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> KFZ Steuer wird nicht abgebucht
peanut
Beitrag 18.08.2015, 11:25
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

folgendes Szenario:

Habe vor ziemlich genau 2 Jahren ein Motorrad gekauft und ordnungsgemäß zum 1.8.2013 angemeldet. Ich erhielt auch kurz darauf den Steuerbescheid und die KFZ Steuer in Höhe von 14€ (für die restliche Saison) wurde von meinem Konto abgebucht.

Für das Jahr 2014 wurde dann überraschenderweise nix abgebucht (wäre doch zum 1.8.2014 fällig gewesen, oder?) und auch für das aktuelle Jahr 2015 ist nix von meinem Konto abgebucht worden bzw. habe ich einen Steuerbescheid bekommen.

Das Konto war durchgehend gedeckt und eine Abbuchungsgenehmigung ist erteilt.

Meine Frage ist nun - unabhängig davon dass ich das als guter Bürger natürlich melden müsste - ob irgendwelche rechtlichen Konsequenzen auf mich zukommen können, wenn ich das einfach so weiterlaufen lasse.

Beste Grüße
Christian
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ilam
Beitrag 18.08.2015, 13:49
Beitrag #2


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Die KFZ-Steuer wurde inzwischen ja umgestellt, statt Finanzamt ist inzwischen der Zoll zuständig.

Der Zoll meldet sich -im Gegensatz zu den Finanzämtern- nicht, es gibt keinen neuen Steuerbescheid und auch keine Mahnungen.
Zahlungspflichtig bist Du trotzdem.

Wenn also tatsächlich nichts abgebucht wurde (weder vom Zoll noch der Bundeskasse) solltest Du Dich schleunigst mit dem Zoll in Verbindung setzen...
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Bielo
Beitrag 18.08.2015, 13:55
Beitrag #3


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Bei einer vorhandenen Abbuchungserlaubnis brauchte man bei der Umstellung nichts unternehmen. Diese gilt beim Zoll fort.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.08.2015, 14:00
Beitrag #4


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Es müsste dann aber eine Benachrichtigung durchden Zoll erfolgen im Sinne von "Hey, wir sind der Zoll; wir kassieren in Zukunft Deine Kfz-Steuer; Steuerbescheid und Abbuchungsvollmacht gelten weiterhin."

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Taizee
Beitrag 18.08.2015, 14:00
Beitrag #5


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Dennoch würde ich mich um eine Klärung der Angelegenheit bemühen. Wenn du mal ein Fz. anmelden willst dann könnten sich wegen der Steuerschuld Probleme auftun und die Zulassung würde verwehrt werden.
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peanut
Beitrag 18.08.2015, 14:06
Beitrag #6


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Das habe ich vielleicht vergessen zu erwähnen. Vergangenen Oktober habe ich ohne Probleme ein weiteres KFZ anmelden können.

Ich gehe davon aus, dass ich bei der Umstellung von Finanzamt auf Zoll einfach vergessen worden bin. Derweiteren ist ja eine korrekte Abbuchungserlaubnis erteilt worden. Ich sehe also keinen Fehler bei mir.

Die Frage ist nur, ob diese Argumentation rechtlich einwandfrei ist, oder ob ich den kürzeren ziehen würde.
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Bielo
Beitrag 18.08.2015, 14:09
Beitrag #7


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Also hast du vom Zoll nie eine Info bekommen, dass sie ab sofort zuständig sind?
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ilam
Beitrag 18.08.2015, 14:11
Beitrag #8


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Zitat (peanut @ 18.08.2015, 15:06) *
Die Frage ist nur, ob diese Argumentation rechtlich einwandfrei ist, oder ob ich den kürzeren ziehen würde.


Das alles ändert nichts daran, dass die Steuer fällig ist.

Was willst Du? Um die Zahlung dauerhaft herumkommen? Das wird nix.


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peanut
Beitrag 18.08.2015, 14:23
Beitrag #9


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Zitat (Bielo @ 18.08.2015, 15:09) *
Also hast du vom Zoll nie eine Info bekommen, dass sie ab sofort zuständig sind?



Richtig. Nix bekommen, jedenfalls nicht für das Motorrad. Für das neu angemeldete Auto hat der Zoll korrekt abgebucht.


Zitat (ilam)
Was willst Du? Um die Zahlung dauerhaft herumkommen? Das wird nix.


Nein, es ist nicht meine Absicht Steuern zu hinterziehen, aber ich möchte dem Zoll nicht auch noch dabei helfen sie zu kassieren, WENN der Fehler nicht bei mir liegt. Und so weit ich weiß verjähren Steuerschulden nach 4 Jahren.

Ich hoffe dass kommt jetzt richtig rüber.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.08.2015, 14:26
Beitrag #10


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Ich hab mal gehört, dass auch DANN Verzugszinsen fällig werden, wenn die Finanzbehörden selbst den rechtzeitigen Einzug verschlampt haben...whistling.gif
Nachhaken würde sich also lohnen, solange Dein Konto nicht im Dispo (oder gar noch darüber...) ist.
Doc


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Bielo
Beitrag 18.08.2015, 14:28
Beitrag #11


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.08.2015, 15:26) *
Ich hab mal gehört, dass auch DANN Verzugszinsen fällig werden, wenn die Finanzbehörden selbst den rechtzeitigen Einzug verschlampt haben...whistling.gif


Echt? Für mich ein Unding. Wie wurde das begründet?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.08.2015, 14:33
Beitrag #12


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Wie gesagt: KEIN Säumniszuschlag und KEINE besonders hohen "Strafzinsen", sondern irgendein Zinssatz, den das Finanzamt als "normal" ansieht.
Begründet wurde das wahrscheinlich GAR nicht. Ich muss das entsprechend Finanzgerichts-Urteil mal raussuchen.

WENN das Finanzamt das begründet, dann wahrscheinlich mit:
"Du, lieber Steuerzahler, hast ja über das Geld, das EIGENTLICH uns zugestanden hätte, die ganzer Zeit selbst verfügen konnen; hast es also entweder für Dich "arbeiten" lassen können - oder die entsprechenden Dispo-Zinsen gespart... whistling.gif"

Doc


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K0nsch
Beitrag 18.08.2015, 14:55
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.08.2015, 15:33) *
hast es also entweder für Dich "arbeiten" lassen können


Damit kann man doch heutzutage gar nicht mehr argumentieren thread.gif


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Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
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geckolino
Beitrag 18.08.2015, 17:05
Beitrag #14


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Zitat (Bielo @ 18.08.2015, 14:55) *
Bei einer vorhandenen Abbuchungserlaubnis brauchte man bei der Umstellung nichts unternehmen. Diese gilt beim Zoll fort.

Bei der Umstellung von Finanzamt auf Zoll sind wohl teilweise die Lastschriftmandate verloren gegangen, war bei meinem Auto auch so.
Da kam dann auch irgendwann eine Zahlungserinnerung, auf Nachfrage kam dann diese Erklärung, mit den Formularen für ein neues Lastschriftmandat direkt im Anhang.
Fairerweise wurden aber keinerlei Mahnungs- oder Verzugsgebühren verlangt.



--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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UX3
Beitrag 19.08.2015, 15:23
Beitrag #15


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Wurde nachweisbar dem Finanzamt/Zoll die Möglichkeit zur Abbuchung der Steuern gegeben, würde ich mich zurücklehnen und auf die Verjährung warten.
Es können weder Verzugszinsen nach BGB anfallen noch finde ich in der AO eine einschlägige Verzinsungsvorschrift für diesen Fall. Auch Säumniszuschläge drohen nicht, da nicht der Steuerpflichtige für die verspätete Zahlung verantwortlich ist.
Doc meint wahrscheinlich die Zinsen nach §233a AO, der aber erstens nur für die dort erwähnten Steuerarten gilt und zweitens eine späte Festsetzung, nicht nur eine späte Erhebung, voraussetzt.
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Freisinn
Beitrag 20.08.2015, 10:51
Beitrag #16


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Zitat (UX3 @ 19.08.2015, 16:23) *
Wurde nachweisbar dem Finanzamt/Zoll die Möglichkeit zur Abbuchung der Steuern gegeben, würde ich mich zurücklehnen und auf die Verjährung warten.


Das dauert aber noch bis 31.12.2018.
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UX3
Beitrag 20.08.2015, 15:16
Beitrag #17


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Daher ja zurücklehnen und bequem machen laugh.gif
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der_nutzer
Beitrag 20.08.2015, 21:35
Beitrag #18


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Ich musste leider andere Erfahrungen machen. Die Zulassung eines PKW wurde verwehrt, da Kfz-Steuer ausstünde.
Wenige Euro für ein Moped, welche jahrelang durch Abbuchung problemlos das Konto wechselten.
Ein Paradebeispiel für die deutsche Bürokratie! Der Zollbeamte meinte leise, dass er täglich so etwas erlebe.
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SCFrame
Beitrag 20.08.2015, 22:41
Beitrag #19


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Das mit der Änderung über den Zoll ist gänzlich an mir vorbeigegangen ehrlich gesagt.

Meine letzte Abbuchung für die Steuern war vom Finanzamt wenn ich mich recht entsinne. Wurde das bereits in allen Bundesländern umgestellt? Ich weiß auch nicht mehr wann ich die gesehen habe. Eine Abbuchung vom Zoll wäre mir vermutlich aufgefallen.

Definitiv werde ich aber nicht tätig. Das sollen die schön selber verwalten. Bei den Negativ-Zinsen aktuell müssten die mir dann ja eigentlich etwas Steuerschuld erlassen. biggrin.gif

Kann mich auch nicht an ein Schreiben vom Zoll erinnern. Naja, ich werd ja auch nicht jünger. wink.gif

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NinjaBiker
Beitrag 24.08.2015, 13:12
Beitrag #20


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Die Übernahme der Verwaltung und die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer wurde zum 01.07.2014 durch den Zoll bzw. die Zollverwaltung übernommen. Seit dem wurden die Lastschriftmandate durch die Zulassungsstellen gesammelt, dann an den Zoll geschickt und dort die benötigten Werte erfasst.

Das davor bei der Übergabe von den Finanzämtern zur Zollverwaltung bei ca. 60 Millionen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern auch mal Fehler passieren können, sollte nachvollziehbar sein rolleyes.gif

Informationen dazu findet man hier


Relevant ist jetzt eventuell folgende Information unter Fragen+Antworten: "Zahlungserinnerungen werden durch die Zollverwaltung nicht versandt."

Ansprechpartner ist im Normalfall das nächstliegende Hauptzollamt, siehe hier


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- Kawasaki Ninja ZX-10R, Modell 2006, EZ Februar 2008, 998 ccm, 179 PS => 2019er ZX-10R coming soon..
- Opel Vectra C GTS, EZ April 2003, 3.2l V6, 211PS
- Opel Insignia ST OPC, EZ September 2016, 2.8l Turbo, 325PS
- Fahrrad im Cruiser-Style
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Ritsabs
Beitrag 25.08.2015, 16:40
Beitrag #21


Neuling


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bei mir passierte nach der Umstellung nichts außergewöhnliches, alle bekamen ihren Anteil tongue.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 12:22