... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Kraftfahrstrasse Geschwindigkeit
fragnix
Beitrag 18.03.2015, 21:41
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 02.01.2015
Mitglieds-Nr.: 74961



    
 
Kraftfahrstrasse Zeichen 331.1 mit wechselseitig 2 Fahrbahnen durch Z. 295 getrennt und alle ca. 3-4km eine Ampel.
Wie ich das in der StVO lese, kann ich bei 2 Fahrspuren dann mit unbegrenzter Geschwindigkeit fahren, kommt dann
die Phase mit nur einer Fahrspur muss ich auf 100km runterbremsen. Ist das nicht Unfug, zumal dann auch noch
Ampeln sind, bei unbegrenzten Tempo?
Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen nirgends. Bin irgendwie verwundert.


--------------------
Lasst Euch nicht beirren von Übergängen (Rainer Maria Rilke 1875-1926)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
baguette
Beitrag 18.03.2015, 21:45
Beitrag #2


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 293
Beigetreten: 15.06.2010
Wohnort: Hauptstadt der Bewachung
Mitglieds-Nr.: 54502



Nein, RG gilt nur bei 2+2 Spuren, bei den üblichen 2+1-Führungen lediglich Tempo 100.
Vor den Ampeln sollte aber üblicherweise das eine oder andere 70-Schild stehen - da sonst die Gelbphasen ins Unermeßliche stiegen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 18.03.2015, 21:59
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6337
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



Die Kraftfahrstraße muss in dem genannten Fall "autobahnähnlich" ausgebaut sein. Also 2 baulich getrennte Fahrtrichtungen und natürlich dann auch 2 Fahrstreifen pro Richtung


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 18.03.2015, 22:26
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7536
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (blackdodge @ 18.03.2015, 21:59) *
Die Kraftfahrstraße muss in dem genannten Fall "autobahnähnlich" ausgebaut sein. Also 2 baulich getrennte Fahrtrichtungen und natürlich dann auch 2 Fahrstreifen pro Richtung
Knapp daneben ...
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Zitat (§ 3)
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Also
- Spurenzahl egal, aber baulich getrennt
- baulich nicht getrennt, aber mind. 2x2 Spuren


... und das Kraftfahrstraßenschild alleine sagt auch noch nix über eine angemessene Geschwindigkeit ...

Versuch doch mal einer dort Richtgeschwindigkeit ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 18.03.2015, 22:54
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (fragnix @ 18.03.2015, 21:41) *
Wie ich das in der StVO lese, kann ich bei 2 Fahrspuren dann mit unbegrenzter Geschwindigkeit fahren, kommt dann die Phase mit nur einer Fahrspur muss ich auf 100km runterbremsen.
Hier z. B. sind auch nur max. 100 km/h bzw. 60 km/h für LKW zulässig.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 18.03.2015, 22:56
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Warum? So beschildert?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Anderssen
Beitrag 18.03.2015, 23:05
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1780
Beigetreten: 04.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33726



Nach § 18 Abs. 5 StVO muss ein Mittelstreifen vorhanden sein, damit LKW 80 Sachen fahren dürfen.
Bei PKW genügen aber zwei Streifen pro Richtung, damit sie Richtgeschwindigkeit fahren dürfen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fragnix
Beitrag 19.03.2015, 00:02
Beitrag #8


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 02.01.2015
Mitglieds-Nr.: 74961



Hintergrund meiner Frage war eine Verkehrsteilnehmerschulung, wo eben gesagt wurde,
auf dieser Kraftfahrstrasse wäre keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es handelt sich übrigens
um die neue B6n im Bereich Köthen.
Ich hatte 100kmh gesagt und war der Dumme.
Danke für die Bestätigung, das ich Recht hatte. Leider ist die nächste Schulung erst im Mai und dann werde ich mal den ausgedruckten Text
der StVO dem Moderator unter die Nase halten. Bin auf die Ausreden gespannt.


--------------------
Lasst Euch nicht beirren von Übergängen (Rainer Maria Rilke 1875-1926)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 19.03.2015, 01:39
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3183
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Die L 1208 (ex B27) bei Tübingen hat auch ein bauliche Trennung durch Betonelemente. Trotzdem kontrolliert(e) die Polizei die Geschwindigkeit bei LKW. Allerdings nicht mit den üblichen Geräten, sondern etwas später auf der B 464 die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber. Nur warum ist mir ein Rätsel. think.gif Und hat lt. einem Fahrlehrer diejenigen, die zu schnell (>60) waren abkassiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Anderssen
Beitrag 19.03.2015, 09:50
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1780
Beigetreten: 04.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33726



Und die L 1208 ist an dieser Stelle eine Kraftfahrstraße?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Damastor
Beitrag 19.03.2015, 09:56
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5566
Beigetreten: 13.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34126



Zitat (Mueck @ 18.03.2015, 22:26) *
... und das Kraftfahrstraßenschild alleine sagt auch noch nix über eine angemessene Geschwindigkeit ...

Versuch doch mal einer dort Richtgeschwindigkeit ... whistling.gif


Challenge accepted. Mit deinem Auto? tongue.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 19.03.2015, 18:33
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7536
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Damastor @ 19.03.2015, 09:56) *
Challenge accepted. Mit deinem Auto? tongue.gif
Isch 'abe keine Auto!
... und mit Rad darf ich da ja nicht ... narr.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.03.2015, 19:23
Beitrag #13





Guests






Ob Kraftfahrstraße oder nicht, spielt für die Richtgeschwindigkeit keine Rolle. Nur bei der Frage, ob die "Großen" dann 80 statt 60 km/h fahren dürfen, ist das relevant.

Richtgeschwindigkeit gilt in den folgenden 3 Fällen:

1. Auf Autobahnen, auch innerorts
2. Außerorts bei zwei oder mehr markierten Fahrstreifen für jede Richtung. In diesem Fall ist auch keine bauliche Trennung nötig und es muss sich nicht um eine Kraftfahrstraße handeln.
3. Außerorts bei baulich getrennten Fahrbahnen (Leitplanke, Mauer etc., aber nicht Fahrbahnmarkierungen). In diesem Fall reicht ein Fahrstreifen für jede Richtung und es muss ebenfalls keine Kraftfahrstraße sein.

Zitat (Tanker @ 19.03.2015, 01:39) *
... hat auch ein bauliche Trennung durch Betonelemente. Trotzdem kontrolliert(e) die Polizei die Geschwindigkeit bei LKW. ... Nur warum ist mir ein Rätsel.

Ist das denn eine Kraftfahrstraße? Sonst gelten trotz baulicher Trennung weiterhin 60 km/h.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 19.03.2015, 19:32
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6337
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



Zitat (Tanker @ 19.03.2015, 01:39) *
Die L 1208 (ex B27) bei Tübingen hat auch ein bauliche Trennung durch Betonelemente. Trotzdem kontrolliert(e) die Polizei die Geschwindigkeit bei LKW. Allerdings nicht mit den üblichen Geräten, sondern etwas später auf der B 464 die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber. Nur warum ist mir ein Rätsel. think.gif Und hat lt. einem Fahrlehrer diejenigen, die zu schnell (>60) waren abkassiert.



Damit der LKW 80 fahren darf, muss die Kraftfahrstraße auch als solche ausgewiesen werden.


Vielfach wird es geduldet aber wenn einer den Krümelk..... modus einschaltet, kann man nix dagegen machen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.03.2015, 20:43
Beitrag #15





Guests






Zitat (blackdodge @ 19.03.2015, 19:32) *
Vielfach wird es geduldet aber wenn einer den Krümelk..... modus einschaltet, kann man nix dagegen machen.

Bei den Bußgeldsätzen für Lkw, Busse oder Gefahrguttransportern lohnt sich das bei entsprechendem Aufkommen dieser Fahrzeugarten schon. Wenn die Fahrer dort irrtümlich von 80 km/h ausgehen und (wie üblich) im Begrenzer fahren, also ca. 26-28 km/h drüber sind, kommen da schon schöne Summen zusammen ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 20.03.2015, 01:29
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3183
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Vielleicht sollte ich so spät wenigstens richtig lesen. blushing.gif
Nein, die L1208 ist keine Kraftfahrstraße. Ob sie es noch zu Zeiten als B27 war weiß ich jetzt nicht mehr. blushing.gif
Mir ist das eh an dieser Stelle egal. Da ich meist eh die L1208 weiter fahre und die Kontrolldichte dort eh nicht so hoch ist und zweitens je nach Restmenge manchmal schon froh bin überhaupt 60 zu fahren. whistling.gif
Mich würde aber mal interessiernen wie/oder die Polizei die Entfernung feststellt. Wenn ich bspw. angebe in Wannweil gestartet zu sein, dann die B27 nach Tübingen (legal mit 80 befahrbar) dann auf die L1208 abgebogen und irgendwann auf der B464 angehalten worden zu sein. Natürlich sind da irgendwann mal 80 aufgezeichnet. In Wirklichkeit bin ich aber in Tü-Lustnau gestartet. Wobei ich vorher in Wannweil abgeladen habe und weiter nach Lustnau gefahren bin. Aber manchmal sind die Wege eben seltsam. rolleyes.gif Stellen die Polizisten tatsächlich die Entfernung zur überhöhten Geschwindigkeit fest? think.gif Weil wenn ich abends meine gefahrenen Strecken einzeichen würde, würden mich die meisten mich für besoffen oder sonstwas bezeichnen. rolleyes.gif
Weil sowas ist mir wirlich mal passiert. Ich kam ausnahmsweise von Stuttgart-Vaihingen über die Autobahn nach Nürtingen. Natürlich war mal wieder ein Streifenwaagen vor Nürtingen. Der Polizist schaut meine Tachoscheibe an und wollte 40DM. rolleyes.gif Warum? Ein paar vorher war die Geschwindigkeit für LKW auf Kraftfahrstraßen auf 80 erhöht worden. Nur der Polizist hat das noch nicht mitbekommen. Zweitens kam ich über die Autobahn. Nur der Polizist behauptete, alle Tankwagen kommen vom Stuttgarter Hafen über die B10 und auf der B10 sind nun mal 60 erlaubt. Ich habe jedenfalls nichts bezahlt und dr Polizist hat mal wieder was gelernt. Nur ich muß dumm sterben. Ich weiß bis heute noch nicht, wo die lange B10 auf der kleinen Stelle meiner Tachoschebe war, die mir der Polizist gezeigt hat. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
TAK
Beitrag 20.03.2015, 08:12
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2538
Beigetreten: 06.08.2008
Wohnort: Herbrechtingen
Mitglieds-Nr.: 43563



ganz interessant bei diesem Thema ist auch die B31neu zwischen Stockach und Überlingen.

Von Singen her kommend zuerst A98 und damit unbegrenzt. Auf Höhe Stockach dann 120 und Autobahnende und Kraftfahrstraße. Weiterhin mit 120 beschildert bei 2/1 Fahrspuren ohne bauliche Trennung. Danach ohne weitere Beschilderung wird es zu 1/2 und die große Ungewissheit ob 100 oder 120 gelten soll...


--------------------
Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NMY
Beitrag 20.03.2015, 08:17
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1674
Beigetreten: 04.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4740



Warum sollte sich was ändern? Durch den Wechsel von 2+1 zu 1+2 gibt es keine neue Vorschrift für die Geschwindigkeit, also gelten die 120 weiter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.03.2015, 08:18
Beitrag #19





Guests






Zitat (TAK @ 20.03.2015, 08:12) *
... große Ungewissheit ob 100 oder 120 gelten soll...

Die Geschwindigkeit kann ja außerorts mit Zustimmung der obersten Landesbehörde auf 120 km/h angehoben werden, ohne dass die Merkmale vorliegen müssen, die sonst für Richtgeschwindigkeit notwendig wären.

Wenn man nicht abbiegt oder sonst die Strecke verlässt und die 120 km/h auch nicht beendet werden, dann würde ich sagen, dass sie weiter gelten. Was lässt dich denn daran zweifeln?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrGracy
Beitrag 20.03.2015, 09:10
Beitrag #20


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 443
Beigetreten: 27.09.2010
Wohnort: Süddeutschland
Mitglieds-Nr.: 55830



Zitat (fragnix @ 19.03.2015, 01:02) *
Hintergrund meiner Frage war eine Verkehrsteilnehmerschulung, wo eben gesagt wurde,
auf dieser Kraftfahrstrasse wäre keine Geschwindigkeitsbegrenzung. [...] Leider ist die nächste Schulung erst im Mai und dann werde ich mal den ausgedruckten Text
der StVO dem Moderator unter die Nase halten. Bin auf die Ausreden gespannt.

Angebracht wäre wohl eher, dem Moderator die Info bereits jetzt zukommen zu lassen, sonst verzapft der den Mist bis Mai noch vielen anderen Schulungsteilnehmern.
Leider ist die Annahme, dass 2 Spuren das einzige Kriterium für Richtgeschwindigkeit sind weit verbreitet und wird manchmal durch dämliche Beschilderung bekräftigt ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Odenwälder
Beitrag 21.03.2015, 14:08
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1453
Beigetreten: 15.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58374



Zitat (Georg_g @ 19.03.2015, 19:23) *
2. Außerorts bei zwei oder mehr markierten Fahrstreifen für jede Richtung. In diesem Fall ist auch keine bauliche Trennung nötig und es muss sich nicht um eine Kraftfahrstraße handeln.
3. Außerorts bei baulich getrennten Fahrbahnen (Leitplanke, Mauer etc., aber nicht Fahrbahnmarkierungen). In diesem Fall reicht ein Fahrstreifen für jede Richtung und es muss ebenfalls keine Kraftfahrstraße sein.


Ich kenne viele Stellen mit Richtgeschwindigkeit (keine Autobahn), in denen beide Fälle zutreffen. Auch kenne ich viele Stellen, wo ein Fall theoretisch zutreffen könnte. Aber diese sind immer durch Schilder limitiert. Kennt jemand Stellen, wo Richtgeschwindigkeit nach 2. oder 3. gefahren werden darf?


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.03.2015, 18:43
Beitrag #22





Guests






Zitat (Odenwälder @ 21.03.2015, 14:08) *
Kennt jemand Stellen, wo Richtgeschwindigkeit nach 2. oder 3. gefahren werden darf?

Auf der B 469 zwischen Erlenbach und Aschaffenburg, zumindest stellenweise. Dann noch irgendwo auf der B 9 zwischen Wörth und Frankenthal, ich weiß aber nicht mehr genau in welchem Abschnitt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 21.03.2015, 19:21
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3379
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Zitat (Odenwälder @ 21.03.2015, 14:08) *
Kennt jemand Stellen, wo Richtgeschwindigkeit nach 2. oder 3. gefahren werden darf?

Hier ein kurzes Stück mit zwei Fahrstreifen je Richtung. In Richtung Höchberg ein paar Meter unbegrenzt.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 22.03.2015, 01:01
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3183
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Die schon erwähnte L1208 vor Tübingen. In Bergabrichtung nur 1 Fahrstreifen und bauliche Trennung. Hat aber Tempobegrenzungen. In Bergaufrichtung 2 Fahrstreifen und bauliche Trennung ohne Tempobeschränkung.
Die bauliche Trennung wurde noch zu Zeiten als B27 auf Grund einger schwerer Unfälle wegen der Kurven gebaut.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 22.03.2015, 09:36
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Zitat (Georg_g @ 21.03.2015, 18:43) *
Dann noch irgendwo auf der B 9 zwischen Wörth und Frankenthal, ich weiß aber nicht mehr genau in welchem Abschnitt.
Die B9 ist zwischen LU-Süd und Wörth durchgehend 4-spurig mit baulicher Trennung.
Lediglich bei LU-Süd muß man einspurig abbiegen um auf der B9 zu bleiben.


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Odenwälder
Beitrag 22.03.2015, 17:17
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1453
Beigetreten: 15.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58374



Die B469 hat meines Wissens nach auch überall zwei Fahrstreifen und bauliche Trennung. Aber die Situation von ts1 gibt es ja relativ häufig. Unbegrenzte, einstreifige Verbindungen zwischen Autobahn ähnlichen Straßen.


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 22.03.2015, 18:20
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Es ist eben ein Problem, daß das auch vom Kraftfahrstraßenschild abhängt.

Einige "potentielle" 80 Strecken für >7,5t. bleiben auf 60 weil Traktorverkehr zugelassen werden/bleiben soll. Meist dann statt [Kraftfahrstraße] gibt es Verbot für Radfahrer/Fußgänger. (außer es wird vergessen biggrin.gif )


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.03.2015, 18:30
Beitrag #28





Guests






Zitat (ts1 @ 22.03.2015, 09:36) *
Zitat (Georg_g @ 21.03.2015, 18:43) *
Dann noch irgendwo auf der B 9 zwischen Wörth und Frankenthal, ich weiß aber nicht mehr genau in welchem Abschnitt.
Die B9 ist zwischen LU-Süd und Wörth durchgehend 4-spurig mit baulicher Trennung.

Ja, aber die Frage ist ja, ob dort ein beschildertes Tempolimit besteht. Strecken, die die Anforderungen an die Richtgeschwindigkeit erfüllen würden gibt es ja reichlich. Auf der B9 ist jedenfalls nicht durchgehend freie Fahrt, irgendwo bei Mutterstadt ist ja sogar nur Tempo 80 (und ein stationärer Blitzer).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
TAK
Beitrag 23.03.2015, 08:26
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2538
Beigetreten: 06.08.2008
Wohnort: Herbrechtingen
Mitglieds-Nr.: 43563



@georg_g Zweifeln lässt mich nichts mehr, da ich auch mal selbst bei der zuständigen Verkehrsbehörde nachgefragt hatte... aber da ich die Strecke mehrmals im Monat fahre ist es einfach das tägliche Erlebnis, dass eben viele beim zweispurigen 120 fahren und danach beim einspurigen auf 100 abbremsen um dann wieder zu beschleunigen wenns wieder auf 2 Spuren geht...

Und wenn man das erlebt, dass das eben soooo viele machen, dann stellt man sich selbst natürlich auch mal die Frage, ob man vllt. doch auf dem falschen Dampfer ist... deshalb auch mal meine Nachfrage... wobei ich dort auch nur eine Aussage a la "da müsste man 120 fahren dürfen" bekam...


--------------------
Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 23.03.2015, 08:40
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Da ist ein explizit ausgeschildertes Streckengebot von 120.
Das hat mit Leitplanken, Spuren usw. nichts zu tun.


Wenn da beim 1 spurigen 100 gelten soll, dann muß da ein
278-62 hin. wavey.gif
(120)


Analog zum (70) wenn kein 70 mehr gelten soll.


Eine "unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit" Erlaubnis dagegen würde von selbst am 1 spurigen enden.
Eben mangels Voraussetzungen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
911
Beitrag 24.03.2015, 12:36
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1124
Beigetreten: 05.11.2009
Wohnort: Argentinien
Mitglieds-Nr.: 51309



Zitat (haschee @ 23.03.2015, 08:40) *
Da ist ein explizit ausgeschildertes Streckengebot von 120.
Das hat mit Leitplanken, Spuren usw. nichts zu tun.


Wie auf der B 286 zwischen Gerolzhofen und Schwebheim: ganz normale Straße mit nur einer Spur pro Richtung, weder bauliche Trennung noch Standstreifen, aber Tempo 120 ausgeschildert. wub.gif


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 24.03.2015, 20:54
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7536
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (haschee @ 23.03.2015, 08:40) *
Eine "unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit" Erlaubnis dagegen würde von selbst am 1 spurigen enden.
Eben mangels Voraussetzungen.
Nö. Oben wurde doch schon die für Pkws gültigen Voraussetzungen zitiert aus der StVO.
- Entweder 2x2 Spuren (unabhängig von der Trennung)
- oder bauliche Trennung (unabhängig von der Spurenzahl)
Bei den üblichen 2+1-Straßen (ohne bauliche Trennung) ändert sich beim Übergang von 2+1 zu 1+2 also nix: vorher und naher keine freie Tempowahl, sondern max. 100

Zitat (911 @ 24.03.2015, 12:36) *
Wie auf der B 286 zwischen Gerolzhofen und Schwebheim: ganz normale Straße mit nur einer Spur pro Richtung, weder bauliche Trennung noch Standstreifen, aber Tempo 120 ausgeschildert. wub.gif
Wenn es in Opentstreetmap richtig getaggt ist, dann hoffentlich als Kraftfahrsdtraße ausgeschildert, also ohne Langsamverkehr wie Rad, Mofa, Trecker?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anonymous1337
Beitrag 24.03.2015, 22:02
Beitrag #33


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 273
Beigetreten: 13.05.2014
Mitglieds-Nr.: 72535



Zitat (Mueck @ 24.03.2015, 20:54) *
Bei den üblichen 2+1-Straßen (ohne bauliche Trennung) ändert sich beim Übergang von 2+1 zu 1+2 also nix: vorher und naher keine freie Tempowahl, sondern max. 100


Oder entsprechend der Beschilderung für KFZ <= 3,5 t zGM ohne Anhänger. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
911
Beitrag 24.03.2015, 23:09
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1124
Beigetreten: 05.11.2009
Wohnort: Argentinien
Mitglieds-Nr.: 51309



Zitat (Mueck @ 24.03.2015, 20:54) *
Wenn es in Opentstreetmap richtig getaggt ist, dann hoffentlich als Kraftfahrsdtraße ausgeschildert, also ohne Langsamverkehr wie Rad, Mofa, Trecker?


Ja, ist eine Kraftfahrtstraße.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 24.03.2015, 23:42
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Zitat (Mueck @ 24.03.2015, 20:54) *
Zitat (haschee @ 23.03.2015, 08:40) *
Eine "unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit" Erlaubnis dagegen würde von selbst am 1 spurigen enden.
Eben mangels Voraussetzungen.
Nö. Oben wurde doch schon die für Pkws gültigen Voraussetzungen zitiert aus der StVO.
- Entweder 2x2 Spuren (unabhängig von der Trennung)
- oder bauliche Trennung (unabhängig von der Spurenzahl)
Bei den üblichen 2+1-Straßen (ohne bauliche Trennung) ändert sich beim Übergang von 2+1 zu 1+2 also nix: vorher und naher keine freie Tempowahl, sondern max. 100


Jein - bzw. Mißverständnis.
Ich argumentiere hier "allgemein". wavey.gif

Allgemein:
Wenn ich die grundsätzlichen Voraussetzungen für Richtgeschwindigkeit habe - dann beginnt und endet Richtgeschwindigkeit von selbst wenn die Voraussetzungen zu Ende sind.

Habe ich dagegen grundsätzliche Voraussetzungen für Richtgeschwindigkeit und setze aber ein explizites (120) - dann endet (120) eben nicht wenn die Voraussetzungen für Richtgeschwindigkeit zu Ende sind. wavey.gif

Es endet da keine Strecke = 120 gelten weiter.



Praxis:
Ob sowas allerdings mit (120) beschildert werden würde oder mit (100) ist eine Frage für die Straßenverkehrsbehörden.

Aber da die innerorts schon unheimlich Angst haben ein (30) mit einem (30) zu beenden (was mittlerweile erlaubt ist - und was auch richtiger wäre) wird es wohl ein (100) sein.


Ist vielleicht auch etwas viel verlangt vom gemeinen Autofahrer bei Wegfall von Richtgeschwindigkeit Voraussetzungen ein (120) aufzustellen um ein (120) aufzuheben und die allgemeinen Regeln des Außerort Verkehrs wieder in Kraft treten zu lassen. biggrin.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.03.2015, 00:28
Beitrag #36


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21790
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Mueck @ 24.03.2015, 20:54) *
Zitat (911 @ 24.03.2015, 12:36) *
Wie auf der B 286 zwischen Gerolzhofen und Schwebheim: ganz normale Straße mit nur einer Spur pro Richtung, weder bauliche Trennung noch Standstreifen, aber Tempo 120 ausgeschildert. wub.gif
Wenn es in Opentstreetmap richtig getaggt ist, dann hoffentlich als Kraftfahrsdtraße ausgeschildert, also ohne Langsamverkehr wie Rad, Mofa, Trecker?

Angehängte Datei  120_Gerolzhofen_2.jpg ( 67.42KB ) Anzahl der Downloads: 14

Stimmt!

Doc


P.S.:
Diese Streckenführung schreit eigentlich NICHT gerade nach Tempo 120.
Warum hat man dieses Kuriosum eigentlich geschaffen?
Nur um Touristen anzulocken? think.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speck ftw
Beitrag 25.03.2015, 01:33
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2477
Beigetreten: 19.10.2009
Wohnort: Bergisches Land
Mitglieds-Nr.: 51040



Sieht für mich wie eine stinknormale Landstraße aus.

Auch als Kraftfahrstraße halte ich das Ganze für reichlich außergewöhnlich. think.gif


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.03.2015, 07:52
Beitrag #38


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21790
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Speck ftw @ 25.03.2015, 01:33) *
Auch als Kraftfahrstraße halte ich das Ganze für reichlich außergewöhnlich.

Ich auch.
Sonst hätte ich auch seinerzeit das Foto nicht gemacht.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
911
Beitrag 25.03.2015, 15:04
Beitrag #39


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1124
Beigetreten: 05.11.2009
Wohnort: Argentinien
Mitglieds-Nr.: 51309



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.03.2015, 00:28) *
Warum hat man dieses Kuriosum eigentlich geschaffen?
Nur um Touristen anzulocken? think.gif


Wahrscheinlich war das mal der Heimweg des Landrates, der gern schneller fahren wollte oder sowas. biggrin.gif Außergewöhnlich ist es in der Tat, könnte gern öfter gemacht werden. Übrigens wird dort auch gelegentlich trotz Tempo 120 geblitzt.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 25.03.2015, 15:46
Beitrag #40


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Geblitzt wird auch gerne genau an dieser Haltestelle hier.
Die Überwacher sind der irrigen Meinung, da gelte 100. whistling.gif Und lernen es nicht...


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speck ftw
Beitrag 25.03.2015, 21:17
Beitrag #41


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2477
Beigetreten: 19.10.2009
Wohnort: Bergisches Land
Mitglieds-Nr.: 51040



Die bauen sich allen Ernstes genau da auf, wo kein Tempolimit gilt? Genau auf diesen gefühlt 100 Metern? crybaby.gif

Und wie viele Leute zahlen da so? thread.gif


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 25.03.2015, 22:15
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Ja. Und: fast alle.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 25.03.2015, 22:16
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7536
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (haschee @ 24.03.2015, 23:42) *
Ich argumentiere hier "allgemein". wavey.gif
Achso, na dann stimmt's wink.gif
... wobei ich nicht wüsste, dass irgendwo eine Verengung existiert, wo nicht getrichtert wird ob des gefährlich klemmenden Reißverschlusses ...

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.03.2015, 00:28) *
Diese Streckenführung schreit eigentlich NICHT gerade nach Tempo 120.
Warum hat man dieses Kuriosum eigentlich geschaffen?
Nur um Touristen anzulocken? think.gif
Das ist ja in Bayern und da scheint man sowas noch am ehesten zu machen. Die einzigen relativ stinknormalen, allenfalls relativ geraden oder sanftkurvigen Landstraßen mit 120 kenne ich eigentlich nur aus Bayern. Auf dem Weg nach Coburg ist mir eine dunkel in Erinnerung, weiß bloß nicht mehr, ob auf meiner Standartroute ab KA über Schweinfurt oder bei dem einen mal aus Richtung Norden, damals noch im großen Bogen wegen noch unvereinigt ... Ist alles schon ewig her, dass ich Pfingsten regelmäßig dort war ... Ich sollte mal wieder dort cheers.gif

Zitat (Speck ftw @ 25.03.2015, 01:33) *
Auch als Kraftfahrstraße halte ich das Ganze für reichlich außergewöhnlich. think.gif
Mit den armen Radfahrern und Traktoristen kann man es ja machen ... ranting.gif

Zitat (Speck ftw @ 25.03.2015, 21:17) *
Und wie viele Leute zahlen da so? thread.gif
Offenbar genug ... whistling.gif
Dieser Faden beweist ja, dass auch unter halbwegs Kundigen die Kenntnis dieser Spezialfälle hinreichend gering ist, dass die Wirtschaftlichkeit weder einen anderen Messort, noch die Aufstellung eines (100) aufdrängt ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 13:51