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> HU nicht bestanden, wie oft zur Nachprüfung ?
John091040
Beitrag 14.06.2015, 13:51
Beitrag #1


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Hallo zusammen,
mein KFZ hat die HU nicht bestanden, jetzt habe ich 1 Monat Zeit das KFZ nochmal vorzuführen.
Kosten für die Nachprüfung ca. 13 €.

Frage:
Wenn das KFZ auch die Nachprüfung nicht besteht, kann ich dann zu den Nachprüfungsgebühren
innerhalb der 1 Monatsfrist solange zur Dekra/Tüv fahren bis das KFZ die HU besteht oder gibt
es nur eine Nachprüfung innerhalb der 1 Monatsfrist und wenn diese nicht bestanden wird kommt
wieder eine reguläre Untersuchung ?

Danke und Gruß
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 14.06.2015, 14:42
Beitrag #2





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Du hast 4 Wochen Zeit, in Verbindung mit der nicht bestandene HU-Nachweis, EINMAL die verbilligte Nachprüfung durchzuführen.
Sind die 4 Wochen rum ODER wird die Nachprüfung nicht bestanden, ist eine neue HU fällig, d.h. ab den Moment, wo die alte Plakette abläuft, fährst du ohne TÜV durchs Gegend...
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jekoro
Beitrag 14.06.2015, 15:15
Beitrag #3


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Zitat (StVZO Anlage 8)
3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
[...]
3.1.4.3
erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.

Die Frist beträgt also nicht 4 Wochen sondern 1 Monat. Ein kleiner aber feiner und unter Umständen entscheidender Unterschied. Die Frist beginnt mit dem Tag der Hauptuntersuchung.

Bei Nichtbestehen der Nachuntersuchung kann sehr wohl eine erneute Nachuntersuchung erfolgen. Für diese dürften aber erneut Nachprüfungsgebühren anfallen. Erst nach Ablauf der Monatsfrist muss eine komplett neue HU durchgeführt werden.
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John091040
Beitrag 14.06.2015, 15:22
Beitrag #4


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Super Danke.

Mal übertrieben ausgedrückt kann ich sooft ich will innerhalb der 1 Monatsfrist zur Nachprüfung fahren und zahle dann
auch nur jeweils die Nachprüfungsgebühr ?
ich gehe aber mal davon aus das mein 25 Jahre alter Golf die Prüfung morgen besteht ;-)

Viele Grüße
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jekoro
Beitrag 14.06.2015, 15:59
Beitrag #5


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Zitat (John091040 @ 14.06.2015, 16:22) *
Mal übertrieben ausgedrückt kann ich sooft ich will innerhalb der 1 Monatsfrist zur Nachprüfung fahren und zahle dann
auch nur jeweils die Nachprüfungsgebühr ?

Ja.
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neuer2012
Beitrag 14.06.2015, 17:18
Beitrag #6


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Zitat (John091040 @ 14.06.2015, 16:22) *
ich gehe aber mal davon aus das mein 25 Jahre alter Golf die Prüfung morgen besteht ;-)


Kann ja nur 'nen Zweier sein, schöne Autos, die für die Ewigkeit gebaut wurden. smile.gif Da Du ja weisst, was der TÜV bemängelt hat, sollte es kein Problem sein, diese Sachen zu beheben und die Nachprüfung erfolgreich zu bestehen.

Viel Glück und Erfolg! smile.gif
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hk_do
Beitrag 14.06.2015, 17:49
Beitrag #7


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Kritisch für den Selbermacher sind i.d.R. ungleichmäßige Bremsen an der Hinterachse. Da kann man den Erfolg der Reparatur (ohne Bremsenprüfstand) schlecht selber überprüfen.

Allerdings biete ich in solchen Fällen an, unverbindlich und kostenlos auf die Rolle zu fahren, bevor die Nachuntersuchung kostenpflichtig durchgeführt wird...

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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 14.06.2015, 18:01
Beitrag #8





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...an Golf II sollte man auch die Bremskraftregler für Hinterachse auf deren Gangbarkeit überprüfen...
Diese Dinger, findet man neben Hinterachse, setzen sich gerne fest, sind aber mit etwas Liebe, Caramba und Schmierfett schnell wieder flott gemacht!!
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John091040
Beitrag 14.06.2015, 18:35
Beitrag #9


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Ja ist der 2er...seit Jahren an meiner Seite .
Nochmal ja, ist die ungleiche Bremswirkung an der HA. Hatte vor der HU die Belege und einen Radbremszylinder gewechselt,
wär ich nicht so "geizig" gewesen um 10 € mehr für den zweiten Bremszylinder auszugeben wär der Golf ohne Mängel durch !
Manche Arbeit macht man halt doppelt dry.gif
Fahre morgen vor der HU mal zur Tanke, die haben einen Bremsenprüfstand...aber ich gehe davon aus das es passt!
Mit etwas Pflege ist der zwoer sehr lange haltbar, hat jetzt 267 ts auf der Uhr und hat gerade neue Kopfdichtung/Zahnriemen
bekommen, werde ihn aber bald in Ruhestand schicken um ihn wieder hübsch zu machen.
Aber was dann als Winterauto ??
Hab zwar noch einen Volvo 740, aber der ist mir auch zu schade für´n Winter...vielleicht einen Opel, aber ich glaube in der
Altersklasse gibt es den nur noch zusammengekehrt whistling.gif
Das war jetzt aber reichlich "off Topic" !!

Zitat (Original Bernie @ 14.06.2015, 19:01) *
...an Golf II sollte man auch die Bremskraftregler für Hinterachse auf deren Gangbarkeit überprüfen...
Diese Dinger, findet man neben Hinterachse, setzen sich gerne fest, sind aber mit etwas Liebe, Caramba und Schmierfett schnell wieder flott gemacht!!


ist der 1,3er mit NZ Maschine, der hat das nicht...kenne ich aber vom 1,8er.
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