Tempo 10-Zone, Schild ungültig ? |
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Tempo 10-Zone, Schild ungültig ? |
26.08.2014, 08:07
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Laut bay. Innenmisterium sei zwar die Anordnung von Tempo 10-Zonen möglich, aber es gebe kein gültiges Schild dafür, dies würde im VZ-Katalog fehlen. Ich muss zugeben, dass ich nun etwas verwirrt bin. Beim VZ 274.1 steht in der Erläuterung Zitat Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein. Ich les das so, dass wenn "10" drin steht auch nur 10 km/h erlaubt sind und auch Temposverstöße geahndet werden können.Wo und wer irrt hier nun? Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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26.08.2014, 08:14
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3303 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
Ich weiß ja nicht, ob die Bayerische Polizei einen alten VzKat hat, aber es gibt das offizielle Schild 274.1-52 für eine 10 km/h-Zone.
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26.08.2014, 08:17
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Lt. Innenministerium ist zwar die Anordnung einer Tempo-10-zone rechtlich möglich, allerdings nicht eine rechtswirksame Beschilderung, da im aktuellen Verkehrszeichenkatalog nur das Zeichen 274.1-50 bzw. -51 aufgeführt wird. Es gibt also kein gültiges Verkehrszeichen um die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung gegenüber dem Verkehrsteilnemer zu visualisieren.
Ich weiß ja nicht, ob die Bayerische Polizei einen alten VzKat hat, aber es gibt das offizielle Schild 274.1-52 für eine 10 km/h-Zone. Das hat doch Ramsauer allers kassiert. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.08.2014, 08:32
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Das Schild gibt's zB HIER auch als Z274.1-52.
Offizielle Bezeichnung oder inoffizielle Weiternummerierung? -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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26.08.2014, 08:35
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Offizielle Weiternummerierung im VzKat 2013-Entwurf.
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26.08.2014, 08:49
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wo und wer irrt hier nun? Seit 2009 müsste ein neuer VzKat vorliegen, spätestens jedoch seit April 2013. Dann wäre auch die Zone 10 enthalten.Aber: Fehlanzeige. Folglich gilt weiterhin der VzKat von 1992, nebst den jeweiligen Änderungen der letzten 20 Jahre. Die Zone 10 ist nicht dabei - es gibt nur Zone 30 und Zone 20. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 08:52
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 |
Weil es irgendwie passt:
Im Land Brandenburg ist mir ein Industriegebiet bekannt, welches als 50 km/h-Zone ausgeschildert ist. Dort wird regelmäßig durch die Polizei kontrolliert. Für diese Beschilderung gibt es nicht nur kein Verkehrszeichen, sondern auch keine Rechtsgrundlage. Laut Straßenverkehrsbehörde ist die Beschilderung eine Notlösung, weil Industriegebiete in Brandenburg nicht als geschlossene Ortschaft beschildert werden sollen. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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26.08.2014, 09:13
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Dann muss man sie mit Zeichen 274 zupflastern. Ist halt so.
Das Schild gibt's zB HIER auch als Z274.1-52. Die Schilderwerke haben quasi schon auf den neuen VzKat umgestellt - abgesehen davon kannst du dort eh jeden Blödsinn bestellen.
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 09:19
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Für diese Beschilderung gibt es nicht nur kein Verkehrszeichen, sondern auch keine Rechtsgrundlage. Ist das so? Zu VZ 274.1 (Tempo 30-Zone) heißt es in der Erläuterung zwar, dass in bestimmten Fällen auch geringere Geschwindigkeiten angeordnet werden können, aber schließt das die Möglichkeit aus generell auch höhere Geschwindigkeiten anzuordnen? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.08.2014, 09:26
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Würde ich so sehen.
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 09:28
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Die Bayern haben das aktuell schon richtig gedeutet. Man kann die T50-Zone zwar anordnen, aber nicht rechtmäßig ausschildern.
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26.08.2014, 09:30
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
...außer in Hamm
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 09:33
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
In Bayern ging's um Tempo 10, da ist der Fall quasi klar. Bei Tempo 50 (Brandenburg) stellt sich die zusätzliche Hürde, ob das überhaupt anordenbar ist, da neben Tempo 30 nur niedrigere Geschwindigkeiten in der StVO genannt werden.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.08.2014, 09:42
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Ich sehe keinen großen Unterschied. Anordnen kann man alles. Verkündet wird mit einem Blech. Die StVO sieht für die Verkündung das Formerfordernis Verkehrszeichen vor. Dies gibt es für beides nicht. Daher ist wohl beides ein rechtswidriger VA.
Daran ändert auch die Erläuterung zum Vz in der StVO nichts. Der VA bleibt rechtswidrig, wird aber wohl kaum nichtig. |
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26.08.2014, 10:10
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 |
Der Unterschied liegt aber doch darin, dass § 45 Abs. 1d) StVO den Fall einer von 30 km/h abweichenden Anordnung für eine Zonenbeschilderung ausdrücklich beschreibt und somit in Verbindung mit Abs. 1c) für eine andere Anordnung kein Raum bleibt.
Eine 10 km/h-Zone darf insofern angeordnet werden, kann aber nicht beschildert werden. Eine 50 km/h-Zone darf nicht angeordnet und kann ebenfalls nicht ausgeschildert werden. Dass in der Folge beide Maßnahmen rechtswidrig sind, dürfte auch unstrittig sein. Bei der 50 km/h-Zone dürfte die Nähe zur Nichtigkeit aber schon gegeben sein, schließlich deklariert die StVO schon die Möglichkeit für ein solches Verkehrszeichen als nicht existent. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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26.08.2014, 10:17
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Eine 50 km/h-Zone darf nicht angeordnet ... werden. Warum darf man es nicht? Weil die StVO kein Vz dafür vorsieht bzw. bei einem bestimmten Vz eine Abwandlung nur in die andere Richtung erwähnt wird? Das reicht mir nicht für nicht-dürfen.MMn darf eine StVB auch Linksverkehr und Rückwärtsfahren anordnen. Nur zur Bekanntgabe fehlen ihr die passenden Vz. Erfindet sie selbst welche, die jedoch amtlichen Charakter haben und verständlich sind, so verkündet sie diesen VA gar. Wegen der Vorgabe "nur mit Vz" jedoch auf rechtswidrige Weise. Nichtigkeit von T50-Zone kann man zwar begründen/vertreten, ich würde mich da aber dagegen entscheiden. |
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26.08.2014, 10:34
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
schließlich deklariert die StVO schon die Möglichkeit für ein solches Verkehrszeichen als nicht existent. Du meinst wahrscheinlich (wie ich), die StVO deklariert die Möglichkeit eines solchen VZ (im Unterschied zu "langsameren") nicht als existent, was aber was anderes ist, als die Möglichkeit als nicht existent zu deklarieren, was sie also explizit ausschließen würde. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.08.2014, 11:01
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 |
Warum darf man es nicht? Weil die StVO ... bei einem bestimmten Vz eine Abwandlung nur in die andere Richtung erwähnt wird? Ja, und weil die Befugnis zur Anordnung von Geschwindigkeitszonen durch die Abs. 1c) und 1d) in § 45 StVO abschließend bestimmt ist. Nichtigkeit von T50-Zone kann man zwar begründen/vertreten, ich würde mich da aber dagegen entscheiden. Ich auch, weil das VZ letztlich doch ohne Zweifel verständlich ist. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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26.08.2014, 11:07
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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Gast_münsterland-radler_* |
26.08.2014, 13:10
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#20
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26.08.2014, 13:12
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Spätestens beim Überholen und Parken bieten Deine Vorschläge keinen echten Linksverkehr.
Darüber hinaus war es lediglich ein rhetorisches Beispiel. |
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26.08.2014, 14:15
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3379 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 |
Auf gut deutsch: Die SVB kann beliebige Schilder aufstellen, solange sich ein Richter findet, der meint, dass 9 von 10 VT das doch ohne Probleme richtig verstehen.
-------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de |
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26.08.2014, 14:16
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Genau so.
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 16:18
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 |
Ja, und weil die Befugnis zur Anordnung von Geschwindigkeitszonen durch die Abs. 1c) und 1d) in § 45 StVO abschließend bestimmt ist. Die Abs. regeln das nicht abschließend ("ferner", "auch"). Und Abs. 1 reicht als Befugnisnorm.Am Ergebnis ändert sich trotz im Detail abweichender Auffassungen nichts. Eine philosophische Diskussion brauche ich nicht. Nach meinem Verständnis definiert der § 45 StVO gleichwohl einen Rahmen. Ob der ganze Kleinkram in der VwV nicht besser untergebracht wäre, lasse ich dahingestellt. Durch die schon angeführten Formulierungen wird m. E. aber deutlich, dass der Verordnungsgeber nur bestimmte Zonen für anordnungsfähig hält. Das gilt ja z. B. auch für Vorfahrtstraßen in 30-Zonen; über die Durchsetzbarkeit hatten wir auch schon irgendwo mal diskutiert. Wenn nun alles andere so unverbindlich ist, hätte der Verordnungsgeber den § 45 auch auf den Abs. 1 beschränken können. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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26.08.2014, 16:56
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Keine Vorfahrtstraßen, keine LZA, keine benutzungspflichtigen Radwege...
Diese Ausschlüsse werden in § 45(1c) nur für Tempo-30-Zonen formuliert. Die in (1d) eingeführten langsameren Zonen könnten theoretisch all dies wieder enthalten, was ganz sicher aber nicht gewollt ist - so viel zu klaren Definitionen der StVO. Wenn jetzt Tempo-50- (oder 100-) Zonen zulässig wären, wären dann analog die für Tempo 30 ausgeschlossenen Verkehrseinrichtungen auch dort unzulässig? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.08.2014, 17:02
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#26
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
so viel zu klaren Definitionen der StVO. Niemand hatte die Absicht... -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 17:38
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 |
-------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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26.08.2014, 17:47
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich habe schonmal eine "zul.-Ges.gew.-7,5t-Zone" gesehen.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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26.08.2014, 17:54
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24289 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Sehe ich das richtig, daß das Schild für 10 km/h ursprünglich mal vorhanden, aber dann wieder gestrichen wurde?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.08.2014, 17:57
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
wie jetzt?
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 18:29
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Ich kenne eine 70er Zone mitten im Schwarzwald. Außerorts natürlich.
-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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26.08.2014, 18:35
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Truppenübungsplatz Senne:
Für manche Straßen ist sogar noch die Landesstraßenbauverwaltung von NRW als Baulastträger zuständig. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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26.08.2014, 19:38
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24289 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
wie jetzt? Wie jetzt nicht? Meine Frage ist: Gab's Tempo-10 nun früher schon mal als gültiges VZ oder war das ein Mißverständnis von mir? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.08.2014, 19:43
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Als Verkehrszeichen im VzKat gab es die nicht. Man hat sie einfach aufgestellt - was ich auch gut finde, weil man damit die Geschwindigkeit VBB-ähnlich gestalten kann, ohne einen VBB einzurichten (z.B. dort, wo keiner hingehört).
Aber grundsätzlich ist und war dies noch nie ein amtliches Verkehrszeichen. Das soll sich erst mit dem VzKat 2013 ändern, der rechtzeitig mit dem StVO-Neuerlass nicht veröffentlicht wurde. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 19:58
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24289 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Schade. Danke.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.08.2014, 20:15
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 01.03.2014 Wohnort: Rehlingen/Saar Mitglieds-Nr.: 71723 |
Das soll sich erst mit dem VzKat 2013 ändern, der rechtzeitig mit dem StVO-Neuerlass nicht veröffentlicht wurde. Woran hängt's bei dem eigentlich? -------------------- Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
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26.08.2014, 20:24
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Frag doch mal das BMVI. Das verweist auf die BASt. Und die sagt, dass Werk ist noch in der Länderanhörung.
Noch Fragen? -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.08.2014, 20:30
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 01.03.2014 Wohnort: Rehlingen/Saar Mitglieds-Nr.: 71723 |
Ja, seit wann?
-------------------- Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
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26.08.2014, 20:42
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Mai 2013, aber letztendlich auf Grundlage des Entwurfs von 2009, der schon mit der VwV-Änderung von Juli 2009 hätte fertiggestellt sein müssen.
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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27.08.2014, 01:35
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Frag doch mal das BMVI. Das verweist auf die BASt. Und die sagt, dass Werk ist noch in der Länderanhörung. Wird da etwa über jedes Verkehrszeichen einzeln abgestimmt oder warum dauert das so lange?
Noch Fragen? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.08.2014, 05:51
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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27.08.2014, 16:25
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1707 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 |
Truppenübungsplatz Senne: Für manche Straßen ist sogar noch die Landesstraßenbauverwaltung von NRW als Baulastträger zuständig. Ist da nicht der BLB auch (teilweise) für den Straßenunterhalt zuständig. Aus Schilderwalds link: Zitat Es wird darauf hingewiesen, daß die deutsche Polizei, Militärpolizei und Mitarbeiter der Range Control bei auf dem Truppenübungsplatz vorgefundenen Fahrzeugen Sicherheitsüberprüfungen durchführen können. Was gilt da denn als Rechtsgrundlage? Das hier? Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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27.08.2014, 18:52
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Als Verkehrszeichen im VzKat gab es die nicht. Man hat sie einfach aufgestellt - was ich auch gut finde, weil man damit die Geschwindigkeit VBB-ähnlich gestalten kann, ohne einen VBB einzurichten (z.B. dort, wo keiner hingehört). Aber grundsätzlich ist und war dies noch nie ein amtliches Verkehrszeichen. Das soll sich erst mit dem VzKat 2013 ändern, der rechtzeitig mit dem StVO-Neuerlass nicht veröffentlicht wurde. Ohja, es gibt einige VBB Straßen und VBB Plätze denen ein [10] gut tun würde. Denn dann wären die Gehwege, Parkplätze, gewünschte Funktion der "Fahr"-wege usw... einfach kein Problem mehr. [20] wäre für manchen verkehrsberuhigten (Geschäfts) Platz vielleicht zuviel weil nicht erwünscht. Aber [10]... Das ist doch genau das was nach StVO vorgesehen ist. Nur gibt es das Schild nicht. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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27.08.2014, 19:15
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Ist da nicht der BLB auch (teilweise) für den Straßenunterhalt zuständig. Zumindest für die ausgewiesenen Landstraßen über den Truppenübungsplatz Senne liegt die Baulast beim Land NRW:Da aber noch andere Straßen dort verlaufen, kann der BLB dafür zuständig sein. Vllt. kann ja jemand beim Kreis Lippe oder der BezReg. Detmold nachhaken was das mit der "Zone 60" bedeuten soll. Ich bin da derzeit nicht gern gesehen bzw. gelesen. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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27.08.2014, 19:52
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1707 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 |
Lieber nicht. Nachher stellen die da noch rechtskonforme Schilder auf und ich muss noch 60km/h fahren.
Aber ehrlich gesagt: Auf vielen Straßen ist 60 noch zu schnell. a) Wegen dem Straßenzustand. b) Wegen Unmengen von Wild. c) Wegen den schlecht zu sehenden "Eingeborenen". Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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28.08.2014, 14:54
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#46
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Zitat (ukr @ 26.08.2014, 10:30) 1057630857[/url]'] ...außer in Hamm Oder Bln: "9 von 10 VT..." etc etc |
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11.08.2017, 16:16
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#47
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ich grab das mal aus.
http://www.donaukurier.de/lokales/schroben...;art603,3491331 Isso? Isso! ...man kann sich hier in der Tat die Frage stellen, warum Tempo 10 nicht sein darf, denn der neue VzKat enthält auch dieses Zeichen: hier dürfen die Behörden basteln, Aufzählung/Abbildung nicht abschließend (zumindest gehe ich davon aus) - warum sollte dies im Falle der Tempo-10-Zone anders sein? Zeichen 275 ist auch so ein Beispiel. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 10:38 |