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> Parken auf nicht ausgeschilderten Gehwegen
Toleranz
Beitrag 12.10.2015, 15:46
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich wohne in einer ruhigen Wohnsiedlung. Es stellt sich mir die Frage, ob ich vor meinem Anwesen Parken darf, bzw. meinen Berufs-LKW (7,49t) nach Feierabend auf dem Gehweg parken darf. Der Gehweg ist mit Rasensteine versehen und einseitig der Straße vorhanden. Es besteht keinerlei Beschilderung. Der Siedlungsbereich ist m.E. Wohn/Gewerbe Gebiet, also Mischgebiet. Ich möchte mich vergewissern um eventuelle Beschwerden vorzubeugen.
Danke für Eure Meinung.
think.gif
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mir
Beitrag 12.10.2015, 15:48
Beitrag #2


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Auf einem Gehweg ohne weitere Beschilderung oder Markierung ist parken verboten.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kuli
Beitrag 12.10.2015, 15:49
Beitrag #3


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Ergänzung:

Diesem hier:
Zitat (Toleranz @ 12.10.2015, 16:46) *
meinen Berufs-LKW (7,49t)
ist es auch trotz Beschilderung oder Markierung verboten!





Gleich kommt wahrscheinlich @janr und will den Gehweg zu einem Seitenstreifen machen thread.gif

Ich fordere sicherheitshalber schonmal Fotos an whistling.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.10.2015, 19:02
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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GerhardNL
Beitrag 12.10.2015, 15:50
Beitrag #4


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Hallo,

nein, Du darfst nicht: Ohne entsprechende Beschilderung (Zeichen 315) dürfen Autos überhaupt nicht auf Gehwegen geparkt werden. Und bei entsprechender Beschilderung dürfen nur Kfz bis maximal 2,8 t dort parken.

MfG
Gerhard

Edit: Mist, zu langsam ... wink.gif


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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rapit
Beitrag 12.10.2015, 15:54
Beitrag #5


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Zitat (Kuli @ 12.10.2015, 16:49) *
Gleich kommt wahrscheinlich @janr und will den Gehweg zu einem Seitenstreifen machen

Dann mach ich mal den @janr.
"Rasensteine" sind doch bestimmt Rasengittersteine. Und das ist dann definitiv kein Gehweg.

Die Unfallgefahr wäre viel zu hoch. Das muss zwingend eine Befestigung zum Befahren sein.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 12.10.2015, 16:00
Beitrag #6


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Ist das denn überhaupt ein Gehweg oder ein Seitenstreifen?
Rasensteine als Gehwegbelag kann ich mir wegen der Stolpergefahr kaum vorstellen... think.gif
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mir
Beitrag 12.10.2015, 16:11
Beitrag #7


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Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs wären die Rasengittersteine letztlich sogar ein Pflasterwechsel, durch den Parkplätze markiert werden können. Aber halt nur dort ...


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amfa
Beitrag 12.10.2015, 16:23
Beitrag #8


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Was spricht denn dagegen den LKW auf der Fahrbahn zu parken?

Wenn neben dem LKW noch mindstens 3,55m Platz bleiben darfst du ganz legal auf der Fahrbahn parken.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Der Dicke
Beitrag 12.10.2015, 16:32
Beitrag #9


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Zitat (amfa @ 12.10.2015, 17:23) *
Wenn neben dem LKW noch mindstens 3,55m Platz bleiben darfst du ganz legal auf der Fahrbahn parken.

Hat sich da was geändert? Reichen >3m nicht mehr aus? unsure.gif


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Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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amfa
Beitrag 12.10.2015, 17:07
Beitrag #10


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Ups
3,05m sollte es heißen wink.gif


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janr
Beitrag 12.10.2015, 18:01
Beitrag #11


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Zitat (rapit @ 12.10.2015, 16:54) *
Zitat (Kuli @ 12.10.2015, 16:49) *
Gleich kommt wahrscheinlich @janr und will den Gehweg zu einem Seitenstreifen machen

Dann mach ich mal den @janr.
"Rasensteine" sind doch bestimmt Rasengittersteine. Und das ist dann definitiv kein Gehweg.

Die Unfallgefahr wäre viel zu hoch. Das muss zwingend eine Befestigung zum Befahren sein.
Dito laugh.gif

Hab sogar Bilder von Seitenstreifen neben Gehwegen mit Rasengittersteinen und das auch noch "Hoch" wink.gif

Um die Situation hier aber beurteilen zu können: "Ich will Bilder!". wavey.gif

Aber bitte vorher lesen: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern


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Toleranz
Beitrag 12.10.2015, 18:13
Beitrag #12


Neuling


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Ich wollte eigentlich nicht über den Begriff Rasensteine oder Rasengittersteine diskutieren. Meine Frage war eine ganz andere. Aber trotzdem vielen Dank!
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janr
Beitrag 12.10.2015, 18:20
Beitrag #13


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Ob jetzt Rasensteine oder Rasengittersteine ist wirklich egal.

Nur ist das kein Gehweg, weil Fußgänger dort nicht/schlecht laufen können und es ja eine Verkehrssicherungspflicht gibt.
So ist der Gehweg mit Rasensteinen äußerst unwahrscheinlich.

Ist es dann ein Seitenstreifen, ist das Parken darauf sogar vorgeschrieben.

Ist es wirklich ein Gehweg - was viele nicht glauben können - darfst du nur drauf parken, wenn es mittels VZ (Schild oder Markierung) erlaubt ist und dann nur bis zu einem Gewicht von 2,8t und dann auch nciht über Schachtdeckeln.

Da wir dir aber bei der Parkplatzsuche helfen wollen braucht es schon ein Bild um es beurteilen zu können. wavey.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 18:26
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 19:01) *
Hab sogar Bilder von Seitenstreifen neben Gehwegen mit Rasengittersteinen und das auch noch "Hoch" wink.gif


blink.gif Ich seh da keinen Seitenstreifen. Die Fläche ist nicht nur hoch, sondern auch eindeutig von der Fahrbahn abgegrenzt. Dahinter ist der Gehweg begrünt, und am Rand dann bepflastert.
Seitensteifen sind befahrbar und befinden sich unmittelbar neben der Fahrbahn. Du wirst gleich protestieren. Ist aber nunmal so. wavey.gif
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janr
Beitrag 12.10.2015, 18:34
Beitrag #15


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Der Gehweg ist nach dem Grünstreifen (hinter dem VW-Bus erkennbar) gepflastert mit der "Münchner Platte" erkennbar.
Anders werden in M Gehwege sehr selten gestaltet.

Nach den Rasengittersteinen ist der Grünstreifen nicht befahrbar, die Rasengittersteine sind extra zum Befahren hergestellt und dort verbaut.

Wer da auf der FB steht bekommt ein Knöllchen weil er das Parken auf dem Seitenstreifen verhindert.

Und ein Seitenstreifen ist ja bekanntlich der Streifen neben der FB der nicht FB, Gehweg, Grünstreifen oder Radweg ist und deutlich von der FB abgegrenzt ist.

Ob hoch oder niedrig ist sch...-egal wavey.gif

Und noch was fällt mir ein: @erwin: Las uns erst mal zu den Bildern des TE reden/diskutieren. wavey.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 18:43
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 19:34) *
Der Gehweg ist nach dem Grünstreifen (hinter dem VW-Bus erkennbar) gepflastert mit der "Münchner Platte" erkennbar.


Ich würde sagen der Gehweg beginnt bei deinem Foto mit dem Hochbord und endet mit der Münchner Platte

"Grünstreifen" schließt Gehwegeigenschaft nicht aus:
Zitat
Ein Verstoß gegen § 12 IV Satz 1 StVO (Parken auf Grünstreifen) stellt nur dann eine Ordnungswidrigkeit iSd § 49 I Nr. 12 StVO dar, wenn es sich dabei um eine öffentl. Verkehrsfläche handelt (also zum Gehweg gehört). Dies ist mit Verwarnungsgeld bedroht
VD 1993-10 Bernd Huppertz

Zitat
Das Parken auf Abstellflächen zu deren Erreichen Fusswege oder Bordsteine überwunden werden müssen, indiziert auch ohne Verbotsbeschilderung ein Parkverbot.

AG HAMBURG , Urteil vom 18.07.2002 - 203 OWI 2011 JS 380/02


Zitat
Zum Gehweg gehören auch der Bordstein sowie die Fläche zwischen Bordstein und Gehwegbefestigung, die von Fußgängern zur Straßenquerung genutzt wird. Fußgänger dürfen Gehwege in ihrer gesamten Breite und denen von ihnen bevorzugten Gehwegteil benutzen
Kommentare zur straßenverkehrsordnung/ Schurig


Zitat (janr @ 12.10.2015, 19:34) *
Las uns erst mal zu den Bildern des TE reden/diskutieren. wavey.gif


Einverstanden. wenn noch Bildere folgen, gern. wavey.gif
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janr
Beitrag 12.10.2015, 18:45
Beitrag #17


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Lass uns erst diskutieren, wenn wir das Thema des TE abgeschloßen haben und deine Links passen hier nicht.

Von oben wird es klar wavey.gif

Rasensteine oder Rasengittersteine sind jedenfalls nicht zum laufen, weil man sich verletzten kann.

Grünstreifen in München auch nicht, sind ja auch immer mit einem Kantstein vom Gehweg abgegrenzt.

Und was deutlich zum Befahren ist (Oberfläche!!!!) ist auch für FZe


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 18:48
Beitrag #18


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Ja, was deutlich zum Befahren ist. Ein Hochbord ist das nicht. Meine Quellen haben dir noch nie gepasst. Du stehst mehr auf "Beispielbilder" aus München. Daran wird sich auch wohl nix ändern.
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janr
Beitrag 12.10.2015, 18:50
Beitrag #19


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Weil deine Quellen zum RL passen.

Warum ist ein Hochbord nie zum Befahren? Wo steht das in der StVO? Ein verschrobene Meinung von jemanden der sich nicht überall auskennt reicht mir nicht als Quelle.

Rasengittersteine sind zum Befahren wie der Asphalt auf der FB.


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 19:01
Beitrag #20


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Seitenstreifen sind unmittelbar neben der Fahrbahn, während Gehwege durch Bordsteine oder auf andere Weise räumlich von der Fahrbahn abgegrenzt sind. Die Definitionen dazu hab ich schon hundertmal verlinkt.
Gehwege im verkehrsrechtlichen Sinn können alle möglichen Oberflächen haben. Es muss sich nur um öffentl. Verkehrsraum handeln.
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rapit
Beitrag 12.10.2015, 19:05
Beitrag #21


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Jetzt hat @erwin den Thread des Eröffners kaputt gemacht, bevor ihm dessen Frage beantwortet wurde.

Die Grundsatzdiskussion gehört in den Monsterfaden, und nicht hierher.

Könnte vielleicht ein Mod die Beiträge, die hier alles kaputtmachen, entfernen, inkl. der völlig unpassenden Urteilszitatbrocken etc.?

Danke.


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 19:08
Beitrag #22


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Unpassend, nicht unbedingt. Die "Gehwegfrage" wurde schon infrage gestellt. Und das weit vor mir. Und nicht einmal vom TE. Der sollte wiederum für sich selbst entscheiden, ob ihm da was weiterhilft.

Ich bin aber auch dafür auf Bilder zu warten.
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janr
Beitrag 12.10.2015, 19:09
Beitrag #23


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Und da drehen wir uns wieder im Kreis.

Ein Bordstein als Abgrenzung von der Fahrbahn ist normal, sagt aber nix darüber aus was auf und nach diesem für eine Fläche ist.

Zu allermeist sind es nun mal Seitenstreifen, dann kommen sogleich Grünstreifen die hier in M den Grünanlagensatzung unterliegen, oft sind es Radwege und am wenigsten kommen gleich danach Gehwege.

Es kommt nicht auf eine Formel an, wie in der Mathematik. Es kommt auf die jeweilige Situation an.

Das was ich verlinkte, also das Luftbild so wie das von mir gemachte Bild der selben Situation zeigt deutlich einen vorhandenen Gehweg, einen vorhandenen Grünstreifen und einen vorhandenen Seitenstreifen. Und das OA achtet penibelst darauf, daß dieser auch zum Parken benutzt wird.

Warum wohl? Weil deine Art irgendweiche nicht passenden Begründungen/Meinungen zu lesen hier nicht zutrifft.

Daher auch immer meine Bitte nach Bildern.


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 19:12
Beitrag #24


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Du stellst eigene Regeln auf zur Unterscheidung von Straßenteilen. Deshalb bringt die Diskussion nix. So wie egentlich immer...
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janr
Beitrag 12.10.2015, 19:27
Beitrag #25


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Nö, nicht eigene Regeln. StVO-Regeln, andere gelten nicht.

Bei bestimmten Situationen kann ein Richter seine Meinung kundtun und urteilen, aber das ist fast nie auf andere Situaitonen anwendbar.

Die Definition, daß ein Seitenstreifen unmittelbar neben der FB ist, vertrete ich ja.

Nur gehört der Bordstein (wie beim Gehweg) bereits zum Seitenstreifen und ein Borstein grenzt so gut wie nie einen Gehweg ab ergo kann nach einen Bordstein nie "immer" ein Gehweg kommen. wavey.gif



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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 19:32
Beitrag #26


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 20:27) *
StVO-Regeln, andere gelten nicht.


Wäre schön, wenn du verkehrsrechtlich anerkannte Definitionen gelten lasen würdest. Nur damit komm ich argumentativ bei dir nicht weiter. Du fängst dann wieder mit "München" an und mit "es gibt da...dies und das.." laugh2.gif
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janr
Beitrag 12.10.2015, 19:41
Beitrag #27


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Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 20:32) *
... Wäre schön, wenn du verkehrsrechtlich anerkannte Definitionen gelten lasen würdest. ...
Du behauptest ja, daß ein Bordstein zwischen zwei Flächen diese in der Art trennen, daß das Wort "unmittelbar" nicht mehr anwendbar ist und so ist jede Fläche nach einem Bordstein nie ein Seitenstreifen.

Allerdings bist du damit in gesamt Deutschland alleine, denn mit Bordsteinen werden Seitenstreifen von der FB abgegrenzt und so sind Seitenstreifen dennoch "unmittelbar" neben der FB.

Wenn du aber mit Schurig kommst (Zum Gehweg gehören auch der Bordstein sowie die Fläche zwischen Bordstein und Gehwegbefestigung, die von Fußgängern zur Straßenquerung genutzt wird.) muß ich dir sagen, daß diese Definition hier nicht passen kann.
Denn dies wird nur auf Stellen angewendet wo der Gehweg am Bordstein endet.

Oder das Hamburger Urteil (Das Parken auf Abstellflächen zu deren Erreichen Fusswege oder Bordsteine überwunden werden müssen, indiziert auch ohne Verbotsbeschilderung ein Parkverbot.) ist schon deshalb nicht überall anwendbar, denn dann könnte ich nicht auf meinen Stellplatz kommen.
Oder andere in die Garage oder du beim einkaufen in die Tief-Hochgarage.

Und dein Huppertz-Zitat (Ein Verstoß gegen § 12 IV Satz 1 StVO (Parken auf Grünstreifen) stellt nur dann eine Ordnungswidrigkeit iSd § 49 I Nr. 12 StVO dar, wenn es sich dabei um eine öffentl. Verkehrsfläche handelt (also zum Gehweg gehört).) zeigt schon, daß es in München nie gelten kann, weil per Stadtsatzung Grünstreifen zu den Münchner Grünanlagen gehören und nicht zu den öffentlichen Verkehrsflächen.
Sie mögen tatsächlich öffentlich sein, aber eben nur "tatsächlich".

Also bringt das auch nix. Passt halt alles nicht oder nur wenn man verdreht denkt und immer FZe beknollen will. wavey.gif
Wärst in Mainz besser aufgehoben. whistling.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 19:49
Beitrag #28


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 20:41) *
Wenn du aber mit Schurig kommst
Oder das Hamburger Urteil...
Und dein Huppertz-Zitat .....


...dann komm ich immer noch mit mehr, als nur mit meiner eigenen Meinung. Letztlich beziehen sich alle auf die verkehrsrechtlich anerkannten Definitionen. Und das mache ich auch.

Die Frage des TE ist Gott sei Dank seit Beitrag 2 schon geklärt.

Edit: Übrigens gilt auch die Münchner Grünanlagensatzung nicht im öffentl. Verkehrsaum. Und ob es sich um eine öffentl. Verkehrsfläche handelt entscheidet wiederum nicht die Satzung, sondern erkennbare Merkmale die für oder gegen eine Öffentlichkeit der Fläche sprechen.
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janr
Beitrag 12.10.2015, 20:00
Beitrag #29


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Zum einem ist das nicht meine Meinung sondern meine Interpretation der StVO und deiner Zitate.

Dann kommt hinzu, daß im zweiten Beitrag zwar erklärt wurde, warum man auf einem Gehweg nicht parken darf, aber es wurde nicht geklärt ob diese Fläche mit Rasengittersteinen (die immer zum Befahren sind und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Gemeine nie Gehweg sein dürften) wirklich ein Gehweg ist.

Zu guter letzt definiert München selber wo ihre Grünalangensatzung gilt und wo nicht.
Dabei findet auf diesen Flächen immer öffentlicher Verkehr statt, aber halt nur "tatsächlich" öffentlicher Verkehr.

All das hilft aber nicht weiter.
Ich verstehe nicht wie man steif und stur behaupten kann, daß ein Seitenstreifen keiner mehr ist, weil ein Bordstein zwischen ihm und einer Fahrbahn ist und daß ein Seitenstreifen immer niedrigen Niveau sein muß.
Das geht halt leider an der Wahrheit und an den Tatsachen vorbei.


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Beitrag 12.10.2015, 20:01
Beitrag #30


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Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 20:49) *
...dann komm ich immer noch mit mehr, als nur mit meiner eigenen Meinung.

Ist nicht nur @janrs Meinung, sondern richtig.

Aber bei Dir ist das schon wieder wie mit dem Geisterfahrer, der meint, alle anderen wären falsch.

Und mit dem ist diskutioeren so sinnlos, wie bislang IMMER und ÜBERALL in JEDEM Faden, wo Du auftauchst, mit Dir. ranting.gif

Deswegen bringt das nichts, und deswegen macht das auch keiner mehr.

Nochmal meine Bitte, den Faden hier zu bereinigen, bevor der TE vollends vergrault wird!

Zitat (janr @ 12.10.2015, 21:00) *
Ich verstehe nicht wie man steif und stur behaupten kann, daß ein Seitenstreifen keiner mehr ist, weil ein Bordstein zwischen ihm und einer Fahrbahn ist

@janr: Das ist so, wie der Geisterfahrer, der behauptet, alle anderen fahren falsch. Gib es auf!


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 20:13
Beitrag #31


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Argumente hab ich da ebend auch nicht gelesen. Nur sinngemäß: "das ist so". Und auch das hat schon Tradition. Und wie immer muss das ausreichen und überzeugen. Und wenn "das ist so" nicht überzeugt, dann wird es meistens persönlich. Mit Begriffe wie "Geisterfahrer" gehts schon los. Aber nicht das ich deswegen überrascht wäre. dry.gif

Zitat (mir @ 12.10.2015, 16:48) *
Auf einem Gehweg ohne weitere Beschilderung oder Markierung ist parken verboten.


Zustimmung
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janr
Beitrag 12.10.2015, 20:14
Beitrag #32


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Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 21:13) *
...
Zitat (mir @ 12.10.2015, 16:48) *
Auf einem Gehweg ohne weitere Beschilderung oder Markierung ist parken verboten.
Zustimmung
Auch von mir Zustimmung.

Aber das gilt halt auch nur für einen Gehweg. cool.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 20:29
Beitrag #33


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Zitat (rapit @ 12.10.2015, 21:01) *
Ist nicht nur @janrs Meinung,...


Meinetwegen auch Mehrheitsmeinung. Aber:
Zitat
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn! Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen.
Friedrich Schiller wavey.gif


Zitat (rapit @ 12.10.2015, 21:01) *
...Das ist so, wie der Geisterfahrer,...

na klar:
Zitat
Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.
Johann Wolfgang von Goethe

Zitat (rapit @ 12.10.2015, 16:54) *
"Rasensteine" sind doch bestimmt Rasengittersteine. Und das ist dann definitiv kein Gehweg.


Nach welcher Definition?
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janr
Beitrag 12.10.2015, 20:33
Beitrag #34


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Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 21:29) *
... Nach welcher Definition?

Nach der, daß ein Gehweg für Fußgänger gedacht und hergerichtet ist.

Aber Rasengittersteine sind Fahrwege die optisch unaufdringlich sein sollen.
Sie sind für Belastungen von mehreren Tonnen und haben so große löcher, daß man als Fußgänger sich die Haxn bricht.

So kann es nicht für Fußgänger sein (Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde) und so kann es kein Gehweg sein.

Was ist länglich und neben der Fahrbahn und ausreichend befestigt? ... whistling.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 20:51
Beitrag #35


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 21:33) *
Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 21:29) *
... Nach welcher Definition?

Nach der, daß ein Gehweg für Fußgänger gedacht und hergerichtet ist.


Das, ja. Und ob er das ist erkennt man daran:
Zitat
Der Gehweg

ist ein von der Fahrbahn räumlich getrennter, idR durch einen Bordstein abgegrenzter, deutlich durch Pflasterung oder auf sonstige Weise erkennbarer, für die Fußgänger eingerichteter und bestimmter Teil der Str (OLG Karlsruhe NZV 04, 271; DAR 00, 307; Dü DAR 96, 244; eine teilweise Bepflanzung steht dem nicht entgegen (OLG Düsseldorf NZV 94, 372; OLG Hamm DAR 94, 409)


Aber wir werden uns nicht einig. Du fährst auch über hohe Bordsteine... wavey.gif
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janr
Beitrag 12.10.2015, 20:59
Beitrag #36


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Zitat
... idR durch einen Bordstein abgegrenzt ...
Heist aber nicht "immer".

Gehwege die bis an die FB heranreichen, da geb ich dir ja recht, daß dort der Bordstein die Grenze ist und das dieser zum Gehweg gehört.

Aber diese Situation ist keine die immer und überall vorherrscht.

Es gibt ja auch noch Radwege die zwischen Gehweg und Bordstein sind, dann gibt es noch Grünstreifen, dann geht beides.

Zu guter letzt kommen noch Seitenstreifen die ihrerseits mit einem Bordstein von der Fahrbahn und dann noch mit einem Bordstein vom Grünstreifen abgegrenzt sind.

Die Kombinationsmöglichkeit ist dermaßen unausschöpflich, daß diese eine Definition die du immer wieder zitierst zu 90 bis 99 % nicht hinhaut.

Das solltest du halt mal mit bedenken.

Hinzu kommt, daß wir gar nicht wissen, wie der Übergang von von Fahrbahn zu den Rasengittersteinen beim TE verläuft, da wir von ihm noch kein Foto haben.
Das ist halt jetzt blöd, daß du schon zitiert hast, wo noch keiner weis ob es passt.

Aber egal: Zitat ist zitat und jetzt muß alles haargenau nach dem Zitat gelten. rolleyes.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 21:06
Beitrag #37


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Ich habe kein Problem damit Gehwege von Seitenstreifen zu unterscheiden, wenn man sich an die Definitionen hält. Seitenstreifen sind "unmittelbar" neben der Fahrbahn, Gehwege sind hingegen abgegrenzt, räumlich von der Fahrbahn getrennt, durch Bordsteine oder anderweitig. Die Oberfläche ist freilich kein Unterscheidungsmerkmal. Sowohl Gehwege als auch Seitenstreifen können bsw. unbefestigt sein.
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janr
Beitrag 12.10.2015, 21:10
Beitrag #38


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Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 22:06) *
... Gehwege sind hingegen abgegrenzt, räumlich von der Fahrbahn getrennt, durch Bordsteine oder anderweitig. ...
Dann bist du der einzige der hier einen Gehweg sieht.


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 21:17
Beitrag #39


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Wie ich schon tausendfach sagte. Und dein Beispiel passt da ziemlich genau:
Zitat (erwin_a @ 26.08.2015, 18:51) *
Hinter einem hohen Bordstein wird sich eher kein Seitenstreifen befinden. Und hinter einem flachen Bordstein wohl nur dann, wenn es sich um eine bauliche Gestaltung, etwa eine aus dem Gehweg ausgesparte Parkbucht handelt.


Schliesslich ist die Parkbucht nach hinten auch nochmal abgegrenzt, bsw. durch Bordstein. Abgesehen schon vom Höhenunterschied.
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janr
Beitrag 12.10.2015, 21:30
Beitrag #40


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Jetzt kommst du wieder mit dem Höhenunterschied der aber nirgends erwähnt wird.

Den Seitenstreifen den ich verlinkte der hat einen Bordstein und so grenzt er nicht unmittelbar an die FB - deine Worte.

Und darauf kommt es doch an.

Es gibt doch ständig Bordsteine niedrigen Nieveaus die nicht nur Seitenstreifen abgrenzen und wenn ein Gehweg danach kommt kann auch ein niedriger Bordstein diesen abgrenzen.

Auf die Höhe kommt es nicht mal bei einer Einfahrt an. Also lass mal die Höhe egal sein. wavey.gif

Noch was (ich klickte auf "Antworten" und nciht auf "Bearbeiten" wink.gif )

Damit ein Gehweg nicht in den Grünstreifen abbricht - unter ihm ist ja Kies und Sand - braucht er einen einbetonierten Rand, eine art Kantstein.
In aller Regel viel schmäler als ein Bordstein. Auch Rasengittersteine brauchen so etwas, baut man es richtig.

Wenn es also beim Seitenstreifen ausreicht, daß ein weiterer Randstein zum Grünstreifen und dort ein weiterer zum Gehweg ist, daß der Bordstein zwischen Seitenstreifen und FB irrelevant wird, dann muß ich dir sagen @erwin, daß dies auch bei den Hochbordrasengittersteinen so ist.

Es gibt eine Abgrenzung zum Grünstreifen und dann eine weitere zum Gehweg. wavey.gif


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erwin_a
Beitrag 12.10.2015, 21:38
Beitrag #41


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 22:22) *
Den Seitenstreifen den ich verlinkte der hat einen Bordstein und so grenzt er nicht unmittelbar an die FB - deine Worte.


..ist in dem Fall eher eine Parkbucht, die nur begrifflich den Seitenstreifen untergeordnet wird. Auf einen Bordstein kann es da nicht ankommen. Das hab ich auch seit je her so vertreten und entspricht auch so der Rechtsprechung.
Insofern bleib ich mir treu:
Zitat
Zitat (erwin_a @ 02.08.2014, 17:11) *

Über den Bordstein fahren ist jedenfalls grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme wären etwa vom Gehweg ausgesparte Parkbuchten oder das Überfahren zum Erreichen von Grundstücken auf besonders befestigten Überfahrten.


Edit: Gute Nacht! Wir haben das hundertmal durchgekaut und drehen uns ohnehin nur im Kreis. Da geh ich nun lieber ins Bett, weil davon hab ich mehr. sleep.gif
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janr
Beitrag 12.10.2015, 21:57
Beitrag #42


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Auf der anderen Straßenseite stehen FZe entlag der Fahrbahn und dort ist auch ein Bordstein zur Abgrenzung zur FB.

Und daß ein Seitenstreifen keiner mehr ist, weil man quer steht ist auch eine Erfindung von dir.

Eine Parkbucht wurde aber schon von anderen "Gelehrten" die du zitierst als Seitenstreifen mit anderen Namen definiert.

Schlaf mal drüber wavey.gif


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Beitrag 13.10.2015, 05:31
Beitrag #43


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Ich denke, der TE hat bereits früh begriffen, dass er seinen Kleinlaster nicht auf dem "Gehweg" abstellen darf, sondern nur auf der Fahrbahn oder dem "Seitenstreifen", soweit vorhanden.
Was es davon ist, will er wohl selbst herausfinden. Rasengittersteine sind schon mal ein guter Hinweis, vielleicht ruft er ja bei der zuständigen Behörde an, wie die das sieht. Ich würde den Kontakt per Email suchen, damit man die Antwort schriftlich hat.
In Bottrop jedenfalls waren oft Seitenstreifen zum Parken auf dem Hochbord ohne abgesenkten Bordstein. Vielleicht ein Deal mit den örtlichen Werkstätten, damit die ab und zu mal Spuren einstellen und Radlager wechseln können.

PS: Jehova


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erwin_a
Beitrag 13.10.2015, 05:56
Beitrag #44


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Zitat (janr @ 12.10.2015, 22:57) *
Und daß ein Seitenstreifen keiner mehr ist, weil man quer steht ist auch eine Erfindung von dir.


Das hab ich so nie behauptet! no.gif
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janr
Beitrag 13.10.2015, 10:38
Beitrag #45


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Zitat (erwin_a @ 12.10.2015, 22:38) *
Zitat (janr @ 12.10.2015, 22:22) *
Den Seitenstreifen den ich verlinkte ...


..ist in dem Fall eher eine Parkbucht, ...
Zitat (erwin_a @ 13.10.2015, 06:56) *
... Das hab ich so nie behauptet! no.gif
qed crybaby.gif


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durban
Beitrag 13.10.2015, 10:55
Beitrag #46


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Schade, dass wir kein Bild vom Parkplatz des TE haben.

Beim Beispielbild von @janr sehe ich einen Park- oder Seitenstreifen (wie Ihr jetzt auf quer oder längs kommt verstehe ich nicht). Das verträgt sich auch mit @erwins Definition, denn trotz Hochbord grenzt dieser unmittelbar an die Fahrbahn.

Ich würde aber nicht so weit gehen, dass Rasengittersteine nie Gehwegbestandteil sein können.


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janr
Beitrag 13.10.2015, 11:19
Beitrag #47


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Zitat (durban @ 13.10.2015, 11:55) *
...
Ich würde aber nicht so weit gehen, dass Rasengittersteine nie Gehwegbestandteil sein können.
Davon geh ich auch nicht aus, aber davon, daß sie es nie sein dürften.

Ich hab gern Cowboystiefel an, manche Frauen laufen nur in Stöckelschuhen herum, da ist ein normales sicheres Laufen nicht mehr sichergestellt.
Daher hab ich immer die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde eingebracht.
Von daher kann eine Fläche mit Rasengittersteinen kein Gehweg darstellen, weil ja ein Gehweg (wie ja das OLG sagt) ein durch Pflasterung oder auf sonstige Weise erkennbarer, für die Fußgänger eingerichteter und bestimmter Teil der Straße ist.

Da ja Rasengittersteine dann in Frage kommen, wenn man eine befahrbare Fläche optisch "hübsch" gestalten will und man sich als Fußgänger eher die Haxn bricht kann diese Pflasterung nicht für Fußgänger eingerichtet worden sein.

Wenn das eine Gemeinde dennoch so macht, kann sie einem VT nicht vorwerfen, daß er sich falsch verhält, weil ja die Fläche nicht zum Gehen geeignet ist, wohl aber zum Befahren. wavey.gif


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erwin_a
Beitrag 13.10.2015, 11:54
Beitrag #48


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@janr, die Aussage: "das hab ich so nie behauptet" bezog sich eindeutig auf "weil man quer steht". Diese Begründung hattest du mir unterstellt. Von "quer stehen" war keine Rede.
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janr
Beitrag 13.10.2015, 12:11
Beitrag #49


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Dann hab ich dich missverstanden.

Ich dachte du degradierst den Seitenstreifen (ein Standardmodell erster Güte) zu einer Parkbucht, damit es besser in deine Argumentation passt.


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durban
Beitrag 13.10.2015, 12:25
Beitrag #50


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Zitat (janr @ 13.10.2015, 12:19) *
Ich hab gern Cowboystiefel an, manche Frauen laufen nur in Stöckelschuhen herum, da ist ein normales sicheres Laufen nicht mehr sichergestellt.
Daher hab ich immer die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde eingebracht.


Sagen wir es so: Wenn nur alle Flächen Gehweg wären, bei denen man bequem und gefahrenfrei laufen kann, würden die Hälfte aller Gehwege in Berlin keine Gehwege mehr. laugh2.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 09:08