Bußgeld aus Italien nach 15 Monaten?, Muss man das noch bezahlen? |
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Bußgeld aus Italien nach 15 Monaten?, Muss man das noch bezahlen? |
12.11.2015, 19:27
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 200 Beigetreten: 12.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52224 |
heute habe ich ein Einschreiben mit Rückschein erhalten. Bin zur Post und war ziemlich überrascht. Ich habe ein Bußgeldbescheid von der Commune Como bekommen. Datum: 07/08/2014 Uhrzeit: 13:13 Art der Übertretung: 7 c.9 e c.14 CDS Sanktion für den Zugang in verkehrsberuhigten Zone Strafe 80,00 € + Versand 6,25€ + info Aufwendung 24,25 € = 110,50 € Wenn ich innerhalb 5 Tagen bezahle dann minus 30% Rabatt 86,50 € Nun meine Frage, da steht nicht drinnen wie schnell ich war, kein Foto usw, zudem ist das schon über 15 Monate her. Ist das berechtigt und muß ich das Bußgeld bezahlen? mfg Knipser |
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12.11.2015, 21:20
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3298 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
Verkehrsberuhigte Zonen, sogenannte Zona traffico limitato, darf man in Italien meines Wissens ohne Genehmigung oder Bezahlung eine City-Maut gar nicht befahren, hat also nix mit einem Geschwindigkeitsverstoß zu tun.
Como hat auch so ein System: http://www.comune.como.it/export/sites/com...ztl-cartina.pdf Verjährt ist das ganze erst nach 5 Jahren. |
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13.11.2015, 09:14
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#3
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Willst du nochmal ruhigen Gewissens nach I fahren? = zahlen.
Ansonsten ignorieren. |
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13.11.2015, 10:38
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26579 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
direkt eintreiben kann die Kommune das Bußgeld in D nicht. Selbst der Umweg über die deutschen Behörden funktioniert nur, wenn auch dem Fahrer die Tat nachgewiesen werden kann. Da es in der Regel kein Foto gibt wird dieser Weg von italienischen Behörden auch meist nicht beschritten. Man kann also den Bescheid ignorieren.
In Italien kann er aber natürlich trotzdem eingetrieben werden, und zwar über das Fahrzeug oder über den Halter, wenn man ihrer auf italienischem Boden habhaft wird. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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13.11.2015, 14:01
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3298 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
Ich weiß nicht wie das in Como ist, manche italienische Innenstädte haben hier aber ein automatisiertes System, bei dem jedes Fahrzeug beim Ein- und Ausfahren der Zone fotofrafiert wird. Ob hier nur das Kenneichen erfasst wird, oder auch ein Fahrerbild existiert, weiß ich aber nicht.
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13.11.2015, 15:42
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 200 Beigetreten: 12.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52224 |
Hallo,
da ich ja noch öfters nach Italien möchte muss ich wohl oder übel zahlen. Nur warum dauert das 15 Monate??? mfg Knipser |
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13.11.2015, 15:54
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1643 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: in der schönen Pfalz Mitglieds-Nr.: 5003 |
Na weil es Italien ist:)
-------------------- It's not who's right, It's who's left!
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17.11.2015, 20:01
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 14.06.2014 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 72848 |
Wenn man 5 Jahre Zeit hat sind 15 Monate eh recht früh, man darf Deutschland mit allen möglichen Schlupflöchern nicht immer als Maßstab betrachten.
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23.02.2016, 11:07
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 23.02.2016 Mitglieds-Nr.: 78227 |
Moin zusammen,
nachdem auch ich gestern aus Como - nach immerhin 10 Monaten - ein Einschreiben Rückschein erhalten habe (EUR 110,50) habe ich mir heute die Mühe gemacht und dort angerufen. Das Ergebnis: Bei ausländischen Kennzeichen beträgt die Zustellungsfrist 1 JAHR. Die im Schreiben enthaltenen Vorwürfe sind als "global" anzusehen und decken somit alle Möglichkeiten ab. Ich bin wohl tatsächlich in eine Zone unterwegs gewesen, wo ich nur als Bewohner oder als "angemeldet" hätte sein dürfen Wer eine solche Zone beteten will, muss sich z.B. von einem Hotel oder Restaurant mittels Kennzeichen anmelden lassen. Es wird jedes Fahrzeug fotografiert und dann werden die Fotos mit den vorliegenden Anmeldungen kontrolliert ( in meinem Fall haben sie dafür über 2 Monate benötigt und dann weitere 8 Monate für Recherche und Versand). Aus Datenschutzgründen, wurde mir erklärt, dürfen in Italien die Autofahrer nicht aufgenommen werden. Die Kontrolle erfolgt mit einer Kamera, die von Oben die Fahrzeuge von Hinten, inkl. Kennzeichen, aufnimmt. Ich bin mir sicher, dass die Hinweise nicht so deutlich und ausführlich vorhanden waren...aber ganz ausschließen, dass ich etwas übersehen habe, kann ich natürlich nicht. |
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29.06.2016, 05:27
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 14.06.2014 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 72848 |
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29.06.2016, 08:17
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1643 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: in der schönen Pfalz Mitglieds-Nr.: 5003 |
Ich bin mir sicher, dass die Hinweise nicht so deutlich und ausführlich vorhanden waren...aber ganz ausschließen, dass ich etwas übersehen habe, kann ich natürlich nicht. Die ZTL in Como ist eigentlich recht offensichtlich, genau die Innen-, bzw Altstadt. Rundum stehen Schilder. Allerdings kann man natürlich manchmal Pech haben wie hier. Wenn gerade Markt ist -------------------- It's not who's right, It's who's left!
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Gast_Georg_g_* |
29.06.2016, 10:43
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#12
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Guests |
Die Meldung ist eigentlich nichts Besonderes. Der EU-Beschluss über die gegenseitige Beitreibung von Bußgeldern ist schon aus dem Jahr 2005. In Deutschland wurde er 2010 in nationales Recht umgewandelt, in Italien eben erst jetzt. In den hier beschriebenen Fällen kann Italien aber die Gelder nicht über das Bundesamt für Justiz vollstrecken lassen, weil es sich um Kennzeichenanzeigen handelt. Hier gilt auch bei Verstößen im Ausland analog, dass es keine Halterhaftung gibt, sondern der Fahrer identifiziert werden muss. Die direkte Forderung durch die Kommune oder durch ein Inkassounternehmen ist natürlich möglich und wurde ja bisher auch schon praktiziert. |
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14.07.2016, 15:41
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.07.2016 Mitglieds-Nr.: 79271 |
...wenn ich das richtig sehe braucht man die Vollstreckung von italienischen Bußgelbescheiden wegen Parkverstößen in Deutschland also nicht zu fürchten, aber wie realistisch ist die Gefahr, beim nächsten Italienurlaub per Auto oder Flugzeug an den Bescheid "erinnert" zu werden? Gibt es dazu Erfahrungen im Forum?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 17:53 |