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> MPU durchgefallen/was kann ich anders machen?, Ratlosigkeit nach negativer nicht nachvollziehbarer MPU
Sorgenkind77
Beitrag 28.11.2015, 18:04
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,
ich bin in diesem Forum in den letzten Wochen sehr oft als Gast unterwegs gewesen und habe mich entschlossen, nachdem am 24.11.15 meine Bitte um Nachbesserung/Überprüfung des MPU Gutachtens nicht zur verbesserung des Gutachtens geführt hat,hier als Mitglied fragen zu meiner MPU zu stellen,die mir evtl. jemand von Euch beantworten kann.

Erst einmal zum Grund der MPU:
Bei uns zu Hause wurde im Mai 2013 eine Hausdurchsuchung durchgeführt.Diese kam zustande, weil jemand scheinbar auf unsere Adresse 2,9g Cannabis in Holland bestellt hatte.Wer das war,können wir bis heute nicht sagen (auf den Gemeinschaftsbriefkasten in unserem Haus haben 9 Leute Zugriff) und wir in der Zeit (okt.2012) wo das Cannabis bestellt wurde kurz vor der Abreise in den Urlaub.Ich war es aber nicht.Bei der Hausdurchsuchung sagte direkt an der Haustür des Hauses einer der Beamten das es hier nach Marihuana riechen würde (im gesammten Haus rauche nur ich (Tabak!) und das auf dem Hof.Mein Partner sagte da schon,dass das nicht sein kann.Einzug in die Polizeiunterlagen fand das dennoch.Bei der Durchsuchung der Wohnung fragte mich einer der Beamten ob ich Canabis im Haus habe und ob ich schon einmal Cannabis probiert habe. Hier fängt für mich der ganze Schlamassel an. Ich hatte Cannabis im Haus (vom Beamten auf 3-4 g geschätzt im Nachhinein bei der Polizei mit 10,48g im Bericht aufgetaucht) und konnte es nach einigem suchen auch finden und aushändigen.Ich hatte dieses im Februar 2012 von einer Freundin geschenkt bekommen,in dieser Zeit auch zwei mal etwas davon in der Hoffnung besser schlafen zu können geraucht und genau das so zu dem Beamten gesagt.Ausserdem sagte ich dem Beamten das ich nichts bestellt habe,dass mir dazu auf Grund meiner Krankheit (ich habe Depresionen)die Kraft fehlt. Einzug in die Akten fand das zweimalige probieren im Ende Feb/Anfang März 2012 als gelegentlicher Cannabiskonsum wegen der positiven Wirkung ihrer psyschischen Erkrankung. < das hatte ich so nie gesagt,habe dafür auch einen Zeugen,steht aber so in meiner Polizeiakte zu diesem Vorfall.Ich händigte unseren PC zur Kontrolle aus und wir erteilten Vollmacht unsere Konten prüfen zu lassen,wegen der angeblichen Bestellung.Beides führte natürlich zu dem Ergebnis, dass wir da nichts gemacht haben(den PC haben wir nach schlappen 29 Monaten! von der Polizei wieder bekommen).Danach habe ich erst mal 25 Monate nichts mehr von der Sache gehört.

Zwei Dinge habe ich falsch gemacht...ich habe etwas zu dem Cannabis gesagt.Ich habe etwas wegen meinen Depressionen gesagt.Ich ging zu diesm Zeitpunkt davon aus, dass ich fair behandelt werde.

Im Juni 2015 bekam ich auf einmal Post von der Führerscheinstelle mit der Bitte um Meldung wegen der Polizeiakte. Diese war zu diesem Zeitpunkt,aus welchem Grund auch immer,an die Führerscheinstelle weitergegeben worden.Mein Anwalt gab mir den (meiner Meinung nach schlechten) Rat, bei der Führerscheinstelle vorbei zu gehen und dies dort zu klären.

Bei dem Gespräch wurde ich wegen meiner Depresionen gefragt und händigte auch ein schreiben meiner Psychologin und meines Neurologen aus, in dem beide Stellung zu dem Vorfall bezogen und bestätigten, das meine Depressionen und die Medikamente dagegen keinen Einfluss auf mein Fahrverhalten haben.Desweiteren wurde mir bescheinigt, das keine Sucht und kein Drogenkonsum vorliegt (wurde insgesamt nicht als ausreichend empfunden.Sind laut Führerscheinstelle keine Verkehrsmediziener).Laut der Dame von der Führerscheinstelle könnte ich mein Fahrzeug wegen meinen Depressionen als Waffe benutzen(war die Zeit wo der Pilot das Flugzeug in Frankreich in den Berg gelenkt hat) und da ich ja zwei mal konsumiert hatte, wäre es kein Probierkonsum.Auf Grund der verstrichenen Zeit seit dem Konsum (40 Monate) und der Durchsuchung (26 Monate) durfte ich meinen Führerschein behalten, aber die Auflage, bis zum 6.11.15 eine MPU wegen meiner psyschischen Erkrankung und dem Cannabismisbrauchs zu machen. blink.gif

Bei der MPU war ich nun.
Habe vorher eine Haaranalyse über Nal von Minden bei einem Arbeitsmedizinischen Institut machen lassen. Alles I.O. und (logischerweise negativ auf alles).
Habe die schreiben von meinen Psychologen mit hin genommen.
Laut MPU Psychologin bestehen auf Grud meiner psychischen erkrankung keine Bedenken beim Autofahren.
Habe dort einen Urintest gemacht (logischerweise negativ auf alles).
Sie hat aber bedenken wegen
Zitat:
die Untersuchte kann angesichts der verkehrsrelevanten Drogenproblematik ein Kraftfahrzeug derzeit nicht sicher führen.Es ist noch zu erwarten,dass sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Fahrsicherheit ausschließendem Ausmaß einnehmen wird bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkung führen wird. :Zitat Ende.


Wie kam das zustande? Die Gutachterin glaubt mir nicht, das ich zwei mal im Februar 2012 geraucht habe (laut Polizei hat es ja bei uns nach Marihuana gerochen).
Die Gutachterin glaubt auf Grund der Menge (10,48g) nicht das ich das Cannabis geschenkt bekommen habe.
Die Gutachterin schreibt im Gutachten das ich nicht verantwortungsvoll bin weil ich im Februar 2012 Cannabis zur selbstmedikation benutzt habe (ich habe gesagt das ich extreme Probleme mit meinem Schlaf hatte und mir keine Schlaftabletten verschreiben lassen wollte)
Beides ist aber so pasiert. Ich kann mir doch keine Geschichten ausdenken nur damit sie mit den Akten dekungsgleich werden.Ich habe immer und Überall die genauen Angaben zu dem Vorfall gemacht (Polizei/Anwalt/Führerscheinstelle/Psychologe).Wenn ich jetzt auf einmal anfange Geschichten zu erzählen, nur damit es mit der Akte stimmt, glaubt mir doch erst recht keiner!

Ich habe im Gutachten angegeben, das ich zu dem Zeitpunkt des Konsums ein Nervenbündel war und auf Grund einer Baustelle vor unserem Haus garnicht schlafen konnte (versetzter Schlafrhytmus durch die Depression und Krach tagsüber durch die Baustelle).
Ich habe angegeben das ich beim ersten Konsum ganichts gemerkt habe und das mir beim zweiten Konsum ein paar Tage später so schlecht geworden ist, dass ich das Cannabis weggetan habe weil es mir nichts bringt.
Ich habe angegeben das ich in der Zeit danach einen Kurs bei einer Hebamme wegen schlaffördernden Heilpflanzen gemacht habe.Das ich mich mit Hömeopathie beschäftigt habe und Schüsslersalze für mich gefunden habe die helfen.
Ich habe angegeben, dass ich mein Yoga vertieft habe um besser abschalten zu können.
Ich habe erwähnt, das ich 2014 in einer ähnlichen Situation (Baustelle vor dem Haus) mein Schlafzimmer in einen anderen Bereich des Hauses verlegt habe, um schlafen zu können.
All das findet keinen Eingang in die abschliessende Stellungnahme.
Auf die Nachfrage nach Gutachtenerhalt kommt die Antwort Zitat: Ausschlaggebend ist die auf Grund zahlreicher Wiedersprüchlichkeiten entstandene Befundlage,die dafür spricht,dass die Auskünfte nicht verwertbar sind.:Zitat Ende.
(es ist nicht üblich das mein Partner seiner Freundin (die mir das Cannabis Geschenkt hat) den Konzerteintritt bezahlt (ist aber so gewesen und wurde so auch der MPU mit vorgelegt))
(die Aussage in der Polizeiakte und meine Aussage zum Vorgang)

Was nun?
Ich habe meinen Führerschein noch, rechne aber damit das ich nächste Woche bescheid bekomme, das ich ihn abgeben muss (Frist rum)
Ich habe nie in irgendeiner Weise berauscht am Strassenverkehr teilgenommen.
Bin sehr verantwortungsvoller und zuverlässig beim Fahren.
Ich fahre nie Auto, wenn es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht gut geht (wusste aus diesem Grund auch noch das ich im Feb 2012 nicht gefahren bin).
Bin generell für eine 0,00 Promillegrenze im Verkehr.
Fahre seit 20 Jahren erst 30000km im Jahr, seit 10 Jahren noch ca 1000 km im Jahr und das alles Unfall und Punktefrei.
All das habe ich auch dort angeführt,hatte aber das Gefühl, das die Psychologin mich nicht mag/ablehnt.

Ich habe im Gespräch bei der MPU von der Psychologin gesagt bekommen das ich als Rentner ja keinen Führerschein brauche.
Ich habe beim Rausgehen bei der MPU von der Psychologin gesagt bekommen sie muss sich mit der Ärztin noch wegen meiner Erkrankung unterhalten und etwas über Nal von Minden nachlesen.
Das Haargutachten hat sie im Nachhinein nicht anerkannt,mir aber auch bei dem Termin nicht gesagt das das so wird.Wir hätten ansonsten direkt auf der DEKRAstelle noch einmal eins anfertige lassen.Sie schreibt aber auch im Brief auf die Nachbearbeitung das dies keinen Einfluss auf das Gutachten hatte.

Ich bin Ratlos und weiß nicht wie ich bei der nächsten MPU vorgehen soll.
Hat hier jemand Erfahrung/einen Ratschlag für mich?

Ich weiß, es ist viel zu lesen, wollte euch aber viele Nachfragen ersparen.

Ich danke schon einmal für Eure Hilfe
Danke & viele Grüsse Sorgenkind77 wavey.gif







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Kai R.
Beitrag 28.11.2015, 19:44
Beitrag #2


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Hallo,

Ich halte schon die MPU-Anordnung für nicht rechtmäßig. Das Gutachten ist ein Witz. Ich würde bei einem anderen Institut eine neue MPU machen. Das negative Gutachten nicht abgeben!


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Sorgenkind77
Beitrag 29.11.2015, 11:27
Beitrag #3


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Hi Kai,
erst mal Danke fürs Antworten.

Leider ist das rechtens.Die Führerscheinstelle sagt, sie kann ja als Nichtarzt nicht einschätzen ob ich keine Gefahr bin.Also muss es jemand einschätzen.Laut Führerscheinstelle muss das ein Psychologe mit schwerpunkt Verkehrsmedizin sein.
Meine Psychologin hat diesen schwerpunkt nicht.Sie ist Psychologin und Neurologin und aus dem ehemaligen Führungsstab einer Suchtklinik (Sie hat solche Gutachten während ihrer Ausbildung schreiben müssen).
Mein Neurologe ist Neurologe & Psychologe (auch ohne diese zusatzbezeichnung).

Es liegt im Ermessensspielraum der Führerscheinstelle zu sagen ok ärztliches Gutachten oder aber zu heiß MPU.
Hier kommt dann leider auch immer das menschliche mit ins Spiel. Menschen sind meist nicht vorurteilsfrei.Das ist schade, aber leider oft so. Jemand der was getrunken hat ist ein Säufer,jemand mit andere Religion fremd, jemand der psyschisch krank ist unberechenbar etc.... es ist immer eine Frage wie weit wir uns da auf die Ebene des anderen einlassen,nachvollziehen und verstehen (wollen).

Bei der Führerscheinstelle war es krank gleich unberechenbar (egal was die seit 10 Jahren behandelnden Ärzte schreiben). Bei der MPU dann das Gefühl "aha ein Rentner think.gif ".
Natürlich erwartet jeder unvoreingenommenheit in seinem Fall.Bekommen tut man sie selten. Was in dem Fall schlecht ist, das man weder bei der Führerscheinbehörde, noch bei der MPU Stelle eine Handhabe hat.Das Machtgefälle ist einfach sehr groß,wegen der Umgekehrten Beweispflicht.In welche Situation (Kosten der Begutachtung,komplette veränderung deines Lebens etc.) dich der ganze Schlamasel bringt ist auf der Behörde egal.

Du möchtest den Führerschein, also Spring wenn ich sage Spring....

viele Grüße Sorgenkind77 wavey.gif

ich habe noch was vergessen...

mich hat der ganze Spaß bis jetzt über 1500€ gekostet.
Ich habe mir gedanken gemacht, ob ich nicht sepparat ein Gutachten von einem Verkehrspsychologen machen lassen kann,in dem mir bestätigt wird, dass eine Fahreignung besteht.

Könnte ich mit so einem Gutachten erreichen, das die MPU gekippt wird und von der Führerscheinstelle aus ein Besuch bei einem ärztlichen Gutachter ausreichend ist?

Mein Problem ist einfach wirklich die Zeit. Ich hatte eine Verlängerung der Frist auf 6.11.15 bekommen weil die DEKRA mit der Bearbeitung/Nachüberprüfung nicht aus den Schuhen gekommen ist(selbst jetzt liegt bei meinem Anwalt erst ein Vorabbrief das die Nachbearbeitung keinen Einfluss auf das Gutachten hat und das man auf Grund Zitat:,dass die Auskünfte nicht verwetbar waren.Sofern dieses nicht ausreichend sichergestellt ist,kann auch nicht sicher beurteilt werden,ob die Vorsätze zur Vermeidung erneuter Auffälligkeitein auch greifen und zuverlässig angewendet werden.Somit ergibt sich keine Notwendigkeit für ein intensives Darstellen der von Frau Sorgenkind77 dargelegten vermeidungsstrategien. :Zitat Ende


viele Grüße Sorgenkind77 wavey.gif
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Sorgenkind77
Beitrag 29.11.2015, 11:57
Beitrag #4


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Ich hab mich verschrieben und finde die editierfunktion nicht.Es heißt natürlich "Ich hatte eine Verlängerung der Frist auf 27.11.15 bekommen"
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haribo86
Beitrag 29.11.2015, 12:19
Beitrag #5


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Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 11:27) *
nicht ausreichend sichergestellt ist,kann auch nicht sicher beurteilt werden,ob die Vorsätze zur Vermeidung erneuter Auffälligkeitein auch greifen und zuverlässig angewendet werden.

viele Grüße Sorgenkind77 wavey.gif



Welch Auffälligkeiten (verkehrstechnisch) sollen/könnten den erneut auffallen-soweit gab es es doch nicht mal im Vorfeld einen Vorfall !?

Wie lautet die Begründung (§) zur Anordnung der Mpu im genauen Wortlaut?
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Mr.T
Beitrag 29.11.2015, 12:42
Beitrag #6


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Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 11:27) *
Leider ist das rechtens.
Sagt wer? unsure.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Bayjoe
Beitrag 29.11.2015, 12:58
Beitrag #7


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Zitat (Sorgenkind77 @ 28.11.2015, 18:04) *
Ich habe im Gespräch bei der MPU von der Psychologin gesagt bekommen das ich als Rentner ja keinen Führerschein brauche.


Das ist sowas von mies und arrogant, ich hoffe, die kriegt ihre Strafe oder sie hat sie bereits
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Sorgenkind77
Beitrag 29.11.2015, 13:28
Beitrag #8


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Hallo zusammen,

@Haribo86 genau deshalb verstehe ich das auch nicht. Ich war nie Verkehrsauffällig und habe auch nie in irgendeiner Weise (Drogen, Alkohol,Arzneimittel etc.) am Strassenverkehr teilgenommen.Ich könnte das gewissenstechnisch nicht mit mir vereinbaren, wenn duch mich jemand zu schaden kommt.

@Mr.T. steht so laut Führerscheinstelle in der FEV

genauer Wortlaut auf dem Gutachten

Zitat:das Landratsamt Sorgenkind77stadt ist für dieses Verwaltungsverfahren örtlich und sachlich zuständig (§6Abs.1Ziff.1 Buchst.w StVG vom 5.3.2003 [BGBI. I S.310] in Verbindung mit §73 FeV vom 13.02.2007 [GVBI. S. 11] in den zur Zeit geltenden Fassungen).

Bei bekannt gewordenen Tatsachen,die die Annahme begründen, dass ein Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gegebenenfalls nicht mehr geeignet ist,sind Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung nach §§11 bis 14 FeV einzuleiten(§6Abs. 1 Ziff.1 Buchst.q StVG i.V.m.§46Abs.3 FeV).

Bei der Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten an (§14 FeV)
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn die gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen (§14 Abs.1 Satz3FeV).:Zitat Ende

Eignungszweifel wird vermutet weil die Polizei von mir Cannabis ausgehändigt bekommen hat (10,48g ,bei der Durchsuchung vom Beamten auf 3-4g geschätzt ).Ich bei der durchsuchung gesagt habe das ich im Feb/März 2012 2 x Cannabis konsumiert habe und ich nicht die Kraft habe mich auf Grund meiner Erkrankung um so einen Quatsch(Bestellung Cannabis im Internet) zu kümmern.

laut Führerscheinstelle zweimaligen Konsum Feb/März 2012 eingeräumt =gelegentliche Einnahme + Depressionen = weitere Tatsache == MPU


Zitat:Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Belassung der Fahrerlaubnis ist es unter Bezugnahme der v.g.Darlegungen nunmehr unerlässlich (§6Abs.1Ziff 1 Buchst. q StVG in Verbindung mit § 46 Abs.3 FeV,§14 Abs.1 Satz 3 FEV9,dass Sie das geforderte medizinisch-Psychologische Gutachten beibringen. :Zitat Ende

viele Grüße Sorgenkind77
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haribo86
Beitrag 29.11.2015, 13:56
Beitrag #9


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Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 13:28) *
Bei der Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten an (§14 FeV)
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn die gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen (§14 Abs.1 Satz3FeV).:Zitat Ende


Bei gelegentlichem Konsum in Verbindung zum Straßenverkehr-ansonsten ist der gelegentliche Konsum nicht fahreignungsschädlich.
Ein Bezug zum Straßenverkehr lag bei dir nicht vor.
Selbst wenn die Mpu was mit deinen Depressionen zu tun hat ist eine solche Anordnung einer Mpu rechtswidrig.
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Mr.T
Beitrag 29.11.2015, 14:01
Beitrag #10


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Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 13:28) *
laut Führerscheinstelle zweimaligen Konsum Feb/März 2012 eingeräumt =gelegentliche Einnahme + Depressionen = weitere Tatsache == MPU
Wie lautet die Fragestellung, die durch die MPU beantwortet werden soll?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Sorgenkind77
Beitrag 29.11.2015, 14:12
Beitrag #11


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@Haribo86

Danke erst mal für die Antwort

Es steht leider nichts von Strassenverkehr in dem Gesetz und die Kannbestimmung kann ich nicht beeinflussen.
Das kann nur der Führerscheinstellensachbearbeiter und vor dem bist Du und ich wie auf hoher See in Gottes Hand laugh2.gif ...leider mad.gif

@Mr.T

die Fragestellung lautet
Zitat:
in der medizinisch-psychologischen Begutachtung soll unter Einbezug der Aktenlage,von aktuellen ärztlichen Befunden und unter Beachtung des Ausmaßes Ihrer psychischen Erkrankung und der diesbezüglichen Medikation die Frage geklärt werden,ob Sie trotz der verkehrsrelevanten Drogenproblematik ein Kraftfahrzeug sicher führen können und ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.
:Zitat Ende


viele Grüße Sorgenkind77 wavey.gif
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Sorgenkind77
Beitrag 30.11.2015, 15:34
Beitrag #12


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Hallo zusammen,
kann mir evtl. jemand von Euch hierzu eine Auskunf geben? (ist gerade so ein Strohhalm an den ich mich noch klammer,wegen der verstrichenen Frist)

Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 11:27) *
Ich habe mir gedanken gemacht, ob ich nicht sepparat ein Gutachten von einem Verkehrspsychologen machen lassen kann,in dem mir bestätigt wird, dass eine Fahreignung besteht.

Könnte ich mit so einem Gutachten erreichen, das die MPU gekippt wird und von der Führerscheinstelle aus ein Besuch bei einem ärztlichen Gutachter ausreichend ist?

viele Grüße Sorgenkind77 wavey.gif


Wegen Haribo86 Aussage im Bezug auf Strassenverkehr bin ich auch noch einmal in grübeln geraten und habe im Netz gesucht finde aber nichts.

Kann jemand von Euch definieren ab wann es sich um eine verkehrsrelevante Drogenbroblematik handelt? evtl. mit Quelle.

schon einmal 1000 Dank & viele Grüße Sorgenkind77 wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 30.11.2015, 15:43
Beitrag #13


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Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 14:12) *
die Fragestellung lautet
Zitat:
in der medizinisch-psychologischen Begutachtung soll unter Einbezug der Aktenlage,von aktuellen ärztlichen Befunden und unter Beachtung des Ausmaßes Ihrer psychischen Erkrankung und der diesbezüglichen Medikation die Frage geklärt werden,ob Sie trotz der verkehrsrelevanten Drogenproblematik ein Kraftfahrzeug sicher führen können und ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.
:Zitat Ende
Eine solch unspezifizierte Fragestellung macht die MPU-Anordnung mMn rechtswidrig.


--------------------
Gruß Mr.T

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haribo86
Beitrag 30.11.2015, 15:45
Beitrag #14


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Glaub es uns laugh2.gif

hier ein Zitat von einem Experten (@durban)

Zitat (durban @ 05.06.2015, 13:08) *
2. Das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass bestimmte Konsummuster nicht mit der Fahrerlaubnis vereinbar sind. Die Konsumenten sind "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen". "Ungeeigneten" Fahrerlaubnisinhabern ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das Gesetz ist dabei ohne Ermessensspielraum ausgestaltet: Stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, dass jemand "ungeeignet" ist, muss sie die Fahrerlaubnis entziehen.

a) Cannabis
Bei Cannabis werden verschiedene Konsumformen unterschieden. Nicht vereinbar mit der Fahrerlaubnis ist:

- regelmäßiger Konsum (d.h. täglich oder fast täglich)
- gelegentlicher Konsum, wenn nicht ausreichend zwischen Konsum und Fahren getrennt wird (1 ng-Grenze)

Umgekehrt ausgedrückt: Geduldet wird

- gelegentlicher Konsum, wenn man wenigstens ausreichend trennt,
- einmaliger Probierkonsum.
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Uwe W
Beitrag 01.12.2015, 03:19
Beitrag #15


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Naja, @durban hat die Rechtslage etwas vereinfacht dargestellt:

bei gelegentlichem Konsum ist auch eignungsschädlich
- der gleichzeitige Konsum von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Substanzebn
- ein Kontrollverlust
- eine Persönlichkeitsstörung

Wenn also eines dieser Negativmerkmale vorliegt, dann fällt die Kraftfahreignung auch dann weg, wenn ein Verstoß gegen das Trennungsgebot bisher noch nicht vorgekommen ist.

Wenn eine Depression vorliegt, ist es meines Erachtens nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass eines dieser Negativmerkmale erfüllt ist. Ein gegenüber einem Gesunden erhöhter Verdacht auf Mischkonsum mit Alkohol besteht zwar nicht, aber wenn psychoaktiv wirkende Medikamente eingenommen werden, dann ist natürlich auch ein Mischkonsum denkbar.



Was kann man jetzt machen:

1. Alternative: man wehrt sich gegen die vorliegende MPU-Anordnung und gibt das Gutachten nicht ab
Argumente wären:
- statt MPU hätte vorher ein äG angeordnet werden müssen, um die Depression abzuklären
- fehlerhafte Fragestellung bei der MPU
(@Mr.T: wie könnte denn eine korrekte Fragestellung Deiner Meinung nach aussehen?)

2. Alternative: man gibt das Gutachten ab, aber weist die Behörde auf Mängel im Gutachten hin.
Dazu können wir hier im Forum naturgemäß nur etwas schreiben, wenn wir das Gutachten auch lesen können.

Grundsätzlich muss die Behörde in einem Entzugsverfahren beweisen, dass die Eignung weggefallen ist.
Wenn das Gutachten vorgelegt wird, dann kann sie das nur, wenn das Gutachten fehlerfrei ist, insbesondere nachvollziehbar und nachprüfbar ist.
Das Gutachten müsste insbesondere aufzeigen, warum eines der genannten Negativmerkmale vorliegt.

Dass die Gutachterin Dir bestimmte Dinge nicht glaubt, weil sie für unwahrscheinlich gehalten werden, ist jedenfalls ein schwaches Argument, sofern der Glauben nicht in Gewissheit umschlägt.

Vielleicht stellst Du ja den Text des Gutachtens hier mal in anonymisierter Form ein?



--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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durban
Beitrag 01.12.2015, 10:17
Beitrag #16


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Zitat (Uwe W @ 01.12.2015, 04:19) *
Naja, @durban hat die Rechtslage etwas vereinfacht dargestellt:


Aber bewusst, weil es in dem dortigen Thread keine Anzeichen für Sonderkonstellationen gab. wavey.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Kai R.
Beitrag 01.12.2015, 10:29
Beitrag #17


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auf jeden Fall wäre es mal Zeit für einen guten Anwalt, der sich auch im Verwaltungsrecht auskennt.

Gegen die MPU-Anordnung als solche sind keine Rechtsmittel möglich. Gegen den jetzt folgenden Entzug, wenn man das Gutachten nicht abgibt, hingegen schon. Aber ein Einspruch hier hat keine aufschiebende Wirkung, man müsste also schnell und entschlossen handeln und ggf. ein Eilverfahren beantragen.

Abgeben würde ich das Gutachten nicht, sondern mich ggf. um einen neuen Termin woanders bemühen. Dazu müsste man gegenüber der FSSt begründen, warum man in der ersten Begutachtungsstelle doch keine Begutachtung hat durchführen lassen (hast Du nicht festgestellt, dass eine Bekannte dort arbeitet?) und dann eine neue Stelle benennen, wo die FSSt dann die Akte hinsendet. Die Argumentation für die neue MPU würden wir dann hier feinschleifen, so dass da nichts mehr anbrennt.


--------------------
Grüße

Kai

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Uwe W
Beitrag 01.12.2015, 13:41
Beitrag #18


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Zitat (Kai R. @ 01.12.2015, 10:29) *
Abgeben würde ich das Gutachten nicht, sondern mich ggf. um einen neuen Termin woanders bemühen.

In einem Entzugsverfahren kann man das so pauschal nicht raten. Es kommt immer darauf an, was im Gutachten seht. Enthält das Gutachten negative Fakten, die der Führerscheinstelle noch nicht bekannt sind und die sich auch nicht wegdiskutieren lassen, so sollte es natürlich nciht abgegeben werden.
Ist die negative Argumentation dagegen lückenhaft und gibt es neue negative Fakten nicht, so kann u.U. die Abgabe des Gutachtens sinnvoll sein.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe W
Beitrag 01.12.2015, 14:10
Beitrag #19


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Zitat (Kai R. @ 01.12.2015, 10:29) *
Dazu müsste man gegenüber der FSSt begründen, warum man in der ersten Begutachtungsstelle doch keine Begutachtung hat durchführen lassen (hast Du nicht festgestellt, dass eine Bekannte dort arbeitet?) und dann eine neue Stelle benennen, wo die FSSt dann die Akte hinsendet.
Wenn die behördliche Frist schon verlängert wurde, weil die Begutachtungsstelle mit der Korrektur noch nciht fertig ist, dann wird man jetzt kaum behaupten können, dass gar keine Begutachtung stattgefunden hat.
Zitat
Die Argumentation für die neue MPU würden wir dann hier feinschleifen, so dass da nichts mehr anbrennt.

Mit solchen "Versrprechungen" wäre ich vorsichtig. In jedem Fall müssten wir hier im Forum das alte Gutachten kennen, bevor wir Hinweise geben könnten, wie man sich auf eine weitere Begutachtung vorbereitet.


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thoraya
Beitrag 01.12.2015, 15:46
Beitrag #20


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eine frage:

Zitat (Sorgenkind77 @ 28.11.2015, 18:04) *
Ich habe angegeben das ich beim ersten Konsum ganichts gemerkt habe und das mir beim zweiten Konsum ein paar Tage später so schlecht geworden ist, dass ich das Cannabis weggetan habe weil es mir nichts bringt.


wieso hattest du das cannabis denn immer noch, wenn dir's eh nicht bekam und du es "weggetan" hast?

wenn sich im gespräch mit der gutachterin noch mehr solche (scheinbar) kleinen widersprüche aufgetan haben, versteht ich zumindest wie sie zu ihrer beurteilung kam.
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Mr.T
Beitrag 01.12.2015, 22:01
Beitrag #21


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Zitat (Uwe W @ 01.12.2015, 03:19) *
1. Alternative: man wehrt sich gegen die vorliegende MPU-Anordnung und gibt das Gutachten nicht ab
Argumente wären:
- statt MPU hätte vorher ein äG angeordnet werden müssen, um die Depression abzuklären
Richtig, nicht jede Art einer Depression ist eignungsschädlich, erst sehr schwere Depressionen oder Manien stellen die Eignung in Frage. Und nicht jede Depression ist auch eine Persönlichkeitsstörung.
Die Eignung wurde doch grundsätzlich bejaht:
Zitat (Sorgenkind77 @ 28.11.2015, 18:04) *
und händigte auch ein schreiben meiner Psychologin und meines Neurologen aus, in dem beide Stellung zu dem Vorfall bezogen und bestätigten, das meine Depressionen und die Medikamente dagegen keinen Einfluss auf mein Fahrverhalten haben.
Sofern noch Bedenken bestehen würden, wäre ein äG anzuordnen.


Zitat (Uwe W @ 01.12.2015, 03:19) *
- fehlerhafte Fragestellung bei der MPU
(@Mr.T: wie könnte denn eine korrekte Fragestellung Deiner Meinung nach aussehen?)
Die Frage kann ich mangels Kenntnis des genauen Sachverhalts natürlich nicht beantworten.
Ich kann nur feststellen, dass die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte fordert, dass die MPU-Anordnung für den Empfänger, und damit den Laien des Fahrerlaubnisrechts, aus sich selbst heraus verständlich sein muss. Es kann dem Betroffenen nicht zugemutet werden, selbst entsprechende rechtliche Differenzierungen vorzunehmen und letztlich klüger und präziser sein zu müssen als die Fachbehörde.
Wenn ich mir die Begründung und Fragestellung so ansehe
Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 13:28) *
@Mr.T. steht so laut Führerscheinstelle in der FEV

genauer Wortlaut auf dem Gutachten

Zitat:das Landratsamt Sorgenkind77stadt ist für dieses Verwaltungsverfahren örtlich und sachlich zuständig (§6Abs.1Ziff.1 Buchst.w StVG vom 5.3.2003 [BGBI. I S.310] in Verbindung mit §73 FeV vom 13.02.2007 [GVBI. S. 11] in den zur Zeit geltenden Fassungen).

Bei bekannt gewordenen Tatsachen,die die Annahme begründen, dass ein Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gegebenenfalls nicht mehr geeignet ist,sind Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung nach §§11 bis 14 FeV einzuleiten(§6Abs. 1 Ziff.1 Buchst.q StVG i.V.m.§46Abs.3 FeV).

Bei der Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten an (§14 FeV)
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn die gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen (§14 Abs.1 Satz3FeV).:Zitat Ende

Eignungszweifel wird vermutet weil die Polizei von mir Cannabis ausgehändigt bekommen hat (10,48g ,bei der Durchsuchung vom Beamten auf 3-4g geschätzt ).Ich bei der durchsuchung gesagt habe das ich im Feb/März 2012 2 x Cannabis konsumiert habe und ich nicht die Kraft habe mich auf Grund meiner Erkrankung um so einen Quatsch(Bestellung Cannabis im Internet) zu kümmern.

laut Führerscheinstelle zweimaligen Konsum Feb/März 2012 eingeräumt =gelegentliche Einnahme + Depressionen = weitere Tatsache == MPU


Zitat:Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Belassung der Fahrerlaubnis ist es unter Bezugnahme der v.g.Darlegungen nunmehr unerlässlich (§6Abs.1Ziff 1 Buchst. q StVG in Verbindung mit § 46 Abs.3 FeV,§14 Abs.1 Satz 3 FEV9,dass Sie das geforderte medizinisch-Psychologische Gutachten beibringen. :Zitat Ende

und
Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 14:12) *
die Fragestellung lautet
Zitat:
in der medizinisch-psychologischen Begutachtung soll unter Einbezug der Aktenlage,von aktuellen ärztlichen Befunden und unter Beachtung des Ausmaßes Ihrer psychischen Erkrankung und der diesbezüglichen Medikation die Frage geklärt werden,ob Sie trotz der verkehrsrelevanten Drogenproblematik ein Kraftfahrzeug sicher führen können und ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.
:Zitat Ende
kann von Verständlichkeit nicht geredet werden:
Die Begründung spricht (wie oben ausgeführt) für die Anordnung eines äG. Außerdem ist der Fund des Cannabis mehr als 2 Jahre her, der eingestandene Konsum war ein weiteres Jahr zuvor. Hier hätte ein auch durch ein äG mit Haaranalyse Klarheit gebracht, ob aktuell konsumiert wird.

Zur Fragestellung:
Da steht unter Einbezug der Aktenlage. Dass die Akte der Untersuchungsstelle übersandt und damit bei der Untersuchung berücksichtigt wird, ist klar und sollte in der Anordnung stehen. Dieser Passus impliziert, dass in der Akte noch weitere Dinge stehen, die nicht in der Anordnung erwähnt sind.
Und weiter von aktuellen ärztlichen Befunden. Welche aktuellen Befunde? Müssen die noch beigebracht werden, wenn ja, welche? Oder bestimmt das die Untersuchungsstelle? Wenn ja, nach welchen Regeln?
Und noch weiter unter Beachtung des Ausmaßes Ihrer psychischen Erkrankung und der diesbezüglichen Medikation: Was bedeutet das genau? Welches Ausmaß von welcher psychischen Erkrankung? Der Depression? Und welche Medikation?
Fragen über Fragen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anordnung einer gerichtlichen Überprüfung standhält.


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Gruß Mr.T

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Uwe W
Beitrag 02.12.2015, 00:29
Beitrag #22


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OK, Danke für die Aufklärung!

Zitat
ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.

Auch dieser Teil der Fragestellung scheint mir unverhältnismäßig bzw. zu unbestimmt zu sein:
Ausgangspunkt an verbotenen Betäubungsmitteln ist ja lediglich Cannabis. Unter diesen Umständen sollte sich die (vom psychologen zu beantwortende) Fragestellung auch ausschließlich auf Cannabis beziehen.

Hier wird aber in dem ersten Teil allgemein nach Betäubungsmitteln gefragt. Wenn Cannabis im Wege der Selbstmedikation zum besseren Einschlafen probiert wurde, dann liegt es aber fern, auch den Konsum von aufputschenden Betäubungsmitteln (Amfetatime, Kokain) zu unterstellen. Da Depressionen i. A. keine körperlichen Schmerzen verursachen besteht auch kein Anlass zu fragen, ob Morphine im Rahmen einer Schmerztherapie verordnet und in einem Ausmaß eingenommen werden, der die Kraftfahreignung ausschließt. Auch für Fragen nach anderen Drogen besteht kein Anlass.

Unklar ist auch, was unter Nachwirkungen von Rauschmitteln zu verstehen ist.
Unter Rauschmitteln ist im übrigen auch Alkohol zu verstehen. Für eine Alkoholfragestellung besteht aber kein Anlass.





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Sorgenkind77
Beitrag 02.12.2015, 03:53
Beitrag #23


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Hallo zusammen,
erst einmal Danke, das ihr Euch so intensiv mit meinem Fall auseinander setzt!

@ Thoraya du schreibst:

Zitat (thoraya @ 01.12.2015, 15:46) *
eine frage:
wieso hattest du das cannabis denn immer noch, wenn dir's eh nicht bekam und du es "weggetan" hast?

wenn sich im gespräch mit der gutachterin noch mehr solche (scheinbar) kleinen widersprüche aufgetan haben, versteht ich zumindest wie sie zu ihrer beurteilung kam.



Ich habe das Cannabis damals einfach beiseite gelegt.Ich habe mir überhaupt nichts dabei gedacht.Ich musste selbst bei der Hausdurchsuchung länger danach suchen,bis ich es gefunden habe und den Beamten geben konnte.Ich hatte es in einer "Ramschkiste" mit Urlaubsmitbringseln,Eintrittskarten von Veranstaltungen etc. ohne materielen Wert. Ich habe bei der Begutachtung gesagt,das es für mich zwei Dinge sind ,die mich da sehr geärgert haben.Einmal der Konsum und einmal das Cannabis nicht einfach weggeschmissen zu haben.

Was ich nicht gesagt habe, aber darüber denke ist,dass ich diesen ganzen Ärger nicht hätte, wenn ich das Cannabis nicht mehr im Haus gehabt hätte.
Das eine ist halt der falsche Vorwurf der versuchten Bestellung von Cannabis in Holland. Das andere ist halt ,dass dann ausgerechnet bei der Person (mir) Cannabis gefunden/ausgehändigt wird. Ich weiß nicht, ob ich da nicht auch zweifeln würde.Hier sind wir dann halt wieder bei den Vorurteilen die man sich selber schnell bildet.

@Mr.T

Zitat (Mr.T @ 01.12.2015, 22:01) *
nicht jede Depression ist auch eine Persönlichkeitsstörung.
Die Eignung wurde doch grundsätzlich bejaht:
Zitat (Sorgenkind77 @ 28.11.2015, 18:04) *
und händigte auch ein schreiben meiner Psychologin und meines Neurologen aus, in dem beide Stellung zu dem Vorfall bezogen und bestätigten, das meine Depressionen und die Medikamente dagegen keinen Einfluss auf mein Fahrverhalten haben.
Sofern noch Bedenken bestehen würden, wäre ein äG anzuordnen.

Die Begründung spricht (wie oben ausgeführt) für die Anordnung eines äG. Außerdem ist der Fund des Cannabis mehr als 2 Jahre her, der eingestandene Konsum war ein weiteres Jahr zuvor. Hier hätte ein auch durch ein äG mit Haaranalyse Klarheit gebracht, ob aktuell konsumiert wird.

Zur Fragestellung:
Da steht unter Einbezug der Aktenlage. Dass die Akte der Untersuchungsstelle übersandt und damit bei der Untersuchung berücksichtigt wird, ist klar und sollte in der Anordnung stehen. Dieser Passus impliziert, dass in der Akte noch weitere Dinge stehen, die nicht in der Anordnung erwähnt sind.
Und weiter von aktuellen ärztlichen Befunden. Welche aktuellen Befunde? Müssen die noch beigebracht werden, wenn ja, welche? Oder bestimmt das die Untersuchungsstelle? Wenn ja, nach welchen Regeln?
Und noch weiter unter Beachtung des Ausmaßes Ihrer psychischen Erkrankung und der diesbezüglichen Medikation: Was bedeutet das genau? Welches Ausmaß von welcher psychischen Erkrankung? Der Depression? Und welche Medikation?
Fragen über Fragen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anordnung einer gerichtlichen Überprüfung standhält.



Zitat mein Neurologe/Psychologin: Depression handelt es sich um eine rezidivierende depressive Erkrankung,die relativ gut stabilisiert ist unter fortlaufender Psychotherapie bei Sorgenkind77psychologin.Medikamentös wird das Präperat Cymbalta 60mg Kapseln jeweils eingenommen.Es besteht hier kein Anhaltspunkt dafür,dass die Fahrfähigkeit der sehr vorsichtigen Patientin durch die Erkrankungeingeschränkt ist,noch bestehen Befürchtungen,dass sie krankheitsbedingt inadäquater Weise ein KFZ führt. :Zitat Ende

Meine Psychologin schreibt ähnliches mit selben Ergebnis.Die DEKRA hat in ihrem Gutachten den Satz sogar 1:1 übernommen.

Das mit dem ärztlichen Gutachten hatte ich schon auf der Führerscheinstelle gefragt und wurde da mit dem Vermerk, dass es sich um eine Kannbestimmung handelt und von der Stelle entschieden wird ob ich zum ärztlichen Gutachten gehe oder MPU mache muss abgebügelt.

Akteneinsicht hat mein Anwalt genommen. Steht laut Anwalt nichts anderes drin wie ich bekommen habe.
Mit ärztlichen Gutachten sind die Bescheinigungen meines Neurolgen /meiner Psychologin gemeint (also nichts sensationelles was der Führerscheinstelle zu dem Zeitpunkt nicht weiß) < aussage der Bearbeiterin Zitat: ich bin ja kein Arzt, ich kann ja nicht einschätzen was sie mir da geben.Das muss sich ein Fachmann ansehen :Zitat Ende

@Uwe W
Zitat (Uwe W @ 02.12.2015, 00:29) *
Zitat
ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.

Auch dieser Teil der Fragestellung scheint mir unverhältnismäßig bzw. zu unbestimmt zu sein:
Ausgangspunkt an verbotenen Betäubungsmitteln ist ja lediglich Cannabis. Unter diesen Umständen sollte sich die (vom psychologen zu beantwortende) Fragestellung auch ausschließlich auf Cannabis beziehen.

Hier wird aber in dem ersten Teil allgemein nach Betäubungsmitteln gefragt. Wenn Cannabis im Wege der Selbstmedikation zum besseren Einschlafen probiert wurde, dann liegt es aber fern, auch den Konsum von aufputschenden Betäubungsmitteln (Amfetatime, Kokain) zu unterstellen. Da Depressionen i. A. keine körperlichen Schmerzen verursachen besteht auch kein Anlass zu fragen, ob Morphine im Rahmen einer Schmerztherapie verordnet und in einem Ausmaß eingenommen werden, der die Kraftfahreignung ausschließt. Auch für Fragen nach anderen Drogen besteht kein Anlass.

Unklar ist auch, was unter Nachwirkungen von Rauschmitteln zu verstehen ist.
Unter Rauschmitteln ist im übrigen auch Alkohol zu verstehen. Für eine Alkoholfragestellung besteht aber kein Anlass.


Hier werd ich gerade so richtig wütend auf die Führerscheinstelle. Durch meine Erkrankung bin ich leicht angreifbar.Früher auf dem Schulhof hätte man es als ideales Opfer bezeichnet.Ich habe manchmal das Gefühl ,dass schon alleine auf mir genau so eine sorry "Scheiße" abgeladen wird,weil man es kann.

Ich werde am Donnerstag (morgen hat die Führerscheinstelle geschlossen) auf der Führerscheinstelle vorbeigehen. Dort angeben das die Psychologin mit mir ein Problem hatte und um Neubegutachtung bei einer anderen Stelle bitten.
Ich habe mir die Anlage4(zu den §§11,13 und 14) aus der FeV mal ausgedruckt und möchte die auch mit hinnehmen.Ich möchte nachfragen wie sich das verhält.Meine Erkrankung wird garnicht als Fahreignungseinschränkend aufgeführt.
Ich werde in diesem Zusammenhang noch einmal Nachfragen wegen der (möglichen) ärztlichen Begutachtung anstelle einer MPU (weiß aber auch das der Amtsleiter ein absoluter unsympath ist).

Kann ich Teile aus dem DEKRA Gutachten (ärztliche Untersuchung,Urintest,Reaktionstest) mit dort hin nehmen,oder ist davon abzuraten?


schon einmal und noch einmal vielen Dank für Eure Hilfe!

Sorgenkind77 wavey.gif


Hallo zusammen,
es hat einen Fehler meinerseits bei der Zitierfunktion gegeben.
Es hat mir mehrere Zitate und meine Antworten darauf zusammen in 1 Zitat gehauen.

Ich entschuldige mich für die Unübersichtlichkeit lasse es aber wegen meinen Antworten auf Eure Fragen im Forum drin.

sorry Sorgenkind77 wavey.gif
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten sichtbar gemacht
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Uwe W
Beitrag 02.12.2015, 05:04
Beitrag #24


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Zitat
Dort angeben das die Psychologin mit mir ein Problem hatte und um Neubegutachtung bei einer anderen Stelle bitten.

Das wird vermutlich nicht von der Führerscheinstelle als Grund für eine Neubegutachtung akzeptiert werden.
Das könnte im Prinzip ja jeder behaupten, der ein negatives Gutachten bekommen hat.

Insofern kannst Du Dir den Gang zur Führerscheinstelle auch sparen.
Die Alternativen hatte ich ja schon weiter oben vorgestellt.


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haribo86
Beitrag 02.12.2015, 10:53
Beitrag #25


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Hi!

du solltest dich mit den Alternativen von UweW beschäftigen, statt einen Alleingang zu wagen.
erschwerend kommt ja hinzu das dir Sachbearbeiter/in und Leiter der Fsst in Punkto Sympathie nicht entgegen kommen.

a)
Solltest du dich entschließen die Variante "Gutachten abgeben" entscheiden wäre es sehr klug die hier vorher (anonymisiert) reinzustellen.
Besonders ein solcher Schritt sollte gut vorbereitet sein und in Schriftform erfasst werden - niemals nur mündlich.

b)
Die Variante "Gutachten nicht abgegeben" und die Anordnung über den Kostenfaktor der Gebühren anfechten - Es müssen schon die rechtlichen Voraussetzungen
für eine Mpu erfüllt sein, um eine solche tiefgreifende Maßnahme zu rechtfertigen seitens der Fsst.
Kurz gefasst: Es dürfen keine Gebühren erhoben werden für eine unrechtmäßige Maßnahme (Mpu).

- oder in Folge des Entzugs der Fs sollte sich ähnlich gestallten.
Wie Mr. T schon schrieb fordert die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte dass die MPU-Anordnung für den Empfänger, und damit den Laien des
Fahrerlaubnisrechts, aus sich selbst heraus verständlich sein muss. Es kann dem Betroffenen nicht zugemutet werden, selbst entsprechende rechtliche
Differenzierungen vorzunehmen und letztlich klüger und präziser sein zu müssen als die Fachbehörde.

Somit hätte man für diese Variante schonmal 2 Punkte hinzu.

desweiteren:
Weder wurde bei dir ein Konsum nachgewiesen (außer deiner Aussage im GA) und noch viel wichtiger hast du nicht gegen das Trennungsvermögen (Bezug zum Straßenverkehr)
verstossen.

Zusätzlich:
Hast du ja was deine Krankheit angeht ja das Schreiben der Ärztin was bestätigt das die Medikamente nicht fahreignungsschädlich sind.
(das dürfen die ja gerne in Eingenregie gerne prüfen lassen-dafür braucht es keine Mpu)
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Mr.T
Beitrag 02.12.2015, 11:31
Beitrag #26


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Zitat (haribo86 @ 02.12.2015, 10:53) *
b)
Die Variante "Gutachten nicht abgegeben" und die Anordnung über den Kostenfaktor der Gebühren anfechten - Es müssen schon die rechtlichen Voraussetzungen
für eine Mpu erfüllt sein, um eine solche tiefgreifende Maßnahme zu rechtfertigen seitens der Fsst.
Kurz gefasst: Es dürfen keine Gebühren erhoben werden für eine unrechtmäßige Maßnahme (Mpu).
Problem: Die Widerspruchs/Klagefrist dürfte abgelaufen sein.


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Uwe W
Beitrag 02.12.2015, 13:21
Beitrag #27


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Zitat (haribo86 @ 02.12.2015, 10:53) *
(das dürfen die ja gerne in Eigenregie gerne prüfen lassen-dafür braucht es keine Mpu)

Vorausgesetzt, dass in dem Arztbericht die Medikamente aufgeführt sind, könnte sich die Führerscheinstelle in der Tat erst einmal an das staatliche Gesundheitsamt (Amtsarzt) wenden, um die Eignungsschädlichkeit der Medikamente zu überprüfen.


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Mr.T
Beitrag 02.12.2015, 14:45
Beitrag #28


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Die Medikation dürfte der FSST bekannt sein:
Zitat (Sorgenkind77 @ 02.12.2015, 03:53) *
Zitat mein Neurologe/Psychologin: Depression handelt es sich um eine rezidivierende depressive Erkrankung,die relativ gut stabilisiert ist unter fortlaufender Psychotherapie bei Sorgenkind77psychologin.Medikamentös wird das Präperat Cymbalta 60mg Kapseln jeweils eingenommen.Es besteht hier kein Anhaltspunkt dafür,dass die Fahrfähigkeit der sehr vorsichtigen Patientin durch die Erkrankungeingeschränkt ist,noch bestehen Befürchtungen,dass sie krankheitsbedingt inadäquater Weise ein KFZ führt. :Zitat Ende



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Sorgenkind77
Beitrag 05.12.2015, 20:55
Beitrag #29


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Hallo zusammen,
ich habe so wie hier schon geschrieben den Donnerstag wahrgenommen um bei der Führerscheinstelle vorzusprechen.
Ich habe dort gesagt, dass ich kein Gutachten zum Abgeben habe.
Ich habe gesagt, dass ich die Begutachtung ganz normal bei der Ärztin angefangen habe und dort laut Ärztin keine Auffälligkeiten bei der Untersuchung waren.
Das ich danach den Urintest gemacht habe und meine negativ auf alles Haaranalyse abgegeben habe.
Das ich danach meinen Geschicklichkeitstest gemacht habe und die Ärztin gesagt hat das der auch gut war.
Danach bin ich zu der Psychologin. Einer der ersten Sätze ist gewesen „Warum ich denn als Rentner einen Führerschein bräuchte“. Das sie mir gegenüber merklich voreingenommen war und ich und mein Partner uns sicher sind das wie schon aus einem anderen Zusammenhang kennen.
Hierauf sagte die Dame von der Führerscheinstelle, ich hätte mir dann einen Psychologen aus dem Haus nehmen sollen. Ich sagte, dass es dort zu dem Zeitpunkt keinen anderen gab (glaube sogar das es generell dort keinen andern gibt).
Ich sagte, dass ich da bin, weil ich bei einer anderen MPU Stelle das Gutachten lassen machen möchte, bekam aber gesagt, dass dazu die Zeit zu kurz wäre und die Stelle die Frist nicht noch einmal verlängert. Es also nicht möglich sei. Ich hatte extra die Adresse vom hier ansässigen TÜV für die MPU dabei. Sie sagte sie hätte schon ein Schreiben an meinen Anwalt geschickt in dem es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht. Dieses Schreiben ist zwischenzeitlich bei meinem Anwalt und enthält die Frist bis zum 18.12.15 um mich zur Lage zu äußern, bevor mir der Führerschein kostenpflichtig entzogen wird. Es wären also noch 2 Wochen Zeit um eine MPU zu machen, wenn die Führerscheinstelle die Akten an den TÜV weitergereicht hätte.
In dem Zusammenhang wies ich auch noch einmal auf meine zwei Bescheinigungen der mich behandelnden Psychologen/Neurologe hin, die beide bestätigen dass auf Grund meiner Erkrankung keine Beeinträchtigung meiner Fahrtüchtigkeit zu erwarten ist. Ich wies auch noch einmal darauf hin, dass meine Krankheitsbezeichnung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) gar nicht auftaucht.
Die Führerscheinstellenfrau sagte hierauf, dass meine Ärzte nicht die Zusatzbezeichnung Verkehrsmediziner haben und aus diesem Grund nicht einschätzen könnten. Ich muss hierzu noch sagen das die Führerscheinstelle aus einem anderen Gespräch weiß das meine behandelnde Ärztin bevor sie ihre Praxis eröffnet hat als Oberärztin in einer Klinik tätig war, die auch Suchtkranke betreut, also schon weiß was sie macht.
Ich wies in dem Zusammenhang die Dame von der Führerscheinstelle darauf hin, dass ich bei einer Praxis von 3 Verkehrspsychologen hier im Ort vorgesprochen habe und mir dort diese Unbedenklichkeit bestätigen lassen wollte. Dies ist aber so laut Praxis nicht möglich. Es muss immer erst die Anfrage durch die Führerscheinstelle kommen, damit ich so etwas von meiner Seite her begutachten lassen kann. Das ich sofort zu einer Begutachtung gehen würde.
Sie hält das nicht für ausreichend und kann das nicht alleine entscheiden.
Ich habe auch noch einmal auf meinen Vorfall verwiesen (also zweimaliges Rauchen bei mir zu Hause, Tagelang davor und danach kein Auto gefahren etc.) und nach der Verhältnismäßigkeit gefragt.
Hier wurde ich zum zweiten Mal in der Führerscheinstelle mit Verkehrsteilnehmern verglichen die harte Drogen konsumieren (da wäre der Führerschein auch gleich weg egal ob im Verkehr oder ohne Bezug).
Ich habe darum gebeten, das noch einmal mit ihrem Vorgesetzten (der Unsympath) durchzusprechen der sich nicht im Haus befand, da sie mir sagte ,dass sie das nicht entscheiden kann. Ich habe wenig Hoffnung das sich was an den Aussagen der Führerscheinstelle ändert.

Ich würde wenn es zum Entzug kommt per eilverfahren sehr gern den Führerschein zurückklagen.
Ich fühle mich falsch behandelt (Führerscheinentzugsandrohung bei der Sachlage) und habe das auch so der Führerscheinstellenfrau gesagt.
Jetzt habe ich hier schon in mehreren Posts gelesen, dass die Fragestellung schon komplett falsch ist.
Habe mir gestern hier im Forum schon jede Menge Originalgutachten durchgelesen und nichts Passendes Gefunden.

Wie müsste denn die richtige Fragestellung aussehen? BTW. Was genau ist falsch an der alten?
2 maliger Cannabiskonsum Feb/März 2012 der nicht im Bezug zum Strassenverkehr stattgefunden hat.
Und eine rezidivierende depressive Erkrankung, die relativ gut stabilisiert ist.

Ich sage schon einmal vielen Dank für eure Hilfe
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haribo86
Beitrag 06.12.2015, 10:52
Beitrag #30


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Hallo Sorgenkind77,

die Problematik des Vorsprechen ist das keine Art Protokoll angefertigt wird die in die Akte kommt.

Von Nöten ist nun ein Schreiben des Anwalts zur beabsichtigten Entziehung des Fs (Anhörung) hier muss nun mit den gesammelten Fakten widersprochen werden.
(Traust du deinem Anwalt das vollumfänglich zu?)

- rechtswidrige Begründung (§), Anordnung der Mpu bzw. Fragestellung

Zitat (Mr.T @ 30.11.2015, 15:43) *
Zitat (Sorgenkind77 @ 29.11.2015, 14:12) *
die Fragestellung lautet
Zitat:
in der medizinisch-psychologischen Begutachtung soll unter Einbezug der Aktenlage,von aktuellen ärztlichen Befunden und unter Beachtung des Ausmaßes Ihrer psychischen Erkrankung und der diesbezüglichen Medikation die Frage geklärt werden,ob Sie trotz der verkehrsrelevanten Drogenproblematik ein Kraftfahrzeug sicher führen können und ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.
:Zitat Ende
Eine solch unspezifizierte Fragestellung macht die MPU-Anordnung mMn rechtswidrig.


Zitat (Uwe W @ 02.12.2015, 00:29) *
OK, Danke für die Aufklärung!

Zitat
ob zu erwarten ist,dass Sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Kraftfahreignung ausschließenden Ausmaß einnehmen bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen werden.

Auch dieser Teil der Fragestellung scheint mir unverhältnismäßig bzw. zu unbestimmt zu sein:
Ausgangspunkt an verbotenen Betäubungsmitteln ist ja lediglich Cannabis. Unter diesen Umständen sollte sich die (vom psychologen zu beantwortende) Fragestellung auch ausschließlich auf Cannabis beziehen.




- keine Bezug zum Straßenverkehr

Zitat (Sorgenkind77 @ 05.12.2015, 20:55) *
Ich habe auch noch einmal auf meinen Vorfall verwiesen (also zweimaliges Rauchen bei mir zu Hause, Tagelang davor und danach kein Auto gefahren etc.) und nach der Verhältnismäßigkeit gefragt.
Hier wurde ich zum zweiten Mal in der Führerscheinstelle mit Verkehrsteilnehmern verglichen die harte Drogen konsumieren (da wäre der Führerschein auch gleich weg egal ob im Verkehr oder ohne Bezug).


Dieser Vergleich "hinkt" - kann seitens der Fsst nicht herangezogen werden.

Bezgl deiner Medikamente/Erkrankung:

Zitat (Uwe W @ 02.12.2015, 13:21) *
Zitat (haribo86 @ 02.12.2015, 10:53) *
(das dürfen die ja gerne in Eigenregie gerne prüfen lassen-dafür braucht es keine Mpu)

Vorausgesetzt, dass in dem Arztbericht die Medikamente aufgeführt sind, könnte sich die Führerscheinstelle in der Tat erst einmal an das staatliche Gesundheitsamt (Amtsarzt) wenden, um die Eignungsschädlichkeit der Medikamente zu überprüfen.


Zitat (Mr.T @ 01.12.2015, 22:01) *
Zitat (Uwe W @ 01.12.2015, 03:19) *
1. Alternative: man wehrt sich gegen die vorliegende MPU-Anordnung und gibt das Gutachten nicht ab
Argumente wären:
- statt MPU hätte vorher ein äG angeordnet werden müssen, um die Depression abzuklären
Richtig, nicht jede Art einer Depression ist eignungsschädlich, erst sehr schwere Depressionen oder Manien stellen die Eignung in Frage. Und nicht jede Depression ist auch eine Persönlichkeitsstörung.
Die Eignung wurde doch grundsätzlich bejaht:
Zitat (Sorgenkind77 @ 28.11.2015, 18:04) *
und händigte auch ein schreiben meiner Psychologin und meines Neurologen aus, in dem beide Stellung zu dem Vorfall bezogen und bestätigten, das meine Depressionen und die Medikamente dagegen keinen Einfluss auf mein Fahrverhalten haben.
Sofern noch Bedenken bestehen würden, wäre ein äG anzuordnen.



Desweiteren hast du ja die Schreiben der Ärzte

Die Experten ala UweW, MrT., Kai R. etc etc etc hatten zu den einzelnen Punkten ja noch ein paar weitere Begründungen aufgeführt.

Zusatzfrage(n):
Welches Bundesland Bundesland ist hier gegeben? Bist du Rentner oder Frührentner (da 77 in der Nickname steht)?

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Sorgenkind77
Beitrag 06.12.2015, 11:29
Beitrag #31


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Hallo Haribo 86
Ich bin Frührentner und aus Thüringen.

Viele Grüße Sorgenkind 77
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Uwe W
Beitrag 07.12.2015, 04:50
Beitrag #32


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In Thüringen ist zumindest das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft.

Gegen einen Entzugsbescheid muss man deshalb nicht unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht in einem teuren Hauptsacheverfahren klagen, sondern kann zunächst Widerspruch bei der Behörde einlegen und beim Verwaltungsgericht dann die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen.



Rechtsprechung, die die weiter oben von @haribo aufgeführten Argumente stützt, ist z.B.

VGH Mannheim Urteil vom 10.12.2013, 10 S 2397/12

Zitat (Rz 29)
Sollte in Einzelfällen zu einer sachgerechten Präzisierung der Fragestellung und Zuordnung der aufzuklärenden Symptomatik zu den einzelnen eignungsausschließenden Erkrankungen in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung medizinisches Fachwissen erforderlich sein, ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, sich des Sachverstandes des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu bedienen, der in der Regel - wie hier bei dem Landratsamt - im eigenen Haus vorhanden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -).


VG Neustadt/Weinstraße Beschluss vom 27.11.2012 - Az.: 1 L 961/12.NW:
Wenn bisher nur Cannabisauffälligkeiten gezeigt wurden, dann muss sich die Fragestellung in der MPU auch nur auf Cannabis beziehen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Sorgenkind77
Beitrag 13.12.2015, 05:13
Beitrag #33


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Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt hingesetzt und einen Wiederspruch geschrieben.Ich werde damit am MIttwoch bei meinem Anwalt einen Termin haben.Und ihm mal die Pkt von euch mitnehmen,damit er noch etwas um den wiederspruch herum schreibt.Gerade die von Euch herausgesuchten Urteile sind da sehr interessant.

Ich entschuldige mich sachon mal für die Postlänge.Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mal drüber sehen könntet,ob es so wie es da steht verständlich und sinnvoll ist.

Betreff: Wiederspruch gegen den beabsichtigten kostenpflichtigen Fahrerlaubnisentzug nach StVG/FeV Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Fall BLABLA/Sorgenkind77
Sehr geehrte FrauFührerscheinstelle,
hiermit möchte ich ausdrücklich ihrem beabsichtigten Fahrerlaubnisentzug in meinem Fall BLABLA wiedersprechen.
Ich habe am 02.07.2015 und am 03.12.2015 bei ihnen vorgesprochen, sie auf die vorliegenden Unterlagen verwiesen und die Sachverhalte bei ihnen persönlich erläutert.
Die Gründe für den Wiederspruch werde ich nun hier im Folgenden noch einmal ausführlich schriftlich erläutern.
Der Grund für ihre Einbestellung zur Führerscheinstelle Sorgenkind77stadt war eine Information der PolizeiinspektionSorgenkind77stadt , dass am 30.03.2015 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz(BtmG) mit Bezug auf meine Auffälligkeit vom 15.10.2012 eingeleitet wurde.
Daraufhin haben sie am 03.06.2015 die Akte (BLABLA) bei der Staatsanwaltschaft Sorgenkind77nachbarstadt zur Einsicht angefordert. Der Akte ist zu entnehmen, dass das Zollfahndungsamt Essen in Aachen am 15.10.2012 zwei niederländische Staatsbürger bei der Einfuhr von Cannabisprodukten festgenommen habe. Diese Personen hätten zahlreiche mit Cannabisprodukten gefüllte, frankierte und mit Adressen versehene Briefsendungen mit sich geführt. Eine sichergestellte Briefsendung mit 2,9 g Haschisch sei an mich adressiert gewesen. Aus diesem Grund habe die Polizei bei mir am 07.05.2013 eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Ich hätte mich anfänglich überrascht gegeben und auch den Betäubungsmittelkonsum abgestritten. Allerdings wäre von den Polizisten im Wohnzimmer der beim Cannabiskonsum entstehende typische Geruch wahrgenommen worden. Daraufhin hätte ich eingeräumt, gelegentlich Cannabisprodukte zu konsumieren. Dies wäre von mir mit der für mich positiven Wirkung wegen meiner psychischen Erkrankung begründet worden. Im weiteren Verlauf hätte ich den Beamten eine Tüte mit Cannabis ausgehändigt(10,48g brutto).Von mir sei bestritten worden, in den Niederlanden Betäubungsmittel bestellt zu haben, ich könnte mir den an mich gerichteten Brief nicht erklären. Ich hätte der Polizei eine Freigabe für die Klärung meiner Kontobewegungen in dem entsprechenden Zeitraum erteilt und wäre auch mit der Sicherstellung und Auswertung meines Laptops einverstanden gewesen.
Ich lasse mich in dem Verfahren anwaltlich vertreten.
Im Folgenden nehme ich nun, wie auch schon mündlich, Bezug auf die aufgeführten Sachverhalte.
Am 07.05.2013 fand um 07:05 Uhr eine Hausdurchsuchung bei uns statt. Mein Partner hatte in dieser Woche Spätschicht und war erst morgens ca. 2.00Uhr nach Hause gekommen. Aus diesem Grund lagen wir 7:00 Uhr noch im Bett und schliefen. Als es klingelte ging er zur Tür ins Treppenhaus bis an die Hauseingangstür.
Beim Öffnen der Hauseingangstür stand direkt Herr Polizei, einer der beiden Polizeibeamten im Hausflur und setzte ihn über die Hausdurchsuchung in Kenntnis .Frau Polizei, die zweite Polizeibeamtin sagte in diesem Moment zu Herrn Polizei“ja hier riecht es nach Marihuana“. Er sagte zu diesem Zeitpunkt schon zu beiden Beamten, dass das nicht sein kann. Im gesamten Haus mit 3 Wohneinheiten und zu dem Zeitpunkt 9 Einwohnern bin ich die einzige Raucherin (Tabak!). Ich rauche, wenn ich mal rauche, auf dem Hof.
Danach ließ er die Beamten in die Wohnung. Durch den Krach geweckt, kam ich nun hinzu. Ich hatte wenig Kleidung an und durfte mich erst nichts anziehen. Als ich dann ins Bad ging, ging die Beamtin mit. Für mich war es noch eine viel größere Katastrophe wie für meinen Partner und für ihn war das alles schon nicht fassbar.
Die Beamten konfrontierten uns mit dem Vorwurf, dass ein Kurier mit mehreren großen Mengen Cannabis an der holländischen Grenze gestellt worden sei und unter anderem auch einen Brief mit 2,9g Cannabis mit unserer Adresse dabei hatte, welcher dort beschlagnahmt wurde. Ich sagte den Beamten, dass ich auf Grund meiner Erkrankung gar nicht die Energie hätte, mich mit so einer Drogenbeschaffung auseinander zu setzen. Die Beamten fragten mich ob ich derzeitig Cannabis konsumiert hätte. Dies verneinte ich. Die Beamten fragten mich danach, ob ich schon einmal Cannabis konsumiert habe und ich bejahte dies. Daraufhin wollten die Beamten wissen wie häufig, wann (zu diesem Zeitpunkt war mein Probierkonsum schon 14 Monate vergangen) und ob sich noch Cannabis in der Wohnung/Auto/Haus etc. befindet. Hierauf gab ich ehrlich die Auskunft ,dass ich vor über 1 Jahr zwei Mal versucht habe Cannabis zu rauchen und händigte ein Stück Cannabis aus, welches ich nach längerer Suche in einer „Ramschkiste“ mit Urlaubsmitbringseln etc. fand. Herr Polizei schätzte dieses Stück auf ca. 3-4 Gramm.
Die Beamten fingen nun an, überall zu suchen und fanden nichts weiter. Es wurde gedroht, dass gleich noch ein Mannschaftsbus mit weiteren Beamten erscheint um die Suche zu verschärfen und das noch ein Drogenhund angefordert wird. Ich war zu diesem Zeitpunkt nur noch am Weinen, machte mir Sorgen wegen meiner schwer kranken Katze, meinen sehr konservativen Eltern und Onkel im Haus, dem Entzug meines Neffen und meiner Nichte die mich täglich besuchen, dem Gerede der Nachbarn in dem kleinen Ort. Nach ca.45min stellten die Beamten die Suche ein. Es wurde außer dem ausgehändigten Stück Cannabis (welches Herr Polizei auf Grund seiner Größe auf 3-4g geschätzt hatte) nichts gefunden. Die Beamten beschlagnahmten noch unseren Laptop, welchen wir am 30.09.2015 (nach 29Monaten) wieder ausgehändigt bekamen. Den Beamten wurde noch eine Vollmacht erteilt alle Bankkonten zu überprüfen. Weder auf dem Laptop noch auf den Konten wurden Anhaltspunkte für einen Drogenerwerbsversuch festgestellt.
Auf die Frage, was denn nun wegen dem ausgehändigten Cannabis für mich zu erwarten sei, sagte Herr Polizei zu meinem Partner, er geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund der geringen Menge eingestellt wird.
In den beiden Gesprächen mit ihnen auf der Führerscheinstelle wiesen wir darauf hin, dass es nicht nach Cannabiskonsum gerochen haben kann, da kein Cannabis konsumiert wurde. Sie sagten in dem Gespräch das der Durchsuchungsbeamte diese Gerüche wahrnehmen kann.
Hier spricht dagegen, dass es sich nicht nur um eine Nichraucherwohnung, sondern um ein komplettes Nichtraucherhaus handelt. Die Durchsuchung fand morgens um 07:05 Uhr statt. Wir schliefen beide noch, wo sollte also der Rauch her kommen?

Ich könnte Cannabisprodukte nicht über ihren Geruch definieren, habe mich aber auf Grund der Anschuldigungen gegen mich sehr lange belesen. Die Gerüche von Cannabisprodukten werden als unangenehm süßlich/faulig/erdig beschrieben.
Bei dem festgestellten Geruch gehen wir von einem fehlgedeuteten Geruch aus unserem Paludarium aus.
Es hat ein Größe von 2,50m x 2,00m x0,60m und war zu diesem Zeitpunkt mit einer Wurzel bestückt die auf Grund des jahrelangen Wasserkontaktes einen modrig,fauligen Geruch absonderte/pilzte.
An dieser Stelle sind zwei Bilder von unserem Paludarium zum damaligen Zeitpunkt mit 2,50 m langen Wurzel und dem jetzt Zustand ohne.
Ich glaube dass sich der Beamte sehr wohl mit dem Geruch von Drogen auskennen kann, gehe aber auch davon aus, dass er sich genauso wie jeder andere Mensch bei Gerüchen die er nicht kennt (unser Paludarium) irren kann. Das auch ein Beamter sich verschätzen kann, ist auch gut an dem auf 3 -4 Gramm geschätzten und später auf 10,48 g gewogenen Stück Haschisch zu sehen.
Auch hierauf haben wir schon bei ihnen hingewiesen.
Über den Sichergestellten Briefumschlag, der dieses Haus ja nie erreicht hat, können wir keinen Angaben machen. Wir haben Vermutungen in die verschiedensten Richtungen, das sind aber alles nur Spekulationen. Wir sind nicht die alleinigen Nutzer des Briefkastens. Insgesamt haben 9 Menschen Zugriff auf ihn. Der Briefkasten ist außen an unserem Haus befestigt er könnte also sogar durch fremde geleert werden. Missgünstige Arbeitskollegen oder ehemalige Freunde meines Partners.
Auch hierauf haben wir schon bei ihnen im Gespräch hingewiesen.
Ich kann nur sagen, dass ich keine Cannabisprodukte in Holland bestellt habe. Es wiederspricht sich auch Cannabisprodukte zu bestellen, obwohl ich 14 Monate welche im Haus gehabt hätte.
Auch hierauf haben wir schon bei ihnen im Gespräch hingewiesen.
Das an die Beamten ausgehändigte Haschisch befand sich seit dem 25.02.2012 in meinem Besitz. Ich habe das Haschisch am Ende einer Veranstaltung am 25.02.2012 in Erfurt von einer Freundin meines Partners geschenkt bekommen, der er den Eintritt und die Getränke an diesem Abend bezahlt hatte. Ob ich dieses dann in der Folgewoche (Feb 2012) oder erst 1 Woche später (März 2012) probiert habe kann ich nach der langen Zeit nicht mehr sagen. Ich gehe fest davon aus, dass es anderen Menschen nach so langer Zeit genau so geht. Ich habe den beiden Beamten gegenüber die Aussage gemacht, dass ich 2 x vor über einem Jahr (FebMärz2012)von dem Cannabis konsumiert habe. Ich habe beim Vorsprechen bei ihnen darauf hingewiesen, dass ich den Polizisten gegenüber nie gesagt habe, dass ich das Cannabis wegen den positiven Wirkungen auf meine psychische Erkrankung genommen habe.
Ich habe mich lange für mich, mit meinem Partner und meiner Psychologin mit meinem Cannabismissbrauch auseinander gesetzt.
Ich für mich weiß, dass ich im Feb/März 2012 zweimal in meiner Wohnung einen großen Fehler gemacht habe. Ich habe seit diesem zweimaligen Probierkonsum vor über 45 Monaten kein einziges Mal auch nur einen Gedanken daran verschwendet irgendeine Droge zu mir zu nehmen.
Ich hatte zum Zeitpunkt des Cannabiskonsums extreme Probleme mit meinem Schlaf, da direkt vor unserem Haus eine Stützmauer gebaut wurde, was mit sehr viel Krach verbunden war. Dies hatte starke Auswirkungen auf meinen Schlaf. Dies ist auch der Grund warum ich weiß, dass ich in diesem Zeitraum kein KFZ bewegt habe. Ich habe mich so gefühlt, dass ich in dieser Zeit kein Auto fahren wollte.
Ich habe deshalb eine falsche/dumme Entscheidung getroffen. Ich habe beim ersten Versuch Cannabis zu probieren nichts gemerkt. Beim zweiten Versuch ist mir so schlecht geworden, dass ich für mich beschlossen habe es nie wieder zu tun. Es ist sinnlos eine Substanz zu konsumieren, von der ich nichts spüre, bzw. mit der es mir schlecht geht zumal Cannabis illegal ist.
Ich habe in der Zeit danach viele Dinge an mir Verändert Ich habe für mich sehr gute Lösungen gefunden um diesen Fehler für mich in der Zukunft zu vermeiden.
Ich habe nach dem falschen Probierkonsum um meine Einschlafprobleme ohne pharmazeutische Schlafmittel zu verbessern angefangen, mich mit Pflanzen zu befassen (ich habe einen Kurs über schlaffördernde Heilpflanzen bei einer Hebamme in unserem Nachbarort besucht).Ich habe mich mit Homöopathie beschäftigt und habe damit Schüsslersalze für mich gefunden die meine Einschlafprobleme minimieren. Ich habe Yogaübungen vertieft, die mir ein entspannen ermöglichen, wenn ich mich nicht gut fühle.
Eine ähnliche Situation in Bezug auf die Störung meines Schlafs durch starken Baulärm hatte ich noch einmal im September 2014.Hier habe ich mein Bett in einen ruhigeren Teil unseres Hauses verlegt.
Ich habe ihnen 2 Fachärztliche Bescheinigungen meiner Behandelnden Fachärzte Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie mit Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie(DeGPT) sowie Herrn dipl.-psych. Sorgenkind77Arzt .Aus beiden geht hervor, das keine Beeinträchtigung meiner Fahreignung besteht.
Ich habe eine rezidivierende depressive Erkrankung,die gut stabilisiert ist. Diese Erkrankung wird nicht einmal in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) zum Überprüfen aufgeführt.
Mein Medikament Cymbalta (Duloxetin) 60mg hat keine Auswirkungen auf meine Fahreignung.Dies habe ich 2006 mehrere Wochen mit meiner Fachärztin geprüft, bevor ich Auto gefahren bin.
Auch dies haben wir bei beiden Gesprächen mit ihnen erwähnt.
Sie haben mir gegenüber geäußert, dass meine Fachärzte meine Fahreignung nicht einschätzen können, da ihnen die Zusatzbezeichnung Verkehrsmedizin fehlt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang, auch wie schon in unseren Gesprächen geschehen, auf den Umstand verweisen, dass Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie mit Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie(DeGPT) von 1993-1997 und 2002-2006 als Oberärztin an der Fachklinik für Psychosomatische Rehabilitation BLABLA tätig war, in der auch Patienten mit Suchtproblemen behandelt werden. Sie kann abschätzen ob jemand eine Fahreignung besitzt oder nicht. Sie wäre die erste die mir von der Teilnahme am Straßenverkehr abraten würde und mich bei der Führerscheinstelle melde würde, wenn Zweifel an meiner Fahreignung bestehen würden. Sie rät mir aber im Gegenteil dazu unbedingt zu fahren, weil es mir hilft. Des Weiteren hat sie in der Zeit von 1997-2001 als Sachgebietsleiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes Gesundheitsamt/Landratsamt Sorgenkind77stadtund Sorgenkind77kreis gearbeitet und müsste somit in ihrem Haus bekannt sein. Sollten ihrerseits Zweifel in meinem Fall bestehen, können die Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes sich zu meinem Sachverhalt auch gern mit Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin in Verbindung setzen.
Ich habe auf ihre Aussage hin, das meinen Ärzten die Zusatzbezeichnung Verkehrsmediziner fehlt im medizinischen Versorgungszentrum angefragt, ob mich einer der drei dort ansässigen Verkehrsmediziner Begutachten/Beurteilen kann und habe vom Sprechstundenpersonal die Auskunft bekommen, dass dies ohne die Anfrage der Führerscheinstelle nicht möglich ist.
Ich habe zum nachweisen meiner Dorgenabstinenz am 8.10.2015 in der Arbeitsmedizinischen Untersuchungsstelle Sorgenkind77nachbarstadt bei Frau Dr. Blabla(Fachärztin für Arbeitsmedizin) im Beisein einer zweiten Ärztin und einer Schwester die Haarentnahme durchführen lassen. Die Haarproben wurden dann durch die Arbeitsmedizinische Untersuchungsstelle an das Labor Krone versandt.
Sie haben mir auf Grund meiner Erkrankung unterstellt, ich könnte mein Fahrzeug als Waffe missbrauchen solche Verhaltensweisen passen überhaupt nicht zu meiner, die Fahreignung nicht einschränkenden, Erkrankung. Das ist diskriminierend. Es wird gefragt ob zukünftig zu erwarten ist, dass sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Fahrsicherheit ausschließendem Ausmaß einnehmen wird bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen wird.
Sie verweisen auf Rauschmittel, was eine sehr große Gruppe von Stoffen umfasst. Ich habe nie unter dem Einfluss von Drogen oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen noch berauscht jemand anders gefährdet, noch werde ich das tun. Ich bin seit 1996 Unfall und Punktefreier Teilnehmer am Straßenverkehr. Bis zum Jahr 2005 bin ich pro Jahr 25000 km bis 30000 km gefahren. Ab dem Jahr 2006 noch 1000 km pro Jahr. Ich bin ein Verfechter der 0,0 ‰ Grenze für Alkohol im Straßenverkehr. Ich würde nie auf die Idee kommen ein Fahrzeug zu bewegen, wenn ich mich dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen würde. Mir ist bewusst was durch Unachtsamkeit, Überschätzung oder Verharmlosung von bewusstseins/ reaktionsverändernden Stoffen im Straßenverkehr und auch in anderen Umfeldern alles passieren kann und ich schließe so etwas für mich aus. Ich bin ein guter und rücksichtsvoller Autofahrer.
Schon allein aus diesen Gründen finde ich es nicht verhältnismäßig, wie schon zweimal beim Vorsprechen bei ihnen, mit berauschten Personen im Straßenverkehr oder Konsumenten harter Drogen verglichen zu werden.
Mir ist bewusst, dass es sich hier nicht um einen Gefälligkeitsdienst handelt, ich gehe aber auch davon aus, dass ich sehr ausführlich auf meine schlechten Erfahrungen mit dieser Droge (Übelkeit nach der Substanzeinnahme, Kriminalisierung, am Rand der Gesellschaft stehen, Lebensniveau verringern)hingewiesen habe. Des Weiteren habe ich dargelegt, dass ich absolut kein Interesse habe, mein Leben an diese oder eine andere Droge zu verschwenden. Ich habe nie berauscht in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilgenommen. Bei mir hat nie ein berechtigter Grund zum Zweifeln an einer Fahreignung vorgelegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sorgenkind77

Ich war sowohl bei der Hausdurchsuchung, als auch bei den zwei Vorsprachen bei dem Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr anwesend und bestätige die Angaben von Sorgenkind77

Mit freundlichen Grüßen

Sorgenkind77partner


Anlagen:
Fachärztliche Bescheinigung durch Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie mit Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie(DeGPT) vom 30.06.2015 über meine Erkrankung und meine Fahreignung
negative Haaranalyse vom 12.10.2015 von Labor Krone (keine Anhaltspunkte für gewohnheitsmäßige Aufnahme der o.g.Drogen)
Fachärztliche Bescheinigung durch Herrn dipl.-psych. Sorgenkind77arztvom 26.10.2015 über meine Erkrankung ,Medikation und meine Fahreignung


Schon einmal vielen DAnk für eure Mühe Sorgenkind77 wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 13.12.2015, 12:50
Beitrag #34


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Es ist schön, solche Sachverhaltsschilderungen zu lesen. Da wird zumindest mir bewusst, dass es manchmal völlig überflüssig ist, sich mit einem Thema intensiver zu befassen.
Schade. sad.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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haribo86
Beitrag 13.12.2015, 13:30
Beitrag #35


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Vllt sollte man Sorgenkind77´s letzten Post etwas anders beantworten - denn ein Laie oder nicht auf solchem Gebiet bewanderter Mensch weiß ja nicht wie er gegenüber einer Fsst argumentieren soll.

Richtige Vorgehensweise wäre es sich auf Gesetze, Urteile, Fev und § etc zu beziehen.

Dein Anwalt wird das ggf schon können und mit der Beantragung der Akteneinsicht sicherlich eine Fristverlängerung versuchen zu erwirken .
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Sorgenkind77
Beitrag 13.12.2015, 14:31
Beitrag #36


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Hallo Mr.T

ich stehe gerade bezüglich deines Postes

Zitat (Mr.T @ 13.12.2015, 12:50) *
Es ist schön, solche Sachverhaltsschilderungen zu lesen. Da wird zumindest mir bewusst, dass es manchmal völlig überflüssig ist, sich mit einem Thema intensiver zu befassen.
Schade. sad.gif


etwas auf der Leitung.Was habe ich falsch gemacht?

viele Grüße Sorgenkind77
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Mr.T
Beitrag 13.12.2015, 15:03
Beitrag #37


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Ich verstehe absolut nicht, was dein Erlebnisbericht an die FSST soll. unsure.gif


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Sorgenkind77
Beitrag 13.12.2015, 16:06
Beitrag #38


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Hallo zusammen,
Nach Mr.T s Aussage
Zitat (Mr.T @ 13.12.2015, 15:03) *
Ich verstehe absolut nicht, was dein Erlebnisbericht an die FSST soll. unsure.gif
gehe ich davon aus,dass der Wiederspruch zu ausführlich ist.
Ich habe ihn jetzt noch einmal umgearbeitet.

Ist das so schon besser?

Betreff: Wiederspruch gegen den beabsichtigten kostenpflichtigen Fahrerlaubnisentzug nach StVG/FeV Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Fall BLABLA/Sorgenkind77

Sehr geehrte FrauFührerscheinstelle,
hiermit möchte ich ausdrücklich ihrem beabsichtigten Fahrerlaubnisentzug in meinem Fall BLABLA wiedersprechen.

Ich habe am 02.07.2015 und am 03.12.2015 bei ihnen vorgesprochen, sie auf die vorliegenden Unterlagen verwiesen und die Sachverhalte bei ihnen persönlich erläutert.
Die Gründe für den Wiederspruch werde ich nun hier im Folgenden noch einmal ausführlich schriftlich erläutern.

Der Grund für ihre Einbestellung zur Führerscheinstelle Sorgenkind77stadt war eine Information der PolizeiinspektionSorgenkind77stadt , dass am 30.03.2015 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz(BtmG) mit Bezug auf meine Auffälligkeit vom 15.10.2012 eingeleitet wurde.

Daraufhin haben sie am 03.06.2015 die Akte (BLABLA) bei der Staatsanwaltschaft Sorgenkind77nachbarstadt zur Einsicht angefordert.
Der Akte ist zu entnehmen, dass das Zollfahndungsamt Essen in Aachen am 15.10.2012 zwei niederländische Staatsbürger bei der Einfuhr von Cannabisprodukten festgenommen habe.
Diese Personen hätten zahlreiche mit Cannabisprodukten gefüllte, frankierte und mit Adressen versehene Briefsendungen mit sich geführt.
Eine sichergestellte Briefsendung mit 2,9 g Haschisch sei an mich adressiert gewesen.
Aus diesem Grund habe die Polizei bei mir am 07.05.2013 eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt.
Ich hätte mich anfänglich überrascht gegeben und auch den Betäubungsmittelkonsum abgestritten. Allerdings wäre von den Polizisten im Wohnzimmer der beim Cannabiskonsum entstehende typische Geruch wahrgenommen worden.
Daraufhin hätte ich eingeräumt, gelegentlich Cannabisprodukte zu konsumieren. Dies wäre von mir mit der für mich positiven Wirkung wegen meiner psychischen Erkrankung begründet worden.
Im weiteren Verlauf hätte ich den Beamten eine Tüte mit Cannabis ausgehändigt(10,48g brutto).
Von mir sei bestritten worden, in den Niederlanden Betäubungsmittel bestellt zu haben, ich könnte mir den an mich gerichteten Brief nicht erklären.
Ich hätte der Polizei eine Freigabe für die Klärung meiner Kontobewegungen in dem entsprechenden Zeitraum erteilt und wäre auch mit der Sicherstellung und Auswertung meines Laptops einverstanden gewesen.
Ich lasse mich in dem Verfahren anwaltlich vertreten.

Im Folgenden nehme ich nun, wie auch schon mündlich, Bezug auf die aufgeführten Sachverhalte.

Laut Akte habe es im Wohnzimmer nach Cannabis gerochen. Hier spricht dagegen, dass es sich nicht nur um eine Nichraucherwohnung, sondern um ein komplettes Nichtraucherhaus handelt.
Die Durchsuchung fand morgens um 07:05 Uhr statt. Wir schliefen beide noch, wo sollte also der Rauch her kommen?
Ich kann Cannabisprodukte nicht über ihren Geruch definieren, habe mich aber auf Grund der Anschuldigungen gegen mich sehr lange belesen.
Die Gerüche von Cannabisprodukten werden als unangenehm süßlich/faulig/erdig beschrieben.
Bei dem festgestellten Geruch gehen mein Partner und ich von einem fehlgedeuteten Geruch aus unserem Paludarium aus.
Es hat ein Größe von 2,50m x 2,00m x0,60m und war zu diesem Zeitpunkt mit einer Wurzel bestückt die auf Grund des jahrelangen Wasserkontaktes einen modrig,fauligen Geruch absonderte/pilzte.

An dieser Stelle sind zwei Bilder von unserem Paludarium zum damaligen Zeitpunkt mit 2,50 m langen Wurzel und dem jetzt Zustand ohne.

Ich glaube dass sich der Beamte sehr wohl mit dem Geruch von Drogen auskennen kann, gehe aber auch davon aus, dass er sich genauso wie jeder andere Mensch bei Gerüchen die er nicht kennt (unser Paludarium) irren kann.
Das auch ein Beamter sich verschätzen kann, ist auch gut an dem auf 3 -4 Gramm geschätzten und später auf 10,48 g gewogenen Stück Haschisch zu sehen.

Ich gab sowohl bei der Hausdurchsuchung als auch auf der Führerscheinstelle an, dass ich im Feb/März 2012 zwei Mal versucht habe Cannabis zu rauchen.
Ich händigte dieses am 07.05.2013 bei der Hausdurchsuchung nach längerer Suche in einer „Ramschkiste“ mit Urlaubsmitbringseln etc. an HerrnPolizei aus.
Herr Polizei schätzte dieses Stück auf ca. 3-4 Gramm.
Die Beamten beschlagnahmten noch unseren Laptop, welchen wir am 30.09.2015 (nach 29Monaten) wieder ausgehändigt bekamen. Den Beamten wurde noch eine Vollmacht erteilt alle Bankkonten zu überprüfen.
Weder auf dem Laptop noch auf den Konten wurden Anhaltspunkte für einen Drogenerwerbsversuch festgestellt.

Ich weiße darauf hin, dass es nicht nach Cannabiskonsum gerochen haben kann, da kein Cannabis konsumiert wurde.

Über den Sichergestellten Briefumschlag, der dieses Haus ja nie erreicht hat, können wir keinen Angaben machen. Wir sind nicht die alleinigen Nutzer des Briefkastens.
Insgesamt haben 9 Menschen Zugriff auf ihn. Der Briefkasten ist außen an unserem Haus befestigt er könnte also sogar durch fremde geleert werden.
Ich habe keine Cannabisprodukte in Holland bestellt .Es wiederspricht sich Cannabisprodukte zu bestellen, obwohl ich 14 Monate welche im Haus gehabt habe.

Das an die Beamten ausgehändigte Haschisch befand sich seit dem 25.02.2012 in meinem Besitz.
Ich habe das Haschisch am Ende einer Veranstaltung am 25.02.2012 in Erfurt von einer Freundin meines Partners geschenkt bekommen.
Ich habe beim Vorsprechen bei ihnen darauf hingewiesen, dass ich den Polizisten gegenüber nie gesagt habe, dass ich das Cannabis wegen den positiven Wirkungen auf meine psychische Erkrankung genommen habe.
Ich für mich weiß, dass ich im Feb/März 2012 zweimal in meiner Wohnung einen großen Fehler gemacht habe. Ich habe seit diesem zweimaligen Probierkonsum vor über 45 Monaten kein einziges Mal auch nur einen Gedanken daran verschwendet irgendeine Droge zu mir zu nehmen.
Ich habe in der Zeit des Konsums und auch in den Tagen danach kein Fahrzeug bewegt es gab also auch keinen Bezug zum Strassenverkehr.

Ich habe ihnen 2 Fachärztliche Bescheinigungen meiner Behandelnden Fachärzte Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie mit Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie(DeGPT) sowie Herrn dipl.-psych. Sorgenkind77Arzt .Aus beiden geht hervor, das keine Beeinträchtigung meiner Fahreignung besteht.

Ich habe eine rezidivierende depressive Erkrankung,die gut stabilisiert ist.
Diese Erkrankung wird nicht einmal in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) zum Überprüfen aufgeführt.
Mein Medikament Cymbalta (Duloxetin) 60mg hat keine Auswirkungen auf meine Fahreignung.
Dies habe ich 2006 mehrere Wochen mit meiner Fachärztin geprüft, bevor ich Auto gefahren bin.

Sie haben mir gegenüber geäußert, dass meine Fachärzte meine Fahreignung nicht einschätzen können, da ihnen die Zusatzbezeichnung Verkehrsmedizin fehlt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, auch wie schon in unseren Gesprächen geschehen, auf den Umstand verweisen, dass Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie mit Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie(DeGPT) von 1993-1997 und 2002-2006 als Oberärztin an der Fachklinik für Psychosomatische Rehabilitation BLABLA tätig war, in der auch Patienten mit Suchtproblemen behandelt werden.
Sie kann abschätzen ob jemand eine Fahreignung besitzt oder nicht.
Sie wäre die erste die mir von der Teilnahme am Straßenverkehr abraten würde und mich bei der Führerscheinstelle melde würde, wenn Zweifel an meiner Fahreignung bestehen würden.
Sie rät mir aber im Gegenteil dazu unbedingt zu fahren, weil es mir hilft.
Des Weiteren hat sie in der Zeit von 1997-2001 als Sachgebietsleiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes Gesundheitsamt/Landratsamt Sorgenkind77stadtund Sorgenkind77kreis gearbeitet und müsste somit in ihrem Haus bekannt sein.
Sollten ihrerseits Zweifel in meinem Fall bestehen, können die Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes sich zu meinem Sachverhalt auch gern mit Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin in Verbindung setzen.

Ich habe auf ihre Aussage hin, das meinen Ärzten die Zusatzbezeichnung Verkehrsmediziner fehlt im medizinischen Versorgungszentrum angefragt, ob mich einer der drei dort ansässigen Verkehrsmediziner Begutachten/Beurteilen kann und habe vom Sprechstundenpersonal die Auskunft bekommen, dass dies ohne die Anfrage der Führerscheinstelle nicht möglich ist.

Ich habe zum nachweisen meiner Dorgenabstinenz am 8.10.2015 in der Arbeitsmedizinischen Untersuchungsstelle Sorgenkind77nachbarstadt bei Frau Dr. Blabla(Fachärztin für Arbeitsmedizin) im Beisein einer zweiten Ärztin und einer Schwester die Haarentnahme durchführen lassen. Die Haarproben wurden dann durch die Arbeitsmedizinische Untersuchungsstelle an das Labor Krone versandt (siehe Anlagen).

Sie haben mir auf Grund meiner Erkrankung unterstellt, ich könnte mein Fahrzeug als Waffe missbrauchen solche Verhaltensweisen passen überhaupt nicht zu meiner, die Fahreignung nicht einschränkenden, Erkrankung.
Es wird gefragt ob zukünftig zu erwarten ist, dass sie zukünftig Betäubungsmittel in einem die Fahrsicherheit ausschließendem Ausmaß einnehmen wird bzw. ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Rauschmitteln oder deren Nachwirkungen führen wird.

Sie verweisen auf Rauschmittel, was eine sehr große Gruppe von Stoffen umfasst.
Ich habe nie unter dem Einfluss von Drogen oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen noch berauscht jemand anders gefährdet, noch werde ich das tun.
Ich bin seit 1996 Unfall und Punktefreier Teilnehmer am Straßenverkehr.
Bis zum Jahr 2005 bin ich pro Jahr 25000 km bis 30000 km gefahren. Ab dem Jahr 2006 noch 1000 km pro Jahr.
Ich bin ein Verfechter der 0,0 ‰ Grenze für Alkohol im Straßenverkehr.
Ich würde nie auf die Idee kommen ein Fahrzeug zu bewegen, wenn ich mich dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen würde.
Mir ist bewusst was durch Unachtsamkeit, Überschätzung oder Verharmlosung von bewusstseins/ reaktionsverändernden Stoffen im Straßenverkehr und auch in anderen Umfeldern alles passieren kann und ich schließe so etwas für mich aus. Ich bin ein guter und rücksichtsvoller Autofahrer.
Schon allein aus diesen Gründen finde ich es nicht verhältnismäßig, wie schon zweimal beim Vorsprechen bei ihnen, mit berauschten Personen im Straßenverkehr oder Konsumenten harter Drogen verglichen zu werden.

Mir ist bewusst, dass es sich hier nicht um einen Gefälligkeitsdienst handelt.
Ich habe nie berauscht in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilgenommen.
Bei mir hat nie ein berechtigter Grund zum Zweifeln an einer Fahreignung vorgelegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sorgenkind77

Anlagen:
Fachärztliche Bescheinigung durch Frau Dr. med.Sorgenkind77ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie mit Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie(DeGPT) vom 30.06.2015 über meine Erkrankung und meine Fahreignung
negative Haaranalyse vom 12.10.2015 von Labor Krone (keine Anhaltspunkte für gewohnheitsmäßige Aufnahme der o.g.Drogen)
Fachärztliche Bescheinigung durch Herrn dipl.-psych. Sorgenkind77arztvom 26.10.2015 über meine Erkrankung ,Medikation und meine Fahreignung

Wie schon weiter oben erwähnt,möchte ich das am Mittwoch so mit zu meinem Anwalt nehmen (eher hatte er keinen Termin frei) und er soll noch einen Text dazufügen,in dem er sich auf die Gerichtsurteile bezieht, die ihr hier zusammengetragen habt.

Falls hier wieder Dinge stehen die unpassend sind,sagt es bitte.
Mir ist jede Kritik lieber als schweigen und ein dadurch versemmelter Führerschein.

Danke Sorgenkind77 wavey.gif

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Mr.T
Beitrag 13.12.2015, 17:02
Beitrag #39


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Was macht dein Anwalt?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Uwe W
Beitrag 13.12.2015, 17:04
Beitrag #40


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@sorgenkind: Du scheinst Dich für das Forum zu einem beratungsresistenden Sorgenkind zu entwickeln!

Wenn Du mit einem Brief die Führerscheinstelle davon abhalten willst, Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen, dann hat das ganze nur dann Sinn, wenn die Argumentation in dem Brief etwas mit den Maßstäben zu tun hat, anhand von denen ein Verwaltungsgericht die Sache beurteilen würde.

Das Verwaltungsgericht geht erst einmal von der Behördenakte aus und prüft dann, ob nach Aktenlage
- eine MPU gerechtfertigt ist (oder nur ein ärztliches Gutachten oder keins von beiden=
- ob die Fragestellung(en) anlassbezogen und verhältnismäßig sind
- ob die MPU-Anordnung die sonstigen Voraussetzungen und Hinweise enthält, die einen Fahrerlaubnisentzug bei Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens rechtfertigen können.

Diesbezüglich hast Du hier im Forum schon einige Hinweise bekommen, auf die Du aber überhaupt nicht eingehst.
Stattdessen verwendest Du Argumente, die zum Scheitern verurteilt sind. Deine Dich behandelnden Ärzte dürfen z.B. Deine Kraftfahreignung gar nicht beurteilen, zumal die Stellungnahmen auch nicht ausführlich genug zu sein scheinen. Allerdings können ärztliche Befundberichte dazu führen, dass Eignungszeifel gar nicht erst aufkommen bzw. nicht weiterverfolgt werden dürfen.

Deine Stellungnahme ist aber an einigen Stellen eher geeignet, einen Verdacht zu erhärten. Wenn Du z.B. schreibst, dass Du nie unter Drogeneinfluss Kraftfahrzeuge gelenkt hast aber nichts dazu schreibst, welche Drogen Du in Deinem Leben schon konsumiert hast, dann ist das völlig kontraproduktiv hinsichtlich einer Beanstandung der Fragestellung, die sich ja auf alle Drogen bezieht. Das was Du in dem betreffenden Absatz schreibt, könnte auch ein ehemaliger Heroinjunkie so schreiben, der während seiner Heroinphase nicht Auto gefahren ist.

Warum schreibst Du nicht, dass Du außer Cannabis nie eine illegale Droge konsumiert hast und unter Cannabiseinfluss nie ein Kraftfahrzeug gelenkt hast?

Auch das mit dem Nichtraucherhaus würde ich weglassen. Du wirst die Behörde nicht überzeugen können, dass die Polizei sich geirrt hat, als sie Cannabisgeruch wahrgenommen hat. Du könntest zwar auf den Baum hinweisen, aber wenn das nicht überzeugt, dann sollte aus Behördensicht auch die Möglichkeit bestehen, dass ein anderer Hausbewohner für den Geruch verantwortlich ist.

Die Behörde begründet ja die MPU damit, dass Du gelegentlicher Konsument bist, weil Du einen zweimaligen Konsum eingestanden hast. Dann ist es für die Behörde erst einmal völlig nebensächlich, ob an dem Kontrolltag noch ein weiterer Konsum durch Dich stattgefunden hat.

Zitat
Mein Medikament Cymbalta (Duloxetin) 60mg hat keine Auswirkungen auf meine Fahreignung.
Dies habe ich 2006 mehrere Wochen mit meiner Fachärztin geprüft, bevor ich Auto gefahren bin.

Auch das erscheint mir kontraproduktiv zu sein.

Insgeamt macht es aber auch für mich wenig Sinn, an dem bereits im Ansatz verfehlten Brief an die Behörde weiter rumzubasteln. shutup.gif sad.gif


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Falo999
Beitrag 13.12.2015, 18:03
Beitrag #41


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Auch ich kann dir nur dazuraten so einen Brief nicht abzuschicken.

Dein 'bettel' und 'ich wurde von allen unfair behandelt' Brief wird dir nicht helfen.

Deine FSST hat dir ja schon gesagt das deine Ärtze keine Qualifikation haben und selbst wenn Sie die haben darf in der Regel der behandelne und der begutachtende Arzt nicht der selbe sein.

Ich sehe nur 2 Möglichkeiten:
- du kämpfst gehen die MPU und die etwas merkwürdige Fragestellung aber dazu brauchst du einen vernünftigen Anwalt.

- du fügst dich und arbeitest daran das die nächste MPU positive wird

Aber jetzt mit irgentwelchen unqualifizierten Briefen noch was erreichen zu wollen wird scheitern.
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Sorgenkind77
Beitrag 13.12.2015, 23:25
Beitrag #42


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Hallo zusammen,
auch wenn sich die Dinge die Ihr schreibt,für mich nicht schön lesen, gehe ich davon aus, dass sie ihre Berechtigung haben.

Genau das meinte ich ich als ich euch um Feedback gebeten habe.
Ihr bewahrt mich damit vor einem wahrscheinlichen Fehler.
Ich werde am Mittwoch meinen Anwalt bitten, den ganzen Wiederspruch zu schreiben und darauf hoffen, dass alles gut geht.

Ich werde euch auf dem laufenden halten, was da nun bei rauskommt/gekommen ist.
Ich sage noch einmal vielen Dank für eure investierte Mühe und Zeit.

viele Grüsse Sorgenkind77 wavey.gif
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haribo86
Beitrag 14.12.2015, 20:34
Beitrag #43


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Zu deinem Medikament:
Das Präparat erhöht u.a. den Spiegel von Serotonin, soll es eine eventuelle Fehlfunktion der Synapsen "Botenstoff zwischen den Nerven" korrigieren?

Desweiteren:
- schlägt dieses Präparat bei dir an? (falls ja, spricht das ja eher für als gegen das Medikament)
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Sorgenkind77
Beitrag 16.12.2015, 12:19
Beitrag #44


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Hallo zusammen,
ich komme gerade von meinem Anwalt zurück. Die Kanzlei bearbeitet auch Verwaltungsrecht.

Ich habe alle Punkte ,die ihr bis jetzt hier angesprochen habt dort vorgetragen und auch auf die Urteile verwiesen, die Uwe W zusammengetragen hat.

Urteil: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrt...F-E4DC49AC2CAB}

Wegen falscher Fragestellung (ein Ausforschungsgutachten ohne begründete Anhaltspunkte stellt sich als unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers dar.)

Urteil: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...os=3&anz=15

Wegen nicht erfolgter Nachfrage beim Amtzarzt mit den Bescheinigungen meiner Ärzte bzw. meiner Medikamente weil meine Erkrankung in der FeV Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) nicht als Fahreignungsauschließend/zu begutachtend aufgeführt wird.

Urteil: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis92.php

Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar aus dem hervor geht ab was für einem Wert im Straßenverkehr von einer nicht fehlenden Trennung ausgegangen wird.
Ich habe darum gebeten, einen Wiederspruch gegen den angekündigten Führerscheinentzug zu schreiben.

Hier ist jetzt die Aussage wie folgt.
Die Frist bis zum 18.12.15 bezieht sich darauf schriftlich zu begründen warum kein Gutachten abgegeben wurde.

Er kann also nur schreiben dass wir keins abgeben.
Alle anderen Pkt. Sind bei diesem Vorgang erst einmal egal, weil sie Vorgreifen würden, was wiederum nicht geht.

Wiederspruch kann erst eingelegt werden, wenn der Führerschein entzogen ist. Die aufgeführten Pkt. findet er gut.
Hier wäre der Vorgang dann wie folgt.
Er arbeitet aus, warum der Wiederspruch eingelegt wird. Der Wiederspruch wird einer Kommission vorgelegt in der wahrscheinlich auch jemand aus der Führerscheinstelle sitzt und die entscheiden dann ob berechtigter Wiederspruch besteht oder nicht.

Da ist die Frist wahrscheinlich 4 Wochen.
Mein Anwalt ist erst mal ab nächster Woche bis mitte Januar im Urlaub. Also schon mal Warten angesagt.

Der Wiederspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf den Führerscheinentzug.

Auf meine Frage ob man hier nicht einen Eilantrag stellen kann, um den Führerschein behalten zu können bzw. Zeitnah wieder zu bekommen verneint mein Anwalt.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen hält er für erfolglos (auch wenn er sie machen würde), weil sich hier wieder nur auf ein nicht vorgelegtes MPU Gutachten bezogen werden wird.

Für mich sieht es also im Moment so aus.

Zu erwartender Führerscheinentzug ab dem 18.12.15 wegen 2 x Haschisch Probierkonsum in der KW 9 oder KW 10 2012 (also vor 45 Monaten/ über 3, 75 Jahre her) außerhalb des Straßenverkehres und einer rezidivierende depressive Erkrankung, die gut stabilisiert ist und keinen Einfluss auf meine Fahreignung hat.


viele Grüße Sorgenkind77 unsure.gif wavey.gif

@Haribo86 bei meinen Medikamenten muss man sich das einfach so vorstellen.
Mit Depressionen fällt Dein Serotonienspiegel.Der Stoff in dem Medikament ist wie ein Gewicht an einer Waage der diese wieder ins Gleichgewicht bringt.
Gut zu vergleichen auch mit einem Brillenträger Brille ab alles nicht gut warnehmbar.Brille auf alles scharf.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 12:20