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> Auflagen in Italien
Polo79
Beitrag 06.02.2014, 21:54
Beitrag #1


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Da ich selbst keine Ahnung habe und auch keine seriöse Quelle wüsste, stelle ich mal hier die Frage eines Freundes für ihn ein:

Zitat
Ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiß wo ich suchen soll. Mal sehen ob du eine Idee hast.
Wir fahren im April mit den Motorrädern nach Sizilien. Dabei ist ein Fahrer der erst knapp 2 Jahre den Klasse A hat, aber schon mehr als 3 Jahre den Klasse B besitzt.
Laut Informationen Italien dürfen Fahranfänger mit Führerschein <3 Jahre anstatt 130 nur 100 auf der Autobahn und anstatt 100 nur 90 auf der Landstraße fahren.
So weit so gut. Zählt das jetzt für den Führerscheinbesitz oder für die entsprechende Erlaubnisklasse...
Darf er nun nur 100 fahren oder doch 130. Da gerade Italien sehr gerne extreme Bußgelder nimmt und auch sehr gerne Motorräder "einsperrt" für bis zu einem Monat möchten wir definitiv nichts falsch machen.
Der liebe ADAC hat derzeit andere Probleme, da geht online gar nichts. Wo kann ich nachsehen oder nachfragen?


Kann jemand helfen?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.02.2014, 22:48
Beitrag #2





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Der Text der italienischen StVO erläutert es auch nicht explizit. Ich halte eine der beiden Lesarten für wahrscheinlicher, bin mir aber noch nicht ganz sicher, sodass ich meine Meinung mal weglasse.

Artikel 117:

"Per i primi tre anni dal conseguimento della patente di categoria A2, A, B1 e B non è consentito il superamento della velocità di 100 km/h per le autostrade e di 90 km/h per le strade extraurbane principali."

"In den ersten drei Jahren nach Erlangung des Führerscheins der Klassen A2, A, B1 und B darf der Fahrer auf Autobahnen die Geschwindigkeit von 100 km/h und auf erstrangigen Freilandstraßen die Geschwindigkeit von 90 km/h nicht überschreiten."
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Polo79
Beitrag 09.02.2014, 16:35
Beitrag #3


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Ich lese das so wie bei uns die Regelung mit der Probezeit. Es gelten die ersten drei Jahre nach erstmaligem Erwerb einer Fahrlerlaubnis der Klassen A2, A, B1 oder B. think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.02.2014, 16:50
Beitrag #4





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Ich lese es auch so. Die Erteilung einer der genannten Klasse setzt die Frist in Gang, die dann nach 3 Jahren für alle Klassen beendet ist. Die Annahme, dass die 3-Jahres-Frist für jede Klasse gesondert gilt, würde auch zu absurden Ergebnissen führen:

- Der Inhaber der Klasse A2 dürfte nach 3 Jahren schneller fahren. Erwirbt er noch die Klasse A, dürfte er mit dem Klasse-A-Krad nur die geringeren Geschwindigkeiten fahren, steigt er aber auf das Klasse-A2-Krad um, darf er wieder schneller fahren.

- Bei schrittweisen Erweiterungen würden die besonderen Tempolimits bis zu 12 Jahren bestehen bleiben, der Inhaber ist dann schon fast 30 Jahre alt.
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Polo79
Beitrag 09.02.2014, 17:31
Beitrag #5


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Was ist eigentlich mit der Klasse A1? Erreicht man damit in Italien keine Geschwindigkeiten über 90 bzw. 100 km/h, oder warum wird sie nicht erwähnt?


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Polo79
Beitrag 14.03.2014, 20:44
Beitrag #6


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Die Antwort des ADAC-Juristen ist jetzt da:
Zitat
In erster Linie betrifft die Regelung bzgl. der Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger in Italien grds. italienische Führerscheininhaber/Fahranfänger.
Wir empfehlen allerdings auch Fahranfängern mit einer deutschen (oder "nicht italienischen") Fahrerlaubnis, sich an diese Regelung zu halten, um Schwierigkeiten (z.B. hohe Geldbußen oder Fahrverbot) zu vermeiden. Dies insbesondere deswegen, weil entsprechende Verfahren bzw. Gerichtsurteile in Italien bis jetzt noch nicht rechtswirksam ergangen sind, die zu einer abschließenden Klärung des Themas geführt hätten.
Entscheidend für die Frage ist das Datum des Erwerb der Fahrerlaubnis und der entsprechenden Führerscheinklasse.

Ich glaube die Frage wurde garnicht verstanden. unsure.gif
Die erste Behauptung bzw. Vermutung halte ich für grundsätzlich falsch.


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Bayernlover
Beitrag 15.03.2014, 07:20
Beitrag #7


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Hier lernt man ja immer wieder dazu - mein Italienurlaub vor 4 Jahren war also ein einziger, riesiger Verstoß blink.gif


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