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> MPU Bescheid (Cannabis)
malte_82
Beitrag 11.07.2014, 22:58
Beitrag #1


Neuling
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Hallo miteinander,
ein guter Freund hat mir die Seite hier empfolen, und gemeint Ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen!

Am 30.05. bin ich Abends in eine Ferkehrskontrolle geraten.
Das letzte mal geraucht hatte ich am Abend davor, und auch nur ein paar Züge... (ca. 20 Stunden vor der Kontrolle)

Der Beamte meinte das ich gerötete Bindehäute hatte, und ich deswegen einen Gleichgewichtstest machen sollte.
Nach dem Test wurde ich zu einen Urinprobe aufgefordert, welche ich ablehnte.

Leider leider habe ich dem Beamten gesagt, das ich vor 5 Jahren in Amsterdam mal gekifft hätte.. (Weis auch nicht wieso. Im nachhinein ist man immer schlauer.)
Ich wurde also zur Blutentnahme mitgenommen.

Meine Werte sind folgende:

Terahydrocannabinol (THC) 1,2
11-Hydroxy-Therahydrocannabinol ca. 0,5
Terahydrocannabinol-Carbonsäure 8,9

Außerdem steht im Polizeibericht drin, das ich angegeben hätte, das ich vor ein paar Monaten das letzte mal geraucht hätte.
Da wurde mal eben aus 5 Jahren ein paar Monate gemacht ranting.gif

Da ich mir sagen lies, das meine passiven Werte eigentlich sehr niedrig sind, habe ich immer noch auf ein "Ärztliches Gutachten" gehofft.

Heute habe ich dann den Brief der Führerscheinstelle bekommen:

Hier wird erstmal beschrieben, das zwei Beamten meine "fahle Gesichtsfarbe" und "geröteten Bindehäute" aufgefallen sei.
Außerdem natürlich das ich angeblich angegeben hab, erst vor ein paar Monaten geraucht zu haben.

Aus dem Bluttest würde sich ergeben das ich "zumindest gelegentlich" Cannabis konsumiere.
Der festgestellte Wert THC-COOH zeige eine wiederholte Aufnahme von Cannabis, da dieser Wert entsteht, wenn konsumiert wird, bevor der Abbau von THC-COOH aus
einem vorangegangenen Konsum beendet ist.

Ich müsste, laut der Blutuntersuchung, wenige Stunden vor der Fahrt konsumiert haben, da laut gerichtsmedizinischen Erkenntnissen nach einem Einmalkonsum der Wirkstoff
THC im Blutserum nur 4 bis 6 Stunden nachweisbar wäre.
Lediglich in Fällen der wiederholten oder gar regelmäßigen Konsums könnte sich das auf über 24 Stunden verlängern.
(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2013 - 16 B 1333/13)

Somit ist eine Trennung von Fahren und dem gelegentlichen Konsum nicht gegeben..............



Wie schätzt Ihr das ganze ein? Hab ich irgendwo, irgendwie noch eine Möglichkeit mich der MPU zu entziehen?
Oder habt Ihr zumindest einen Ratschlag was ich jetzt noch machen könnte?

Ich habe bis zum 30.07 Zeit mich zu äußern. Hab auch schon an einen Anwalt gedacht?!??!

Geraucht habe ich zum letzten mal am 07.06, und werde jetzt natürlich auch nichts mehr machen!
Vom Konsum selber kann ich sagen das ich hauptsächlich am Wochenende geraucht habe. Unter der Woche eher selten.
Bin auch nie bekifft gefahren (nur leider weis ich jetzt das der deutsche Staat das ganz anderst sieht)


Ich bin über jede Antwort / Hilfe von euch dankbar!!
Achso, das ganze ist in Baden Württemberg passiert!


Vielen Dank!!!!


malte_82



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Falo999
Beitrag 11.07.2014, 23:53
Beitrag #2


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Ups lese gerade das du BW schreibst irgent wie hatte ich NRW gelesen deswegen ist das folgenen nicht ganz passend die genauen Regeln in BW kenne ich nicht.
Aber im Grundsatz ist es das gleiche Rechtlich KANN dir die FE entzogen werden es kann aber auch nur ein äG verlangt werden.
Etliche Bundesländer machen zwischen 1 und 2ng ein äG.

Zitat
Was hast du denn nun genau für ein Schreiben bekommen ?

Anhörung zum geplanten Führerscheinenzug (wahrscheinlich) , oder Aufforderung zur MPU (unwahrscheinlich aber du schreibst ja 'mich der mpu zu erziehen' )

NRW ist sehr hart und geht (meistens) wegen der geringen Kontrolldichte von mindestens gelegenlichen Konsum aus .
Und wenn der Aktive Werte >1nG ist erfolgt der Entzug.

Wobei aber teilweise auch in NRW nur zum äG geladen wird.

Leider hast du rechtlich eigentlich keine Handhabe.
Gegen die Anordnung der MPU oder eines äG gibt es keine Rechtsmittel.

Einzig gegen den Entzug der FE kann man rechtsmittel einlegen aber das hat auch keine Aufschiebene Wirkung sprich während du oder dein Anwalt sich mit der FSST rumschlägt hast du keinen Führerschein.

Die einzige kleine Chance ist das die FSST sich doch mit einen äG zufrieden gibt aber da müßtest du sie zu überreden weil einen Anspruch hast du nicht.

mfg
Falo
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Uwe W
Beitrag 12.07.2014, 02:00
Beitrag #3


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Wo Du kontrolliert wurdest, spielt keine Rolle. Unterschiede gibt es aber bei der Tätigkeit der Führerscheinstelle.
Sowohl in NRW als auch in Baden-Württemberg geht man aber davon aus, dass ab 1,0 ng/ml aktiv kein Trennvermögen mehr besteht.

Sofern man Dir vorhalten kann, dass Du vor einigen Monaten schon mal gekifft hast, ist gelegentlicher (mehr als einmaliger) Konsum erwiesen, da die aktuellen Blutwerte mit einem Einmalkonsum nur vereinbar sind, wenn der Konsum nicht allzu lange zurückliegt.
Dass bei Einmalkonsum der aktive Wert nur maximal 6 Stunden nachweisbar ist, stimmt allerdings nicht. Bei einem Wert unter 2,0 ng/ml kann es durchaus sein, dass der Konsumzeitpunkt ein paar mehr Stunden zurückliegt.

Da bei gelegentlichem Konsum ohne Trennvermögen die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, müsste hier die Angabe gegenüber der Polizei, vor einigen Monaten konsumiert zu haben, substantiiert bestritten werden. Das wird auch mit Hilfe eines Anwalts sehr schwierig.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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malte_82
Beitrag 12.07.2014, 11:39
Beitrag #4


Neuling
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Hallo,
vielen Dank mal für eure Antworten!

Das Schreiben das ich bekommen habe ist eine Anhörung zum geplanten Führerscheinenzug.
Mir wird zum Ende des Schreibens noch erklärt das ich meinen Führerschein auch kostenlos abgeben könnte,
ihn dann aber nur durch eine MPU wieder beantragen kann.

Wenn ich es richtig verstehe, habe ich nur noch die Möglichkeit den Polizeibericht anzuzweifeln.
Bzw. zu sagen dass ich die Aussage "vor ein paar Monaten" nie getroffen habe.

Würde es das ganze besser machen wenn die richtige Angabe "vor 5 Jahren" vermerkt würde?


Könnte man bei meinen Werten rein theoretisch davon ausgehen das nur ein Einmalkonsum vorliegt?
Könnte ich argumentieren, das es nicht stimmt, das bei Einmalkonsum der aktive Wert nur max. 6Stunden nachweisbar ist?


Danke vielmals für eure Hilfe!!
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Falo999
Beitrag 12.07.2014, 15:15
Beitrag #5


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Ich würde mal behaupten das du faktisch keine Chance mehr hast den FE zu verhindern du solltest jetzt noch vorne schauen und
sehen das du möglichst schnell eine Positive MPU erbringen kannst

Zitat
Das Schreiben das ich bekommen habe ist eine Anhörung zum geplanten Führerscheinenzug.
Mir wird zum Ende des Schreibens noch erklärt das ich meinen Führerschein auch kostenlos abgeben könnte,
ihn dann aber nur durch eine MPU wieder beantragen kann.

mit der Freiwilligen Abgabe spart man ca. 150€ für die Entzugskosten.
Für die spätere Wiedererteilung ist es egal ob Enzug oder Verzicht, davor brauchst du eine immer eine Positive MPU.

Zitat
Würde es das ganze besser machen wenn die richtige Angabe "vor 5 Jahren" vermerkt würde?

Intressiert keinen wann das genau war es geht nur darum ob man es auf EINMAL Konsum schieben kann.
(außer du machst du blöde Aussagen das sogar Regelmäßiger Konsum aktenkundig wird dann brauchst du für die MPU statt min. 6 monate sogar minimal 12 Monate AN)

Zitat
Könnte man bei meinen Werten rein theoretisch davon ausgehen das nur ein Einmalkonsum vorliegt?
Könnte ich argumentieren, das es nicht stimmt, das bei Einmalkonsum der aktive Wert nur max. 6Stunden nachweisbar ist?

Grundsätzlich sind die Werte wohl mit Einmalkonsum noch zu vertreten auch wenn es die FSST anders sieht.
Aber unabhängig gibt es auch noch deine Aussage du must als deine Aussage revidieren und die FSST überzeugen das es Einmalkonsum sein KÖNNTE und nur ein äG anordnet.

Rechtlich sehe ich da keine Chance, was du versuchen kannst ist einen netten Brief als antwort auf deine Anhörung zu schreiben.
Mit einer ganz tollen Storry warum du gerade 6-8 Stunden vor der Kontrolle deinen ALLERERSTEN und einzigen Konsum hattest.
Dann schreibst du noch wie aufgeregt du bei der Kontrolle gewesen bist und die beamten gleich gesagt haben das das mit den Einmalkonsum dir keiner glauben wird und du deswegen
in der Aufregung die falschen Konsumangaben gemacht hast.

Aber das ganze ist natürlich extrem Dünn und die Chancen sind minimal...

mfg
Falo
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Uwe W
Beitrag 13.07.2014, 01:14
Beitrag #6


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Zitat (Falo999 @ 12.07.2014, 16:15) *
Grundsätzlich sind die Werte wohl mit Einmalkonsum noch zu vertreten auch wenn es die FSST anders sieht.

Die Werte passen sogar hervorragend zu dem einmaligen Konsum eines starken Joints 5 bis 6 Stunden vor der Blutentnahme.

Wenn man damit auf einen unglaubwürdigen Zeitpunkt für einen Erstkonsum käme, könnten es wie schon geschrieben, auch ein paar Stunden mehr sein, die zwischen Konsum und Blutentnahme liegen. Man müsste dann allerdings wohl noch gründlicher argumentieren, warum das geht.

Die Angabe, 6 Monate vorher schon einmal konsumiert zu haben, wird man aus dem Polizeibericht aber nicht wegbekommen. Man könnte zwar grundsätzlich Zweifel anbringen, dass so etwas nicht gesagt wurde. Das würde die Fahrberechtigung aber wahrscheinlich erst einmal nicht retten, da dann in einem Hauptsacheverfahren, welches erst in etlichen Monaten stattfinden kann, Zeugen und der Betroffene angehört werden müssten. Bis dahin würde eine Interessenabwägung vermutlich ergeben, dassDu vorerst nicht weiterfahren darfst.


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Hornblower
Beitrag 13.07.2014, 15:52
Beitrag #7


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Zitat (malte_82 @ 12.07.2014, 12:39) *
Würde es das ganze besser machen wenn die richtige Angabe "vor 5 Jahren" vermerkt würde?

Vielleicht.

Zitat
Könnte man bei meinen Werten rein theoretisch davon ausgehen das nur ein Einmalkonsum vorliegt?

Ja.

Zitat
Könnte ich argumentieren, das es nicht stimmt, das bei Einmalkonsum der aktive Wert nur max. 6Stunden nachweisbar ist?

Nein.


Wie oft konsumierst Du denn eigentlich wirklich? (Interessiert mich, um Deine Werte besser interpretieren zu können)



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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Uwe W
Beitrag 14.07.2014, 01:15
Beitrag #8


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Zitat (malte_82 @ 12.07.2014, 12:39) *
Könnte ich argumentieren, das es nicht stimmt, das bei Einmalkonsum der aktive Wert nur max. 6Stunden nachweisbar ist?

Ich sehe jetzt nicht, mit welchem Ziel Du dieses Argument bringen willst?

Grundsätzlich ergibt sich aber aus den Ergebnissen der Maastricht-Studie, so wie sie in der Zeitschrift Blutalkohol Jahrgang 2006, S. 364 abgedruckt ist, dass 6 Stunden nach dem Konsum eines starken Joints der aktive Wert noch oberhalb von 1,0 ng/ml liegen kann (auch wenn er im Durchschnitt knapp darunter liegt).

"Nicht mehr nachweisbar" würde heutzutage übrigens bedeuten, dass der Wert unterhalb von 0,5 bzw. von 0,3 ng/ml liegt.
Das ist bei einem starken Joint nach 6 Stunden regelmäßig noch nicht der Fall.
Nach den 6 Stunden sinkt der Wert tendenziell zwar weiter, aber nicht mehr so schnell wie in den ersten Stunden nach dem Konsum.


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malte_82
Beitrag 15.07.2014, 16:35
Beitrag #9


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So, erstmal Danke an euch alle!!

Ich hab jetzt heut mal ein Anwalt zu Rate gezogen. Der wird sich jetzt erstmal die Akten anschauen, und dann sehen wir am Do. weiter.
Hab allerdings, wie Ihr auch sagt, wenig Hoffnung. Deswegen auch gestern schon zu den Screenings angemeldet.

Zitat
Die Werte passen sogar hervorragend zu dem einmaligen Konsum eines starken Joints 5 bis 6 Stunden vor der Blutentnahme.



Das wäre theoretisch machbar, da die Blutentnahme Abends um 20:00 war. Werde das auch mal beim Anwalt ansprechen.

Zitat
Man müsste dann allerdings wohl noch gründlicher argumentieren, warum das geht.


Gibt es da irgendwo eine vernünftige Begründung, oder irgendwas mit was ich das begründen könnte? Würde es schon reichen auf die Ergebnisse der Maastricht-Studie hinzuweisen? Ist das für die FSST überhaupt relevant?




Zitat
Wie oft konsumierst Du denn eigentlich wirklich? (Interessiert mich, um Deine Werte besser interpretieren zu können)

Das war bei mir sehr unterschiedlich. Teilweise 2 bis 3 Wochen gar nicht, dann mal wieder jeden Tag Abends ca. 2 Köpfe.


Ich danke euch erstmal, werde euch auf dem laufenden halten was am Do. beim Anwalt rauskommt!!







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Fantasy
Beitrag 27.07.2014, 16:51
Beitrag #10


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Hallo zusammen,

wie Pillz, ist auch malte ein Freund von mir. Was haltet ihr von diesem Schreiben? (Anhörung):

Sehr geehrte Frau xxx,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich mich im Hinblick auf die in Ihrem Schreiben vom 09.07.2014 getätigten Vorwürfe umfassend äußern möchte und hierzu klar Stellung beziehe.

Vorliegend geht das Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für öffentliche Ordnung) scheinbar davon aus, dass ich gelegentlicher Konsument von THC bin.
Diesem Umstand möchte ich explizit widersprechen. Außerdem muss ich Ihrem Passus ausdrücklich widersprechen, der besagt, dass ich gegenüber den Beamten irgendwelche Aussagen getroffen haben soll.

Sie schrieben:
Gegenüber dem Beamten gaben Sie an, dass Sie vor ein
paar Monaten zuletzt Marihuana geraucht hätten.

Dies ist nicht korrekt, ich hatte angegeben, vor über sechs Jahren auf einer Junggesellenfeier in Amsterdam mal mitgeraucht zu haben.

Sie schrieben:
Auch dem zweiten Beamten fielen hierbei die geröteten Bindehäute und kleinen Pupillen auf. Es wurde ein Gleichgewichtstest mit Ihnen gemacht, bei welchem leichtest flattern der Augen und eine zuckende Oberschenkelmuskulatur sowie eine kreisende Bewegung des Oberkörpers festgestellt werden konnte.

Hieraus lässt sich doch überhaupt nicht schließen, dass ich irgendwelche Rauschmittel eingenommen haben soll. Ich hatte lediglich wenig geschlafen und war ein wenig übermüdet. Außerdem war es an diesem Tag wirklich sehr kalt, so dass ich auf Grund der Kälte allein schon am ganzen Körper gezittert habe.

Sie schrieben:
Hierauf wurde Ihnen durch die Polizeibeamten ein freiwilliger Drogenvortest auf Urinbasis
angeboten. Diesen lehnten Sie ab. Auch das Urin in der Dienststelle der Polizeihundeführer
zu fahren lehnten Sie ab. Nach Erläuterung der weiteren Vorgehensweise lehnten Sie
jede Kooperationsbereitschaft ab, wirkten etwas fahrig und sichtlich nervös.

Das ist doch mein gutes Recht, da diese Vortests leider auch oft falsch positiv sein können.
Ich habe auch zu keiner Zeit die Kooperationsbereitschaft abgelehnt, sondern meine Rechte wahrgenommen und den Beamten mitgeteilt, dass ich vor Mitwirkung und Treffen jeglicher Aussagen meinen Rechtsanwalt befragen möchte. Außerdem war ich nicht nervös, sondern habe wegen der Kälte gezittert. Was Sie mit „fahrig“ meinen, kann ich mir nicht erklären.


Vielmehr gestaltet sich die Tatsache, dass ich am 30.05.2014 unter Einfluss von THC ein Fahrzeug geführt habe, wie folgt:

Am Vortag (Zeitangaben???) war ich auf einer Jubiläumsfeier eines Bekannten. Aufgrund eines mehrmaligen Ziehens, an mehreren Zigaretten eines Dritten, von welchen ich keinerlei Rauscheinwirkung gespürt habe, müssen diese, nach dem jetzigen Ergebnis der Blutuntersuchung, wohl mit THC kontaminiert gewesen sein.

In dem Augenblick, als ich von den besagten Zigaretten zog, war es mir unmöglich zu erkennen, dass es sich vorliegend um mit THC kontaminierte Einheiten handelte. Die Zigaretten stellten sich als handelsübliche, selbstgedrehte Zigaretten dar.
Vielmehr war ich selbst überrascht, als ich das Ergebnis der Blutuntersuchung erhalten habe.

Nunmehr pauschal davon auszugehen, es handele sich in meiner Person um einen unbelehrbaren Gelegenheitskonsumenten von THC, halte ich für unverhältnismäßig.

Vorliegend ist daher auf Grund der tatherrschenden Umstände nicht davon auszugehen, dass sich in meiner Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit niederschlägt. Das zeigt sich insbesondere darin, dass ich weder ein so genannter Wiederholungstäter bin, noch in sonstiger Weise auf diese Art bereits im straßenverkehrsrechtlichen Bereich aufgefallen bin.
Etwaige Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind hier weder objektiv, noch subjektiv zu erkennen.
Gleichwohl ist eine derartige Aussage im Hinblick auf meine Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs zweifelsfrei nur über ein Gutachten zu treffen.

Die fehlende Trennung von Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs kam in vorliegendem Falle nur deshalb zu Stande, da es mir wie obig bereits aufgeführt an der notwendigen Kenntnis der Kontaminierung der von mir teilweise konsumierten Zigaretten fehlte.

Eine Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 II Nr. 4 VwGO, welche nach § 80 III VwGO einer besonderen Begründung bedarf, halte ich im vorliegenden Fall, auch im Hinblick auf die von mir vorgetragenen Umstände für unverhältnismäßig.
Ein Sofortvollzug könnte vorliegend nur auf die Ungeeignetheit meiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen gestützt werden, oder auf ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug aufgrund einer von meiner Person ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.

Nachdem es sich in meiner Person aber nicht um einen Gelegenheits- oder regelmäßigen Konsumenten handelt und ich zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Polizeivollzugsdienst auch nicht durch Ausfallerscheinungen oder straßengefährdendes Verhalten aufgefallen bin, kann nicht ohne weiteres von einer ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen werden.

Darüber hinaus habe ich keinerlei Aussagen bei den Beamten in Bezug auf Konsum etc. getätigt. Deshalb kann ich mir auch nicht erklären, warum Sie in Ihrem Schreiben aufführen, dass ich bei den Beamten Angaben zu meinem Konsumverhalten angegeben haben soll. Schließlich habe ich ja explizit sämtliche Aussagen verweigert und den Beamten höflich mitgeteilt, dass ich vor Treffen einer Aussage ggf. Rechtsbeistand einholen möchte.
Nur die Frage nach dem Drogenkonsum habe ich wahrheitsgemäß beantwortet, in dem ich mitgeteilt habe, vor über sechs Jahren auf einer Junggesellenfeier mitgeraucht zu haben.


Auch einer Argumentationslinie, eine Trennung von Konsum und Führen eines Fahrzeugs kann durch meine Person nicht getrennt werden und muss daher durch Sofortvollzug fingiert werden, kann nicht gefolgt werden, da es sich wie bereits erörtert, um einen nicht im Sphärenbereich des Antragsstellers liegenden Umstand gehandelt hat.

Hätte ich gewusst, dass die von mir gutgläubig konsumierten Zigaretten mit THC kontaminiert gewesen sind, wäre eine Trennung von Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs durch meine Person
eine Selbstverständlichkeit gewesen, da mir die Gefährlichkeit und Sanktionswirkung in diesem Falle bekannt sind.

Als milderes Mittel innerhalb einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist hierbei in etwa die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer Frist von etwa 3 Monaten zu sehen.
Dieses Mittel ist in seiner Form als mildestes Mittel ebenso geeignet, die Sanktionswirkung unter Außerachtlassung des Sofortvollzugs zu erreichen.

Diese Methode hatten Sie mir auch in Aussicht gestellt, als ich bei Ihnen persönlich am xx.xx.xxxx vorsprach, um nach dem Verbleib meines Führerscheins zu fragen. Umso mehr bin ich jetzt darüber verwundert, dass Sie nun drastische Folgen, also die Entziehung der Fahrerlaubnis ankündigen.

Hier ist zunächst die Konsumform durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens feststellen zu lassen. Sollte das ärztliche Gutachten negativ ausfallen, so ist dann erst an eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu denken.


Mir ist bekannt, dass Umstände, wie die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis im Hinblick auf das berufliche Dasein keine Rolle spielt, jedoch möchte ich dennoch explizit auf die in meiner Person liegende Notwendigkeit der Fahrerlaubnis hinweisen, da ich beruflich im Außendienst arbeite und auf meine Fahrerlaubnis angewiesen bin.

In der Gesamtbetrachtung ist daher davon auszugehen, dass ein Sofortvollzug im vorliegenden Fall nicht als verhältnismäßig angesehen werden kann, da ein Sofortvollzug zwar einen legitimen Zweck erfüllen würde, jedoch weder angemessen noch verhältnismäßig im erweiterten Sinne wäre.
Als milderes Mittel kommt wie ausgeführt die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer Frist von etwa 3 Monaten in Betracht.

Derzeit ist ja noch nicht völlig verlässlich feststellbar, ob zu Recht von einer Ungeeignetheit meiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann.


Sie schrieben:
Wie sich aus der Antreffsituation, Ihren eigenen Einlassungen nach und aus dem Ergebnis der
Blutuntersuchung ergibt, konsumierten Sie vor der Kontrolle Cannabis. In diesem Zustand haben
Sie ein Kraftfahrzeug geführt. Insbesondere aus dem Blutergebnis ergibt sich, dass Sie
zumindest gelegentlich Cannabis konsumieren. Der bei Ihnen im Blut festgestellte Carbonsäure-
Wert THC-COOH von 8,9 ng/ml belegt eine wiederholte Aufnahme von Cannabis, da dieser
Wert entsteht, wenn Cannabis konsumiert wird, bevor der Abbau von THC-COOH aus einem
vorangegangenen Konsum beendet ist. Sie gaben an, vor ein paar Monaten zuletzt Cannabis
konsumiert zu haben. Da die Blutentnahme um 20.10 Uhr erfolgte, muss jedoch wenige
Stunden vor der Fahrt vom 30.05.2014 ein Konsum stattgefunden haben, da nach anerkannten
gerichtsmedizinischen Erkenntnissen nach einem Einzelkonsum der Wirkstoff THC im
Blutserum nur vier bis sechs Stunden nachweisbar ist; lediglich in Fällen des wiederholten
oder gar regelmäßigen Konsums kann sich diese Zeitspanne auf gelegentlich über 24 Stunden
verlängern. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.
Dezember 2013 - 16 B 1333/13).

Zunächst möchte ich nochmals deutlich hervorheben, dass ich keine Konsumangaben gemacht habe, sondern wahrheitsgemäß dem Beamten mitgeteilt, dass ich vor über sechs Jahren auf einer Junggesellenfeier in Amsterdam mitgeraucht habe.

Meine Werte belegen keineswegs gelegentlichen Konsum sondern sind gerade der Beweis dafür, dass es sich um eine einmalige Sache gehandelt hat.


Bestehen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen eines der Zusatzelemente im Sinne von Nr 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (z.B. fehlende Trennung zwischen Fahren und Konsum) und ist das Ausmaß des Cannabiskonsums eines Fahrerlaubnisinhabers, bei dem zumindest eine Einnahme festgestellt worden ist, unklar, so ist die Behörde aufgrund von § 14 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zur Klärung der Frage, ob ein Fall der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs 1 Satz 4 FeV vorliegt, berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.
(Vgl. VGH Mannheim v. 29.09.2003)

Insbesondere verweise ich zunächst einmal auf eine Entscheidung des VG Stuttgart vom 31.07.2006. Hier ging es um einen THC-COOH-Wert von 91,4 ng/ml bei gleichzeitigem THC-Wert von 4,6 ng/ml. Das VG Stuttgart hat in dem genannten Fall entschieden, dass derartige Werte nicht für die Annahme genügen, dass gelegentlicher Konsum vorliegt. Im Vergleich zu meinem Fall sind die Werte im Fall des VG Stuttgart deutlich höher. Folglich kann in meinem Fall noch viel weniger von gelegentlichem Konsum ausgegangen werden.

Weiterhin verweise ich auf die Entscheidung des VG Düsseldorf, Az 6 L 2518/12. Das VG entschied, dass derzeit kein rechtsmedizinisch gesicherter Beleg bekannt sei, dass bei einer zeitnah nach einer Cannabisfahrt entnommene Blutprobe ab einer Konzentration zwischen 100 und 149 ng/ml THC-COOH gelegentlicher Konsum sicher feststeht. Dem entspricht die Entscheidung des VG des Saarlandes Az 10 L 80/09. Dort wurde entschieden, dass bei einer THC-Konzentration unter 100 ng/ml eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Cannabiskonsum nicht möglich ist.

Ich verweise des Weiteren auf die Entscheidung des VGH München, Az 1l CS 05.1678, Beschluss vom 08.03.2006. Der VGH hält bei 21 ng/ml THC, 46 ng/ml THC-COOH gelegentlichen Konsum noch nicht für erwiesen.

Außerdem verweise ich auf die Entscheidung des VGH München, Az 1l CS 05.1559, Beschluss vom 27.03.2006. Bei 14,3 ng/ml THC und 83,5 ng/ml THC-COOH sieht der VGH gelegentlichen Konsum nicht als erwiesen.

Weiterhin verweise ich auf die Entscheidung des VGH München, Az 1l CS 05.3394, Beschluss vom 16.08.2006. Bei 3,5 ng/ml THC und 80,1 ng/ml THC-COOH sieht der VGH gelegentlichen Konsum nicht als erwiesen.

Ich verweise zudem auf die Entscheidung des OVG Münster, Az 16 B 99/1L, Beschluss vom 22.07.2011. 3,4 ng/ml THC und eine Menge THC-COOH unterhalb von 100 ng/ml belegen noch keinen gelegentlichen Konsum.

Das OVG Berlin-Brandenburg, Az OVG 1 S 234.09, Beschluss vom 03.02.2010, sieht den Grenzwert für gelegentlichen Konsum bei 74 ng/ml THC-COOH.

(Ich bin mir bei den Az nicht sicher, ob ich sie richtig abgetippt habe)

Meine Werte von 1,2 ng/ml THC und 8,9 THC-COOH können daher keinen gelegentlichen Konsum belegen.

Ich habe einmalig Cannabis konsumiert.

Dahingehend wäre es auch aus rechtsstaatlichen Gründen, ohne Berücksichtigung meiner obig aufgeführten Tatumstände und des 100% igen fehlenden Nachweises, dass ich ein zumindest gelegentlicher Konsument sei, unverhältnismäßig einen Sofortvollzug anzuordnen.

Abschließend sei wiederum auf die Möglichkeit der Auferlegung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer Frist von 3 Monaten hingewiesen.

Daher beantrage ich die angekündigte Fahrerlaubnisentziehung per Sofortvollzug auszusetzen und hierfür verhältnismäßige und geeignete Maßnahmen, wie etwa ein ärztliches Gutachten anzuordnen und die Entziehung der Fahrerlaubnis bis zum Abschluss der vollständigen Ermittlungen aufgrund der obig aufgeführten Erörterung auszusetzen.


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Uwe W
Beitrag 27.07.2014, 22:58
Beitrag #11


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Am Vorabend unbewusst das Cannabis konsumiert zu haben, erscheint mir eines sehr riskante Behauptung zu sein: dass jemand einem Ahnungslosen einen Joint zur Verfügung stellt, erscheint mir unglaubwürdig und realitätsfremd, insbesondere wenn keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind,es handele sich um einen Dealer, der auf diese Weise neue Kunden gewinnen will.
Weiterhin - und das halte ich für noch wichtiger - muss schon eine erhebliche Wirkstoffmenge aufgenommen worden sein, wenn 20 Stunden später noch ein aktiver Wert von 1,2 ng/ml gemessen wurde. Das man diese Menge durch Mitrauchen des Joints eines anderen erreichen kann, geht meines Erachtens nur, wenn sehr viele Joints mitgeraucht wurden.

Einmaliger Probierkonsum funktioniert nicht nur bei unbewusster THC-Aufnahme. Probierverhalten setzt vielmehr Bewusstsein voraus.

Es fehlt auch eine substanziierte Stellungnahme zu dem Beschluss des OVG Münster, wonach aktives THC nach Einmalkonsum nur maximal 6 Stunden nachweisbar ist. Richtig formuliert würde diese Aussage so lauten:
6 Stunden nach dem Konsum eines Joints mit einer mäßigen THC-Dosis (eine Konsumeinheit mit 15 bis 18 mg reinem THC-Wirkstoff) sind mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nur noch THC-Blutwerte unter 1,0 ng/ml zu erwarten.
Bei einer größeren Dosis können die Werte aber auch über 1,0 ng/ml liegen, wie sich aus den Ergebnissen der Maastricht-Studie ergibt (Blutalkohol 2006, Seite 364). Das Irreführende an der Behauptung des OVG Münster ist, dass mit "nicht nachweisbar" nur gemeint ist, dass es unter der veralteten Nachweisgrenze von 1,0 ng/ml liegt. Das war vor etlichen Jahren die Grenze, unterhalb der man einen Konsum nicht mit hinreichender Sicherheit schließen konnte, auch wenn ein positiver Wert gemessen wurde. Zwischenzeitlich liegt diese Nachweisgrenze dank verbesserter Messtechnik niedriger (0,5 bzw. 0,3 ng/ml) und die alte Aussage ist auch für einen mäßig starken Joint bei vielen Personen falsch, bei einem starken Joint sogar in der Regel falsch.

Sehr viel Unsicherheit besteht auch hinsichtlich des weiteren Abbauverhaltens nach diesen 6 Stunden: hierzu fehlen verlässliche Forschungsergebnisse, weil die Werte dann so niedrig sind, dass sich Messfehler stark auswirken und außerdem bei kontollierten Versuchen die Probanden auch nicht mehr überwacht werden.

Der Umstand, dass bei häufigerem Konsum der Abbau aber mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, lässt meines Erachtens nur den Schluss zu, dass die THC-Blutkonzentration nach diesen 6 Stunden nur noch sehr langsam sinkt. Daldrup schreibt in Blutalkohol 2011 von einer finalen Eliminationshalbwertszeit von 3 Tagen, was sich meines Erachtens gut mit den Beobachtungen deckt.

Also: das mit dem unbewussten Konsum möglichst schnell vergessen, das kann nur schiefgehen (und da ist ein Sofortentzug dann billiger als ein teures ärztliches Gutachten).


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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malte_82
Beitrag 28.07.2014, 16:18
Beitrag #12


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Hallo zusammen,
erstmal Danke für eure Antworten!!

Beim Anwalt ist leider nicht sehr viel rausgekommen. Er meinte ich solle nochmal persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen.
Das wird aber garantiert nichts bringen, deswegen konzentriere ich mich jetzt nochmal auf das hier gepostete Antwortschreiben. (Meine letzte Hoffnung quasi)

Zu sagen das ich mehr oder weniger nichts vom Konsum gewusst habe lassen wir dann also besser... Ich sehe das dies unglaubwürdig klingt....

Zitat
Die Werte passen sogar hervorragend zu dem einmaligen Konsum eines starken Joints 5 bis 6 Stunden vor der Blutentnahme.


Es wäre kein Problem dies dann auch so darzulegen, da es dann ca. 14:30 mittags gewesen sein müsste...

Wäre es eine gute Idee es so zu formulieren, dass ich gedacht habe, dass 5 Stunden ausreichend sind um wieder zu fahren, und ich sowieso nichts mehr "gespürt" habe?
Von Kollegen überredet worden bin es halt mal zu versuchen usw....?!??!

Wie gesagt, dies ist meine letzte Hoffnung die MPU noch abzuwenden..

Danke nochmal!!!
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Uwe W
Beitrag 28.07.2014, 20:59
Beitrag #13


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Persönlich bei der Führerscheinstelle vorzusprechen, nachdem ein Anwalt Akteneinsicht genommen hat, scheint mir in der Tat keine zielführende Idee zu sein.

Das Problem ist halt, wie man mit dem Polizeibericht umgeht. Die Verwaltungsgerichte nehmen nicht alles wortwörtlich, was in so einem Bericht steht, aber man benötigt schon einen Ansatzpunkt, wenn man eine Aussage im Bericht in Frage stellen will.
Manchmal stimmen z.B. die Formulierungen im Bericht für das OWi-Verfahren, im Bericht für das Strafverfahren wegen Besitz, in der Meldung an die Führerscheinstelle, im Protokoll des Arztes (wenn man ihm gegenüber Konsumangaben gemacht hat), nicht überein. Oder der Bericht ist erst etliche Tage/Wochen nach dem Vorfall verfasst worden, so dass es zu Verwechslungen/Erinnerungslücken gekommen sein kann.
Hat die Akteneinsicht diesbezüglich nichts ergeben?

Unischer bin ich mir auch, ob es eine gute Idee ist, auf dem Probierkonsum vor 6 Jahren in Amsterdam herumzureiten. Manche Gerichte erlauben zwar einen zweiten Probierkonsum nach mehr als 5 Jahren (z.B. OVG Lüneburg und wohl auch VGH München), aber aus Baden-Württemberg ist mir dazu nichts bekannt. Man könnte halt auch die Meinung vertreten, dass mit dem Konsum in Amsterdam und dem Konsum vor der Fahrt schon gelegentlicher Konsum erwiesen ist.

Zitat
Wäre es eine gute Idee es so zu formulieren, dass ich gedacht habe, dass 5 Stunden ausreichend sind um wieder zu fahren, und ich sowieso nichts mehr "gespürt" habe?
Dass ein Probierkonsument sich nach 5 bis 6 Stunden schon wieder für fit und fahrtüchtig hält, halte ich für durchaus plausibel. Das ist also jetzt kein Problem.






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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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malte_82
Beitrag 28.07.2014, 23:22
Beitrag #14


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Hallo Uwe,
danke für Deine schnelle Antwort!!

Das mit dem Anwalt war auch so ne Sache.. Der hatte nie ne Akteneinsicht vorgenommen. Ich hab Ihm lediglich die Schreiben, die ich bekommen habe weitergeleitet.
Ich habe jetzt noch schnell den Anwalt gewechselt. Der neue hat jetzt heute erst Anktenansicht beantragt, allerdigs natürlich jetzt reichlich spät.. (meine Schuld)

Ich habe das Schreiben, das ich wahrscheinlich selber bei der Führerscheinstelle einreichen werde nochmal abgeändert.

Würde mich sehr interessieren was Du/Ihr davon haltet!!

Danke euch!!


Sehr geehrte Frau XXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich mich im Hinblick auf die in Ihrem Schreiben vom 09.07.2014 getätigten Vorwürfe umfassend äußern möchte und hierzu klar Stellung beziehe.

Vorliegend geht die Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Öffentliche Ordnung) scheinbar davon aus, dass ich gelegentlicher Konsument von THC bin.
Diesem Umstand möchte ich explizit widersprechen. Außerdem muss ich Ihrem Passus ausdrücklich widersprechen, der besagt, dass ich gegenüber den Beamten Aussagen getroffen haben soll, nachdenen ich vor ein paar Monaten Marihuana geraucht hätte. Dies trifft nicht zu.

Sie schrieben:
Gegenüber den Beamten gaben Sie an, dass Sie vor ein
paar Monaten zuletzt Marihuana geraucht hätten.

Dies ist definitiv nicht zutreffend. Es entzieht sich meiner Kenntnis, wann der Polizeibericht verfasst wurde, eventuell handelt es sich hierbei um eine Verwechslung.

Sie schrieben:
Auch dem zweiten Beamten fielen hierbei die geröteten Bindehäute und kleinen Pupillen auf. Es wurde ein Gleichgewichtstest mit Ihnen gemacht, bei welchem leichtes Flattern der Augen und eine zuckende Oberschenkelmuskulatur sowie eine kreisende Bewegung des Oberkörpers festgestellt werden konnte.

Hieraus lässt sich doch überhaupt nicht schließen, dass ich irgendwelche Rauschmittel eingenommen haben soll. Ich hatte lediglich wenig geschlafen. Außerdem war es an diesem Tag sehr kalt, wodurch eventuelles Zittern begründet sein kann.

Sie schrieben:
Hierauf wurde Ihnen durch die Polizeibeamten ein freiwilliger Drogenvortest auf Urinbasis
angeboten. Diesen lehnten Sie ab. Auch das Urin in der Dienststelle der Polizeihundeführer
zu fahren lehnten Sie ab. Nach Erläuterung der weiteren Vorgehensweise lehnten Sie
jede Kooperationsbereitschaft ab, wirkten etwas fahrig und sichtlich nervös.






Das ist mein gutes Recht, da diese Vortests leider auch oft falsch sein können, bzw. nur sehr ungenau sind. Ich habe zu keiner Zeit die Kooperationsbereitschaft abgelehnt, sondern meine Rechte wahrgenommen. Was Sie mit „fahrig“ meinen, kann ich mir nicht erklären.

Vielmehr gestaltet sich die Tatsache, dass ich am 30.05.2014 unter Einfluss von THC ein Fahrzeug geführt habe, wie folgt:

Ich besuchte an diesem Tag eine Jubiläumsfeier eines Bekannten. Hierbei wurde mir angeboten, Marihuana auszuprobieren. Am Anfang habe ich dies noch abgelehnt, aber auf Grund meiner Annahme, dass sich die Wirkung nach ein paar Stunden verflüchtigt, habe ich doch ein paar mal davon gezogen.
Die einzige Wirkung, die ich spüren konnte, war lediglich Müdigkeit, weshalb ich dann auch nicht mehr weiter „konsumiert“ habe. Dies war von ca. 14:30 bis 15:30. Beim Beginn meiner Fahrt um ca. 18:30 habe ich mich körperlich fit gefühlt, und mir deswegen auch keine Gedanken mehr bezüglich dieses Themas gemacht.

Nunmehr pauschal davon auszugehen, es handele sich bei meiner Person um einen unbelehrbaren Gelegenheitskonsumenten von THC, halte ich für unverhältnismäßig.

Vorliegend ist daher auf Grund der tatherrschenden Umstände nicht davon auszugehen, dass sich in meiner Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit niederschlägt. Das zeigt sich insbesondere darin, dass ich weder ein so genannter Wiederholungstäter bin, noch in sonstiger Weise auf diese Art bereits im straßenverkehrsrechtlichen Bereich aufgefallen bin.
Etwaige Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind hier weder objektiv, noch subjektiv zu erkennen.
Gleichwohl ist eine derartige Aussage im Hinblick auf meine Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs zweifelsfrei nur über ein Gutachten zu treffen.

Die fehlende Trennung von Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs kam in vorliegendem Falle nur deshalb zustande, da ich leider davon ausgegangen bin, nichts falsch zu machen.

Eine Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 II Nr. 4 VwGO, welche nach § 80 III VwGO einer besonderen Begründung bedarf, halte ich im vorliegenden Fall, auch im Hinblick auf die von mir vorgetragenen Umstände für unverhältnismäßig.
Ein Sofortvollzug könnte vorliegend nur auf die Ungeeignetheit meiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen gestützt werden, oder auf ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug aufgrund einer von meiner Person ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.

Nachdem es sich in meiner Person aber nicht um einen Gelegenheits- oder regelmäßigen Konsumenten handelt und ich zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Polizeivollzugsdienst auch nicht durch Ausfallerscheinungen oder straßengefährdendes Verhalten aufgefallen bin, kann nicht von einer ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen werden.

Als milderes Mittel innerhalb einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist hierbei in etwa die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer Frist von etwa 3 Monaten zu sehen.
Dieses Mittel ist in seiner Form als mildestes Mittel ebenso geeignet, die Sanktionswirkung unter Außerachtlassung des Sofortvollzugs zu erreichen.

Diese Methode hatten Sie mir auch in Aussicht gestellt, als ich bei Ihnen angrufen habe um nach dem Verbleib meines Führerscheins zu fragen. Umso mehr bin ich jetzt darüber verwundert, dass Sie nun drastische Folgen, also die Entziehung der Fahrerlaubnis ankündigen.

Hier ist zunächst die Konsumform durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens feststellen zu lassen. Sollte das ärztliche Gutachten negativ ausfallen, so ist dann erst an eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu denken.


Mir ist bekannt, dass Umstände, wie die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis im Hinblick auf das berufliche Dasein keine Rolle spielen, jedoch möchte ich dennoch explizit auf die in meiner Person liegende Notwendigkeit der Fahrerlaubnis hinweisen, da ich beruflich im Außendienst arbeite und auf meine Fahrerlaubnis angewiesen bin.

In der Gesamtbetrachtung ist daher davon auszugehen, dass ein Sofortvollzug im vorliegenden Fall nicht als verhältnismäßig angesehen werden kann.
Als milderes Mittel kommt wie ausgeführt die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer Frist von etwa 3 Monaten in Betracht.

Derzeit ist nicht verlässlich feststellbar, ob zu Recht von einer Ungeeignetheit meiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann.


Sie schrieben:
Wie sich aus der Antreffsituation, Ihren eigenen Einlassungen nach und aus dem Ergebnis der
Blutuntersuchung ergibt, konsumierten Sie vor der Kontrolle Cannabis. In diesem Zustand haben
Sie ein Kraftfahrzeug geführt. Insbesondere aus dem Blutergebnis ergibt sich, dass Sie
zumindest gelegentlich Cannabis konsumieren. Der bei Ihnen im Blut festgestellte Carbonsäure-
Wert THC-COOH von 8,9 ng/ml belegt eine wiederholte Aufnahme von Cannabis, da dieser
Wert entsteht, wenn Cannabis konsumiert wird, bevor der Abbau von THC-COOH aus einem
vorangegangenen Konsum beendet ist. Sie gaben an, vor ein paar Monaten zuletzt Cannabis
konsumiert zu haben. Da die Blutentnahme um 20.10 Uhr erfolgte, muss jedoch wenige
Stunden vor der Fahrt vom 30.05.2014 ein Konsum stattgefunden haben, da nach anerkannten
gerichtsmedizinischen Erkenntnissen nach einem Einzelkonsum der Wirkstoff THC im
Blutserum nur vier bis sechs Stunden nachweisbar ist; lediglich in Fällen des wiederholten
oder gar regelmäßigen Konsums kann sich diese Zeitspanne auf gelegentlich über 24 Stunden
verlängern. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.
Dezember 2013 - 16 B 1333/13).

Hiermit möchte ich deutlich hervorheben, dass ich keinesfalls angegeben habe vor ein paar Monaten Cannabis geraucht zu haben. Meine Werte belegen keineswegs gelegentlichen Konsum sondern sind gerade der Beweis dafür, dass es sich um eine einmalige Sache gehandelt hat.





Bestehen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen eines der Zusatzelemente im Sinne von Nr 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (z.B. fehlende Trennung zwischen Fahren und Konsum) und ist das Ausmaß des Cannabiskonsums eines Fahrerlaubnisinhabers, bei dem zumindest eine Einnahme festgestellt worden ist, unklar, so ist die Behörde aufgrund von § 14 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zur Klärung der Frage, ob ein Fall der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs 1 Satz 4 FeV vorliegt, berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.
(Vgl. VGH Mannheim v. 29.09.2003)

Insbesondere verweise ich zunächst einmal auf eine Entscheidung des VG Stuttgart vom 31.07.2006. Hier ging es um einen THC-COOH-Wert von 91,4 ng/ml bei gleichzeitigem THC-Wert von 4,6 ng/ml. Das VG Stuttgart hat in dem genannten Fall entschieden, dass derartige Werte nicht für die Annahme genügen, dass gelegentlicher Konsum vorliegt. Im Vergleich zu meinem Fall sind die Werte im Fall des VG Stuttgart deutlich höher. Folglich kann in meinem Fall noch viel weniger von gelegentlichem Konsum ausgegangen werden.

Weiterhin verweise ich auf die Entscheidung des VG Düsseldorf, Az 6 L 2518/12. Das VG entschied, dass derzeit kein rechtsmedizinisch gesicherter Beleg bekannt sei, dass bei einer zeitnah nach einer Cannabisfahrt entnommene Blutprobe ab einer Konzentration zwischen 100 und 149 ng/ml THC-COOH gelegentlicher Konsum sicher feststeht. Dem entspricht die Entscheidung des VG des Saarlandes Az 10 L 80/09. Dort wurde entschieden, dass bei einer THC-Konzentration unter 100 ng/ml eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Cannabiskonsum nicht möglich ist.

Ich verweise des Weiteren auf die Entscheidung des VGH München, Az 1l CS 05.1678, Beschluss vom 08.03.2006. Der VGH hält bei 21 ng/ml THC, 46 ng/ml THC-COOH gelegentlichen Konsum noch nicht für erwiesen.

Außerdem verweise ich auf die Entscheidung des VGH München, Az 1l CS 05.1559, Beschluss vom 27.03.2006. Bei 14,3 ng/ml THC und 83,5 ng/ml THC-COOH sieht der VGH gelegentlichen Konsum nicht als erwiesen.

Weiterhin verweise ich auf die Entscheidung des VGH München, Az 1l CS 05.3394, Beschluss vom 16.08.2006. Bei 3,5 ng/ml THC und 80,1 ng/ml THC-COOH sieht der VGH gelegentlichen Konsum nicht als erwiesen.

Das OVG Berlin-Brandenburg, Az OVG 1 S 234.09, Beschluss vom 03.02.2010, sieht den Grenzwert für gelegentlichen Konsum bei 74 ng/ml THC-COOH.

Meine Werte von 1,2 ng/ml THC und 8,9 THC-COOH können daher keinen gelegentlichen Konsum belegen.

Ich habe einmalig Cannabis konsumiert.

Dahingehend wäre es auch aus rechtsstaatlichen Gründen, ohne Berücksichtigung meiner obig aufgeführten Tatumstände und des 100% igen fehlenden Nachweises, dass ich ein zumindest gelegentlicher Konsument sei, unverhältnismäßig einen Sofortvollzug anzuordnen.

Abschließend sei wiederum auf die Möglichkeit der Auferlegung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer Frist von 3 Monaten hingewiesen.

Daher beantrage ich die angekündigte Fahrerlaubnisentziehung per Sofortvollzug auszusetzen und hierfür verhältnismäßige und geeignete Maßnahmen, wie etwa ein ärztliches Gutachten anzuordnen und die Entziehung der Fahrerlaubnis bis zum Abschluss der vollständigen Ermittlungen aufgrund der obig aufgeführten Erörterung auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
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haribo86
Beitrag 29.07.2014, 08:46
Beitrag #15


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Hallo!


Ich würde allerdings dazu raten dies mit deinem Anwalt abzuklären. Nicht das einen Konflikt in der Strategie gibt.
Ggf verfasst er ja auf der Basis das Schreiben nochmal neu. Die 3-Fache "Aufzählung" des äG´s würde ich auf minimum 2x reduzieren
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Uwe W
Beitrag 29.07.2014, 21:05
Beitrag #16


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Auch mir erscheint die Stellungnahme doch stark überladen mit Rechtsausführungen. Eine ausführliche Anleitung, wie die Behörde mit Cannabiskonsumenten umzugehen hat, erscheint mir unangemessen zu sein.

Zitat
Derzeit ist nicht verlässlich feststellbar, ob zu Recht von einer Ungeeignetheit meiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann.

Als Betroffener sollte man so etwas nicht aus der Sicht der Behörde formulieren. Solche Formulierungen kann ein Strafverteidiger gebrauchen, aber ein Betroffener sollte schon anders formulieren. Grundsätzlich würde ich es in solchen Fällen für geschickter halten, zu schreiben:
"Da ich das erste mal in meinem Leben konsumiert habe, ist es völlig unmöglich, dass Sie mir das Gegenteil beweisen können. "
Zitat
Sollte das ärztliche Gutachten negativ ausfallen, so ist dann erst an eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu denken.

Für diesen Satz gilt das gleiche. Er kann ersatzlos gestrichen werden, da der Betroffene natürlich davon ausgeht, dass das äG in seinem Sinne ausgeht. Im übrigen kann man die Forderung "MPU statt Sofortentzug" auch später noch vorbringen, wenn das äG negativ ausfällt.
Möglich wäre hier allenfalls ein Hinweis auf die bayrische Rechtsprechung, wonach auch bei Gelegenheitskonsumenten bei Werten zwischen 1,0 und 2,0 statt einem Sofortentzug eine MPU anzuordnen ist. Dann sollte aber das mit Aktenzeichen und Entscheidungsdatum belegt werden (siehe unsere FAQ: THC-Rechtsprechung thematisch sortiert).


Zitat
Der bei Ihnen im Blut festgestellte Carbonsäure-
Wert THC-COOH von 8,9 ng/ml belegt eine wiederholte Aufnahme von Cannabis, da dieser
Wert entsteht, wenn Cannabis konsumiert wird, bevor der Abbau von THC-COOH aus einem
vorangegangenen Konsum beendet ist.
Ich würde nicht den ganzen Absatz zitieren, sondern nur diesen einen Satz.
Diesen Satz halte ich für unsinnig, denn THC-COOH wird gebildet, sobald THC in die Leber gelangt. Dementsprechend sind in den ersten Stunden nach dem Konsum beide Werte positiv. Das sollte man der Behörde auch deutlich machen. Dabei kann man schon mal drastisch formulieren, ohne beleidigend zu werden.
Meines Erachtens sollte man dann nicht eine komplette Urteilsliste anführen, die Entscheidung des VG Stuttgart sollte reichen zusammen mit dem Hinweis, dass Dein THC-COOH-Wert ja sehr niedrig ist im Vergleich zu dem entschiednen Fall.

Ich würde jetzt auch nicht zu viel von Verhältnismäßigkeitsgrundsatz schreiben und auch nicht den möglichen Sofortvollzug kommentieren. Das sind Formulierungen, die dem anwaltlich nicht vertretenen Erstkonsumenten meines Erachtens nicht einfallen.

Zitat
Sie schrieben:
Hierauf wurde Ihnen durch die Polizeibeamten ein freiwilliger Drogenvortest auf Urinbasis
angeboten. Diesen lehnten Sie ab. Auch das Urin in der Dienststelle der Polizeihundeführer
zu fahren lehnten Sie ab. Nach Erläuterung der weiteren Vorgehensweise lehnten Sie
jede Kooperationsbereitschaft ab, wirkten etwas fahrig und sichtlich nervös.

Das ist mein gutes Recht, da diese Vortests leider auch oft falsch sein können, bzw. nur sehr ungenau sind. Ich habe zu keiner Zeit die Kooperationsbereitschaft abgelehnt, sondern meine Rechte wahrgenommen. Was Sie mit „fahrig“ meinen, kann ich mir nicht erklären.

Das würde ich komplett streichen. Dass Vortests leider oft falsch sind, weiß der unerfahrene Probierkonsument ja überhaupt nicht. Auch nicht, welche Rechte er hat. Insofern kann die Antwort auch nach hinten losgehen. Und fehlende Kooperationsbereitschaft ist jetzt kein Grund, der sich fahrerlaubnisrechtlich auswirkt. Insofern besteht überhaupt kein Grund, Stellung zu beziehen.

Zitat
Am Anfang habe ich dies noch abgelehnt, aber auf Grund meiner Annahme, dass sich die Wirkung nach ein paar Stunden verflüchtigt, habe ich doch ein paar mal davon gezogen.

Geschickter statt "auf Grund meiner Annnahme" ist es in meinen Augen zu schreiben: "weil man mir gesagt hat,"
Weiterhin (und das ist jetzt sehr wichtig) ein paar mal gezogen reicht nicht aus, um die Werte zu erklären. Insgesamt sollte schon ein ganzer Joint konsumiert worden sein. Das kann grundsätzlich auch dadurch passieren, dass man von mehreren Joints, die im Umlauf sind, jeweils mehrere Züge nimmt.
Als Zeitpunkt vielleicht angeben: das ganze ist am frühen Nachmittag so zwischen 14 und 15 Uhr passiert.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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malte_82
Beitrag 30.07.2014, 13:07
Beitrag #17


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Hallo zusammen,
also, jetzt ist die Situation wieder anderst:

Ich habe ja erwähnt, das ich noch kurzfristig den Anwalt gewechselt habe. Dieser hat am Montag noch Akteneinsicht beantragt, und mir gestern geraten auf keinen Fall eine eigene Stellungnahme abzugeben. Ich war mir da erst nicht sicher, da die Anhörungsfrist nur bis 30.07 (heute) noch läuft.

Ich bin mir halt nicht sicher ob die Führerscheinstelle mir dann nicht doch einfach das Fahrverbot auferlegt, und nicht doch erst noch wartet, bis das finale Schreiben vom Anwalt eintrifft?!?!?

In dem Anwaltsschreiben steht nur drin, das die Maßnahme aufgrund einer ersten Prüfung seinerseits nicht rechtmäßig sei.
Und das zur weiteren Aufklärung nunmehr Akteneinsicht beantragt wird.

Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob das der Führerscheinstelle nicht völlig egal ist, da die Anhörungsfrist nunmal heute endet.


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Uwe W
Beitrag 30.07.2014, 20:47
Beitrag #18


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Wenn am Montag Akteneinsicht beantragt wurde, dann muss die Behörde meines Erachtens erst einmal Akteneinsicht gewähren, bevor sie einen Entzugsbescheid losschickt. Sie hätte ja schon am Dienstag vormittag die Akte per Boten in die Anwaltkanzlei bringen können, um die Akteneinsicht und eine folgende Stellungnahme zu beschleunigen, wenn sie besonders schnell entscheiden will. Insofern gehe ich davon aus, dass die Behörde noch ein paar Tage stillhält.

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass der Betroffene nicht unabhängig von seinem beauftragten Anwalt mit der Behörde korrespondiert.
Insbesondere wenn eine Aussage eines Polizisten bestritten werden soll, sollte man als Betroffener hier nicht ins Blaue hinein argumentieren, sondern eine Akteneinsicht abwarten.

Das Problem bei anwaltlichen Stellungnahmen ist aber, dass sie oftmals den Erstkonsum nicht substantiiert (datailliert) schildern, sondern nur mehr oder weniger pauschal bestreiten, dass es sich um einen gelegentlichen Konsum handelt.
Insofern wäre es in meinen Augen sinnvoll, wenn Du Deinem Anwalt schon mal die Details Deines Erstkonsum zukommen lässt. Denn Dein Anwalt wird Dir nicht dabei helfen, eine entsprechende Geschichte zu basteln. Ohne diese Details hat man in einigen Bundesländern, wozu auch B-W gehört, schlechte Karten.


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malte_82
Beitrag 14.12.2014, 20:59
Beitrag #19


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Hallo miteinander!!
Reichlich spät melde ich mich mal wieder, um nun mal aufzulisten was alles weitere bis jetzt passiert ist.

Wie ich beim letzten mal geschrieben habe, hatte ich ja ein wenig Angst, das mir die FSS sofort einen Entzugsbescheid zustellt. (Noch bevor mein Anwalt irgendwas getan hat)
Dies war nicht der Fall..

Mein Anwalt hatte innerhalb ein paar Tagen ein Schreiben an die FSS geschickt, und darin ausgeführt, das ich einmaliger Konsument bin.
Zu den Angaben gegenüber der Polizei führte er aus: "wenn überhaupt, sind diese unter dem Schock der Polizeikontrolle und als unüberlegte Schutzbehauptung geschehen"

Kurze Zeit später hatte ich dann jedoch doch die "Entziehung der Fahrerlaubnis" im Briefkasten.

Nach Beratung mit meinem Anwalt habe ich mich dann dazu entschlossen es darauf ankommen zu lassen, und Wiederspruch einzulegen.
Ende September hatte ich dann erste Post vom Verwaltungsgericht in S bekommen:
Es wurde ein Vergleich vorgeschlagen:

1. Ich erkläre mich bereit eine MPU zu machen
2. Das Landratsamt setzt die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bis zur Vorlage der MPU aus

Bevor ich mich entscheiden konnte, hatte die FSS den Vergleich agbelehnt....


Anfang Oktober kam dann der Beschluss des Verwaltungsgerichts:

Meinem Antrag wurde entsprochen. Juhu!!
Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass in meinem Falle ein gelegentlicher Konsum vorliegt.
Auf die Angaben bei der Polizei bezogen:

"Es liegt nahe, das ein von einer Polizeikontrolle Betroffener den Konsum möglichst weit in die Vergangenheit verlagern möchte"

Ich durfte also somit meinen Führerschein wieder bei der FSS abholen!!!
Allerdings wurde mir bei der Abholung gleich mit auf den Weg gegeben, das Einspruch eingelegt werden würde.
War mir erstmal egal, hatte ja den Führerschein wieder.

Einspruch/Beschwerde wurde dann wirklich eingelegt, und Ende November bekam ich dann folgenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshof BW:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird geändert. Letztenendes war es dann doch die Angabe bei der Polizei von "vor ein paar Monaten", die mich den Kopf gekostet hat.
Die sahen das leider komplet anderst als das Verwaltungsgericht.

Auf weitere Mittel habe ich dann verzichtet, da meine Abstinenz sowieso seperat weitergelaufen ist.
Diese endet am 13.01.2015. Somit gibt es jetzt nichts anderes mehr zu tun, als das ich mich auf die bevorstehende MPU vorbereite.

Fantasy sagte mir, das ich hier im Forum wohl auch Hilfe hierbei finden könne.
bzw. das Ihr mir mal ein paar Fragen schicken könntet, wie sie bei der MPU gestellt werden.?!?

Schlecht ist jetzt natürlich, dass ich hierfür nicht mehr allzu lange Zeit habe.. Habe mir aber nach dem ersten Beschluss fälschlicherweise keine so großen Gedanken mehr hierzu gemacht...

Hätte auch nie gedacht, das sich das alles so in die Länge zieht... Muss jetzt allerdings auch sagen, das ich erleichtert bin das die Sache mit dem Anwalt, also sprich das "Hoffen und bangen" endlich vorbei ist...

Jetzt zählt nur noch die MPU, die es zu bestehen gilt.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein weiteres mal weiterhelfen!!

malte_82



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Uwe W
Beitrag 15.12.2014, 01:15
Beitrag #20


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Dass der VGH gegen Dich entschieden hat, tut mir leid. crybaby.gif
Aber immerhin wissen wir jetzt, dass die ursprüngliche Argumentation der Führerscheinstelle falsch war, dass das aber letzten Endes nicht darauf ankommt.
Dass es nicht einfach ist, eine gegenüber der Polizei abgegebene Konsumaussage später wieder zurückzunehmen, hatte ich ja schon vor Monaten geschrieben. Das ist dann letzten Endes immer eine Einzelfallentscheidung, und hier hat ja wenigstens die erste Instanz in Deinem Sinne entschieden.

Immerhin konntest Du dann im Oktober und fast den ganzen November wieder fahren. Ich hoffe doch, dass eine Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt?

Zur MPU: Mit Deinen Blutwerten ist es möglich, bereits nach 6 Monaten nachgewiesener Abstinenz die MPU zu bestehen. Dazu müsste dann aber die Aufarbeitung stimmen. Hier geht es zum

FAQ: MPU-Fragebogen (Drogen)


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delmar
Beitrag 18.12.2014, 14:15
Beitrag #21


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Ich finde es echt erstaunlich das die Führerscheinstellen eine Entscheidung es Verwaltungsgerichtes nicht akzeptieren, deine Werte sind jetzt nicht ziemlich hoch wie ich finde, dort müssen echt Menschen sitzen denn es Spaß macht jemanden viele Steine in den weg zu legen.

Wie lange hat es bei dir gedauert bis das Verwaltungsgericht entschieden hat bei dir.

Bei mir ist es so das ich Anfang September die Mpu Auflage bekommen habe mit einer Frisst von 2 Monaten.


Anfang Oktober hab ich gegen den Bußgeldbescheid geklagt, ich bin 6 Wochen schon über der Frist es gibt keinerlei Reaktion von Seiten der Führerscheinstelle ,auch auf schreiben meines Anwaltes wird nicht geantwortet, außer das ich 100 Euro Gerichtskosten überweisen sollte,den Füherschein hab ich noch.

Mfg
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durban
Beitrag 18.12.2014, 14:22
Beitrag #22


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Zitat (delmar @ 18.12.2014, 15:15) *
Ich finde es echt erstaunlich das die Führerscheinstellen eine Entscheidung es Verwaltungsgerichtes nicht akzeptieren, deine Werte sind jetzt nicht ziemlich hoch wie ich finde, dort müssen echt Menschen sitzen denn es Spaß macht jemanden viele Steine in den weg zu legen.


Na ja, sieh es mal aus Sicht der Behörde:

Bei gelegentlichem Konsum ohne Trennvermögen hat die Behörde keinen Ermessensspielraum; sie muss die FE entziehen.
An dem THC-Wert ließ sich nicht rütteln. Deshalb kam es nur auf die Frage "gelegentlicher Konsum - ja oder nein" an.

Für den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich gab es deshalb keine Grundlage: Entweder der gelegentliche Konsum wird angenommen, dann kann man nicht den Führerschein belassen und die MPU abwarten, sondern muss die FE entziehen. Oder aber man sagt "gelegentlicher Konsum ist nicht erwiesen", dann ist die MPU aber auch rechtswidrig, denn dann gibt es gar keinen Anlass für verwaltungsgerichtliche Maßnahmen.

Und wenn die FeB von der Ungeeignetheit überzeugt ist, dann muss sie auch zu ihrer Verantwortung stehen und Rechtsmittel einlegen.

Wie auch immer, jetzt muss sich der TE auf die MPU vorbereiten, und dabei wird ihm hier gerne geholfen. smile.gif


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malte_82
Beitrag 24.12.2014, 01:03
Beitrag #23


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Hallo miteinander,
erstmal Danke an Uwe für den Fragenkatalog zur MPU.
Habe mir das alles jetzt mal in Ruhe durchgelesen und für mich mal meine Antworten notiert.
Werde das ganze mal nach Weihnachten posten..
Bin gespannt was Ihr dann dazu meint!!


Zitat
Wie lange hat es bei dir gedauert bis das Verwaltungsgericht entschieden hat bei dir.


Das Verwaltungsgericht hat sich ca. 5 Wochen Zeit gelassen, bis das Urteil da war.

Zitat
Immerhin konntest Du dann im Oktober und fast den ganzen November wieder fahren. Ich hoffe doch, dass eine Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt?


Ja, im Nachhinein bin ich darüber auch sehr dankbar.. Gerade auch auf meinen Job gesehen, hat mir das sehr sehr viel gebracht. Rechtsschutz hatte ich leider keinen, die Kosten haben sich aber in Grenzen gehalten. (ca. 850 Euro für alles)

Wünsche euch allen mal schöne Feiertage!!!
Vielen Dank euch!!

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malte_82
Beitrag 06.01.2015, 00:54
Beitrag #24


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Hallo miteinander,
erstmal noch allen ein stressfreies neues Jahr!!

Ich wollte heute eigentlich meine Antworten zum MPU Fragebogen hier posten,
hab mir dann aber die Antworten nochmal durchgelesen... Und was soll ich sagen, ich bin unsicherer wie noch vor ein paar Tagen, was meine Antworten angeht.

Als ich mich bei den Screenings angemeldet habe, wurde ich auch gleich nach meinem Konsum bzw. der Konsumhäufigkeit gefragt. Ich habe damals angegeben, das ich regelmäßig am Wochenende geraucht habe, aber hin und wieder auch mal ein paar Wochen gar nicht.

Die Warheit ist das ich auch unter der Woche geraucht habe, allerdings nicht jeden Tag, und wenn dann auch nur wenig.
Ich war schlicht nicht darauf vorbereitet, das man mich das bei der Anmeldung zu den Screenings fragt, und dachte dann, wenn ich sage ich hab ausschließlich nur am WE geraucht, hört sich das besser an.

Somit sollte ich jetzt aber dabei bleiben, das es nur am WE war.

Ich weis auch nicht was ich vom Grund her sagen soll, welche Auswirkungen und Folgen mein Drogenkonsum für mich und andere hatte... ehrlich gesagt.. Keinen.
Ich bin jetzt komplett die 6 Monate abstinent, und kann nicht sagen das sich auch nur irgendwas bei mir verändert hat. weder positiv noch negativ..
Von da her fällt es mir auch schwer, zu erklären warum ich mich jetzt für Abstinenz entschieden habe.

Ich denke aber, genau das wollen die doch von mir hören?

Oder soll ich die Antworten doch einfach mal posten?
Möchte euch nicht zu viel Arbeit machen...

PS: Einen Termin für die MPU habe ich noch nicht. Mein Abstinenzprogram läuft am 13.01 aus.
Von dem her, dauert es sicher nicht mehr lange bis es dann soweit ist...

Danke im Voraus für eure Hilfe
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Lotte 2
Beitrag 06.01.2015, 11:22
Beitrag #25


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Hallo malte,

Zitat (malte_82 @ 06.01.2015, 00:54) *
Somit sollte ich jetzt aber dabei bleiben, das es nur am WE war.

Warum? Der Abschluss des Screeningvertrages hat mit dem psychologischen Gespräch nur insofern etwas zu tun, dass Du Deine derzeitige AB nachweisen kannst, aber nichts mit dem Gespräch selbst. Wichtig ist, was sich bei Dir getan, verändert hat im Laufe dieser Zeit.

Zitat
Ich wollte heute eigentlich meine Antworten zum MPU Fragebogen hier posten,
hab mir dann aber die Antworten nochmal durchgelesen... Und was soll ich sagen, ich bin unsicherer wie noch vor ein paar Tagen, was meine Antworten angeht.


Zitat
Oder soll ich die Antworten doch einfach mal posten?

Jo - vielleicht solltest Du es einfach mal tun. Viel Zeit bleibt Dir nicht, wenn Dein Vertrag schon in ein paar Tagen ausläuft. (Wobei dieser auch verlängert werden kann, oder zu einem späteren Zeitpunkt auch rückwirkend mit einer Haaranalyse eine etwaig entstandene Lücke wieder geschlossen werden kann.)

Alleine dreht man sich vielleicht manchmal leicht im Kreis. Gedanken / Anregungen / Kritik von anderen Menschen mag dies evtl unterbinden, bzw helfen voranzukommen.


Zitat
Ich weis auch nicht was ich vom Grund her sagen soll, welche Auswirkungen und Folgen mein Drogenkonsum für mich und andere hatte... ehrlich gesagt.. Keinen.
Ich bin jetzt komplett die 6 Monate abstinent, und kann nicht sagen das sich auch nur irgendwas bei mir verändert hat. weder positiv noch negativ..
Von da her fällt es mir auch schwer, zu erklären warum ich mich jetzt für Abstinenz entschieden habe.

Vielleicht hat sich ja doch einiges bei Dir verändert, nur Du siehst es selbst nicht? Dazu dienen auch die Nachfragen von Anderen.

Liebe Grüße
Lotte


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malte_82
Beitrag 06.01.2015, 22:15
Beitrag #26


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Vielen Dank Lotte,
das hat mir ehrlich schon viel weitergeholfen.

Ich habe morgen einen freien Tag, werde den nutzen, und dann meine Antworten mal posten!!

Danke
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malte_82
Beitrag 09.01.2015, 00:36
Beitrag #27


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Also, hab die Fragen jetzt alle mal beantwortet.
Ich glaube Frage 27 und 31 sind gleich!?!?!

War gestern noch bei meinem letzten Urintest... so langsam geht es auf die MPU zu.
Termin habe ich noch keinen, kann aber ja nicht mehr lange dauern..

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Vielen Dank!

malte



Allgemein

Wie alt sind Sie?
32
In welchem Bundesland leben Sie?
Baden Württemberg

O. Warum sind Sie heute hier?
Da ich in der Vergangenheit ein Fehler gemacht habe, den ich jetzt berichtigen möchte.

1. Was ist passiert? Beschreiben Sie den Anlass Ihrer Auffälligkeit aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(Wie ist der Verstoß aufgefallen? Kam es zu einer Fahrt? Was wurde festgestellt/gefunden?)

Ich bin am XX.XX um ca. 19:00 im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden. Hierbei wurde bei mir Marihuana im Blut festgestellt. (Urintest habe ich verweigert)

2. Wie viel und was haben Sie am Tag der Auffälligkeit Konsumiert?
(Genaue Angaben über sämtliche psychoaktive Substanzen, z. B. illegale Drogen, Alkohol, Medikamente; Mengen und Zeiten)

An diesem Tag hatte ich nichts konsumiert. Der Konsum war bereits einen Tag vorher am 29.05.. Ich hatte um ca. 22:00 einen Joints konsumiert. Andere Substanzen habe ich nicht konsumiert.

3. Mit welchem Gedanken sind Sie losgefahren (geplante Strecke, tatsächliche Strecke, Besonderheiten wie Ausfallerscheinungen oder Unfall)?

Ich musste an diesem Tag arbeiten, befand mich um 19:00 auf dem Weg nach Hause.
Gedanken um meine Fahrtüchtigkeit habe ich mir keine gemacht, da ich mich normal fühlte.

4. Was verstanden Sie unter Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme? Gab es entsprechende Vorsätze? Bzw. wie haben Sie den Konflikt zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges gelöst?

Mein Vorsatz war immer, nicht direkt nach dem Konsum zu fahren. Bzw. immer erst am nächsten Tag, da der Konsum ausschließlich Abends stattgefunden hat.

5. Haben Sie die Fahrt vermeiden wollen?

Nein (da ich nicht geglaubt habe etwas falsches zu tun)

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss gestanden und sind aufgefallen?

(Ich wurde im Jahr 2005 bei einer Alkoholfahrt erwischt. 1,45 Promille, keine MPU)

7. Wie oft haben Sie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
Rückwirkend muss ich sagen, das ich leider des öfteren nach Konsumabenden am nächsten Tag am Straßenverkehr teilgenommen habe. Im Nachhinein kann ich nur von Glück sprechen, das nichts passiert ist.

Exploration

8. Wie sah Ihr Konsummuster aus?
(was und wie viel wurde in welchem Zeitraum auf welche Weise und ggf. in welcher Reihenfolge konsumiert; sämtliche psychoaktive Substanzen, z. B. illegale Drogen, Alkohol, Medikamente)

Ich habe in den ersten 2 Jahren meiner Konsumzeit ausschließlich immer nur am Wochenende konsumiert. Teilweise auch an Tagen vor Feiertagen. Ich habe dann Abends ab ca. 20:00 konsumiert, und dann in der Regel 2 Joints. Alkohol oder andere Substanzen habe ich währenddessen nicht konsumiert.
Andere Substanzen außer Alkohol habe ich nie konsumiert.
Nach ca. 2 Jahren habe ich dann teilweise auch unter der Woche konsumiert. Ebenfalls Abend ab. ca. 20:00, unter der Woche aber nur einen Joint. Im Schnitt habe ich die letzten 6 Monate dann ca. 3mal pro Woche konsumiert.

9. Wann haben Sie das erste Mal konsumiert (Datum)? Wie hat sich Ihr Konsum seitdem entwickelt? (Phasen, Substanzen, Mengen)?

Das erste mal war im Februar 2012. Vom ersten mal bis ca. August 2012 habe ich nur alle 3 bis 4 Wochen konsumiert. Ab ca. August an dann jedes 2te Wochenende.
Es gab zwischendurch auch ab und zu Pausen von ca. 3 bis 4 Wochen. Wie bei der letzten Frage bereits geschildert, habe ich in den letzten 6 Monaten auch ab und zu unter der Woche konsumiert.

10. Was war Ihnen zu Beginn des Konsums über die Wirkungen, Nebenwirkungen und Folgen des Konsums ihrer Droge bekannt?

Die Wirkung wurde mir als „entspannend“ und „ausgeglichen“ beschrieben, bzw. von mir so empfunden.
Nebenwirkungen und Folgen des Konsums waren mir keine bekannt.

11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend konsumiert?

Zu beginn habe ich mit „einem Freund“ bei Ihm zuhause konsumiert, später dann alleine zuhause.

12. Warum haben Sie Drogen genommen?
(Innere + äußere Motive: Welche persönlichen Hintergründe gab es für den Drogenkonsum? Welchen Zweck haben die Drogen erfüllt? Welche Auslöser haben Sie zum Konsum veranlasst?)

Ich habe es zu beginn ausprobiert, da mir gesagt wurde das dies nichts schlimmes sei, bzw. völlig übertrieben dargestellt würde. Es wurde mir öfters angeboten mitzurauchen, schließlich habe ich es dann auch ausprobiert.
Nach dem Konsum, habe ich einen entspannenden Effekt wahrgenommen, und dachte, so besser entspannen zu können, und vermeintlich ausgeglichener zu sein.

13. Was ist unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss anders?
Wie gesagt, es war vermeintlich leichter sich zu entspannen.
Ich habe nicht mehr an Dinge gedacht, die mich eventuell beschäftigt haben.


14. Warum haben Sie nicht schon früher eine Lösung gesucht?
Ich war der Meinung, das es mir nicht schadet.
Die negativen Auswirkungen sind mir erst in der abstinenten Zeit klar geworden.

15. Was wissen Sie heute über Drogen (Wirkung, Auf- und Abbau , Wechselwirkungen mit anderen Drogen, Rechtliche Konsequenzen)?

Ich weiß heute das Cannabis bis zu 72 Stunden nach dem letzten Konsum noch wirken, und den Körper beeinflussen kann. Cannabis führt zu einer schlechteren Reaktion, und kann Halluzinationen hervorrufen.In hohen Mengen können Persönlichkeitsveränderungen auftreten. Ebenso Psychosen, Schizophrenie und Depressionen. Der Abbau von Cannabis ist nicht zu vergleichen mit Alkohol, der sich pro Stunde verringert.


16. Haben Sie Drogen zusammen mit Alkohol konsumiert?

Nein

17. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Drogenkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld? Haben Sie bei sich negative Folgen festgestellt und haben Sie trotz negativer Folgen weiter konsumiert?

Es fiel mir schwer morgens aufzustehen. Habe deswegen auch oft verschlafen. Ich war sehr träge und desinteressiert. Meine sozialen Kontakte haben nachgelassen, bzw. ich habe diese vernachlässigt.

Ich habe trotz dieser negativen Folgen weiter konsumiert, da ich dies nicht in Verbindung mit meinem Konsum gesehen habe. Erst die Abstinenz hat mich erkennen lassen, das diese Folgen eine wirkliche Folge des Konsums waren.


18. Wie hat sich Ihr Umfeld über Ihren Drogenkonsum geäußert?
Manche sagten mir das ich mehr und mehr lustlos werde, bzw. nicht mehr so viel Energie hätte wie früher. Auch das ich öfters müde aussehen würde.
Ich habe diese Gespräche aber immer schnell abgehackt, sie waren mir nervig.
Selber hatte ich nicht das Gefühl, das dies mit dem Konsum zusammenhängt.

19. Gab es Zeiten mit Konsumverzicht (Konsum- und/oder Trinkpausen)? Wenn ja, warum?

Wie bereits zuvor gesagt, gab es hin und wieder Pausen über mehrere Wochen.
Einfach deshalb, weil ich kein Cannabis hatte, bzw. weil ich Termine am Wochenende hatte. Wenn ich unter Leute musste, habe ich nie konsumiert.

20. Wie bewerten Sie Ihren Konsum auf einer Skala von 1-10 (1=Abstinenzler->10=Abhängiger)?
(mit Begründung)

3, weil ich nie jeden Tag konsumiert, und dann auch teilweise Wochenlang gar nicht. Auch habe ich, wenn ich konsumiert habe nur Abends 2 Joints geraucht, und nicht den ganzen Tag von morgens bis Abends.

21. Waren Sie gefährdet in eine Drogenabhängigkeit zu geraten?

Nein

22. Haben Sie sich an jemand um Hilfe gewandt, um den Drogenkonsum zu beenden? (Warum, wann, wer)? Was haben etwaige Kurse oder MPUs im Vorfeld bei Ihnen bewirkt?

Nein, habe niemanden um Hilfe gefragt, da ich wie beschrieben, damals kein Problem gesehen habe.

Heute und in Zukunft

23. Was konsumieren Sie seitdem und wie viel (Drogen, Alkohol, Medikamente)?

Illegale Drogen konsumiere ich keine mehr. Alkohol nur in sehr geringen Mengen, bis hin zu gar nicht.

24. Wann war der letzte Konsum illegaler Drogen?

Am 04.06.2014

25. Wieso haben Sie sich für eine Abstinenz entschieden? bzw. Wieso kommt für Sie nur Abstinenz und nicht gelegentlicher Konsum in Betracht? Warum nicht schon eher?

Früh zu Beginn meiner Abstinenz ist mir klar geworden, dass es mir ohne den Konsum wesentlich besser geht. Alle negativen Folgen, die ich beschrieben habe, waren nicht mehr vorhanden. Ich habe begriffen das Cannabis mir nur Schaden zufügt, bzw. schlecht für mich ist. Deshalb habe ich mich entschieden, komplett abstinent zu bleiben.

26. Beschreiben Sie den Punkt, an dem Sie sich für ein abstinentes Leben entschieden haben (Knackpunkt)?

Am Tag meines letzten Konsums ist mir klar geworden, dass es so nicht weitergehen kann. Das ich mich selber in diese Situation gebracht habe, und das es Zeit wird etwas zu ändern.

Der Knackpunkt war, als ich früh feststellte, das es ohne Cannabis viel besser geht. Ich wieder aktiver bin, mehr am Leben teilhabe, und wieder mehr Zeit mit Familie und Freunden verbringe. Ich habe bemerkt, wie viel ich im Leben durch den Konsum von Cannabis verpasse.

27. Welche Veränderungen haben sich in Ihrem Leben dadurch ergeben (persönlich / Umfeld, Freunde & Bekannte, Familie, Beruf ...)?

Persönlich fühle ich mich einfach besser, bin motivierter und unternehmungsfreudiger.
Ich unternehme am Wochenende viel mehr mit meiner Frau und meinen Kindern.
Auch habe ich ein besseres Verhältnis zu Freunden, da ich wieder mehr an ihrem Leben interessiert bin und teilnehme.






28. Wie haben Sie die Umstellung zur Abstinenz erlebt? Was war schwierig, was war leicht?

Es war leicht, da ich schnell gemerkt habe, welche positiven Dinge dies für mich bedeutet.

29.Welche(s) Beispiel(e) können Sie nennen, dass/die die Richtigkeit des jetzigen Konsums unterstreicht?

Ich stehe morgens nicht mehr verschlafen und müde auf, muss mich nicht mehr aus dem Bett quälen. Ich gehe fitter und motivierter durch den Tag, was sich auf mein Umfeld auswirkt.

30. Wie verhalten Sie sich heute in Situationen, wo Sie früher Drogen konsumiert haben?

Ich schaue Abends gemeinsam mit meiner Frau Fernsehen, wir unterhalten uns über den Tag/die Kinder. Ich habe mir früher Abends extra Zeit genommen, Cannabis zu konsumieren. Dies tue ich heute nicht mehr.


31. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?

Persönlich fühle ich mich einfach besser, bin motivierter und unternehmungsfreudiger.
Ich unternehme am Wochenende viel mehr mit meiner Frau und meinen Kindern.
Auch habe ich ein besseres Verhältnis zu Freunden, da ich wieder mehr an ihrem Leben interessiert bin und teilnehme.

XXXXXXXXXXX gleich wie Frage Nr. 27??? XXXXXXXXX


32. Haben Sie nach der Auffälligkeit weiterhin Kontakt zu Ihren Drogenbekannten gehabt und haben Sie diese Kontakte noch?

Kurz nach meiner Auffälligkeit hatte ich noch Kontakt mit diesem Freund, um Ihm zu erzählen was passiert war. Heute habe ich den Kontakt abgebrochen. Man merkt im laufe der Zeit auch, welche die richtigen Freunde sind.

33. Wie ist derzeit der Konsum von Alkohol bei Ihnen? Was wissen Sie über Suchtverlagerung und wie schätzen Sie Ihre eigene Gefährdung der Suchtverlagerung ein?

Alkohol trinke ich unregelmäßig und wenig z.B. an Geburtstagen ect.
Die Gefahr einer Suchtverlagerung sehe ich bei mir absolut nicht, da ich seit meiner Auffälligkeit noch weniger Alkohol konsumiere als zuvor.
Ich habe begriffen wie Drogen wirken, und dazu zähle ich offensichtlich auch Alkohol,


34. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Ich weiß jetzt das mein Leben ohne Cannabis eindeutig besser verläuft als mit.
Dies werde ich nie wieder ändern.

35. Was für Pläne haben Sie für die Zukunft? Beruflich, privat, Fortbildungen etc.....

Ich habe eine noch sehr junge Familie. Meine ganze Energie möchte ich hierauf setzten. Nächstes Jahr steht ein Hauskauf an. Beruflich erwartet mich in ein paar Monaten ein weiteres Projekt, auf das ich mich ebenfalls freue.

36. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurück zu fallen?
(Ja/Nein + Begründung)


Nein, da ich gelernt habe, wie Cannabis wirklich wirkt, bzw. was es aus einem macht.

37. Wie wollen Sie fahren und Konsum künftig trennen? (auch bei Alkohol, ... in Bezug auf BTM nur bei Cannabis und ggf. konkrete Vorstellungen hierzu)?

Da es keinen Konsum mehr geben wird, stellt sich mir diese Frage nicht.

38. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

Nein danke
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Lotte 2
Beitrag 09.01.2015, 12:07
Beitrag #28


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Hallo malte,

sorry, wenn ich einfach mal so ganz unverblühmt sage - Dein FB ist äußerst dünn bestückt - der Verdacht auf Anorexie liegt sehr nahe. d.h. Du wirst wohl noch einiges leisten müssen. d.h. weiter - Ich denke kaum, dass Du mit dieser Aufarbeitung zeitnah eine MPU bestehen wirst. d.h. weiter - verlängere Deinen Screeningvertrag - oder hast Du genügend Haare auf dem Kopf, so dass eine Lücke rückwirkend geschlossen werden kann?



Du schriebst in Deinem FB in Frage 9 von Konsumpausen.
Worin und warum sind diese entstanden? Wie lange waren diese Pausen? Was haben diese Pausen mit Dir gemacht? Etwaig verändert? Wodurch / warum wurden diese Pausen wieder abgebrochen?




Der eigentliche Knoten, der aufgehen sollte, liegt wohl in der Frage 12 noch in Dir verborgen, die Du oberflächlicher wohl nicht beantworten hättest können. Doch ein Ansatz ist drinnen. Entspannung und Ausgeglichenheit hatte Dir die Droge gegeben?

So bohre in Dir nach! Wo, warum und wieso war Entspannung notwendig? Was und warum war so anspannend? Warum gelang es Dir nicht auf einen anderen Weg Entspannung zu finden? Wie findest Du heute Entspannung?

Ausgeglichenheit? Magst Du auch auf diesen Begriff näher eingehen? Was bedeutet Ausgeglichenheit für Dich? Das fehlte Dir? Warum? Wo liegt die Wurzel des Übels, es nicht in Dir selbst sein gekonnt zu haben? Wie findest Du diese im Heute?


Liebe Grüße
Lotte


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Beitrag 09.01.2015, 20:15
Beitrag #29


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Hallo,

vieles ist gut, vieles passt aber auch nicht zusammen.
Gerade die ersten Fragen müssen noch sehr sorgfältig überarbeitet werden.

Wenn man Konsumpausen von 3-4 Wochen macht, dann kann man meiner Meinung nach schlecht argumentieren, "die negativen Auswirkungen sind mir erst in abstinenter Zeit klar geworden".

Und auch wenn es die Wahrheit ist, ich bin mir nicht sicher, ob man dir abkauft, dass du um 22:00 Uhr geraucht hast und am nächsten Tag erst um 19:00 Uhr erwischt wurdest.

Ich melde mich ggf. zu späterer Zeit hierzu nochmal.

Gruß wavey.gif


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malte_82
Beitrag 13.01.2015, 00:46
Beitrag #30


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Hallo miteinander,
erstmal vielen Dank für eure Antworten! Das hilft mir sehr viel weiter!!

Ich hätte mir wohl doch noch etwas länger Zeit nehmen sollen bevor ich den FB gepostet habe.
Habe in den vergangenen Tagen doch auch gemerkt, das es wohl am besten ist, sich mehr Zeit zu lassen.

Ich werde heute den FB nochmal posten, und hoffe das ich mich zumindest in die richtige Richtung begebe..

Bin gespannt auf eure Anregungen, Kritik ect..

Achso, zu Frage 27 und 31 muss ich mir überlegen, wie genau ich das formulieren möchte.. reiche ich dann nach!!


Vielen Dank!!

malte


Allgemein

Wie alt sind Sie?
32
In welchem Bundesland leben Sie?
Baden Württemberg

O. Warum sind Sie heute hier?
Da ich in der Vergangenheit ein Fehler gemacht habe, den ich jetzt berichtigen möchte.

1. Was ist passiert? Beschreiben Sie den Anlass Ihrer Auffälligkeit aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(Wie ist der Verstoß aufgefallen? Kam es zu einer Fahrt? Was wurde festgestellt/gefunden?)

Ich bin im Außendienst tätig, und musste am XX.xx.xxxx in XXX arbeiten. Um 19:00 war ich dann auf dem Weg nach Hause. Im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde ich in XXX angehalten. Der Polizeibeamte fragte mich ob ich Alkohol oder sonstige andere Drogen genommen hätte, was ich verneinte. Ich musste an die Seite fahren, und wurde aufgefordert einen Urintest abzugeben. Dies lehnte ich ab, so das im weiteren Verlauf eine Blutentnahme angeordnet wurde.
Hierbei wurde bei mir Cannabis im Blut festgestellt.

2. Wie viel und was haben Sie am Tag der Auffälligkeit Konsumiert?
(Genaue Angaben über sämtliche psychoaktive Substanzen, z. B. illegale Drogen, Alkohol, Medikamente; Mengen und Zeiten)

Am Tag zuvor war Feiertag, weswegen ich länger wach war. Ich habe morgens zwischen 00:00 und 02:00 zwei Joints geraucht, und bin kurz danach ins Bett gegangen.
Andere Substanzen habe ich nicht konsumiert.

3. Mit welchem Gedanken sind Sie losgefahren (geplante Strecke, tatsächliche Strecke, Besonderheiten wie Ausfallerscheinungen oder Unfall)?

Als ich um 09:00 von zuhause zur Arbeit gefahren bin habe ich mir schon gedacht, das ich eigentlich noch Cannabis im Blut haben könnte, da der Konsum erst ein paar Stunden her war. Körperlich fühlte ich mich aber, bis auf ein wenig Müdigkeit gut, so das ich mir dann keine weiteren Gedanken gemacht habe und losgefahren bin.
Um 19:00 war ich dann auf dem Weg von xxx nach Hause.
Ausfallerscheinungen oder einen Unfall gab es nicht.

4. Was verstanden Sie unter Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme? Gab es entsprechende Vorsätze? Bzw. wie haben Sie den Konflikt zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges gelöst?

Mein Vorsatz war immer, nicht direkt nach dem Konsum zu fahren, bzw. erst am nächsten Tag. Ich dachte damals, da ich ja nicht jeden Tag rauchte, und an den Tagen nach dem Konsum lediglich etwas müde war, fälschlicherweise das dies schon ok sein würde.

5. Haben Sie die Fahrt vermeiden wollen?

Nein, da ich wie gesagt nur leichte Müdigkeit verspürt habe, aber dachte fit zu sein.

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Im Jahr 2005 habe ich in XXX eine Alkoholfahrt begangen, und wurde hierbei von der Polizei angehalten.

7. Wie oft haben Sie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Rückwirkend muss ich sagen, das ich öfters nach Konsumabenden am nächsten Tag am Straßenverkehr teilgenommen habe. Im Nachhinein kann ich nur von Glück sprechen, das nichts passiert ist.

Exploration

8. Wie sah Ihr Konsummuster aus?
(was und wie viel wurde in welchem Zeitraum auf welche Weise und ggf. in welcher Reihenfolge konsumiert; sämtliche psychoaktive Substanzen, z. B. illegale Drogen, Alkohol, Medikamente)

In den ersten 12 Monaten meiner Konsumzeit habe ich in unregelmäßigen Abständen 1-2 Joints im Monat geraucht. Konsumiert habe ich immer nur Abends, ab ca. 20:00, und dann immer nur einen Joint.
Nach ca. 12 Monaten erhöhte sich mein Konsum auf ca. 3-4 Joints im Monat. Diese konsumierte ich ebenfalls abends ab. ca. 20:00, nun aber auch teilweise zwei Joints an einem Abend.
Alkohol oder andere Substanzen habe ich währenddessen nicht konsumiert.
Andere Substanzen außer Alkohol habe ich nie konsumiert.
Der Konsum selber hat, wie bereits erwähnt, unregelmäßig stattgefunden.

9. Wann haben Sie das erste Mal konsumiert (Datum)? Wie hat sich Ihr Konsum seitdem entwickelt? (Phasen, Substanzen, Mengen)?

Der erste Konsum war im Februar 2012. Wie in Frage 8 bereits beschrieben, hat sich mein Konsum nach 12 Monaten leicht erhöht, war aber weiterhin unregelmäßig.


10. Was war Ihnen zu Beginn des Konsums über die Wirkungen, Nebenwirkungen und Folgen des Konsums ihrer Droge bekannt?

Ich wusste das man durch Cannabis bestimmte Dinge lustiger wahrnimmt (Lachflash), und das man Musik anders empfindet. Nebenwirkungen waren mir nur in sofern bekannt, dass bei starkem Konsum die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden kann. Folgen des Konsums waren mir zum Beginn meines Konsums nicht bekannt.


11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend konsumiert?

Zu Beginn meines Konsums habe ich mit einem Freund konsumiert, danach dann aber hauptsächlich alleine zuhause.


12. Warum haben Sie Drogen genommen?
(Innere + äußere Motive: Welche persönlichen Hintergründe gab es für den Drogenkonsum? Welchen Zweck haben die Drogen erfüllt? Welche Auslöser haben Sie zum Konsum veranlasst?)

Ich habe Cannabis konsumiert, da mir der Effekt gefallen hat. Ich habe oft nach dem Konsum Musik gehört, da ich diese dann intensiver und besser empfand. Öfters habe ich auch Comedie Serien im Internet angeschaut, die ich dann als lustiger empfunden habe.
Ich war gelassener, habe kleinere organisatorische Dinge, wie z.B. Formulare oder Anrufe an Konsumtagen als weniger wichtig auf den nächsten Tag verschoben.
Zweck des Konsums war, meine abendliche Entspannung zu intensivieren.
Spezielle Auslöser für den Konsum gab es nicht. Ich habe einfach irgendwann wieder Lust gehabt einen Joint zu rauchen.


13. Was ist unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss anders?
Ich hatte ein verändertes Gefühl von Zeit, die langsamer vorbei ging.
Somit hatte ich gefühlt mehr vom Abend.
Ich hatte eine andere Wahrnehmung im Bezug auf Musik und Fernseher. Es war alles intensiver und lustiger.
Intensiver, in dem Sinn, dass ich mich voll und ganz auf das konzentriert habe was ich in dem Moment tat. Andere Dinge sind in den Hintergrund geraten, bzw. waren für mich einfach nicht so wichtig.


14. Warum haben Sie nicht schon früher eine Lösung gesucht?
Ich war der Meinung, das es mir nicht schadet.
Die negativen Auswirkungen waren mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst.

15. Was wissen Sie heute über Drogen (Wirkung, Auf- und Abbau , Wechselwirkungen mit anderen Drogen, Rechtliche Konsequenzen)?


Ich weiß heute das Cannabis bis zu 72 Stunden nach dem letzten Konsum noch wirken, und den Körper beeinflussen kann. Cannabis führt zu einer schlechteren Reaktion, und kann Halluzinationen hervorrufen. Der Auf- und Abbau von Cannabis ist nicht zu vergleichen mit Alkohol, der sich pro Stunde verringert, sondern ist je nach Person und Körper sehr unterschiedlich.
Cannabis ist illegal, und kann unter anderem zum Verlust des Führerscheins führen.



16. Haben Sie Drogen zusammen mit Alkohol konsumiert?

Nein

17. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Drogenkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld? Haben Sie bei sich negative Folgen festgestellt und haben Sie trotz negativer Folgen weiter konsumiert?

Es fiel mir schwerer morgens aufzustehen, weshalb ich auch manchmal dann verschlafen habe.
Bei der Arbeit war ich deswegen oft auch müde, und konnte mich dann nicht richtig konzentrieren.

Ich war träge und desinteressiert, weswegen wir als Familie auch weniger am Wochenende unternommen haben, als noch zuvor. Meine sozialen Kontakte haben nachgelassen bzw. ich habe diese vernachlässigt.
Ebenso bin ich nachlässiger geworden was bestimmte Haushaltsaufgaben anbelangt, wie z.B. Rasenmähen, putzen, Spühlmaschine ausräumen ect.

Folgen meines Konsums waren, das ich mit machen Freunden, keinen so guten Kontakt mehr habe wie früher, da ich sie einfach über einen längeren Zeitraum vernachlässigte.

Folgen in der Familie waren, das ich mich öfters mit meiner Frau gestritten habe, weil ich keine Lust hatte etwas zu unternehmen.

Ich habe trotz dieser negativen Folgen weiter konsumiert, da ich dies damals nicht in Verbindung mit meinem Konsum gesehen habe. Ich dachte, dass es nun mal normal wäre das Bekanntschaften sich teilweise auseinanderleben. Das es ja auch nichts ungewöhnliches ist, am Wochenende mal zuhause bleiben zu wollen.

Erst die Abstinenz hat mich erkennen lassen, das diese Folgen eine wirkliche Folge des Konsums waren und diese Probleme überhaupt bestanden.


18. Wie hat sich Ihr Umfeld über Ihren Drogenkonsum geäußert?
Meine Frau und meine Eltern sagten mir das ich lustloser werde, bzw. nicht mehr so viel Energie hätte wie früher. Auch das ich öfters müde aussehen würde.
Ich habe diese Gespräche aber immer schnell abgehackt, sie waren mir nervig.
Selber hatte ich nicht das Gefühl, das dies stimmt, und mit dem Konsum von Cannabis zusammenhängen könnte.

19. Gab es Zeiten mit Konsumverzicht (Konsum- und/oder Trinkpausen)? Wenn ja, warum?

Nein, Konsumpausen habe ich nicht gehabt.

20. Wie bewerten Sie Ihren Konsum auf einer Skala von 1-10 (1=Abstinenzler->10=Abhängiger)?
(mit Begründung)

4, weil ich nie jeden Tag konsumiert habe, und dann auch teilweise tagelang gar nicht. Auch habe ich, wenn ich konsumiert habe, nur Abends (höchstens) zwei Joints geraucht, und nicht den ganzen Tag von morgens bis Abends.

21. Waren Sie gefährdet in eine Drogenabhängigkeit zu geraten?

Nein

22. Haben Sie sich an jemand um Hilfe gewandt, um den Drogenkonsum zu beenden? (Warum, wann, wer)? Was haben etwaige Kurse oder MPUs im Vorfeld bei Ihnen bewirkt?

Nein, habe niemanden um Hilfe gefragt, da ich wie beschrieben, damals keine Probleme gesehen habe.

Heute und in Zukunft

23. Was konsumieren Sie seitdem und wie viel (Drogen, Alkohol, Medikamente)?

Illegale Drogen konsumiere ich keine mehr. Alkohol nur in sehr geringen Mengen, bis hin zu gar nicht.

24. Wann war der letzte Konsum illegaler Drogen?

Am 04.06.2014

25. Wieso haben Sie sich für eine Abstinenz entschieden? bzw. Wieso kommt für Sie nur Abstinenz und nicht gelegentlicher Konsum in Betracht? Warum nicht schon eher?

Nach ca. 4 bis 6 Wochen meiner Abstinenz habe ich bemerkt, dass es mir ohne den Konsum besser geht. Ich wurde aktiver, und fühlte mich auch besser. Spürbar war für mich, den Willen wieder zu haben „Dinge“ zu erledigen. („das mache ich jetzt noch schnell“)
(Wie vorhin beschrieben Rasenmähen, putzen, ect.)

Wenn ich jetzt wieder Cannabis konsumieren würde, würde dieser Effekt wieder rückgängig gemacht. Dies werde ich auf keinen Fall zulassen.

Ich habe begriffen das die Negativen Auswirkungen von Cannabis schleichend kommen, und man das vielleicht selber gar nicht merkt.
Nach der längeren Abstinenz kann ich jetzt mit Gewissheit sagen, dass es mir sehr gut getan hat mit dem Konsum aufzuhören. Nicht nur mir, sondern auch meinem Umfeld. Deshalb habe ich mich entschieden, komplett abstinent zu bleiben.

26. Beschreiben Sie den Punkt, an dem Sie sich für ein abstinentes Leben entschieden haben (Knackpunkt)?

Am Tag meines letzten Konsums ist mir klar geworden, dass es so nicht weitergehen kann. Das ich mich selber in diese Situation gebracht habe, und das es Zeit wird etwas zu ändern.

Der Knackpunkt war, als ich feststellte, das es mir ohne Cannabis viel besser geht. Ich wieder aktiver bin, mehr am Leben teilhabe, und wieder mehr Zeit mit Familie und Freunden verbringe. Ich habe bemerkt, wie viel ich im Leben durch den Konsum von Cannabis verpasste.

27. Welche Veränderungen haben sich in Ihrem Leben dadurch ergeben (persönlich / Umfeld, Freunde & Bekannte, Familie, Beruf ...)?








28. Wie haben Sie die Umstellung zur Abstinenz erlebt? Was war schwierig, was war leicht?

Es war leicht, da ich am Anfang wusste, das ich was ändern muss, und später dann weil ich gemerkt habe welche positiven Dinge dies für mich bedeutet.

29.Welche(s) Beispiel(e) können Sie nennen, dass/die die Richtigkeit des jetzigen Konsums unterstreicht?

Wenn ich jetzt am Sonntag Abend auf ein tolles Wochenende mit Familie und Freunden zurückschaue, weiß ich das ich das richtige getan zu haben.


30. Wie verhalten Sie sich heute in Situationen, wo Sie früher Drogen konsumiert haben?

Ich habe mir früher Abends extra Zeit genommen, Cannabis zu konsumieren. Heute verbringe ich meine Abende im Kreis der Familie. Mit meiner Frau sehe ich Abends Fernsehen, unterhalte mich über den Tag/ die Kinder.


31. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?




32. Haben Sie nach der Auffälligkeit weiterhin Kontakt zu Ihren Drogenbekannten gehabt und haben Sie diese Kontakte noch?

Kurz nach meiner Auffälligkeit hatte ich noch Kontakt mit diesem Freund, um Ihm zu erzählen was passiert war. Heute habe ich den Kontakt abgebrochen. Man merkt im laufe der Zeit auch, welche die richtigen Freunde sind.

33. Wie ist derzeit der Konsum von Alkohol bei Ihnen? Was wissen Sie über Suchtverlagerung und wie schätzen Sie Ihre eigene Gefährdung der Suchtverlagerung ein?

Alkohol trinke ich unregelmäßig und wenig z.B. an Geburtstagen ect.
Die Gefahr einer Suchtverlagerung sehe ich bei mir absolut nicht, da ich seit meiner Auffälligkeit noch weniger Alkohol konsumiere als zuvor.
Ich habe begriffen wie Drogen wirken, und dazu zähle ich offensichtlich auch Alkohol,


34. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Ich weiß jetzt das mein Leben ohne Cannabis eindeutig besser verläuft als mit.
Ich denke an meine Kinder, dass sie mich brauchen, und das ich für sie da sein werde.
Dies werde ich nie wieder ändern.

35. Was für Pläne haben Sie für die Zukunft? Beruflich, privat, Fortbildungen etc.....

Ich habe eine noch sehr junge Familie. Meine ganze Energie möchte ich hierauf setzten. Nächstes Jahr steht ein Hauskauf an. Beruflich erwartet mich in ein paar Monaten ein weiteres Projekt, auf das ich mich ebenfalls freue.

36. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurück zu fallen?
(Ja/Nein + Begründung)


Nein, da ich gelernt habe, wie Cannabis wirklich wirkt, bzw. was es aus einem macht.

37. Wie wollen Sie fahren und Konsum künftig trennen? (auch bei Alkohol, ... in Bezug auf BTM nur bei Cannabis und ggf. konkrete Vorstellungen hierzu)?

Da es keinen Konsum mehr geben wird, stellt sich mir diese Frage nicht.

38. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

Nein danke
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Lotte 2
Beitrag 13.01.2015, 09:30
Beitrag #31


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Hallo Malte,

schade, dass wir beide scheinbar eine unterschiedliche Auffassung von Hilfestellung hier im Forum haben.

Meine Hilfe erstreckt sich nicht darauf, nachdem ich Kritik, Anregungen geäußert habe, dass der TE diese dann nimmt, um damit an dem FB zu feilen und ihn zurecht zu biegen. Solch gebastelte Geschichten mag ich nicht sonderlich, da es keine wirkliche Aufarbeitung beinhaltet. So mag ich keine neuen Nachfragen zu Deinem neuen FB stellen.

Du kannst, wenn Du möchtest, meine Form der Hilfe durch die Erklärung verstehst und annehmen kannst, meine bisherigen Nachfragen beantworten, um damit Deine Geschichte näher anzusehen und in die Tiefe der Aufarbeitung zu gehen.



Liebe Grüße
Lotte


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Fantasy
Beitrag 13.01.2015, 11:38
Beitrag #32


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@Lotte, nun übertreib doch nicht bzw. dramatisier doch nicht so! Es geht ja nicht darum, dass jemand hier mit 3 Promille und zwei- bis dreistelligen THC-Werten eine "Geschichte" erfinden will und wir hier für Malte ein Lügengerüst aufbauen sollen.
Lass doch mal die Kirche im Dorf. Malte hatte 1,2 ng/ml aktives THC im Blut gehabt, und sein THC-COOH Wert war einstellig!
Dass er mit seiner Aufarbeitung noch am Anfang ist, stimme ich dir zu. Aber mit den 12 Monaten AN bei DIESEN Werten? Also ich bitte dich!
Was soll er dem GA bitte sagen? Lügen, damit er glaubwürdig bleibt, oder wie? Kein GA geht bei diesen Werten von einer weit fortgeschrittenen Drogenproblematik oder gar von einer Abhängigkeit aus.
Wenn Malte bei der 100%igen Wahrheit bliebe, dann müsste er schon dem GA sagen, dass er jedes WE geraucht hat, dass er auch oft und immer wieder mal unter der Woche geraucht hat. Nur an diesem Tag, an dem er erwischt wurde, hat er komischerweise 24 Stunden vorher konsumiert, dann aber so wenig, dass der o.g. Wert dabei rauskam?
Es ist zwar die Wahrheit, aber als GA würde ich es nicht glauben (Stichwort: dann müssen die Werte erheblich höher sein, zumindest der Passivwert).

Es steht dir selbstverstänlich frei, dich weiter an diesem Thread zu beteiligen. Was ich aber schade fände, denn du scheinst dich ja gut auszukennen.

Hier ein paar Hintergrundinformationen für dich Lotte, damit du meinen obigen Text vielleicht besser nachvollziehen kannst:
- Malte ist ein mir persönlich nahestehender Freund
- ich hatte so ein ähnliches Problem 2009/2010 - meine Werte waren bei 2,6 ng/ml (aktiv) und 29,0 ng/ml (passiv)
- bei mir haben die 6 Monate völlig ausgereicht

Gruß wavey.gif


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Lotte 2
Beitrag 13.01.2015, 13:36
Beitrag #33


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Hallo Fantasy,

ich wüsste nicht, wo ich hier in diesem Thread, nur durch dem Hinweis zum ersten FB, er wäre noch sehr dünn, mit den Fragen zu den Konsumpausen, den Nachfragen zu den Motiven, übertrieben hätte. Auch von einem Nachweis, dass 12 Monate zu erbringen wäre, schrieb ich nichts. Das lässt sich aus dem anorektischen FB für mich auch nicht erkennen. Mein Hinweis war lediglich, den Nachweis fort zusetzten, da ich mit dieser Aufarbeitung ein Bestehen der MPU dieser erwünschten zeitlichen Nähe, nicht möglich sehe. Du magst vielleicht aus dem FB mehr herauslesen können, da Du als Freund wohl weitaus mehr Hintergrund Information hast, als ich, die nur das bislang Geschriebene lesen kann.

Meine Form der Hilfe sieht nun mal so aus, so wie ich im letzten Beitrag geschrieben habe. Ich möchte den Leuten in der tatsächlichen Aufarbeitung helfen, damit sie in der Lage sind mit ihrer Geschichte in die MPU gehen zu können und zu bestehen. Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass ich nach / während einer Aufarbeitung nicht bereit bin, jemanden zu raten, er solle manch was verschweigen. Dies bereits im Vorfeld / schon zu Beginn zu tun, s.u. halte ich für nicht zielführend und -findend.

Während ich durch den ersten FB noch überhaupt gar nicht an 12 Monate AB Nachweisen dachte (sondern sogar im Hintergrund eine etwaige Möglichkeit von KK gesehen hätte, gibt mir jedoch der zweite FB (durch das (weitere?) Biegen und Feilen der Geschichte) tatsächlich eher 12 Monate an, die ich aber noch gar nicht unbedingt erachte, daher nichts davon schrieb.


Somit ich lasse die Kirche im Dorf. Wo steht die Kirche bei Dir?


Es bleibt jedem TE frei überlassen, ob er sich auf meine Form der Hilfestellung (somit auf meine Kenntnisse und Wissen) einlassen möchte, oder ob er auf User wartet, die ihm von Vornherein sagen (so scheinst Du zu handeln) was er nicht sagen soll, die ein zurecht Feil(sch)en und Biegen beinhaltet. Überlassen wir es doch Malte, Deinem Freund, selbst, wie er handeln möchte.

Liebe Grüße
Lotte


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malte_82
Beitrag 13.01.2015, 15:29
Beitrag #34


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Hallo Lotte und Fantasy,
nur zu erklärung wollte ich noch folgendes anfügen:

Ich bin zu 100% bereit mein Fehlverhalten aufzuarbeiten. Allerdings kann ich es mir nicht wirklich leisten, die AB Nachweise jetzt zu verlängern.
Ich konnte duch großes Glück meinen Job im Aussendienst behalten. Mein Arbeitgeber wird dies aber nicht sehr viel länger tolerieren.
Ich bin mir im klaren, das dies natürlich mein Problem ist, aber ich muß jetzt doch wenigstens versuchen die MPU zu bestehen. Ich kann doch nicht einfach so aufgeben...

Meines Erachtens schneidet sich nur der Konsum, d.h. wenn ich angebe das ich jedes WE und auch noch ein wenig unter der Woche konsumiert habe, wird man mir wahrscheinlich sagen, dass ich nochmal 6 Monate AB draufpacken kann....

Alles weitere im FB habe ich pflichtbewust beantwortet. Beim ersten FB habe ich fälschlicherweise noch darüber nachgedacht was wohl besser wäre anzugeben...
Dies ist natürlich falsch, und führt zu nichts...

Konsumieren tue ich nicht mehr, und werde das, nicht zuletzt weil mir dies alles passiert ist, auch nicht wieder tun.
Ich will nur meinen FS zurück, meinen Job nicht verlieren und als Famielienvater dann in die Arbeitslosigkeit rutschen...

Hoffe das verdutlicht es ein wenig.

Gruß
malte

hätte das alles schon sagen sollen, bevor ich den ersten FB gepostet habe... sorry
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Kai R.
Beitrag 13.01.2015, 15:41
Beitrag #35


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Hallo,

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 15:29) *
Ich will nur meinen FS zurück, meinen Job nicht verlieren und als Famielienvater dann in die Arbeitslosigkeit rutschen...

dann solltest Du etwas dafür tun.

Ich habe mir vorgenommen, Deinen (den überarbeiteten) Bogen neutral zu lesen, ich kannte Deine Geschichte vorher nicht. Leider muss ich Lotte beipflichten: er ist absolut dünn und auch noch widersprüchlich. Bei 2-4mal Konsum im Monat sind die von Dir geschilderten Folgen (Antriebslosigkeit etc.) äußerst unwahrscheinlich. Du hast viel öfter konsumiert. Die ganze geschilderte Konsumhistorie wirkt dadurch unglaubwürdig.

Zu den Motiven kommt noch gar nichts tiefgehendes. Die Veränderungen scheinen mir eher von außen aufgegeben (Job nicht verlieren) als aus Dir heraus motiviert. Kaum eine Frage ist mit Hintergründen beantwortet, jeweils nur 1-2 Zeilen. Du hättest die Zeit für mehr Nachdenken nutzen können. Wenn Du die MPU bestehen willst, solltest Du mehr Gas geben. Ggf. such Dir Unterstützung (Psychologe), ich glaube, da gibt es noch mehr aufzuarbeiten.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Lotte 2
Beitrag 13.01.2015, 21:13
Beitrag #36


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Hallo malte,

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 15:29) *
Hoffe das verdutlicht es ein wenig.

Jo - es sagt mir nun, dass Dir wohl Dein "Hintern" auf Grundeis läuft.

Antwort durch Deinen Freund für mich an Dich vorgelegt:
Zitat (Fantasy @ 13.01.2015, 11:38) *
Es steht dir selbstverstänlich frei, dich weiter an diesem Thread zu beteiligen. Was ich aber schade fände, denn du scheinst dich ja gut auszukennen.

Auch wenn es mir irgendwie für Dich leid tut, ändert es nichts an meiner Haltung, meiner Einstellung, meiner Form von Hilfestellung. Ich bin kein Personaltrainer, für Leute, die sich um nichts kümmern, dadurch in Nöten sind und deswegen in kürzerster Zeit eine MPU schaffen möchten, dabei ich selbst einen sehr hohen Zeit- und Energieaufwand betreiben müsste, dies auch noch unentgeltlich, auch wenn ich höchstwahrscheinlich diese Fähigkeiten dazu hätte. (Diese Fähigkeiten, so mein Lesen, haben andere Stammuser auch)

Hoffe dies verdeutlicht meine Einstellung - mein Denken und Handeln, noch etwas näher.

(Ubs (auf fränkisch) Korrektur (Stammuser, wissen mich - fühlen mich- selbst für Geld würde ich nicht anders Denken und Handeln, Ich habe meine Prioritäten, siehe letzte Beiträge.




Zitat (Kai R. @ 13.01.2015, 15:41) *
Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 15:29) *
Ich will nur meinen FS zurück, meinen Job nicht verlieren und als Famielienvater dann in die Arbeitslosigkeit rutschen...

dann solltest Du etwas dafür tun.

So sehe ich es auch! @Kai hat Dir das Ausmaß Deines anorektischen FB´s, von der Symptomatik her, dem ich ähnlich empfinde, näher erläutert.

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 15:29) *
Ich bin zu 100% bereit mein Fehlverhalten aufzuarbeiten.

Wann kam die Bereitschaft Dein Fehlverhalten zu 100% aufarbeiten zu wollen?

Zitat
Allerdings kann ich es mir nicht wirklich leisten, die AB Nachweise jetzt zu verlängern.

Warum hast Du dann nicht zeitnah mit Abschluss Deines Screeningvertrages (der heute endet) mit Deiner Aufarbeitung begonnen? Möglichkeiten hattest Du - Dein Thread besteht hier ja schon länger - durch weiteres Lesen, evtl auch durch Hinweise Deines Freundes? wusstest Du, dass es ein zmd bisschen mehr an Arbeit, als Abwarten der Zeit, notwendig sein wird, um eine MPU angehen (diese bestehen zu können braucht) oder nicht?




Du hast zwei Möglichkeiten:

1. User zu finden, die Dir helfen Deine Geschichte so enorm zurechtbiegen zu können (von der leider - durch die Dünnheit Deines FBs´- zu wenig bekannt ist) den Versuch dadurch sehr zeitnah, ohne weiteres arbeiten an Dir selbst in die MPU gehen zu können, in der Hoffnung diese dadurch zu bestehen.
Wie gesagt mir erscheint ein Bestehen sehr fraglich / unwahrscheinlich. Der Versuch kostet - ca 500 €. Und dann kommt die Zeit zum zweiten Anlauf dazu!


2. Anfangen Dich in die Richtung der Aufarbeitung zu begeben. Dabei sind alle Karten offen, denn es kommt auf Dich selbst - Deine Mitarbeit an- allerdings auch auf Deine Fähigkeiten und Kräfte. (Vielleicht bekommst Du eine Aufarbeitung in 6-8 Wochen hin?)

Je mehr Zeit Du weiterhin mit Jammern und Klagen ( nach dieser endlosen verbummelten Zeit seit Screeningbeging) verbringst, desto weniger Zeit hast Du für die Aufarbeitung. Mein Ratschlag ist, und das ist mein letzter Beitrag hier in diesem Thread (es sei denn Du kommst, nach dem Versagen von Nr. 1 zurück und Du dadurch an Dir arbeiten möchtest, oder lässt Dich auf meine Nr 2 ein: )

Pack es halt endlich ernsthaft an! Sei ein Mann! Vielleicht gelingt es Dir, wenn Du es einfach nur mal angehst, dadurch dem Ziel näher zu kommen, als dass es (wie es scheinbar Deine bislange Haltungsweise zeigt) nach wie vor alles in die Ferne schieben zu wollen, dieses weg zu weisen von Dir!


Mache doch einfach mal! (Vor was und warum und wovor versteckst Du Dich? und dieses nach der ABZeit immer noch, welches Du uns im FB verklinkern wolltest, durch offenen Gespräche, scheinbar nicht mehr zu tun? )

Sage Deinem Chef - trau Dich - Du brauchst noch Zeit. Fang an! Steh zu Dir!


Wie lange Zeit Du nun, von heute an, brauchen wirst - das liegt (lese rückwirkend meinen Beitrag (Beiträge), auch den von Kai) weiterhin an Dir!

Liebe Grüße
Lotte




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durban
Beitrag 13.01.2015, 21:42
Beitrag #37


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Ich habe mal einige Rückfragen?

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 01:46) *
3. Mit welchem Gedanken sind Sie losgefahren (geplante Strecke, tatsächliche Strecke, Besonderheiten wie Ausfallerscheinungen oder Unfall)?

Als ich um 09:00 von zuhause zur Arbeit gefahren bin habe ich mir schon gedacht, das ich eigentlich noch Cannabis im Blut haben könnte, da der Konsum erst ein paar Stunden her war.


Echt? Hast Du da wirklich dran gedacht?

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 01:46) *
Mein Vorsatz war immer, nicht direkt nach dem Konsum zu fahren, bzw. erst am nächsten Tag. Ich dachte damals, da ich ja nicht jeden Tag rauchte, und an den Tagen nach dem Konsum lediglich etwas müde war, fälschlicherweise das dies schon ok sein würde.


Konntest Du diesen Vorsatz immer einhalten?

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 01:46) *
Rückwirkend muss ich sagen, das ich öfters nach Konsumabenden am nächsten Tag am Straßenverkehr teilgenommen habe. Im Nachhinein kann ich nur von Glück sprechen, das nichts passiert ist.


Ich dachte, Du fühltest Dich fit?

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 01:46) *
14. Warum haben Sie nicht schon früher eine Lösung gesucht?
Ich war der Meinung, das es mir nicht schadet.
Die negativen Auswirkungen waren mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst.


Jetzt wissen ja die meisten, dass Drogenkonsum die Fahrerlaubnis kosten kann. War Dir das bewusst? Hattest Du nie Sorge, den Führerschein zu verlieren?

Zitat (malte_82 @ 13.01.2015, 01:46) *
Ich habe mir früher Abends extra Zeit genommen, Cannabis zu konsumieren. Heute verbringe ich meine Abende im Kreis der Familie. Mit meiner Frau sehe ich Abends Fernsehen, unterhalte mich über den Tag/ die Kinder.


Und wie wäre es, wenn die Familie mal nicht da ist? Jeder hat mal einen entspannten Abend allein zu Hause...

MfG
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malte_82
Beitrag 14.01.2015, 23:19
Beitrag #38


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Hallo zusammen,
danke für alle eure Antworten!

Erstmal möchte ich die Fragen von Durban beantworten:

Zitat
3. Mit welchem Gedanken sind Sie losgefahren (geplante Strecke, tatsächliche Strecke, Besonderheiten wie Ausfallerscheinungen oder Unfall)?

Als ich um 09:00 von zuhause zur Arbeit gefahren bin habe ich mir schon gedacht, das ich eigentlich noch Cannabis im Blut haben könnte, da der Konsum erst ein paar Stunden her war.

Zitat
Echt? Hast Du da wirklich dran gedacht?


Natürlich! Jedesmal morgens wenn ich den Tag vorher konsumiert hatte habe ich daran gedacht. Da das alles aber so lange gut gegangen ist, dachte ich einfach das es mir schon nicht passieren wird.


Zitat
Mein Vorsatz war immer, nicht direkt nach dem Konsum zu fahren, bzw. erst am nächsten Tag. Ich dachte damals, da ich ja nicht jeden Tag rauchte, und an den Tagen nach dem Konsum lediglich etwas müde war, fälschlicherweise das dies schon ok sein würde.


Zitat
Konntest Du diesen Vorsatz immer einhalten?


Ich denke Du spielst auf die McDonalds fahrt nach dem Konsum an? Die hat es ehrlich bei mir nie gegeben. Ich bin kein einziges mal nach direktem Konsum gefahren. Es wahr immer eine Nacht mit Schlaf dazwischen.


Zitat
Rückwirkend muss ich sagen, das ich öfters nach Konsumabenden am nächsten Tag am Straßenverkehr teilgenommen habe. Im Nachhinein kann ich nur von Glück sprechen, das nichts passiert ist.


Zitat
Ich dachte, Du fühltest Dich fit?


Ja, ich fühlte mich immer fit. Ich bin kein einziges mal im Auto gesessen, als ich das Gefühl hatte noch bekifft zu sein. Es wird ja aber gesagt, dass Cannabis bis zu 72 Stunden noch auf den Körper wirkt... Also muss ich dann doch davon ausgehen (sagen) das ich Glück hatte????


Zitat
14. Warum haben Sie nicht schon früher eine Lösung gesucht?
Ich war der Meinung, das es mir nicht schadet.
Die negativen Auswirkungen waren mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst.


Zitat
Jetzt wissen ja die meisten, dass Drogenkonsum die Fahrerlaubnis kosten kann. War Dir das bewusst? Hattest Du nie Sorge, den Führerschein zu verlieren?


OK, falsch geantwortet.... Körperlich war ich nicht der Meinung das mir mein Konsum schadet. Natürlich wusste ich das ich den FS verlieren könnte. Wenn man es aber über einen längeren Zeitraum macht, stumpft man gegenüber den Gefahren ab.. Ich dachte, das passiert mir schon nicht... ich Idiot.


Zitat
Ich habe mir früher Abends extra Zeit genommen, Cannabis zu konsumieren. Heute verbringe ich meine Abende im Kreis der Familie. Mit meiner Frau sehe ich Abends Fernsehen, unterhalte mich über den Tag/ die Kinder.


Zitat
Und wie wäre es, wenn die Familie mal nicht da ist? Jeder hat mal einen entspannten Abend allein zu Hause...


Deswegen würde ich auch die MPU jetzt nicht bestehen... Weil ich hier einfach nicht weiß was ich sagen soll....

Wie es war: Als mein Kind Abends im Bett war, hab ich halt kurz danach dann einen Kopf gezogen. Auch nicht zuviel, war nie richtig platt dadurch, das ich mich hinlegen hätte müssen... Das ging so Hand in Hand alles... Hab dann halt die Sachen gemacht, die ich sonst auch mache.. aufräumen, nebenher Musik gehört, Internet, mit Freunden telefoniert usw...

Danke Dir für die Fragen / Hilfe Durban!!


Nun zu den "Fragen" von Lotte...


Zitat
Hoffe das verdutlicht es ein wenig.

Zitat
Jo - es sagt mir nun, dass Dir wohl Dein "Hintern" auf Grundeis läuft.


Ja, man könnte auch sagen das ich mich in meiner Existenz bedroht sehe.. Ungleich das dies meine Schuld ist, ist es jetzt aber trotzdem so.
Ich habe natürlich zu spät damit angefangen. Als erstes wollte ich abwarten was beim Gerichtsverfahren herauskommt, bzw. dachte ich mir im Januar das ich mich jetzt noch nicht mit der MPU beschäftigen müsste - Fehler-

Das kam das Verwaltungsgericht, und gab mir erstmal recht... Keinen Gedanken mehr an die MPU verschwendet...
Der VGH hat mich dann auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt... Und jetzt bin ich halt nun mal sehr spät dran...

Ich habe momentan jemanden der mich fahren kann, derjenige kann noch bis Ende März, dann ist Schluss.. Mein Arbeitgeber weiß das ich gefahren werde, ihm ist das egal.. solange ich da bin wo ich gebraucht werde. Ende März werde ich allerdings, zumindest ist so mein Plan, für 8 Monate im Ausland sein, zwecks Elternzeit.. Bis dahin sollte es über der Bühne sein. Hoffe ich!!

Ich habe Angst, wenn ich ehrlich angebe, dass ich jedes Wochenende, und ca. jeden 2ten Tag unter der Woche geraucht habe AB Nachweise für 12 Monate zu benötigen. Einfach weil ich jetzt die Chance hätte, es zu beenden, zumindest theoretisch...

Gruß
malte











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Lotte 2
Beitrag 15.01.2015, 08:03
Beitrag #39


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Hallo malte,

Zitat (malte_82 @ 14.01.2015, 23:19) *
Das kam das Verwaltungsgericht, und gab mir erstmal recht... Keinen Gedanken mehr an die MPU verschwendet...

Dennoch hast Du den Screening Vertrag nicht abgebrochen. Gut

Zitat
Der VGH hat mich dann auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt... Und jetzt bin ich halt nun mal sehr spät dran...

Das war im September, oder? Doch das ist jetzt egal - es ist wie es ist - Du bist spät dran. Du kannst jetzt nur versuchen das Beste aus der Situation zu machen, retten was zu retten ist.



Zitat
Ich habe Angst, wenn ich ehrlich angebe, dass ich jedes Wochenende, und ca. jeden 2ten Tag unter der Woche geraucht habe AB Nachweise für 12 Monate zu benötigen. Einfach weil ich jetzt die Chance hätte, es zu beenden, zumindest theoretisch...

Diese Angst kann ich nachvollziehen. Doch es ist nicht allein der Konsum an sich ausschlaggebend, sondern auch die dahinter liegenden Motive, Auswirkungen des Konsums, geänderte Verhaltensweisen etc.

Daher, und das schrieb Dir bereits @Kai, bringt es nichts, allein an den Konsumhäufigkeiten zu schrauben, wenn der Rest dann dazu nicht stimmig klingt.

Es bringt aber auch nichts, wenn dann im weiteren Schritt versucht wird den Rest zurecht zu biegen, da Du Deine eigene Geschichte, noch gar nicht wirklich kennst, und damit dann alles noch unglaubwürdiger werden wird. Dann dadurch nur noch ein Konstrukt sein wird, bei dem immer mehr die Gefahr besteht sich in der MPU zu widersprechen bzw zu verbabbeln.

Sinnvoller erachte ich erstmal die Aufarbeitung zu leisten, die es nun mal zu leisten gibt, indem die Wahrheit angesehen wird. Dabei werden wichtige Erkenntnisse frei, die wiederum der Aufarbeitung dienlich sind und diese wiederum weiter voranbringen, welches dann zu einem Ziel / dem Gesamtbild führt.

Am Ende kannst Du dann sehen, was lasse ich weg, wo kann ich verharmlosen, dass 6 Monate AN genügen könnten. Verstehst Du?

Wie lange Du dafür brauchst, und ob dann die Verharmlosung tatsächlich gelingen kann, das weiß ich nicht. Theoretisch nach Deinem Plan müsstest Du quasi zwischen Anfang und Mitte März zur MPU. Du hast somit ca 7 - 8 Wochen Zeit. Daher Gib Gas, komme endlich in Handlung - vielleicht gelingt es Dir.

Edit: Für den Fall, dass es nicht gelingt, solltest Du vielleicht jetzt schon nach Lösungen / Möglichkeiten suchen, die die weitere FSlose Zeit überbrücken. Es gibt immer eine Lösung. zb könnte Dich nicht Deine FRau auf die Arbeit fahren. Wobei ich zum Punkt Arbeit einen Wiederspruch lese. siehe unten. (Edit Ende)


Wie ist es allgemein in Deinem Leben - nimmst Du Dinge in die Hand und packst Du sie an, oder bzw brauchst Du lange für einen Anlauf Dinge zu tun, zu erledigen? Wenn ja - warum?




Zitat
Zitat
Und wie wäre es, wenn die Familie mal nicht da ist? Jeder hat mal einen entspannten Abend allein zu Hause...


Deswegen würde ich auch die MPU jetzt nicht bestehen... Weil ich hier einfach nicht weiß was ich sagen soll....

Das ist so ein Beispiel, was ich oben versuchte zu verdeutlichen. Du weißt es noch nicht, da Du über Dich noch zu wenig weißt. Du bist Dir über Deine Motive noch nicht klar, wie magst Du dann hierfür eine Antwort finden können?

Vielleicht magst Du nun meine Fragen aus Beitrag 28 zu den Konsumpausen und Motiven beantworten?


Zitat
Wie es war: Als mein Kind Abends im Bett war, hab ich halt kurz danach dann einen Kopf gezogen. Auch nicht zuviel, war nie richtig platt dadurch, das ich mich hinlegen hätte müssen... Das ging so Hand in Hand alles... Hab dann halt die Sachen gemacht, die ich sonst auch mache.. aufräumen, nebenher Musik gehört, Internet, mit Freunden telefoniert usw...

Wo war da Deine Frau? Mit den Sachen, die Du sonst auch so gemacht hast, meinst Du die, die Du auch nüchtern machst, also auch heute? Oder ist heute was anders?

Waren / sind die Sachen anders im Ablauf und Gefühl der Tätigkeit, als wie jetzt in der ABZeit?



Zitat
Ende März werde ich allerdings, zumindest ist so mein Plan, für 8 Monate im Ausland sein, zwecks Elternzeit.. Bis dahin sollte es über der Bühne sein. Hoffe ich!!

Aus Neugierde, musst Du nicht beantworten: Wie und warum geht man zwecks Elternzeit ins Ausland - und wohin?

Du erzähltest uns, Du würdest Deinen Job verlieren, wenn Du Deinen FS bis Ende März nicht hast, da Du bis dahin einen Fahrer hast. Jetzt redest Du von Elternzeit im Ausland ab diesen Zeitpunkt. Wie passt das Zusammen?


Edit: Wenn Du die Fragen zu den Motiven / Konsumpausen beantwortest, magst Du dabei auch vorab eine Aufstellung schreiben, wie sich Dein Konsum wirklich entwickelte.

Wann (Alter) fing Dein Konsum an. Wie in der Häufigkeit und Menge hat er sich in der Zeit gesteigert? Gab es Spitzen oder auch ein weniger an Konsum - wodurch waren die bedingt? Mit wem hattest Du konsumiert, oder alleine?

Liebe Grüße
Lotte

Der Beitrag wurde von Lotte 2 bearbeitet: 15.01.2015, 08:35


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malte_82
Beitrag 15.01.2015, 23:48
Beitrag #40


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Hallo Lotte,
danke für die Rückmeldung!


Zitat
Zitat
Ende März werde ich allerdings, zumindest ist so mein Plan, für 8 Monate im Ausland sein, zwecks Elternzeit.. Bis dahin sollte es über der Bühne sein. Hoffe ich!!


Aus Neugierde, musst Du nicht beantworten: Wie und warum geht man zwecks Elternzeit ins Ausland - und wohin?

Du erzähltest uns, Du würdest Deinen Job verlieren, wenn Du Deinen FS bis Ende März nicht hast, da Du bis dahin einen Fahrer hast. Jetzt redest Du von Elternzeit im Ausland ab diesen Zeitpunkt. Wie passt das Zusammen?


Ich bin im Dezember zum 2ten mal Vater geworden. Mein Arbeitgeber sagte mir, das ich bis zu 8 Monate in Elternzeit gehen kann. (Ein Projekt hört Ende März auf, das andere läuft erst später langsam an) Man möchte das aber nicht gewähren, wenn es nur deswegen sei, weil ich nicht arbeiten kann (ohne FS). Wäre zwar vom Prinzip her egal, wird halt aber so gesehen. Selbst wenn ich es durchboxen könnte, das ich auch ohne FS in die Elternzeit gehe, habe ich ein Problem:

Mein Arbeitgeber weiß warum mir der FS genommen wurde, aber er weiß natürlich nichts über meinen wahren Konsum. Wenn ich sage das es noch länger dauern wird, bis ich wieder fahren darf, weiß ich nicht was passiert.

Während der Elternzeit will ich nicht in Deutschland bleiben. Zur Erklärung:
Meine Frau ist gebürtige Australierin. Es besteht für sie nicht sehr oft die Möglichkeit für so eine lange Zeit mal wieder nach Hause zu gehen.
Auch die australische Familie freut sich auf uns, bzw. die zwei Kinder die sie sonst nie sehen.
Ich kann (und werde das auch nicht tun) jetzt nicht sagen, wir bleiben hier, weil der Papa Scheiße gebaut hat. Ich will auch nicht sagen, wir gehen 3 Monate früher wieder weil ich zur MPU in Deutschland muss...
Und selbst wenn ich hier bleiben würde? Dann weiß ich auch dann nicht ob ich die MPU zu 100% bestehe.. Dann hat es sich gelohnt!!!!!!!!!
Des weiteren hab ich vom ersten Tag an in Australien eine Fahrerlaubnis.... Das was ich hier verbrochen habe stellt in Australien schlicht keine Straftat dar!
Nur mal so angemerkt... (Ich weiß das mir solche Weißheiten rein gar nichts bringen, aber anmerken muss ich es trotzdem)



Zitat
Zitat
Wie es war: Als mein Kind Abends im Bett war, hab ich halt kurz danach dann einen Kopf gezogen. Auch nicht zuviel, war nie richtig platt dadurch, das ich mich hinlegen hätte müssen... Das ging so Hand in Hand alles... Hab dann halt die Sachen gemacht, die ich sonst auch mache.. aufräumen, nebenher Musik gehört, Internet, mit Freunden telefoniert usw...


Wo war da Deine Frau? Mit den Sachen, die Du sonst auch so gemacht hast, meinst Du die, die Du auch nüchtern machst, also auch heute? Oder ist heute was anders?

Waren / sind die Sachen anders im Ablauf und Gefühl der Tätigkeit, als wie jetzt in der ABZeit?


Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, das ich zwar fast jeden Abend geraucht habe. Aber WIRKLICH nur ganz minimal.. Ich hab immer nur Bong geraucht. Und da so wenig rein, das ich nur ein bischen was gepürt habe... Die Dinge die ich dann danach getan habe, waren zu 1000% die gleichen, wie ich sie heute auch mache. Einfach das was jeder macht.... Aufräumen, TV, Telefon, Internet, mit meiner Frau geredet usw.. alles ganz normal.....

Zitat
Edit: Wenn Du die Fragen zu den Motiven / Konsumpausen beantwortest, magst Du dabei auch vorab eine Aufstellung schreiben, wie sich Dein Konsum wirklich entwickelte.

Wann (Alter) fing Dein Konsum an. Wie in der Häufigkeit und Menge hat er sich in der Zeit gesteigert? Gab es Spitzen oder auch ein weniger an Konsum - wodurch waren die bedingt? Mit wem hattest Du konsumiert, oder alleine?


Ich bin 2005 (damal war ich 23) für ein Jahr nach Australien gegangen (Work and Travel). In Australien sieht man die Sache ein wenig anderst als hier... Viele haben da gekifft, sehr viele.
Ich habe es dann halt auch mal versucht... sprich wenn das alle machen, kanns ja nicht so schlimm sein. Das war mein erster Kontakt.. In Deutschland bin ich mit sowas nie in Kontakt gewesen..
Im August habe ich meine Frau dann dort kennengelernt. Sie kam mit mir dann Anfang 2006 nach Deutschland. Ein Jahr bis 2007 haben wir dann hier nichts geraucht..
Ich kannte hier niemanden von dem ich was bekommen hätte..
Ich weiß das wir 2007 dann wieder angefangen haben, und seither auch nie so richtig wieder aufgehört haben (bis jetzt halt)
Es gab Schwankungen, allerdings weiß ich beim besten Willen nicht mehr..wann die waren... Ich habe da nie drauf geachtet.
Man kann aber mit sicherheit sagen das wir das letzte Jahr (Bevor das hier passiert ist), konstant geraucht haben. Und zwar halt eben regelmäßig am Wochenende, bzw auch fast jeden Tag unter der Woche. Die Menge hat sich nie stark verändert.. Uns beiden reichten ca. 10 gramm zusammen im Monat. Wie gesagt, viel war das nicht..
Konsumpausen, so wie in meinem ersten FB beschrieben, gab es schlichtweg nur, weil wir nichts hatten, oder im Urlaub waren. Hier ist es aber auch so, das ich nicht mehr sagen kann wann das genau war.. Teilweise aber schon mal ein paar Monate...
Entzugserscheinungen oder ähnliches hatten wir nie. Wenn nichts da war, war halt nichts da. Man dachte sich höchstens, wäre schon gewesen, aber dann halt nicht.
Wir waren deswegen nicht schlechter drauf oder so...

Um es vorweg zu nehmen. meine Frau raucht auch nicht mehr. (Schon alleine wegen dem Stillen jetzt)


Ich werde am Wochenende nochmal mehr Zeit haben, zu schreiben, und zum überlegen......
Hab letzte Nacht nicht viel geschlafen, Babys halt.. wink.gif und muss in 6 Stunden schon wieder bei der Arbeit sein...

Ich danke Dir auf jeden Fall Lotte, es freut mich das mir jemand helfen will!!

gruß
malte















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Scitch
Beitrag 16.01.2015, 00:08
Beitrag #41


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Zitat (malte_82 @ 15.01.2015, 23:48) *
Des weiteren hab ich vom ersten Tag an in Australien eine Fahrerlaubnis.... Das was ich hier verbrochen habe stellt in Australien schlicht keine Straftat dar!
Nur mal so angemerkt... (Ich weiß das mir solche Weißheiten rein gar nichts bringen, aber anmerken muss ich es trotzdem)
Dann möchte ich anmerken, dass diese Weisheit schlicht falsch ist.

Australien hat keine Bluttests wie in Deutschland üblich. Dort vertraut man auf die weniger zuverlässigen Speicheltests. Wenn du allerdings mit einem solchen positiv im Straßenverkehr auf THC getestet wirst ist deine Fahrerlaubnis dort ebenso weg (und zwar direkt ohne ärztliches Gutachten und pipapo wie in Deutschland). Und zu eventuellen Geldstrafen...sagen wir mal so: In den letzten 10 Jahren wurden die Gesetze in Australien auf Grund des steigenden Konsums drastisch (!) verschärft.

Als Beispiel: Bei Besitz von 10g Cannabis zahlst du dort entweder ab 2.000$ Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.

In Deutschland gilt dies in vielen Bundesländern noch als Besitz einer geringen Menge, die schlichtweg eingestellt wird.


Also Vorsicht falls du gedenkst in Australien eventuell zu konsumieren...die Strafen sind dort durchaus, je nach Territory, weit drastischer als hierzulande.... wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Lotte 2
Beitrag 17.01.2015, 17:10
Beitrag #42


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Hallo malte,

Zitat (malte_82 @ 15.01.2015, 23:48) *
Die Dinge die ich dann danach getan habe, waren zu 1000% die gleichen, wie ich sie heute auch mache. Einfach das was jeder macht.... Aufräumen, TV, Telefon, Internet, mit meiner Frau geredet usw.. alles ganz normal.....

Ja das sagtest Du schon. Meine Frage war, ob sich an Deiner Haltung, am Empfinden, im Ablauf bei diesen Tätigkeiten etwas geändert hat im Vergleich zu Konsumzeiten. Wird ja wohl so sein, oder, wenn ich es mit Deinem FB abgleiche. (habe ich es richtig verstanden, der zweite ist der stimmendere?)

So wie ich die Antworten auf die Frage 25 und 26 lese, hat sich in der ABZeit doch einiges geändert. Du sagst deutlich, Du machst noch Dinge, die Du vorher nicht unbedingt in Angriff genommen hättest, sei es Tätigkeiten oder vermehrte soziale Kontakte. Somit hat sich doch im Antrieb etc etwas verändert? Auch in der Freizeitgestaltung generell? Der Ablauf des Abends?


Auch bei Deiner bisherigen Antwort zu den Motiven (Frage 12) sagst Du:
Zitat
Ich war gelassener, habe kleinere organisatorische Dinge, wie z.B. Formulare oder Anrufe an Konsumtagen als weniger wichtig auf den nächsten Tag verschoben.

Somit hat sich doch etwas verändert oder nicht? Du hast Dinge verdrängt?
In die Richtung fragte ich Dich in meinem letzten Beitrag:
Zitat (Lotte 2 @ 15.01.2015, 08:03) *
Wie ist es allgemein in Deinem Leben - nimmst Du Dinge in die Hand und packst Du sie an, oder bzw brauchst Du lange für einen Anlauf Dinge zu tun, zu erledigen? Wenn ja - warum?

Die Droge gab Dir die Gelassenheit, die Berechtigung, manches nicht anzugehen / angehen zu müssen?

Zitat
Ich habe Cannabis konsumiert, da mir der Effekt gefallen hat. Ich habe oft nach dem Konsum Musik gehört, da ich diese dann intensiver und besser empfand. Öfters habe ich auch Comedie Serien im Internet angeschaut, die ich dann als lustiger empfunden habe.

Wie empfindest Du es heute, wenn Du diese Dinge machst?
War es damals wirklich so, oder nur eine Täuschung durch die Droge?


Nun ich bin neugierig auf die Antworten zu meinen Nachfragen bezüglich der Motive.



Liebe Grüße
Lotte


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malte_82
Beitrag 18.01.2015, 18:45
Beitrag #43


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Hallo Lotte,
hier die Antworten auf Deine Fragen:


Zitat
Die Dinge die ich dann danach getan habe, waren zu 1000% die gleichen, wie ich sie heute auch mache. Einfach das was jeder macht.... Aufräumen, TV, Telefon, Internet, mit meiner Frau geredet usw.. alles ganz normal.....

Zitat
Ja das sagtest Du schon. Meine Frage war, ob sich an Deiner Haltung, am Empfinden, im Ablauf bei diesen Tätigkeiten etwas geändert hat im Vergleich zu Konsumzeiten. Wird ja wohl so sein, oder, wenn ich es mit Deinem FB abgleiche. (habe ich es richtig verstanden, der zweite ist der stimmendere?)

So wie ich die Antworten auf die Frage 25 und 26 lese, hat sich in der ABZeit doch einiges geändert. Du sagst deutlich, Du machst noch Dinge, die Du vorher nicht unbedingt in Angriff genommen hättest, sei es Tätigkeiten oder vermehrte soziale Kontakte. Somit hat sich doch im Antrieb etc etwas verändert? Auch in der Freizeitgestaltung generell? Der Ablauf des Abends?


Ich habe länger überlegt, bevor ich jetzt antworte. Vorab möchte ich sagen, dass man, sowohl dem ersten und auch dem zweiten Fragebogen, nicht allzu viel Beachtung schenken sollte. Da sind die Antworten mehr darauf fokusiert, das ich bestehen sollte. Mit der Wahrheit hat das nicht immer was zu tun.

Ich kann nur sagen, dass sich bei mir im Bezug auf soziale Kontakte, Freizeitgestalltung oder Tätigkeiten allgemein nichts geändert hat.
Ich bin allgemein ein sehr kontaktfreudiger Mensch, und würde auch sagen das ich viele Freunde habe. Zu den einen habe ich mehr, zu den anderen weniger Kontakt. So wie das im Leben halt ist. Das ich zu manchen in meiner Konsumzeit weniger Kontakt gehabt habe, ist schlichtweg falsch.
Meinstens veranlasste mich der Konsum noch mit den Leuten Abends zu telefonieren... Frag mich nicht wieso.. Ich hab nach dem Konsum gerne noch eine Zigarette draußen geraucht, und dann immer gern mit jemandem telefoniert. Auch wenn es so gesehen nichts dringendes gab. Komisch, ist aber so...
Ist wahrscheinlich so, weil manche "Kiffer" nach dem Konsum einfach viel zu viel reden... Bei mir in abgeschwächter Form dann vielleicht das telefonieren.

Auch bin ich wirklich niemand, der irgendwelche Dinge vor sich her schiebt. Natürlich gab es bei mir auch Dinge auf die ich keine Lust hatte, aber mein Ding ist es immer das dann einfach zu erledigen, das ich es von der Backe habe. (Bevor ich hundert mal dran denke)

Und genau das habe ich auch im Bezug auf die "Formulare" gemeint. In meinem Beispiel habe ich von einem Fragebogen von der Krankenkasse geredet.
(Abfrage der Familienversicherung)

Also: Ich bin Abends von der Arbeit nach Hause gekommen. Hab dann den Abend mit Frau und Kindern verbracht. Ich wusste im Hinterkopf noch das ich noch ein paar Dinge (die nicht sehr wichtig waren) erledigen sollte... Wenn die KInder dann im Bett waren, und ich dann konsumiert habe, hab ich mir einfach gedacht: Das ist doch jetzt egal, da völlig belanglos ob ich das heute mache oder morgen.
Mein Motiv war dann einfach, zu konsumieren um einen gelassenen Abend zu haben. Fakt war, das ich keinen einzigen Gedanken mehr an solche Dinge verschwendet habe. Wenn ich nicht konsumiert habe, habe ich an solche Sachen immer wieder ab und zu gedacht. Nicht das dies schlimm war, aber man hat halt daran gedacht, das man das morgen mal machen sollte...
Hier dreht es sich aber nur um nicht sehr wichtige Dinge, wo ich wusste das es nicht schlimm ist wenn ich es heute nicht mache.
Wenn es etwas war, was gemacht werden musste, hab ich es gemacht...

Ich habe schlicht gesagt, einen relaxten Abend gehabt... Ohne etwas zu vedrängen. Da gibt es nämlich bei mir auch nichts.
Ich habe ein glückliches Leben, verstehe mich gut mit meiner Frau und meinen Kindern. Könnte mir das Familienleben nicht besser vorstellen.
Im Job läuft (bis auf den Lappen) alles gut, verstehe mich mit allen. Mein Geld das ich verdiene reicht mir aus... Ich hab wirklich keinerlei Probleme.

Ich habe das immer so verstanden, das ich halt Abends ein "Gläschen Wein rauche"... Hab nie soviel konsumiert das ich "besoffen" gewesen wäre..

Natürlich muss man sich fragen warum man das gemacht hat, hätte es keinen Effekt, warum würde man es dann tun?? zuviel Geld?? wink.gif
Und zu der Frage kann ich nur sagen, das es der Effekt von Cannabis alleine war, der mich konsumieren ließ. Ich habe mit meiner Frau über irgendwelche Dinge gelacht.. oh...


Zitat
Ich habe Cannabis konsumiert, da mir der Effekt gefallen hat. Ich habe oft nach dem Konsum Musik gehört, da ich diese dann intensiver und besser empfand. Öfters habe ich auch Comedie Serien im Internet angeschaut, die ich dann als lustiger empfunden habe.

Zitat
Wie empfindest Du es heute, wenn Du diese Dinge machst?
War es damals wirklich so, oder nur eine Täuschung durch die Droge?


Die Musik, die ich heute höre, hört sich auch ohne Cannabis gut an. Es macht mir nichts aus, nicht konsumiert zu haben und dann Musik zu hören.
Genause ist es mit irgendwelchen Comedie Serien.. Ist auch ohne Cannabis lustig.

Wenn ich konsumiert habe, und diese Dinge gemacht habe, war es dann natürlich anderst, als jetzt ohne. Man hatte manchmal das Gefühl, die Musik würde sich noch besser anhören, die Serie noch lustiger sein.
(Vielleicht, weil man mehr darauf konzentriert ist???)
Und ja, natürlich ist das nur eine Täuschung der Droge, die mir aber damals egal war.. Ich wollte das ja gerade so...

Ein wirkliches Motiv, im Bezug auf "Dinge verdrängen", Probleme unsichtbar zu machen, ect.. gab und gibt es bei mir nicht..
Warum trinken manche Leute Abends ein Glas Rotwein? Zur Entspannung?
Ich kiffte seit mehreren Jahren. Nie hat sich mein Konsum stark verändert.. Pausen (teilweise monate) waren da weil es nichts gab. Hat mir auch nichts ausgemacht.. War dann halt so..

Ich habe geraucht, weil ich so besser entspannen konnte. (Ich weiß, jetzt kommt die Frage ob ich den ohne nicht entspannen kann)
Doch! Kann ich auch. Ich war mit konsum halt gelassener, als ohne...

Gruß und Danke!!

malte







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malte_82
Beitrag 19.01.2015, 00:34
Beitrag #44


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Ich we're morgen nochmal ein paar Dinge hinzufügen müssen.
Hatte gerade ein längeres Gespräch mit einem Kollegen...

Ist aber jetzt zu spät.. Muss bald wieder raus!!!

Bis morgen..


Malte
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Lotte 2
Beitrag 19.01.2015, 13:30
Beitrag #45


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Hallo malte,

Zitat (malte_82 @ 18.01.2015, 18:45) *
sowohl dem ersten und auch dem zweiten Fragebogen, nicht allzu viel Beachtung schenken sollte. Da sind die Antworten mehr darauf fokusiert, das ich bestehen sollte. Mit der Wahrheit hat das nicht immer was zu tun.

Eine zurechtgebogene Wahrheit? Somit kann er für manch Ansatzpunkte dienen?


Zitat
Auch bin ich wirklich niemand, der irgendwelche Dinge vor sich her schiebt.

So wiederhole ich nun eine Frage von mir. Warum gehst Du Deine Sache mit der MPU Aufarbeitung dann erst jetzt so kurz vor Deinem Wunschtermin an? Warum hast Du nicht bereits mit Screeningbeginn, spätestens im September, als eindeutig klar war, um die MPU kommst Du nicht herum, mit der Aufarbeitung begonnen? Zumal die Planung nach Australien Ende März gehen zu wollen, ist wohl nicht so kurzfristig entstanden, oder?


Zu diesem fett gedruckten Zitat und dieser Aussage
Zitat
Ich habe schlicht gesagt, einen relaxten Abend gehabt... Ohne etwas zu vedrängen

folgendes:
Zitat
Natürlich gab es bei mir auch Dinge auf die ich keine Lust hatte, aber mein Ding ist es immer das dann einfach zu erledigen, das ich es von der Backe habe. (Bevor ich hundert mal dran denke)


Zitat
Ich wusste im Hinterkopf noch das ich noch ein paar Dinge (die nicht sehr wichtig waren) erledigen sollte... Wenn die KInder dann im Bett waren, und ich dann konsumiert habe, hab ich mir einfach gedacht: Das ist doch jetzt egal, da völlig belanglos ob ich das heute mache oder morgen.


Zitat
Mein Motiv war dann einfach, zu konsumieren um einen gelassenen Abend zu haben. Fakt war, das ich keinen einzigen Gedanken mehr an solche Dinge verschwendet habe. Wenn ich nicht konsumiert habe, habe ich an solche Sachen immer wieder ab und zu gedacht. Nicht das dies schlimm war, aber man hat halt daran gedacht, das man das morgen mal machen sollte...


Ich vergleiche diese Zitate:
1. Du bist der Typ Dinge sofort zu erledigen - dann musst Du nicht mehr daran denken.
2. Konsum fand statt - das kann man morgen auch noch machen
3. Konsumwunsch nach Gelassenheit - nichts tun müssen, durch dem Konsum ist es auch aus den Gedanken.
Merkst Du was? Das ist für Dich kein verdrängen, oder vor Dir herschieben?

Warum konntest Du nicht ohne Konsum (bei diesen nicht sofort wichtigen Dingen) nicht gelassen sein, wenn Du keinen Bock auf die Dinge hattest, warum blieben sie ohne Rausch in den Gedanken gegenwärtig? Warum konntest Du nicht einfach so entspannen?

Zitat
Wenn es etwas war, was gemacht werden musste, hab ich es gemacht...

Das ist gut, dass Dir dem gelang, da Dir klar war - jetzt ist ein muss da.
Aber wie war es s.o. mit der Aufarbeitung? Gehörte es nicht zu den Dingen, die gemacht werden müssen?





Zitat
Ich habe schlicht gesagt, einen relaxten Abend gehabt...


Zitat
Ich habe geraucht, weil ich so besser entspannen konnte. (Ich weiß, jetzt kommt die Frage ob ich den ohne nicht entspannen kann)
Doch! Kann ich auch. Ich war mit konsum halt gelassener, als ohne...

Wenn Du mit Konsum gelassener warst, und das war ja auch Dein Wirkungswunsch, s.o. dann galt dies doch zur Entspannung oder nicht? Nun Gelassenheit ist ein sehr großes Wort. Was bedeutet dieses Wort alles für Dich?

Klar kommt die Frage nach Entspannung. Bei der weiteren Antwort von Dir habe ich das Gefühl, dass Du unangenehmes, oder etwas, was Du nicht wahrhaben willst doch gerne von Dir weg schiebst, denn meine Fragen nach der Entspannung - jepp das sind immer noch die offenen, meine ersten Fragen an Dich:
Zitat (Lotte 2 @ 09.01.2015, 12:07) *
Der eigentliche Knoten, der aufgehen sollte, liegt wohl in der Frage 12 noch in Dir verborgen, die Du oberflächlicher wohl nicht beantworten hättest können. Doch ein Ansatz ist drinnen. Entspannung und Ausgeglichenheit hatte Dir die Droge gegeben?

So bohre in Dir nach! Wo, warum und wieso war Entspannung notwendig? Was und warum war so anspannend? Warum gelang es Dir nicht auf einen anderen Weg Entspannung zu finden? Wie findest Du heute Entspannung?

Ausgeglichenheit? Magst Du auch auf diesen Begriff näher eingehen? Was bedeutet Ausgeglichenheit für Dich? Das fehlte Dir? Warum? Wo liegt die Wurzel des Übels, es nicht in Dir selbst sein gekonnt zu haben? Wie findest Du diese im Heute?






Zitat (malte_82 @ 18.01.2015, 18:45) *
Wenn ich konsumiert habe, und diese Dinge gemacht habe, war es dann natürlich anderst, als jetzt ohne. Man hatte manchmal das Gefühl, die Musik würde sich noch besser anhören, die Serie noch lustiger sein.

Was war so wichtig, dass die Musik sich noch besser anhört, Serien noch lustiger werden? Warum muss es ein mehr sein? Warum genügt das einfache gut hören und lustig sein nicht aus? Weil doch irgendwelche Geschichten oder Gedanken ausgeblendet werden sollen?


Liebe Grüße
Lotte


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malte_82
Beitrag 19.01.2015, 21:23
Beitrag #46


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Hallo Lotte,


Zitat
Auch bin ich wirklich niemand, der irgendwelche Dinge vor sich her schiebt.

Zitat
So wiederhole ich nun eine Frage von mir. Warum gehst Du Deine Sache mit der MPU Aufarbeitung dann erst jetzt so kurz vor Deinem Wunschtermin an? Warum hast Du nicht bereits mit Screeningbeginn, spätestens im September, als eindeutig klar war, um die MPU kommst Du nicht herum, mit der Aufarbeitung begonnen? Zumal die Planung nach Australien Ende März gehen zu wollen, ist wohl nicht so kurzfristig entstanden, oder?


Das Problem, warum ich mich erst jetzt damit auseinandersetze ist folgendes: Ich war leider der Meinung das es für mich nicht so schwer sein wird, das Thema anzugehen. Ich sehe mich selber nicht als Problemfall, und dachte das ich einfach am besten die Wahrheit sage, dann kann mir nichts passieren....


Zitat
Ich habe geraucht, weil ich so besser entspannen konnte. (Ich weiß, jetzt kommt die Frage ob ich den ohne nicht entspannen kann)
Doch! Kann ich auch. Ich war mit konsum halt gelassener, als ohne...
Zitat


Wenn Du mit Konsum gelassener warst, und das war ja auch Dein Wirkungswunsch, s.o. dann galt dies doch zur Entspannung oder nicht? Nun Gelassenheit ist ein sehr großes Wort. Was bedeutet dieses Wort alles für Dich?

Klar kommt die Frage nach Entspannung. Bei der weiteren Antwort von Dir habe ich das Gefühl, dass Du unangenehmes, oder etwas, was Du nicht wahrhaben willst doch gerne von Dir weg schiebst, denn meine Fragen nach der Entspannung - jepp das sind immer noch die offenen, meine ersten Fragen an Dich:


Da hast Du teilweise recht. Dinge, wie jetzt zum Beispiel die MPU, sind Sachen, die nicht zu 100% in meiner Macht stehen. D.h. es gibt einfach keine 100% Garantie es zu bestehen. Es wäre mir leichter gefallen, wenn ich einfach bei allem so antworten könnte, wie es war.
Nochmal: Ich weiß das ich mir das alles selber zuzuschreiben habe, und das soll auch kein jammern sein.
Die Situation ist jetzt einfach wie sie ist, da kann ich nichts mehr daran ändern. Allerdings kommt jetzt die Angst dazu. Die Angst zu versagen, in vieler Hinsicht. Job, vor meiner Familie, den Freunden. Der Druck im Hintergrund, das ich eigentlich im März abhauen will, und das auch scheiße wäre wenn ich dann ohne FS gehe..

Teilweise kommt dann noch dazu, das ich mir selber sage, das ich das gar nicht schaffen kann. Kurz gesagt: Wenn Wahrheit, dann 12 Monate AB Nachweise, wenn nicht die Wahrheit, sowieso geringe Aussichten auf Erfolg.

Diese Gedanken lähmen mich einfach...

Des weiteren muss ich sagen, und das merkst Du ja auch, dass ich immer noch am Anfang des ganzen stehe..
Zitat
So bohre in Dir nach! Wo, warum und wieso war Entspannung notwendig? Was und warum war so anspannend? Warum gelang es Dir nicht auf einen anderen Weg Entspannung zu finden? Wie findest Du heute Entspannung?


Entspannung ist doch für jeden gut und wichtig. Ich habe momentan ein anstrengendes Leben, mit zwei kleinen Kinder. Das ist aber normal, und wird von mir nicht als Belastung angesehen. Hab ja auch schon geraucht, da war noch kein Gedanke an die zwei..

Es gab nichts was damals zu anfangszeiten des Konsums wirklich anspannend gewesen wäre. Es wahr die neugierde, das mal auszuprobieren. Und dann hat mir das einfach gefallen. Vielleicht wurde es irgendwann dann einfach zur Gewohnheit, und ich tat es halt, weil ich es ja immer so machte...

Das anspannendste, was mir in den letzten Jahren passiert ist ist diese MPU. Ich bin in letzter Zeit nicht gerade gut drauf. Es ist das erste an was ich morgens denke, und der letzte Gedanke bevor ich einschlafe..., und das zu einer Zeit an der ich mich eigentlich um andere Dinge kümmern möchte.

Ist es wirklich so, das ich irgendwo ein Problem mit dem "Entspannen" haben muss? Nur weil ich Cannabis konsumiert habe?

Zitat
3. Konsumwunsch nach Gelassenheit - nichts tun müssen, durch dem Konsum ist es auch aus den Gedanken.
Merkst Du was? Das ist für Dich kein verdrängen, oder vor Dir herschieben?


Das waren ja nie wichtige Dinge.. Nichts was mir Angst gemacht hätte... Es gab ja immer irgendwas zu tun. Teilweise hab ich das auch noch gemacht, bevor ich geraucht habe.
Das war nicht der Grund warum ich geraucht habe. Definitiv nicht.

Mit dem Konsum, hatte ich einfach ein paar Stunden pause.. So habe ich das gesehen...



Zitat
Wenn es etwas war, was gemacht werden musste, hab ich es gemacht...

Zitat
Das ist gut, dass Dir dem gelang, da Dir klar war - jetzt ist ein muss da.
Aber wie war es s.o. mit der Aufarbeitung? Gehörte es nicht zu den Dingen, die gemacht werden müssen?


Natürlich ist das was, was oberste Priorität hat. Wie oben beschrieben, ist es die Angst die mich lähmt. Und halt nicht zu wissen wie ich das angehen soll... Soll ich so lange nach einem psyhischen Problem suchen, bis ich dann auch eines habe?

Ach, vielleicht bin ich heute auch nur extrem scheiße drauf....... Das ganze macht mir in letzter Zeit zu schaffen...

Ich mache besser morgen weiter, das bringt heut glaube ich nichts... sorry









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Beitrag 20.01.2015, 12:59
Beitrag #47


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Hallo allerseits, ich habe mich länger hier nicht mehr geäußert. Dennoch habe ich den weiteren Verlauf natürlich gelesen.

Zunächst mal@Lotte: ich glaube, du hast mich etwas falsch verstanden ;-) ich will auch nicht weiter darauf eingehen, denn das ist meiner Meinung nach zweitrangig.
Ich möchte nur eins dazu sagen: dass dieses Forum hier nicht dazu da ist, Geschichten zu erfinden, ist mir seit dem Tag meiner Anmeldung schon klar gewesen (2009).
Deswegen mag und schätze ich dieses Forum hier sehr. Wie auch immer - Schwamm drüber.

Allerdings habe ich für Malte eine nicht erfreuliche Nachricht: so langsam zweifle ich am Bestehen deiner (ersten) MPU. Du hast immer noch diese abwehrende/abweisende Haltung à la ich habe ja nichts falsch gemacht.
In der Schule würde das heißen: Setzen! 6! Das mal nur in Kurzform.
Abgesehen davon solltest du endlich mal von dieser beschissenen Ausdrucksweise "man hat halt geraucht, man wollte...". Es geht hier nich um einen allgemein gülten Fall, sondern um DICH.
Es geht hier nur um DICH! Also gewöhn dir endlich die "Ich-Form" an.

Was mich auch besonders ärgert: "ich muss im März die MPU bestehen!". Das sollte alles noch vor März passieren, weil ich ja nach Australien muss. OK! Und was wenn nicht?
Wie ich dir bereits am Telefon gesagt hatte, ist es kein Problem die AB-Zeit rückwirkend mittels Haaranalyse nachzuweisen. Warum machst du dir also unnötigen Druck?
Ich bin mal so frei (ist ja ein anonymes Forum hier) und sag dir was ich ganz ehrlich denke: Dein Hauptproblem ist m.M.n. dass du in Australien nicht kiffen kannst. Das bereitet dir Sorgen, ärgert dich und macht dich unruhig.
Machen wir uns nichts vor, genauso ist es doch?!

Warum kannst du denn nicht einfach ein einziges Mal auf die Leute hören?
1) es ist völlig unwichtig, wenn man im Urlaub nicht kiffen kann.
2) ist es vielleicht sogar besser, wenn du in deinem Urlaub über deine Motive nachdenkst? Klingt hart, könnte aber dazu beitragen, dass du deine MPU ohne Probleme schaffst.
3) Bei diesem Zitat ist es mir übel aufgestoßen: "Auch bin ich wirklich niemand, der irgendwelche Dinge vor sich her schiebt. Natürlich gab es bei mir auch Dinge auf die ich keine Lust hatte, aber mein Ding ist es immer das dann einfach zu erledigen, das ich es von der Backe habe."

Und jetzt mal zu MEINER Verteidigung: wie oft und wie pünktlich habe ich dir gesagt, du sollst hier im Forum endlich mit der Vorbereitung beginnen?

Und noch eine Frage: hast du dir mal den einen oder anderen Fragebogen/Thread von anderen Usern angeschaut und durchgelesen?
Ich persönlich hatte sehr viel davon - ich hab gelesen ohne Ende - und mir hat die eine oder andere Anregung sehr viel gebracht (auch wenn das nicht immer in meinem eigenen Thread war).
Ich habe hier damals bewusst meinen FB weggelassen. Ich wollte einfach nicht irritiert werden und mich verunsichern lassen (was nicht heißen soll, dass die Hilfe hier verunsichert).

Nun zurück zu dir:
Das Kiffen hat meiner Meinung nach für dich immer noch einen sehr hohen Stellenwert. Lassen wir Grundsatzdiskussionen weg wie "in Australien machen es alle", da wird es nicht (FE-technisch) geahndet usw.
Ich glaube dir auch gern, dass du als Kiffer dich selbst subjektiv betrachtet, "keine" Probleme hattest. Doch hier frage ich mal nach: ist das so? War das so? War das wirklich so "egal", wenn ihr mal nichts hattet?
Ich bin nicht überzeugt, wenn ich ehrlich bin.

Ich entschuldige mich jetzt schon für die harten Worte, aber anders kapierst du manche Dinge nicht.
Daher mein Fazit: bereite dich für die (vielleicht überstürzte) erste MPU SEHR GRÜNDLICH vor! Ich bin allerdings keine große Hilfe derzeit, da ich privat viel um die Ohren habe.
Wie Kai bereits schon sagte - evtl. hilft die eine oder andere Stunde beim Verkehrspsychologen.

Wahrscheinlich bist du jetzt etwas ranting.gif

Werde mich zu späterer Zeit ggf. nochmal melden. wavey.gif


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Lotte 2
Beitrag 20.01.2015, 13:27
Beitrag #48


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Hallo Fantasy,

ein imposanter Beitrag, der mit viele Worte erspart.




Hallo Malte,

Zitat (Fantasy @ 20.01.2015, 12:59) *
Du hast immer noch diese abwehrende/abweisende Haltung à la ich habe ja nichts falsch gemacht.

Genau dies ist auch mein Eindruck, der sich im letzten Beitrag von Dir erneut bestätigte.

Anstelle zu versuchen auf meine Nachfragen, die ich auf Grund Deiner Antworten stelle, einzugehen, weist Du dann alles wieder ab, es war ja nicht so..........obwohl es ja Deine Aussagen waren, die ich hinterfrage.

Weißt Du, bei so einer Art von Zusammenarbeit geht mir so langsam die Luft aus, da ich kein Multitalent oder Psychologe bin, der um alle Ecken guggen kann, wie er Dich fassen könnte, anders winden um die Hürden nachfragen zu können.


So ist meine Bitte an Dich, sehe meinen letzten Beitrag noch mal in aller Ruhe an, lasse die Fragen von mir auf Dich wirken, sehe Dich dabei mal offen und ehrlich an, sehe hin, ob hinter diesen Nachfragen, die ich aufgrund Deiner Aussagen an Dich stellte, nicht doch tiefer liegendes liegt, welches Du nicht ansehen möchtest und Du daher lieber (so zeigst Du Dich) an die Oberfläche, dem Scheinbaren zurück kehren / dort verbleiben möchtest.

Dazu aber vorab die Frage - (Dein Verhalten / Dein letzter Beitrag bestätigt das Richtigliegen meiner Nachfragen) - warum ist das so? Warum möchtest Du an der Oberfläche bleiben? Ist es so, wie @Fantasy vermutet, weil Du in Australien kiffen möchtest? Du es nach wie vor weiter tun möchtest?


Liebe Grüße
Lotte


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Uwe W
Beitrag 23.01.2015, 20:47
Beitrag #49


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Zitat (malte_82 @ 18.01.2015, 18:45) *
Ich habe das immer so verstanden, das ich halt Abends ein "Gläschen Wein rauche"... Hab nie soviel konsumiert das ich "besoffen" gewesen wäre..

...
Warum trinken manche Leute Abends ein Glas Rotwein? Zur Entspannung?

Was versehst Du unter einem "Gläschen"? In einer Alk-MPU ist man schon so gut wie durchgefallen, wenn man seinen Konsum mit Gläschen (im Unterschied zum Glas) beschreibt. Das liegt daran, dass man schon relativ viel trinken muss, um in Promillebereiche zu kommen, die zur MPU führen.

Du musst aber aufpassen und überlegen, was Du mit solchen Worten aussagen willst:

Wer abends ein "Gläschen" Wein trinkt (damit meine ich jetzt ein nicht ganz volles Glas, z.B. 0,1 Liter), der nimmt ca. 10 Gramm Alkohol auf und beschäftigt dann seine Leber ca. 1 bis 2 Stunden mit dem Abbau, ohne dass sich eine nennenswerte Promillezahl ergibt. Er wird dies aber täglich tun, denn angebrochene Weinflaschen kann man nicht lange lagern, ohne dass der Wein oxidiert. Die Rauschwirkung ist also gleich Null: was vom Darm ins Blut gelangt, wird mehr oder weniger gleich wieder abgebaut. Erst das nächste Glas in kurzer Zeit führt zu einem leichten Rausch.

Bei Cannabis ist es aber so, dass auch beim Konsum kleinerer Mengen die Blutwerte in die Höhe gehen, weil bei einer geringeren Dosierung pro Zeiteinheit auch eine geringere Menge abgebaut wird. Die Werte sind zwar niedriger als bei einem starken Joint, aber deutlich über Null. Der Abbau und die Speicherung im Fettgewebe verlaufen genauso. Insofern führt auch eine kleine Dosis zu einer Wirkung. Dass die bei einer kleinen Dosis nicht so stark ist, dass Du Dich hinlegen musst, ist klar.

Also was wolltest Du mit dem Vergleich sagen? Ist es bei Dir wirklich so, dass Du immer nur wenig konsumiert hast? Das war ja wohl nicht so, denn beim täglichen Konsum ausschließlich kleiner Mengen bleibt der aktive Wert 20 Stunden nach dem letzten Konsum unter die 1,0 Grenze.
Aber dass Du täglich konsumiert hast, willst Du dem Gutachter ja gar nicht mitteilen.

Wenn man als eher seltener Konsument schon mit Alkohol vergleicht, dann vielleicht damit, dass man sich mit seiner Partnerin 1 bis 2 mal im Monat abends eine ganze Flasche Wein teilt: dann ist man direkt nach dem Konsum schon angeheitert. Aber beim Alkohol erfolgt der vollständige Abbau noch in derselben Nacht, so dass man morgens um 6 schon wieder komplett nüchtern ist.

Wenn man bisher geglaubt hat, das sei beim gelegentlichen Cannabiskonsum auch so, dann kann man natürlich in der MPU argumentieren, dass man inzwischen schlauer ist und weiß, dass sich der Abbau bei Cannabis über Tage hinzieht, auch wenn die akute Wirkung nach 2 bis 3 Stunden vorbei ist.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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malte_82
Beitrag 28.01.2015, 00:12
Beitrag #50


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Hallo zusammen,
vielen Dank für Deinen Beitrag Uwe.

Das mit dem "Gläschen" Wein habe ich nur geschrieben, um meinen Konsum besser erklären zu können.
Natürlich habe ich dann an den Wochenenden auch mehr konsumiert.

Werde das bei der MPU aber so natürlich nicht wiedergeben. Der Vergleich mit der Flasche Wein ist da natürlich wesentlich besser formuliert und zutreffender. Danke
Ich denke aber das ich allgemein keine Vergleiche auf Alkohol bezogen machen werde. Kommt glaub ich nicht so gut an..

Um auf die Beiträge von Fantasy und Lotte noch einzugehen:
Es war früher wohl doch so, das ich das kiffen als was normales angesehen habe. Es wahr aber absolut nicht notwendig dies auch noch unter der Woche zu tun.
Meine "Angst" dreht sich bestimmt nicht darum, das ich jetzt in Australien nicht kiffen kann, sondern das dieses Problem für mich dann weiterhin besteht.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es wäre für mich einfach nicht gut, dauernd daran denken zu müssen.
Aber dazu kann ich mir dann Gedanken machen wenn es soweit kommen sollte.

Auch hat Cannabis für mich keinen hohen Stellenwert mehr. Ich habe in der Abstinenzzeit sehr wohl bemerkt, das es bescheuert war fast jeden Tag zu rauchen.
Es macht mir mittlerweile nichts mehr aus, nicht rauchen zu dürfen. Ich brauche das einfach nicht, bzw. habe auch kein Verlangen mehr danach.
Aber, ich möchte auch nicht sagen das ich nicht irgendwann an einem Wochenende vielleicht mal wieder einen Joint rauchen werde.
Ich möchte ganz klar betonen, das ich garantiert nie wieder diese Regelmäßigkeit reinbringen werde, die es zuletzt hatte. Wenn, dann sollte es höchstens zu einem besonderen Anlass sein, und nicht Abends bevor ich die Küche aufräume...

Allein deswegen war es vielleicht gut, das mit der MPU machen zu müssen. Ich habe gemerkt, das ich in eine Regelmäßigkeit gerutscht bin, ohne das wirklich für mich selber zu realisieren..
Wenn es nicht vollkommen aussichtslos wäre, würde ich versuchen die MPU mit KK zu bestehen. Aber da ist es ja wahrscheinlich besser sich das Geld gleich zu sparen.

Die Gründe meines Konsums kann ich weiterhin nicht mit irgendwelchen Problemen von mir begründen. Es gab einfach keine.
Meine Arbeit macht mir Spaß, mit meiner Frau und meinen mittlerweile zwei Kinder läuft alles bestens. Ich habe keine Geldsorgen ect..

Viel mehr sehe ich den Grund meines Konsums darin, das ich natürlich am Anfang einfach eine gewisse Neugierde hatte. Es dann ausprobiert habe, und es dann im weiteren als eine Belohnung für mich angesehen habe.
Zur Erklärung: Ich habe in meinen Leben schon viele verschiedene Jobs gehabt, und auch teilweise nicht wirklich gut verdient.
Den Job den ich jetzt habe, habe ich mehreren glücklichen Zufällen zu verdanken. Genau zu diesem Zeitpunkt, hat sich in meinem Leben einiges zum positiven gewendet.
Eine Job, bei dem ich mehr verdiene als ich mir erhofft hatte, inkl. neues Auto . Dadurch konnte ich mir dann eine Wohnung kaufen. Mehr Geld auf die Seite legen. Auch mal was kaufen, was ich sonst nie konnte(ipad ect). Meine Frau erwartete unser erstes Kind.

Zu dieser Zeit dachte ich, das ich es jetzt endlich geschafft habe. Alles hat sich zum positiven entwickelt. Nich das früher alles schlecht gewesen wäre, aber jetzt schien alles wirklich perfekt zu laufen.

Cannabis war für mich etwas neues, das ich am Anfang harmloser und besser einschätze wie Alkohol. Betrunken zu sein macht keinen Spaß, man redet nur dummes Zeug, und am anderen Tag geht es einem beschissen.
Cannabis war da anderst. Ich hatte das Gefühl (habe mir eingebildet), besser entspannen zu können. Auch dachte ich manchmal vermeindlich gute Ideen zu haben, bzw habe mich kreativer und lustiger gefühlt.
Das war dann auch der Punkt, in dem ich die Belohnung gesehen habe. Weil alles perfekt läuft, und ich mir das ab und an ja mal gönnen kann.


Ich mache morgen weiter, Baby ist wach und Mama leider krank.....

malte

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