Was ist eine "Europaplakette"? |
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Was ist eine "Europaplakette"? |
Gast_Georg_g_* |
03.03.2016, 13:32
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#1
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03.03.2016, 13:46
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...die sollte damals® anzeigen, dass man nichts zu Verzollendes im Fahrzeug mitführt und damit die Zollabfertigung beschleunigen.
Edith hat mich gebeten, mal noch kurz bei google vorbeizuschauen und Dir diese pdf-Datei herauszusuchen, die auf Seite 12 ausführlich darauf eingeht. |
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03.03.2016, 13:47
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Stichwort Grenzübertritt.
P.S.: Mist, Zweiter. |
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Gast_Georg_g_* |
03.03.2016, 13:51
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#4
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Danke, jetzt habe ich auch etwas dazu gefunden. Zeit-Artikel von 1984.
Aber eigentlich sollte das ein grünes E auf weißem Grund sein und nicht ein weißes E auf grünem Grund. |
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03.03.2016, 13:54
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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03.03.2016, 13:56
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Aber eigentlich sollte das ein grünes E auf weißem Grund sein und nicht ein weißes E auf grünem Grund. Ursprünglich war es "eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe". Ohne "E". Siehe Art. 3 des Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze (Saarbrücken, 13. Juli 1984). |
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03.03.2016, 13:56
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
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Gast_Georg_g_* |
03.03.2016, 13:58
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#8
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Ursprünglich war es "eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe". Ohne "E". Tja, dann gab es wohl drei Varianten. Wiki kennt noch eine Abbildung, die heutzutage immer noch benutzt wird, aber in anderem Zusammenhang. Zur ursprünglichen Bedeutung heißt es: "Ab Juli 1984 konnte das „grüne E“ als Aufkleber für die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs verwendet werden, um anzuzeigen, dass sich nur Bürger aus der EWG im Fahrzeug befinden und keine zu verzollenden Waren mitgeführt werden." |
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03.03.2016, 14:01
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Da hat sich wohl, basierend auf o.g. Abkommen, ein Design verselbständigt. Denn Querverweise und Ort/Zeit legen den selben Grundvorgang nahe.
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03.03.2016, 14:04
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...und weil es damals® noch kein verkehrsportal gab, kommen wir nicht wirklich weiter.
An der HMS Lydia war niemals so eine Plakette, denn auf dem Weg zu den britischen Inseln hat das Ding nix geholfen. Aber vielleicht hat ja Docs ehemaliges Anhänger-Zugfahrzeug sowas besessen? |
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Gast_Georg_g_* |
03.03.2016, 14:20
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#11
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Ich habe mal im Abkommen "Schengen I" nachgeschaut. Im "Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985" hieß es in Artikel 3:
"Um die Sichtkontrollen zu erleichtern, können die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die in einem Kraftfahrzeug die gemeinsame Grenze überqueren wollen, an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser vorzeigen. Diese Scheibe bedeutet, dass sie die grenzpolizeilichen Vorschriften einhalten, lediglich erlaubte Waren im Rahmen der Freigrenzen mit sich führen und die Devisenvorschriften einhalten." Die Vorschrift galt also dem Wortlaut nach für alle EG-Bürger, aber unterzeichnet wurde das Abkommen (zunächst) nur von Benelux, Deutschland und Frankreich. |
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03.03.2016, 14:26
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
@ulm:
Ich finde nach 30min waren "wir" schon deutlich weiter, als die minimalen Angaben im Eröffnungsposting oder gar der Wiki-Artikel dazu. Nachtrag: Da hat sich wohl, basierend auf o.g. Abkommen, ein Design verselbständigt. Selbiges kann man heutzutage bei der Umweltplakette sehen. Das Original im BGBl sieht deutlich anders aus, als die ausgegebenen Varianten.Die Vorschrift galt also dem Wortlaut nach für alle EG-Bürger, aber unterzeichnet wurde das Abkommen (zunächst) nur von Benelux, Deutschland und Frankreich. Ebenso stand es (nahezu) wortgleich an selber Stelle in dem Vorgängerabkommen zwischen DEU und FRA von 1984. Auch für alle EG-Staatler, aber naturgemäß nur an der Grenze zwischen DEU und FRA. |
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03.03.2016, 16:25
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ursprünglich war es "eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe". Ohne "E". Meines Wissens nicht nur ursprünglich. Das weiße "E" war nur geduldet. Eine Alternative zu Aufklebern war übrigens der Aufdruck auf der Rückseite der Parkscheibe, die man dann so vorne reinlegen konnte. War dann weniger auffällig, sie einfach wegzulegen, wenn man doch was zu verzollen hatte, statt den Aufkleber durchzukreuzen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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03.03.2016, 19:44
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Gab es auch oval, wie ein Nationalitätskennzeichen. Hatte ich in meinem ersten Auto.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.03.2016, 20:44
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Das war wahrscheinlich ein vermoostes Nationalitätskennzeichen aus Spanien.
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03.03.2016, 22:43
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Der Vollständigkeit halber: Das E entstammt aus der Flagge der Europäischen Bewegung International (Wiki).
In den Achtzigern zierte eine solche schmale rechteckige Flagge die Brusttaschen unserer Pfadfinder-Kluften. -------------------- Gruss, Couscous |
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04.03.2016, 09:13
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Das war damals eine Zeit, die ich fast ausschließlich in Deutschland zugebracht habe. Mich hat immer interessiert, ob dieses E jemals eine praktische Bedeutung hatte.
Meine Annahme war immer: Wenn ich etwas zu verzollen habe und will das nicht tun, dann nehme ich mir so ein E. An den Grenzübergänge, die ich kannte, gab es einen Kontrollposten, dem man die Ausweise hinhielt. Meist wurde man dann einfach durchgewinkt. Wollte man etwas verzollen, fuhr man nebenan auf einen Stellplatz und meldete den Kram Wo da das e ins Spiel kommen sollte, hab ich nie verstanden. |
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04.03.2016, 09:47
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
An Autobahnübergängen gab es gesonderte grüne-Punkt-Spuren. Weil das niemand gerafft hat, hat man die grünen Punkte nach kürzester Zeit auch gegen welche mit "E" ausgewechselt.
Auf diesen Spuren gab es nur Stichprobenkontrollen. Auf den anderen Spuren gab es dagegen Stichprobenkontrollen. Deswegen sollte man in der Theorie ganz schnell über die Grenze kommen. Ich kapierte schon diese Theorie nicht. Irgendwo lauert da meines Erachtens ein Fehler... In der Praxis funktionierte es auch nicht. Schon weil die E-Spuren oft am Ende mit Hütchen auf die andere Spur verschwenkt wurden. Genau genommen wäre ein Fund zu verzollender Ware mit E-Plakette wohl ein vorsätzlicher Schmuggelversuch gewesen, weil der Grünpunkt eine Zollerklärung war. Ich habe mir das Nahe Mühlhausen ein paar Mal angetan, bin dann aber wieder über diesen Grenzübergang gefahren. War ein wenig kürzer, und da standen in der Regel nichtmal Zöllner an der Straße. Ich konnte also gar nichts verzollen, war ja keiner da -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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04.03.2016, 09:59
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Irgendwo lauert da meines Erachtens ein Fehler... Es war wohl vor allem ein politzisches und psychologisches Signal. Und Politiker setzen seit je her gerne auf "das mit den Fähnchen".Genau genommen wäre ein Fund zu verzollender Ware mit E-Plakette wohl ein vorsätzlicher Schmuggelversuch gewesen, weil der Grünpunkt eine Zollerklärung war. Ich glaube außer den zwischenstaatlichen Abkommen gab es keine weitere Umsetzung. Das dürfte für eine Strafverschärfung kaum ausgereicht haben.Zumal man eh verpflichtet war / ist, von sich aus anzuzeigen, wenn man etwas zu verzollen hat. Ob man sich darüber fahrlässig irrt oder vorsätzlich schweigt, dürfte eher an der Warenart und -menge festzumachen sein. Das bloße Minimieren der Stichpunktkontrolle reicht dafür nicht. Du würdest Dich (im Mandantenauftrag) auch wehren, wenn jemand bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle anschließend den Vorsatzvorwurf nur deswegen erhält, weil er sich trotz leichter Alkoholisierung darum bemüht hat, den Beamten nicht anzuhauchen und möglichst normal zu sprechen. |
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04.03.2016, 10:36
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
ein politzisches das ist die Kurzform für politisch-witzisch*, oder? * hochdeutsch "witzig" -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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04.03.2016, 10:37
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Nee, polizeilich. Es geht schließlich um Grenzüberwachung. Und das macht doch die Finanzpolizei. Oder?
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04.03.2016, 10:38
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Du würdest Dich (im Mandantenauftrag) auch wehren, wenn jemand bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle anschließend den Vorsatzvorwurf nur deswegen erhält, weil er sich trotz leichter Alkoholisierung darum bemüht hat, den Beamten nicht anzuhauchen und möglichst normal zu sprechen. Zollrecht ist aber etwas anders als OWi-/Strafrecht. Das Schweigen ist dort weniger schlimm als falsches aktives verneinen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 23:02 |