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> Fahrgestellnummer Rahmentausch §59 StVZO
daywalkerbaco
Beitrag 31.01.2015, 12:19
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

ich bin neu hier hoffe aber man kann mir helfen.

Ich habe vorletztes Jahr nach einem Unfall den kompletten Rahmen an meinem Rallyeauto BMW 328i getauscht und nach dem Paragraph oben im Titel die Fahrgestellnummer umprägen lassen. Dafür musste ich aber den Unfallrahmen mit Nachweis verschrotten lassen. Da ich natürlich die alte Technik übernommen habe wollte ich die alte Fahrgestellnummer vom 328i behalten und keinen 323i daraus machen. Laut Emailverkehr mit der Zulassungsstelle und Rücksprache mit dem Tüv auch ok. Hab dann die Nr. Vom Unfallrahmen eingeschlagen und die Spendernr. leserlich durchgestrichen. Mit Auto und Verwertungsnachweis gab es dann den Segen vom Tüv und ich konnte das Auto auch zulassen mit de alten Fahrgestellnummer und dem vermerk unten auf den spenderrahmen mit Nr. xy usw. . Dann habe ich viele neue Gutachten und Sondergenehmigungen besorgt weil sich rechtlich bei uns Rallyefahrern einiges getan hat was Zulassung von Motorsportautos für Rallye angeht (auch erst seit 2013). Aber nun gut. Irgendwann bekam ich Post weil angeblich das Auto nicht mehr existiert und ich solle die Fahrgestellnummer des Tauschrahmens neu einschlagen lassen, also so als ob ich nie nen Rahmen getauscht habe, denn dann macht es ja keinen sinn die Spendernr. zu rektivieren weil das jy ein 328i ist. Nach langem Hin und Her ging es dann mit der Anmeldung und aales war ok....jetzt wollte ich Saisonbedingt das Auto abmelden. Geht laut Zulassungsstelle angeblich nicht weil das Auto entgültig abgemeldet sei.

Hab ich irgendwas falsch gemacht? Der § lässt einen Rahmentausch doch zu. Warum können die nicht die richtigen Mausklicks machen. Nach deren Logik darf ich das Auto auch nicht so neu aufbauen.

Spinne ich oder die?

Bin mal gespannt was ihr dazu sagen könnt.

Gruß
DaywalkerBaCo
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Gerhard
Beitrag 31.01.2015, 14:36
Beitrag #2


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Wenn ich richtig verstehe hast Du einen gebrauchten Rahmen genommen von einem BMW323i. Das ist nun das Problem. Hättest Du es nirgendwo gemeldet......Klar spinnen die, selbst wenn 100% alles paßt u. in Ordnung ist, Bürokratie eben.

Habe vor vielen Jahren mal einen 1 - jährigen Totalschaden Citroen 2CV neu aufgebaut mit neuem Rahmen, insgesamt 70 Std. Arbeitszeit, hat sich gelohnt u. kein Tüv hat danach was reklamiert. Einfach Fahrgestellnummer in das Neuteil eingeschlagen.

Mein Beitrag mag Dir persönlich in der Sache jetzt zwar eher nicht helfen, vielleicht als allgemeine Erfahrung mit Rahmentausch. Habe noch nie bei einer Kontrolle erlebt daß sich ein Polizist außer für das Typenschild ( genietet ) echt für die Fahrgestellnummer im Rahmen ( sitzt bei jedem Auto an anderer Stelle ) interresiert hat.
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hk_do
Beitrag 31.01.2015, 14:49
Beitrag #3


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Ich sehe da vor allem ein Verwaltungs- bzw. EDV-Problem.

Du hast den alten Rahmen (vermutlich meinst du die Karosserie?) entsorgen lassen und das Fahrzeug unter Verwendung einer anderen Karosserie wieder repariert. Das Ganze unter Einhaltung der entsprechenden Richtlinien, wie du sicherlich mit dem geführten Schriftwechsel mit TP und Zulassungsstelle belegen kannst?

Das Problem wird einfach sein, dass der Verwertungsnachweis den du vorgelegt hast im Fahrzeugregister als Verschrottung des ganzen Fahrzeugs registriert wurde (was ja normalerweise so auch genau richtig ist), in Wirklichkeit aber "nur" die Karosserie verwertet wurde.

Damit zählt aber das Ursprungsfahrzeug als endgültig stillgelegt, die Verweigerung einer erneuten Zulassung ist nur konsequent und richtig.

Ich an deiner Stelle würde zu dem aaS gehen der den Wiederaufbau und die späteren Umbauten abgenommen hat (so ein Fall ist selten genug, dass der sich bestimmt noch daran erinnert) und ihn um eine Bestätigung für die Zulassungsstelle bitten, dass nicht das Ursprungsfahrzeug sondern nur dessen Karosserie verwertet wurde und deshalb nicht das Ursprungs- sondern eben das Spenderfahrzeug als endgültig abgemeldet gelten sollte. Mit dem Papier dann zum Leiter der Zulassungsstelle (nicht zum einfachen Sachbearbeiter) und die Sachlage klären.

Natürlich ist es für die Zulassungsstelle einfacher wenn du dein Fahrzeug änderst als wenn die das Fahrzeugregister ändern lassen. Aber wenn (deshalb die Nachweise, s. oben!) im Vorfeld alles formal korrekt gelaufen ist, darf das ja keine Rolle spielen.

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daywalkerbaco
Beitrag 01.02.2015, 17:19
Beitrag #4


Neuling


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Hey danke schon einmal für die Antworten. Also verstehe ich das auch richtig und es liegt daran, dass das Fahrzeugregister vom Original wegen der offiziellen Verwertung des Unfallrahmens verbrannt ist? Das KBA hat den Sachverhalt schon nach der Zulassung geschildert bekommen als ich von der Zulassungsstelle Post bekam, dass die Fahrgestellnummer falsch eingeschlagen sei. Daraufhin sollte ich den Fall schriftlich schildern und die Akte würde geschlossen und ich fahre weiter. So war es auch bis jetzt. Jetzt will ich das Auto aber kurzzeitig abmelden und wieder habe ich Ärger wegen der Nr. . Ich ziehe bald auch noch um und müsste zu einer neuen Zulassungsstelle, ergo auch da wieder Ärger vorprogrammiert. Ich warte grad ab was bei denen nächste Woche herauskommt und hoffe die nehmen den Fall schriftlich wieder auf. Ich werde laut einem Kollegen (Beamter) die korrekte Anpassung der Registrierung einklagen müssen und nach der Rechtnorm oben auch 100% Recht bekommen, da ich wie ihr schon erkannt habt alles belegen kann. Schlimm finde ich, dass die Behörde mich im Vorfeld dazu beraten hat und die mir sogar schriftlich per Mail die Unbedenklichkeit des FIN-Übertrages zukommen ließ..

...oh man, da denkt man es ist gut sich an geltendes Recht zu halten und man will sogar mit der Behörde kooperieren und dann sowas. Übrigens konnte man früher doch alte Autos vom Schrott mit Vollabnahme auch wieder zulassen. Warum soll das jetzt problematischer sein?

So schönen Abend noch ich schau morgen oderso wieder rein und berichte wie es weitergegangen ist.
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dopero
Beitrag 01.02.2015, 18:06
Beitrag #5


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Das hilft dir in deinem Fall jetzt zwar nicht mehr, aber ich kann beim besten Willen aus dem Gesetz nicht ableiten das der alte Rahmen mit Nachweis zu verschrotten ist.
Selbst wenn jemand den alten Rahmen vom Schrottplatz holen würde und wiederverwenden würde, müsste er ebenfalls die Rahmennummer durchstreichen und seine alte wiederverwenden. Es kann also niemals legal zu zwei Fahrzeugen mit gleicher Rahmennummer kommen.

Vielleicht mal mit der Behördenleitung reden, warum auf eine offizielle Verschrottung des Rahmens bestanden wurde und wo diese Vorschrift denn zu finden sei. Wenn es dafür keine Fundstelle geben sollte, die Behörde mal mit ihrem Fehler konfrontieren.
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hk_do
Beitrag 01.02.2015, 22:18
Beitrag #6


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Zitat (daywalkerbaco @ 01.02.2015, 17:19) *
Hey danke schon einmal für die Antworten. Also verstehe ich das auch richtig und es liegt daran, dass das Fahrzeugregister vom Original wegen der offiziellen Verwertung des Unfallrahmens verbrannt ist?


Ich will es mal so sagen:

Es hätte eigentlich das Spenderfahrzeug als endgültig abgemeldet gekennzeichnet werden müssen, nicht das zu reparierende. Insofern war der "normale" Verwertungsnachweis (BTW: wurde der Brief denn auch entwertet?) vermutlich der falsche Weg.

Ich bin ja persönlich eigentlich auch der Meinung, dass bei einem Fahrzeug mit selbsttragender Karosserie ein "Rahmentausch" nicht möglich ist, sondern das Fahrzeug beim Tausch der Karosserie seine Identität verliert. Dementsprechend hätte das wieder aufgebaute Fahrzeug die FIN des Spenders, bestenfalls aber eine neue (TP-) Nummer bekommen müssen.

Da allerdings im vorliegenden Fall die Vorgehensweise von der zuständigen Behörde und dem beteiligten aaS so bestätigt wurde, müssen etwaige Fehler in den Registern mMn nun auch von der Behörde behoben werden. Stichwort begünstigender Verwaltungsakt, den die Behörde nicht nachträglich zurücknehmen darf.

Irgendwie muss doch das KBA die Möglichkeit haben, die Kennzeichnung "endgültig stillgelegt" aus dem Datensatz wieder zu entfernen?!


Zitat
Das KBA hat den Sachverhalt schon nach der Zulassung geschildert bekommen als ich von der Zulassungsstelle Post bekam, dass die Fahrgestellnummer falsch eingeschlagen sei. Daraufhin sollte ich den Fall schriftlich schildern und die Akte würde geschlossen und ich fahre weiter. So war es auch bis jetzt. Jetzt will ich das Auto aber kurzzeitig abmelden und wieder habe ich Ärger wegen der Nr. .


könnte es gar sein, dass das KBA das zentrale Fahrzeugregister bereits korrigiert hat und der fehlerhafte Eintrag nur im örtlichen Fahrzeugregister besteht?

(so genau kenne ich mich mit den Registern nicht aus...)


Zitat (dopero @ 01.02.2015, 18:06) *
Das hilft dir in deinem Fall jetzt zwar nicht mehr, aber ich kann beim besten Willen aus dem Gesetz nicht ableiten das der alte Rahmen mit Nachweis zu verschrotten ist.


Eine zitierfähige Grundlage habe ich auch nicht gefunden.

Ich habe allerdings die (interne) Vorgabe für solche Fälle: "der beschädigte Rahmen muss dauerhaft unbrauchbar gemacht werden, d. h. bei nicht offensichtlich erkennbaren Beschädigungen ist z. B. die FIN am Lenkkopf abzuschleifen."

Das ist in der Tat etwas anderes als die Verschrottung mit Verwertungsnachweis.

Zitat
Selbst wenn jemand den alten Rahmen vom Schrottplatz holen würde und wiederverwenden würde, müsste er ebenfalls die Rahmennummer durchstreichen und seine alte wiederverwenden. Es kann also niemals legal zu zwei Fahrzeugen mit gleicher Rahmennummer kommen.


dazu grundsätzlich Ack.
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break306
Beitrag 02.02.2015, 11:19
Beitrag #7


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Da hab ich auch ne Riesenorgie durch (Mitte der 90er):
Wollte einer Kreidler RS was Gutes tun (Schwingenlagerung war ausgenudelt - nein, nicht nur die Buchse, das Rahmenteil) und hab ihr den Rahmen einer RMC verpasst (absolut baugleich, fielen vom gleichen Baum Band).
Im Vorfeld abgeklärt, das Prozedere wie oben beschrieben (alte Nummer dauerhaft aber lesbar durchstreichen, die neue Nummer daneben einschlagen).
Der Prüfer bei der Abnahme hat dann sehr akribisch geforscht und kam drauf, daß die RMC ja gem ABE langsamer ist und der Rahmen folglich auch nur die 50km/h "darf".......
Mein Einwand von wegen baugleich wurde nicht direkt abgeschmettert, ich solle dann eben eine Herstellerbescheinigung beibringen (hmm, Kreidler ist seit 1982 leider liquidiert, es existiert kein Rechtsnachfolger). Nach einer langen unfruchtbaren Prozedur löste ein begnadeter Schweisser das Problem pragmatisch (gut, daß der orginale Rahmen noch nicht offiziell vernichtet war!).
Beim selbsttragenden KFZ stelle ich mir das ganze schon handwerklich sehr aufwändig vor, da bhiste doch n halbes Jahr minimum dran!
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.02.2015, 19:28
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 01.02.2015, 22:18) *
Ich bin ja persönlich eigentlich auch der Meinung, dass bei einem Fahrzeug mit selbsttragender Karosserie ein "Rahmentausch" nicht möglich ist, sondern das Fahrzeug beim Tausch der Karosserie seine Identität verliert. Dementsprechend hätte das wieder aufgebaute Fahrzeug die FIN des Spenders, bestenfalls aber eine neue (TP-) Nummer bekommen müssen.

Ich gehöre zu den Leuten, die den verbauten Motor als Hauptkriterium diesbezüglich sehen. Es gibt doch zwei bayrische Fahrzeughersteller die genaugenommen nur andere Motoren in bereits bestehende Rohkarossen einbauen und trotzdem ist das dann am Ende entweder ein ALPINA oder ein RUF wenn dann die Fahrgestellnummer eingestanzt wird.

Ist es nicht aufwendiger einen anderen Motor legal in ein KFZ einzubauen wenn in der Betriebserlaubnis ganz anderen technische Daten für das ursprüngliche Fahrzeug angegeben sind? Da ist es doch einfacher das einzige große Blechteil Karosserie als ein Ersatzteil zu betrachten und die komplette Technik vom ursprünglichen KFZ mit zu übernehmen, vor allem wenn dort schon zusätzliche Modifikationen in den Papieren vermerkt sind. So einen Umbau bekommt man auch nicht mal so eben eingetragen.


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hk_do
Beitrag 02.02.2015, 21:13
Beitrag #9


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.02.2015, 19:28) *
Ich gehöre zu den Leuten, die den verbauten Motor als Hauptkriterium diesbezüglich sehen.


so wie man früher dachte, die Seele eines Menschen wohne in seinem Herzen? wavey.gif

Zitat
Es gibt doch zwei bayrische Fahrzeughersteller die genaugenommen nur andere Motoren in bereits bestehende Rohkarossen einbauen und trotzdem ist das dann am Ende entweder ein ALPINA oder ein RUF wenn dann die Fahrgestellnummer eingestanzt wird.


Ein Produkt aus dem Hause RUF habe ich noch nie in den Fingern gehabt, aber ein Alpina ist doch in deutlich mehr Punkten verändert als nur beim Motor (und selbst der hat doch eine BMW-Basis).

Letztlich geht es da aber um die Herstellung eines Fahrzeugs und nicht um eine Instandsetzung (und natürlich um jede Menge Image).

Allerdings gibt es auch im Bereich Umbau verschiedene Ansichten, wann ein neues Fahrzeug entsteht.
So ist ein USB vermutlich eher geneigt ein neues Fahrzeug zu erkennen (mit der Folge, dass er gem. §13 FGV tätig werden darf) als ein aaS (der vielleicht eher sein 19(2)-Monopol sieht). Hier ist es dann aber eine reine Formalie, die durchzuführenden technischen Prüfungen bleiben die selben.

Zitat
Ist es nicht aufwendiger einen anderen Motor legal in ein KFZ einzubauen wenn in der Betriebserlaubnis ganz anderen technische Daten für das ursprüngliche Fahrzeug angegeben sind? Da ist es doch einfacher das einzige große Blechteil Karosserie als ein Ersatzteil zu betrachten


Es geht ja nicht unbedingt um "einfach", sondern um "richtig".

Die in ein "Blech-Ersatzteil" eingeschlagene FIN kann ich dir über §13 FZV dokumentieren, kostet IIRC 35 Euro.
Den Umbau der kompletten Technik in eine andere Karosserie zu begutachten mit dem Ziel, für das Spender-Fahrzeug eine neue BE (mit den technischen Daten des verunfallten Fahrzeugs) zu bekommen, geht nur über §19(2) StVZO und ist damit TP-Monopol. Möglicherweise haben also ein PI und ein aaS da ganz unterschiedliche Meinungen, was "richtig" ist. Im Gegensatz zur Abgrenzung 13FGV/19(2)StVZO geht es hier aber auch darum, ob technische Überprüfungen des Umbaus durchzuführen sind.

Ein Halter könnte ggf. noch andere Kriterien berücksichtigen:
Die komplette 328-Technik in eine 323-Karosse umgebaut und für den 323 eine neue BE mit stärkerer Leistung erlangen bedeutet i.d.R. auch, die Versicherungsprämie für einen 323 zu bezahlen und nicht die für einen 328. Dem TE dagegen war es wichtig, auch weiterhin einen 328 zu haben und nicht "nur" einen aufgemotzten 323.

Zitat
und die komplette Technik vom ursprünglichen KFZ mit zu übernehmen, vor allem wenn dort schon zusätzliche Modifikationen in den Papieren vermerkt sind. So einen Umbau bekommt man auch nicht mal so eben eingetragen.


Gerade so ein Umbau gehört auf jeden Fall komplett neu abgenommen, weil man da die Karosserie nicht mal eben so tauscht wie einen Querlenker. Da gehört nochmal genau geschaut, ob auch wirklich hinterher alles wieder so gebaut ist, wie es vorher eine BE erhalten hatte. IMNSHO.

(welche FIN dann hinterher verwendet wird spielt erst in zweiter Linie eine Rolle....)
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.02.2015, 21:36
Beitrag #10


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Zitat (hk_do @ 02.02.2015, 21:13) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 02.02.2015, 19:28) *
Ich gehöre zu den Leuten, die den verbauten Motor als Hauptkriterium diesbezüglich sehen.


so wie man früher dachte, die Seele eines Menschen wohne in seinem Herzen? wavey.gif

Ich dachte eher an die Abgase, die hinten aus der Auspuffanlage kommen und den Lärm, den so ein Fahrzeug verursachen darf. Diese Emissionen sind ja unterschiedlich je nachdem, was für ein Motor da verbaut ist.

Zitat (hk_do @ 02.02.2015, 21:13) *
Gerade so ein Umbau gehört auf jeden Fall komplett neu abgenommen, weil man da die Karosserie nicht mal eben so tauscht wie einen Querlenker. Da gehört nochmal genau geschaut, ob auch wirklich hinterher alles wieder so gebaut ist, wie es vorher eine BE erhalten hatte. IMNSHO.

(welche FIN dann hinterher verwendet wird spielt erst in zweiter Linie eine Rolle....)
Wenn man eine Menge Eintragungen hat ist man aber froh darüber, dass man sich das nicht noch einmal antun muß. wavey.gif


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hk_do
Beitrag 02.02.2015, 21:39
Beitrag #11


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.02.2015, 21:36) *
Wenn man eine Menge Eintragungen hat ist man aber froh darüber, dass man sich das nicht noch einmal antun muß. wavey.gif


Dafür sind im Straßenverkehr die Menschen um das Fahrzeug herum vielleicht ganz froh, wenn auch wirklich dieses Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit hin überprüft worden ist und nicht irgendein anderes Fahrzeug, was mal so ähnlich ausgesehen hat wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.02.2015, 21:53
Beitrag #12


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Aber spätestens bei der nächsten HU schaut sich der zuständige Inscheniör das reparierte Fahrzeug doch wieder an?
Wo soll da ein Unterschied zu Fahrzeugen sein, die nach einem Unfall repariert wurden?
Im Beispiel des TE wurde halt ein ziemlich großes Ersatzteil erneuert. Dieser BMW-Besitzer hatte ja z. B. auch noch Großes vor als die Aufnahmen gemacht wurden.


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daywalkerbaco
Beitrag 03.02.2015, 13:33
Beitrag #13


Neuling


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Hi Leute,

also hier ist ja einiges passiert. Vielen Dank auch an die weiteren Schreiber hier. Ich möchte mal eben kundgeben was ich für Gründe hatte die FIN zu übertragen und warum es mir nachher nichts gebracht hat und weshalb ich sie aber trotzdem nun unbedingt behalten MUSS.

Ihr habt ja gelesen, dass es sich um ein Motorsportfahrzeug (Rallye) handelt. In dieser Disziplin ist es auserordentlich wichtig sämtliche das Umbauten, abhängig von der Klasse in der man fahren möchte, abgenommen und eingetragen sind. Hier rede ich überwiegend von kritischen 21er-Gutachten z.B. für eine Hydraulische Handbremse und weitere Spielereien ohne ABE (Sitze, FIA-Gurte => echtes Motorsportequipment halt...Grund => Man fährt dort einfache Zwischenetappen von Wertungsprüfung zu Wertungsprüfung StVO-konform im öffentlichen Straßenverkehr und braucht daher auch ein Verkehrssicheres Auto). Diese Dinge werden aber nicht mehr so ohne weiteres Abgenommen ohne ein neues Abnahmeverfahren und Ausnahmegenehmigungen auf Basis §70 StVZO, welches der Deutsche Motorsportbund ins Leben gerufen hat, was aber auch kostspielig ist. Zusätzlich ist aber sichergestellt, dass wir die Autos auch nicht täglich nutzen, sondern nur für Verantalltungen, TÜV, Werkstatt, Probefahrt etc. .

Jetzt ist es so, dass ich ursprünglich ja noch einiges eingetragen hatte auf diesem Rahmen, was ich jedoch von der Zulassungstelle nicht mehr anerkannt bekommen habe. Ergo musste ich nun so oder so das neue Verfahren für Motorsportfahrzeuge durchlaufen, hatte aber zumindest nicht das Problem jetzt aus einem 323i einen 328i machen lassen zu müssen, was auch aufwändig und teurer gewesen wäre laut meinem aaS. Also hatte ich hier nur den Vorteil das Grundfahrzeug zu erhalten (Steuer und Versicherung mal aussen vor). Alles andere habe ich nun wieder neu machen müssen, also Gutachten, Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium und und und. Das habe ich aber erst gemacht nachdem ich probehalber das Auto mal angemeldet habe um sicherzugehen, dass es auch echt geht. Es klappte ja auch erst.

Heute habe ich einen Anruf bekommen von der Zulassungsstelle und die nette Sachbearbeiterin sagte mir Sie habe mit dem TÜV und dem KBA geredet. Ich hätte eigentlich alles richtig gemacht und eintragen lassen. Das Rechenzentrum mache angeblich Zicken und Sie konnten es mit einem Masterpasswort umgehen. Ob das jetzt jede Mal so ein Aufwand wird weis ich aber nicht und das konnte mir die liebe Frau auch nicht sagen. Jedenfalls will Sie das dokumentieren. Bin mal gespannt was die nächste Anmeldung für Probleme bringt wenn ich nach dem Umzug auf der neuen Behörde anmelden möchte sad.gif.

Mich wundert aber auch noch immer warum meine alten Gutachten nicht anerkannt wurden. Der Tüv hat es ja nach dem Umbaustand abgenommen und eine Vollabnahme durchgeführt. Er hat die Umbauten ja nicht bemängelt die schon eingetragen und auch umgebaut waren. Naja, das wäre jetzt ein neues Thema wink.gif.
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Kühltaxi
Beitrag 05.02.2015, 14:53
Beitrag #14


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Zitat (hk_do @ 02.02.2015, 21:13) *
so wie man früher dachte, die Seele eines Menschen wohne in seinem Herzen? wavey.gif

.... und das Gehirn sei ein Kühler für das Blut. Dummerweise weiß man auch heute noch nicht wo Seele und/oder Bewußtsein wirklich sitzen, die materialistische Auffassung sie seien "Produkte des Gehirns" ist durch nichts erwiesen.

Aber zu Thema: Alpina- und Ruf-Rohkarossen werden "identitätslos" von BMW angeliefert und diese "Hersteller" hauchen ihnen mittels selbsteingeschlagener Fahrgestellnummer eine ein. Gleiches geschieht wenn man eine Reparatur-Rohkarosse beim Hersteller kauft und verbaut.
Ich bin auch der Meinung daß die Identität an der Karosserie hängt, aber hier hat der Gesetzgeber ja anscheinend die Möglichkeit geschaffen einer Karosserie ihre ursprüngliche Identität zu nehmen und die einer anderen kaputten sozusagen auf sie zu übertragen. Wenn das denn gesetzlich möglich ist sollen die Behörden gefälligst dafür sorgen daß auch eine eindeutige und nachvollziehbare Prozedur für das ganze existiert und nicht auch noch völlig unnötig Verwirrung da reinbringen.


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Couscous
Beitrag 05.02.2015, 15:08
Beitrag #15


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Zitat (Kühltaxi @ 05.02.2015, 14:53) *
weiß man auch heute noch nicht wo Seele und/oder Bewußtsein wirklich sitzen, die materialistische Auffassung sie seien "Produkte des Gehirns" ist durch nichts erwiesen.


(Sehr OT) Ich denke doch, und zwar durch Elimination aller anderen Möglichkeiten: Denn so ziemlich jedes andere "Erstzteil" des Menschen ist schon getauscht worden, ohne dass bekannt geworden wäre, jemand habe seine Seele verloren.


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Gruss, Couscous
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Kühltaxi
Beitrag 05.02.2015, 15:16
Beitrag #16


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Daß das Gehirn als Organ der Seele und dem Bewußtsein am nächsten ist und die anderen Organe damit wenig bis gar nichts zu tun haben bestreitet ja fast keiner, noch nicht mal ich. rolleyes.gif


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dopero
Beitrag 05.02.2015, 16:25
Beitrag #17


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Zitat (Kühltaxi @ 05.02.2015, 14:53) *
Aber zu Thema: Alpina- und Ruf-Rohkarossen werden "identitätslos" von BMW angeliefert und diese "Hersteller" hauchen ihnen mittels selbsteingeschlagener Fahrgestellnummer eine ein.

Das war aber nicht immer so. Hier ein Bild von 2010.
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.02.2015, 17:16
Beitrag #18


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Selbst BMW macht sowas think.gif

Zitat (Kühltaxi @ 05.02.2015, 14:53) *
Ich bin auch der Meinung daß die Identität an der Karosserie hängt, aber hier hat der Gesetzgeber ja anscheinend die Möglichkeit geschaffen einer Karosserie ihre ursprüngliche Identität zu nehmen und die einer anderen kaputten sozusagen auf sie zu übertragen.
Mal angenommen jemand bastelt sich aus zwei Unfallfahrzeugen einen schadensfreien PKW, der stärkere Motor und die Technik wird vom einen Spender und der Rest vom anderen Spender übernommen - welche Identität soll der "Zwitter" bekommen damit der Motor mit seiner Schadstoffklasse ohne Gutachten übernommen werden kann?


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Kühltaxi
Beitrag 09.02.2015, 14:42
Beitrag #19


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Lese ich das richtig der Karosseriespender hat bessere Schadstoffklasse und du willst für den stärkeren Motor diese auch haben? Das geht wahrscheinlich gar nicht wenn es den Motor nur mit schlechterer Schadstoffklasse gab.
Andersrum, der stärkere Motor bringt auch die bessere Schadstoffklasse mit, würde ich versuchen die Identität "an den Motor zu hängen", sprich in den Karosseriespender die Nummer des Motorspenders eingeschlagen zu bekommen.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 15:35