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> Kfz Beschlagnahme im Ausland, auf Grund nicht bezahlter Strafe
Straßenkönig
Beitrag 19.03.2014, 00:18
Beitrag #1


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Hallo,
in vielen Internetforen u.A. ADAC ist darüber zu lesen, dass im Ausland die Polizei berechtigt ist, das Auto des Verkehrssünders einzuziehen, wenn der Fahrer die geforderte Geldstrafe nicht gleich bezahlen kann. Das kann z.B. dadurch zu Stande kommen, wenn der Halter zu Hause das ausl. Knöllchen ignoriert und er dann erneut in jenes Ausland einreist und dort zufällig kontrolliert wird.
Angeblich müsste man dann "richtig" zur Kasse greifen. Das ist so schön und gut. Aber, die eigentliche Frage ist:
Dürfen die das Fahrzeug auch dann konfiszieren, auch wenn die ausl. Polizei nicht nachweisen kann, dass der anwesende Fahrer selbst vorher geblitzt wurde (weil man dort öfters von hinten geblitzt wird)? Genauso auch dann, obwohl das Fahrzeug nicht ihm gehört?
Nach dem Deutschen Recht wäre das an sich zu verneinen.
Wo kämen denn die Autovermieter hin, wenn das so wäre?
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uzs980
Beitrag 19.03.2014, 00:48
Beitrag #2


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Zitat (Straßenkönig @ 19.03.2014, 00:18) *
Dürfen die das Fahrzeug auch dann konfiszieren, auch wenn die ausl. Polizei nicht nachweisen kann, dass der anwesende Fahrer selbst vorher geblitzt wurde (weil man dort öfters von hinten geblitzt wird)? Genauso auch dann, obwohl das Fahrzeug nicht ihm gehört?
Nach dem Deutschen Recht wäre das an sich zu verneinen.

Und nach ausländischem Recht lässt sich die Frage so allgemein nicht beantworten. Schließlich sind die Regeln in jedem Land andere.
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EMD
Beitrag 19.03.2014, 01:37
Beitrag #3


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Also in der Schweiz ist es möglich und üblich das das Fahrzeug bei besonders schweren verstößen eingezogen wird. In Frankreich soweit ich weiß ist das nicht vorgesehen, zu allen anderen "Auslands" kann ich nichts sagen unsure.gif

Die Vermieter stehen dann halt erstmal dumm da. Wenn rechtlich nichts geht bleibt ihnen wohl nur der Weg die Kosten dafür beim Mieter einzuklagen.
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Baghira
Beitrag 19.03.2014, 05:59
Beitrag #4


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Italien ist ziemlich rigeros.Anscheinend wird bei zu schrägen Kennzeichen ein Motorrad auch von im Ausland wohnenden Fahrern 3 Monate beschlagnahmt. Kradblatt

Alkoholisierte verlieren bei über 1,5 Promille das KFZ ganz...Nachricht KFZTicker

Ist halt ein starkes Druckmittel bei Verkehrssündern,das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Gut finde ich solche Aktionen von Staaten trotzdem nicht.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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GerhardNL
Beitrag 19.03.2014, 08:42
Beitrag #5


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Zitat (Straßenkönig @ 19.03.2014, 00:18) *
Dürfen die das Fahrzeug auch dann konfiszieren, auch wenn die ausl. Polizei nicht nachweisen kann, dass der anwesende Fahrer selbst vorher geblitzt wurde (weil man dort öfters von hinten geblitzt wird)?

Zum Beispiel in den Niederlanden gilt Halterhaftung: Da ist es völlig egal, wer gefahren ist. Sobald sich der Halter des geblitzten Fahrzeugs wieder in den Niederlanden aufhält, kann er zur Kasse gebeten werden, selbst wenn er mit dem Zug oder mit dem Flugzeug eingereist ist. Und wenn er nicht zahlt, aber ein Fahrzeug dabei hat - egal ob das geblitzte Fahrzeug oder ein anderes - kann dieses bis zur vollen Bezahlung sichergestellt werden.

Zitat (Straßenkönig @ 19.03.2014, 00:18) *
Genauso auch dann, obwohl das Fahrzeug nicht ihm gehört?

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber ich werde versuchen, es herauszufinden. Der Regelfall dürfte allerdings der sein, dass der Fahrzeughalter selbst "sichergestellt" wird, bis er zur Zahlung bereit ist.

MfG
Gerhard


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haschee
Beitrag 19.03.2014, 08:48
Beitrag #6


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Gerhard:
vergiß nicht, daß Parken bei NL ein Steuervergehen! sein kann.

Falschparken ist Falschparken - aber "falsch parken" im Sinne von bei kostenpflichtigen Plätzen nichts bezahlen kann eine Steuer sein.

Und da ist die Verjährung lang. Abgesehen davon, daß Owi Verjährungen auch sonst nicht so kurz sein müssen wie bei uns.


Und die NL scannen an der Grenze öfters mal die Kennzeichen. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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GerhardNL
Beitrag 19.03.2014, 09:17
Beitrag #7


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Zitat (haschee @ 19.03.2014, 08:48) *
Gerhard:
vergiß nicht, daß Parken bei NL ein Steuervergehen! sein kann.

Das weiß ich. Aber egal ob Steuervergehen oder Boete wegen eines Verstoßes im fließenden Verkehr: Um den geforderten Betrag langfristig beim Halter einfordern zu können, muss auf jeden Fall erst ein Dwangbevel erstellt werden. Ist der erst mal erstellt - das ist das berühmte Schreiben "Im Namen des Königs" - dann gilt er 20 Jahre lang und kann bei jeder beliebigen behördlichen Personenkontrolle auf niederländischem Boden sofort vollstreckt werden.

@Straßenkönig:

Ich habe jetzt nachgeschaut wegen fremder Autos: Wie gesagt, es kommt immer auf den Halter an. Ausgenommen sind Mietwagen von gewerblichen Vermietern: Hier ist ja der Vermieter Halter, und ein Vermieter als Halter kann sich der Halterhaftung entziehen, wenn er der Behörde die persönlichen Daten des Mieters gibt, der zum Zeitpunkt des Verstoßes das Auto gemietet hatte. Dann ist dieser Mieter verantwortlich, erhält ggfs. den Dwangbevel und kann in NL zur Kasse gebeten werden. (Beim privaten Verleihen eines Autos geht das aber nicht, hier bleibt der Halter verantwortlich.)

Um die Forderung aus einem Dwangbevel zu begleichen, kann aber immer nur Eigentum des Betroffenen gepfändet werden. Hat also beispielsweise jemand mit einem Mietwagen einen Verkehrsverstoß in NL begangen und einen Dwangbevel erhalten, so kann ihm bei einem späteren Besuch in NL zwar das eigene Auto abgeknöpft werden, wenn er mit diesem fährt, nicht jedoch z.B. ein anderer Mietwagen. Sonstiges Eigentum, z.B. Bargeld, goldene Uhr etc., kann aber einbehalten werden.

Etwas anderes ist es, wenn jemand - anders als bei der ursprünglichen Fragestellung - bei einem sehr schweren Verkehrsverstoß auf frischer Tat ertappt wird. Übertritt z.B. jemand die zul. Höchstgeschwindigkeit um mindestens das Doppelte und wird unmittelbar danach von der Polizei angehalten, so kann das verwendete Fahrzeug sofort beschlagnahmt werden, egal wem es gehört! Was dann weiter mit dem Fahrzeug geschieht, entscheidet das Gericht.

MfG
Gerhard


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haidi
Beitrag 19.03.2014, 10:50
Beitrag #8


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Zitat (Baghira @ 19.03.2014, 05:59) *
Italien ist ziemlich rigeros.Anscheinend wird bei zu schrägen Kennzeichen ein Motorrad auch von im Ausland wohnenden Fahrern 3 Monate beschlagnahmt. Kradblatt

Alkoholisierte verlieren bei über 1,5 Promille das KFZ ganz...Nachricht KFZTicker

Ist halt ein starkes Druckmittel bei Verkehrssündern,das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Gut finde ich solche Aktionen von Staaten trotzdem nicht.

Insbesondere das Einbehalten des Fahrzeuges auf einen begrenzten Zeitraum gefällt mir außerordentlich und ist ein wesentlich besseres Druckmittel zur Einhaltung der StVO und anderer Bestimmungen als Geldstrafen. Das sollte auch auf Fahrzeuge angwandt werden, bei denen der Lenker nicht der Eigentümer ist, sonst fährt jeder nur noch mit fremden Fahrzeugen. Der Eigentümer kann sich dann beim Fahrer schadlos halten.
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Adabei
Beitrag 19.03.2014, 11:29
Beitrag #9


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@haidi

Zustimmung, dann gäbe es solche "Spielchen" nicht mehr laugh2.gif



http://www.wn.de/Muenster


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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ts1
Beitrag 19.03.2014, 11:51
Beitrag #10


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Zitat (haidi @ 19.03.2014, 10:50) *
Insbesondere das Einbehalten des Fahrzeuges auf einen begrenzten Zeitraum gefällt mir außerordentlich und ist ein wesentlich besseres Druckmittel zur Einhaltung der StVO und anderer Bestimmungen als Geldstrafen. Das sollte auch auf Fahrzeuge angwandt werden, bei denen der Lenker nicht der Eigentümer ist, sonst fährt jeder nur noch mit fremden Fahrzeugen. Der Eigentümer kann sich dann beim Fahrer schadlos halten.
Warum nicht auch Schiffe, Flugzeuge und Züge beschlagnahmen, sobald irgendein Passagier irgendetwas etwas falsch gemacht hat!?
Der Staat kann sich das ganz einfach machen...


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MfG Thomas
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Mr.Eierhals
Beitrag 19.03.2014, 12:17
Beitrag #11


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Also einem Bekannten wurde 1999 in Holland das Auto weggenommen und dieser schöne BMW dann, nach einer gewissen Zeit, bei einer Auktion versteigert.

Der Trottel war aber auch arg zu schnell,(90 in einer 30ér Straße), besoffen dazu und leistete sich auch noch eine filmreife Verfolgungsjagd mit der holländischen Polizei.
Ratz Fatz war der BMW 850Ci für immer weg. Das Fahrzeug auszulösen war nicht möglich, ihm wurde vom Richter gesagt, es stehe ihm ja frei darum mitzubieten, wenn es zur Auktion aufgerufen wird.

Selber Schuld.

@Straßenkönig
In vielen Ländern Europas gilt die uneingeschränkte Halterhaftung. Das heißt, egal wer sich blitzen lässt oder wer da mit der Karre fährt und falsch parkt, der Halter muss die Geldbuße bezahlen und für die restlichen Strafen einstehen, wenn er den Fahrer nicht bennenen kann oder will, so als wäre er selber gefahren.


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Weg_vom_Gas
Beitrag 19.03.2014, 12:41
Beitrag #12


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Das liest sich ja alles ziemlich abschreckend....habe zuvor noch nie davon gehört, dass Fahrzeuge je nach Land auch bei kleineren Vergehen beschlagnahmt werden.

finde ich echt ein schlechtes Druckmittel. Aber sie werden ihre Gründe dafür haben, so einen Stuss einzuführen!
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GerhardNL
Beitrag 19.03.2014, 13:08
Beitrag #13


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Zitat (Mr.Eierhals @ 19.03.2014, 12:17) *
Also einem Bekannten wurde 1999 in Holland das Auto weggenommen und dieser schöne BMW dann, nach einer gewissen Zeit, bei einer Auktion versteigert.

Ein ehemaliger (niederländischer) Kollege von mir hat das auch hingekriegt: Mit mehr als 200 Sachen auf der Landstraße, vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit in NL 80 km/h. Er hat sein Auto später bei der Auktion wieder zurückersteigert.

Zitat (Weg_vom_Gas @ 19.03.2014, 12:41) *
Das liest sich ja alles ziemlich abschreckend....habe zuvor noch nie davon gehört, dass Fahrzeuge je nach Land auch bei kleineren Vergehen beschlagnahmt werden.

Es geht hier nicht um kleine Vergehen, sondern um wirklich massive, vorsätzliche Verstöße. Ich muss ehrlich sagen, ich finde die Methode gut. Es soll ja gerade abschreckend sein.

Und wenn es um das Eintreiben eines Dwangbefehl geht, dann kann man die Pfändung des Autos ja durch rechtzeitige Zahlung vermeiden.

Hier in Schweden wird sowas übrigens demnächst auch eingeführt: Hier hat sich ein System sogenannter Auto-Strohmänner etabliert: Autobesitzer, die hohen Bußgeld- oder Steuernachforderungen entgehen wollten, haben - auf dem Papier - ihr Auto auf einen mittellosen armen Schlucker überschrieben, z.B. einen Obdachlosen, bei dem dann anschließend für den Staat nichts zu holen war. In solchen Fällen wird es in Zukunft auch möglich sein, das Auto selbst zu pfänden.

MfG
Gerhard


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Straßenkönig
Beitrag 20.03.2014, 00:28
Beitrag #14


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So wie es aussieht wird in solchen Ländern, sei es in NL oder Italien, die Ersatzfreiheitstrafe nicht gerne angeboten. Die wollen in erster Linie an die Knete, so als würden die Gelder direkt in deren Portemonnaies landen.
Allein das Fahren während in D verhängtem Fahrverbot in Italien kostet saftige 2.500 Euro. Wird man also als Verkehrssünder der ausl. Polizei Strich durch die Rechnung machen können, indem man mit einer Rostlaube unterwegs ist?
Was wäre, wenn vom Fahrer doch nichts zu holen ist?

Außerdem, wird man als unschuldiger Halter in D den Verkehrssünder im Ausland auf Schadensersatz einklagen können, obwohl hierzulande dieses Recht mit der rigorosen Einziehung nicht angewandt ist?
Kann man erstmal überhaupt den Verkehrssünder einklagen, auch dann wenn dass Knöllchen in D nicht vollstreckbar ist, weil bestimmte Kriterien nicht erfüllt wurden (z.B. unter 70 Euro-Grenze und fehlende Erkennbarkeit des Fahrers)??
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haidi
Beitrag 20.03.2014, 08:33
Beitrag #15


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In Österreich ist die "Ersatz"freheitsstrafe nur vorgesehen, wenn man nicht zahlen kann.

Du kannst jeden Schaden einklagen, den ein anderer verursacht, der Gerichtsstand wird am Wohnort des SChädigers sein, d.h. wenn du dein Auto einem Italiener leihst und du dann 3 Monate einen Leihwagen brauchts, dann musst nach meinem Wissenstand in Italien klagen - viel Spaß
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GerhardNL
Beitrag 20.03.2014, 11:13
Beitrag #16


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Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 00:28) *
So wie es aussieht wird in solchen Ländern, sei es in NL oder Italien, die Ersatzfreiheitstrafe nicht gerne angeboten.

Auch in Deutschland gibt es bei Ordnungswidrigkeiten gar keine Ersatzfreiheitsstrafe. (Es gibt die Erzwingungshaft, aber die befreit nicht von der Zahlungspflicht.) Ersatzfreiheitsstrafe gibt es lediglich bei Straftaten. Wie es in Italien ist, weiß ich nicht. In den Niederlanden gibt es bei Bußgeldern auch keine Ersatzfreiheitsstrafe.

Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 00:28) *
Die wollen in erster Linie an die Knete, so als würden die Gelder direkt in deren Portemonnaies landen.

Wieso sollten sie auch jemanden, der sich offensichtlich ein Auto und das Benzin dazu leisten kann, für Tausende Euro ein Zimmer im Kittchen zur Verfügung stellen, bloß weil er ein paar Hundert Euro Bußgeld nicht zahlen will? whistling.gif

Hinzu kommt Folgendes: Bevor eine Bußgeldforderung nach Wiedereinreise vollstreckt werden kann, hat ja Einiges an Postverkehr stattgefunden. Da ist dem Halter der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert, und er hat nicht reagiert. Es kam eine Mahnung, und er hat wieder nicht reagiert. Schließlich wurde (bei Vergehen in NL) der Dwangbevel zugestellt, und er hat wieder nicht reagiert. Damit ist das eigentliche Bußgeldverfahren aber abgeschlossen, der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. Jetzt geht es tatsächlich nur noch um das Eintreiben des Geldes. Und dafür darf, je nach nationalem Recht, unter Umständen das Auto oder sonstiges Eigentum des Zahlungspflichtigen entweder gepfändet oder zumindest als Sicherungsleistung bis zur Zahlung beschlagnahmt werden.

Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 00:28) *
Wird man also als Verkehrssünder der ausl. Polizei Strich durch die Rechnung machen können, indem man mit einer Rostlaube unterwegs ist?

Eher nicht: Die Rostlaube wird halt versteigert. Und wenn der Erlös aus der Versteigerung nicht ausreicht, dann bleibt die Restforderung eben für den nächsten Besuch des Halters offen ...

Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 00:28) *
Außerdem, wird man als unschuldiger Halter in D den Verkehrssünder im Ausland auf Schadensersatz einklagen können, obwohl hierzulande dieses Recht mit der rigorosen Einziehung nicht angewandt ist?

Das ist privates Problem des Halters: Ich würde jedenfalls, sollte ich mein Auto für eine Auslandsfahrt verleihen, vom Entleiher erwarten, dass er sämtliche aus dieser Fahrt resultierenden Bußgelder übernimmt. Und wer dazu nicht bereit ist bzw. mir dafür nicht zuverlässig genug erscheint, der kriegt mein Auto eben nicht und muss sich einen anderen fahrbaren Untersatz suchen.

MfG
Gerhard


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Straßenkönig
Beitrag 20.03.2014, 20:06
Beitrag #17


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Zitat (GerhardNL @ 20.03.2014, 11:13) *
Eher nicht: Die Rostlaube wird halt versteigert. Und wenn der Erlös aus der Versteigerung nicht ausreicht, dann bleibt die Restforderung eben für den nächsten Besuch des Halters offen ...


Ich hab mir eigentlich die Unterbringung in den Knast vorgestellt, und zwar für so lange bis er ausgelöst wird. Denn die wissen doch, dass der Verkehrssünder nicht mehr so dumm wird, erneut ins Land einzureisen (je nach dem wie hoch die Strafe ist). Zumindest in Italien müsste so sein.
Hierzulande wird bei ausländischen PKWs eine Sicherheitsleistung einkassiert, für den Fall dass man (z.B. zum Gerichtstermin) nie wieder hier einreist.
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911
Beitrag 20.03.2014, 20:24
Beitrag #18


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Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 20:06) *
Denn die wissen doch, dass der Verkehrssünder nicht mehr so dumm wird, erneut ins Land einzureisen (je nach dem wie hoch die Strafe ist).


Wenn es einem der fraglichen Staaten wirklich um die Verkehrssicherheit gehen würde ist das doch die Ideallösung: man ist den bösen Sünder für immer los.


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Saludos desde Argentina :-)
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Mr.Eierhals
Beitrag 20.03.2014, 22:48
Beitrag #19


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In Finnland fahren sie Dich sogar zur Bank und wenn dort das Geld nicht reicht, darf man auch telefonieren ums Geld aufzutreiben...


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GerhardNL
Beitrag 21.03.2014, 10:08
Beitrag #20


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Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 20:06) *
Ich hab mir eigentlich die Unterbringung in den Knast vorgestellt, und zwar für so lange bis er ausgelöst wird.

Säumige Schuldner einfach einzusperren, das hat es im Mittelalter wohl gegeben. Zum Glück sind wir über solche Zustände mittlerweile hinaus. Willst Du wirklich wieder dahin zurück? Ich jedenfalls nicht.

Zitat (Straßenkönig @ 20.03.2014, 20:06) *
Hierzulande wird bei ausländischen PKWs eine Sicherheitsleistung einkassiert, für den Fall dass man (z.B. zum Gerichtstermin) nie wieder hier einreist.

Und was passiert, wenn der ausländische Autofahrer in Deutschland nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Sicherheitsleistung zu zahlen? Überdies klappt das auch nur, wenn er unmittelbar nach der Tat angehalten wird. In Deinem Erstbeitrag ging es aber um Beschlagnahme des Autos "aufgrund nicht bezahlter Strafe".

MfG
Gerhard


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ts1
Beitrag 21.03.2014, 15:39
Beitrag #21


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Zitat (GerhardNL @ 21.03.2014, 10:08) *
Säumige Schuldner einfach einzusperren, das hat es im Mittelalter wohl gegeben. Zum Glück sind wir über solche Zustände mittlerweile hinaus. Willst Du wirklich wieder dahin zurück? Ich jedenfalls nicht.
Willkommen im Mittelalter! Bis zu 6 Wochen Erzwingungshaft kann für säumige Schuldner angeordnet werden (§96 OWiG usw., nicht bei Privatschulden). Wird nur viel zu selten gemacht!


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MfG Thomas
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Benutzernamexy
Beitrag 21.03.2014, 22:18
Beitrag #22


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Zitat (haidi @ 20.03.2014, 08:33) *
Du kannst jeden Schaden einklagen, den ein anderer verursacht, der Gerichtsstand wird am Wohnort des SChädigers sein, d.h. wenn du dein Auto einem Italiener leihst und du dann 3 Monate einen Leihwagen brauchts, dann musst nach meinem Wissenstand in Italien klagen - viel Spaß


ähm § 32 ZPO ?
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Jupiter
Beitrag 04.05.2014, 22:41
Beitrag #23


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In Dänemark wird das Auto bei Trunkenheitsfahrten mit hoher Promillezahl bald beschlagnahmt und versteigert:
Zitat
Bis auf die Einheitsliste und die Liberale Allianz haben gestern alle Parteien im Folketing eine Gesetzesverschärfung gebilligt, nach der der Wagen eines Alkoholtäters beschlagnahmt, versteigert und der Erlös der Staatskasse zugeführt wird. Die Strafe gilt dann, wenn ein Autofahrer mit mehr als zwei Promille unterwegs ist oder wenn er mit mehr als 1,2 Promille fährt, aber innerhalb der vergangenen drei Jahre mit über 0,5 Promille geschnappt wurde.
Quelle
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nachteule
Beitrag 05.05.2014, 17:49
Beitrag #24


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Hallo, Straßenkönig,

man muss gar nicht ins Ausland fahren, um sein Fahrzeug komplett abzugeben.

Wer z. B. mehrfach wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auffällt, muss damit rechnen, dass ihm sein fahrbarer Untersatz ersatzlos abgenommen wird.

Hallo, GerhardNL,
Zitat (GerhardNL @ 19.03.2014, 14:08) *
Hier in Schweden wird sowas übrigens demnächst auch eingeführt: Hier hat sich ein System sogenannter Auto-Strohmänner etabliert: Autobesitzer, die hohen Bußgeld- oder Steuernachforderungen entgehen wollten, haben - auf dem Papier - ihr Auto auf einen mittellosen armen Schlucker überschrieben, z.B. einen Obdachlosen, bei dem dann anschließend für den Staat nichts zu holen war. In solchen Fällen wird es in Zukunft auch möglich sein, das Auto selbst zu pfänden.

das schwedische System kenne ich nicht, aber hier in Deutschland würde ich erwarten, dass man so einem angeblich mittellosen Schlucker als erstes das Fahrzeug, das auf seinen Namen registriert ist, abnimmt, um damit seine Schulden zu begleichen oder seine staatlich sanktionierten Lebenshaltungskosten.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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ired
Beitrag 15.06.2014, 09:22
Beitrag #25


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Ich denke dass so eine Regelung durchaus Sinn machen kann auch wenn diese nach deutschen Maßstäben überzogen erscheint. Wenn ich zum Beispiel in Deutschland unterwegs bin überschreite ich die Geschwindigkeit in 120er Zonen (wie viele andere) auch deutlich da die Bußgelder wirklich gering sind. In der Schweiz sieht man hingegen kaum jemanden mit 170 bei erlaubten 120 dahinbrettern, die Strafandrohung macht also definitiv einen Unterschied.

Außerdem kann fast jeder europäische Staat eine "freiwillige Spende" fürs Budget gut gebrauchen. wavey.gif

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blackdodge
Beitrag 15.06.2014, 13:25
Beitrag #26


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In Deutschland ist es auch möglich, en Fahrzeug oder Fahrzeugteile als Sicherheitsleistung einzubehalten bzw.

bei LKW/BUS, diese auch nach dem GÜKG bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung festzuhalten ( § 13(2)GüKG )


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break306
Beitrag 16.06.2014, 18:44
Beitrag #27


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Hat Schweden nicht eine reine Fahrerhaftung (zumindest für Geschwindigkeit uä)?

Siehe hier, das wäre doch sonst garnicht denkbar. Da geben einige, mitunter auch prominente Leute ihre (extrem heißgemachten) Autos gerne für her. Schilder sind dran, Halter ist bekannt. Passieren kann nur dann was, wenn der Fahrer in flagranti geschnappt werden würde (was schon aus physikalischen Gründen sehr schwer sein dürfte, mit einem serienmäßigen Mittelklassewagen derart hochgezüchtete Rennsemmeln zu stellen, zumindest bei 1:1 - bei 1:100 wids dann irgentwann eng für den Raser......). Zumal die Fahrer auch wirklich fahren können.
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GerhardNL
Beitrag 17.06.2014, 07:20
Beitrag #28


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Zitat (break306 @ 16.06.2014, 19:44) *
Hat Schweden nicht eine reine Fahrerhaftung (zumindest für Geschwindigkeit uä)?

Die Rechtslage in Schweden ist - zumindest heutzutage - ähnlich wie in Deutschland: Bei Verstößen im fließenden Verkehr muss der Fahrer identifiziert werden, deshalb wird bei stationären Anlagen auch von vorne geblitzt. Der Fahrer muss allerdings nicht "in flagranti" ertappt werden, eine nachträgliche Identifizierung z.B. durch Fotoabgleich reicht aus.

MfG
Gerhard


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break306
Beitrag 17.06.2014, 23:05
Beitrag #29


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Also liegt/läge das Risiko bei Getaway immer noch voll beim Fahrer (machen die noch neue Sachen?), dieser muß aber nicht zwingend in Persona dingfest werden, es reicht,ihn auf einem Foto zu erkennen/identifizieren?
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GerhardNL
Beitrag 18.06.2014, 07:25
Beitrag #30


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So ist es.

Ob die noch neue Sachen machen, interessiert mich noch viel weniger als das hier. wink.gif Da kann ich Dir nix sagen.

MfG
Gerhard


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ired
Beitrag 04.08.2014, 17:27
Beitrag #31


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Gratulation an unsere Nachbarn, gut gemacht! wavey.gif

http://www.krone.at/Welt/Schweizer_Polizei...en-Story-414418

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Ernschtl
Beitrag 04.08.2014, 19:18
Beitrag #32


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Um die Verhältnismässigkeit zu wahren müsste die Schweiz aber demnächst die Todesstrafe für Schwerverbrechen einführen.


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blue0711
Beitrag 04.08.2014, 19:35
Beitrag #33


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Zitat (EMD @ 19.03.2014, 02:37) *
Die Vermieter stehen dann halt erstmal dumm da. Wenn rechtlich nichts geht bleibt ihnen wohl nur der Weg die Kosten dafür beim Mieter einzuklagen.

Nein. Wenn das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers ist, geht das mit dem Einbehalten nicht.

Zitat (haidi @ 19.03.2014, 11:50) *
Insbesondere das Einbehalten des Fahrzeuges auf einen begrenzten Zeitraum gefällt mir außerordentlich und ist ein wesentlich besseres Druckmittel zur Einhaltung der StVO und anderer Bestimmungen als Geldstrafen.
In Italien dient diese Regelung eher zur Gängelung ausländischer Motorradfahrer.
Die eigenen halten sich nämlich einen Sch... an die überzogenen Regeln.
Immer zwei Hände am Lenker, keinen Meter ohne Helm (selbst aufm Parkplatz, offener Klapphelm reicht auch), alles aufs Tüpfelchen zugelassen und korrekt, niemals ein abhebenden Hinter- oder gar Vorderrad.
Im Grunde darf man Italien ein Motorrad eigentlich nur auf dem Anhänger durch die Gegend fahren, wenn man mit Sicherheit keine Beschlagnahme riskieren will.

Bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen oder erheblichen Gefährdungen habe ich vollstes Verständnis, aber dieser Kinderkram mit drakonischen Strafen geht gar nicht.


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Gruß Kai
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Leroy
Beitrag 04.08.2014, 20:00
Beitrag #34


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Ich seh das etwas anders. Gut - man kann es Blöd finden, oder nicht. Aber gerade wenn ich ein anderes Land fahre, besagt mir mein gMv, das ich mich erstmal informiere, wie dort die Gesetze sind und was dort als Strafe auf mich zukommen könnte. Gerade als Autofahrer in Sachen Geschwindigkeit und Falsch parken...
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blue0711
Beitrag 04.08.2014, 20:11
Beitrag #35


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Ich bezog mich auf Italien und die niedergeschriebene Unverhältnismäßigkeit der Strafen zwischen Motorrad- und Autofahrern und die faktische zwischen Einheimischen und Ausländern.

Nur mal als Beispiel: Du lässt bei gemütlicher Geradeausfahrt ohne Verkehr die Kupplungshand oder, falls Tempomat vorhanden, die Gashand auf 100m Strecke etwas runterhängen oder schüttelst sie aus, weil sie nach längerer monotoner Fahrt einfach ein bisschen steif ist: 3 Monate Fahrzeugbeschlagnahme.

Der hinterherfahrende PKW-Fahrer winkt dann lässig mit seinem kilometerweit aus dem Fenster hängenden linken Arm und fährt lächelnd weiter.

Ich kann es gar nicht sozialkonform beschreiben, wie ich das finde. wavey.gif


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haidi
Beitrag 04.08.2014, 21:30
Beitrag #36


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Es gibt 2 Gründe für derartige Gesetze:

Der GEsetzgeber (und welche Person das in den Jahren vor den letzten war, wissen wir ja) hat einen Hass auf Motorradfahrer

Es gibt sehr hohe Unfallzahlen mit Motorradfahrern.

Frankreich hat die Unfallzahlen stakr gesenkt mit hohen Strafen für u.a. Schnellfahren und intensivenKontrollen.
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heretic12
Beitrag 04.08.2014, 21:50
Beitrag #37


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Italien hat zwar (gemessen zum Verkehr) nicht wirklich geringe Unfallzahlen aber meines Wissens fallen Ausländer da nicht stärker auf als Italiener.
Man hört allerdings aus sehr vielen Quellen, dass Ausländer stark bestraft werden bei sachen, die für Italiener völlig normal sind.

Da bleibt dann wohl noch die Möglichkeit Hass auf Ausländer oder die Tatsache, dass sich ein Ausländer naturgemäß schlechter wehren kann (geringere Rechts- und Sprachkenntnis).
Passt zu dem was Italien sonst so veranstaltet z.B. bei Visa für Flüchtlinge usw.
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ired
Beitrag 05.08.2014, 05:36
Beitrag #38


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Zitat (Ernschtl @ 04.08.2014, 20:18) *
Um die Verhältnismässigkeit zu wahren müsste die Schweiz aber demnächst die Todesstrafe für Schwerverbrechen einführen.


215 bei 120 ist in der Schweiz ein Schwerverbrechen ... Das weiß man aber wenn man sich vorher informiert, solche Spielchen sollte man nur in Deutschland machen. wavey.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 05.08.2014, 07:25
Beitrag #39


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Die Verhältnisse in Italien kann ich nicht beurteilen. Wenn es so wie beschrieben gemacht wird ist das menschlich ein ziemlicher Griff ins Klo und auch in Sachen Rechtsstaat könnte man dort wohl noch einiges lernen.

Die Sache mit der Schweiz beurteile ich gänzlich anders. So ein massiver Verstoß wird nicht aus versehen begangen und ich kann mir gut vorstellen, daß solche Strafen auch die Schweizer selbst treffen würden. Als ich das letzte mal in der Schweiz war sind mir die möglichen hohen Strafen durchaus bewusst gewesen und entsprechend "sparsam" bin ich gefahren.
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Adabei
Beitrag 05.08.2014, 07:40
Beitrag #40


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Zitat (blue0711 @ 04.08.2014, 20:35) *
Nein. Wenn das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers ist, geht das mit dem Einbehalten nicht.



Weisst du das sicher? Oder wendest du nur deutsches Recht an?

Dann konnte man ja auch Kfz, die auf eine Fa. zugelassen sind, nicht beschlagnahmen. Auf diese Idee sind schweizer Staatsbürger bestimmt auch schon gekommen


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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blue0711
Beitrag 05.08.2014, 19:22
Beitrag #41


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Ist ein bisserl kompliziert seit Januar 2013 (Via Secura).
Um zu verhindern, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, muss der Fahrer sofort angeben, dass er nicht der Eigentümer ist und der Eigentümer muss sicherstellen, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr bekommt.
(Bei Mietwägen steht das gleich im Vertrag als Verpflichtung drin, damit der Vermieter im dümmsten Falle gleich aus Vertrag seinen Schaden ersetzt bekommt)

Ist das Fahrzeug erst mal beschlagnahmt, wird es schwieriger, aber da der Staat im Verkaufsfalle dem Eigentümer schadenersatzpflichtig wäre, geht das dann schon mit etwas Papieraufwand.

Allerdings muss man schon ziemlich zulangen, um in den Genuss dieser Behandlung zu kommen: 70 in 30er, 140 bei 80 oder 200 bei 120.


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ired
Beitrag 05.08.2014, 19:28
Beitrag #42


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70 bei 30 kann schon mal passieren, beim Rest muss man schon ordentlich draufhalten. smile.gif

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Scitch
Beitrag 05.08.2014, 19:32
Beitrag #43


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Zitat (rac3 @ 05.08.2014, 20:28) *
70 bei 30 kann schon mal passieren, beim Rest muss man schon ordentlich draufhalten. smile.gif
Wie kann das schonmal passieren? Allein die Gestaltung der meisten Tempo 30 Straßen, die ich kenne, lässt Tempo 70 nur mit "draufhalten" zu. dry.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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blue0711
Beitrag 05.08.2014, 19:51
Beitrag #44


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In D gibt's ja öfter solche Schleichschneisen.
In der Schweiz passiert das eher nicht. Wer da in der 30er 70 fährt, hat mehr als ein Rad ab.


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Gruß Kai
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.04.2024 - 13:08