Ummeldung ungarisches Fahrzeug (auf meinen Vater zugelassen |
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Ummeldung ungarisches Fahrzeug (auf meinen Vater zugelassen |
27.12.2014, 13:45
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74909 |
bin neu hier und möchte euch um eure Hilfe bitten. Ich haben schon recht viel im Internet recherchiert, aber nicht wirklich was gefunden, was meine Fragen gänzlich beantworten würde. Es geht um Folgendes: ich komme aus Ungarn, arbeite aber in Deutschland. Ich bin hier fix angestellt und auch angemeldet. Ich würde gerne das Auto meines Vaters aus Ungarn mitnehmen und es eine zeitlang in Deutschland nutzen, da ich leider noch nicht das Geld habe, um mir in Deutschland eines zu kaufen. Nun meine Fragen: - Geht das überhaupt (z.B. mit einer schriftlichen Vollmacht meines Vaters)? - Falls ja, wie lange? - Könnte ich das Fahrzeug in Deutschland ummelden/zulassen obwohl es sich nicht in meinem Eigentum befindet? Ich weiß, dass die klarste Vorgehensweise sicherlich die Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland wäre. Nur stellen sich da folgende Probleme: Wenn man nur ein Fahrzeug ummelden kann, das auf einen selber zugelassen ist, müssten wir das Fahrzeug zuerst in Ungarn auf mich ummelden. Das kostet aber recht viel Zeit und Geld. Da muss man nämlich einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen, Bearbeitungsgebühren zahlen etc. Ich weiß nicht wie lange ich in Deutschland arbeiten werde. Ich habe zwar einen unbefristeten Vertrag, aber man weiß ja nie was die Zukunft bringt. Wenn ich jetzt die ganze Tortur durchmache, also das Fahrzeug in Ungarn auf meinen Namen ummelden, es dann in Deutschland zulasse, versichere etc., dann wäre es doch total bescheueert, wenn ich dann das Auto evtl. nach einem Jahr in Deutschland wieder abmelden, und in Ungarn wieder prüfen und anmelden lassen muss. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Tipps geben. Denn natürlich will ich mich auch nicht strafbar machen und eine hohe Strafsumme riskieren. Am Besten wäre für mich, wenn ich mit einer Vollmacht meines Vaters zumindest eine zeitlang mit dem Auto in Deutschland fahren könnte, oder wenn ich es in Deutschland anmelden und versichern könnte, obwohl es auf meinen Vater zugelassen ist (evtl. mit einer entsprechenden Vollmacht). Für eure Hilfe und Tipps möchte ich mich schon im Voraus bedanken. |
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27.12.2014, 15:29
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Folkmusic,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, das Fahrzeug hier in Deutschland auf den Namen Deines Vaters zuzulassen, wenn dieser hier nicht selber wohnhaft ist. Das bedeutet, dass Du den PKW auf Deinen Namen zulassen müsstest und dazu müsste Dir Dein Vater die kompletten Zulassungspapiere (in Deutschland wären es die Zulassungsbescheinigungen I und II) übergeben. Wer dann im Endeffekt tatsächlicher Eigentümer des PKW ist, interessiert die Behörden recht wenig. Hier habe ich noch weitere Informationen für Dich gefunden. Da Du hier wohnst und arbeitest, gilt für Dich m. E. nicht die Übergangsfrist von einem Jahr, die diejenigen betrifft, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Um die Zulassung wirst Du also nicht herumkommen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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28.12.2014, 08:50
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74909 |
Hallo Nachteule,
vielen Dank für deine Antwort und für den Link. Das hört sich schon mal nicht so schlecht an. Ich würde das Fahrzeug ja gerne ummelden, nur dachte ich, dass dies nicht möglich sei, da ich nicht Eigentümer des Fahrzeuges bin. Ich werde mal eine Mail an die zuständige Zulassungsbehörde schreiben und erfragen, was denn alles zur Ummeldung notwendig ist. Da ich noch 2 Wochen lang in Ungarn bin, sollte ich eigentlich alles nötige besorgen können. Noch eine Frage. Muss ich für die Ummeldung auch den TÜV (also die technische Prüfung) neu machen lassen? Ich frage nur, da diese vor ca. 1 Monat in Ungarn neu gemacht wurde und für die nächsten 2 Jahre gültig ist. LG Peter |
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28.12.2014, 10:31
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Ein Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung bei einer anerkannten Überwachungsorganisation wird hierzulande immer bei der Zulassung benötigt
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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28.12.2014, 10:37
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 25.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2488 |
Um was für ein Auto handelt es sich?
D.h. wenn es eines ist, das so auch in Deutschland zu haben ist, macht es die Sache deutlich einfacher. Im Zweifel frage beim Hersteller nach passenden Unterlagen. In aller Regel sollte das Fahrzeug, wenn für Europa produziert, eine E-Nr. haben. Dann müsstest Du den Wagen zwar beim TÜV vorführen aber wenigstens keine teure Vollabnahme zahlen. Hast Du keine E-Nr. weil es z.B. ein US oder Japan-Import ist, brauchst Du das volle Programm. Konkret habe ich selbst z.B. einen us-Import umgerüstet und zugelassen - da brauchte ich eine Vollabnahme. Später habe ich einen "Engländer" geholt. Der ist, vom Rechtslenker mal abgesehen, so nie in Deutschland erhältlich gewesen, hat aber eine E-Nr. So habe ich nur eine TÜV-Prüfung machen lassen müssen und sie haben anhand der E-Nr. das Datenblatt ausgedruckt (kostete 90 + 79 €). Zum Zulassen brauchte ich einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), englisch haben sie akzeptiert, ob ungarisch durchgeht... und die TÜV-Papiere sowie die in meinem Fall also englischen Unterlagen (dort V5 genannt). Ich gehe mal davon aus, daß es bei Dir ähnlich wäre. Kontrolliere vorher, ob die Fahrgestellnummer mit den Unterlagen absolut übereinstimmt (z.B. 0 oder O vertauscht etc.) Frag also am besten erstmal bei Deiner Zulassungsstelle und Deiner TÜV oder DEKRA nach. Ich nehme mal an, daß Du auch Eigentümer sein müsstest. Wär nett, wenn Du gelegentlich nochmal meldest, wie es ausging. |
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28.12.2014, 11:39
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74909 |
Hallo,
und nochmals vielen Dank für eure Antworten. Ich habe eine Mail an die zustandige Zulassungsbehörde geschrieben und ihnen den Sachverhalt dargestellt. Bin mal gespannt, was sie mir antworten werden. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Toyota Avensis 1.6 Sol (Stufenheck) Baujahr 2004, also der Avensis T25. Das Fahrzeug wurde in Ungarn damals neu beim lokalen Toyota Händler gekauft und mein Vater ist der erste Besitzer des Autos. Ich glaube diese Ausführung mit 1,6 Liter Motor gab es in Deutschland nicht zu kaufen, aber ansonsten ist es identisch mit den Modellen in Deutschland. Einziger Unterschied noch zur 1,8 Liter Version ist, dass unserer kein ESP hat. Ich halte euch selbstverständlich auf dem Laufenden. Werde jetzt noch schauen was eine TÜV Prüfung so ca. kostet. LG Peter |
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28.12.2014, 11:55
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 25.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2488 |
Dann schau mal, ob Du die E-Nr. findest.
Mein Engländer z.B. hat auch eine Motorvariante, die es nicht in Deutschland gab. Ansonsten könnte ein Coc Papier helfen. Google mal danach. |
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28.12.2014, 19:04
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7196 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Noch eine Frage. Muss ich für die Ummeldung auch den TÜV (also die technische Prüfung) neu machen lassen? Ich frage nur, da diese vor ca. 1 Monat in Ungarn neu gemacht wurde und für die nächsten 2 Jahre gültig ist. Theoretisch: "wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger" nachgewiesen wird, ist keine neue (deutsche) HU notwendig. Praktisch: Ich habe noch keinen Untersuchungsbericht gesehen, der für eine deutsche Behörde ersichtlich eine Untersuchung nach dieser Richtlinie bestätigt hat. Deshalb gehe ich davon aus, dass vor der Zulassung in Deutschland eine HU nach §29 durchzuführen ist (aber keine Einzelabnahme nach §21). Bei der Gelegenheit kann der Prüfer dann auch gleich die Schlüsselnummern bestimmen und in den Untersuchungsbericht eintragen, das verringert die Gefahr von Fehlern bei der Zulassungsstelle... Dann schau mal, ob Du die E-Nr. findest. Feld K im ungarischen Fahrzeugschein. Zitat Ansonsten könnte ein Coc Papier helfen. Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, gibt es auch kein CoC-Papier. Wenn Feld K und Feld D.2 vollständig ausgefüllt sind, sollte die Zulassung in Deutschland auch ohne CoC-Papier problemlos sein (sprich: lassen sich die Schlüsselnummern in wenigen Minuten bestimmen). Für alles was dazwischen liegt, kann das CoC-Papier helfen. |
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28.12.2014, 21:10
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
Schlüsselnummern nicht immer - es werden/wurden nicht alle Fahrzeuge nach D-Land eingeführt/dort verkauft und haben deshalb in-D-Land auch keine Schlüsselnummern zugteilt bekommen. Die technischen Daten sollten sich aber trotzdem mit Fahrzeug und der EG-BE bestimmen lassen.
Gilt aber nur wenn im Feld K ne eg-be angegeben ist - in Ungarn wird dort genauso wie in D-Land auch die nationale BE eingetragen. Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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28.12.2014, 22:53
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7196 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ja gut, Ungarn ist erst seit 2004 Mitglied der EU, da wäre es theoretisch denkbar, dass das fragliche Fahrzeug im selben Jahr noch mit nationaler BE in den Verkehr gekommen ist. Das wäre dann der Fall, wo das CoC-Papier (so es denn eins gibt...) hilfreich wäre.
Ansonsten meine ich aber, die ungarischen Fahrzeugpapiere hätten üblicherweise die kompletten (Hersteller-) Angaben von Typ und Version, so dass man auch ohne Typgenehmigungsnummer die passenden Daten finde. Wenn es die denn gibt. Aber Schlüsselnummern gibts für so viele Fahrzeuge. Neulich habe ich festgestellt, dass es z.B. Schlüsselnummern für N1-Fahrzeuge von Audi gibt. In Natura gesehen habe ich davon aber noch nie eins, und im Internet auch nichts darüber gefunden. Insofern wäre ich erstmal zuversichtlich, dass es für ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung auch deutsche Schlüsselnummern gibt... |
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28.12.2014, 23:15
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
es gibt nix was es nicht gibt - in Italien z.B. nen N1 Fiat Punto mit 4 Sitzplätzen und EG-BE...Q7 gibts als N1, Porsche Panamera...
-- Wenn er ne EG-BE hat, dann muss man die Daten eben notfalls aus ebendieser herauspflücken... Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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29.12.2014, 08:46
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74909 |
Vielen, vielen Dank euch allen
Also, das Auto wurde am 24. November 2014 zugelassen, hat auch ein kennzeichen mit den EU-Sternen und daher sollte auch der Zulassungsschein EU-konform sein. Die Wahrheit ist, dass das Auto seit Ende November bei mir in Deutschland ist. Am 20. November wurde die HU hier in Ungarn gemacht und danach fuhr ich mit dem Auto nach Deutschland. Es steht aber zumindest in einer Garage, daher kann es zum Glück niemand (Polizei, Nachbarn) sehen. Damit will ich sagen, dass ich jetzt nicht in die Zulassungsschein schauen kann, da der sich in D befindet. Ich dachte ich könnte mit einer Vollmacht meines Vaters bedenkenlos mindestens ein halbes Jahr damit in Deutschland fahren, aber jetzt hat mir mein Vater erzählt, dass er von einem Bekannten der in der Schweiz arbeitet, gehört hat, dass mit Strafen bis in Höhe von 1.500 Euro rechnen muss, wenn man "erwischt" wird. Das Problem ist, dass ich leider nichts davon wusste, dass wenn ich in Deutschland angemeldet bin, das Auto dann sofort ummelden muss Ich will die Strafe keinesfalls riskieren und habe jetzt Angst das Auto überhaupt aus der Garage zu holen Wenn das mit der Ummeldung also doch nicht klappen oder äußerst kostspielig sein sollte, werde ich den Wagen wohl wieder nach Ungarn zurückbringen müssen. Was mich jetzt noch stutzig macht ist, was hier in Ungarn bei einer Ummeldung in Deutschland geschieht. Geben die deutschen Behörden den ungarischen Bescheid oder muss das Auto zuvor hier abgemeldet werden, evtl. endgültig aus dem Verkehr gezogen werden? Wie kann es dann wieder in Ungarn verwendet werden, wenn ich Deutschland mal verlassen sollte? Ach Gott, das Leben ist manchmal sowas von kompliziert Viel einfacher wäre es doch, wenn man alles so lassen könnte wie es ist und in Deutschland nur eine PKW-Steuer zahlen müsste und evtl. eine deutsche Haftpflichtversichedrung abschließen müsste. Mal schauen, vielleicht bekomme ich heute/morgen auch Antwort von der lokalen deutschen Zulassungsstelle. LG an euch Peter |
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29.12.2014, 11:26
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn das mit der Ummeldung also doch nicht klappen oder äußerst kostspielig sein sollte, werde ich den Wagen wohl wieder nach Ungarn zurückbringen müssen. Das Ummelden dürfte kein so großer Aufwand sein. Zitat Geben die deutschen Behörden den ungarischen Bescheid Ja -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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29.12.2014, 12:08
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 25.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2488 |
Mein "Engländer" ist der einzige in Deutschland zugelassene, nach Schlüsselnummer.
Andersrum gesagt, der wurde so in der Ausführung (Motor) nur für England verkauft. Da gab es aber trotzdem für genau diese Ausführung eine "deutsche" Schlüsselnummer. Ob die deutschen Behörden den in meinem Fall englischen jetzt irgendwas gemeldet haben, weiß ich nicht. Ich gehe mal davon aus. Um ein Auto aus England und ferner aus anderen nicht-EU-Mitgliedern als deutscher in Deutschland fahren zu dürfen (nur zum Zwecke des Importes und damit zusammenhängenden Fahrten) kann man über den ADAC eine sog. Grenzversicherung abschließen. Gilt dann wohl für 4 Wochen. Ob die in Deinem Fall auch passen könnte... keine Ahnung. Frag doch mal beim ADAC nach dem Prozedere. Ansonsten wär mir in Deinem Fall der Aufwand zu groß, nur um vorübergehend den Wagen hier zu fahren. Da ist eine Möhre mit Resttüv wohl die günstigere Alternative. |
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29.12.2014, 13:49
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
aber jetzt hat mir mein Vater erzählt, dass er von einem Bekannten der in der Schweiz arbeitet, gehört hat, dass mit Strafen bis in Höhe von 1.500 Euro rechnen muss, wenn man "erwischt" wird. Schweiz ist was anderes, keine EU. Hier kann schlimmstenfalls eine Kfz-Steuernachzahlung kommen. Darfst dich natürlich nicht verplappern daß du der tatsächliche Halter bist und schon länger damit fährst. Wenn du als Ungar mit ungarischem FS bei einer Kontrolle sagst du wärst nur zu Besuch wird vielleicht gar nicht nachgestochert, vielleicht wird überhaupt nicht groß gefragt. Überhaupt ist die Wahrscheinlichkeit im Pkw kontrolliert zu werden gering. Ich will damit jetzt nicht sagen du sollst einfach so weiterfahren, aber Grund zu Panik und Verstecken des Autos besteht auch keiner. Einfach in Ruhe nebenher die Sache erledigen. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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30.12.2014, 10:45
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74909 |
Hallo allerseits,
ich habe Antwort von der Kfz.-Zulassungsstelle bekommen. Ich zitiere: Sehr geehrter Herr Oláh, Sie können das Fahrzeug in Deutschland auf Ihren Namen zulassen, dazu benötige Sie die Ungarischen Papiere, die Kennzeichen, eine Versicherungsbestätigung einer in Deutschland zugelassenen Versicherung und eine gültige Hauptuntersuchung, diese kann auch von Ungarn anerkannt werden, wenn Sie nach den entsprechenden europäischen Richtlinien durchgeführt wurde (bitte amtliche Übersetzung mitbringen) das SEPA Mandat für die Kfz-Steuer können Sie dann auf der Zulassungsstelle ausfüllen, oder Sie drucken sie über die Homepage der Stadt Heilbronn (www.Heilbronn.de)/ Bürger und Rathaus/Bürgerservice A-Z/Kfz-Zulassungsstelle aus. Mit freundlichen Grüßen Antwort Nummer 2 (da ich noch einige Sachen gefragt habe): Sehr geehrter Herr Oláh, die Ummeldung wird von uns übers Kraftfahrtbundesamt nach Ungarn gemeldet. Zur neuen Anmeldung in Ungarn benötigen Sie dann nur die deutschen Papiere. Die ungarischen Papiere können Sie dann nach Ablauf von sechs Monaten abholen (solange sind wir verpflichtet sie aufzubewahren falls die ungarischen Behörden diese anfordern). Mit freundlichen Grüßen Ich habe aber nicht wirklich eindeutige Antworten auf all meine Fragen bekommen. Deshalb noch kurz an euch hinsichtlich der konkreten Abwicklung: 1. Ich vereinbare einen Termin mit einer Prüfstelle und lasse (noch mit den ungarischen Papieren) eine HU (inkl. AU) durchführen. Ich glaube das kommt noch immer billiger als eine amtliche Übersetzung der ungarischen HU. 2. Ich schließe eine deutsche Haftpflichtversicherung (z.B. über's Internet) ab. 3. Ich vereinbare einen Termin mit der Zulassungsstelle und gehe dann mit all den ungarischen Papieren, dem Bescheid über die Durchführung der HU in Deutschland und der deutschen Versicherungsbestätigung dorthin und lasse das Auto in Deutschland zu. Also so habe ich es verstanden. Sehe ich die Sache eurer Meinung nach richtig? Gruß Peter |
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30.12.2014, 10:52
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#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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31.12.2014, 00:39
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 06.01.2012 Mitglieds-Nr.: 62842 |
Vergess die EVB-Nummer nicht (die eigentliche Versicherung schließt du erst nach der Zulassung ab). Peronalausweis oder Ungarisches Pendant plus Meldebescheinigung muß auch dabei sein. Du brauchst ein (deutsches?) Konto zwecks Lastschrift KFZ-Steuer.
Ansonsten: Bingo! |
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31.12.2014, 03:05
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72728 |
Was ist wenn der TE bei einer Polizeikontrolle einfach sagt. "Auto gehört meinem Vater, der ist hier gerade zu Besuch und ich fahre jetzt gerade damit hier rum".
Wer soll das kontrollieren/rausfinden? Wird dann zwingend erwartet, das der Vater sich in z.B. 24/48 h in einer deutschen Polizeidienstelle zu melden hat um "Ja, is´ so." zu sagen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? |
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31.12.2014, 09:07
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74909 |
Was ist wenn der TE bei einer Polizeikontrolle einfach sagt. "Auto gehört meinem Vater, der ist hier gerade zu Besuch und ich fahre jetzt gerade damit hier rum". Wer soll das kontrollieren/rausfinden? Wird dann zwingend erwartet, das der Vater sich in z.B. 24/48 h in einer deutschen Polizeidienstelle zu melden hat um "Ja, is´ so." zu sagen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Hallo, den gleichen Gedanken hatte ich übrigens auch. Zumindest wäre das vielleicht eine "Lösung" für die Zeit bis ich das Ganze erledige. Bleibe ich allerdings langfristig in Deutschland (und so sieht es aus), möchte ich das Auto allerdings schon anmelden, um wirklich bedenkenlos fahren zu können. Hätte da auch ein besseres Gefühl. Klar, wahrscheinlich kostet die Versicherung in Deutschland etwas mehr, aber so groß wird der Unterschied sicher nicht sein. Das Blöde ist nur, dass wir die HU in Ungarn gerade erst Ende Oktober haben machen lassen (auch hier für 2 Jahre) und das war dann rausgeschmissenes Geld Wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und werde weiter berichten Peter |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 10:38 |