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> Fahrt ohne Fahrerlaubnis auf Privatgrundstück
Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 19:36
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

heute waren mein Vater und ich (17) auf dem Parkplatz eines Autohauses und haben das Einparken geübt. Da der Besitzer ein enger Freund unsere Familie ist, hatten wir das Ok um das Gelände zu benutzen.
Doch irgendjemand hat die Polizei gerufen und von denen wurden wir erstmal angehalten. Da eine Schranke oder ähnliches an der Einfahrt zum Grundstück fehlt, wusste die Polizei selber nicht genau, ob der Parkplatz als Privateigentum zählt oder nicht. Eine Anzeige gegen uns wurde dennoch ausgestellt.
Sie meinten nur die Staatsanwaltschaft wird darüber bestimmen, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage was genau für Strafen uns drohen.

Zudem bin ich grad dabei meinen Führerschein zu machen und hab auch die Theoretische Fahrprüfung schon bestanden.


Ich hab schon viele Foren durchgelesen, bin aber nicht wirklich draus schlau geworden, weil die meisten ähnlichen Sachen auf Feldwegen oder Parkplätzen von Läden passiert sind.

Ich hoffe auf schnelle und gute Antworten und das ich alles wichtige Erwähnt habe.

MfG
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ilam
Beitrag 25.10.2015, 19:42
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal!
Ob Privatgelände oder nicht ist nicht der entscheidende Punkt.

Die Frage ist, ob es "öffentlicher Verkehrsraum" ist. Und bei einem Kundenparkplatz ohne geschlossene Schranke oder Tor -also wo jederzeit jemand anderes reinfahren könnte- ist es so. ..

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Prince Kassad
Beitrag 25.10.2015, 19:44
Beitrag #3


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Da will ich aber deutlich widersprechen. Wäre es öffentlicher Verkehrsraum, dürften auch die ganzen Neufahrzeuge ohne Zulassung und ohne Versicherung nicht dort stehen.
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selber schuld
Beitrag 25.10.2015, 19:48
Beitrag #4


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Hallo
Ist halt fahren ohne Fs den rest Endscheidet die Staatsanwaltschft.
Das Grundstück hätte ein gezähnt sein mussen.
Mal richtig blöd gelaufen.
Muss man jetzt ab warten.

Zitat (Prince Kassad @ 25.10.2015, 19:44) *
Da will ich aber deutlich widersprechen. Wäre es öffentlicher Verkehrsraum, dürften auch die ganzen Neufahrzeuge ohne Zulassung und ohne Versicherung nicht dort stehen.
Stehen schon aber nicht fahren, und ich denke mal schieben wäre erlaubt.


--------------------
........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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Prince Kassad
Beitrag 25.10.2015, 19:49
Beitrag #5


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Auch parkende Fahrzeuge nehmen am Verkehr teil. Deswegen dürfen auch am Straßenrand keine abgemeldeten und/oder unversicherten Fahrzeuge stehen.
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Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 19:51
Beitrag #6


Neuling


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Das es Fahren ohne FS war, ist mir schon bewusst, der Knackpunkt ist wirklich, ob der Parkplatz als öffentlicher Verkehrsraum gewertet wird :/. Auf dem stehen auch die ganzen Neuwagen.
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ilam
Beitrag 25.10.2015, 19:54
Beitrag #7


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Zitat (Prince Kassad @ 25.10.2015, 20:44) *
dürften auch die ganzen Neufahrzeuge ohne Zulassung und ohne Versicherung nicht dort stehen.


Die dürfen da auch nicht stehen.

Es wird aber geduldet. Und daraus lassen sich keine Rechte für den TE herleiten...

(Schon mal gesehen, wie bei manchen Autohändlern Neufahrzeuge angeliefert werden? Ich schon mehrfach: Autotransporter hält auf Fahrbahn, Neuwagen fahren die Rampe runter und auf die Auffahrt des Autohändlers. Also eben mal 5m auf der Fahrbahn... )
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Prince Kassad
Beitrag 25.10.2015, 19:56
Beitrag #8


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Da wird also mit zweierlei Maß gemessen? Aus welchen Grund denn? Wirtschaftsförderung?

Nach meinem Gefühl könnte man da mit einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz argumentieren, wenn das wirklich so ist. Es kann nicht sein, dass der Mitarbeiter die Fahrzeuge ohne Probleme herumfahren darf, der Kunde aber für die gleiche Aktion hinter Gittern muss.
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ilam
Beitrag 25.10.2015, 19:58
Beitrag #9


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Zitat (Prince Kassad @ 25.10.2015, 20:56) *
Nach meinem Gefühl könnte man da mit einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz argumentieren,


Nein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlung_im_Unrecht

Zitat
Es kann nicht sein, dass der Mitarbeiter die Fahrzeuge ohne Probleme herumfahren darf, der Kunde aber für die gleiche Aktion hinter Gittern muss.


Wenn der Mitarbeiter da ohne Lappen unterwegs ist und ihn jemand anschwärzt, bekommt er sehr sicher auch Probleme...
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rapit
Beitrag 25.10.2015, 20:02
Beitrag #10


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Zitat (ilam @ 25.10.2015, 19:54) *
Die dürfen da auch nicht stehen.

Doch.


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Prince Kassad
Beitrag 25.10.2015, 20:10
Beitrag #11


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Aus welchem Grund denn?

Und die Neuwagen auf dem Hof dürften regelmäßig unversichert sein. Wenn der Mitarbeiter die herumfährt, wäre nach deiner Argumentation jedes Mal der Straftatbestand des Fahrens unversicherter Fahrzeuge gegeben, das heißt, alle Autohäuser in ganz Deutschland machen sich jeden Tag strafbar. Meinst du wirklich, dass das so gemeint sein kann?
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rapit
Beitrag 25.10.2015, 20:13
Beitrag #12


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Zitat (Prince Kassad @ 25.10.2015, 20:10) *
Meinst du wirklich, dass das so gemeint sein kann?

Nein. Ich möchte mal ganz zart darauf hinweisen, dass ich Dir zugestimmt hatte, dass die da stehen dürfen rolleyes.gif


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Prince Kassad
Beitrag 25.10.2015, 20:15
Beitrag #13


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Dann kommen wir ja zum Thema der Ungleichbehandlung. Wieso darf das der Mitarbeiter des Autohauses, nicht aber der Kunde? Welcher objektive Rechtfertigungsgrund wäre da gegeben?
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rapit
Beitrag 25.10.2015, 20:16
Beitrag #14


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Früher war der Knackpunkt eigentlich ganz einfach geregelt, man musste nur StVG, StVO und StVZO fein säuberlich auseinanderhalten.

Und dann kam man dazu, dass die StVO und das StVG auch auf öffentlichem Privatgrund galten, nicht aber die StVZO.

Daher konnte man unangemeldete Fahrzeuge dort sowohl fahren als auch parken.

Fahren aber nicht ohne Fahrerlaubnis.


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mir
Beitrag 25.10.2015, 20:17
Beitrag #15


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Die Frage, ob auf einem privaten Gelände öffentlicher Verkehr statt findet, hängt davon ab, ob der Kreis der Benutzer dort abgeschlossen ist oder nicht und ob fremde Benutzung geduldet wird oder nicht. Wenn dort Kunden parken dürfen, hätte man aufpassen müssen, daß man keinen Fremden aufs Gelände läßt. Das muß keine Schranke sein, ein Aufpasser hätte es auch getan.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 20:40
Beitrag #16


Neuling


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War jetzt heute auch das letzte Mal, dass meine Vater und ich geübt haben. Vllt können sich Leute wegen den Strafen äußern.

-Wie das mit Punkten aussieht?
-Geldstrafen
-Fahrverbot
-Führerscheinentzug oder -speere
-Ob ich meinen FS weiterhin machen darf
-Kann auf eine Einstellung des Verfahrens gehofft werden?
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logitune
Beitrag 25.10.2015, 20:59
Beitrag #17


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Vermutlich für dich Sozialstunden, Verfahren wird - wenn es das erste mal ist und du auch zu allen Termien der STA erscheinst - gegen Auflagen dann nach §xx JGG eingestellt. Wies für den Halter aussieht: ggf. beim ersten Verstoß auch eine Einstellung

-Wie das mit Punkten aussieht?
für dich keine, für den Halter, eventuell ("Zulassen oder Anordnen des Fahrens ohne FE")
-Geldstrafen
für dich -vermutlich- ebenfalls keine
-Fahrverbot
für dich nicht, für Halter wohl auch nicht
-Führerscheinentzug oder -speere
voraussichtlich nicht
-Ob ich meinen FS weiterhin machen darf
wirst du evtl pausieren müssen; wenn die FE-Behörde schnell ist, bzw. die Polizei die Anzeige bald weiterreicht und in Abdruck an die FE-Behörde schickt, könnten die den Prüfauftrag zurückfordern und abwarten was beim Verfahren rauskommt.
-Kann auf eine Einstellung des Verfahrens gehofft werden?
jap, s.o. Einstellung gegen Auflagen (kann ein Aufsatz, Sozialstunden, Geldstrafe [vermutlich eher weniger])
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rapit
Beitrag 25.10.2015, 21:13
Beitrag #18


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Weil es sich um eine Verkehrsstraftat handelt wird das Verfahren sicher nicht nach JGG eingestellt.
Ferner gibt es eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis.



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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.10.2015, 22:27
Beitrag #19





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Ich sehe da noch keine Möglichkeit für eine eindeutige Beurteilung, weil es noch auf ein paar Feinheiten ankommen könnte. Ein paar solcher Feinheiten wären beispielsweise:

- Der Platz war kein stark frequentierter Kundenparkplatz, sondern die Abstellfläche für Neu- und Gebrauchtwagen oder ein Mitarbeiterparkplatz, erkennbar weder ausdrücklich noch stillschweigend zur Benutzung durch Betriebsfremde zugelassen.
- Die Benutzung erfolgte nach Geschäftsschluss, ein Schild wies darauf hin, dass der Platz für Kunden nur während der Geschäftszeiten zu benutzen ist.
- Es gab einen Aufpasser an der Zufahrt.

Bei der Absicht, hier etwas zu tricksen, sollte man an die Nachweisfrage denken, denn offenbar gab es ja einen Zeugen.

Gibt es vielleicht ein Foto dieses Parkplatzes und seiner Zufahrt?
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Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 22:42
Beitrag #20


Neuling


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Der Parkplatz fungiert für alle genannten Punkt, glaub ich zumindest. Benutzung erfolgte nach Geschäftsschluss. An der Zufahrt gab es kein Aufpasser, da wir davon überzeugt waren, auf einem nicht öffentlichen Verkehrsraum zu sein. Wir sind davon ausgegangen, dass es ja ein Privatgrundstück ist und wir somit keine Probleme bekommen können. :/

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 25.10.2015, 23:18
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat entfernt - der Beitrag steht doch ohnehin direkt über Deinem!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.10.2015, 22:50
Beitrag #21





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Zitat (Mrtimm11 @ 25.10.2015, 22:42) *
Benutzung erfolgte nach Geschäftsschluss.

Das ist ja schon mal nicht schlecht, auch wenn die Öffentlichkeit dadurch nicht automatisch ausgeschlossen wird. Aber vielleicht steht da ja ein Schild, wonach die Zufahrt nur zu den Geschäftszeiten erlaubt ist? Ihr hättet ja dann eine Genehmigung gehabt, alle anderen nicht.
Zitat (Mrtimm11 @ 25.10.2015, 22:42) *
An der Zufahrt gab es kein Aufpasser ...

Könnte das der Zeuge auch bestätigen? Vielleicht gab es ja doch einen Aufpasser ...
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Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 22:55
Beitrag #22


Neuling


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Leider bei beiden Sachen nein.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 25.10.2015, 23:18
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat entfernt - der Beitrag steht doch ohnehin direkt über Deinem!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.10.2015, 22:58
Beitrag #23





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Ob sich das auch nachweisen lässt?
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Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 23:03
Beitrag #24


Neuling


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Die Polizisten haben sofort die Motorhaube aufgemacht und der Motor war auf jeden Fall warm. Da lässt sich nichts abstreiten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.10.2015, 23:14
Beitrag #25





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Das meinte ich nicht, aber noch deutlicher wollte ich eigentlich nicht werden. Vielleicht nehmt ihr euch lieber einen Anwalt?
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Mrtimm11
Beitrag 25.10.2015, 23:19
Beitrag #26


Neuling


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Ob das der Zeuge bestätigen kann, bin ich mir nicht sicher, wahrscheinlich schon. Wenn wir Pech haben und die Anklage nicht fallen gelassen wird, müssen wir uns echt an einen Anwalt zulegen :/
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durban
Beitrag 26.10.2015, 09:15
Beitrag #27


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Bei einer Fahrübung auf einem Privatgrundstück halte ich eine Einstellung - ggf. gegen Geldauflage - für nicht unwahrscheinlich.
Wenn nicht, dann wird man bei einer geringen Geldstrafe landen; eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine Sperrfrist ist theoretisch nicht ausgeschlossen, halte ich aber für unwahrscheinlich.

Das blödeste wird sein, dass die Fahrprüfung wahrscheinlich nicht abgelegt werden kann, während das Verfahren noch läuft.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Der_Veranstalter
Beitrag 26.10.2015, 09:24
Beitrag #28


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Angenommen, der TE macht diese Woche die Fahrprüfung, was ist dann? Es wird ja etwas dauern, bis die Info zur FESt vordringt...


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Feuerwehr - mit Stolz und Ehre


... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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durban
Beitrag 26.10.2015, 09:27
Beitrag #29


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Dann hat er Glück. Sie wird dadurch weder ungültig noch anfechtbar.


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Kai R.
Beitrag 26.10.2015, 10:39
Beitrag #30


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vielleicht hat der Zeuge ja sogar den Auftrag gehabt, mögliche andere Fahrzeuge darauf hinzuweisen, dass an diesem Tag dort kein öffentlicher Verkehr geduldet ist? So eine Art menschliche Schranke?



--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mr.T
Beitrag 26.10.2015, 11:13
Beitrag #31


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Zitat (logitune @ 25.10.2015, 20:59) *
-Wie das mit Punkten aussieht?
für dich keine
Im Fall einer Verurteilung gibt es 2, mit Sperre 3 Punkte.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mrtimm11
Beitrag 26.10.2015, 11:41
Beitrag #32


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Der Zeuge hatte nicht den Aufrag und die Prüfung steht noch nicht an.
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Kai R.
Beitrag 26.10.2015, 14:10
Beitrag #33


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schade, dass Du nicht verstehen willst, worauf wir hinauswollen ... whistling.gif

Zitat (Prince Kassad @ 25.10.2015, 19:49) *
Auch parkende Fahrzeuge nehmen am Verkehr teil. Deswegen dürfen auch am Straßenrand keine abgemeldeten und/oder unversicherten Fahrzeuge stehen.

das ist Quatsch. Der Grund, warum abgemeldete Fahrzeuge nicht am Straßenrand stehen dürfen, hat mit der Themtik "öffentlicher Verkehrsraum" gar nichts zu tun. Es ginge lediglich um eine unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Straßen.


--------------------
Grüße

Kai

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911
Beitrag 26.10.2015, 14:32
Beitrag #34


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Zitat (Mrtimm11 @ 25.10.2015, 15:36) *
Doch irgendjemand hat die Polizei gerufen und von denen wurden wir erstmal angehalten.


Bei sowas frage ich mich immer, was das wohl fuer Menschen sind, die wegen soetwas die Polizei rufen... wuensche viel Glueck! Ein Anwalt scheint mir keine schlechte Investiion zu sein, da es ja doch die ein oder andere interessante Moeglichkeit der Schadensbegrenzung zu geben scheint.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
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rapit
Beitrag 26.10.2015, 14:41
Beitrag #35


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Zitat (selber schuld @ 25.10.2015, 19:48) *
Das Grundstück hätte ein gezähnt sein mussen.

Wie meinst Du das? Literarisch/Lyrisch?
Oder ist das einfach nur bissig formuliert?

(Ich schick's mal dem Captain) gap.gif


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Mr.T
Beitrag 26.10.2015, 15:14
Beitrag #36


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Zitat (rapit @ 26.10.2015, 14:41) *
(Ich schick's mal dem Captain) gap.gif
Zu spät. tongue.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lotte 2
Beitrag 26.10.2015, 15:17
Beitrag #37


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Das kann ich auch sagen.
Wer war jetzt die / der Schnellste?


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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rapit
Beitrag 26.10.2015, 15:42
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ranting.gif Habt Ihr mit Euren Drogen- und Alkoholproblemen überhaupt hier Leserecht? mad.gif
laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif


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selber schuld
Beitrag 26.10.2015, 18:01
Beitrag #39


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Tja Lotte da warste mal eh wennig langsam heute.
Das mit dem Zaun hatte ich aber ernst gemeind.
Dann hätte er das Problem jetzt nicht, Dank den Aufmerksamen Nachbar.


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Mr.T
Beitrag 26.10.2015, 19:23
Beitrag #40


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Zitat (selber schuld @ 26.10.2015, 18:01) *
Das mit dem Zaun hatte ich aber ernst gemeind.
Dann solltest du das beim nächsten Mal auch schreiben. whistling.gif


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mir
Beitrag 26.10.2015, 19:29
Beitrag #41


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Oder sich am Zaunm reißen.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 26.10.2015, 19:57
Beitrag #42


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@mir: mit Zaum hatte das bislang gar nichts zu tun. Wirst du aber noch zähneknirschend feststellen tongue.gif


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Lotte 2
Beitrag 26.10.2015, 20:05
Beitrag #43


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Zitat (selber schuld @ 26.10.2015, 18:01) *
Tja Lotte da warste mal eh wennig langsam heute.

Warum heute?






Hi rapit

Zitat (rapit @ 26.10.2015, 15:42) *
ranting.gif Habt Ihr mit Euren Drogen- und Alkoholproblemen überhaupt hier Leserecht? mad.gif

Ich antworte mal auf MPU-Boardlerisch

Warum stellt sich die Frage? Ich konsumiere doch nichts, ich schnüffel doch nur ab und zu in andere Boardbereiche rum.



Liebe Grüße
Lotte


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rapit
Beitrag 26.10.2015, 20:13
Beitrag #44


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Zitat (Lotte 2 @ 26.10.2015, 20:05) *
Ich konsumiere doch nichts,

Jaja. Und ich habe kein Problem mit Alkohol. Nur ohne.
Aber lassen wir das, das ist schon mal böse ausgeufert mit solchen missverständlichen Formulierungen.


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Lotte 2
Beitrag 26.10.2015, 23:19
Beitrag #45


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Zitat (rapit @ 26.10.2015, 20:13) *
Aber lassen wir das,

oh ja, danke für die Aufmerksamkeit, bitte lassen wir das. Ich habe ja keine Ahnung, wenn wir dem tiefer verfolgen wollen würden, wo ich dann landen werden würde? Nicht dass ich missverstanden werde, mit Cornelius eine Zelle teilen zu müssen, das fände ich nicht schlimm- aber ob VP Schnüffeln gleichbedeutend seinem Problem angesehen werden wird?.......

Wie sind die Erfahrungswerte bei VP Schnüfflerei? Gibt es Grenzwerte? Wie werden diese festgestellt bzw festgesetzt?


Liebe Grüße
Lotte


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selber schuld
Beitrag 27.10.2015, 07:19
Beitrag #46


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Zitat (Mr.T @ 26.10.2015, 19:23) *
Dann solltest du das beim nächsten Mal auch schreiben. whistling.gif
Muss ich jetzt bald wieder mit einer Sperre rechnen, Captain.


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mir
Beitrag 27.10.2015, 07:25
Beitrag #47


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Das war ein Wink mit dem Zaunpfahl rofl1.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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selber schuld
Beitrag 27.10.2015, 07:27
Beitrag #48


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Zitat (Lotte 2 @ 26.10.2015, 23:19) *
Wie sind die Erfahrungswerte bei VP Schnüfflerei? Gibt es Grenzwerte? Wie werden diese festgestellt bzw festgesetzt?
Sind noch in der Versuchs Phase, aber die bissigen Schbearbeiter hier unter uns werden schon eine passente Lösung finden für de Lotte.



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Lotte 2
Beitrag 27.10.2015, 12:46
Beitrag #49


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@selber schuld,

ich gab Dir schon mal den Hinweise besser auf Deine Wortwahl zu achten!
Zitat (selber schuld @ 27.10.2015, 07:27) *
aber die bissigen Schbearbeiter hier unter uns

wenn Du Spaß nicht verstehst, oder damit nicht umgehen kannst, bzw Dein Umgang damit ist andere User mit einem negativen Touch behaften zu wollen, solltest Du , dies als Wink mit dem Zaunpfahl von mir, vielleicht besser schweigen.



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selber schuld
Beitrag 27.10.2015, 13:01
Beitrag #50


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Mein Gott hier wird ja wirklich jeden Wort auf die Goldwaage gelegt, das war auch nur trockener Humor von mir.
Ich gewinne langsam den Eindruck nur dein (euer) Spass steht im Vordergrund.


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