Versicherungsnehmerwechsel ohne Halterwechsel |
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Versicherungsnehmerwechsel ohne Halterwechsel |
05.01.2015, 14:19
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 29.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43400 |
folgender Sachverhalt: Ein Fahrzeug X wird auf Person A angemeldet. Person B ist Versicherungsnehmer, da er die niedrige SFK hat und selbst derzeit aber kein eigenes Auto versichern muss. Nach 1-2 Jahren schafft sich Person B ein eigenes Fahrzeug Y an und möchte natürlich seine niedrige SFK für sein eigenes Fahrzeug verwenden. Kann er also einfach so (unter dem Jahr oder zum Ende des Versicherungsjahres) die Versicherung von Auto X kündigen, um danach Versicherungsnehmer für Auto Y zu werden? Und kann Fahrzeug X, nach Kündigung der Versicherung von Person B, eine neue Versicherung mit Versicherungsnehmer Person A erhalten, ohne das es zu einem Halterwechsel, sondern nur zu einem Versicherungsnehmerwechsel gekommen ist? Ich hoffe auf baldige Antwort. MfG yxcvbnm |
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05.01.2015, 16:44
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 595 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Die Kündigung geht normaler Weise nur zum Ende des Versicherungsjahres. Fragen kostet jedoch nichts ...
Die Änderung der Versicherung erfolgt ohne weiteren Haltereintrag, sofern dieser gleich bleiben soll. |
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05.01.2015, 17:04
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Sofern beide Fahrzeuge bei derselben Versicherung auf denselben Versicherungsnehmer versichert werden sollen, ist ggf. eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Versicherungsnehmer auch ohne Einhaltung der normalerweise vorgesehenen Fristen z.B. zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Einfach bei der Gesellschaft einmal anfragen.
Solange das bzw. die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sind, ist der Zulassungsstelle egal, wer der jeweilige Versicherungsnehmer ist. Soll das 2. Fahrzeug u.U. bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert werden, dürfte die erste Versicherungsgesellschaft bei einem unterjährigen Wechsel des versicherten Fahrzeugs vermutlich Probleme bereiten und auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verweisen. |
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06.01.2015, 00:01
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 29.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43400 |
Okay, aber eurer Meinung nach sollte es, wie im oben dargestellten Fall, möglich sein zum Ende des Versicherungsjahres den Versicherungsnehmer bei Fahrzeug X zu wechseln ohne gleichzeitig den Halter wechseln zu müssen?
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06.01.2015, 00:21
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Im Prinzip ist das dann nichts anderes als ein normaler Versicherungswechsel, den ja viele sowieso zum Ende des Versicherungsjahres machen.
Nur dass statt B eine neue Versicherung für Fahrzeug X abschließt macht das ganze dann A. B ist mit der Kündigung aus der Sache raus (und muss sich dann natürlich um sein Auto kümmern.) -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 05:44 |