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> Fahrzeug aus Drittstaat in D nutzen.
calectra
Beitrag 14.10.2014, 05:55
Beitrag #1


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Hallo,

was gibt es für Möglichkeiten, wenn jemand, der in Dubai wohnhaft ist, eines seiner Fahrzeuge nach Deutschland bringen will, um es hier während seiner Aufenthalte zu nutzen?

1. Einfuhr nach D. Hierbei dürften 19% Einfuhrumsatzsteuer und 10% Zoll auf den Warenwert fällig werden. Korrekt?

2. Fahrzeug bleibt in Dubai angemeldet und wird so in D bewegt. Gibt es hier Probleme mit der KFZ-Steuer oder ähnlichem?

Gibt es weitere Möglichkeiten?


Vielen Dank


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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blue0711
Beitrag 14.10.2014, 06:07
Beitrag #2


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Zitat (calectra @ 14.10.2014, 06:55) *
2. Fahrzeug bleibt in Dubai angemeldet und wird so in D bewegt. Gibt es hier Probleme mit der KFZ-Steuer oder ähnlichem?
Nicht, wenn es von EU-Ausländern bewegt und unterhalten wird und der Halter nicht in der EU einen Wohnsitz hat.
Ansonsten wäre das Steuerhinterziehung.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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calectra
Beitrag 14.10.2014, 06:12
Beitrag #3


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Zitat (blue0711 @ 14.10.2014, 07:07) *
Nicht, wenn es von EU-Ausländern bewegt und unterhalten wird und der Halter nicht in der EU einen Wohnsitz hat.
Ansonsten wäre das Steuerhinterziehung.


Nur damit ich es auch richtig verstehe. Der Wagen kann hier von einem EU-Ausländer benutzt werden so lange er will?

Der Pole der seinen Wagen in Polen angemeldet hat und hier dauerhaft damit fährt, begeht also eine Steuerhinterziehung? Der Russe nicht?



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blue0711
Beitrag 14.10.2014, 07:54
Beitrag #4


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Jetzt nicht würfeln.

Das Fahrzeug eines EU-Bürgers innerhalb der EU zu führen ist kein Problem. Ob ein Pole ein deutsches Auto fährt oder umgekehrt oder aber seines, ist völlig wurscht.
Das Fahrzeug eines EU-Ausländers durch einen EU-Inländer alleinig zu führen, ist Steuerhinterziehung, da das Fahrzeug dann als eingeführt gilt und die Einfuhrabgaben fällig geworden sind (Solange der EU-ausländische Halter/Besitzer daneben sitzt - Fahrerwechsel, passiert nix, auch Notfälle werden akzeptiert, aber man sollte das nicht überstrapazieren).

Der EU-Ausländer darf hier auch nur im Rahmen des Aufenthaltsrechts rumfahren. Irgendwann muss er Butter bei die Fische.


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Mitleser
Beitrag 14.10.2014, 08:03
Beitrag #5


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Zitat (blue0711 @ 14.10.2014, 08:54) *
Das Fahrzeug eines EU-Bürgers innerhalb der EU zu führen ist kein Problem. Ob ein Pole ein deutsches Auto fährt oder umgekehrt oder aber seines, ist völlig wurscht.
Naja, ganz so siegessicher würde ich das nicht schreiben. Eigentlich ist es in Deutschland nicht so ohne weiteres zulässig, EU-Inland-Fahrzeuge schrankenlos zu fahren. Aber auf Grund der Freizügigkeiten sehen die deutschen Finanzbehörden, mMn zu Recht, von einer Verfolgung derzeit ab.
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nachteule
Beitrag 16.10.2014, 04:41
Beitrag #6


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Hallo, Mitleser,

Zitat (Mitleser @ 14.10.2014, 09:03) *
Aber auf Grund der Freizügigkeiten sehen die deutschen Finanzbehörden, mMn zu Recht, von einer Verfolgung derzeit ab.

dass von einer Verfolgung abgesehen wird, wäre mir neu.

Bei einem Ersttäter wird, zumindest bei uns, das Verfahren meistens gegen eine geringe Zahlung eingestellt, aber dass das Verfahren komplett eingestellt wird, kommt eher selten vor.

Hallo, Calectra,

wenn das Fahrzeug dauerhaft in Deutschland bleibt und nicht in regelmäßigen Abständen wieder ausgeführt wird, müsste es m. E. hier zugelassen, versteuert und versichert werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mitleser
Beitrag 16.10.2014, 07:49
Beitrag #7


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Hallo @Nachteule,

die denkbaren Konstellationen sind so vielfältig, dass ich meine Aussage in der unterschwelligen Pauschalität nicht halten kann. Da kann ein Deutscher oder ein EU-Inländer fahren, das Fahrzeug kann ein deutsches oder ein EU-Fz sein, der Zweck der Fahrt kann privat oder gewerblich sein [selbst bei diesen beiden Unterscheidungen ist die Freizügigkeit nicht automatisch geklärt], der Standort kann regelmäßig oder unregelmäßig in Deutschland sein, man könnte über Steuer oder Zulassung reden, ...
Nicht für jede Nutzung eines EU-Fahrzeuges in Deutschland durch einen Inländer (bzw. je nach Fall auch einen Ausländer) wird hier Steuer erhoben. Auch wenn das KraftStG dies vorgibt.
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Kühltaxi
Beitrag 16.10.2014, 12:26
Beitrag #8


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Wenn die allgemeine Maut kommt sollte sich das Steuerproblem eigentlich erledigt haben. Dann bleibt nur noch die Zulassungsfrage.


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CvR
Beitrag 16.10.2014, 13:24
Beitrag #9


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Zitat (nachteule @ 16.10.2014, 05:41) *
wenn das Fahrzeug dauerhaft in Deutschland bleibt und nicht in regelmäßigen Abständen wieder ausgeführt wird, müsste es m. E. hier zugelassen, versteuert und versichert werden.

yes.gif

Es lohnt ein Blick in §20 FZV.

Vorübergehend (bis zu einem Jahr) dürfen Fahrzeuge aus Drittstaaten unter gewissen Umständen in D fahren. Wobei diese Jahresfrist unter Umständen nicht erst mit der Einreise, sondern bereits mit der Ausstellung des internationalen Fahrzeugpapiers im Herkunftsland beginnt.

@Mitleser ist jedoch insofern zuzustimmen, dass das ganze noch komplizierter werden kann, je nachdem wer in dem Auto drinsitzt. Wobei sich das weitere dann wohl weniger auf das Zulassungs- sondern vielmehr auf das Steuer- und Abgabenrecht erstreckt.


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Kühltaxi
Beitrag 16.10.2014, 14:04
Beitrag #10


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Zitat (CvR @ 16.10.2014, 14:24) *
internationalen Fahrzeugpapiers

Was meinst du denn damit? think.gif Kenne nur die grüne Karte, und die wird EU-intern soviel ich weiß nicht mehr gefordert.


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CvR
Beitrag 16.10.2014, 14:58
Beitrag #11


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Zitat (Kühltaxi @ 16.10.2014, 15:04) *
Was meinst du denn damit? think.gif Kenne nur die grüne Karte, und die wird EU-intern soviel ich weiß nicht mehr gefordert.

EU-intern ist ja bei Drittstaaten irrelevant...

Gemeint ist vermutlich eine Art "Internationaler Fahrzeugschein", wie du ihn für ein in D zugelassenes Fahrzeug nach §18 FZV bei deiner Zulassungsstelle beantragen kannst. Nicht zu verwechseln mit der grünen Versicherungskarte - die in manchen Ländern sicher auch noch von Vorteil ist... Der Ausdruck "internationaler Zulassungsschein" ist eben der Terminus, der in der FZV steht.


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Kühltaxi
Beitrag 16.10.2014, 15:06
Beitrag #12


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Aha, wieder was gelernt. Wußte gar nicht daß es was in der Richtung gibt. Hatte ich wenn ich in (damalige) Drittländer fuhr nie dabeigehabt, nur normale deutsche Zulassung und die genannte grüne Versicherungskarte die ein polnischer Polizist tatsächlich mal sehen wollte. Ist aber schon dreizehn Jahre her, vor EU-Beitritt Polens.


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7U7
Beitrag 18.10.2014, 01:03
Beitrag #13


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Zitat (calectra @ 14.10.2014, 07:12) *
Zitat (blue0711 @ 14.10.2014, 07:07) *
Nicht, wenn es von EU-Ausländern bewegt und unterhalten wird und der Halter nicht in der EU einen Wohnsitz hat.
Ansonsten wäre das Steuerhinterziehung.



Der Pole der seinen Wagen in Polen angemeldet hat und hier dauerhaft damit fährt, begeht also eine Steuerhinterziehung? Der Russe nicht?


Der Pole kann gar keine KFZ Steuerhinterziehungen begehen, da es in Polen keine KFZ- Steuer gibt, genauso wenig wie in tschechien und Frankreich...

Der Russe kann noch nicht einmal Versicherungs Beiträge hinterziehen, da es in Russland keine Versicherungspflicht gibt...

Zitat (Kühltaxi @ 16.10.2014, 16:06) *
.........".."nur normale deutsche Zulassung und die genannte grüne Versicherungskarte die ein polnischer Polizist tatsächlich mal sehen wollte. Ist aber schon dreizehn Jahre her, vor EU-Beitritt Polens.


Ja ja, die sog. Silona Karta.... (Ausgesprochen) .....

Mit solchen Grünen Versicherungskarten , die man direkt an der polnischen Grenze kaufen kann, hätte ich selbst schon einmal legal für 30 Tage ausländisvhe Fahrzeuge mit ausländischen n Kennzeichen in Deutschland bewegt...

Kostenpunkt für Ubespijenie (ausgesprochen) beläuft sich auf 100 polnische zloty...

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Mitleser
Beitrag 18.10.2014, 06:13
Beitrag #14


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So richtig drin steckst Du anscheinend nicht in der Thematik?! crybaby.gif

Natürlich kann auch ein Ausländer in Deutschland Steuerhinterziehung begehen. Und natürlich erteilt eine bestehende ausländische 'Versicherung' keine Absolution für die Nutzung ausländischer Fahrzeuge in Deutschland. wallbash.gif
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Bayernlover
Beitrag 18.10.2014, 07:56
Beitrag #15


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So ganz kapiert habe ich das aber nicht. Wenn meine Tante (gebürtig und wohnhaft in Österreich) mit ihrem in Österreich zugelassenen Auto in Deutschland ist und wir heute spontan entscheiden, dass ich fahren soll (innerhalb Deutschlands), ist das dann nun legal oder nicht?

Der Fall könnte heute sogar so eintreten, und wir haben das letztens mal diskutiert und sind zu keiner Lösung gekommen.


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7U7
Beitrag 18.10.2014, 10:15
Beitrag #16


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Zitat (Mitleser @ 18.10.2014, 07:13) *
So richtig drin steckst Du anscheinend nicht in der Thematik?! crybaby.gif

Natürlich kann auch ein Ausländer in Deutschland Steuerhinterziehung begehen. Und natürlich erteilt eine bestehende ausländische 'Versicherung' keine Absolution für die Nutzung ausländischer Fahrzeuge in Deutschland. wallbash.gif


Du musst die Sache nicht aus theoretischer Sicht nach den Büchern , sondern aus praktischer Sicht sehen, so wie es wirklich im tatsächlichen leben abläuft:

Ausländer werden ersteinmal grundsätzlich in Deutschland in Ruhe gelassen, so lange die keine Verbrechen begehen, keine Diebstähle und niemanden etwas wegnehmen...

Logisch kann in Deutschland auch ein Ausländer rein rechtlich Steuerhinterziehungen begehen, aber wen interessiert das schon?

Bei uns in der Nähe wohnt eine polnische Familie, die haben 4 in Polen angemeldete Autos mit polnischen kennzeichen...
Vater, Mutter, Sohn und Tochter, und die fahren schon seit Jahren mit diesen polnischen Kennzeichen in Deutschland, und niemanden interessiert es...



Zitat (Bayernlover @ 18.10.2014, 08:56) *
So ganz kapiert habe ich das aber nicht. Wenn meine Tante (gebürtig und wohnhaft in Österreich) mit ihrem in Österreich zugelassenen Auto in Deutschland ist und wir heute spontan entscheiden, dass ich fahren soll (innerhalb Deutschlands), ist das dann nun legal oder nicht?

Der Fall könnte heute sogar so eintreten, und wir haben das letztens mal diskutiert und sind zu keiner Lösung gekommen.


Naja logisch darf ich selbst als deutscher mit deutschem Wohnsitz mit einem in Österreich zugelassenen Auto in Deutschland fahren...

Es gibt ja auch gerade in Österreich viele Leute aus der alten DDR, die in Österreich arbeiten.... Manche von denen fahren sogar mit dem Firmen Auto oder Leih auto über das Wochenende nach Hause....

Da sind die auch mit österreichischen kennzeichen auf deutschen Straßen unterwegs...
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blue0711
Beitrag 18.10.2014, 10:34
Beitrag #17


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Zitat (Bayernlover @ 18.10.2014, 08:56) *
So ganz kapiert habe ich das aber nicht. Wenn meine Tante (gebürtig und wohnhaft in Österreich) mit ihrem in Österreich zugelassenen Auto in Deutschland ist und wir heute spontan entscheiden, dass ich fahren soll (innerhalb Deutschlands), ist das dann nun legal oder nicht?
Solange sie nebendran sitzt, gibt es kein Problem.

Es könnte nur eins geben, wenn Du alleine fährst.


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Antarctica
Beitrag 18.10.2014, 10:39
Beitrag #18


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@7U7: Wenn du als Deutscher, in Deutschland gemeldet, mit einem in Österreich auf deine österreichische Firma zugelassenen Firmenwagen, von deinem deutschen Wohnsitz aus Vertriebstätigkeiten durchführst, d.h. insbesondere nicht regelmäßig nach AT hineinpendelst, muss für das Auto theoretisch deutsche KfZ-Steuer bezahlt werden.

Praktisch lohnt sich für die paar Euronen der Aufwand für die Verfolgungsbehörde nicht, das bei jedem Fahrzeug einzeln nachzuweisen.


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Bayernlover
Beitrag 18.10.2014, 11:31
Beitrag #19


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Auf 7U7 höre ich sicher nicht, aber danke für die Antwort wink.gif

Also wenn meine Tante nachher zu mir sagt "Fahr mal zum Einkaufen, hier ist der Schlüssel" wäre das illegal? Und vor allem: Warum?


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Kühltaxi
Beitrag 18.10.2014, 12:26
Beitrag #20


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Das ist ein zweischneidiges Schwert, genau wie die POI-Warner. whistling.gif
Der deutsche Staat hat vor Urzeiten mal ein Gesetz gemacht daß ausländische Autos auch in D steuerpflichtig sind wenn einer der in D wohnt damit fährt. Die allgemeine Entwicklung der Freizügigkeit hat dieses Gesetz sozusagen "überrollt", es ist nicht mehr zeitgemäß und steht auch im Verdacht EU-Recht (bei EU-Fahrzeugen) zu widersprechen. Es ganz zu streichen kann sich unser Staat aber (noch, siehe unten) nicht durchringen und somit toleriert er "Verstöße" im großen und ganzen (siehe auch die dazu hier im Forum irgendwo verlinkte "Arbeitanweisung" verschiedener Länderbehörden an ihre Polizeien) und hofft daß nie irgendeiner das vor den EuGH oder sonst ein zuständiges Gericht bringt.

Mit der zukünftigen Einführung einer Pkw-Maut wird das wohl wahrscheinlich sang- und klanglos verschwinden, dann hat es nämlich wirklich jede Existenzberechtigung verloren. Für die jetzt schon mautpflichtigen Lkws ab (hier wirklich) 12 t zGG wurde es ja im Zuge dieser schon ganz offiziell seiner Gültigkeit enthoben.


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Kühltaxi
Beitrag 18.10.2014, 17:03
Beitrag #21


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Wenn der deutsche Staat "Inländer" auf ausländischen Fahrzeugen als großes fiskalisches Problem betrachten würde müßte es doch eigentlich ein einfaches praktikables Verfahren zur temporären Besteuerung in solchen Fällen geben, z. B. durch den Kauf einer speziellen Auslandsauto-Steuervignette für Benutzung durch "Inländer". Gibt's aber nicht. think.gif

Mir fällt jetzt als Spontanbeispiel zum Thema ein großer EU-weiter Kühlwagenvermieter mit Hauptsitz F ein der Lkws mit allen möglichen Länderzulassungen, größtenteils 3,5-Tonner, kreuz und quer in allen möglichen Ländern einsetzt, auch zeitweise mit ausländischer Zulassung intern in anderen Ländern. Das kann doch nicht illegal sein in so großem Stil.


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haschee
Beitrag 18.10.2014, 19:12
Beitrag #22


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Zitat (Kühltaxi @ 18.10.2014, 18:03) *
müßte es doch eigentlich ein einfaches praktikables Verfahren zur temporären Besteuerung in solchen Fällen geben,

Ja sicher. wavey.gif
Zitat
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1.
das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2.
das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 (ABl. EG Nr. L 187 S. 42) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;

gut, theoretisch Befreiung, aber das aber kommt gleich dazu
Zitat
Von der Steuer befreit ist das Halten von
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Man kann sogar tageweise! entrichten. wavey.gif
Zitat
(3) Die Steuer darf bei ausländischen Fahrzeugen, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen auch tageweise entrichtet werden, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist; diese Voraussetzung entfällt für Fahrzeuge, die in den Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassen sind. Die Tage des Aufenthalts im Inland brauchen nicht unmittelbar aufeinander zu folgen. Eine Erstattung der tageweise entrichteten Steuer ist ausgeschlossen.



Also wenn man wollen würde könnte man sich sicher mit dem Zoll in Verbindung setzen und tageweise zahlen. wavey.gif

Oder erstmal anfragen ob man zahlen muß. Denn 100 % sicher bin ich mir da nicht.

Aber man kann fragen... wink.gif
Und es geht tageweise...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 18.10.2014, 20:08
Beitrag #23


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Naja, "einfach und praktikabel" würde ich meine genannte Vignettenlösung nennen, nicht irgendwas wo man noch großartig Ämter bemühen muß. Ich fürchte mit dieser Methode wird eher dem heiligen Bürokratius gehuldigt als nennenswert Geld in die Staatskasse eingebracht.


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haschee
Beitrag 18.10.2014, 20:14
Beitrag #24


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Also für Steuerrecht ist das einfach. shutup.gif wavey.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 18.10.2014, 20:18
Beitrag #25


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Zitat (haschee @ 18.10.2014, 20:12) *
Oder erstmal anfragen ob man zahlen muß. Denn 100 % sicher bin ich mir da nicht.

Da geht's mir genauso. Die Sache läuft auf EU-Ebene eklatant Gleichbehandlungsgrundsätzen zuwider. Es gibt eine ganze Reihe von EU-Vorschriften die es verbieten außer bei ganz begrenzten hoheitlichen Sachen wie nationalen Wahlen auf höheren Ebenen verschiedene EU-Bürger unterschiedlich zu behandeln. Ein Staat kann zwar ausländische Kfz auf seinen Straßen zu Abgaben verpflichten, aber eben nicht nach Gutdünken nur bei bestimmten Gruppen von EU-Bürgern, hier den "Wohnsitz-Inländern". Die Probleme bei der Einführung einer Maut die "nur Ausländer treffen soll" sind ja allgemein bekannt.


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7U7
Beitrag 18.10.2014, 22:38
Beitrag #26


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Zitat (Antarctica @ 18.10.2014, 11:39) *
@7U7: Wenn du als Deutscher, in Deutschland gemeldet, mit einem in Österreich auf deine österreichische Firma zugelassenen Firmenwagen, von deinem deutschen Wohnsitz aus Vertriebstätigkeiten durchführst, d.h. insbesondere nicht regelmäßig nach AT hineinpendelst, muss für das Auto theoretisch deutsche KfZ-Steuer bezahlt werden.

Praktisch lohnt sich für die paar Euronen der Aufwand für die Verfolgungsbehörde nicht, das bei jedem Fahrzeug einzeln nachzuweisen.


Genau das ist das Prinzip...

Für den deutschen fiskus lohnt es sich nicht, 1 deutsche Mark auszugeben, um dann vom gejagten 80 Pfennig einzunehmen...



Zitat (Bayernlover @ 18.10.2014, 12:31) *
Auf 7U7 höre ich sicher nicht, aber danke für die Antwort wink.gif


Ja sicherlich @bayernlover..... Von jemanden, der schon bereits mehrere Fahrzeuge im Ausland angemeldet hat, und damit seit 2013 andauernd ununterbrochen in Deutschland rumfaährt..... Ja, auf einen solchen sollte man auch nicht hören, wenn es um die Threadfrage geht hinsichtlich Fahrens mit ausländischen Kennzeichen in Deutschland...

Aber mir persönlich ist das Jacke wie Hose, ob Du darauf hören willst oder möchtest...ß ich habe davon weder Vorteile noch Nachteile...
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Bayernlover
Beitrag 18.10.2014, 23:52
Beitrag #27


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Ich bin heute nicht damit gefahren, die Gelegenheit kam nicht wink.gif

Aber vielen Dank für die Ausführungen!


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haschee
Beitrag 19.10.2014, 07:41
Beitrag #28


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@kühltaxi:
Schon klar. Und bei unseren vielen Gesetzen könnte es ein UNEUKraftStAusÜbV (fiktiv, aber mal nach UNWaVtrÜbkG Gesetz suchen) geben, das das ganze einschränkt. whistling.gif

Und stellen wir uns mal vor, ich hätte Besuch aus UK.
Der Besuch möchte einen Linkslenker fahren (ohne Mietkosten).
Ich bin begeistert einen Rechtslenker zu fahren.
Wir "tauschen" für 1 Woche während die in der Landschaft rumfahren.
Bin ich steuerpflichtig? think.gif



Aber theoretisch könnte jemand tageweise zahlen.
Vor allem jemand aus Dubai. wavey.gif

@7u7:
Ich habe dir schonmal erklärt, daß der Staat bei Steuern keinen Spaß versteht.

Google er nach Ebay und Kaffeesteuer und Zoll.

Aufwand stand in keinem Verhältnis.
Wenn morgen ein hartes Durchgreifen beschlossen wird...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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7U7
Beitrag 19.10.2014, 10:15
Beitrag #29


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Zitat (haschee @ 19.10.2014, 08:41) *
wavey.gif

@7u7:
Ich habe dir schonmal erklärt, daß der Staat bei Steuern keinen Spaß versteht.

Google er nach Ebay und Kaffeesteuer und Zoll.

Aufwand stand in keinem Verhältnis.
Wenn morgen ein hartes Durchgreifen beschlossen wird...


Stimmt, kein Staat versteht Spaß, wenn es um Steuern geht...

Beispiel 17-hundert 70'er Jahre in den "New England States" .....die "Boston Tea Party".....

Aber selbst wenn "morgen" ein hartes Durchgreifen beschlossen wird, so gilt immer noch der erstwohnsitz desjenigen, auf wessen Namen das Auto angemeldet ist und sein Wohnsitz.... whistling.gif wavey.gif
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haschee
Beitrag 19.10.2014, 16:03
Beitrag #30


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jaja?

Zitat
§ 7 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist 1.
bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist,
2.
bei einem ausländischen Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug im Inland benutzt,
3.
bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug widerrechtlich benutzt,
4.
bei einem Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Person, der das Kennzeichen zugeteilt ist.




Und das was Berlin mit den Öfterparkern praktiziert (haben wir dir auch schon mal nen Link gezeigt) kann jede andere deutsche Gemeinde auch machen.
Da du außerdem "nicht offensichtlich gewerblich" sein willst - naja meld dich einfach falls wenn sie dich erwischt haben. wavey.gif


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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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7U7
Beitrag 19.10.2014, 20:48
Beitrag #31


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Jajjajaja....

Also besagt der §§ 7 kürzerem gesagt, ausgedrückt und niedergeschrieben, dass man immer Steuern bezahlen muss...

Sag mal @haschee.... Bist Du Steuerbeamter, weil Du mit den Gesetzen so vertraut bist....

Zitat (haschee @ 19.10.2014, 17:03) *
jaja?


Da du außerdem "nicht offensichtlich gewerblich" sein willst - naja meld dich einfach falls wenn sie dich erwischt haben. wavey.gif


Sorry, aber genau das werde i/ würde ich nicht tun...

Und ich sage Dir auch warum

1.) würden dann nicht gerade wenig User sagen.... Ah.... Schau Dir doch mal den schlauberger an, der alles besser wissen wollte...

2.) würde dann gerade ich ganz bestimmt keine Tipps bekommen, wie ich mich aus der Sache wieder rauswinden könnte...

Wobei Punkt 2 der für mich am ausschlaggebendsten ist.....!

Also, warum soll ich eine Frage stellen, die ich sowie so nicht beantwortet bekommen würde...

Also wird es niemand erfahren, ob mein Modell weiterhin funktionieren wird, oder nicht....

Und ich heiße nicht peter Fitzek vom "königreich deutschland" der nur aus propagandazwecken blödsinn verzapft, um in die Zeitung , Medien und Fernsehen zu kommen...

Ich behalte meine Erfolge ind Misserfolge lieber für mich, höre und lese aber gerne andere Meinungen
- so auch Deine @haschee -

Es reicht mir, wenn ich Bescheid weiß....

Grüße.... wavey.gif
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rapit
Beitrag 19.10.2014, 22:17
Beitrag #32


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Zitat (7U7 @ 19.10.2014, 21:48) *
mein Modell

warum zierst Du Dich eigentlich so, es beim Namen zu nennen? "Deine Straftaten".


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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7U7
Beitrag 19.10.2014, 22:27
Beitrag #33


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[


Ersteinmal möchte ich Dir@rapit zu Deinem 11,111-sten Beitrag gratulieren....

Zitat (rapit @ 19.10.2014, 23:17) *
Zitat (7U7 @ 19.10.2014, 21:48) *
mein Modell

warum zierst Du Dich eigentlich so, es beim Namen zu nennen? "Deine Straftaten".


Freundlichkeit ist eine Zier, darum benenne die Straftaten mir.... wavey.gif
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