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> Führerschein nach besonderem aufbauseminar zurück?
Chrisse93
Beitrag 02.06.2016, 18:03
Beitrag #1


Neuling


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Am 26.6.2014 wurde mir der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt weggenommen. Am 7.4.2016 habe ich die mpu bestanden und nehme gerade an einem besonderen Aufbauseminar Teil. Am Montag würde ich gerne die Teilnahmebestätigung zur Fsst bringen. Am Telefon sagte man mir, das wenn ich die Bescheinigung einreiche, noch eine offene Gebühr von 80€ zahlen muss und dann gegen Gebühr meinen Vorläufigen Führerschein ausgehändigt bekomme. Aber irgendwie habe ich ziemlich angst das ich ihn am Montag doch nicht bekomme und noch was auf mich zu kommt. Meine Frage, bekomme ich meinen vorläufigen Führerschein oder kann noch irgendwas kommen? Danke im voraus für eure Antworten !
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.06.2016, 18:39
Beitrag #2





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Warum zweifelst du denn an der Richtigkeit der Aussage? Du hast die Voraussetzungen zur Neuerteilung erfüllt, nur zur Sperrfrist schreibst du nichts. Sperrfrist abgelaufen + positives Gutachten + Teilnahmebesch. des bes. Aufbauseminars = Neuerteilung.
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Chrisse93
Beitrag 02.06.2016, 18:43
Beitrag #3


Neuling


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Sperrzeit waren 12 Monate. Ich zweifle daran, da ich heute nochmal bei der Fsst angerufen haben und gefragt habe was ich für den Vorläufigen Führerschein benötige. Daraufhin kam die Antwort das der Sachbearbeiter entscheidet ob ich ihn wieder bekomme oder die Prüfungen neu machen muss. Habe vergessen zu schreiben das ich in der Probezeit war.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.06.2016, 18:53
Beitrag #4





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Ach so, wegen den Prüfungen meintest du das. Das kann ich auch nicht zuverlässig beantworten. Die Dauer der FE-losen Zeit war eher kurz, die Dauer des Vorbesitzes allerdings auch.
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Chrisse93
Beitrag 02.06.2016, 18:59
Beitrag #5


Neuling


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Also sollte ich schon davon ausgehen das ich meinen vorläufigen Führerschein am Montag nicht bekomme und mit dem ablegen der Prüfungen rechnen?
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Uwe W
Beitrag 03.06.2016, 00:02
Beitrag #6


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Wie lange hattest Du denn den Führerschein, der Dir am 26.6.14 entzogen wurde?

Bei einem Entzug, der weniger als 2 Jahre gedauert hat, würde ich allerdings nicht davon ausgehen, dass man neue Prüfungen von Dir verlangt: zum einen gab es früher die 2 Jahresfrist, innerhalb der so gut wie nie Prüfungen neu angeordnet wurden (bei Überschreiten war das aber vorgeschrieben).

Außerdem gibt es die Frist, dass eine praktische Prüfung 2 Jahre lang gültig bleibt, um erstmalig eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Wenn der Verordnungsgeber schon jemandem 2 Jahre Zeit gibt, der überhaupt noch keine praktische Erfahrung ohne Fahrlehrer hat, dann muss man jemandem, der bereits einige Monate Fahrpraxis hat, diese 2 Jahre ohne weitere Praxis meines Erachtens ebenfalls zubilligen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Chrisse93
Beitrag 03.06.2016, 06:32
Beitrag #7


Neuling


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Danke für die Antwort. Na dann hoffe ich mal das du recht hast :/
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Chrisse93
Beitrag 06.06.2016, 19:45
Beitrag #8


Neuling


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Wollte mitteilen, das ich den Führerschein heute ohne Probleme zurück bekommen habe!
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Mr.T
Beitrag 06.06.2016, 20:38
Beitrag #9


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Danke für die Rückmeldung. wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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