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> Breite von Autobahnen
Gast_Eric_*
Beitrag 19.08.2004, 14:15
Beitrag #1





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Moin,

kann mir jemand sagen, welche Breite unsere Autobahnen haben?
Gibt es evtl Vorschriften aus welchen hervorgeht, wie breit jede Spur, der Standstreifen und der Mittelstreifen sein müssen?

Grüße, Eric
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Andreas
Beitrag 19.08.2004, 14:28
Beitrag #2


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Es kommt darauf an, nach welchem Regelquerschnitt die Autobahn gebaut wurde, i. d. R. hat ein Fahrstreifen eine Breite von 3,75 m (manchmal auch nur 3,50 m). Der Mittelsteifen soll 3 m breit sein, der Standstreifen i. d. R. 2,50 m (ausnahmsweise auch einmal 2,0 m). Ausrechnen kannst du es jetzt selbst. cool.gif


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Peter Lustig
Beitrag 19.08.2004, 14:28
Beitrag #3


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Es gibt amtliche Richtlinien für den Bau von Straßen, die alle möglichen Anforderungen enthalten. Ohne nachgeschaut zu haben, denke ich, dass sich dort auch Angaben über Autobahnen finden.
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Alex_04
Beitrag 19.08.2004, 14:30
Beitrag #4


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Ja.
Ein Autobahnfahrstreifen ist i.d.R. 3,75 m breit.
Bei neueren dreispurigen Autobahnen kann es glaub ich auch sein, dass der linke Fahrstreifen nur 3,50 m hat.

Die gesamten Fahrbahnquerschnitte kannst du in der RAS-Q ("Richtlinien zur Anlage von Straßen, Teil Querschnitte") nachlesen.
Dort steht alles zu Mittelstreifenbreiten, Standstreifenbreiten usw. drin.
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Andreas
Beitrag 19.08.2004, 14:31
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 19.08.2004, 15:28)
Es gibt amtliche Richtlinien für den Bau von Straßen, die alle möglichen Anforderungen enthalten.

RAS-Q (Richtlinie zur Anlage von Straßen - Querschnitte).


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Gast_Eric_*
Beitrag 19.08.2004, 14:48
Beitrag #6





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Das ging aber schnell!!! smile.gif

Alte Autobahnen mit 4 Fahrspuren, einem Mittelstreifen und 2 Standspuren, da kommt man ja schnell auf einige Meter. Etwa 24 m könnten es nach meiner Schätzung sein.

Anscheinend sind aber nicht alle Autobahnen mit einer wie oben geschilderten Aufteilung gleich breit.

Grüße Eric
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Alex_04
Beitrag 19.08.2004, 15:13
Beitrag #7


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Zitat
Etwa 24 m könnten es nach meiner Schätzung sein.


Der breitest mögliche Querschnitt ist alles in allem sogar 35,5 m breit (dreispurig).

Zitat
Anscheinend sind aber nicht alle Autobahnen mit einer wie oben geschilderten Aufteilung gleich breit.


Neuerliche auf jeden Fall. Natürlich gibt es Altbestände und Ausnahmen.
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Alex_04
Beitrag 19.08.2004, 15:25
Beitrag #8


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Nochmal genauer:

Bankett 1,50 m
Standstreifen 2,50 m
Schutzstreifen 0,50 m
1. Fahrspur 3,75 m
2. Fahrspur 3,50 m
3. Fahrspur 3,50 m
Schutzstreifen 0,75 m
Mittelstreifen 3,50 m
Schutzstreifen 0,75 m
3. Fahrspur 3,50 m
2. Fahrspur 3,50 m
1. Fahrspur 3,75 m
Standstreifen 2,50 m
Bankett 1,50 m

Macht genau 35,5 m.
Ist aber Regelquerschnitt, wie er im Buche steht, Abweichungen möglich.
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Achim
Beitrag 20.08.2004, 06:42
Beitrag #9


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Guggst Du hier, hast Du sogar Bild wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.08.2004, 13:48
Beitrag #10





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Herzlichen Dank für die ganzen Informationen! wavey.gif

Hintergrund meiner hier gestellten Frage ist folgender:
Eine Reihe von Autobahnabschnitten war in der Zeit des Kalten Krieges vorbereitet für sog. Notlandeplätze. Ich denke z.B. nur amal n einen Abschnitt von vielen im Bundesgebiet auf der A 57 zwischen Alpen und Sonsbeck am Niederrhein, der als letzte Maßnahme in dieser Art Mitte der Achtziger Jahre realisiert wurde.
Es soll NATO-Vorschriften geben, die von 30 Metern Breite für diese NLP ausgegangen sind.

Viele Grüße, Eric
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Alex_04
Beitrag 20.08.2004, 14:00
Beitrag #11


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Vielleicht findest du ja auch hier noch Infos über diese Frage.
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Peter Lustig
Beitrag 20.08.2004, 17:48
Beitrag #12


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Zitat (Guest @ 20.08.2004, 14:48)
Herzlichen Dank für die ganzen Informationen! wavey.gif

Hintergrund meiner hier gestellten Frage ist folgender:
Eine Reihe von Autobahnabschnitten war in der Zeit des Kalten Krieges vorbereitet für sog. Notlandeplätze. Ich denke z.B. nur amal n einen Abschnitt von vielen im Bundesgebiet auf der A 57 zwischen Alpen und Sonsbeck am Niederrhein, der als letzte Maßnahme in dieser Art Mitte der Achtziger Jahre realisiert wurde.
Es soll NATO-Vorschriften geben, die von 30 Metern Breite für diese NLP ausgegangen sind.

Viele Grüße, Eric

Für solche spezifischen Angelegenheiten wirst Du in den einschlägigen Standardbestimmungen und -richtlinien vermutlich nichts finden. Soweit solche Ausbauten erfolgt sind, wird dies mit Sicherheit als Einzelmaßnahme durchgeführt worden sein. Die Fahrstreifen werden auf diesen Abschnitten auch nicht breiter markiert sein als auf anderen.

Ich weiß noch von einem solchen Abschnitt auf der A8 bei Leipheim/Ulm, der noch aus der Zeit des 3. Reichs stammte. Hier hatte man zwischen den beiden jeweils zweispurigen Richtungsfahrbahnen mit Seitenstreifen auch den Mittelgrünstreifen befestigt. Ob diese Strecke immer noch existiert, ist mir allerdings nicht bekannt.
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