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> Führerschein,Subutex
Heck2014
Beitrag 13.07.2015, 00:12
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute,

Ich bin der Heck2014.

Mir wurde damals mein Führerschein entzogen 2009,weil ich kein Aufbauseminar absolviert habe,es war mir egal,denn Führerschein brauchte ich zurzeit nicht ,und das Geld für ein Seminar war nicht da,da ich in Ausbildung war.

2011 stand ich vor Gericht unterdem wegen Gewaltschutzgesetz etc.Ich bekam eine Geldstrafe mit Tagessätzen.

2012 wurde ich mit Cannabis erwischt 3g , und zu 1200 Euro Geldstrafe wegen Handel verurteilt.

2013 wurde ich wieder mit 1g Cannabis erwischt,eine Freundin war mit mir,mir wurde unterstellt,dass ich ihr es verkaufe....

Ende 2013 wurde ich mit Subutex erwischt ,es war zerbrösselt und für ein Freund gedacht! Der Polizist nahm an es wäre Kokain ,was ich verneinte.Ich behauptete es seinen normale Medis...Nun kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft,dass dieser Fall eingestellt wird,weil ich die Verhandlung von anfang 2013 noch habe ,mit der Freundin ,wie oben beschrieben.

Der Fall mit der Freundin und die 1g Cannabis wurde Verhandelt..Freispruch....


Nun hab ich in meine Akte in der Führerscheinstelle reingeschaut,die Cannabissachen sind aufgelistet mit der Bemerkung Cannabishändler.

Was mich wundert ,wurde nicht ermittelt das es sich 2013 um Subutex gehandelt hat? Es müsste doch in der Akte stehen,steht aber nicht...Wurde nur auf Kokain etc kontrolliert? Danke

Edit.Den Führerschein hab ich seit 2009 nicht mehr.
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Heck2014
Beitrag 14.07.2015, 13:40
Beitrag #2


Neuling
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Heck2014
Beitrag 14.07.2015, 15:41
Beitrag #3


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Hallo,


Kann die Fsst Urteile anfordern?

Kriegen die alle Urteile,die in der Führerscheinakte stehen,wenn die Fahrerlaubnis wieder beantragt wird ? Obwohl die Urteile nichts mit Strassenverkehr zutun haben ?

Warum stehen Urteile in der Führerscheinakte ,die nichts mit Strassenverkehr zutun haben ?

Was ist mit Datenschutz ?
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Mr.T
Beitrag 14.07.2015, 17:31
Beitrag #4


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Heck2014
Beitrag 14.07.2015, 22:28
Beitrag #5


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Warum antwortet keiner ?
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durban
Beitrag 15.07.2015, 10:11
Beitrag #6


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Habe ich Dich richtig verstanden: Vom Subutex findet sich nichts in der Akte? Steht der Vorfall überhaupt dort drin?
Wann wurdest Du freigesprochen?
Wann kam der Brief von der StA; nach welchen §§ wurde das Verfahren eingestellt? § 154 StPO?

MfG
Durban smile.gif


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OlafSt
Beitrag 15.07.2015, 12:19
Beitrag #7


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Dies hier:

Zitat
Nun hab ich in meine Akte in der Führerscheinstelle reingeschaut,die Cannabissachen sind aufgelistet mit der Bemerkung Cannabishändler.


Steht aus diesem Grund in der Akte:
Zitat
2012 wurde ich mit Cannabis erwischt 3g , und zu 1200 Euro Geldstrafe wegen Handel verurteilt.


Es würde mich nicht wundern, wenn bei einer Neubeantragung des Führerscheins ein äG gefordert wird. Wer mit Cannabis handelt, konsumiert meist auch.


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Heck2014
Beitrag 15.07.2015, 13:37
Beitrag #8


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Wegen Subutex ,kam der Brief ende 2014.

Im Brief steht

"" In dem von Amts wegen gegen Sie wegen Verstosses gegen das BtmG eingeleite Ermittlungsverfahren habe ich von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäss §154 Abs 1 Nr 1 abgesehen,weil die im vorliegenden Verfahren zu erwartende Strafe bzw Massregel neben der Strafe die Sie in Verfahren XxxXxxxx verhängt worden ist nicht betrachlich ins Gewicht fallen würde."

Ich glaub ,die beziehen sich auf die Verurteilung von 2012 , Paar Gram Cannabis,wegen Handeltreiben,sorry es waren nicht 1200 Euro strafe ,sondern 60 TS zu je 10 Euro.

Die letzte Verhandlung,weil ich angeblich eine Freundin etwas verkaufen wollte Freisspruch Januar 2015,in der Akte steht davon auch nichts.

Vor 2 Woche hatte Ich einblick in der Akte.

Zum Subutex : Taschenkontrolle wegen Handel,dass Subutex war in Pulver klein gemacht,Ich hab mich nicht geäussert,nur gesagt,dass es ein Medikament ist.
Die Polizei hat mich zur Aussage eingeladen,bin nicht hingegangen.

Meint ihr es wurde übersehen,und nur auf Kokian,Speed,etc. getestet,normalerweise standen meine anderen Vergehen innerhalb von 3 Monate in der Akte der Fsst.
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durban
Beitrag 15.07.2015, 14:06
Beitrag #9


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Möglicherweise wurde nach der Einstellung der Subutex-Geschichte die Sache nicht an die Fahrerlaubnisbehorde weitergeleitet. Manchmal passiert das so, dass die StA das Verfahren beendet und dann sozusagen einfach "den Deckel zumacht".


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Heck2014
Beitrag 15.07.2015, 14:26
Beitrag #10


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Aber gibt es nicht die Polizei weiter,dass hat die gleiche Dienststelle bei Cannabis auch gemacht.

Aber,würden die es nicht wissen,dass es Subutex ist,warum kam ein Termin zur Aussage ?
Eigentlich müsste es doch keine Einstellung geben,wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgehen würde,dass es sich um normale Medikamente handeln ?,seh ich das richtig?
Hab gestern ein VZR beantragt.
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Heck2014
Beitrag 16.07.2015, 23:40
Beitrag #11


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Hallo Durban ,

Könnte bei Antrag auf Wiedererteilung ,sowas dann doch in die Akte dann auftauchen ?

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Mr.T
Beitrag 17.07.2015, 09:45
Beitrag #12


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Das ist unwahrscheinlich.


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Heck2014
Beitrag 17.07.2015, 13:53
Beitrag #13


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Danke für die Antwort Mr.T,

Wie lange dauert eigentlich sowas ,bis die Meldung kommt ?

Wenn der Brief ende 2014 kam,dass es Eingestellt wurde,und Ich vor 2 Wochen Akteneinsicht hatte,gilt der Zeitraum als sicher ?
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Mr.T
Beitrag 17.07.2015, 14:17
Beitrag #14


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Zitat (Heck2014 @ 17.07.2015, 14:53) *
Wie lange dauert eigentlich sowas ,bis die Meldung kommt ?
Wenn du zügig zur Staatsanwaltschaft gehst und dort mitteilst, dass die Meldung unbedingt noch erfolgen muss, wird es noch einige Tage dauern, da der Vorgang dort noch aus dem Archiv geholt werden muss. Wie lange es genau dauert, kann nicht vorhergesagt werden. Meistens reißen sich die Mitarbeiter nicht darum, ins Archiv für einen einzelnen Vorgang zu gehen, deshalb warten sie ab, bis mehrere Vorgänge benötigt werden. Und wer weiß schon, wann das der Fall ist. unsure.gif


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Heck2014
Beitrag 26.07.2015, 17:18
Beitrag #15


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Hallo Mr.T

Ich hab noch eine Frage.2013 hab ich ein VZR Auszug beantragt,da standen alle meine meine Urteile drine,obwohl es nichts mit dem Strassenverkehr zutun hatte.Ich habe erneut den VZR beantragt ,dieses mal standen die Urteile nicht mehr drine.Darf die Fsst bei Antrag auf Wiedererteilung trozdem die Urteile anfordern,obwohl die nicht mehr in Flensburg stehen? Weil die stehen noch in der Führerscheinakte.Vielen Dank
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Heck2014
Beitrag 26.07.2015, 22:05
Beitrag #16


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Kann mir mal einer Antworten ?


Wenn im VZR und der Führerscheinakte allgemeine Straftaten vermerkt waren,und aufeinmal im VZR keine Eintragungen mehr sind,muss die Führerscheinakte auch Sauber sein ?
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Mr.T
Beitrag 26.07.2015, 22:45
Beitrag #17


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Zitat (Heck2014 @ 26.07.2015, 18:18) *
2013 hab ich ein VZR Auszug beantragt,da standen alle meine meine Urteile drine,obwohl es nichts mit dem Strassenverkehr zutun hatte.
Kann ich mir nicht vorstellen.


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Heck2014
Beitrag 27.07.2015, 22:59
Beitrag #18


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Es ist aber so ! Die Verurteilung lagen zw. 2010 / 2011 wegen körperverletzung bedrohung ,die nichts mit Strassenverkehr zutun haben.
2013 hab Ich ein VZR auszug beantragt ,da standen alle Urteile drine,in der gleichen Zeit war Ich bei der Fsst,da standen die Urteile auch.

Letzte Woche kam der VZR ,die Urteile wegen Straftaten die nichts mit Strassenverkehr zutun haben,wurden geloscht.

Darf die Fsst die Urteile trozdem beantragten, obwohl die nicht mehr im VZR stehen ? Ich werde morgen da anrufen.
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Mr.T
Beitrag 28.07.2015, 08:58
Beitrag #19


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Nur zur Klarstellung:
du hast nicht VZR mit BZR verwechselt? unsure.gif


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Heck2014
Beitrag 28.07.2015, 13:05
Beitrag #20


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Also der Antrag war im Internet mit Ausweis hingeschickt.Im Brief steht Kraftfahrt Flensburg.

Sehr geehrter Herr.....Ich erteile ihnen die beantragte Auskunft aus dem FAER.


Ich hab grade dort angerufen,die Taten wurden alle am 01.05.2015 gelöscht,wegen ein neues Gesetz???
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Mr.T
Beitrag 28.07.2015, 13:44
Beitrag #21


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Zitat (Heck2014 @ 28.07.2015, 14:05) *
Ich hab grade dort angerufen,die Taten wurden alle am 01.05.201514 gelöscht,wegen ein neues Gesetz???
Alles klar.
Die Straftaten hatten zwar Bezug zum Straßenverkehr, wurden aber im Rahmen der Punktereform gelöscht, weil die Voraussetzungen des Fahreignungs-Bewertungssystem nicht (mehr) vorliegen.


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Heck2014
Beitrag 28.07.2015, 22:19
Beitrag #22


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Eigentlich standen alle allgemeine Straftaten drine,sogar Beleidigung,dass nichts mit Strassenverkehr zutun hatte , Warum ?

Was ist mit der Führerscheinakte ? Darf es mir noch vorgehalten werden ? Darf die Fsst bei Widererteilung die Urteile anfordern ? .Aus Berlin .
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Heck2014
Beitrag 29.07.2015, 21:12
Beitrag #23


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Heck2014
Beitrag 30.07.2015, 15:44
Beitrag #24


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Heck2014
Beitrag 31.08.2016, 02:54
Beitrag #25


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Hallo
Ich hab mal eine Frage...

2008 wurde mir mein Führerschein entzogen,weil ich keine Bescheinigung für ein Aufbauseminar vorgezeigt hatte,bis heute !

2011 wurde ich wegen bedrohung und beleidigung verurteilt.
2012 wurde ich mit Cannabis(6g) im Park erwischt,und mir wurde handel vorgeworfen und wieder eingestellt.

Nun letzte Woche war ich zur Akteneinsicht und nun der Schock,dass Aktenzeichen der Verurteilung von 2011 stande in der Führerscheinakte,wegen Beleidigung und Bedrohung.Im VZR steht diese Verurteilung nicht mehr drine...

Wird die Führerscheinstelle das Gerichtsurteil bei einer Neuerteilung anfordern ?

Was bekommen sie bei einer Anforderung ,Angklageschrift oder das Urteil ?

Bitte hilft mir.
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Mr.T
Beitrag 31.08.2016, 09:45
Beitrag #26


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Heck2014
Beitrag 31.08.2016, 10:38
Beitrag #27


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Ob das so gut war.
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Heck2014
Beitrag 31.08.2016, 17:46
Beitrag #28


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Mr.T hör bitte auf damit,ich möchte das nicht ! Ich hoffe du verstehst es.Mfg
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Mr.T
Beitrag 31.08.2016, 18:15
Beitrag #29


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Ich glaube, was du und ich möchten, sind 2 verschiedene Dinge.
Was die Moderation und damit auch ich hier möchten, hier einfach in Kurzform zum Merken:
1 User -> 1 Problem -> 1 Thread.
Alle Fragen des Users, die das Problem des Users betreffen, soll der User bitte in seinem Thread stellen.
Die Einhaltung dieser einfachen Regel erleichtert den Helfenden die Arbeit ungemein, weil Gründe der Fragen und Zusammenhänge deutlich und so überflüssige Nachfragen vermieden werden können.

Dass du bislang keine Antwort(en) auf die Fragen in deinem neuen Beitrag erhalten hast, liegt mit Sicherheit nicht daran, dass ich aufgrund der Regel verbindend tätig war.


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Lotte 2
Beitrag 31.08.2016, 21:13
Beitrag #30


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Hallo Heck2014

woran könnte es liegen, dass Du keine Antwort(en) bekommst?

a) die Zeit, die Du bemessen hast, ist zu kurz. Wir sind hier in einem Forum, in dem ehrenamtliche User, neben ihrer Arbeit, Familie und sonstigen Interessen, versuchen anderen Menschen, die in einer Notlage sind, zu helfen. Es gibt somit keinen 7/24 Stundenservice.

b) da solche ehrenamtliche Menschen nicht unbedingt wie Pilze aus dem Boden schießen, ist es gut möglich, dass gerade keiner oder überhaupt einer an Board ist, der Dir bei Deiner speziellen Fragestellung helfen kann.

Du solltest bedenken, ein Forum funktioniert durch Menschen, die unterschiedlichen Fähigkeiten besitzen und diese ehrenamtlich, also freiwillig weiter geben. Das heißt übersetzt: Es besteht kein Leistungsanspruch, auch wenn wir hier in der Regel so agieren möglichst jedem helfen zu können. Das schließt leider mit ein, dass nicht immer jedem gerecht gehandelt werden kann!


c) Du hast die richtigen Antworten schon bekommen, aber Du hast sie entweder nicht gelesen, oder zwar gelesen, aber nicht verstanden. Aber das wissen die User nicht. Keiner, der eine hilfreiche Antwort gab, wiederholt sich gerne, da wie oben schon erwähnt, die helfende Arbeit auch ihre Zeit kostet.


Merke:
Es bringt Dich nicht weiter, wenn Du neue Threads zu ein und dem selben Thema eröffnest. Merke bitte weiter: Du nützt dadurch unnötig die helfende Kraft von Menschen aus, (die in anderen Threads besser investiert wäre) da (so wie Mr T. bereits schrieb) unnötige Nachfragen gestellt werden müssen. Sie sind deswegen unnötig, da die Nachfragen bereits gestellt wurden.

Wenn Du diese nicht ausreichend beantwortest ergibt sich Punkt

d) aus mangelnder Information Deinerseits, kann Dir nicht weiter zielführend geholfen werden.


zu d) eine Ergänzung:
Es ist Deine Sache, wie gut Du Dich öffnen kannst, bzw in wie weit Du in der Lage bist umfangreich Deine Problematik zu schildern. Erwarte daher nicht, nur weil Du Deinen Sachverstand einsetzt und äußerst, bestimmte Tatsachen hätten doch nichts mit dem Problem, mit welchem Du Dich an uns wendest, zu tun, dass das auch so ist. Ich frage mich bei manch einem TE, wie soll man dem helfen, wenn er nicht wirklich bereit ist zu erzählen was los ist!



zu c) eine Ergänzung:
Wenn Du Antworten von Usern nicht verstehst, dann steht nichts dagegen, dass Du Dir die Mühe machst, nachzufragen, um den Inhalt, was Du nicht verstanden hast,zu erfahren, so wie wir User uns die Mühe machen nachzufragen, wenn wichtige Infos für die Beantwortung einer Fragestellung, fehlen.




ich bin jetzt so frei zu behaupten, dass Mr. T Dir schon längst die richtige Antwort gab. Ich schreibe es unter Vorbehalt, da ich die Antwort von ihm (auch wenn mir klar ist, dass darin der Schlüssel liegt) nicht vollständig verstanden habe. Es ist auch nicht mein Problem. Ich gehöre nicht zu den Rechtsauskennern des VP.

An Deiner Stelle würde ich den Mund mal nicht so groß nehmen, dh nicht nur ähm Wünsche stellen (das Leben ist kein Wunschkonzert) sondern mal ein klein bisschen in die Demut gehen und Nachfragen, was ein einzelner User meint, wenn der Inhalt nicht verstanden wurde, bzw auch Nachfragen, ob weitere Infos, wenn ja, welche, zur Klärung der Problematik notwendig sind.

Diese Vorgehensweise sehe ich zielführender an, als zu ein und dem selben Thema einen neuen Thread zu eröffnen, wenn man Antworten zu Fragen wünscht.


Liebe Grüße
Lotte

Der Beitrag wurde von Lotte 2 bearbeitet: 31.08.2016, 21:44


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Heck2014
Beitrag 02.09.2016, 01:27
Beitrag #31


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Soviele sätze und meine Frage wurde immer nicht beantwortet.

Tolles Forum hier,da wird eine Frage gestellt,und erhält gegenfragen ,oder die Welt wird erklärt.

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Heck2014
Beitrag 02.09.2016, 22:34
Beitrag #32


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Mr.T und Lotte,

Es tut mir leid für mein Verhalten ,gegenüber euch beiden.
Ich hoffe ihr nimmt meine Entschuldigung an.Ich hab mal wieder nur an mich gedacht, ohne rücksicht auf das Forum hier.
Lg
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Mr.T
Beitrag 02.09.2016, 23:13
Beitrag #33


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Zitat (Heck2014 @ 31.08.2016, 03:54) *
2011 wurde ich wegen bedrohung und beleidigung verurteilt.
2012 wurde ich mit Cannabis(6g) im Park erwischt,und mir wurde handel vorgeworfen und wieder eingestellt.
Wurdest du 2012 nicht zu 60 TS verurteilt?

Zitat (Heck2014 @ 31.08.2016, 03:54) *
Nun letzte Woche war ich zur Akteneinsicht und nun der Schock,dass Aktenzeichen der Verurteilung von 2011 stande in der Führerscheinakte,wegen Beleidigung und Bedrohung.Im VZR steht diese Verurteilung nicht mehr drine...

Wird die Führerscheinstelle das Gerichtsurteil bei einer Neuerteilung anfordern ?
Ich gehe mal davon aus, dass dein FZ inzwischen keinen Eintrag mehr enthält. Also darf dir die FSST keine Taten mehr vorhalten. Deshalb wird auch keine Akte angefordert.


--------------------
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Heck2014
Beitrag 14.09.2016, 02:10
Beitrag #34


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Hallo Mr.T

Danke das du dir die Zeit machst um mir zu Antworten.

KBA auszug 6/2015
2 Einträge

(1) Paragraf 2 a Abs 3 StvG und
(2) Paragraf 562.

2014 standen in KBA auch die anderen Straftaten ,Beleidigung,Bedrohung.

Führungszeugnis 07/2016
1 Einträg wegen Schwarzfahren (Bahn) ,Rechtskräftig seit 2014 über 60 Ts

Das Az: der Bedrohung,Beleidigung steht in meine Führerscheinakte bei der Fsst.
Also müssen die Straftaten die nicht mehr im KBA aufgeführt sind
auch aus der Führerscheinakte bei der Fsst. gelöscht werden ?


Ich bin wirklich nicht stolz drauf ,auf die ganzen Straftaten,ich versuche immer an mir zu Arbeiten.

Mfg
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Heck2014
Beitrag 16.09.2016, 15:32
Beitrag #35


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Mr.T
Beitrag 16.09.2016, 16:02
Beitrag #36


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Was ist noch unklar?


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Heck2014
Beitrag 22.09.2016, 03:11
Beitrag #37


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Zitat
Was ist noch unklar?


Hallo Mr.T

Wenn Taten nicht mehr im VZR stehen ,darf die Fsst die noch in der Akte stehenden Taten nicht verwerten ,die voher allgemein im VZR standen ?

Lg
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Mr.T
Beitrag 22.09.2016, 07:25
Beitrag #38


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So ist es.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Heck2014
Beitrag 23.09.2016, 01:20
Beitrag #39


Neuling
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Danke für die Antwort.
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Heck2014
Beitrag 01.12.2016, 01:06
Beitrag #40


Neuling
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Halllo ,ich melde mich wieder und hoffe,wenn jemand Zeit hat, mir zu helfen.Ich war beim Anwalt und hab mir die Akte angeschaut,nun kann ich genaue das wiedergeben ,was in der Akte steht.

2009 - Entziehung der FAER ,kein Aufbauseminar vorgezeigt.
2011- Verurteilt wegen Beleidigung / bedrohung.20162- Verurteilt wegen 4 gram Marihuana Illegaler Handel.
2016 - KBA Auszug ,Sauber ausser Aufbausiminar absolvieren.

Nun, in der Akte ist ein Papier von der Polizei,wo die oben erwähnten Taten stehen,mit der Überschrift 'Sicherheits/Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß Führerscheinüberprüfung § gemäß 2 (7) StVG'
von 2013.

Was bedeutet das ?
Muss ich etwas befürchten ?
Der Anwalt hat dazu nichts gesagt.Ich wollte das die Akte bereinigt wird ,der Anwalt meinte ,es ginge nicht.

Ich möchte euch nicht stören,hoffe wenn jemand Zeit hat ,dass mir geantwortet wird.Desweitern möchte ich erwähnen das ich die Straftaten bereue und mich bei allen beteiligten entschuldigt habe.
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