Führerschein nach besonderem aufbauseminar zurück? |
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Führerschein nach besonderem aufbauseminar zurück? |
02.06.2016, 18:03
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78971 |
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Gast_Georg_g_* |
02.06.2016, 18:39
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#2
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Warum zweifelst du denn an der Richtigkeit der Aussage? Du hast die Voraussetzungen zur Neuerteilung erfüllt, nur zur Sperrfrist schreibst du nichts. Sperrfrist abgelaufen + positives Gutachten + Teilnahmebesch. des bes. Aufbauseminars = Neuerteilung.
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02.06.2016, 18:43
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78971 |
Sperrzeit waren 12 Monate. Ich zweifle daran, da ich heute nochmal bei der Fsst angerufen haben und gefragt habe was ich für den Vorläufigen Führerschein benötige. Daraufhin kam die Antwort das der Sachbearbeiter entscheidet ob ich ihn wieder bekomme oder die Prüfungen neu machen muss. Habe vergessen zu schreiben das ich in der Probezeit war.
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Gast_Georg_g_* |
02.06.2016, 18:53
Beitrag
#4
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Ach so, wegen den Prüfungen meintest du das. Das kann ich auch nicht zuverlässig beantworten. Die Dauer der FE-losen Zeit war eher kurz, die Dauer des Vorbesitzes allerdings auch.
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02.06.2016, 18:59
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78971 |
Also sollte ich schon davon ausgehen das ich meinen vorläufigen Führerschein am Montag nicht bekomme und mit dem ablegen der Prüfungen rechnen?
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03.06.2016, 00:02
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wie lange hattest Du denn den Führerschein, der Dir am 26.6.14 entzogen wurde?
Bei einem Entzug, der weniger als 2 Jahre gedauert hat, würde ich allerdings nicht davon ausgehen, dass man neue Prüfungen von Dir verlangt: zum einen gab es früher die 2 Jahresfrist, innerhalb der so gut wie nie Prüfungen neu angeordnet wurden (bei Überschreiten war das aber vorgeschrieben). Außerdem gibt es die Frist, dass eine praktische Prüfung 2 Jahre lang gültig bleibt, um erstmalig eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Wenn der Verordnungsgeber schon jemandem 2 Jahre Zeit gibt, der überhaupt noch keine praktische Erfahrung ohne Fahrlehrer hat, dann muss man jemandem, der bereits einige Monate Fahrpraxis hat, diese 2 Jahre ohne weitere Praxis meines Erachtens ebenfalls zubilligen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.06.2016, 06:32
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78971 |
Danke für die Antwort. Na dann hoffe ich mal das du recht hast :/
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06.06.2016, 19:45
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78971 |
Wollte mitteilen, das ich den Führerschein heute ohne Probleme zurück bekommen habe!
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06.06.2016, 20:38
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Danke für die Rückmeldung.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 07:22 |