Parken verkehrszeichen 314 zusatzzeichen 1048-17, Irreführendes Zeichen |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Parken verkehrszeichen 314 zusatzzeichen 1048-17, Irreführendes Zeichen |
05.09.2014, 13:02
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73772 |
wir haben mit unserem Wohnmobil auf einem Parkplatz in Heiligendamm geparkt. Korrekterweise haben wir einen Parkschein gezogen und bekamen trotzdem ein Knöllchen. Der Parkplatz war ausgeschildert mit dem Verkehrszeichen 314 Zusatzzeichen 1048-17. Unten drunter wurden die Plätze auf 4 begrenzt. Der Parkplatz war mehrfach unterteilt. Im Teil direkt neben dem Schild war nur Platz für 2 Wohnmobile, daneben ebenfalls. Wir haben uns auf den zweiten Teil gestellt, da der erste Teil bereits mit zwei Wohnmobilen besetzt war und somit voll. Hier nun meine Frage: War unser Verhalten korrekt, warum bekamen wir trotzdem ein Knöllchen und wie sollen auf einer Fläche von ca. 12 m breite 4 Womos stehen? Gruß bendela |
||||
|
|||||
|
05.09.2014, 13:06
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 01.03.2014 Wohnort: Rehlingen/Saar Mitglieds-Nr.: 71723 |
Hallo und willkommen im VP.
Was wird euch denn konkret vorgeworfen? -------------------- Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
|
|
|
05.09.2014, 13:17
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 |
Willkommen!
Ergänzend, wie wurde die Begrenzung auf 4 Plätze/WoMos schildermäßig realisiert? -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
|
|
|
05.09.2014, 15:46
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ein Bild von der Situation wäre nicht schlecht, aber wahrscheinlich nicht so einfach möglich, oder?
Für den Fall: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern So eine Kombi war das also: Wie das mit den 4 WoMos erklärt wird würde mich aber auch interessieren. ... wie sollen auf einer Fläche von ca. 12 m breite 4 Womos stehen? ... Da auch ein WoMo nicht breiter als 2,55 sein darf und wenn man zu jedem WoMo noch Platz zum Rangieren rechnet, braucht jedes WoMo 3 m platz. Da reichen 12 m für 4 WoMos 3 m werden auch als Restfahrbahnbreite auf den Fahrbahnen angesehen um niemanden im Weg zu stehen -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
10.09.2014, 13:38
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73772 |
|
|
|
10.09.2014, 14:16
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73772 |
Ein Bild von der Situation wäre nicht schlecht, aber wahrscheinlich nicht so einfach möglich, oder? Für den Fall: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern So eine Kombi war das also: Wie das mit den 4 WoMos erklärt wird würde mich aber auch interessieren. ... wie sollen auf einer Fläche von ca. 12 m breite 4 Womos stehen? ... Da auch ein WoMo nicht breiter als 2,55 sein darf und wenn man zu jedem WoMo noch Platz zum Rangieren rechnet, braucht jedes WoMo 3 m platz. Da reichen 12 m für 4 WoMos 3 m werden auch als Restfahrbahnbreite auf den Fahrbahnen angesehen um niemanden im Weg zu stehen Also, ich lade hier mal ein Foto hoch. Auf dem vorderen Teil standen schon zwei Womos und ein drittes hätte nicht mehr hingepasst. Drei Meter Breite stimmt zwar, aber man muß noch einen Meter dazurechnen, da ich ja auch noch meine Tür öffnen muß um herauszukommen!Dann stimmt deine Rechnung nicht mehr. Und die anderen Womos hatten sich so hingestellt, das wir da nicht mehr zwischen passten. |
|
|
10.09.2014, 14:18
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
10.09.2014, 14:30
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Drei Meter Breite stimmt zwar, aber man muß noch einen Meter dazurechnen, da ich ja auch noch meine Tür öffnen muß um herauszukommen!Dann stimmt deine Rechnung nicht mehr. Und die anderen Womos hatten sich so hingestellt, das wir da nicht mehr zwischen passten. Also 1 Meter für die Tür halte ich schon für sehr sehr viel. Davon abgesehen: Auf dem Bild erkenn ich nicht, warum das parken mit dem WoMo verboten sein sollte. Stehen dort evtl weitere P-Schilder mit nem PKW-Zusatzzeichen? Das Schild auf dem Foto erlaubt das parken für 4 WoMo vielleicht dort, aber es verbietet nicht automatisch anderswo zu parken. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
|
|
|
10.09.2014, 14:34
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat Parken auf PPL. Zeichen 314 entgegen Zusatzzeichen. Was bedeutet die Abkürzung PPL?Zitat Auf dem vorderen Teil standen schon zwei Womos Und wo hast du dann geparkt? So wie auf dem Foto?Gibt es da überhaupt Schilder? Anmerkung: Wenn beispielsweise 4 Parkplätze für Motorräder ausgeschildert wären, dann verbietet das trotzdem nicht, ein Motorrad auf einem normalen Parkplatz zu stellen (Motorrad darf auf Autoplatz, Auto darf nicht auf Motorradplatz). EDIT: gleicher Gedankengang wie amfa Ich bin mir aber nicht sicher, ob man bei einem zu langen Fahrzeug gleich 2 Parkplätze nutzen darf. Zitat Drei Meter Breite stimmt zwar, aber man muß noch einen Meter dazurechnen, da ich ja auch noch meine Tür öffnen muß um herauszukommen! Nee, wieso brauchst du so viel Platz zum aussteigen? Das Wohnmobil ist nur ~2,50m, da reichen 3m auch zum Aussteigen.Zitat Und die anderen Womos hatten sich so hingestellt, das wir da nicht mehr zwischen passten. Dann war halt kein Platz mehr frei. Trotzdem darf man sich dann nicht einfach irgendwo verbotenerweise hinstellen, im schlimmsten Fall muss man halt ganz wo anders hin fahren (so leid mir das tut).Stefan |
|
|
10.09.2014, 15:23
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Auf der Fläche für die das Schild gilt, dürfen 4x ausschließlich Wohnmobile parken.
Wenn es für die anderen Parkflächen keine Beschilderung gibt, die Wohnmobilen das Parken dort verbietet, dann darf man da natürlich mit einem solchen parken (Zusätzlich zu den 4x). -------------------- Nulla poena sine lege
|
|
|
10.09.2014, 17:21
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Das bedeutet, dass nur 4 WoMo´s dort stehen dürfen Als Du Dich hingestellt hast, standen sicher nur 3 Womo´s dort. Dann hast Du Dich richtig verhalten. -------------------- |
|
|
10.09.2014, 18:20
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ich nehme an, TE parkte so wie das WoMo auf dem Foto, da hinten also.
Und die Behörde meint sicher, die Plasterung sei eine Parkmarkierung. In einem VBB wäre das wahrscheinlich so. Aber auf einem Parkplatz müssten es mMn Markierungsknöpfe oder weiße Linien sein, keine Backsteinlinien. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
10.09.2014, 19:19
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7867 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Drei Meter Breite stimmt zwar, aber man muß noch einen Meter dazurechnen, da ich ja auch noch meine Tür öffnen muß um herauszukommen!Dann stimmt deine Rechnung nicht mehr. Und die anderen Womos hatten sich so hingestellt, das wir da nicht mehr zwischen passten. Zum ersten Teil: Selbst wenn, auf dem Bild sieht es so aus, als könnten zumindest 3 WoMos nebeneinander und ein viertes quer dahinter stehen Zum zweiten Teil: Das ist dann dein Problem - Zumindest, falls das Parken auf den anderen Flächen für dich verboten war. Ob es das war, musst du rausfinden. Ich nehme an, TE parkte so wie das WoMo auf dem Foto, da hinten also. Und die Behörde meint sicher, die Plasterung sei eine Parkmarkierung. In einem VBB wäre das wahrscheinlich so. Aber auf einem Parkplatz müssten es mMn Markierungsknöpfe oder weiße Linien sein, keine Backsteinlinien. Um die "Markierung" geht es der Behörde nicht: Parken auf PPL. Zeichen 314 entgegen Zusatzzeichen. Daher Frage an den TE: Steht da vllt noch irgendwo ein anderes Schild, z.B. mit PKW-Symbol? |
|
|
10.09.2014, 21:39
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
|
|
|
11.09.2014, 12:38
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 171 Beigetreten: 13.05.2010 Wohnort: am Rhein Mitglieds-Nr.: 54084 |
Parken auf PPL. Zeichen 314 entgegen Zusatzzeichen. Daher Frage an den TE: Steht da vllt noch irgendwo ein anderes Schild, z.B. mit PKW-Symbol? Anders lässt sich doch auch "..entgegen ZZ" nicht erklären, da sie ja mit dem WoMo parkten und das ZZ ein WoMo anzeigt. Demnach müsste es ja noch ein 314er mit anderem ZZ geben. -------------------- Ein Mann, der die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd (Konfuzius)
Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann (M. Twain) |
|
|
12.09.2014, 08:51
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Das bedeutet, dass nur 4 WoMo´s dort stehen dürfen Als Du Dich hingestellt hast, standen sicher nur 3 Womo´s dort. Dann hast Du Dich richtig verhalten. Nein. Das untere Zz bezieht sich auf das Vz. Hier dürfen 1) Wohnmobile parken; 2) 4x parken. Was immer so ein Vier Ix auch sein mag... Falls sich das untere Zz auf das obere beziehen sollte, bedeutet das, dass Wohnmobile hier genau viermal parken dürfen. Wenn Du Dich da zum fünftenmal hinstellen willst, musst Du Dir ein neues Wohnmobil kaufen oder zumindest Dein altes Womo ab- und mit neuem Kennzeichen wieder anmelden. Oder so. |
|
|
12.09.2014, 13:02
Beitrag
#17
|
|
bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
ich sag ja, VP lesen macht Gaga...
|
|
|
12.09.2014, 13:06
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Zum einfacheren Interpretieren einmal ausgeschrieben
-------------------- Nulla poena sine lege
|
|
|
12.09.2014, 15:51
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Das ändert leider nichts. Das besagt nur, dass hier Wohnmobile parken dürfen Wohnmobile parken dürfen Wohnmobile parken dürfen Wohnmobile parken dürfen Und die ursprüngliche Frage scheint mir noch nicht ansatzweise geklärt zu sein: Wofür hat der TE sein Knöllchen gekriegt. Denn die uns bisher bekannte Beschilderung besagt nur, dass es vier Womo-Parkplätze gibt, auf die andere Fze nicht gestellt werden dürfen. Wir wissen bisher nicht, mit welchem Schild den Wohnmobilen das Parken auf allen übrigen Plätzen untersagt wurde. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 04:05 |