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> 1,2 Promille beim Pusten 1,04 im Blut!!??
Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 10:40
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

ich haben letzte Woche einen riesen Fehlen gemacht...bein nach einer durchzechten Nacht ins Bett und hab ca. 5h geschlafen...bin dann früh raus und ins Auto...natürlich Alkoholkontrolle...erst hab ich mit nix gedacht doch dann zeigte das Gerät 1,21---20min später wurde mir Blut abgenommen!!
Ich hab jetzt eine Woche gezittert..nun hab ich die zugehörige Staatsanwaltschaft angerufen..hab ihn nach dem Blutwert gefragt und er hat was von 1,04 gesagt!erstmal hab ich mich gefreut dann aber sagte er das das noch nicht der letzte Wert sein muss...hat dann irgendwas von zurückrechnen gefaselt...wollte aber nicht ins Detail gehen!Was meinte er damit...muss ich jetzt doch noch Angst haben?Haben die noch irgendwas das er doch noch höher wird?

MFG
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Gast_Gast_guest_*
Beitrag 16.08.2004, 10:53
Beitrag #2





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hast du bei der Kontrolle durch die Polizeibeamten, irgendwelche angaben gemacht ? Wie lange ist zwischen Aufhalten und Blutabnahme zeit verstrichen ? Warum haben sie dich aufgehalten ?
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Commodore25E
Beitrag 16.08.2004, 11:23
Beitrag #3


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Das kann bitter werden.

Denn es gibt hierfür eine Rückrechnungsformel!!!!!!!!!!!!!

Dein Körper baut im Schnitt 0,15 Promille pro Stunde ab. Wenn Du nun irgendwelche Angaben gemacht hast, wann Du das letzte mal etwas getrunken hast kann es knapp werden, sogar MPU (bei über 1,6 Promille) könnte ein Thema werden......


Zitat
Alkoholabbau
Gleichgültig, wieviel Alkohol aufgenommen wird, die Alkoholdehydrogenase lässt sich davon nicht beeinflussen und baut mit gleichbleibender Geschwindigkeit den anfallenden Alkohol ab. Nach Genuss eines halben Liters Bier, was der Aufnahme von ca.20 g Alkohol entspricht, werden 10%, also ca. 2 g bereits im Magen abgebaut. Die übrigen 18 g werden über den Darm ins Blut aufgenommen. Eine Stunde nach dem Trinken hat sich ein Verteilungsgleichgewicht zwischen Blut und Gewebe eingestellt, ein Vorgang, der vom Körpergewicht und dem Anteil des Fettgewebes abhängt. Die Alkoholdehydrogenase baut pro Stunde etwa 0,1 -0,2 g Alkohol pro kg Körpergewicht ab, d.h. bei unserem 70 kg wiegenden Durchschnittstrinker werden pro Stunde 7 g Alkohol von der aufgenommenen Menge von 40 g abgebaut. Diese 7 g sind 0,175 von 40 g. Da 40 g Alkohol zu 0,8 ‰ Blutalkohol führten, wird pro Stunde 0,8 ‰ > 0,175= 0,14 ‰ des Blutalkohols abgebaut.

Das bedeutet, dass unsere Beispielperson 5,7 Stunden nach Beginn des Alkoholabbaus wieder vollkommen nüchtern ist. Da erst etwa 2 Stunden nach der Alkoholaufnahme mit dem Abbau begonnen wird, vergehen nach der Alkoholaufnahme insgesamt 7,7, also rund 8 Stunden, bis zur völligen Nüchternheit.

Aufgrund der konstanten Abbauleistung der Alkoholdehydrogenase können die Rechtsmediziner die Blutalkoholkonzentration zu einer gesuchten Tatzeit berechnen. Weder die Abbauleistung noch die absolute Menge der Alkoholdehydrogenase lassen sich durch regelmäßiges Trinken oder bestimmte Medikamente von außen beeinflussen. Die Abbauleistung liegt, wie erwähnt zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde, unabhängig vom Geschlecht. Die Rechtsmediziner rechnen dabei jeweils mit dem für den Angeklagten günstigsten Wert, also einen Abbau von 0,1 Promille pro Stunde beim Rückrechnen auf den Alkohol am Steuer und 0,2 Promille pro Stunde bei Straftätern mit möglicherweise verminderter Schuldfähigkeit.



Quelle


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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 12:15
Beitrag #4


Neuling


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Klar hab ich Angaben gemacht....mir ist nur nicht klar warum sie überhaupt nochmal nachrechnen wenn sie den Blutwert bestimmt haben!Ich hab gesagt das ich 8 kleine Bier und 2-3 Alcopops getrunken hab und das ich ca. 5 h geschlafen hab!
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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 12:17
Beitrag #5


Neuling


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zwischen anhalten und blutentnahme standen etwa 20min länger nicht der Arzt war sofort da...war halt einen Tag nach nem Konzert...ne Standardkontrolle!!
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Commodore25E
Beitrag 16.08.2004, 12:32
Beitrag #6


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Zitat (Steven_WB @ 16.08.2004, 13:15)
Klar hab ich Angaben gemacht....mir ist nur nicht klar warum sie überhaupt nochmal nachrechnen wenn sie den Blutwert bestimmt haben!Ich hab gesagt das ich 8 kleine Bier und 2-3 Alcopops getrunken hab und das ich ca. 5 h geschlafen hab!

Das einzige, was Rückgerechnet wird ist der Abbau zwischen Tat und Blutentnahme, denn hier geht es um Fahrverbot, 250€ Bußgeld und 4 Punkte (OWI) oder absolut Fahruntüchtig ab 1,10 Promille (bedeutet FE-Entzug, Sperrfrist mindestens 6 Monate, Geldstrafe um 1 Monatsnetto, 7 Punkte).

Das ist in Deinem Fall interessant und kann sehr eng werden.....


Welchen Prom-Wert Du im Laufe der Nacht hattest ist irrelevant, solange Du nicht aufgefallen bist oder einen Unfall gebaut hast weshalb auf einen anderen BAK zurückgerechnet wird............


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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 12:37
Beitrag #7


Neuling


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Dank Dir für die schnelle Info....das kann ja dann wirklich sehr eng werden!Mist...kann da nur hoffe und beten...aber zwischen anhalten pusten und blutkontrolle waren es höchstens 45min...wegen der kuzen zeit rechnen die auch noch?Naja jetzt kann ich nur noch abwarten...!


Danke nochmal!
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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 13:15
Beitrag #8


Neuling


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Hab das mit dem Rechnen noch nicht ganz verstanden...rechnen die einfach 0,1 0/00 pro h also sind das in 45min 0,075 0/00 oder was?Also dürden es nicht mehr als 35min vergangen sein damit ich den Führerschein behalten kann?Ist das nicht etwas zu pauschal?Gib es da keine Referenzzeit wo sie nicht zurückrechenen?

MFG
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Commodore25E
Beitrag 16.08.2004, 14:04
Beitrag #9


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Das hängt nun davon ab, welche Angaben Du gemacht hast.

Die ersten 2 Stunden nach Trinkende wird nicht zurrückgerechnet, da der Körper noch Alkohol aufnimmt (Absorptionsphase).

Ab dann wird zurückgerechnet, da der Körper nun abbaut (Resorptionsphase).

Wenn Du nun also zugegeben hättest, vor z.B. 7 Stunden den letzten Alk getrunken zu haben kann mit 0,15 Prom/h auf den Wert zurückgerechnet werden, den Du bei Trinkende hattest, jene 2h und Unsicherheiten berücksichtigt.

Was eigentlich aber nur dann wichtig ist, wenn Du einen Unfall mit Unfallflucht begangen, Dich der Ahndung deines Vergehens entzogen oder eine Fahrt von schon mehreren Stunden (Urlaub) gemacht hättest, wie auch immer.

Bei Dir geht es imho darum, ob Du nach Rückrechnen zum Tatzeitpunkt noch über 1,1 Prom warst, also absolut Fahruntüchtig (Straftat), oder ob nur eine OWI vorliegt.


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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 14:11
Beitrag #10


Neuling


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Also ich habe gesagt das ich vor ca. 6h das letzte mal was getrunken hab!Ich bin aber gerademal 5min gefahren!Ich seh schon das wird wirklich eng... crybaby.gif naja mal abwarten!Die rechnen mir bestimmt noch 0,06 0/00 drauf und dann bin ich über 1,1
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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 14:12
Beitrag #11


Neuling


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Ich bin losgefahren und die haben mich geschnappt!
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Commodore25E
Beitrag 16.08.2004, 14:22
Beitrag #12


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Wenn Du wirklich über 1,1 bist kannst Du schon mal hier lesen, besonders §316, 69, 69a StGB und Regelstrafen für Ersttäter, denn das wird verdammt eng.


Ich drücke Dir die Daumen, aber rechne schon mal mit dem SuperGAU, hoffentlich lernst Du was daraus.

(Und überlege mal, wieviel Promille Du nach Trinkende hattest. Das waren locker über 1,6 Promille. Wärest Du damit angehalten worden wäre die MPU Pflicht...)


P.S.: Über den Restalk sind schon viele gefallen crybaby.gif


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Steven_WB
Beitrag 16.08.2004, 14:46
Beitrag #13


Neuling


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Ich rechne schon seit zwei Wochen mit dem Supergau...und gelernt hab ich da auf jeden Fall was...hab die Situation einfach unterschätzt...Restalk ist echt gefährlich!

Danke nochmal MFG
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corneliusrufus
Beitrag 16.08.2004, 23:50
Beitrag #14


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Es gibt da noch eine wichtige Ergänzung zum Alkoholabbau. Die eine Alkoholabbauprozedur (Alkoholdehydrogenase) wurde schon genannt. Bei Alkoholikern bzw. regelmäßigem Alkoholmissbrauch gibt es jedoch ncoh ein zweites System, MESAM. Alkoholiker bauen Alkohol schneller ab, zu ungefähr 0,15 bis 0,2, ohne Mesam etwa mit 0,1 bis 0,15.

Anhand der Angaben zum Konsum, Tatzeit und Blutprobenzeit wie -wert kann nun ein Rechtsmediziner nicht nur zurückrechnen, welche Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit vorgelegen haben muss, er kann sogar eine Plausibilitätsüberprüfung durchführen. Sollte nämlich nach den angegebenen Trinkmengen und der Zurückrechnung ein Widerspruch zum Blutalkoholwert zur Tatzeit bestehen, so bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wurde eine zu kleine Trinkmenge angegeben, dann verharmlost der Betroffene. Das ist ein Hinweis für die Führerscheinstelle. Oder aber MESAM ist schon aktiviert. Das ist ein noch größerer Hinweis für die Führerscheinstelle.

Demnach ist es günstig anzugeben, dass der Schlusstrunk unmittelbar vor Fahrtantritt stattgefunden hat. Mit einer etwas anders aufgebauten Argumentationskette lässt sich aber daraus ein Vorwurf konstruieren (" ... hat nicht mal versucht, vor der Fahrt sich auszunüchtern ...").

Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gast_Steven_WB1_*
Beitrag 18.08.2004, 18:30
Beitrag #15





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So heute hab ich meinen Führerschein wiederbekommen...aber ohne wirkliches Anschreiben...was heißt das jetzt?OW oder doch Straftat?
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Commodore25E
Beitrag 18.08.2004, 22:47
Beitrag #16


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Wenn Du Deinen FS ohne irgendwas wiederbekommen hast könnte das darauf hindeuten, dass Du mit ach und Krach eine OWI hast und um FE-Entzug drumherum kämst.

Bedeutet als Ersttäter 250€ Geldbuße, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, keinen Entzug....


Ich drücke Dir die Daumen thumbup.gif


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Gast_Steven_WB2_*
Beitrag 20.08.2004, 07:09
Beitrag #17





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Also Leute...


ich habe gestern nochmal den zugehörigen Staatsanwalt angerufen...er hat mich vollgemeckert aber dann gesagt das ich mit nem ultra blauen Auge davon gekommen bin...sie haben letztlich einen Wert von 1,09 00/0 laugh.gif festgesetzt...also zu den 1,04 00/0 aus dem Blut noch zurück gerechnet...ich bin jetzt wirklich geleutert..habe die letzten Wochen so gezittert und eigentlich schon mit 10 Monaten gerechnet...naja auf jeden Fall war mir das eine Lehre!!!

Danke nochma für eure Hilfe!!
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Commodore25E
Beitrag 20.08.2004, 08:55
Beitrag #18


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Da bist Du ja dann im freien Fall mit dem Auge am Nagel hängengeblieben.

Dich erwartet als Ersttäter nun 250€ Bußgeld, 4 Punkte und 1 Monat Bus und Bahn.

Hoffe, Du hast wirklich was daraus gelernt!!!!!!!!!!!


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