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> wie viele Motorräder auf einen Parkplatz
Lotti1404
Beitrag 12.03.2014, 15:29
Beitrag #1


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Hallo

wir haben im Motorradclub eine Diskussion betr. parken mit mehreren Motorrädern auf einen Parkplatz. Ich bin der Meinung, dass man mit mehreren Motorrädern auf einem Parkplatz parken darf und einer bezahlt. Entweder über Uhr oder Parkschein.

Liege ich da richtig???

Gruß und Danke
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Speichenkarussell
Beitrag 12.03.2014, 15:36
Beitrag #2


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Denke nein. Der Parkschein gilt nur für ein Fahrzeug. Auch wenn das Platzverschwendung wäre, nur ein Motorrad auf dem schönen großen PKW-Parkplatz abzustellen.
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ts1
Beitrag 12.03.2014, 15:39
Beitrag #3


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Sind eigentlich 2 Fragen auf einmal.
Mehrere Motorräder auf einem (genügend großen) Parkplatz entspricht dem Gebot des platzparenden parkens. Nicht nur erlaubt, sondern notwendig. Auch wenn jeder einzeln zahlt.


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MfG Thomas
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Petra
Beitrag 12.03.2014, 15:40
Beitrag #4


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Ist der Parkplatz Parkschein pflichtig, braucht jedes Krad ein Ticket.
Wenn Parkuhrpflicht besteht, kannst du die bezahlte Fläche mit Krädern füllen. Lasse nur keins über die Markierung ragen.
Ist die Parkuhr allerdings abgelaufen, gehe davon aus, dass jeder Biker sein eigens Knöllchen bekommt.
So wurde es mir in der Fahrschule beigebracht. wavey.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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rapit
Beitrag 12.03.2014, 15:54
Beitrag #5


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@Petra: richtig


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Drosselklappe
Beitrag 12.03.2014, 16:13
Beitrag #6


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Zitat (Petra @ 12.03.2014, 15:40) *
Ist der Parkplatz Parkschein pflichtig, braucht jedes Krad ein Ticket.


Solange Gemeinden oder Städte Tickets für das Parken eines Mopeds auf dem Gehweg oder auf nicht gekennzeichneten Flächen verteilen, kann die Konsequenz dafür nur sein:

Jedes Moped besetzt einen Platz! tongue.gif

Und das am besten mit dem ganzen Club am Sonnabend vormittag in der Innenstadt whistling.gif

Drosselklappe wavey.gif
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Antarctica
Beitrag 12.03.2014, 16:50
Beitrag #7


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Dann gibts halt Tickets wegen nicht platzsparendem Parken, das juckt die Ordnungskräfte doch nicht, womit sie ihre Quote vollmachen... wink.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.03.2014, 16:56
Beitrag #8


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Wenn mehrere einspurige Fahrzeuge auf der selben markierten Parkfläche zum Parken abgestellt werden ist es aber besser, wenn sich die Besitzer dieser KFZ kennen da es sonst schwierig sein könnte, wenn z. B. das Motorrad in der Mitte entfernt werden soll ohne dabei die beiden anderen zu berühren think.gif

Wenn der Parkplatz nur entgeltlich genutzt werden darf würde ich auch für jedes KFZ - egal welcher Größe - eine markierte Parkfläche beanspruchen whistling.gif


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Kritiker
Beitrag 12.03.2014, 19:07
Beitrag #9


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Zitat (Antarctica @ 12.03.2014, 17:50) *
Dann gibts halt Tickets wegen nicht platzsparendem Parken, das juckt die Ordnungskräfte doch nicht, womit sie ihre Quote vollmachen... wink.gif


Der Beweis dürfte in der Regel aber nicht erbringbar sein. Dafür müssten die Ordnungskräfte ja den Zustand aller Parkplätze zum Zeitpunkt der Ankunft dokumentieren. Sonst können ja zwischen Ankunft und Kontrolle Fahrzeuge weggefahren sein.
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Cabronito
Beitrag 12.03.2014, 19:31
Beitrag #10


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Zitat (Drosselklappe @ 12.03.2014, 16:13) *
Und das am besten mit dem ganzen Club am Sonnabend vormittag in der Innenstadt whistling.gif

Gab's sogar schon.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Maddini
Beitrag 12.03.2014, 23:33
Beitrag #11


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Zitat (ts1 @ 12.03.2014, 15:39) *
Mehrere Motorräder auf einem (genügend großen) Parkplatz entspricht dem Gebot des platzparenden parkens. Nicht nur erlaubt, sondern notwendig. Auch wenn jeder einzeln zahlt.


Geht platzsparendes Parken vor Markierungen. Ich hab in der Nähe den Fall dass die Parkplätze viel zu lang sind selbst bei einem Sprinter. Da ignoriere ich die Parkplatzmarkierungen und schließe auf, aber ich war mir nie sicher was nun richtig wäre. unsure.gif

Da ich dann, und um damit auf das Thema zurückzukommen, ja auch einen Parkschein ziehe obwohl ich z.B. auf einer Markierung stehe also eigentlich zwei Parkplätze nutze, würde ich sowieso immer behaupten ein Parkschein gilt pro Fahrzeug und nicht pro Parkplatz. Ansonsten müsste bspw ein Smart ja oft nur ein halbes Ticket... wink.gif
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Mueck
Beitrag 12.03.2014, 23:57
Beitrag #12


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Zitat (Lotti1404 @ 12.03.2014, 15:29) *
Entweder über Uhr oder Parkschein.

Wenn ich richtig gegoogelt habe:
Parkuhr: Einer für alle
Parkschein: Jeder einen
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Andreas
Beitrag 13.03.2014, 07:17
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 12.03.2014, 23:57) *
Wenn ich richtig gegoogelt habe:


Ja, das hat aber @rapit weiter oben schon bestätigt.


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Petra
Beitrag 13.03.2014, 07:31
Beitrag #14


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Vielleicht fand @Mueck beim Googlen ja diesen (von @rapit bestätigten) Beitrag im VP .... laugh2.gif
Ich brauchte dafür allerdings nicht zu googlen. whistling.gif


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haschee
Beitrag 13.03.2014, 07:36
Beitrag #15


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ich stimme für 1 Motorrad, 1 markierter Platz.
(gut, bei Parkuhren soviel wie am rechten Fahrbahnrand in die Markierung passen)


Denn die geneigte Überwachungskraft könnte selbst bei Parkuhren auf die Idee kommen das als "nicht am rechten Fahrbahnrand" zu ahnden.

Wenn schräg - dann bei allen. Wenn Platz für 4 - 6 Stück (2 Reihen) dann für 2-3 Motorräder. whistling.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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ts1
Beitrag 13.03.2014, 12:57
Beitrag #16


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Zitat (haschee @ 13.03.2014, 07:36) *
Denn die geneigte Überwachungskraft könnte selbst bei Parkuhren auf die Idee kommen das als "nicht am rechten Fahrbahnrand" zu ahnden.
(Eigener abgetrennter) Parkplatz ist selten Fahrbahn. Das Gebot mit rechtem Fahrbahnrand ist nur eine Notlösung für das Parken auf der Fahrbahn, es verbietet nicht die Benutzung von Parkplätzen.


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MfG Thomas
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Drosselklappe
Beitrag 13.03.2014, 13:00
Beitrag #17


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Zitat (Antarctica @ 12.03.2014, 16:50) *
Dann gibts halt Tickets wegen nicht platzsparendem Parken, das juckt die Ordnungskräfte doch nicht, womit sie ihre Quote vollmachen... wink.gif


Auf welcher Rechtsgrundlage...? Das wäre absolut korrekt so !
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Mueck
Beitrag 13.03.2014, 13:31
Beitrag #18


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Zitat (Andreas @ 13.03.2014, 07:17) *
Ja, das hat aber @rapit weiter oben schon bestätigt.

Ich beantrage hiermit einen brilleputzenden Smiley *indieeckestell*
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Petra
Beitrag 13.03.2014, 19:37
Beitrag #19


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Antrag genehmigt. laugh2.gif
Für dich:

Jetzt darfst du wieder aus der Ecke heraus kommen. lieb.gif


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