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> Leichtkraftrad (Roller) ohne Betreibserlaubnis gekauft..., Wie nun zulassen? FRUST!
tom_rosenheim
Beitrag 28.05.2014, 09:41
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich bin günstig an einen Roller Piaggio SKR125 gekommen. Kaufvertrag wurde gemacht, der Roller wurde mit so eine Art Fahrzeugschein mit Aufschrift 'Gilt nur als Bescheinigung der Kennzeichenzuteilung in Verbindung mit der Betriebserlaubnis'. Im Kaufvertrag wurde vermerkt, das die Betriebserlaubnis nicht mehr verfügbar ist. Der Verkäufer des Rollers war ein Händler, war also nie im KFZ-Schein eingetragen. Der Roller wurde mir als Bastelobjekt verkauft.

Laut meinen Recherchen im Internet sollte es kein Problem sein.... falsch gedacht!

Ich war heute bei der Zulassungsstelle LRA Rosenheim. Wollte den Roller, nachdem ich ihn nun TÜV-fertig gemacht habe, anmelden (ohne Stempel zur Vorführung beim TÜV).

Da der Roller zuvor in München angemeldet war, benötigen sie aber die Freigabe vom LRA München bzgl. der Zulassung bzw. der Betriebserlaubnis. Ich habe da ewig rumtelefoniert, bis ich mal jemand kundiges am Telefon hatte. Die Dame vom Lra Muc hat dann bei der Dame vom LRA Rosenheim angerufen um das zu klären.

Folgendes ist nun rausgekommen:
zur Zulassung benötige ich die Betriebserlaubnis. Da ich diese jedoch nicht besitze, muss der letzte Halter zur Zulassungsstelle nach München und dort eidesstattlich versichern, das die BE nicht mehr verfügbar ist. Erst dann gibt das LRA München dem LRA Rosenheim das OK, das ich eine neue BE beantragen kann.

Da ich jedoch den Vorbesitzer nicht mal kenne und es sich um ein 18 Jahre altes Fahrzeug (Kaufpreis 150,-) handelt, kann ich mir nicht vorstellen, das der Vorbesitzer dies machen würde! Ich weiss nicht einmal, wie ich den erreichen könnte.

Ist es denn in Deutschland wirklich so weit, das ich den Roller weg schmeissen kann, da ich keine Möglichkeit habe, diesen anzumelden? Laut Internet habe ich es so verstanden, das das KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen muss, das der Roller nicht geklaut ist und ich dann neu zulassen kann. Aber scheinbar klappt das nicht.... es ist echt zum K....

Weiss wer, ob das so richtig ist oder hat andere Tipps für mich?
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ts1
Beitrag 28.05.2014, 09:59
Beitrag #2


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Sollte so sein, wie Du recherchiert hast.
Also selber die eidesstattliche Erklärung abgeben.

Hast wohl keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht!?
Mache ich sicherheitshalber immer, auch bei Bastlerfahrzeugen.
Da steht dann auch drin, dass z.B. nur noch 1 Schlüssel vorhanden ist oder die BE verloren ging usw.
Und die ewig mißtrauische Obrigkeit ist schon viel beruhigter.

Dass ein Händler nicht von sich aus keinen Kaufvertrag macht, ist schon komisch.
War das so ein "fliegender Teppichhändler" oder ein Piaggio Vertragshändler oder ein Hehler?


--------------------
MfG Thomas
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tom_rosenheim
Beitrag 28.05.2014, 10:08
Beitrag #3


Neuling


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Nein, das ist ja eben der Witz an der Sache: ich kann diese eidesstattliche Versicherung nicht abgeben. Das müsste der zuletzt bekannte Besitzer machen.
Im Kaufvertrag mit dem Händler ( Altmetallhändler!!) steht drin, das 1 Schlüssel dabei ist und die BE verschwunden ist und nur dieser Fahrzeugschein noch dabei ist.
Ich würde ja diese eidesstattliche Versicherung abgeben, aber das darf ich nicht! Ich müsste den Vorbesitzer laut dem Fahrzeugschein dazu bringen, das der nach München zur Zulassungsstelle fährt und dann dort diese eidesstattliche Versicherung abgibt. Dazu müsste ich wiederum ihm aber die vorhandenen Papiere geben. Erst dann könnte ich selbst mit der Zulassung/Neuerteilung BE weiter machen...
Was mich so ärgert ist, das ich nichts machen kann.....

Zitat (ts1 @ 28.05.2014, 10:59) *
Sollte so sein, wie Du recherchiert hast.
Also selber die eidesstattliche Erklärung abgeben.

Hast wohl keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht!?
Mache ich sicherheitshalber immer, auch bei Bastlerfahrzeugen.
Da steht dann auch drin, dass z.B. nur noch 1 Schlüssel vorhanden ist oder die BE verloren ging usw.
Und die ewig mißtrauische Obrigkeit ist schon viel beruhigter.

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Stefan Süßmann
Beitrag 28.05.2014, 12:55
Beitrag #4


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Hm,..... wenn du den Roller aber mit Betriebserlaubnis erworben hättest und die Betriebserlaubnis dann selber vor der Anmeldung verloren hättest, könntest du selber die Versicherung abgeben.....oder?
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Scitch
Beitrag 28.05.2014, 13:01
Beitrag #5


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Zitat (ts1 @ 28.05.2014, 10:59) *
Hast wohl keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht!?
Mache ich sicherheitshalber immer, auch bei Bastlerfahrzeugen.
Da steht dann auch drin, dass z.B. nur noch 1 Schlüssel vorhanden ist oder die BE verloren ging usw.
Hat tom_rosenheim doch auch gemacht:
Zitat (tom_rosenheim @ 28.05.2014, 10:41) *
Im Kaufvertrag wurde vermerkt, das die Betriebserlaubnis nicht mehr verfügbar ist. Der Verkäufer des Rollers war ein Händler, war also nie im KFZ-Schein eingetragen. Der Roller wurde mir als Bastelobjekt verkauft.
oder was meintest du? unsure.gif

Zitat (Stefan Süßmann @ 28.05.2014, 13:55) *
Hm,..... wenn du den Roller aber mit Betriebserlaubnis erworben hättest und die Betriebserlaubnis dann selber vor der Anmeldung verloren hättest, könntest du selber die Versicherung abgeben.....oder?
Kann es sein, dass da ein " whistling.gif " -Smiley fehlt? thread.gif

Andererseits müsste es auch schlicht mit dem Kaufvertrag möglich sein diese Versicherung abzugeben. Egal ob der Händler als Halter eingetragen war oder nicht. Er war Besitzer und Eigentümer des Rollers und der Kaufvertrag ist normalerweise ausreichend um die BE als fehlend anzugeben. think.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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tom_rosenheim
Beitrag 28.05.2014, 13:31
Beitrag #6


Neuling


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Die Zulassungsstelle München muss dem LRA Rosenheim das OK für die Umschreibung geben. Und diese Zulassungsstelle München will von dem letzten bekannten Besitzer, der amtlicherseits nachvollziehbar die BE hatte, diese eidesstattliche Versicherung haben.
Das ich diese gehabt hätte und verloren habe, wäre so gesehen ja eine Idee gewesen, aber eben dadurch nicht mal möglich gewesen.

Kapieren muss ich das Ganze nicht.... aber ärgern tu ich mich! Ein Riesen-Aufwand für einen 18 Jahre alten Roller, der für 150,- Euro gekauft wurde.
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Kühltaxi
Beitrag 04.06.2014, 16:39
Beitrag #7


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Was machen sie denn wenn der Vorbesitzer tot ist? think.gif


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ts1
Beitrag 04.06.2014, 16:55
Beitrag #8


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Sagen: "das ist doch nicht unser Problem". thread.gif


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Taizee
Beitrag 05.06.2014, 10:39
Beitrag #9


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bei einem Verlust der BE kann beim Hersteller eine Zweitschrift beantragt/erworben werden
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Achim
Beitrag 05.06.2014, 12:27
Beitrag #10


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Schau mal hier, scheint mit etwas Aufwand über einen Händler zu gehen.


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tom_rosenheim
Beitrag 05.06.2014, 15:28
Beitrag #11


Neuling


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Aber genau unter Beitrag #16 steht es auch wieder drin:

Zitat
Die Bescheinigung bekommt man nur, wenn der Fahrzeughalter (der aktuelle bzw. letzte Halter) mittels EV den Verlust der ABE erklärt hat. Ein Käufer kann die EV nicht abgeben! Die EV muß wohl bei dem StVA, welches das aktuelle bzw. letzte Kennzeichen ausgestellt hat, abgegeben werden.


Ich als Käufer kann diese EV nicht abgeben, nur der letzte Besitzer. Ist genau das, was ich ja über das LRA Rosenheim erfahren habe.... Nur so steh ich halt schön blöd da! Es muss doch eigentlich eine Möglichkeit geben, das ich als neuer Eigentümer des Rollers auch ohne diese EV vom Vorbesitzer den Roller zulassen kann!??


Zitat (Achim @ 05.06.2014, 13:27) *
Schau mal hier, scheint mit etwas Aufwand über einen Händler zu gehen.


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rapit
Beitrag 05.06.2014, 16:04
Beitrag #12


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Zitat (Scitch @ 28.05.2014, 14:01) *
Egal ob der Händler als Halter eingetragen war oder nicht. Er war Besitzer und Eigentümer des Rollers

Und das weißt Du bei einem Altmetallhändler woher?

unsure.gif

Die bekommen manchmal Sachen, bei denen sie nicht nach der Herkunft fragen.

Man soll da mitunter beim ein oder anderen ganze, neuwertige Kupferdrahtrollen vorfinden können.

Aber auch wenn nicht, wird man nicht davon ausgehen können, dass er den Abgeber des Rollers nach Eigentumsnachweisen gefragt hat.

Und anders als bei PKW mit registrierter Fahrgestellnummer kann man das bei einem Roller nicht so problemlos abklären, ob der vllt. als verlustig gemeldet wurde.

Dann wäre unser TE evtl. kein Eigentümer geworden. rolleyes.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Achim
Beitrag 05.06.2014, 16:23
Beitrag #13


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Auch ein Roller hat eine FIN. Hat aber der alte Halter den Verlust nicht gemeldet, bekomme ich auch nichts raus. Daher kann man wirklich nichts genaues abklären.


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tom_rosenheim
Beitrag 05.06.2014, 17:45
Beitrag #14


Neuling


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Im Nachhinein hätte ich das auch alles etwas anders gesehen, aber da mir der Verkäufer diesen durchgestrichenen Fahrzeugschein gegeben hat und auch einen Schlüssel, dachte ich mir, das es keine Probleme geben wird.
Ich habe zwischenzeitlich auch schon Kontakt mit dem zuletzt eingetragenen Eigentümer aufgenommen! Er hat mir gesagt, das er den Roller für 1,- Euro an den Altmetallhändler verkauft hat, da ihm dieser versichert hat, das der gleich nach Bulgarien weiter verkauft wird! Die BE hat der Vorbesitzer vor Jahren bei irgendeinem Umzug verloren gehabt und dem Käufer auch gesagt, das er von dem Roller nichts mehr hören will!

Tja, und nun komme ich mit dem angeblich nach Bulgarien verkauften Roller daher... der Vorbesitzer hat sich natürlich gefreut! Er hat mir nun gesagt, das er diese EV abgeben wird, wenn dies nicht zu lange dauert! Wäre ja toll, wenn das nun doch noch klappt... es bleibt für mich spannend ;-) Dumm nur, das der ehemailge Besitzer nun Geschäftsführer/Inhaber einer grösseren Firma ist und nicht wirklich für sowas Zeit und wohl auch keine große Lust hat!

Zitat
Dann wäre unser TE evtl. kein Eigentümer geworden. rolleyes.gif


Eigentümer bin ich schon geworden, hat mir der Vorbesitzer auch noch mal bestätigt... aber der Verlust bzw. die Wiederbeschaffung dieser blöden Betriebserlaubnis ist halt eben an der EV des Vorbesitzers gekopplt! Und ich gehe mal davon aus, das man einen Erbschein bringen muß, wenn der Vorbesitzer verstorben wäre! Bürokratie ist was Schönes ;-)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 19:48