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> Was ist eine "Europaplakette"?
Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.03.2016, 13:32
Beitrag #1





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Das Foto zeigt die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs aus den 80er Jahren. In einem Filmbeitrag wird der Aufkleber mit dem E als "Europaplakette" bezeichnet. Ich kann mich auch noch gut daran erinnern, dass man diese Aufkleber früher öfter sah. Was ist deren Bedeutung? Ich konnte auch unter dem genannten Begriff nichts finden. Oder hatte sie gar keine konkrete Bedeutung und sollte nur die persönliche Verbundenheit mit Europa zum Ausdruck bringen?

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ulm
Beitrag 03.03.2016, 13:46
Beitrag #2


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...die sollte damals® anzeigen, dass man nichts zu Verzollendes im Fahrzeug mitführt und damit die Zollabfertigung beschleunigen.

Edith hat mich gebeten, mal noch kurz bei google vorbeizuschauen und Dir diese pdf-Datei herauszusuchen, die auf Seite 12 ausführlich darauf eingeht.
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Mitleser
Beitrag 03.03.2016, 13:47
Beitrag #3


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Stichwort Grenzübertritt. whistling.gif

P.S.: Mist, Zweiter. ranting.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.03.2016, 13:51
Beitrag #4





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Danke, jetzt habe ich auch etwas dazu gefunden. Zeit-Artikel von 1984.
Aber eigentlich sollte das ein grünes E auf weißem Grund sein und nicht ein weißes E auf grünem Grund.
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ulm
Beitrag 03.03.2016, 13:54
Beitrag #5


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Tja, ich bin alt genug, um sie noch zu kennen,
aber noch nicht so alt, dass ich zum Tippen ewig brauche... laugh2.gif wavey.gif

Zitat (Georg_g @ 03.03.2016, 13:51) *
Aber eigentlich sollte das ein grünes E auf weißem Grund sein und nicht ein weißes E auf grünem Grund.
Ich kenne sie nur als grüne Plakette mit weißem E
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Mitleser
Beitrag 03.03.2016, 13:56
Beitrag #6


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Zitat (Georg_g @ 03.03.2016, 13:51) *
Aber eigentlich sollte das ein grünes E auf weißem Grund sein und nicht ein weißes E auf grünem Grund.

Ursprünglich war es "eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe". Ohne "E".
Siehe Art. 3 des Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze (Saarbrücken, 13. Juli 1984).
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ilam
Beitrag 03.03.2016, 13:56
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 03.03.2016, 13:46) *
...die sollte damals® anzeigen, dass man nichts zu Verzollendes im Fahrzeug mitführt und damit die Zollabfertigung beschleunigen.


Zu Deutsch: Besonders an der Grenze zu den Niederlanden damals sehr beliebt? whistling.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.03.2016, 13:58
Beitrag #8





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Zitat (Mitleser @ 03.03.2016, 13:56) *
Ursprünglich war es "eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe". Ohne "E".

Tja, dann gab es wohl drei Varianten. Wiki kennt noch eine Abbildung, die heutzutage immer noch benutzt wird, aber in anderem Zusammenhang. Zur ursprünglichen Bedeutung heißt es:

"Ab Juli 1984 konnte das „grüne E“ als Aufkleber für die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs verwendet werden, um anzuzeigen, dass sich nur Bürger aus der EWG im Fahrzeug befinden und keine zu verzollenden Waren mitgeführt werden."
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Mitleser
Beitrag 03.03.2016, 14:01
Beitrag #9


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Da hat sich wohl, basierend auf o.g. Abkommen, ein Design verselbständigt. Denn Querverweise und Ort/Zeit legen den selben Grundvorgang nahe.
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ulm
Beitrag 03.03.2016, 14:04
Beitrag #10


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...und weil es damals® noch kein verkehrsportal gab, kommen wir nicht wirklich weiter.
An der HMS Lydia war niemals so eine Plakette, denn auf dem Weg zu den britischen Inseln hat das Ding nix geholfen.
Aber vielleicht hat ja Docs ehemaliges Anhänger-Zugfahrzeug sowas besessen? think.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.03.2016, 14:20
Beitrag #11





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Ich habe mal im Abkommen "Schengen I" nachgeschaut. Im "Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985" hieß es in Artikel 3:

"Um die Sichtkontrollen zu erleichtern, können die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die in einem Kraftfahrzeug die gemeinsame Grenze überqueren wollen, an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser vorzeigen. Diese Scheibe bedeutet, dass sie die grenzpolizeilichen Vorschriften einhalten, lediglich erlaubte Waren im Rahmen der Freigrenzen mit sich führen und die Devisenvorschriften einhalten."

Die Vorschrift galt also dem Wortlaut nach für alle EG-Bürger, aber unterzeichnet wurde das Abkommen (zunächst) nur von Benelux, Deutschland und Frankreich.
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Mitleser
Beitrag 03.03.2016, 14:26
Beitrag #12


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@ulm:
Ich finde nach 30min waren "wir" schon deutlich weiter, als die minimalen Angaben im Eröffnungsposting oder gar der Wiki-Artikel dazu. thumbup.gif

Nachtrag:
Zitat (Mitleser @ 03.03.2016, 14:01) *
Da hat sich wohl, basierend auf o.g. Abkommen, ein Design verselbständigt.
Selbiges kann man heutzutage bei der Umweltplakette sehen. Das Original im BGBl sieht deutlich anders aus, als die ausgegebenen Varianten.

Zitat (Georg_g @ 03.03.2016, 14:20) *
Die Vorschrift galt also dem Wortlaut nach für alle EG-Bürger, aber unterzeichnet wurde das Abkommen (zunächst) nur von Benelux, Deutschland und Frankreich.
Ebenso stand es (nahezu) wortgleich an selber Stelle in dem Vorgängerabkommen zwischen DEU und FRA von 1984. Auch für alle EG-Staatler, aber naturgemäß nur an der Grenze zwischen DEU und FRA.
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rapit
Beitrag 03.03.2016, 16:25
Beitrag #13


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Zitat (Mitleser @ 03.03.2016, 13:56) *
Ursprünglich war es "eine grüne Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe". Ohne "E".

Meines Wissens nicht nur ursprünglich.

Das weiße "E" war nur geduldet.

Eine Alternative zu Aufklebern war übrigens der Aufdruck auf der Rückseite der Parkscheibe, die man dann so vorne reinlegen konnte.

War dann weniger auffällig, sie einfach wegzulegen, wenn man doch was zu verzollen hatte, statt den Aufkleber durchzukreuzen.


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Kühltaxi
Beitrag 03.03.2016, 19:44
Beitrag #14


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Gab es auch oval, wie ein Nationalitätskennzeichen. Hatte ich in meinem ersten Auto.


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rapit
Beitrag 03.03.2016, 20:44
Beitrag #15


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Das war wahrscheinlich ein vermoostes Nationalitätskennzeichen aus Spanien. rofl1.gif


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Couscous
Beitrag 03.03.2016, 22:43
Beitrag #16


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Der Vollständigkeit halber: Das E entstammt aus der Flagge der Europäischen Bewegung International (Wiki).

In den Achtzigern zierte eine solche schmale rechteckige Flagge die Brusttaschen unserer Pfadfinder-Kluften.


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Gruss, Couscous
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columbo
Beitrag 04.03.2016, 09:13
Beitrag #17


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Das war damals eine Zeit, die ich fast ausschließlich in Deutschland zugebracht habe. Mich hat immer interessiert, ob dieses E jemals eine praktische Bedeutung hatte.

Meine Annahme war immer: Wenn ich etwas zu verzollen habe und will das nicht tun, dann nehme ich mir so ein E. An den Grenzübergänge, die ich kannte, gab es einen Kontrollposten, dem man die Ausweise hinhielt. Meist wurde man dann einfach durchgewinkt. Wollte man etwas verzollen, fuhr man nebenan auf einen Stellplatz und meldete den Kram

Wo da das e ins Spiel kommen sollte, hab ich nie verstanden.
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rapit
Beitrag 04.03.2016, 09:47
Beitrag #18


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An Autobahnübergängen gab es gesonderte grüne-Punkt-Spuren. Weil das niemand gerafft hat, hat man die grünen Punkte nach kürzester Zeit auch gegen welche mit "E" ausgewechselt.

Auf diesen Spuren gab es nur Stichprobenkontrollen.

Auf den anderen Spuren gab es dagegen Stichprobenkontrollen.

Deswegen sollte man in der Theorie ganz schnell über die Grenze kommen.

Ich kapierte schon diese Theorie nicht.

Irgendwo lauert da meines Erachtens ein Fehler...

In der Praxis funktionierte es auch nicht. Schon weil die E-Spuren oft am Ende mit Hütchen auf die andere Spur verschwenkt wurden.

Genau genommen wäre ein Fund zu verzollender Ware mit E-Plakette wohl ein vorsätzlicher Schmuggelversuch gewesen, weil der Grünpunkt eine Zollerklärung war.

Ich habe mir das Nahe Mühlhausen ein paar Mal angetan, bin dann aber wieder über diesen Grenzübergang gefahren. War ein wenig kürzer, und da standen in der Regel nichtmal Zöllner an der Straße. Ich konnte also gar nichts verzollen, war ja keiner da thread.gif


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Mitleser
Beitrag 04.03.2016, 09:59
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 04.03.2016, 09:47) *
Irgendwo lauert da meines Erachtens ein Fehler...
Es war wohl vor allem ein politzisches und psychologisches Signal. Und Politiker setzen seit je her gerne auf "das mit den Fähnchen".

Zitat (rapit @ 04.03.2016, 09:47) *
Genau genommen wäre ein Fund zu verzollender Ware mit E-Plakette wohl ein vorsätzlicher Schmuggelversuch gewesen, weil der Grünpunkt eine Zollerklärung war.
Ich glaube außer den zwischenstaatlichen Abkommen gab es keine weitere Umsetzung. Das dürfte für eine Strafverschärfung kaum ausgereicht haben.
Zumal man eh verpflichtet war / ist, von sich aus anzuzeigen, wenn man etwas zu verzollen hat. Ob man sich darüber fahrlässig irrt oder vorsätzlich schweigt, dürfte eher an der Warenart und -menge festzumachen sein. Das bloße Minimieren der Stichpunktkontrolle reicht dafür nicht.
Du würdest Dich (im Mandantenauftrag) auch wehren, wenn jemand bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle anschließend den Vorsatzvorwurf nur deswegen erhält, weil er sich trotz leichter Alkoholisierung darum bemüht hat, den Beamten nicht anzuhauchen und möglichst normal zu sprechen.
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rapit
Beitrag 04.03.2016, 10:36
Beitrag #20


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Zitat (Mitleser @ 04.03.2016, 09:59) *
ein politzisches

das ist die Kurzform für politisch-witzisch*, oder?
* hochdeutsch "witzig"


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Mitleser
Beitrag 04.03.2016, 10:37
Beitrag #21


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Nee, polizeilich. Es geht schließlich um Grenzüberwachung. Und das macht doch die Finanzpolizei. Oder? thread.gif
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rapit
Beitrag 04.03.2016, 10:38
Beitrag #22


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Zitat (Mitleser @ 04.03.2016, 09:59) *
Du würdest Dich (im Mandantenauftrag) auch wehren, wenn jemand bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle anschließend den Vorsatzvorwurf nur deswegen erhält, weil er sich trotz leichter Alkoholisierung darum bemüht hat, den Beamten nicht anzuhauchen und möglichst normal zu sprechen.

Zollrecht ist aber etwas anders als OWi-/Strafrecht. Das Schweigen ist dort weniger schlimm als falsches aktives verneinen.


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