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> Finderlohn, Autoschlüssel, fordern, ja / nein?, mal wieder eine kleine Entscheidungshilfe gesucht
Benutzernamexy
Beitrag 07.03.2015, 16:15
Beitrag #1


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Hallo!
im Regen und in Kälte habe ich einen Autoschlüssel gefunden; hab den an mir genommen und die örtliche Polizei angerufen, und angefragt, ob jemand ein Schlüssel vermisse;
Es wurde verneint, und gefragt, ob ich den später vorbei bringen könne;
auf dem Rückweg hab ich dann die Fernbedienung ausprobiert und auch das dazu passende Auto gefunden;

dann also mit dem Auto zur Polizei gefahren, und dort den Schlüssel abgegeben;
ich habe höflich darauf bestanden, wegen dem Wetter, der Hinfahrt zur Polizei, dass der Halter auf jeden Fall Danke oder Pralinen vorbei bringen solle.

Hintergrund ist, dass ich schon häufiger Sachen gefunden habe, die ich auch abgegeben habe, und statt Dank gabs zum Beispiel bei einer gefundenen Geldbörse die Kritik, wo bliebe denn das Geld.

Ich hab mir eigentlich vorgenommen, beim nächsten Fund auf jeden Fall auf den Finderlohn zu bestehen, sollte es nicht mal ein Danke geben.

Meinung hierzu?
Ich würde die Polizeidienststelle darum bitten, mir die Daten desjenigen mitzuteilen, der den Schlüssel abholte, unter Hinweis auf Anspruch meines Finderlohns und dem Halter halt mitteilen, man hätte zumindest ein Dank erwartet, etc.

Es hat geregnet, es war kalt, ich musste mit dem Auto zur Wache, und dafür kriege ich kein Dank;
irgendwie hab ich mindestens ein Danke erwartet.

oder ist das zu viel verlangt?
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.03.2015, 16:21
Beitrag #2


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Mit dem gefundenen Auto zur Polizei GEFAHREN? Nicht die cleverste Idee......
Du sollstest dich bedanken, das der Besitzer nicht allzu sauer reagiert.
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Benutzernamexy
Beitrag 07.03.2015, 16:26
Beitrag #3


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quatsch; nicht mit dem Auto ,sondern mit meinem Auto,.
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blue0711
Beitrag 07.03.2015, 16:40
Beitrag #4


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Blöde Frage: Wenn Du ein Kennzeichen und einen Schlüssel hast, warum rufen die nicht einfach den Halter an und geben ihm Deine Nummer?

Unsere Polizisten machen das.

Der Heckmeck mit hin- und Herfahren und Aufbewahren usw. ist doch völlig overdosed.


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Gruß Kai
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W E R ?
Beitrag 07.03.2015, 16:41
Beitrag #5


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Den gefundenen Autoschlüssel zurück zu geben sollte selbstverständlich sein, ohne wenn und aber.
Was ist so ein Autoschlüssel überhaupt wert? Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der gefundenen Sache bis 500 EUR 5 % des Wertes.

Allerdings ein Dankeschön des Verlierers gebietet schon der Anstand.
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Benutzernamexy
Beitrag 07.03.2015, 17:01
Beitrag #6


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der Schlüssel hat nur für den Empfangsberechtigten einen Wert;
dann wird der Finderlohn nach billigem Ermessen bestimmt;

hab jetzt von der Polizei die Daten des Finders erhalten;

naja, ich warte noch eine Woche, und dann gibts eine kleine Postkarte,..

mir gehts ja nicht um 10 Euro Finderlohn oder 5 Euro Aufwand,, etc., einfach nur darum, dass ich mir die Zeit für sowas nehme, und das nicht mal mit einem Dank "gewürdigt" wird.

in Zukunft lasse ich das wohl am besten liegen.
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blue0711
Beitrag 07.03.2015, 17:13
Beitrag #7


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Da Meinungen gefragt waren:
In meinem Verständnis kann man zwar enttäuscht sein, wenn sich jemand nicht bedankt.
Wenn man allerdings sein eigenes Verhalten an diesem fehlenden Dank ausrichtet, ist man auch kein Deut besser. wavey.gif
Von daher finde ich diese, "dann mach ich halt nicht mehr" Aussagen außerhalb eines Anspruchsverhältnisses extrem kindisch.

Hilfsbereitschaft ist nur dann etwas "wert", wenn sie keine Gegenleistung erwartet.
Umgekehrt ist ein Dank nur dann etwas "wert", wenn er nicht als Ausgleich verstanden wird.


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Gruß Kai
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Scitch
Beitrag 07.03.2015, 17:22
Beitrag #8


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Zitat (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 17:01) *
mir gehts ja nicht um 10 Euro Finderlohn oder 5 Euro Aufwand,, etc., einfach nur darum, dass ich mir die Zeit für sowas nehme, und das nicht mal mit einem Dank "gewürdigt" wird.

in Zukunft lasse ich das wohl am besten liegen.
Die Denkweise kann ich irgendwie nicht nachvollziehen tut mir leid.

Sowas mache ich doch aus gutem Anstand wegen und nicht weil ich nach Dank oder Entlohnung lechze...genau so würde ich ja darauf hoffen, dass ein Anderer meine Fundstücke abgibt.




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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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ohnec
Beitrag 07.03.2015, 18:44
Beitrag #9


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Ich kann es schon verstehen. Ein Dank wäre das mindeste. Und wenn es ausbleibt ärgert man sich.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.03.2015, 19:07
Beitrag #10





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Zitat (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 17:01) *
hab jetzt von der Polizei die Daten des Finders erhalten;

Umgekehrt, oder? Du warst doch der Finder. Hat denn der Schlüsselbesitzer auch deine Personalien bekommen? Vielleicht würde er sich ja gerne bedanken und weiß nicht bei wem.
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blue0711
Beitrag 07.03.2015, 19:14
Beitrag #11


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Zitat (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 17:01) *
hab jetzt von der Polizei die Daten des Finders erhalten;
Das fällt mir jetzt erst auf.

Welche Daten, um Gottes Willen blink.gif
Hoffentlich nicht mehr als die Telefonnummer?

Bei allem anderen würde ich denen was erzählen.
Ein Autoschlüssel ist schnell nachgemacht, die fehlende Funkfernbedienung ausgebucht, aber wildfremden Leuten meine Daten rausgeben ist schon ein Kaliber.


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Gruß Kai
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.03.2015, 19:22
Beitrag #12


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Zitat (blue0711 @ 07.03.2015, 19:14) *
... aber wildfremden Leuten meine Daten rausgeben ist schon ein Kaliber.


Andersrum aber auch - jedenfalls in Anbetracht der gängigen Datenschutzbedenken in Sachen Dashcam & Co.: Dass da jemand namentlich erfährt, wer sich - noch dazu in einem eingrenzbaren Zeitraum! - an einem bestimmten Ort aufgehalten hat, geht doch eigentlich gar nicht...


think.gif
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Benutzernamexy
Beitrag 07.03.2015, 19:32
Beitrag #13


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Zitat (blue0711 @ 07.03.2015, 19:14) *
Zitat (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 17:01) *
hab jetzt von der Polizei die Daten des Finders erhalten;
Das fällt mir jetzt erst auf.

Welche Daten, um Gottes Willen blink.gif
Hoffentlich nicht mehr als die Telefonnummer?


wo ist das Problem? Hab Anspruch auf Finderlohn, und mir sind die Daten bekannt gemacht worden, Name und Anschrift.
Ist keine 10 Minuten von mir entfernt.

aus welchen Gründen hätte man mir die Daten verweigern können?
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Damastor
Beitrag 07.03.2015, 19:58
Beitrag #14


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Bei uns hätte ich die Daten sogar telefonisch bekommen um den Schlüssel abzugeben.

Wobei ich vermutlich Auto aufgesperrt, abgesperrt Schlüssel rein undzugemacht hätte. Anschließend die Polizei gebeten den Halter zu benachrichtigen. Zumindest wenn das Kennzeichen aus meinem Ort stammt geh ich davon aus, dass derjenige da wohnt und Zugriff auf den Zweitschlüssel hat.

Oder am Wochenende: Polizei soll Halter informieren wo er den Schlüssel abholen kann.


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Paralyzer
Beitrag 07.03.2015, 19:59
Beitrag #15


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Na ja,zu der Thematik kann man schon geteilter Meinung sein..

Also ich persönlich würde mir keinen Zacken aus der Krone brechen,mal eben ins Auto zu steigen
und die nächste Wache oder das Fundbüro anzufahren..ok,ich lebe recht zentral in einer Großstadt,
da sind das für mich max. Wege von 10 min.

Ein Dankeschön auf irgend eine Art und Weise ist natürlich super..aber wenn halt "nix kütt..dann kütt halt nix"

...wie wir hier am Rhein zu sagen pflegen...auch kein Drama.. twinkle.gif

Ich bin vor 2 Jahren mal hier bei einem Altstadt-Trip um mein Portemonaie erleichtert worden,
vermutlich die Kollegen von der "Abteilung Osteuropa"..da wird hier bei uns immer regelmässig
bei Grossveranstaltungen vor gewarnt,die fühlen sich hier so richtig schnuckelig wohl...na ja,was solls.

Superärgerlich wegen der Kohle,aber noch viel schlimmer das Theater mit Perso,Führerschein etc.
Sehr zeitnah erhielt ich einen Schrieb von einer Polizeiwache(ich hatte natürlich Anzeige erstattet),
dass meine Papiere dort von einem Finder abgegeben worden wären...ich hätte den knutschen können.

Ich habe leider aus datenschutzrechtlichen Gründen den Finder nicht genannt bekommen,
habe aber die netten police.gif police.gif gebeten,wenn möglich,meinen aufrichtigen Dank weiterzuleiten.

Was draus geworden ist,weiss ich leider nicht...auf jeden Fall war ich heilfroh,daß mir der ganze
Behördentanz erspart geblieben ist... smile.gif


--------------------
Gruss Paralyzer----->
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blue0711
Beitrag 07.03.2015, 20:11
Beitrag #16


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Zitat (Damastor @ 07.03.2015, 19:58) *
Bei uns hätte ich die Daten sogar telefonisch bekommen um den Schlüssel abzugeben.
Na prima.

Wenn der Wohnungsschlüssel dranhängt, kann man ja den Typen am Telefon gleich mal aushorchen, wann er da ist und dann schnell mal ausräumen.

Manche Leute sind ja echt naiv. Aber dass es die auch bei der Polizei gibt, bei DEM Thema ... unsure.gif

Wenn irgendjemand einen Schlüssel findet, darf er nie nicht die Adresse dazu bekommen.


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Gruß Kai
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Damastor
Beitrag 07.03.2015, 20:13
Beitrag #17


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Autohändler machen das auch...hab mal einen BMW Schlüssel im Autohaus vorbeigebracht um zu sehen ob der Eigentümer hinterlegt ist. Haben uns dann nur geeignet, dass ich ihn dort hinterlege und der Besitzer ihn abholt. Name und Telefonnummer hab ich aber auch bekommen. Übers Telefonbuch wäre da auch die Adresse rauszufinden gewesen.


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Viele Grüße!

VW CC:
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.03.2015, 20:14
Beitrag #18





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Zitat (Damastor @ 07.03.2015, 19:58) *
Wobei ich vermutlich Auto aufgesperrt, abgesperrt Schlüssel rein undzugemacht hätte.

Von allen denkbaren Vorgehensweisen halte ich diese für die am wenigsten ratsame. Den Besitzer aus seinem eigenen Auto auszusperren könnte für dich unangenehme Folgen haben, wenn er keinen Zweitschlüssel hat.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.03.2015, 20:22
Beitrag #19


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Zitat (Damastor @ 07.03.2015, 19:58) *
Wobei ich vermutlich Auto aufgesperrt, abgesperrt Schlüssel rein undzugemacht hätte.


Ich würd noch nicht mal nach dem Auto suchen, geschweige denn mich daran zu schaffen machen - nachher vermisst der Besitzer was... shutup.gif
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Benutzernamexy
Beitrag 07.03.2015, 20:25
Beitrag #20


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ich hab ja schon häufiger Sachen wieder gefunden und noch nie ein Dank erhalten;
da hab ich auch kein Bock mehr, und möchte den Leuten jetzt Manieren bei bringen.
das Gesetz sagt, ich hab Anspruch, sogar, falls ich einen Dank bekommen hätte;
ich wollte nur ein Danke, den bekam ich nicht, und son Schreiben ist eine Sache von 3 Minuten,
und da komme ich sogar vorbei, und nach meinem Kenntnisstand hat der Gute sogar der Polizei eine
falsche Hausnummer genannt ,...

Schon irgendwie komisch.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.03.2015, 20:29
Beitrag #21





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Ich wiederhole meine Frage von weiter oben: Weißt du denn überhaupt, dass der Schlüsselbesitzer deine Personalien oder deine Telefonnummer bekommen hat? Vielleicht kann er sich ja gar nicht bedanken.
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Benutzernamexy
Beitrag 07.03.2015, 20:33
Beitrag #22


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doch, der Beamte hat das bestätigt, als er meinte, er findet das auch nicht in Ordnung, dass nicht mal ein Danke kam; Adresse, Name und meine Handynumer. SMS hätte mir ja auch ausgereicht.
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blue0711
Beitrag 07.03.2015, 20:36
Beitrag #23


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Da gibt's bestimmt ne App dafür laugh2.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.03.2015, 20:37
Beitrag #24





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Zitat (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 20:33) *
doch, der Beamte hat das bestätigt

Na gut, dann kannst du nur abwarten und Tee trinken. Einem anderen irgendwie Manieren beibringen zu wollen, funktioniert meines Erachtens nicht. Entweder der Dank kommt aus freien Stücken und von Herzen oder er kommt gar nicht. Einen Zwang zum aufrichtigen Bedanken kann es nicht geben. Und den Schlüsselbesitzer jetzt durch Geltendmachung von Finderlohn sanktionieren zu wollen wäre nicht mein Ziel.
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Ernschtl
Beitrag 07.03.2015, 20:57
Beitrag #25


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QUOTE (blue0711 @ 07.03.2015, 19:14) *
QUOTE (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 17:01) *
hab jetzt von der Polizei die Daten des Finders erhalten;
Das fällt mir jetzt erst auf.
Nicht ganz, denn die Daten des Finders kennt dieser sowieso bestens.
QUOTE
Welche Daten, um Gottes Willen blink.gif
Hoffentlich nicht mehr als die Telefonnummer?
Von wegen, Name und Adresse. Zumindest bekam ich die bei meinem letzten Fund. Mit der Info, dass ich mich dort bzgl. Findelohn melden könnte.
Habe ich nicht gemacht, sowenig wie die andern dreimale zuvor. Es war nie etwas besonders wertvolles und ich hoffe einfach darauf, dass ich meine Sachen auch irgendwie zurück bekomme sollte ich mal was verlieren. Finderlohn ist doch Pipifax.


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nachteule
Beitrag 07.03.2015, 21:40
Beitrag #26


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Hallo, Benutzernamexy,

verständlich, dass Du zumindest ein Dankeschön erwartest und unverständlich ist, dass Du in der Vergangenheit nicht mal dieses bekommen hast.

Zum praktischen Ablauf:

Bei uns kommen des Öfteren Finder von irgendwelchen Gegenständen.

Der Ablauf sieht dann so aus, dass im Beisein des Finders notiert wird, was abgegeben wurde und dazu noch die Personalien des Finders.

Der Finder wird dann befragt, ob seine Daten an den Verlierer weitergegeben werden dürfen für den Fall, dass dieser ihm Finderlohn zukommen lassen will.

Ob es Finderlohn gibt und wie hoch dieser ist, daraus halten wir uns komplett raus und können höchstens mal, wenn der Verlierer uns um Rat fragt, eine persönliche Meinung dazu abgeben.

Die Daten des Verlierers erhält der Finder von uns nicht und ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem dies erforderlich gewesen wäre, weil der Finder seinen Finderlohn einklagen wollte.

Zitat (blue0711 @ 07.03.2015, 16:40) *
Blöde Frage: Wenn Du ein Kennzeichen und einen Schlüssel hast, warum rufen die nicht einfach den Halter an und geben ihm Deine Nummer?

Unsere Polizisten machen das.

Der Heckmeck mit hin- und Herfahren und Aufbewahren usw. ist doch völlig overdosed.

So mancher Finder kommt nicht aus der Gegend, in der der Verlierer wohnt und somit ist es nicht selten problematisch, das Fundstück dem rechtmäßigen Besitzer zeitnah zurückzugeben, wenn man so verfährt, wie Du es beschreibst.

Dazu kommt, dass man sich dann noch als Finder mit dem Verlierer auf einen Termin einigen müsste, wenn man das Fundgut persönlich übergeben möchte und zu guter Letzt weiß man ja gar nicht, mit wem man es überhaupt zu tun hat.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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blue0711
Beitrag 07.03.2015, 22:13
Beitrag #27


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Ich meinte eigentlich schon das gegebene Beispiel: Auto steht da, Schlüssel liegt etwas weiter.
Da ruf ich auf der Wache an und die den Halter. In den meisten Fällen kommt der dann angewetzt und ich kann ihm die Schlüssel in die Hand drücken, ohne dass irgendeiner weiß, wo des anderen Haus wohnt.

Genauso wurde das bei zwei Hupen-Ausrastern gemacht. Da kommt natürlich die Lärmbelästigung hinzu, das Prozedere ist aber nicht anders. Meistens klappts. In Studentenstädten mit hohem Anteil an sponsered by Papa geht das natürlich nicht.


Mir selbst wurde das durch den "Hausfunk" im Bürogebäude mitgeteilt, weil mein Schlüssel im Eingangsbereich lag. Ich wusste gar nicht, dass der weg war.
Die Sekretärinnen haben sich kurzgeschlossen, kurze Rundmail in jedem Büro ("ein einzelner kleiner Schlüssel BMW") und ich wusste a) dass ich gemeint war und b) wo ich nachfragen musste.


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Gruß Kai
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nachteule
Beitrag 07.03.2015, 23:12
Beitrag #28


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Hallo, Blue4711,

klar, man kann und wird es sicher auch so ähnlich versuchen.

Das Problem ist, dass viele Halter gar nicht erreichbar sind, weil sie nicht über das Festnetz erreichbar sind und die Handy - Nummer nicht bekannt ist oder weil nicht einmal eine Festnetznummer existiert bzw. über das Telefonverzeichnis herauszubekommen ist.

Wir haben in aller Regel auch gar keine Zeit, den Fahrer/Halter zu suchen, wenn das Fahrzeug in einem Bereich steht, in dem z. B. mehrere Firmen ansässig sind und die Auswahl somit recht groß ist.

In solchen Fällen wird einfach ein Zettel hinter der Windschutzscheibe befestigt, dass sich der Fahrer/Halter des PKW bei der Polizei melden soll und selbst wenn der Zettel weg sein sollte, ist der erste Weg eines Verlierers meistens der zur nächsten Polizeidienststelle.

Viele Grüße,

Nachteule



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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.03.2015, 23:15
Beitrag #29





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Zitat (nachteule @ 07.03.2015, 23:12) *
Hallo, Blue4711

Er duftet heute besonders gut. biggrin.gif
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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 00:21
Beitrag #30


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Aber der Name hätte was, gibt nur glaub Probleme laugh2.gif


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nachteule
Beitrag 08.03.2015, 02:19
Beitrag #31


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uups blushing.gif blushing.gif blushing.gif


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lord.brownie
Beitrag 08.03.2015, 10:45
Beitrag #32


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Lieber Te, den Dank wirst Du spätestens dann erhalten wenn Du mal etwas verlieren oder vergessen solltest und dann jemand noch den Anstand besitzen sollte nicht darüber hinweg zu sehen. lg
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KaiserFranz
Beitrag 08.03.2015, 12:18
Beitrag #33


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Also... wenn ich jemandem helfe, dann doch aus uneigennützigen Motiven, weil mir Helfen gefällt und vielleicht weil ich möchte, dass mir selber in einer ähnlichen Situation vielleicht auch geholfen wird. Niemals käme mir in den Sinn, höflich darauf zu bestehen, "dass der Halter auf jeden Fall Danke oder Pralinen vorbei bringen solle". Natürlich gehört sich das unter zivilisierten Menschen so, und die meisten werden es wohl auch machen. Aber daraus eine Anspruchshaltung zu entwickeln...

benutzernamexy, wenn du irgendwann mal meinen Autoschlüssel finden solltest, dann lass ihn doch bitte einfach liegen. Danke.

KF
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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 14:11
Beitrag #34


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Mal aus eigener Perspektive als einmal-nicht-danke-Sager: Man verliert meistens dann was, wenn man sowieso etwas neben der Kappe ist.
So ist mir auch schon was liegen geblieben, als ich so knapp 16h am Tag am rödeln war und mir fast der Kopf geplatzt ist wegen der vielen verschiedenen Dinge, auf die ich zu achten hatte.
Hab das Verlorene dann plötzlich auf meinem Schreibtisch gefunden. Das hatte der Finder dahin gelegt.

Ich hab mir nicht die Mühe gemacht, den Finder ausfindig zu machen, um mich zu bedanken. Und ich hab deswegen kein schlechtes Gewissen, denn, wenn ich was finde, mach ich das genauso kommentarlos, sofern möglich.


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danke_mama
Beitrag 08.03.2015, 19:15
Beitrag #35


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Zurück zu den Sachfragen: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn, oder? Alles andere ist erst mal egal.

Dann wäre doch die Frage: Wie hoch ist der Wert des Fundstücks, der als Basis für die Berechnung des Finderlohns angesetzt werden kann?
Muss man den Wert des Autos gewichtend einbeziehen? Der TE hat das Auto immerhin gefunden, das hätte auch jeder andere Finder geschafft: ein potentieller Autodieb vielleicht, oder ein übermütiger Teenager... Apropos, ist die Sicherung des Fahrzeugs (und der Schutz unbeteiligter VT?) nicht auch etwas wert?
Ich finde die Fragestellung gar nicht uninteressant.

Ebenfalls interessant fand ich den Exkurs über die Modalitäten: Wie tauscht man Kontaktdaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes? Und was macht man, wenn eine Partei unwillig ist? Dazu gab es ja schon einige Hinweise, danke dafür.

(OT: Was mich wundert: Ist "Finderlohn" tatsächlich eine dermaßen theoretische (und emotionale) Angelegenheit? S.o., es gibt doch einen klaren Anspruch... wird das denn nicht selbstverständlich praktiziert? Ich habe leider kaum eigene Erfahrung mit dem Thema.)


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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 19:46
Beitrag #36


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Detailiert: https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages...nderlohn-27255/

Was die Wertbemessung angeht: Bei einem Autoschlüssel würde ich den Wiederbeschaffungswert ansetzen. Der schwankt je nach Ausführung von 20 Euro bis weit über 100,-

Die Sicherheit ist dabei IMHO irrelevant, weil diese an sich keinen materiellen Wert darstellt und nicht gefunden werden kann.
Allenfalls wäre hier noch Aufwendungsersatz möglich, der aber bei einem Schlüssel wegfällt, da für die Sicherheit kein Aufwand nötig ist (Kontrolle, ob Fahrzeug verschlossen)

Der Aufwand, um das Ding ins Fundbüro zu bringen, dürfte auch nicht unbedingt ersatzfähig sein, wenn das nächste nicht gerade völlig ab vom Schuß liegt.

Was der TE beschreibt, ist IMHO nicht ersatzfähig, da es nicht notwendig ist, sofort zur Polizei zu fahren. Die Nachfrage des Beamten kann man nicht als Aufforderung interpretieren.


Was den Austausch der Daten angeht: Das ist schon möglich, sollte aber offiziell erfolgen und keinesfalls am Telefon.
Der Finder hat einen Anspruch, deshalb hat er ein berechtigtes Interesse an den Daten des Verlierers.
Wenn er die gegen Abgabe des Fundstücks und Aufnahme seiner Daten bekommt, spricht da nix dagegen.
Auch nicht, wenn er sie dann erst später bekommt, dann auch gerne per Telefon.


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Tinu
Beitrag 08.03.2015, 20:10
Beitrag #37


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Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 19:46) *
Der Finder hat einen Anspruch, deshalb hat er ein berechtigtes Interesse an den Daten des Verlierers.

Wie kommt man von einem "Anspruch auf Finderlohn" auf ein "berechtigtes Interesse" an den Adressdaten des Verlierers? Um im Zweifel dem Anspruch durch physische Präsenz mehr Nachdruck verleihen zu können?

Der Nachverfolgung eines nichterfüllten Anspruchs stehen doch die üblichen Wege mit den besten Erfolgsaussichten offen, da der Polizei im Bedarfsfall alle benötigten Daten zur Verfügung stehen. Warum also ohne Not das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen?

(Spaßeshalber hier noch ein lukratives Geschäftsmodell: Handtasche klauen, Wohnungsschlüssel einstecken, Autoschlüssel auf der Wache gegen Adresse abliefern, ...)


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Martin
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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 20:22
Beitrag #38


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Selbstverständlich habe ich als Anspruchsinhaber ein berechtigtes Interesse an den zustellfähigen Daten meines Anspruchsgegners.
Wie soll ich meinen Anspruch denn sonst geltend machen?
Die Polizei hat damit genau 0 zu schaffen, da das ein zivilrechtlicher Anspruch ist.

Wenn man zB. einen Schuldner hat und nicht weiß, wo der hingezogen ist, bekommt man vom Einwohnermeldeamt seine neue Adresse. Gegen Nachweis des berechtigten Interesses und Angabe der eigenen Identität.

Is so.


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Tinu
Beitrag 08.03.2015, 20:46
Beitrag #39


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Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 20:22) *
Wie soll ich meinen Anspruch denn sonst geltend machen?

Wenn das das Problem des Finders ist, kann er doch einfach den Fund selbst verwahren und nur anzeigen. Alles Weitere regelt sich dann bei der Übergabe, die wo auch immer stattfinden kann. In Problemfällen verweise ich noch kurz auf das Zurückbehaltungsrecht!

Zitat
Wenn man zB. einen Schuldner hat und nicht weiß, wo der hingezogen ist, bekommt man vom Einwohnermeldeamt seine neue Adresse.

Schuldner ist zunächst mal der Finder, nicht der Verlierer! Nämlich den Fund dem Verlierer auszuhändigen. Der Anspruch auf Finderlohn (also ein umgekehrtes Schuldverhältnis) entsteht ja erst anschließend. Also, wenn jemand seine Adresse bekanntgeben muss, dann der Finder, was ja auch regelmäßig mit der Anzeige erfolgt.

Was ist das Problem?


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Gruß
Martin
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ts1
Beitrag 08.03.2015, 20:47
Beitrag #40


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Wieso sollte man Dank erwarten oder gar verlangen, wenn man jemanden hilft?
Woanders bedankt sich der Spender, weil ihm der Nehmer Gelegenheit zu einer Karmaverbesserung gibt.
Und noch besser ist es, einfach nur (freiwillig) Gutes bzw. seine Pflicht zu tun. ohne irgendwelche Erwartungen bezüglich der Folgen.


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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 22:09
Beitrag #41


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Zitat (Tinu @ 08.03.2015, 20:46) *
Was ist das Problem?
Dass das realitätsfremd ist?

IdR gibt man ein Fundstück mit der Anzeige auf dem Fundbüro/Bürgerbüro ab. Wird es abgeholt, werden einem, sofern Finderlohn gewünscht ist, die Daten übermittelt.

Der Verlierer hat solange keinerlei berechtigtes Interesse an den Daten des Finders, wie der keine Ansprüche stellt und das Fundgut abgibt.
Der Finder, der ein Fundgut abgibt ohne Finderlohnanspruch ist komplett draußen. Dessen Adresse darf an niemanden mehr gehen. Selbst die Abgabestelle muss dessen Daten nach Abschluss der Angelegenheit vernichten.
Er kann auch von vornherein anonym bleiben (Ich hab schon mehrfach etwas abgegeben ohne meine Daten anzugeben und das ist eigentlich auch der Regelfall).


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Gruß Kai
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Benutzernamexy
Beitrag 08.03.2015, 22:13
Beitrag #42


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Zitat (ts1 @ 08.03.2015, 20:47) *
Wieso sollte man Dank erwarten oder gar verlangen, wenn man jemanden hilft?
Woanders bedankt sich der Spender, weil ihm der Nehmer Gelegenheit zu einer Karmaverbesserung gibt.
Und noch besser ist es, einfach nur (freiwillig) Gutes bzw. seine Pflicht zu tun. ohne irgendwelche Erwartungen bezüglich der Folgen.


son Quatsch ja lange nicht mehr gelesen wink.gif
Karmaverbesserungen,... dann dürftest mir eigentlich son Ratschlag nicht geben. denke an dein Karma, oder ist das dann wieder was anderes?

wieso gibts denn bei Spenden Spendenquittungen bzw. wieso kann man die denn bei der Steuererklärung angeben?

wenns dafür eine Karmaverbesserung gibt, dann dürfte das doch unnötig sein.

edit
nach der Argumentation dürfte ja ein Arzt oder Polizist oder Feuerwehrmann 0,00 Euro verdienen, weil er sein Karma ja kaputt macht, wenn er dafür Geld bekommt, und mein Benzin um zur Polizei zu fahren zwecks Schlüsselabgabe, das gabs von der Tankstelle auch forfree, weil der Tankstellenbesitzer sonst sein Karma zerstört hätte, oder wie?
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durban
Beitrag 08.03.2015, 22:23
Beitrag #43


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Tja, mit dem Dank ist es so eine Sache:

So wie es zu den Manieren gehört, sich zu bedanken, gehört es ebenfalls dazu, dass man nicht nach dem Dank verlangt. Andererseits freut man sich, wenn einem Dankbarkeit entgegengebracht wird; gerade weil man Dank nicht einfordern kann.

Bei einem gefundenen Autoschlüssel wirkt es offen gesagt schon etwas kleinlich, den gesetzlichen Finderlohn einzufordern; der Betrag wird selten über einen Euro hinausgehen (+ ggf. Aufwendungen wie Fahrtkosten, um die Fundsache abzugeben).
Denn der Finderlohn richtet sich allein nach dem Sachwert, und der wird selten sonderlich hoch sein. sad.gif


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Benutzernamexy
Beitrag 08.03.2015, 22:26
Beitrag #44


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achja, mein Handyanbieter verlangt für das Gespräch mit der Polizei auch keine Gebühren, da das sonst das Karma der Geschäftsführer des Handyanbieters kaputt machen würde,... meine Fresse,...

ich hatte Aufwand, ich hab Zeit für den Blödsinn investiert; mit einem "guten Karma" kann ich weder Benzin noch meinen Handyanbieter bezahlen; wenn derjenige nicht mal ein Danke für meinen Aufwand ZEit hat, wo ist denn da das Problem, wenn ich mir Finderlohn und Co hole?

ich setze den Kollegen im Verzug, beauftrage nach Ablauf der Frist meinen Anwalt, der fürn Brief mal eben 150 Euro kassiert, und dann gehts schon um knapp 200 Euro. Wenns zum Gerichtsverfahren kommt, reden wir hier schon von 300 Euro.


Ich sehe jetzt nicht darin, wo denn da das moralische Problem liegt?

oder was macht ihr noch so für nichts, für kein Danke?

Niere spenden für Mr. Unbekannt?
Blut spenden forfree? Obdachlose bei sich forfree und null Dank übernachten lassen, da draußen kalt zwecks Verbesserung des Karmas?
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Klingone
Beitrag 08.03.2015, 22:29
Beitrag #45


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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:13) *
Zitat (ts1 @ 08.03.2015, 20:47) *

Woanders


son Quatsch ja lange nicht mehr gelesen wink.gif


Du hast da ein Wort überlesen...
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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 22:31
Beitrag #46


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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:26) *
Blut spenden forfree? Obdachlose bei sich forfree und null Dank übernachten lassen, da draußen kalt zwecks Verbesserung des Karmas?
Das machen tatsächlich manche.

Deinen Klageweg kannste aber knicken. Ein solcher Bagatellbetrag dürfte kaum zur Klage angenommen werden, ein Anwalt wird sich da auch nicht reinstürzen.


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Benutzernamexy
Beitrag 08.03.2015, 22:42
Beitrag #47


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Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 22:31) *
Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:26) *
Blut spenden forfree? Obdachlose bei sich forfree und null Dank übernachten lassen, da draußen kalt zwecks Verbesserung des Karmas?
Das machen tatsächlich manche.

Deinen Klageweg kannste aber knicken. Ein solcher Bagatellbetrag dürfte kaum zur Klage angenommen werden, ein Anwalt wird sich da auch nicht reinstürzen.


Ich hab schon wegen unter 1 Euro Klage erhoben. (und gewonnen..., der Gegner wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass man nicht gewillt ist, auf den Betrag zu verzichten) und auch wegen unter 1 Euro den GErichtsvollzieher beauftragt, der das Geld dann auch eingetrieben hat.
Rechtsanwälte kenne ich auch genug.

Falls mir nicht glaubst, können wir ja um 500 Euro oder mehr wetten, dass mein "Blabla" in diesem Posting der Richtigkeit entspricht;
dafür könnte ich auch hier meine Daten preis geben, das Urteil posten, aber ich hasse es, wenn jemand im Forum son Blödsinn schreibt, wie, es würde eine Bagatellgrenze beim Klageweg geben.

dann könnte ich also einen bestimmten Betrag von der Rechnung immer kürzen, da der andere den Betrag nicht einklagen kann, da zu gering?
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haschee
Beitrag 08.03.2015, 22:44
Beitrag #48


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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:26) *
Niere spenden für Mr. Unbekannt?
Blut spenden forfree?

Aber sicher.



Um mal wieder zum Problem zurückzukommen,

welchen Aufwand würde denn ein normaler Mensch betreiben? Das spielt sicherlich auch eine Rolle.

Dann beim Finderlohn selbst eben die Frage, ob der Schlüssel überhaupt etwas ist was einen "Wert" für andere hat.
z. B. eine Goldkette oder ein 20 € Schein hat unzweifelhaft einen Wert.

Ein Schlüssel? Naja vielleicht äußert sich noch ein RA dazu.


Potentiell sehe ich den Wert für den Eigentümer in einer Höhe zwischen 50 und 350 €. wavey.gif

Je nachdem ob das Fahrzeug eine Wegfahrsperre hat, der Schlüssel eine Fernbedienung, Ausführung des Schlüssels, natürlich was für ein Fahrzeug und wie hoch der Programmieraufwand falls Wegfahrsperre und falls komplette Programmierung nötig.

Oder kennt jemand einen höheren Kostenfaktor als 350 €?
Ich denke mal unter 500 bleiben wir?

Wobei eben die Frage bleibt, ob der Schlüssel in dem Sinn einen Wert für andere darstellt.
Autodiebe mal ausgenommen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.03.2015, 22:54
Beitrag #49





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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
Ich hab schon wegen unter 1 Euro Klage erhoben.

Irgendwie wundert mich das bei dir gar nicht. Den anfänglichen Sympathiebonus als ehrlicher Finder hast du bei mir wegen deiner penetranten Dankes-Einforderung schon längst verspielt. Aber das interessiert dich wahrscheinlich nicht, also gehe "durch alle Instanzen". Hilfe dafür ist dir ja bekannt:
Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
Rechtsanwälte kenne ich auch genug.
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durban
Beitrag 08.03.2015, 22:55
Beitrag #50


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Auch Bagatellklagen müssen bearbeitet werden. Die Zulässigkeit einer Klage ist vom Wert unabhängig. Insofern sollte das also kein Problem sein. Man sollte dann nur nicht mit einem schnellen Termin rechnen. wavey.gif

Zitat (haschee @ 08.03.2015, 23:44) *
Dann beim Finderlohn selbst eben die Frage, ob der Schlüssel überhaupt etwas ist was einen "Wert" für andere hat.
z. B. eine Goldkette oder ein 20 € Schein hat unzweifelhaft einen Wert.

Ein Schlüssel? Naja vielleicht äußert sich noch ein RA dazu.

Potentiell sehe ich den Wert für den Eigentümer in einer Höhe zwischen 50 und 350 €. wavey.gif


Maßgeblich für den Anspruch nach § 971 BGB ist allein der objektive Wert der Sache. Ideelle Aspekte (z.B. individueller Nutzen) sind nicht umfasst und vom Wiederbeschaffungsaufwand ist der Zeitwert abzuziehen.


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