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> Führerschein als deutscher Bürger in Griechenland machen
Linoldo
Beitrag 11.08.2015, 20:46
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend und Hallo,

ich wohne in Deutschland und habe seit 7 Jahren meinen Autoführerschein. Ich würde gerne meinen Motorradführerschein in Griechenland machen da mir ein Bekannter von dort mir diesen Tipp gegeben hat.

Nun wollte ich hier noch mal nachhören ob jemand Erfahrungen damit hat. Habe hier auch schon 2-3 Themen durchgelesen. Dort hieß es, mit Kontakten ist es möglich.. Jedoch waren diese Themen schon 5-9 Jahre alt. Gibt es Änderungen evtl..?

Folgende Fragen habe ich:

Ist es generell möglich als deutscher seinen Motorradführerschein dort zu machen?

-wenn ja, gibt es Erfahrungen? Wie laufen die Prüfungen? Preise? etc..)


Muss man den Führerschein nach Erwerb in Deutschland ummelden??


Welche eventuelle Probleme könnte es geben?


Ich hoffe auf Hilfe und würde mich freuen auf Antworten von "wissenden" smile.gif



Liebe Grüße, Linoldo
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mir
Beitrag 11.08.2015, 20:47
Beitrag #2


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Wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast, kannst Du die Fahrerlaubnis nicht in Griechenland erwerben.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Linoldo
Beitrag 11.08.2015, 21:07
Beitrag #3


Neuling


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Hi,

das ging ja sehr schnell.. vielen Dank dafür erst einmal.

Meinen ständigen Wohnsitz habe ich in Deutschland, ja. Aber auch hier wurde in anderen Themen geschrieben das dass nur eine Sache vom Land ist. Heißt, wenn man einen Kontakt hat, ist es wohl auch so möglich.. Hast Du andere Erfahrungen?

Bzw. soll es auch Möglichkeiten geben die Wohnhaft "sich zu beschaffen"…weiß noch nicht welche Ideen man hier meinen könnte.. Vielleicht sowas wie ein "Praktikum" in einem Hotel!? Langt es wenn es auf einem offiziellen Schreiben von einem Hotel steht?! hm..

Liebe Grüße
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HaWeThie
Beitrag 11.08.2015, 21:14
Beitrag #4


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Du willst jetzt ehrlich Tipps für Gesetzverstöße?


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durban
Beitrag 11.08.2015, 21:20
Beitrag #5


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Möglicherweise waren die von Dir angesprochenen Links so alt, dass sie die aktuelle Gesetzeslage nicht berücksichtigen.

In der aktuellen Fassung heißt es in § 28 FeV:

Zitat
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen ... im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. ...

(3) (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,

...

2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben, ... .


Jedes "Tricksen" ist also ein Risikospiel, falls die Sache einmal auffliegt - denn die EU-FE ist nicht gültig, wenn der angegebene Wohnsitz in wahrheit nicht existiert hat.

MfG
Durban smile.gif


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Linoldo
Beitrag 11.08.2015, 21:24
Beitrag #6


Neuling


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Ich denke nicht das es ein Gesetzverstoß ist, wenn man sagt ob es eine Sache vom jeweiligen Land (hier Griechenland) ist. Wenn dort jemand sitzt und auf einem Dokument unterschreibt das man eine bestimmte Anzahl an Tagen vor Ort war, ist dass vielleicht ein Verstoß. Jedoch etwas dazu zu sagen, ob jemand Erfahrungen hat ist definitiv kein Verstoß..

Ebenfalls nicht, wenn man sagt was man vorlegen muss um zu bestätigen das man so und so lange im Land ist..

@Durban,

vielen Dank. Du hilfst sehr weiter! wink.gif

In einem weiteren Thema hatte ich gelesen das Deutschland einen Führerschein nicht anzweifeln, bzw. nicht bei jeweiligen Land nachfragen darf… Weißt du etwas darüber?

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Ernschtl
Beitrag 11.08.2015, 21:40
Beitrag #7


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QUOTE (Linoldo @ 11.08.2015, 22:24) *
Ich denke nicht das es ein Gesetzverstoß ist, wenn man sagt ob es eine Sache vom jeweiligen Land (hier Griechenland) ist.
Ist es aber nicht. Es ist eine EU Sache,
QUOTE
In einem weiteren Thema hatte ich gelesen das Deutschland einen Führerschein nicht anzweifeln, bzw. nicht bei jeweiligen Land nachfragen darf… Weißt du etwas darüber?
Sie fragen mit absoluter Sicherheit nach.

Edit: wie gut ist eigentlich dein griechisch?


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durban
Beitrag 11.08.2015, 21:59
Beitrag #8


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Zitat (Linoldo @ 11.08.2015, 22:24) *
In einem weiteren Thema hatte ich gelesen das Deutschland einen Führerschein nicht anzweifeln, bzw. nicht bei jeweiligen Land nachfragen darf… Weißt du etwas darüber?


Wo hast Du das gelesen?

Meines Erachtens spricht nichts dagegen, dass die FeB auf einen entsprechenden Verdacht hin im Ausstellerstaat nachfragt. Aber genau das muss die Behörde eben tun, denn es reichen nicht "irgendwelche" Informationen nach § 28 FeV, sondern es müssen Informationen aus dem Ausstellerstaat sein.

Was übrigens von vorne herein in Deutschland ungültig wäre, wäre ein griechischer Führerschein, auf dem der deutsche Wohnsitz vermerkt ist (so wurde das früher in CZ und PL zu den Hochzeiten des Führerscheintourismus gemacht; diese Zeiten sind aber vorbei).



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cowboy70
Beitrag 12.08.2015, 08:28
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 11.08.2015, 21:47) *
Wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast, kannst Du die Fahrerlaubnis nicht in Griechenland erwerben.


Wer sagt das?
Quelle?

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ilam
Beitrag 12.08.2015, 08:31
Beitrag #10


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Erwerben darf man schon. Nur ist er in Deutschland dann nicht gültig.
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cowboy70
Beitrag 12.08.2015, 08:36
Beitrag #11


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Ich habe mehrere Angestellte, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben in Polen geboren sind, dessen Führescheine in England, Italien und Frankreich ausgestellt wurden, jetzt hier in Deutschland fahren.

Was soll daran illeagl sein?


Die Führerscheine wurden in den entsprechenden EU-Ländern verlängert und dort ausgestellt.
Dann läuft der Arbeitsvertrag aus und die Fahrer bekommen einen euen Job in Deutschland.

Nach den Äußerungen hier, die gemacht wurden, müssten die Fahrer ihre Fahrerkarten und Führerscheine, noch vor dem Ablauf der 5 Jahre, wieder erneuern lassen.
Selbst wenn sie nur ein halbes Jahr alt wären. wacko.gif


Es gibt einen Fahrer, dessen Führerschein in Polen ausgestellt ist und die Fahrerkarte in England.

Seltsam, dass die BAG und das Gewerbeaufsichtsamt nach Kontrollen noch nie etwas auszusetzen hatten.

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Kai R.
Beitrag 12.08.2015, 08:48
Beitrag #12


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@Linoldo: Du fragst hier, bekommst Antworten und weißt es dann besser?

Es gilt die 185-Tage Regel: so lange muss man in dem Land gelebt haben, um dort einen gültigen Führerschein erwerben zu können. Auch wenn Du in Gr jemanden kennst, der das nicht so genau nimmt: kommt jemals heraus, dass Du dort nicht gelebt haben kannst (z.B. weil Du durchgängig in D berufstätig warst), so ist Dein FS ungültig.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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MrMurphy
Beitrag 12.08.2015, 08:52
Beitrag #13


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Hallo cowboy70

deine Antwort geht leider am Thema vorbei.

Wenn deine Arbeitnehmer in dem jeweiligen Land mindestens 185Tage gewohnt haben (ihren ständigen Wohnsitz hatten) dürfen die dort legal ihren Führerschein erwerben.

Das will Linoldo aber grade nicht.

Deshalb wäre sein Führerschein ungültig, auch wenn er ihn mit Lügen über seinen tatsächlichen Wohnsitz oder Bestechung erhalten würde.

Egal welchen Quatsch er dazu im Internet findet. Die Gesetzgebung aller EU-Länder ist dahingehend angepasst (hamonisiert).

Gruss

MrMurphy
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ilam
Beitrag 12.08.2015, 08:52
Beitrag #14


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Zitat (cowboy70 @ 12.08.2015, 09:36) *
Was soll daran illeagl sein?


Nix - wenn sie zu dem Zeitpunkt tatsächlich in dem Land gelebt haben.

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Linoldo
Beitrag 12.08.2015, 15:30
Beitrag #15


Neuling


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Vielen Dank für all die Infos!
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Mr.T
Beitrag 12.08.2015, 21:24
Beitrag #16


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Zitat (MrMurphy @ 12.08.2015, 09:52) *
Wenn deine Arbeitnehmer in dem jeweiligen Land mindestens 185Tage gewohnt haben (ihren ständigen Wohnsitz hatten) dürfen die dort legal ihren Führerschein erwerben.
Ist das so? Zumindest in D ist das anders, wie hier nachzulesen ist. Aber D ist ja was ganz Besonderes. rolleyes.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lars
Beitrag 12.08.2015, 22:03
Beitrag #17


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@Linoldo
wenn ich dich richtig verstanden habe, geht's dir bei deiner Idee ja nur ums Geldsparen und nicht um eine MPU-Umgehung.
M. E. sparst du hier aber an der falschen Stelle. Die Ausbildung für den Motorrad-FS sollte fundiert sein, weil auf dem Motorrad jeder Fehler schnell der letzte sein kann.
Daher mach die Ausbildung in Deutschland, mit ausreichend Fahrstunden und wenn du den A hast, dann häng am besten noch ein Sicherheitstraining hinten dran, ist gut angelegtes Geld. wavey.gif


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Wandel dich, nicht das Klima!
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der unverbesserliche
Beitrag 13.08.2015, 07:46
Beitrag #18


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Zitat (Mr.T @ 12.08.2015, 22:24) *
hier nachzulesen ist. Aber D ist ja was ganz Besonderes. rolleyes.gif


Na ja, wenn wir rings um uns herum nur Bananen-Republiken haben. In allen anderen Staaten sitzen in der Führerscheinbehörden nur Betrüger.
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Manhattan
Beitrag 13.08.2015, 11:56
Beitrag #19


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Wer im Glashaus (Bananen Republik Deutschland) sitzt, ... whistling.gif
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Linoldo
Beitrag 13.08.2015, 16:56
Beitrag #20


Neuling


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@Lars:

Ja, zum einen gehts mir ums Geld.. noch viel mehr geht es mir um die Zeit! Hier dauert immer alles so lange!

Was die Fahrausbildung angeht, hast Du natürlich vollkommen recht. Wahrscheinlich werde ich es ja auch hier machen smile.gif

Danke und liebe Grüße
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Barney
Beitrag 14.08.2015, 09:56
Beitrag #21


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Zitat (Linoldo @ 13.08.2015, 17:56) *
..... noch viel mehr geht es mir um die Zeit! Hier dauert immer alles so lange!


Wie getz... in Griechenland geht das verwaltungstechnisch ratzfatz... auch mit ganz ohne Fakelaki.. blink.gif
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Jupiter
Beitrag 14.08.2015, 16:36
Beitrag #22


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Zitat (durban @ 11.08.2015, 22:59) *
Was übrigens von vorne herein in Deutschland ungültig wäre, wäre ein griechischer Führerschein, auf dem der deutsche Wohnsitz vermerkt ist

Auf griechischen Kartenführerscheinen gibt es ohnehin keinen Wohnsitzeintrag.
Vom optionalen Wohnsitzeintrag (Punkt 8 auf der Vorderseite) machen von den 31 EU/EWR-Staaten aktuell nur noch 8 Staaten Gebrauch:
Bulgarien
Irland
Malta
Polen
Portugal
Slowenien
Tschechien
UK (incl. Gibraltar).
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Kühltaxi
Beitrag 15.08.2015, 01:47
Beitrag #23


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Zitat (durban @ 11.08.2015, 22:59) *
(so wurde das früher in CZ und PL zu den Hochzeiten des Führerscheintourismus gemacht; diese Zeiten sind aber vorbei).

Daß Polen das auch gemacht haben soll lese ich zwar immer wieder aber Beleg habe ich noch keinen dafür gefunden.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
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