bismarnth,
herzlich Willkommen hier im VP. Ich hab meinen Führerschein auch seit 20.04.2016 wieder, nach 16 Jahren und ohne MPU. Jedoch mit Ablegen beider Prüfungen. Hatte eine gute Fahrschule gefunden. Der Fahrlehrer ist mit mir die Prüfungsstrecken gefahren, so hatte ich insgesamt 4 DoppelStunden (a 90 Minuten). Die Stunde für 30 Euro , also hatte ich nur für die Fahrstunden ( 30 Euro 45Min) 240 Euro. Dazu noch die Gebühren für Prüfungen 190 Euro. Plus die Gebühren für Fsst , Führungszeugnis, neue Brille etc , nochmal 290 Euro. Auf keinem Fall solltest Du VOR dem 16.08. zur Fsst . Ich gehe stark davon aus, dass du beide Prüfungen machen mußt, jedoch keine Pflichtstunden. Die Karteikartenabschrift kannst du auch selbst anfordern( geht schneller). Diese wird dann von der ausstellenden Behörde an deine jetzt zuständige Fsst geschickt. Kostet nichts. Bei mir dauerte es von Antragstellung bis zur praktischen Prüfung knapp 3 Monate( Antrag gestellt 29.01.16, praktische Prüfung und Erhalt 20.04.16) Gruß aus Hessen |
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15.06.2016, 14:17
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79057 |
Hallo Hesse 64589,
vielen Dank für Deine Antwort, welche mich schon einmal beruhigt. Dann könnte es ja durchaus noch klappen in diesem Jahr. Die neue Brille wurde bei mir jetzt auch nötig, was allerdings ohne den nötigen Sehtest nicht festgestellt worden wäre. Die Karteikartenabschrift werde ich dann am selben Tag wie den Führerschein selber beantragen, das funktioniert in Neuwied auch online. Mit den zu nehmenden Fahrstunden war auch in diesem Maße von mir geplant. Vor allen Dingen aber um mich wieder ans Motorradfahren und die damit verlangten Übungen zu gewöhnen. Hast Du Dich auch an der in der VZR-Akte genannten Tilgungsfrist orientiert? Vielen Dank! Bismarndt |
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16.06.2016, 08:01
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 06.01.2016 Wohnort: Südhessen Mitglieds-Nr.: 77853 |
Ja, auch ich habe mich an der Tilgungsfrist orientiert, wobwei die bei meiner Antragstellung schon ein halbes Jahr vorbei war, ich hatte einen längeren Krankenhausaufenthalt. Die Karteikartenabschrift kannst du auch scon vor Antragstellung anfordern. Das hat keinen Einfluss auf die Tilgungsfrist
Gruß |
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16.06.2016, 08:47
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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13.07.2016, 18:31
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.07.2016 Wohnort: Cuxhaven Mitglieds-Nr.: 79190 |
Moin..Ich würde die Auskunft aus dem FAER nicht selber beim KBA beantragen !! habe mit Flensburg telefoniert nachdem ich meinen Auskunft schriftlich erhalten habe .. Aus folgendem Grund!! : Der nette Mann aus Flensburg erzählte mir dass nur ich bzw mein anwalt die Einträge mit Tilgungsfristen und berliegefristen einlesen können .. wenn die behörde die auskunft stellt ist alles Blanco !!! Fazit : die Führerscheinstelle soll selber die FAER einsehen bzw beantragen !! dann sind auch keine einträge für die SB einsehbar ..so wars bei mir auf dem amt ist alles Clean bei mir !!
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16.08.2017, 16:06
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79057 |
Jetzt melde ich mich noch einmal. Es hat alles geklappt.
Tilgungsfrist war der 16. August 2016, aus Zeitgründen habe ich den Führerschein erst am erst 02.09. beantragt. Bereits vier Wochen später habe ich die theoretische Prüfung bestanden. Weitere drei Wochen später habe ich die praktischen Prüfungen für A und B abgelegt. Zur Auffrischung habe ich 3 x 45 Minuten fürs Auto und 7 x 45 Minuten fürs Motorrad benötigt. Das war nicht so einfach mit den Fahrübungen auf einem großen Motorrad. Die Prüfungen selber waren aber nicht so lang wie normalerweise. Bei mir waren es insgesamt 2 Monate von der Antragstellung bis zu den bestandenen Prüfungen. Gruß, Bismarndt |
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16.08.2017, 16:30
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Danke für die Rückmeldung.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.08.2017, 06:38
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 06.01.2016 Wohnort: Südhessen Mitglieds-Nr.: 77853 |
Na dann Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 07:41 |