... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Bußgeld aus Italien nach 15 Monaten?, Muss man das noch bezahlen?
Knipser
Beitrag 12.11.2015, 19:27
Beitrag #1


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 200
Beigetreten: 12.01.2010
Mitglieds-Nr.: 52224



    
 
Hallo,

heute habe ich ein Einschreiben mit Rückschein erhalten.
Bin zur Post und war ziemlich überrascht.

Ich habe ein Bußgeldbescheid von der Commune Como bekommen.

Datum: 07/08/2014
Uhrzeit: 13:13
Art der Übertretung: 7 c.9 e c.14 CDS Sanktion für den Zugang in verkehrsberuhigten Zone

Strafe 80,00 € + Versand 6,25€ + info Aufwendung 24,25 € = 110,50 €

Wenn ich innerhalb 5 Tagen bezahle dann minus 30% Rabatt 86,50 €

Nun meine Frage, da steht nicht drinnen wie schnell ich war, kein Foto usw, zudem ist das schon über 15 Monate her.

Ist das berechtigt und muß ich das Bußgeld bezahlen?


mfg

Knipser
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 12.11.2015, 21:20
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3298
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Verkehrsberuhigte Zonen, sogenannte Zona traffico limitato, darf man in Italien meines Wissens ohne Genehmigung oder Bezahlung eine City-Maut gar nicht befahren, hat also nix mit einem Geschwindigkeitsverstoß zu tun.
Como hat auch so ein System: http://www.comune.como.it/export/sites/com...ztl-cartina.pdf
Verjährt ist das ganze erst nach 5 Jahren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 13.11.2015, 09:14
Beitrag #3


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9703
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Willst du nochmal ruhigen Gewissens nach I fahren? = zahlen.
Ansonsten ignorieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 13.11.2015, 10:38
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26579
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



direkt eintreiben kann die Kommune das Bußgeld in D nicht. Selbst der Umweg über die deutschen Behörden funktioniert nur, wenn auch dem Fahrer die Tat nachgewiesen werden kann. Da es in der Regel kein Foto gibt wird dieser Weg von italienischen Behörden auch meist nicht beschritten. Man kann also den Bescheid ignorieren.

In Italien kann er aber natürlich trotzdem eingetrieben werden, und zwar über das Fahrzeug oder über den Halter, wenn man ihrer auf italienischem Boden habhaft wird.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 13.11.2015, 14:01
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3298
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Ich weiß nicht wie das in Como ist, manche italienische Innenstädte haben hier aber ein automatisiertes System, bei dem jedes Fahrzeug beim Ein- und Ausfahren der Zone fotofrafiert wird. Ob hier nur das Kenneichen erfasst wird, oder auch ein Fahrerbild existiert, weiß ich aber nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Knipser
Beitrag 13.11.2015, 15:42
Beitrag #6


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 200
Beigetreten: 12.01.2010
Mitglieds-Nr.: 52224



Hallo,

da ich ja noch öfters nach Italien möchte muss ich wohl oder übel zahlen.

Nur warum dauert das 15 Monate???

mfg

Knipser
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas0815
Beitrag 13.11.2015, 15:54
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1643
Beigetreten: 17.08.2004
Wohnort: in der schönen Pfalz
Mitglieds-Nr.: 5003



Na weil es Italien ist:)


--------------------
It's not who's right, It's who's left!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ired
Beitrag 17.11.2015, 20:01
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 856
Beigetreten: 14.06.2014
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 72848



Wenn man 5 Jahre Zeit hat sind 15 Monate eh recht früh, man darf Deutschland mit allen möglichen Schlupflöchern nicht immer als Maßstab betrachten. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
LeCanard
Beitrag 23.02.2016, 11:07
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 23.02.2016
Mitglieds-Nr.: 78227



Moin zusammen,

nachdem auch ich gestern aus Como - nach immerhin 10 Monaten - ein Einschreiben Rückschein erhalten habe (EUR 110,50) habe ich mir heute die Mühe gemacht und dort angerufen.
Das Ergebnis:

Bei ausländischen Kennzeichen beträgt die Zustellungsfrist 1 JAHR.

Die im Schreiben enthaltenen Vorwürfe sind als "global" anzusehen und decken somit alle Möglichkeiten ab.
Ich bin wohl tatsächlich in eine Zone unterwegs gewesen, wo ich nur als Bewohner oder als "angemeldet" hätte sein dürfen rolleyes.gif
Wer eine solche Zone beteten will, muss sich z.B. von einem Hotel oder Restaurant mittels Kennzeichen anmelden lassen.
Es wird jedes Fahrzeug fotografiert und dann werden die Fotos mit den vorliegenden Anmeldungen kontrolliert ( in meinem Fall haben sie dafür über 2 Monate benötigt und dann weitere 8 Monate für Recherche und Versand).

Aus Datenschutzgründen, wurde mir erklärt, dürfen in Italien die Autofahrer nicht aufgenommen werden.
Die Kontrolle erfolgt mit einer Kamera, die von Oben die Fahrzeuge von Hinten, inkl. Kennzeichen, aufnimmt.

Ich bin mir sicher, dass die Hinweise nicht so deutlich und ausführlich vorhanden waren...aber ganz ausschließen, dass ich etwas übersehen habe, kann ich natürlich nicht.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
ired
Beitrag 29.06.2016, 05:27
Beitrag #10


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 856
Beigetreten: 14.06.2014
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 72848



Interessant:

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Auto-Ver...llstrecken.html

blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas0815
Beitrag 29.06.2016, 08:17
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1643
Beigetreten: 17.08.2004
Wohnort: in der schönen Pfalz
Mitglieds-Nr.: 5003



Zitat (LeCanard @ 23.02.2016, 11:07) *
Ich bin mir sicher, dass die Hinweise nicht so deutlich und ausführlich vorhanden waren...aber ganz ausschließen, dass ich etwas übersehen habe, kann ich natürlich nicht.


Die ZTL in Como ist eigentlich recht offensichtlich, genau die Innen-, bzw Altstadt. Rundum stehen Schilder.
Allerdings kann man natürlich manchmal Pech haben wie hier.
Wenn gerade Markt ist smile.gif


--------------------
It's not who's right, It's who's left!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 29.06.2016, 10:43
Beitrag #12





Guests






Zitat (Impet @ 29.06.2016, 06:27) *

Die Meldung ist eigentlich nichts Besonderes. Der EU-Beschluss über die gegenseitige Beitreibung von Bußgeldern ist schon aus dem Jahr 2005. In Deutschland wurde er 2010 in nationales Recht umgewandelt, in Italien eben erst jetzt. In den hier beschriebenen Fällen kann Italien aber die Gelder nicht über das Bundesamt für Justiz vollstrecken lassen, weil es sich um Kennzeichenanzeigen handelt. Hier gilt auch bei Verstößen im Ausland analog, dass es keine Halterhaftung gibt, sondern der Fahrer identifiziert werden muss. Die direkte Forderung durch die Kommune oder durch ein Inkassounternehmen ist natürlich möglich und wurde ja bisher auch schon praktiziert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ztul36
Beitrag 14.07.2016, 15:41
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 14.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79271



...wenn ich das richtig sehe braucht man die Vollstreckung von italienischen Bußgelbescheiden wegen Parkverstößen in Deutschland also nicht zu fürchten, aber wie realistisch ist die Gefahr, beim nächsten Italienurlaub per Auto oder Flugzeug an den Bescheid "erinnert" zu werden? Gibt es dazu Erfahrungen im Forum?
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 17:53