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> Mofa mit nicht betriebsbereitem Hilfsmotor - Radwegbenutzungspflicht?
GM_
Beitrag 11.05.2016, 00:03
Beitrag #1


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Hallo,

gegeben sei ein Mofa (L1e, 25 km/h ohne Mittreten), alternativ ein Leichtmofa (L1e bis 30 kg / 500W / 20 km/h ohne Mittreten) mit installiertem Versicherungskennzeichen.

Dessen Hilfsmotor (Mofa = "Fahrrad mit Hilfsmotor") sei nicht einsatzfähig, weil der Tank leer ist, oder weil Akku und Steuerelektronik (alternativ sogar der Motor) demontiert sind (temporär, zur Überholung oder so). whistling.gif

Der Fahrzeugführer bewegt das Mofa somit (momentan) rein mit Muskelkraft.

Ist er damit verpflichtet, Radwege zu benutzen? think.gif


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HeinerHainer
Beitrag 11.05.2016, 06:11
Beitrag #2


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Ich bin der Meinung nein. Es bleiben ja beides KFZ.

Das Beispiel mit der Mofa ist aber nicht Wirklich realistisch. Oder kennst du eine die man tatsächlich so fahren kann. Bei der Leichtmofa würde es Natürlich gehen, hätte sogar den Vorteil das man günstig an eine Versicherung kommt.


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Gruß Heiner
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andreas7z
Beitrag 11.05.2016, 07:35
Beitrag #3


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Anm. Mod.:

***** gelöscht ******

Aufforderungen/Anstiftungen zu Ordnungswidrigkeiten sind unzulässig.


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 11.05.2016, 07:43
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ts1
Beitrag 11.05.2016, 09:57
Beitrag #4


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Zitat (HeinerHainer @ 11.05.2016, 06:11) *
Das Beispiel mit der Mofa ist aber nicht Wirklich realistisch. Oder kennst du eine die man tatsächlich so fahren kann.
Zündapp Bergsteiger. Wurde sowieso über die Pedale gestartet, kein Seilzug-/Kickstarter oder gar Elektrostarter. Dank des serienmäßigen Hybridantriebs aussergewöhnlich gute Steigfähigkeit.


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HeinerHainer
Beitrag 11.05.2016, 10:18
Beitrag #5


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Das es Mofas gibt bei denen man sich durch pedalieren fortbewegen kann, ist schon Klar. Aber das ist bei den mir Bekannten sehr unökonomisch.
Gab es die Bergsteiger tatsächlich als Mofa? Ich kenn die nur als Moped und dann sind die Nett smile.gif


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mir
Beitrag 11.05.2016, 10:27
Beitrag #6


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Nimm einfach ein entsprechendes S-Pedelec.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Mueck
Beitrag 11.05.2016, 10:53
Beitrag #7


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Zitat (GM_ @ 11.05.2016, 01:03) *
Ist er damit verpflichtet, Radwege zu benutzen? think.gif
Zitat (mir @ 11.05.2016, 11:27) *
Nimm einfach ein entsprechendes S-Pedelec.
So schön auch die Perspektive für Radwegablehner ist, mit S-Pedelecs nie mehr auf einen solchen zu müssen, vergisst man aber auch, dass es oft auch um das "Recht" gehen kann, irgendwo mit einem Fahrrad zu fahren: "Fußgängerzone, Radler frei", eigenständige Rad- und Gehwege oder auch Wald- und Feldwege, die nach den wohl meisten Wald- und Naturgesetzen nur für Radfahrer frei sind, etc.: Derzeit m.E. alles tabu für Kfz und damit auch für S-Pedelecs. Von daher wäre nicht nur die Frage nach dem aufgeworfenen "Muss" bei straßenbegleitenden Radwegen bei nicht aktivem Motor interessant ...
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GM_
Beitrag 11.05.2016, 11:38
Beitrag #8


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Klar rede ich von einem S-Pedelec das im Original aus einem leichteren Fahrrad gebaut wurde.
Zitat (HeinerHainer @ 11.05.2016, 07:11) *
Ich bin der Meinung nein. Es bleiben ja beides KFZ.
Die Frage ist halt, ob die BE erloschen sein könnte. think.gif

@Mueck

Du bringst da natürlich einen anderen Gedanken ins Spiel:

Angenommen, es ist beim S-Pedelec nicht nur der Akku sondern tatsächlich auch der Motor entfernt (Laufrad getauscht), zur Not auch noch der Controller:

Muss man dann das Kennzeichen dran lassen?

Darf man es dann überhaupt dran lassen?

Welches ist das entscheidende Bauteil, das darüber entscheidet? Der Motor?

Immerhin mutiert ja anders herum auch ein KKR, das die 45 km/h eindeutig überschreitet, ganz von selbst zum LKR mit allen Konsequenzen, insbesondere Führerscheinpflicht, und das obwohl es nie als LKR bezeichnet, genehmigt oder zugelassen wurde ...

Warum sollte also ein demontieres Mofa (S-Pedelec) nicht zum Fahrrad mutieren können? Oder sogar müssen?

think.gif think.gif think.gif


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mir
Beitrag 11.05.2016, 12:23
Beitrag #9


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Bei einem dauerhaft umgebauten kann das sein, aber ein Auto wird auch nicht zum Bobby-Car, wenn kein Benzin mehr im Tank ist.


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HeinerHainer
Beitrag 11.05.2016, 12:27
Beitrag #10


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Wenn du ein Fahrrad baust, hast du ein Fahrrad.
Ein Fahrrad kannst du bauen aus was du möchtest, auch aus einer Mofa. Aus einem S-Pedelec ein Fahrrad zu bauen ist Natürlich auch sehr einfach.
Aber dann ist es ein Fahrrad und keine Mofa.
Also Fahrrad oder KFZ mit den jeweiligen Rechten und Pflichten. Beides geht meiner Meinung nach nicht.
Ein S-Pedelec wird auch mit ausgebautem Akku kein Fahrrad. Also nix mit Akku rausnehmen vor der Fußgängerzone.

Das so rein Rechtlich. Das in unserem Land anscheinend ein recht hoher Prozentsatz von S-Pedelec ohne Versicherung wie ein Fahrrad gefahren werden, ist eine andere Sache.


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Gruß Heiner
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Mueck
Beitrag 11.05.2016, 13:36
Beitrag #11


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Zitat (HeinerHainer @ 11.05.2016, 13:27) *
Ein S-Pedelec wird auch mit ausgebautem Akku kein Fahrrad. Also nix mit Akku rausnehmen vor der Fußgängerzone.
Wäre naheliegend, genauso wie ungeplanter Energiemangel (Tank/Akku leergefahren), aber was wäre bspw. ...
Zitat (GM_ @ 11.05.2016, 12:38) *
... sondern tatsächlich auch der Motor entfernt (Laufrad getauscht), ...
... mit einem solchen Motor-Laufradtausch?



Da ich noch nie auf einem saß: Kann man bei (S-)Pedelecs eigentlich die Motorunterstützung auch vor Erreichen der Leere des Akkus abschalten?

Ich sehe da im übrigen eine Marktlücke:
Zwischen Pedelec und S-Pedelec umschaltbares Fahrzeug, wäre nur die Frage, wie man das nach außen kenntlich macht, welcher betriebsmodus gerade aktuell ist (unabhängig von der Frage, ob der Motor gerade wirklich an ist oder nicht, ohne Motor wäre es dann nur die Umschaltung Waldweg-Modus contra Fahrbahnmodus whistling.gif )
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Speichenkarussell
Beitrag 11.05.2016, 13:44
Beitrag #12


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Die Lösung dürfte m.E. eher darin bestehen, die Rechtslage hinsichtlich Benutzungspflicht und -recht aufzuweichen ("anzupassen").
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mir
Beitrag 11.05.2016, 13:47
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 11.05.2016, 14:36) *
Da ich noch nie auf einem saß: Kann man bei (S-)Pedelecs eigentlich die Motorunterstützung auch vor Erreichen der Leere des Akkus abschalten?


Kannst Du. Das Licht hängt übrigens allein am Akku.

Zitat
Ich sehe da im übrigen eine Marktlücke:
Zwischen Pedelec und S-Pedelec umschaltbares Fahrzeug, wäre nur die Frage, wie man das nach außen kenntlich macht, welcher betriebsmodus gerade aktuell ist (unabhängig von der Frage, ob der Motor gerade wirklich an ist oder nicht, ohne Motor wäre es dann nur die Umschaltung Waldweg-Modus contra Fahrbahnmodus whistling.gif )


Das ist keine Marktlücke, da dafür die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

Zitat (Speichenkarussell @ 11.05.2016, 14:44) *
Die Lösung dürfte m.E. eher darin bestehen, die Rechtslage hinsichtlich Benutzungspflicht und -recht aufzuweichen ("anzupassen").


Das witzige ist, daß es mal eine Regelung gab, nachdem ein Mofafahrer, der nur die Pedale benutzt, Radwege benutzen kann (oder muß? Weiß ich nicht mehr). Die Regelung wurde kurz vor dem Erscheinen der ersten S-Pedelecs gestrichen, weil sie nicht mehr relevant sei. laugh2.gif


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dazydee
Beitrag 11.05.2016, 14:26
Beitrag #14


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Definition von einem Kraftfahrzeug ist ja, dass es mit Maschinenkraft fortbewegt wird.

Wenn man nun den Motor ausbaut, dann war's das mit Maschinenkraft und das Mofa ist schlichtweg kein Kraftfahrzeug nach StVG mehr.

Nähme man aber "Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden,..." zu wörtlich, dann wäre ein Auto das mit ausgeschaltetem Motor den Berg runterrollt kein Kfz.

Alles dazwischen (Akku raus, Antriebswelle durchtrennen,...) wird wohl von der Richterlaune abhängen.


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Speichenkarussell
Beitrag 11.05.2016, 14:28
Beitrag #15


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Ganz sicher wird ein Fahrzeug seine Eigenschaft, Kraftfahrzeug zu sein (oder eben nicht) nicht während der Fahrt wechseln können, z.B. durch schlichtes Ausschalten des Motors. Das Beispiel mit dem bergab rollenden KFZ greift insofern deutlich zu kurz.
Wenn aber die technischen Voraussetzungen (Antrieb) dauerhaft geändert sind, mag das anders aussehen.
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GM_
Beitrag 11.05.2016, 16:53
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 11.05.2016, 13:23) *
Bei einem dauerhaft umgebauten kann das sein,


Zitat (Speichenkarussell @ 11.05.2016, 15:28) *
Wenn aber die technischen Voraussetzungen (Antrieb) dauerhaft geändert sind, mag das anders aussehen.


Was heißt "dauerhaft"?

Eines Morgens stehe ich auf, ziehe den Motorstecker ab, löse die beiden Muttern an der Nabe, nehme ihn samt dem Laufrad raus, baue ein Laufrad ohne Motor ein und fertig. Beim Vorderrad dauert das keine Minute, beim Hinterrad mit Übung 3 Minuten.

Ob das "dauerhaft" so bleibt weiß ich nicht, spielt es für die heutige Rechtslage eine Rolle was ich vielleicht morgen mache? Die Frage ist doch nur: Ist es jetzt noch ein Kfz oder nicht mehr?

Die allgemeine Tendenz in den Antworten verstehe ich so:

Akku ausgebaut: Kfz bleibt Kfz.
Motor ausgebaut: Kein Kfz mehr.

Dem könnte ich mich anschließen. Denn die Definitionen nach FZV usw. beziehen sich immer wieder auf die vom Motor erbrachte Leistung bzw. Fahrleistung (Geschwindigkeit).

Würde bedeuten: Solange der Motor dran ist bleibt das Kennzeichen dran. Ist der Motor ab, dann darf das Kennzeichen ab, vermutlich muss es sogar ab.

Analog verhielte es sich mit der RWBP.

Gegenstimmen / Einwände?


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mir
Beitrag 11.05.2016, 16:55
Beitrag #17


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Wie machst Du das mit dem Licht?


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GM_
Beitrag 11.05.2016, 17:20
Beitrag #18


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Oh, weh, Thema Fahrradlicht. crybaby.gif

Müßte dann wohl analog zum Kennzeichen bei Ausbau des Motors umgebaut werden. Wobei ich jetzt garnicht weiß: Hat ein Leichtmofa Mofa- oder Fahrradlicht?



Allerdings: Verlust der Kfz-Eigenschaft ist ja nicht das Ziel, die soll ja vermieden werden, daher ist lediglich die Frage ab wann das passiert.

Ziel der Überlegung ist ein möglichst leichtes und mit Pedalen sportlich zu bewegendes legales Kfz mit Versicherungskennzeichen.

Ausgangsbasis muss wohl ein fertiges S-Pedelec sein, einfacher kommt man nicht zu einem typ- oder einzeln genehmigten Kfz.


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ts1
Beitrag 11.05.2016, 18:52
Beitrag #19


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Wieso sollte das Kennzeichen ab? §22 StVG gilt nur für Kraftfahrzeuge (und amtl. Kennzeichen). Gefälscht (Urkunde) wurde auch nichts, war ja mal original, ist nur veraltet.


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GM_
Beitrag 11.05.2016, 19:37
Beitrag #20


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Hast völlig Recht: Das Kennzeichen darf auch ohne Motor dran bleiben, auch wenn (bzw. weil) es kein Kfz mehr ist.

Noch viel mehr:

§§ 22 und 22a verbieten nicht einmal, ein beliebiges (zum Beispiel wegen der Farbe 3 Jahre altes) Versicherungskennzeichen an ein Fahrrad zu schrauben!

Dazu ein Satz Blinker-Attrappen (echte sind verboten) und fertig ist das Schein-Kfz. biggrin.gif

Oder?


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cybershadow
Beitrag 11.05.2016, 22:25
Beitrag #21


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Zitat (GM_ @ 11.05.2016, 17:20) *
Hat ein Leichtmofa Mofa- oder Fahrradlicht?


Fahrradlicht. S-Pedelecs sind aber keine Leichtmofas, für letztere gilt nämlich

Leistungscharakteristik: derart ausgelegt, daß oberhalb einer Geschwindigkeit,
die nicht mehr als 24 km/h betragen darf, keine
Überschußleistung zum Antrieb des Fahrzeugs abgegeben
werden kann
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GM_
Beitrag 11.05.2016, 22:32
Beitrag #22


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Zitat (GM_ @ 11.05.2016, 20:37) *
§§ 22 und 22a verbieten nicht einmal, ein beliebiges (zum Beispiel wegen der Farbe 3 Jahre altes) Versicherungskennzeichen an ein Fahrrad zu schrauben!
Wobei: Wie sieht es in dem Fall aus mit Urkundenfälschung?

@PL 2004:
Zitat (Peter Lustig @ 18.01.2004, 12:42) *
Das Versicherungskennzeichen ist ein sog. Beweiszeichen, das im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, an dem es angebracht ist, als verbundene Gedankenerklärung angesehen wird. Damit liegt eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB vor (Bay JR 77 467).
think.gif

Allerdings ging es da um Anbringen an einem anderen Kfz. Hier geht es hingegen um Anbringen irgenwo anders, also an der Wand, an einer Regentonne oder auch an einem Fahrrad. Kann denn da überhaupt eine Urkundenfälschung vorliegen, wenn das Anbringen an sich überhaupt nicht illegal ist?

Gurgel spuckt unter "Bay JR 77 467" nur den VP-Link aus.



@cybershadow

Danke. Im Prinzip hast du Recht. Allerdings, steht in der BE ja nicht explizit drin "Leichtmofa" oder "Mofa" sondern einfach nur "L1e".

Wenn jetzt nur 20 km/h / 500 Watt / 30 kg eingetragen sind ist kommt man bei einer Kontrolle ohne Helm vielleicht noch davon. think.gif


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GM_
Beitrag 11.05.2016, 23:24
Beitrag #23


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Zitat (Speichenkarussell @ 11.05.2016, 14:44) *
Die Lösung dürfte m.E. eher darin bestehen, die Rechtslage hinsichtlich Benutzungspflicht und -recht aufzuweichen ("anzupassen").
Ja, dann kümmer dich mal drum, einstweilen brauchen wir andere Lösungen. rolleyes.gif


Zitat (Mueck @ 11.05.2016, 11:53) *
So schön auch die Perspektive für Radwegablehner ist, mit S-Pedelecs nie mehr auf einen solchen zu müssen, vergisst man aber auch, dass es oft auch um das "Recht" gehen kann, irgendwo mit einem Fahrrad zu fahren: "Fußgängerzone, Radler frei", eigenständige Rad- und Gehwege oder auch Wald- und Feldwege, die nach den wohl meisten Wald- und Naturgesetzen nur für Radfahrer frei sind, etc.: Derzeit m.E. alles tabu für Kfz und damit auch für S-Pedelecs. Von daher wäre nicht nur die Frage nach dem aufgeworfenen "Muss" bei straßenbegleitenden Radwegen bei nicht aktivem Motor interessant ...

Hat jetzt mit dem Thema wenig zu tun, aber außerorts darf ein Mofa (S-Pedelec) wahlweise Radwege benutzen, und genau das will man ja. IgO will ja wohl kein echter Radfahrer freiwillig Radwege benutzen, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Und was den Waldweg angeht: naja: Ich will hier auch nicht zu einer 10 € Owi nach TBNR 827100 aufrufen. Aber das Problem dürfte angesichts 0 Lärm und 0 Emmissionen wenn man auf den Wegen bleibt in der Praxis einfach gering sein. Siehst du einem Fahrrad an, ob es ein Pedelec oder S-Pedelec ist? Ich nicht, und der Herr Oberförster erst recht nicht.

Im Übrigen hat jeder echte Radfahrer für verschiedene Zwecke auch verschiedene Bikes. Zum hardcore-fahrbahnradeln taugt das S-Pedelec, und für den Wald von mir aus das Pedelec.


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Mueck
Beitrag 11.05.2016, 23:41
Beitrag #24


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Zitat (GM_ @ 12.05.2016, 00:24) *
IgO will ja wohl kein echter Radfahrer freiwillig Radwege benutzen, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Da gerade mein einzig funktionierendes Rad eines mit defektem Rücklicht und fehlendem roten Grüßflächenreflektor ist, habe ich vorhin auf dem Rückweg igO ganz freiwillig selbst "Gehwege, Radfahrer frei" genutzt ... whistling.gif

Zitat (GM_ @ 12.05.2016, 00:24) *
Im Übrigen hat jeder echte Radfahrer für verschiedene Zwecke auch verschiedene Bikes. Zum hardcore-fahrbahnradeln taugt das S-Pedelec, und für den Wald von mir aus das Pedelec.
Ich bin schon bei einigen Touren schwarzwaldaufwärts gemütlich Waldwege gefahren, schwarzwaldabwärts dagegen flott Bundesstraßenfahrbahn ...
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GM_
Beitrag 11.05.2016, 23:52
Beitrag #25


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Zitat (Mueck @ 12.05.2016, 00:41) *
Da gerade mein einzig funktionierendes Rad eines mit defektem Rücklicht und fehlendem roten Grüßflächenreflektor ist, habe ich vorhin auf dem Rückweg igO ganz freiwillig selbst "Gehwege, Radfahrer frei" genutzt ... whistling.gif
Ja, das sind jetzt die Sachen die man nicht wirklich ins VP schreibt. Ich bin oft bei Einbruch der Dunkelheit mit der Bahn nach Hause gefahren und vom Bahnhof dann ohne Licht über Gehwege ... (alles verjährt tongue.gif ).

Zitat (Mueck @ 12.05.2016, 00:41) *
Ich bin schon bei einigen Touren schwarzwaldaufwärts gemütlich Waldwege gefahren, schwarzwaldabwärts dagegen flott Bundesstraßenfahrbahn ...
Ja, mei, wie gesagt: Waldwege sind kein "echtes" Problem.

Das echte Problem sind die Dosen-Spinner, die agO nirgends ein Fahrrad auf der Straße sehen wollen. Gegen die muss man sich rüsten.


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Ernschtl
Beitrag 12.05.2016, 00:36
Beitrag #26


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QUOTE (GM_ @ 12.05.2016, 00:24) *
IgO will ja wohl kein echter Radfahrer freiwillig Radwege benutzen, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Oh doch. Hier gibt es eine 2km lange, innerörtliche, Ausfallstrasse. Daneben einen halbwegs guten Radweg.
Auf dem Radweg ist man meist etwa doppelt so schnell unterwegs wie auf der Fahrbahn. Ganz einfach weil man nicht ständig auf ältere Mitbürger aufpassen muss die versuchen irgendwo zu parken. Derer hat es hier viele. Wahrscheinlich aufgrund der hohen Ärztedichte.


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Wer bremst hat Angst
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GM_
Beitrag 12.05.2016, 01:06
Beitrag #27


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Ja, gut, Ausnahmen bestätigen die Regel.


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mir
Beitrag 12.05.2016, 06:50
Beitrag #28


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Meistens ist einfach nur die Regel zu allgemein formuliert. rolleyes.gif


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andreas7z
Beitrag 12.05.2016, 07:54
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Wollte zu diesem Thema auch noch mal was schreiben.
Bin immer noch etwas frustriert dass mein Beitrag von einem Mod gelöscht wurde und mir der Rauswurf aus dem Forum angedroht wurde.

Für mich ist die Frage interessant unter welchen Bedingungen man das Versicherungskennzeichen von einem Pedelec abmontieren kann und in die Tasche stecken kann.
Bei meinem älteren Pedelec (Panasonic Antrieb 25 Volt) ist der Unterschied zwischen S-Pedelec und Pedelec lediglich das Motorritzel,
das die Kraft des Motors auf die Fahrradkette überträgt.
Beim S-Pedelec hat das Ritzel 13 Zähne und beim normalen Pedelec 9 Zähne.
Damit könnte ich theoretisch aus meinem S-Pedelec jederzeit durch Wechsel des Ritzels ein normales Pedelec machen.

Ein normales Pedelec benötigt keine Zulassung, da es laut Gesetz kein Kraftfahrzeug ist.
Damit haben Hobbybastler alle Gestaltungsmöglichkeiten sich Ihr Pedelec selbst zusammenzubauen.
Wie die 25km/h Grenze eingehalten wird, kann durch sehr kreative Lösungen erreicht werden.
Die Obrigkeit muss bei einer Kontrolle nachweisen, dass diese Grenze überschritten wird.
Das ist bei einem richtigen Hobbybastler sehr schwierig. Wie soll man bei einem selbst programmierten Controller die Hintertüren finden???

Bei einem frisierten Mofa ist das einfacher, da das Mofa in beiden Fällen (frisiert oder unfrisiert) immer ein zugelassenes Kraftfahrzeug ist.
Änderungen können damit leicht nachgewiesen werden.
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Speichenkarussell
Beitrag 12.05.2016, 09:19
Beitrag #30


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Zitat (GM_ @ 12.05.2016, 00:24) *
Zitat (Speichenkarussell @ 11.05.2016, 14:44) *
Die Lösung dürfte m.E. eher darin bestehen, die Rechtslage hinsichtlich Benutzungspflicht und -recht aufzuweichen ("anzupassen").
Ja, dann kümmer dich mal drum,

Ich habe da derzeit kein eigenes Interesse. Das müssen schon die Pedelec-FahrerInnen angehen. wavey.gif
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GM_
Beitrag 12.05.2016, 09:24
Beitrag #31


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Zitat (andreas7z @ 12.05.2016, 08:54) *
Bei meinem älteren Pedelec (Panasonic Antrieb 25 Volt) ist der Unterschied zwischen S-Pedelec und Pedelec lediglich das Motorritzel,
das die Kraft des Motors auf die Fahrradkette überträgt.
Beim S-Pedelec hat das Ritzel 13 Zähne und beim normalen Pedelec 9 Zähne.
S-Pedelec und Pedelec unterscheiden sich ja nicht nur in der Geschwindigkeit.

Selbst wenn du also mit 9 Zähnen nur noch 25 km/h erreichst, behält der Motor die in der BE des S-Pedelec angegebene Nenndauerleistung, und die dürfte über 250 Watt liegen. Oder welches S-Pedelec ist typzugelassen mit 250 Watt?

Zweitens ist natürlich die Frage ob die Anfahrhilfe eines S-Pedelecs bei 6 km/h endet.


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andreas7z
Beitrag 12.05.2016, 11:02
Beitrag #32


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Hallo GM,

Deine Einwände sind berechtigt.

Der Motor bei meinem S-Pedelec ist mit 300 Watt Leistung angegeben. Der Unterschied zu den 250 Watt beim normalen Pedelec ist minimal.
Wie soll man diesen Unterschied bei einer Kontrolle messen?
Die Stromaufnahme bei 25 Volt könnte man noch einfach mesen und damit die Leistungsaufnahme des Motors bestimmen.
Aber selbst normale Pedelecs haben Spitzenleistungen von weit über 250 Watt, geschätzt über 500 Watt.
Die Definiton der Nenndauerleistung und die entsprechende Messung ist sehr aufwendig und bei einer Kontrolle vor Ort undurchführbar.
Zusätzlich muss noch die Muskelleistung des Fahrers dabei herausgerechnet werden.

Natürlich ist die Anfahrhilfe bis 18km/h ausgelegt, deswegen die Zulassung als Leichtmofa. Die müsste man einfach abmontieren oder abklemmen.
Dann könnte man das Radl als normales Pedelec benutzen. Für das normale Pedelec gibt es keine Zulassung, deshalb ist auch ein Eigenbau problemlos möglich.
Die Obrigkeit müsste bei einer Kontrolle dann vor Ort nachweisen dass es sich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug handelt.
Der Versuch das Pedelec auf einem normalen Rollenprüfstand für frisierte Mofas zu prüfen, dürfte recht lustig werden.
Eine Beschlagnahme ist natürlich grundsätzlich möglich aber auch der Sachverständige oder Gutachter müsste sich dann in das Neuland erst aufwendig einarbeiten.

Das ist deutlich aufwendiger als der Nachweis eines frisierten Mofas.
Frisierte Mofas laufen bis zu 100km/h wofür man 10 kW Antriebsleistung benötigt.
Das ist bei einem Pedelec mit 25 Volt physikalisch unmöglich. Dazu müsste man einen Strom von min. 400 A dem Akku entnehmen.
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GM_
Beitrag 12.05.2016, 11:39
Beitrag #33


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Bei der Nenndauerleistung geht es überhaupt nicht ums messen, da geht es erstmal nur um das was der Hersteller angibt ("benennt").

Der police.gif muss also nur noch den Motor identifizieren, so viele Mittelmotoren mit 26 Volt gibt es ja nicht, vermutlich sogar nur den einen. Und dann kann er überall nachlesen dass der mit 300 Watt angegeben ist. Und damit ist es kein Pedelec sondern ein Kfz.

Solange du also nicht den Motor abschraubst muss im öffentlichen Straßenverkehr das Kennzeichen dran bleiben. Es abzunehmen wäre, wie oben erwähnt, mMn eine 10 Euro Owi, und zu sowas wollen wir ja im VP nicht ermuntern, hier geht es um die reine Lehre in der Theorie. Du wirst auch für sowas hier keine Absolution bekommen. (Die Owi damit im Wald zu fahren kommt ggf. natürlich hinzu, die könnte auch deutlich teurer sein.)


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andreas7z
Beitrag 12.05.2016, 12:08
Beitrag #34


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Ich habe, nicht ohne Hintergedanken, von einem selbstgebauten Pedelec gesprochen, dass keine amtliche Zulassung benötigt, da kein Kraftfahrzeug.

Den serienmäßig gefertigten Motor kann man modifizieren und die Herstellerdaten ändern.
Nach einer solchen Modifikation würde ich das Typenschild und die CE-Kennzeichung entfernen.

Fahrräder und Pedelecs kann man doch selbst zusammenbauen.
Als nicht serienmäßig angefertigt, also Einzelanfertigung benötigt man keine CE-Kennzeichnung.
Das Pedelec darf man dann aber nicht verkaufen, also rechtlich in Verkehr bringen, sonst wäre man Hersteller.

Beispiel einer solchen Modifikation, die zum Erlöschen der CE-Zertifizierung führt:

Hatte letztens einen defekten Akku im Labor der nicht mehr geladen wurde.
Habe die defekte Überladeschutzbeschaltung einfach überbrückt und es funktioniert wieder. Natürlich bin ich mir des Risikos bewust.
Deshalb verwende ich nur das Orginal Panasonic Ladegerät das intern abschaltet.
Panasonic hat die Überladeschutzbeschaltung nachgerüstet um Unfälle mit China Billigladegeräten zu verhindern.
Panasonic kann leider nicht verhindern, dass diese Billiglader teilweise mit gefälschter CE-Kennzeichung in den Handel kommen. E-Bay macht es möglich
Bei Diebstahl kann der Dieb bei Verwendung von China Billigladern mit dem gebastelten Akku eine böse Überraschung erleben.
Der Akku könnte dann richtig abbrennen mit anschließendem Zimmerbrand.

Früher habe ich Radios und Amateurfunkgeräte selbst gebaut, die ich noch heute betreibe.
Die haben allesamt kein CE Kennzeichen oder ein anderes Prüfzeichen noch eine Zulassung.
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HeinerHainer
Beitrag 12.05.2016, 12:20
Beitrag #35


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Zitat (andreas7z @ 12.05.2016, 13:08) *
Ich habe, nicht ohne Hintergedanken, von einem selbstgebauten Pedelec gesprochen, dass keine amtliche Zulassung benötigt, da kein Kraftfahrzeug.
Damit ist das S-Pedelc wieder weg, also keine Unterstützung über 25km/h erlaubt.
Macht irgendwie nicht richtig Sinn, dann kann man sich doch gleich ein normales Pedelec holen.


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Gruß Heiner
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andreas7z
Beitrag 12.05.2016, 13:06
Beitrag #36


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Der Einwand ist richtig.

Es macht keinen Sinn ein teuer gekauftes S-Pedelec so umzubauen, dass es wieder ein normales Pedelec mit 25km/h ist.
Die Diskussion ist rein theoretischer Natur und ziemlich Off Topic.

Trotzdem kann man so die rechtlichen Aspekte anhand von einem hypotetischen Beispiel diskutieren.
Der Gesetzgeber tut sich schwer mit der Einordung dieser Leichtmofas oder S-Pedelecs.

Für mich ist es bis heute ein Rätsel wie der Hersteller Derby Cycle für mein Radl die Zulassung als Kraftfahrzeug bekommen hat.
Das Teil besteht zu 100% aus Fahrradteilen (Rahmen; Gabel; Gepäckträger; Fahrradkette; Ritzel; Bremsen; Felgen; Reifen; Lenker; Licht.....)
plus Elektromotor der Baugleich mit einem normalen Pedelecmotor ist.
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GM_
Beitrag 12.05.2016, 13:33
Beitrag #37


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Naja, ganz so theoretisch ist es ja nicht, wenn ich mich recht erinnere war dein Ausgangspunkt, dass du mit dem S-Pedelec ohne Kennzeichen im Wald fahren willst, was sich sicher daraus begründet, dass diese Art von Owis meistens viel teurer sind Verkehrs-Owis.

Allerdings sind wir mittlerweile so weit, dass du am Waldrand mindestens das Ritzel tauschen, den Motor umbauen, dessen Typenschild abnehmen und die Anfahrhilfe auf 6 km/h begrenzen mußt, und bei korrekter Beleuchtung mußt du diese auch noch tauschen.

Also, halten wir doch einfach mal fest: Legal geht es nicht.


Zitat (mir @ 12.05.2016, 07:50) *
Meistens ist einfach nur die Regel zu allgemein formuliert. rolleyes.gif
Hilf mir mal, ich stehe auf der Leitung. think.gif


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mir
Beitrag 12.05.2016, 16:20
Beitrag #38


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Da ist gar keine Leitung. "Eine Ausnahme bestätigt die Regel" paßt hier nicht, sondern die Regel stimmt einfach nicht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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andreas7z
Beitrag 12.05.2016, 16:55
Beitrag #39


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Ich habe mein S-Pedelec mit Anhänger schon im Wald zur Brennholzabfuhr benutzt.
Wir sind Stammkunden als Hobbyholzer beim Förster und das Pedelec mit Anhänger ist beim Forstamt auch bekannt.
Damit fahre ich zur Brennholzabfuhr direkt in den Bestand und habe schon tonnenweise Brennholz aus dem Wald hinter unserem Haus geholt.

Andere fahren mit Traktor oder Geländewagen im Bestand oder den Holzrückegassen.
Mein Verhalten ist dagegen ökologisch vorbildlich. wavey.gif
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Mueck
Beitrag 12.05.2016, 17:47
Beitrag #40


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Zitat (andreas7z @ 12.05.2016, 17:55) *
Ich habe mein S-Pedelec mit Anhänger schon im Wald zur Brennholzabfuhr benutzt.
Als forstwirtschaftlicher Verkehr kann es Dir ja egal sein, ob man als Freizeitradler auch mit S-pedelec da fahren darf. Forstwirtschaftlich darf ja unendlich viel PS unter der Haube haben ...
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GM_
Beitrag 12.05.2016, 20:08
Beitrag #41


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Zitat (mir @ 12.05.2016, 17:20) *
Da ist gar keine Leitung. "Eine Ausnahme bestätigt die Regel" paßt hier nicht, sondern die Regel stimmt einfach nicht.
Ok, wir wollen nicht streiten was ein echter Radfahrer ist. rolleyes.gif

Ich persönlich sehe igO (von Ausnahmen die die Regel bestätigen rolleyes.gif ) keine Vorteile in der Benutzung von Radwegen.


Zitat (andreas7z @ 12.05.2016, 17:55) *
Ich habe mein S-Pedelec mit Anhänger schon im Wald zur Brennholzabfuhr benutzt.
Oh, oh, S-Pedelec und Anhänger. rolleyes.gif


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andreas7z
Beitrag 13.05.2016, 07:28
Beitrag #42


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Selbst der ADAC setzt E-Bikes mit Anhänger zur Pannenhilfe ein:

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/vw...c-10813461.html

Der Anhänger ist 70kg schwer und soll hydraulisch mit dem E-Bike zusammen gebremst werden.
Ich frage mich allerdings wie beim Ankuppeln des Anhängers die Hydraulikleitungen entlüftet werden.

Leider hat mein Anhänger überhaupt keine Bremse, man muss mit einer vollen Brennholzladung langsam fahren und Gefälle tunlichst vermeiden.
Für ein Gesamtgewicht von 200 kg sind die Fahrradbremsen (auch noch Felgenbremsen) nicht ausgelegt.

Ich kann auf dem Foto aber kein Versicherungskennzeichen sehen. Entweder der Begriff E-Bike ist falsch oder der ADAC fährt auch im Tarnmodus.
Im Anhänger ist ja viel Platz für ein Versicherungskennzeichen. laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2016, 08:15
Beitrag #43


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Die Beleuchtungseinrichtung scheint auch nicht ganz vorschriftsmässig zu sein? think.gif


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GM_
Beitrag 13.05.2016, 09:05
Beitrag #44


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@andreas7z

Das ADAC-Gefährt auf dem Bild ist ein Pedelec, da ist als Anhänger fast alles erlaubt, selbst Kinder darf man da rein setzen.

Da du aber ein S-Pedelec hast, gehe ich natürlich davon aus, dass deine Kupplung ein Prüfzeichen und dein Anhänger eine Typgenehmigung hat. rolleyes.gif


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andreas7z
Beitrag 13.05.2016, 10:34
Beitrag #45


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Hallo GM,

ich dachte das auch, die Presse verwechselt die Begriffe E-Bike und Pedelec.

Mofas und auch als Leichtmofas zugelassene S-Pedelecs dürfen doch mit Anhänger fahren.
Ich sehe im Straßenverkehr öfters Mofas mit Anhänger rumfahren.
Mofas und Anhänger, das Thema wurde doch schon ausführlich im VP diskutiert.
Das ist problemlos möglich, wobei mein Wissen aus dem Verkehrsportal stammt.
Wenn das falsch ist, bitte korregieren.
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mir
Beitrag 13.05.2016, 11:13
Beitrag #46


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Zitat (GM_ @ 12.05.2016, 21:08) *
Ich persönlich sehe igO (von Ausnahmen die die Regel bestätigen rolleyes.gif ) keine Vorteile in der Benutzung von Radwegen.


Mir geht dieser Spruch von den Ausnahmen und den Regeln auf die Nerven, weil er, so wie Du ihn verwendest, einfach Quatsch ist. Alle Primzahlen sind gerade, und die 2 bestätigt die Regel? Blödsinn. Eine Abweichung von einer Regel bestätigt diese nicht, sondern widerlegt sie, und die Regel ist einfach zu weit gefaßt.

Der Satz von der Ausnahme hat seine korrekte Anwendung in einem anderen Bereich: Wenn bspw. auf einem Schild steht, daß das Parken an Montagen ausnahmsweise verboten ist, dann ist das ein starkes Indiz dafür, daß es wohl eine Regel gibt, nach der an den anderen Tagen das Parken erlaubt ist.



Zitat (andreas7z @ 13.05.2016, 11:34) *
Wenn das falsch ist, bitte korregieren.

Ich sehe im Verkehr vieles, was falsch ist. Es wird dadurch nicht automatisch richtig. Und genausowenig wird es dadurch richtig, daß Dich hier niemand korrigiert; insbesondere kann es gut sein, daß einfach niemand hier den wirklichen Durchblick durch das Gesetzesgestrüpp für diese Spezialmaterie hat.

Es fängt damit an, ob ein S-Pedelec als "Fahrrad mit Hilfsmotor" im Sinne von § 61 a StVZO gilt.


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break306
Beitrag 15.05.2016, 13:32
Beitrag #47


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Zitat (andreas7z @ 12.05.2016, 11:02) *
......
Frisierte Mofas laufen bis zu 100km/h wofür man 10 kW Antriebsleistung benötigt.
Das ist bei einem Pedelec mit 25 Volt physikalisch unmöglich. Dazu müsste man einen Strom von min. 400 A dem Akku entnehmen.


Einspruch, mit den 5,8PS (ca 4,3kW) einer Kreidler RS (dessen Zylinder mit kleinen Änderungen dann auch auf ne Flory passt thread.gif ) sind die 100km/h schnell erreicht und dauerhaft zu halten (mit sorgfältiger Abstimmung (Gemisch, Zündzeitpunkt) sogar absolut stand- und vollgasfest). Mit dem 6,25er (4,6kW) geht auch noch mehr.......

4600W/25V=184A

Trotzdem ganz schön viel...
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andreas7z
Beitrag 15.05.2016, 15:16
Beitrag #48


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ich habe immer nach dieser Link die Antriebsleistungleistung und Geschwindigkeit berechnet:

http://www.kreuzotter.de/deutsch/speed.htm

Wenn ich da 10kW bei einem Hollandrad eingebe dann komme ich auf ca. 100km/h.
Die üblichen 125ccm Mopeds haben eine Antriebsleistung von 11kW und können mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden.
Die Höchstgeschwindigkeit dieser Mopeds beträgt etwas über 100km/h.

Das Programm hat Kreuzotter geschrieben, der leidenschaftlicher Liegendrad Fahrer war.
Vor Jahren ist er verstorben (Selbstmord??) und das ist sein digitaler Nachlass. RIP!!

Die berechneten Werte stimmen aus meiner Erfahrung heraus sehr gut.
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ts1
Beitrag 15.05.2016, 17:53
Beitrag #49


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Zitat (break306 @ 15.05.2016, 13:32) *
Einspruch, mit den 5,8PS (ca 4,3kW) einer Kreidler RS (dessen Zylinder mit kleinen Änderungen dann auch auf ne Flory passt thread.gif ) sind die 100km/h schnell erreicht
Nach Tacho... möglichst noch mit Rückenwind bergab.
Realistisch betrachtet haben die alten offenen 50er serienmäßig mit 6.25 PS gerade mal 80 km/h geschafft.
Stromlinienförmig vollverkleidete Weltrekordfahrzeuge (die jetzt im Museum stehen) natürlich aussen vor gelassen.
Dass es inoffiziell nicht immer bei offiziellen 6.25 PS blieb, ist ein offenens Geheimnis.

Auch wenn der Tacho 20 oder 30km/h mehr anzeigt, messe ich lieber mit GPS, Hin- und Rückfahrt gemittelt.
11kW reichen beim Roller (verlustbehaftete Variomatik) für bis zu 110km/h, beim Motorrad bis zu 120km/h. Das sind jeweils die serienmäßig schnellsten. Die Hersteller würde gerne 150 oder 200 angeben, aber sie könnten das halt nicht einlösen.


--------------------
MfG Thomas
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break306
Beitrag 15.05.2016, 18:44
Beitrag #50


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Die 100km/h sind mit kontaktlosem Fahrradtacho gemessen seinerzeit (GPS war noch nicht), hinterherfahrende Autos hatten dann schon 100+ in der Anzeige.
Kann ich heute leider nicht mehr nachweisen, weil meine komplette Kreidler-Sammlung inzwischen verkauft ist.
Ganz ehrliche 100, ohne Rückenwind, Gefälle oder Heimweh......
Serienmaterial mit optimaler Einstellung (Motor Neuaufbau, Motoplat-Zündung, 18er Bing mit Serienlufi, 32er Krümmer mit RS-Auspuff, iirc Übersetzung 16x40), nix weggelassen, gefeilt, vergrößert oder abgeplant, auf Dreigangmotor mit langer Übersetzung (und damals noch relativ optimales Fahrergewicht, das kann ich heute auch nicht mehr ganz so vorweisen). Die Flory (MF23) ist bisschen leichter wie ne Florett, aber das sollte nicht diese Diskrepanz ergeben...
Und ja, späte Varianten liegen höher als angegeben, tw (wenn alles stimmt) über 7PS - und könnten noch mehr (siehe van Veen - die haben aber dann mehr gemacht als nur zu feilen, das ist ein ganz anderes Konzept - im Maximalen dann mit über 20PS...... aus einem "großzügigem Doppelten"!)
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