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> Angebliches Parken auf Parkplatz für E-Autos
ZTUC
Beitrag 13.07.2014, 01:02
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

mittlerweile gibt es ja ein Urteil, dass einem das Parken auf ausgewiesenen Ladestationen untersagt und schwupps, hab ich ein Knöllchen. In meinem Fall stand aber sogar ein Wagen dort und hat geladen. Ich stand nur daneben und dennoch habe ich ein Knöllchen bekommen. In meinen Augen wird hier langsam übertrieben.

Skizze

<normale Autos> \ frei \ Ladestation \ E-Auto \ mein Auto \ <normale Autos>

Hier die Fotos:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=...1405229303..jpg <-- parkende E-Auto an Säule
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=...-1405209422.jpg <-- mein Auto (blau) neben dem E-Auto (Wie man sieht, behindere ich niemanden beim Laden)
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=...-1405229773.jpg <-- die zwei Parkplätze beim Parkplatz für die E-Autos

Meine Frage:
Kann ich etwas gegen das Knöllchen unternehmen? Wie hoch sind die Chancen vor Gericht.

Danke für Eure Antworten!

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 13.07.2014, 06:43
Bearbeitungsgrund: Kennzeichen anonymisiert
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MrMurphy
Beitrag 13.07.2014, 05:15
Beitrag #2


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Hallo,

seit wann muss man jemanden behindern um ein Knöllchen zu kassieren?

Zahlen, lernen und gut ist.

P.S.: Kennzeichen auf Bildern gehören anonymisiert.

Gruss

MrMurphy
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ulm
Beitrag 13.07.2014, 06:38
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Dankeschön, dass Du Dein Problem gleich bebildert hast, so fällt eine Antwort wesentlich leichter.
Auf dem Zusatzzeichen lese ich "Elektrofahrzeuge ... frei". Möglicherweise können an der Säule auch zwei Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden? think.gif

Wie teuer ist denn Dein Knöllchen bzw. was für eine sechsstellige TB-Nummer hast Du auf Deinem Knöllchen stehen?
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steveluke
Beitrag 13.07.2014, 06:57
Beitrag #4


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Zitat (ZTUC @ 13.07.2014, 02:02) *
mittlerweile gibt es ja ein Urteil, dass einem das Parken auf ausgewiesenen Ladestationen untersagt


Beschluss des OLG Hamm vom 27.Mai 2014, Az. 5 RBs 13/14


Zitat
Kann ich etwas gegen das Knöllchen unternehmen? Wie hoch sind die Chancen vor Gericht.

Das „Knöllchen“ (sprich: schriftliche Verwarnung) stellt nur ein Angebot dar, den vorgeworfenen Verstoß mit Zahlung des vorgesehenen Verwarnungsgeldes aus der Welt zu schaffen, bevor daraus noch ein förmliches Bußgeldverfahren wird, was i.d.R. weitere Kosten verursacht.
Der Verstoß als solcher wurde mE schon verwirklicht, der rechtsweisende weiße Pfeil im Hauptzeichen deutet darauf hin, dass die im Zusatzzeichen ausgesprochene Privilegierung auch für die weiteren Parkboxen gilt - und somit auch ein Parkverbot für diejenigen, die von der Privilegierung nicht erfasst werden.

Alles in allem ist es das kostengünstigste und stressfreieste, die Verwarnung zu akzeptieren.


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oscar_the_grouch
Beitrag 13.07.2014, 10:36
Beitrag #5


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Gibt es ein zweites VZ mit Pfeil rechts neben deinem Auto?
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steveluke
Beitrag 13.07.2014, 10:49
Beitrag #6


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Meintest du „Pfeil links“?


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Pogge
Beitrag 13.07.2014, 10:56
Beitrag #7


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Zitat (steveluke @ 13.07.2014, 11:49) *
Meintest du „Pfeil links"?


Nee, er meinte wohl:
"Gibt es ein zweites VZ mit Pfeil, rechts neben deinem Auto?" wavey.gif
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steveluke
Beitrag 13.07.2014, 10:58
Beitrag #8


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Ah so… laugh2.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.07.2014, 13:38
Beitrag #9


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Zitat (ZTUC @ 13.07.2014, 02:02) *
Hallo,

mittlerweile gibt es ja ein Urteil, dass einem das Parken auf ausgewiesenen Ladestationen untersagt und schwupps, hab ich ein Knöllchen.
Das Urteil ist doch nur für diesen einen, relevanten Fall gültig. Andere Gerichte in anderen Bundesländern können das Parken mit durch fossile Brennstoffe angetriebene KFZ an solchen Ladestationen durchaus anders sehen.

Zitat (ZTUC @ 13.07.2014, 02:02) *
Was hängt denn da vor dem Fau-Weh für ein Zeichen an dem Pfosten think.gif


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ZTUC
Beitrag 13.07.2014, 13:45
Beitrag #10


Neuling


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Erst einmal ein Danke für die Antworten!

Zitat (MrMurphy @ 13.07.2014, 06:15) *
seit wann muss man jemanden behindern um ein Knöllchen zu kassieren?


Seit dem auch Schilder, welche nicht in der StVo verankert sind, offenbar Gültigkeit haben. In diesem Fall muss ich als Verkehrsteilnehmer interpretieren. Ich habe das Schild so aufgefasst, dass man dort parken kann, aber die Ladesäulen freizuhalten sind. Inwieweit hilft mir der Interpretationsspielraum solcher "wilden Verkehrszeichen"?

Zitat
P.S.: Kennzeichen auf Bildern gehören anonymisiert.


Da das abgebildete Fahrzeug eine Gewisse Einzigartigkeit hat, ist dies nicht notwendig, da es so oder so wiedererkannt werden kann.

Zitat (ulm @ 13.07.2014, 07:38) *
Auf dem Zusatzzeichen lese ich "Elektrofahrzeuge ... frei". Möglicherweise können an der Säule auch zwei Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden? think.gif


Ja, links und rechts. Der linke Platz ist ja auch frei.

Zitat
Wie teuer ist denn Dein Knöllchen bzw. was für eine sechsstellige TB-Nummer hast Du auf Deinem Knöllchen stehen?


Das kann ich noch nicht sagen, da ich noch keine Post bekommen habe sondern nur den Zettel hinter den Scheibenwischern. Steht dort so eine Nummer drauf? Der Zettel liegt noch im Handschuhfach. Könnte ich nachreichen, wenn der Regen aufhört. wink.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 13.07.2014, 11:36) *
Gibt es ein zweites VZ mit Pfeil rechts neben deinem Auto?



Möglich, ich bin am Dienstag wieder dort und kann das erfahren.

Unabhängig davon, ob ich nun zahlen muss oder nicht. Kann man gegen die Beschilderung dort vor Ort vorgehen? Welche Möglichkeiten hat man als Bürger?
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lopic
Beitrag 13.07.2014, 15:39
Beitrag #11


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Warum "wilde Verkehrszeichen"?
Das Zusatzzeichen gibt es doch ganz offiziell im Verkehrszeichenkatalog - Zeichen 1050-32
http://www.vzkat.de/vzkat.htm
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rapit
Beitrag 13.07.2014, 17:49
Beitrag #12


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@lopic: Das ist nicht der aktuelle Vzkat, sondern ein Entwurf wavey.gif


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lopic
Beitrag 14.07.2014, 00:28
Beitrag #13


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Zitat (rapit @ 13.07.2014, 18:49) *
@lopic: Das ist nicht der aktuelle Vzkat, sondern ein Entwurf wavey.gif

Sorry, hab ich überlesen smile.gif
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LMH
Beitrag 14.07.2014, 09:02
Beitrag #14


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Heißt aber nicht, dass es nicht von der obersten Landesbehörde bereits eingeführt wurde...


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Mitleser
Beitrag 14.07.2014, 09:19
Beitrag #15


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Muss es nicht. Auch im aktuellen VzKat ist das Zeichen enthalten. Was aber nichts an der mangelnden Rechtsgrundlage zur derartigen Parkprivilegierung ändert.
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LMH
Beitrag 14.07.2014, 09:43
Beitrag #16


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Unter welcher Nummer?
Im Katalog von Landwehr find ich es zumindest grad nicht.


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Mitleser
Beitrag 14.07.2014, 09:50
Beitrag #17


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1050-32
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rapit
Beitrag 14.07.2014, 10:04
Beitrag #18


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kann es sein, dass Du gerade im "VzKat 2013" nachgeschaut hast? Der nach wie vor nur eine Entwurfsfassung ist? think.gif


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Mitleser
Beitrag 14.07.2014, 10:07
Beitrag #19


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Ne, im VkBl. 2011, S. 199 f.
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LMH
Beitrag 14.07.2014, 11:39
Beitrag #20


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@Mitleser hat recht, ich hab die Nummer gekugelt und hab das Zeichen auf der Website der BASt gefunden wo es 2011 veröffentlicht wurde.
Es wäre mal interessant zu wissen ob die Fahrzeuge dort auch Parken, wenn sie vollgeladen sind, oder wird Ladestandserhaltung auch vom ZZ abgedeckt?


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rapit
Beitrag 14.07.2014, 12:27
Beitrag #21


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Das ist ähnlich der Frage, die ich mal in einem anderen Faden gestellt hatte, und die dort unbeantwortet blieb:
Zitat (rapit @ 10.06.2014, 10:41) *
Wie läuft das eigentlich später mit diesen Kombinationen:


think.gif
1) Darf ich anhalten, bevor ich den Ladevorgang beginne, um ihn zu beginnen (Kabel suchen, einstecken, etc.)
2) Darf ich da nur so lange stehen, wie der Ladevorgang läuft?
a) Muss ich also vorsorglich nebendran stehen bleiben, es könnte ja was schiefgehen und der Vorgang abbrechen?
b) Muss ich genau wissen, wie lange der Ladevorgang dauert? Woher weiß ich das?
c) Wer will das kontrollieren? / Bzw. wie kontrolliert man das?
d) Fällt es auf, wenn ich einfach nur das Kabel in die Ladestation stecke, es aber hinter einer verschlossenen Klappe meines E-Mobils "vergessen habe", dort auch einzustecken?

3) gehört das Ladekabel zum Fahrzeug? Ist es also ein Fahrzeugteil?



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Heinz Wäscher
Beitrag 14.07.2014, 16:29
Beitrag #22


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Zitat (LMH @ 14.07.2014, 12:39) *
Es wäre mal interessant zu wissen ob die Fahrzeuge dort auch Parken, wenn sie vollgeladen sind, oder wird Ladestandserhaltung auch vom ZZ abgedeckt?


Deswegen gibt es ja ein sowie ein whistling.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 14.07.2014, 17:42
Beitrag #23


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Für @rapit sollte darunter auch noch , damit er unabhängig vom Ladezustand seines Akkus parken darf. narr.gif
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rapit
Beitrag 14.07.2014, 18:18
Beitrag #24


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Ich kacke ja manchmal Korinthen und spalte dabei Krümel. Deswegen auch meine Frage 3), ob das Kabel als Fahrzeugteil zählt. Ich will nämlich noch auf ein ganz anderes Problem hinaus. whistling.gif


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ulm
Beitrag 14.07.2014, 18:32
Beitrag #25


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Im an beiden Enden nicht eingesteckten Zustand würde ich es als Ladung bezeichnen.
Wenn es mit der Bordelektronik verbunden ist, würde ich sagen, ist eine e-Zertifizierung notwendig und bei gewerblich genutzten Fahrzeugen auch eine regelmäßig Prüfung notwendig.

Jenachdem, wie das Kabel über den Parkplatz und den Gehweg gespannt wird sehe ich eine Arbeitsstelle ([getankte] Leistung x [Lade]Zeit = Arbeit), die abgesichert werden muss... whistling.gif
Oder hast Du noch brutalere Phantasien?
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rapit
Beitrag 14.07.2014, 18:43
Beitrag #26


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Ja na klar: Fahrzeugteile dürfen nicht auf den Gehweg ragen.
Punktum.
So lange der Strom also nicht ins Auto gebeamt werden kann, ist an den meisten Ladestationen das Laden nicht möglich.

Außer zB bei Säulen mit VZ 315, oder in Parkhäusern.


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janr
Beitrag 14.07.2014, 18:44
Beitrag #27


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Man spricht doch jetzt schon vom induktiven Laden. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 14.07.2014, 19:11
Beitrag #28


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für's induktive laden müsste man ja nicht mehr an Zapfstationen. Mit der richtigen Software kann man das dann an der roten Ampel neben einem anderen E-Auto machen. Wenn der bei grün nicht mehr wegkommt, war's erfolgreich... thread.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.07.2014, 21:09
Beitrag #29


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Zitat (ulm @ 14.07.2014, 19:32) *
Wenn es mit der Bordelektronik verbunden ist, würde ich sagen, ist eine e-Zertifizierung notwendig und bei gewerblich genutzten Fahrzeugen auch eine regelmäßig Prüfung notwendig.
Sieht das die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft denn auch so think.gif


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ulm
Beitrag 15.07.2014, 08:28
Beitrag #30


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.07.2014, 22:09) *
Sieht das die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft denn auch so think.gif

Och, die BG ist eigentlich wurscht, denn die Beurteilung des Sicherheitsbeauftragten ist maßgeblich.
Wenn er einen guten Grund hat, darauf zu verzichten, dann ist es sein Bein, das im Gefängnis steht.

Sollen wir mal bei einer Kommune oder bei der Post nachfragen, ob es da Verfahrensanweisungen für den Ladevorgang gibt? think.gif
("Vor dem Einstecken des Kabels ist es auf Beschädigungen zu überprüfen" etc.)
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LaRue
Beitrag 15.07.2014, 09:55
Beitrag #31


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Zitat (ulm @ 15.07.2014, 09:28) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 14.07.2014, 22:09) *
Sieht das die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft denn auch so think.gif

Och, die BG ist eigentlich wurscht, denn die Beurteilung des Sicherheitsbeauftragten ist maßgeblich.
Wenn er einen guten Grund hat, darauf zu verzichten, dann ist es sein Bein, das im Gefängnis steht.

Ein Sicherheitsbeauftragte hat da sicher nichts zu beurteilen oder zu entscheiden. Verantwortlich im Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber.
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Mueck
Beitrag 15.07.2014, 12:36
Beitrag #32


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.07.2014, 18:42) *
Für @rapit sollte darunter auch noch , damit er unabhängig vom Ladezustand seines Akkus parken darf. narr.gif
Wieso denn nur das????ßßſʒ Ist denn mit ...
Zitat (Heinz Wäscher @ 14.07.2014, 17:29) *
... nicht der Ladevorgang der Schrankwand gemeint?????ßßſʒ whistling.gif



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LMH
Beitrag 15.07.2014, 12:43
Beitrag #33


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.07.2014, 18:42) *
Für @rapit sollte darunter auch noch , damit er unabhängig vom Ladezustand seines Akkus parken darf. narr.gif

Könnte man dann aber auch wie folgt umsetzen: Man lässt sein (E-)KFZ ständig angeschlossen. Sobald es voll geladen ist (mit elektrischer Energie, wahlweise auch mit der Schrankwand) lässt man es über die Elektronik wieder entladen (Oder man bezahlt ein paar Leute die die Schrankwand wieder aus dem KFZ bugsieren).
Den Vorgang kann man so oft wiederholen bis wahlweise der Akku hinüber ist oder es den Möbelpackern zu blöd wird.


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Heinz Wäscher
Beitrag 15.07.2014, 12:52
Beitrag #34


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Zitat (ulm @ 15.07.2014, 09:28) *
("Vor dem Einstecken des Kabels ist es auf Beschädigungen zu überprüfen" etc.)

Noch sind die meisten Ladekabel ja relativ neu - was wäre denn, wenn in einigen Jahren ein zu Fuß Gehender aufgrund eines defekten Ladekabels getötet wird?


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janr
Beitrag 15.07.2014, 13:09
Beitrag #35


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Selbst bei einem neuen Kabel kann man stolpern und sich den Schädel einschlagen cool.gif

Was ist, wenn ich so ein Kabel hab, es einstecke, aber mein FZ gar nix zum aufladen besitzt whistling.gif
Kann man ja nicht gleich erkennen ob ich da was umgebaut hab smile.gif


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Beitrag 15.07.2014, 13:15
Beitrag #36


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Also wenn du es so aussehen lässt als würdest du dein KFZ laden, es aber ein Verbrenner ist?
Naja, E-KFZ haben recht selten einen Auspuff whistling.gif


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janr
Beitrag 15.07.2014, 13:17
Beitrag #37


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Plug-In-Hyprids wavey.gif

Oder was ist, wenn meine Starterbatterie so schwach ist, daß ich diese laden muß wink.gif


edit: Link nachgereicht


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LMH
Beitrag 15.07.2014, 13:19
Beitrag #38


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Das geht dann wenn nur bei diesem ZZ:.
Bei dem hier seh ich da eher schwarz.


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janr
Beitrag 15.07.2014, 13:32
Beitrag #39


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Kommt darauf an wie man "Elektrofahrzeug" definiert.

In erster Linie natürlich ein FZ welches mittels elektrischer Energie angetrieben wird und das ist doch bei Hybrid-FZen auch so.

Da ist der B-Motor oft genug nur zum Laden, oder der B-Motor ist zusätzlich zum E-Motor verbaut => also wird das FZ auch elektrisch angetrieben.

Ein reiner Verbrenner braucht auch einen E-Motor um überhaupt in die Gänge zu kommen whistling.gif


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LMH
Beitrag 15.07.2014, 13:33
Beitrag #40


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Zitat (janr @ 15.07.2014, 14:32) *
Ein reiner Verbrenner braucht auch einen E-Motor um überhaupt in die Gänge zu kommen whistling.gif

Also darf ich mit einem Uralt-Käfer dort keinesfalls parken...


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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 13:36
Beitrag #41


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Zitat (janr @ 15.07.2014, 14:32) *
Kommt darauf an wie man "Elektrofahrzeug" definiert.
Hat der Normgeber bereits getan:
Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 10:55) *
Die Verlautbarung im Verkehrsblatt 2011 definiert Elektrofahrzeuge als Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, mit extern aufladbarem Hybrid-Elektro-Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb.


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rapit
Beitrag 15.07.2014, 14:02
Beitrag #42


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Das passt auf jedes Auto: bei eingelegtem Gang die Zündung betätigen: rein elektrisch bewegt es sich vorwärts...


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tv23
Beitrag 15.07.2014, 16:11
Beitrag #43


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KK und KS mode on
Zitat (rapit @ 15.07.2014, 15:02) *
Das passt auf jedes Auto: bei eingelegtem Gang die Zündung den Anlasser betätigen: rein elektrisch bewegt es sich vorwärts...
KK und KS mode off

Meintest Du das ?
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ZTUC
Beitrag 16.07.2014, 17:06
Beitrag #44


Neuling


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So, da bin ich wieder.

Ich hab heute nachgeschaut, es gibt tatsächlich ein Schild für die Gegenseite, auf dem Foto sieht man sogar noch die Stange davon. Auf dem gelben Zettel stand keine Nummer, muss ich wohl das Schreiben abwarten.

Wie sollte ich jetzt meinen Widerspruch am besten formulieren, wenn es so weit ist?

Was kann ich als Bürger unabhängig davon tun, damit dort in Zukunft nicht mehr drei Parkplätze für zwei Ladeplätze (Ich hab noch einmal nachgeschaut, mehr Fahrzeuge können dort nicht aufgeladen werden) verschwendet werden? An welche Stellen muss ich eine Eingabe machen und wie argumentieren?
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Acki
Beitrag 16.07.2014, 17:30
Beitrag #45


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Zitat (ZTUC @ 16.07.2014, 18:06) *
drei Parkplätze für zwei Ladeplätze verschwendet werden?

Sind denn dort 3 Parkstände markiert, oder war das Fahrzeug das dort gerade geladen wurde einfach so schmal das dadurch 3 (von dieser Sorte?) hin gepasst hätten?
Mach doch mal ein Foto von der Gesamtsituation dort. Auf deinen Ausschnittsbildern sieht man ja immer nur einen Bruchteil.

Gruß Acki
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ZTUC
Beitrag 23.07.2014, 10:32
Beitrag #46


Neuling


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Hallo,

ich war mal wieder vor Ort und habe die Szene nachgestellt:
http://www.bilder-upload.eu/upload/918f4e-1406107614.jpg

Kollegen bestätigten mir auch, dass dort wo jetzt zwei E-Parkplätze sind früher drei normale waren. Man sieht auch, dass der rechte Parkplatz deutlich breiter ist als die anderen.

Was ich noch festgestellt habe, das linke P-Zeichen (mit Pfeil nach rechts) steht mittig des markierten Parkplatzes (auf dem der Audi steht). Wie ist denn das dann zu bewerten?
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Mitleser
Beitrag 23.07.2014, 10:44
Beitrag #47


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Zitat (ZTUC @ 23.07.2014, 11:32) *
Kollegen bestätigten mir auch, dass dort wo jetzt zwei E-Parkplätze sind früher drei normale waren. Man sieht auch, dass der rechte Parkplatz deutlich breiter ist als die anderen.
Vielleicht will man auch denjenigen das E-tanken ermöglichen, die wegen Kabellänge/STeckdosenplatz etwas unorthodox einparken müssen. Oder aber, weit wahrscheinlicher, reichte der Platz beim Auftreffen der Markierer auf die Laterne nicht mehr für 2 Stellplätze; daher ein (ungewöhnlich) großer.

Zitat (ZTUC @ 23.07.2014, 11:32) *
Was ich noch festgestellt habe, das linke P-Zeichen (mit Pfeil nach rechts) steht mittig des markierten Parkplatzes (auf dem der Audi steht). Wie ist denn das dann zu bewerten?
Da hat die StVB mal mitgedacht. Denn nur so steht der linke Weiße nicht falsch. Der Wirkungsbereich des Vz endet somit an der rechten Grenze des ganz linken Stellplatzes. Es kommt nämlich auf die Schilderposition im Straßenquerschnitt an und nicht auf die Position am Parkstreifenrand.
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rapit
Beitrag 23.07.2014, 10:48
Beitrag #48


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Das kleine Elektrodreirad steht immer da, oder? Und der lädt seine Akkus schon ohne Kabel? ... whistling.gif


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ZTUC
Beitrag 23.07.2014, 11:05
Beitrag #49


Neuling


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Zitat (Mitleser @ 23.07.2014, 11:44) *
Vielleicht will man auch denjenigen das E-tanken ermöglichen, die wegen Kabellänge/STeckdosenplatz etwas unorthodox einparken müssen. Oder aber, weit wahrscheinlicher, reichte der Platz beim Auftreffen der Markierer auf die Laterne nicht mehr für 2 Stellplätze; daher ein (ungewöhnlich) großer.


Dafür gibt es ja zwei Parkplätze, links und rechts. Der linke ist eigentlich in 99% der Zeit auch frei.

Zitat (rapit @ 23.07.2014, 11:48) *
Das kleine Elektrodreirad steht immer da, oder? Und der lädt seine Akkus schon ohne Kabel? ... whistling.gif


Der steht immer dort, allerdings ist meist das Kabel angeschlossen. Ich hab aber auch schon gesehen, dass es mal abgezogen und auf dem Boden lag.

Vielleicht steht der auch absichtlich dort, damit sich andere wie ich daneben stellen.

Kann ich als Fazit aus der Diskussion entnehmen, dass es nur eine geringe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg gibt, gegen das Knöllchen vorzugehen?
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.07.2014, 12:55
Beitrag #50


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Zitat (ZTUC @ 23.07.2014, 12:05) *
Kann ich als Fazit aus der Diskussion entnehmen, dass es nur eine geringe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg gibt, gegen das Knöllchen vorzugehen?


So ist es (leider)
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