Schadenersatz nach erster Hilfe |
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Schadenersatz nach erster Hilfe |
01.02.2014, 20:52
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
nachdem ich schon einige Zeit interessierter und stiller Mitleser in diesem Forum war, interessiert mich nun Eure Meinung zu nachfolgend geschildertem Sachverhalt: Vor wenigen Tagen war ich in einer deutschen Großstadt als Führer eines PKW unterwegs, als ich (es war schon dunkel) im Scheinwerferlicht eine Person am Straßenrand liegen sah. Die Unfallstelle habe ich abgesichert, Maßnahmen der ersten Hilfe eingeleitet, und den Rettungsdienst alarmiert. Zwischenzeitlich kam noch eine Radfahrerin hinzu, so dass wir uns bei den Hilfeleistungen ergänzen konnten. Eher zufällig kam auch noch die Polizei hinzu, nahm aber eine eher passive Rolle ein. Mangels Zeugen ist der genaue Unfallhergang ungeklärt. Vermutlich ist der alkoholisierte Fußgänger aber ohne Fremdeinwirkung gestürzt, und hat sich dabei verletzt. Nun zu meinem Anliegen: 1.) Meinen Termin bei einem Facharzt, auf den ich 2 Monate warten musste konnte ich nicht wahrnehmen. Glücklicherweise habe ich einen vergleichsweise kurzfristigen Ersatztermin bekommen. 2.) Da ich den Termin nicht wahrnehmen konnte bin ich ca. 20 km umsonst gefahren. 3.) Für doese unnötige 20 km Fahrt habe ich ca. 45 Minuten Freizeit investiert. 4.) Weitere ca. 60 Minuten Freizeit investierte ich in Maßnahmen der ersten Hilfe 5.) Im Zuge der ersten Hilfe investierte ich 2 Decken, die nun durch das Blut des Verletzten unbrauchbar sind, und einen Großteil des Inhalts meines KFZ-Verbandskasten. Eine genaue Bestandsaufnahme des Verbandskasten habe ich noch nicht vorgenommen. In jedem Fall verwendet wurde aber Dreieckstuch, Kompressen, Verbandsmaterial, Aidshandschuhe, Rettungsdecke, etc. Nun frage ich mich, was ich als Schdenersatz rein rechtlich betrachtet gelten machen kann, und was ich unter moralischen Aspekten geltend machen soll, kann und darf. Zeitaufwand, Fahrtkosten, und versäumter Termin sind imho wohl nicht erstattungsfähig. Verdienstausfall hatte ich nicht. Bleiben imho eigentlich nur Verbandsmaterial und die zwei Decken. Was den Verbandskasten angeht, ist eine komplette Neuanschaffung imho sinnvoller als der Ersatz verbrauchter Materialien. Bezüglich der Decken dürfte es schwierig sein den Schaden zu beziffern, da sie scho älter waren und nur als Schmutz- und Kratzschutz bei etwaiger Beladung dienten. Sollte ich nun Scjadenersatz fordern für a.) Verbandskasten komplett oder b.) Nur die tatsächlich verbrauchten Materialien, deren Ersatz vermutlich kostenintensiver wäre als ein kompletter Verbandskasten und c.) 2 Decken deren Wiederbeschafungswert ich nicht zu beziffern vermag Oder sollte ich das Eurer Meinung nach einfach als gute Tat, in der Hoffnung das auch mir geholfen wird wenn ich Hilfe brauche, abhaken? Was meint Ihr? Der Beitrag wurde von durban bearbeitet: 01.02.2014, 22:06
Bearbeitungsgrund: Tippfehler im Threadtitel korrigiert.
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01.02.2014, 20:57
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Ich würde letzteres tun.
Ist aber nur meine persönliche Meinung. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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01.02.2014, 21:03
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Schließe mich dem Kollegen an: Ein Verbandkasten (6,95 im Baumarkt) und zwei alte Decken stehen nicht dafür, da überhaupt ernsthaft in die Spur zu gehen |
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01.02.2014, 21:13
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 26.10.2012 Mitglieds-Nr.: 66004 |
Aidshandschuhe Die Dinger heißen nicht Aidshandschuhe, das sind Einmalhandschuhe. Schliesslich sollen die dich und auch das Opfer gegen andere Dinge als AIDS schützen. Zumal man AIDS nicht übertragen kann, das Virus heißt HIV. Ansonsten sehe ich das wie meine Vorposter. Alleine der Aufwand ist es nicht wert. -------------------- “Once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been, and there you will always long to return.”
-Leonardo da Vinci- |
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01.02.2014, 21:16
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3379 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 |
Sehe das ebenfalls wie meine Vorschreiber.
-------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de |
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01.02.2014, 21:18
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Hallo,
zunächst einmal vielen Dnak für die schnellen Antworten und den Willkommensgruss. Ist aber nur meine persönliche Meinung. Danach hatte ich ja auch gefragt. Schließe mich dem Kollegen an: Ein Verbandkasten (6,95 im Baumarkt) und zwei alte Decken stehen nicht dafür, da überhaupt ernsthaft in die Spur zu gehen Sehe ich ja eigentlich genauso. Habe bislang auch noch nie Schadenersatz in solchen Fällen verlangt. Nun war es in dem noch jungen Jahr 2014 bereits das zweite mal das ich erste Hilfe geleistet habe, und zwei Verbandskästen im Monat gehen irgendwann auch ins Geld. Wird ja aber wohl (hoffentlich) kein Dauerzustand sein und bleiben. Weitere Meinungen sind mir aber dennoch weiterhin herzlich willkommen. |
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01.02.2014, 21:25
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6338 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
von der Sache her kannst Du selstverständlich von der Versichérung des Verletzten einen Ersatz fordern. Bei KFZ-Unfällen funktioniert sowas regelmäßig bei der KFZ-Haftpflicht.
evtl solltest Du aber Deinen MAterial-Verlust schon vor Ort, bei der aufnehmenden/bearbeitenden Polizei anzeigen/mitteilen. Damit stehst Du zumindes als anderweitig Geschädigter im Protokoll. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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01.02.2014, 21:37
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Zitat Vermutlich ist der alkoholisierte Fußgänger aber ohne Fremdeinwirkung gestürz Zitat von der Sache her kannst Du selstverständlich von der Versichérung des Verletzten einen Ersatz fordern. Von welcher? Privathaftpflicht? (ja, ernst gemeinte Frage). Ich habe zwar eine Privathaftpflicht, da sie aber nur für "echte Notfälle" gedacht ist mit Selbstbeteiligung, ich müsste dann also sowas selbst zahlen. Oder Unfallversicherung? Haben viele nicht (es sei denn es ist Arbeitsweg...). Zitat Bei KFZ-Unfällen funktioniert sowas regelmäßig bei der KFZ-Haftpflicht. Bei einem Autounfall hätte ich kein moralisches Problem damit, mich an die Versicherung zu wenden. Bei einem verletzten Fußgänger oder Radfahrer, der dann im Zweifelsfall selbst die Rechnung bekommt, würde ich mir das verkneifen. |
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01.02.2014, 21:49
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1453 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Hallo und willkommen im Forum,
zunächst einmal Danke für deine Hilfeleistung. 1.) Meinen Termin bei einem Facharzt, auf den ich 2 Monate warten musste konnte ich nicht wahrnehmen. Glücklicherweise habe ich einen vergleichsweise kurzfristigen Ersatztermin bekommen. Sollte der Facharzt von dir für den versäumten Termin Schadensersatz fordern, dann könntest du diesen Schadensersatz weiterleiten. 2.) Da ich den Termin nicht wahrnehmen konnte bin ich ca. 20 km umsonst gefahren. Ich wüsste nicht, warum du deine Fahrtkosten nicht ersetzt bekommen solltest. Die km vom Krankenwagen werden ja auch in Rechnung gestellt. 3.) Für doese unnötige 20 km Fahrt habe ich ca. 45 Minuten Freizeit investiert. 4.) Weitere ca. 60 Minuten Freizeit investierte ich in Maßnahmen der ersten Hilfe Vom Prinzip her sehe ich auch hier einen Anspruch auf Schadensersatz. Ich wüsste jedoch nicht, welchen Wert man hierfür ansetzen kann. Ich würde hier den Wert vorschlagen, welcher auch an Schöffen ausgezahlt wird. Schließlich sind beides Leistungen, welche einem aufgezwungen werden. 5.) Im Zuge der ersten Hilfe investierte ich 2 Decken, die nun durch das Blut des Verletzten unbrauchbar sind, und einen Großteil des Inhalts meines KFZ-Verbandskasten. Eine genaue Bestandsaufnahme des Verbandskasten habe ich noch nicht vorgenommen. In jedem Fall verwendet wurde aber Dreieckstuch, Kompressen, Verbandsmaterial, Aidshandschuhe, Rettungsdecke, etc. Sollten ebenfalls vom Schadensersatz ersetzbar sein. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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01.02.2014, 21:56
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
Hallo!
Wie schon oben geschrieben, sind solche Aufwendungen grundsätzlich über die Krankenversicherung eines Verunfallten erstattungsfähig. Aber jetzt mal ehrlich: ist Dir so ein gravierender Schaden entstanden, dass der Aufwand, diese Erstattung nun noch zu erhalten, sich auch nur ansatzweise lohnen würde? Und sollte uns allen die mitmenschliche Hilfe im Falle eines Unfalls nicht wenigstens soviel Selbstlosigkeit wert sein, dass wir solche Kleinigkeiten wie Erste-Hilfe-Kasten selbst übernehmen? Denke einfach, das nächste Mal bist Du vielleicht das Unfallopfer. Dann freust Du Dich über jeden, der irgendwie hilft. Und wenn es nachher Hickhack mit Versicherungen über die Erstattung von Verbrauchsmaterial im Wert von ein paar Euro geht, wirst Du verständnislos den Kopf schütteln. Wetten? Edit: Unfallversicherung gestrichen - bin da nicht sicher. |
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01.02.2014, 22:02
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Und wenn es nachher Hickhack mit Versicherungen über die Erstattung von Verbrauchsmaterial im Wert von ein paar Euro geht, wirst Du verständnislos den Kopf schütteln. Wetten? Das wird er gar nicht erfahren Wenn eine Versicherung im Spiel ist, hätte ich da auch keine Hemmungen - solche Kleinbeträge kann erfahrungsgemäß jeder Sachbearbeiter unbürokratisch anweisen, das kostet nicht mehr als die nach telefonischer Klärung schriftlich in Rechnung zu stellen: Etwas Zeit, Papier, Umschlag, Druckertinte und Briefmarke |
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01.02.2014, 22:02
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
4.) Weitere ca. 60 Minuten Freizeit investierte ich in Maßnahmen der ersten Hilfe Vom Prinzip her sehe ich auch hier einen Anspruch auf Schadensersatz. Ich wüsste jedoch nicht, welchen Wert man hierfür ansetzen kann. Ich würde hier den Wert vorschlagen, welcher auch an Schöffen ausgezahlt wird. Schließlich sind beides Leistungen, welche einem aufgezwungen werden. Nein, das ist nicht ersetzbar. Ersetzbar sind Schäden und Aufwendungen nach § 683 S. 1 BGB, es besteht aber kein Anspruch auf eine "Vergütung" der Tätigkeit im Sinne eines Freizeitausgleiches. (Auch wenn ich die Idee mit der Schöffenvergütung ganz nett finde.) -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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01.02.2014, 22:49
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1145 Beigetreten: 03.05.2007 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 31296 |
Ich habe sicher schon insgesamt drei bis vier Verbandskästen geleert für Personen, die in Not geraten waren.
Dazu eine Lederjacke ruiniert, ein paar Decken eingebüsst und ein paar Stunden Zeit verschenkt. Hierbei habe ich mir aber nie die Frage gestellt, ob ich den "Schaden" von irgendjemandem ersetzt bekomme. Ich empfinde es als selbstverständlich, das, was ich aufbieten kann, um einem Verletzten zu helfen, auch einzusetzen. Die Frage nach Schadenersatz hat sich mir nicht mal gestellt, als ich bei einer Unfallhilfe mal Pech hatte und selbst verletzt wurde. Die nach Schmerzensgeld zwar schon, was nebenbei aber ein Fehlschlag war, aber nie nach Ersatz von ersetzbaren Objekten. Ich freue mich, zwar nicht unbedingt darüber, wenn ich als Helfer bei einem Unfall agiere, sehe es aber als selbstverständlich an, zu helfen, wenn ich auf eine Person in Not stosse - ohne jeden Gedanken an Erstattung meiner Auslagen. -------------------- Beste Grüsse
AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum) "Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin) |
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01.02.2014, 22:52
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 26.10.2012 Mitglieds-Nr.: 66004 |
Ob ich bei einer teuren Lederjacke das genauso sehen würde, weiß ich aber nicht.
-------------------- “Once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been, and there you will always long to return.”
-Leonardo da Vinci- |
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01.02.2014, 22:58
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1145 Beigetreten: 03.05.2007 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 31296 |
Wenn ich nach dem Helfen zur Ruhe komme und mir vorstelle, dass ich der Verunglückte hätte sein können und mir eine fremde Person helfen hätte müssen, treten materielle Besitztümer soweit in den Hintergrund, dass ich diese als absolut irrelevant ansehe und freue mich stattdessen, dass ich im Gegensatz zu einem Anderen unversehrt heimgekommen bin.
-------------------- Beste Grüsse
AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum) "Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin) |
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01.02.2014, 23:01
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich habe mal beim Leisten Erster Hilfe eine neue Hose (erstes mal getragen) an Glasscherben aufgeschlitzt. Damals habe ich mich im Nachhinein geärgert, dass ich nach Eintreffen der Feuerwehr einfach so gegangen war. Mit etwas Mühe wäre es mir sicherlich gelungen den Namen der verunfallten Person herauszufinden, aber uch habe das dann auf sich beruhen lassen.
Ich finde, es ist überhaupt nichts Verwerfliches daran, wenn ein Ersthelfer Schäden, die er erleidet, geltend macht. Als jemand, dem die Hilfe zu Gute kommt, wäre es mir auch unangenehm, wenn ich wüsste, das andere um mir zu helfen Schäden erlitten haben. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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01.02.2014, 23:14
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7197 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Der Helfer in Notsituationen ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In diesem Sonderfall auch nicht nur gegen Personen- sondern auch gegen Sachschäden. Hier in NRW ist das die Unfallkasse NRW; denen wird jedenfalls nachgesagt, dass sie auf telefonische Anfragen Ersthelfern gegenüber sehr freundlich und kompetent Auskunft geben und dass auch die Abwicklung bestehender Ersatzansprüche nicht all zu bürokratisch gestaltet wird. Leider ist dieser besondere Versicherungsschutz auch den meisten Einsatzkräften nicht bekannt, so dass die Nothelfer am Notfallort selten diesen Hinweis bekommen. |
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01.02.2014, 23:26
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
4.) Weitere ca. 60 Minuten Freizeit investierte ich in Maßnahmen der ersten Hilfe Eine ganze Stunde? Ehrlich gesagt bin ich da ein wenig erschrocken. Warum hat es so lange gedauert, bis professionelle Hilfe da war? Das erscheint mir in einer deutschen Großstadt doch schon recht viel. Zwischenzeitlich kam noch eine Radfahrerin hinzu, so dass wir uns bei den Hilfeleistungen ergänzen konnten. Eher zufällig kam auch noch die Polizei hinzu, nahm aber eine eher passive Rolle ein. Wenn du doch so dringende Termine hattest: Hast du das den gegenüber artikuliert? Warum har die da nicht "übernommen"? Oder die Radfahrerin allein "weitergemacht", nachdem ihr gemeinsam eine Erstversorgung gewährleistet hattet? 5.) Im Zuge der ersten Hilfe investierte ich 2 Decken, die nun durch das Blut des Verletzten unbrauchbar sind, [...] Bezüglich der Decken dürfte es schwierig sein den Schaden zu beziffern, da sie scho älter waren und nur als Schmutz- und Kratzschutz bei etwaiger Beladung dienten. Können die Decken ihren Zweck womöglich nach einer gründlichen Reinigung immer noch erfüllen? Und um die Schadenshöhe zu ermitteln müsste man dann noch die Reinigungskosten dem Zeitwert gegenüberstellen. Alte Decken könnten annähernd wertlos sein. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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01.02.2014, 23:50
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Der Helfer in Notsituationen ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In diesem Sonderfall auch nicht nur gegen Personen- sondern auch gegen Sachschäden. Hier in NRW ist das die Unfallkasse NRW; denen wird jedenfalls nachgesagt, dass sie auf telefonische Anfragen Ersthelfern gegenüber sehr freundlich und kompetent Auskunft geben und dass auch die Abwicklung bestehender Ersatzansprüche nicht all zu bürokratisch gestaltet wird. Leider ist dieser besondere Versicherungsschutz auch den meisten Einsatzkräften nicht bekannt, so dass die Nothelfer am Notfallort selten diesen Hinweis bekommen. Der Tipp ist Klasse! Ich habe mich gerade mal ein wenig durch das SGB 7 gehangelt: Zitat § 2 Versicherung kraft Gesetzes (1) Kraft Gesetzes sind versichert 13. Personen, die a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, und: Zitat § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen Den nach § 2 Abs. 1 (...) Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften, soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht. Das scheint mir in der Tat der einfachste Weg zu sein. Ich wusste das bis eben auch noch nicht. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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02.02.2014, 00:54
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24392 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, auchdasnoch,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Zunächst einmal dafür, dass Du geholfen hast, denn das ist gar nicht so selbstverständlich, wie man eigentlich meinen sollte. Zu Deinen Kosten: Hier stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, wenn es wirklich nur um ein paar Euro geht, zumal jeder auch in nüchternem Zustand mal stolpern und in die Lage kommen kann, dass man Erste Hilfe benötigt. Nichtsdestotrotz sehe ich es wie Durban: Ich finde, es ist überhaupt nichts Verwerfliches daran, wenn ein Ersthelfer Schäden, die er erleidet, geltend macht. Als jemand, dem die Hilfe zu Gute kommt, wäre es mir auch unangenehm, wenn ich wüsste, das andere um mir zu helfen Schäden erlitten haben. Moralisch ist nichts dagegen zu sagen, wenn man die Unkosten, die man tatsächlich erlitten hat, ersetzt bekommen möchte. Wird z. B. teure Kleidung ruiniert, ist es legitim, sich diese ersetzen zu lassen. Hallo, CvR, je nach Sachlage (der TE kann hier sicher Näheres dazu sagen), kann es sein, dass die Polizeibeamten anderes zu tun hatten, zumal ja schon Ersthelfer vor Ort waren. Es ist durchaus möglich, dass die Beamten in der Zeit, in der der Verletzte versorgt wurde, den Verkehr geregelt haben, um die Gefahrenstelle abzusichern oder vielleicht musste einer von ihnen, während der andere den Verkehr regelte, auch Schaulustige abhalten oder ähnliches. Was bringt es, wenn die Polizeibeamten die Erste Hilfe übernehmen, wenn schon kompetente Ersthelfer sich um den Verletzten kümmern? Einfach übernehmen und die Ersthelfer wegschicken, wäre so oder so nicht möglich gewesen, denn die Beamten mussten ja auch noch klären, wie die Person überhaupt zu Fall gekommen ist und ob die Ersthelfer etwas dazu sagen können. Eine sofortige Befragung der weiteren anwesenden Personen (falls welche da waren) wäre in so einem Fall ebenfalls unerlässlich und Aufgabe der Polizei, denn im Nachhinein findet man diese in aller Regel nicht wieder und hätte somit wichtige Zeugen verloren, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Person nicht von allein aufgrund Alkoholkonsum gestürzt ist, sondern überfallen oder zusammengeschlagen wurde. Für den Ersthelfer stellen sich solche Fragen logischerweise nicht sofort, für einen Polizeibeamten dagegen schon. Wenn bei uns auf der Autobahn ein Unfall passiert, leisten wir als Polizeibeamte auch nur in den seltensten Fällen Erste Hilfe, sondern vergattern andere Verkehrsteilnehmer dazu und sorgen zunächst einmal für eine vernünftige Absicherung der Unfallstelle und dafür, dass andere nicht durch herumliegende Teile geschädigt werden können. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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02.02.2014, 02:14
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3183 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Naja, ist mir zum glück noch nie passiert.
Aber wenn ich heute dran denke ohne Feuerlöscher, mit aufgerissnem Verbandskasten usw. nach ein paar Kilometern in eine Kontrolle zu kommen. Die Polizisten vor Ort wollen mir kein Schriftstück geben dass ich das gebraucht habe. Und die anderen mir nicht glauben, dass ich das Zeugs wegen eines Unfalls gebraucht habe. In einem anständigen Winter mit der Karre ohne Standheizung usw. rumstehen. Ein paar Stunden brauchen um den irgendwenn zu erreichen der mir die Ersatzsachen bringt? Und das irgendwo in der Pampa. |
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02.02.2014, 07:54
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13411 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Super, dass Du Erste Hilfe geleistet hast!
So eine Einstellung wie Deine brauchen wir alle, denn vielleicht trifft´s einen ja auch mal selber und dann ist man froh, wenn einem auch geholfen wird. Neben den Tipps meiner Vorposter noch zwei weitere kleine Tipps für alle: - Verbrauchsmaterial aus dem Verbandkasten lässt sich in der Regel schnell und unbürokratisch am Rettungswagen ersetzen. Einfach mal freundlich fragen. Okay, wenn ich ein Polytrauma im Auto liegen habe, dann habe ich dafür bestimmt keinen Kopf, aber wenn es ein paar Schnittwunden etc. sind, dann hole ich auch gerne ein paar Mullbinden und Dreiecktücher aus dem Materialschrank für den Ersthelfer. - Bei einem Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen einfach mit dem Handy ein Kennzeichen eines beteiligten Fahrzeuges fotografieren, daheim den Zentralruf der Versicherer anrufen und den Schaden melden, dann kommt ein nettes Formular und Du trägst Deine Schäden und Deine Bankverbindung ein. |
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02.02.2014, 08:25
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Meinungen!
Der Helfer in Notsituationen ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In diesem Sonderfall auch nicht nur gegen Personen- sondern auch gegen Sachschäden. Ein sehr interessanter Aspekt, der mir so auch nicht bekannt gewesen ist. Zwar wusste ich von der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelfer, ging aber bislang davon aus, dass diese Versicherung nur bei unvorhergesehen Ereignissen greift. Wenn also z.B. der Ersthelfer in einen Folgeunfall verwickelt wird. Dass diese Versicherung evtl. auch "normale" Aufwendungen des Ersthelfers ersetzt war mir neu.4.) Weitere ca. 60 Minuten Freizeit investierte ich in Maßnahmen der ersten Hilfe Eine ganze Stunde? Ehrlich gesagt bin ich da ein wenig erschrocken. Warum hat es so lange gedauert, bis professionelle Hilfe da war? Das erscheint mir in einer deutschen Großstadt doch schon recht viel. Um aber Mißverständnisse zu vermeiden: Es dauerte keine Stunde bi zum Eintreffen des RD. Der RD dürfte (geschätzt) 20-30 Minuten nach Alarmierung eingetroffen sein. Mögliche Ursachen für die lange Anfahrtszeit könnten sein starker Berufsverkehr, Straßenglätte (eher unwahrscheinlich) viele zeitgleiche Alarmierungen. Reine Spekulation. Andererseits sind, meiner Erfahrung nach, soclche Wartezeiten nichts ungewöhnliches. Im Dezember 2012 rief ich nach einem Betriebsunfall die Leitstelle an und bat um Entsendung eines RTW. Nach 20 Minuten kam zu meiner Überraschung ein RTH als erste Einsatzkraft. Der RTW kam erst 5 Minuten später. Danach noch ein Großaufgebot an Polizei. Anfang des Monats hatte ich an einer Bundesstraße bei einem VU erste Hilfe geleistet. RD war recht schnell vor Ort. Polizei und THW (keine Ahnung wer die alarmiert hat, ihr Einsatz war aber durchaus sinnvoll) brauchten eine halbe Ewigkeit. Auch da war ich, neben anderen Ersthelfern, ca. eine Stunde vor Ort bis der Verletzte soweit stabilisiert und transportfähig, und das verunglückte Fahrzeug durch das THW gesichert war. Eine Stunde ist also auch in einer deutschen Großstadt schnell weg. je nach Sachlage (der TE kann hier sicher Näheres dazu sagen), kann es sein, dass die Polizeibeamten anderes zu tun hatten, zumal ja schon Ersthelfer vor Ort waren. Bis zum Eintreffen der Polizei war die Unfallstelle nur durch meinen PKW und dessen Warnblinklicht abgesichert. Ein Warndreieck hatte ich nicht aufegstellt, weil es imho in dieser Situation keinen Nutzen erbracht hätte. Durch das Eintreffen der Beamten kam noch ein weiteres KFZ mit Blaulicht zur Absicherung hinzu. Weitere Maßnahmen zur Absicherung der Unfallstelle trafen die Polizisten nicht. Wie Nachteule schon vermutet hat suchten die Polizisten (allerdings erfolglos) nach Zeugen. Ich war als erstes am Unfallort hatte den Unfallhergang aber nicht beobachtet. Alle anderen anwesenden Personen trafen erst nach mir am Unfallort ein, und konnten somit keine Angaben zum Unfallhergang machen.Wie oben beschrieben fragten sie weiterhin noch mindestens 2x nach wo der RTW bleibt. Zudem versuchten sie die Personalien des Verletzten festzustellen, nachdem dieser in den RTW verbracht worden war. Ob ihnen das gelungen ist entzieht sich meiner Kenntnis, weil der Verletzte nur eingeschränkt ansprechbar war, und ich die Unfallstelle dann verlassen habe. Ach ja, ein Polizist nahm mir dann noch den Müll (Rettungsdecke Verbandsmaterial etc.), den ich von der Straße geklaubt und eingetütet hatte, ab um diesen zu entsorgen. Gestern habe ich mal bei der zuständigen PI angerufen und mit einer Polizistin gesprochen, die den Vorgang aus den Aufzeichnungen ersehen, aber keine näheren Angaben machen konnte oder durfte. Sie versprach mir, dass mich der zuständige SB anrufen würde. Nun werde ich mal abwarten ob er tatsächlich anruft. Falls nicht werde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Mir ging es hier ja auch eher um einen Meinungsaustausch. Es hat mich einfach nur mal interessiert wie Ihr das sos seht, ob man in einer solchen Situation Schadenersatz fordern kann und sollte, oder eher nicht. Und diese Meinungen habe ich nun gehört bzw. gelesen und möchte mich an dieser Stelle noch einmal dafür ganz herzlich bedanken. |
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02.02.2014, 11:12
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 573 Beigetreten: 22.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38489 |
Hallo, ich finde es auch von dem te sehr gut ( wobei nachts zu helfen schon ueberlegenswert ist, also hilfe holen immer - aber so alleine aussteigen .... ) und selbstverständlich. Anmerken wollte ich aber auch, dass man hierzulande per gesetz dazu auch verpflichtet ist zu helfen und ich das persönlich auch sehr richtig finde.
Gruss |
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02.02.2014, 11:28
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Anmerken wollte ich aber auch, dass man hierzulande per gesetz dazu auch verpflichtet ist zu helfen (…) §323c StGB: Zitat Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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02.02.2014, 13:03
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
nachts zu helfen schon ueberlegenswert ist, also hilfe holen immer - aber so alleine aussteigen Diese Frage hat sich mir in dieser Situation nicht gestellt. Für einen Hinterhalt war die Straße zu belebt. Zudem ist "Nacht" ein relativer Begriff. Der Unfall hat sich gegen 18.10 Uhr ereignet. Ist ja nicht wirklich Nacht, zu dieser Jahreszeit aber dennoch dunkel. In ein paar Wochen ist es zu dieser Tageszeit noch (oder wieder) hell. Aber ich stimme Dir dahingehend zu, dass es Situationen geben kann, bei denen man sich überlegt ob man aussteigt. Das habe ich auch schon erlebt. Dabei ging es allerdings nur um Pannenhilfe. Damals hstte ich auch die Tür verriegelt und nur das Fenster einen Spalt weit geöffnet. Das war allerdings auch wirklich mitten in der Nacht in einer eher einsamen Umgebung. |
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02.02.2014, 13:23
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#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24392 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Lord.Brownie,
.... ( wobei nachts zu helfen schon ueberlegenswert ist, also hilfe holen immer - aber so alleine aussteigen .... ) ..... den wichtigsten Teil Deines Satzes habe ich mal etwas hervorgehoben, damit er nicht untergeht. Du hast recht damit, dass es Situationen geben kann, in denen man es einem Ersthelfer nicht zumuten kann, anzuhalten und/oder auszusteigen, um einem (möglichen) Verletzten zu helfen oder um auch nur eine Unfallstelle abzusichern. Ein Ersthelfer kann nicht gezwungen werden, sich in eine gefährliche Lage zu begeben, um einem anderen zu helfen. Erwartet werden kann allerdings, dass man zumindest umgehend jemanden verständigt, der helfen kann, der eine Unfallstelle absichert usw. Sei es über Handy, über eine Notrufsäule, eine Telefonzelle (soweit man überhaupt noch eine findet) oder indem man beim nächstgelegenen Haus klingelt und darum bittet, Polizei und Rettungsdienste zu verständigen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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02.02.2014, 15:40
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#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Ich freue mich, zwar nicht unbedingt darüber, wenn ich als Helfer bei einem Unfall agiere, sehe es aber als selbstverständlich an, zu helfen, wenn ich auf eine Person in Not stosse - ohne jeden Gedanken an Erstattung meiner Auslagen. Und ich sehe es als selbstverständlich an, dass wenn mir schon jemand hilft, dass ich mich auf jeden Fall bedanke (sofern möglich, als ich als Ersthelfer vor Ort war und die Person kaum ansprechbar war kann sie das natürlich nicht und später wusste sie meinen Namen sowieso nicht) und natürlich demjenigen seine Kosten erstatte, wenn nicht über eine Versicherung, dann auf jeden Fall aus meiner Tasche. |
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02.02.2014, 16:56
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#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 263 Beigetreten: 28.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5794 |
Aber wenn ich heute dran denke ohne Feuerlöscher, mit aufgerissnem Verbandskasten usw. nach ein paar Kilometern in eine Kontrolle zu kommen. Ich find den Einwand von "Tanker" interessant. Wie sieht es dann mit dem nicht mehr vollständigen Verbandskasten aus ? Darf ich damit erstmal weiterfahren ? und wie lang ? wie weit ? oder muß ich mir sofort (zum Beispiel an einer Tankstelle) einen neuen holen ? (obwohl ich zu Hause vielleicht noch einen rumliegen hab ?) Der Satz "Den Verbandskasten hab ich gerade gebraucht" werden die Polizisten wahrscheinlich öfters hören |
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02.02.2014, 17:10
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#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 26.10.2012 Mitglieds-Nr.: 66004 |
Den Gebrauch kann man sich doch bestimmt von den am Unfallort erschienen Beamten bestätigen lassen, oder nicht?
-------------------- “Once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been, and there you will always long to return.”
-Leonardo da Vinci- |
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02.02.2014, 20:08
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#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3183 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Theoretisch muß das jemand bestätigen dass man den Verbandskasten gebraucht hat. Nur wer? Ich habe mich mal vor Jahren bei einem Kunden geschnitten. Es war weit und breit keiner da. Auf dem Lieferschein stand "selbst abladen". Blieb mir nichts anderes übrig als eines aus dem Verbandskasten ein Pflaster zu nehmen. Als Nachweiß hatte ich nur ein Pflaster am Finger und ein fehledes Pflaster im Verbandskasten. Ob das gereicht hätte?
Ob es die Polizei bei einem Unfall tut? Da kann ich mir alles vorstellen. Von der Freude dass sie es nicht selbst tun mussten unterschreiben bis zur Strafe, weil ich es nicht nachweisen kann, dass der Verbandskasten nicht schon vorher geöffnet war. Ich weiß nur von den LKW Kontrollen, dass die diejenigen, die gleich ihre Unterschrift auf die Tachoscheibe setzten sehr gering war. Die Mehrzahl musste ich dazu auffordern und ein paar wenige unterschrieben nicht mal auf meine Aufforderung. |
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02.02.2014, 21:02
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#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1847 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
Naja, ich war auch gelegentlich in der Lage, den Kram rausfummeln zu müssen bzw kommt man auch ganz schnell auf kreative Lösungen, wenn da irgendwas richtig Böses passiert ist. Da hats auch schon diverse "Kollateralschäden" gegeben.
Ich verbuche sowas immer unter der Rubrik: Eventuell liegst Du mal in der Ecke rum und dann bist Du froh, daß Dir einer hilft...mir ist bisher noch nie in den Sinn gekommen, irgendwo die paar Verbandspäckchen, oder die beschmierte Klamotte vom "Verursacher" einzufordern. -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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02.02.2014, 22:07
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#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Klar. Aber @hk_do hatte ja das Thema der Gemeindeunfallversicherung ins Spiel gebracht. Bei Kleinkram wäre es mir den Aufwand nicht wert. Aber so muss sich ja niemand den Aufwand an die Backe nageln.
Das Thema "Weiterfahren mit nicht mehr komplettem Verbandkasten bzw. wie von @Tanker erwähnt leeren Feuerlöschern" wäre sicher auch interessant. @Mods: Abspalten? -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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11.07.2014, 20:46
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 |
... Das ist ja nun ein Doppelpost, bleibe doch in deinem eigens erstellten Thread, das macht es den Mitschreibern einfacher Anmerkung Moderator: Dort geht es zu @Flensmanns Thema auch weiter. Danke, @noname. Der Beitrag wurde von durban bearbeitet: 11.07.2014, 20:53 -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
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12.07.2014, 07:58
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 |
4.) Weitere ca. 60 Minuten Freizeit investierte ich in Maßnahmen der ersten Hilfe Schadensersatz gibt es nur für finanziellen Schaden, nicht aber für entgangene Freizeit. Das wäre auch so, wenn Du eine Stunde zu spät zur Arbeit gekommen wärst und die Stunde hättest nacharbeiten müssen. |
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12.07.2014, 17:46
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#36
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24392 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Wernecm,
bist Du Dir mit den Schadensersatzansprüchen bzgl. der Arbeitszeit sicher? Wenn ich mich nicht irre, kann in so einem Fall der Arbeitgeber des Ersthelfers Schadensersatzansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers für die entgangene Arbeitszeit stellen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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12.07.2014, 18:04
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#37
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Wieso, oder genauer: woraus, sollte ein Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch haben?
SGB VII gegen die Unfallkasse scheidet aus, der AG ist ja kein Helfer. Auch die bei Nothilfe sonst einschlägigen Regelungen der §§ 677ff. BGB gelten auch nur für den Helfer. Und der allgemeine Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB trägt nicht, weil der Verunfallte kein Rechtsgut des AG verletzt hat. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.07.2014, 20:01
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 |
Wenn ich mich nicht irre, kann in so einem Fall der Arbeitgeber des Ersthelfers Schadensersatzansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers für die entgangene Arbeitszeit stellen. Gibt es sowas nicht auch für z.B. ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Firma muss dem ehrenamtlichen Feuerwehrler ja während der Arbeitszeit freistellen, wenn Alarm ist (kommt natürlich auch bisserl drauf an, was für ein Alarm es ist). Das ist für den AG ja auch ein finanzieller Schaden. Unsere Feuerwehrler hatten dieses Jahr schon 3 Großeinsätze, bei denen sogar über die Landkreisgrenzen alarmiert wurde, da kommen ein paar Stündchen zusammen... -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
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12.07.2014, 20:44
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#39
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Richtig, das ist aber spezialgesetzlich geregelt: Katastrophenschutzhelfer und freiwillige Feuerwehrleute müssen im Einsatzfall freigestellt werden. Dafür kann der Arbeitgeber eine Kompensation vom Staat verlangen. Einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gibt es aber nicht.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.07.2014, 21:43
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7197 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Gibt es sowas nicht auch für z.B. ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Firma muss dem ehrenamtlichen Feuerwehrler ja während der Arbeitszeit freistellen, wenn Alarm ist (kommt natürlich auch bisserl drauf an, was für ein Alarm es ist). Das ist für den AG ja auch ein finanzieller Schaden. Der Feuerwehrmann muss bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden, der (private) Arbeitgeber erhält die Lohnkosten (und Nebenkosten) vom Träger ersetzt. Ich gehe aber davon aus, dass der normale Ersthelfer keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, sondern schlichtweg entschuldigt fehlt; demnach hätte er aber wohl für die Fehlzeit keinen Anspruch auf Bezahlung. Es entsteht ihm also ggf. ein Vermögensschaden. Da der Ersastzanspruch nach §13 SGB VII sich nur auf Sachschäden und Auslagen erstreckt, sehe ich erstmal keinen Anspruch auf Schadenersatz. Aber da sowohl Arbeits- wie auch Sozialrecht nicht unbedingt mein täglich Brot sind und ich im übrigen auch Ingenieur und nicht Rechtsgelehrter bin, warte ich gespannt auf Korrekturen (und deren Begründungen) |
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12.07.2014, 21:47
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#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 |
Bei der heute vielfach üblichen Gleitzeit gibt es allerdings keinen Gehaltsabzug.
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13.07.2014, 04:49
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#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7197 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
ja, wenn der Ausfall durch Gleitzeit aufgefangen werden kann, entsteht kein Schaden.
IIRC gibt es auch für Feuerwehrangehörige ein Urteil, dass diese dann keine Lohnfortzahlung beanspruchen können. |
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13.07.2014, 09:52
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#43
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Du meinst bei Gleitzeit? Oder generell?
Generell muss ja Lohnfortzahlung gewährt werden, deshalb gibt es ja den Kompensationsanspruch. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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13.07.2014, 10:25
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1706 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 |
ja, wenn der Ausfall durch Gleitzeit aufgefangen werden kann, entsteht kein Schaden. IIRC gibt es auch für Feuerwehrangehörige ein Urteil, dass diese dann keine Lohnfortzahlung beanspruchen können. So pauschal kann man das aber nicht sagen. Der Feuerwehrmann/Arbeitnehmer muss ja Gelegenheit die Stunden nach zu holen und dabei die arbeitsrechtlichen Gesetze und und arbeitszeitlichen Regeln einzuhalten. (Kernarbeitszeit, max. tägliche Arbeitszeit usw.) das gilt dann natürlich auch für den Ersthelfer. Gruß Jens Hoffentlich liest mein Stadtkämmere hier nicht mit, da ich einen Flatrate-Arbeitsvertrag habe und in den letzten Jahren zwischen 150 und 300 unbezahlten Überstunden gemacht habe, kann mein Arbeitgeber ja gar nichts einreichen. (Selbst eine 14tägige Fortbildung nicht.) -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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13.07.2014, 18:15
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7197 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
ja, wenn der Ausfall durch Gleitzeit aufgefangen werden kann, entsteht kein Schaden. IIRC gibt es auch für Feuerwehrangehörige ein Urteil, dass diese dann keine Lohnfortzahlung beanspruchen können. So pauschal kann man das aber nicht sagen. doch, natürlich: ganz pauschal wenn - dann (und wenn nicht, dann natürlich nicht...) Zitat Der Feuerwehrmann/Arbeitnehmer muss ja Gelegenheit die Stunden nach zu holen Ja, das muss sowohl betrieblich als auch persönlich überhaupt möglich sein. Zitat und dabei die arbeitsrechtlichen Gesetze und und arbeitszeitlichen Regeln einzuhalten. (Kernarbeitszeit, max. tägliche Arbeitszeit usw.) das gilt dann natürlich auch für den Ersthelfer. Wobei die Tätigkeit für die Feuerwehr nicht als Arbeitszeit i.S.d. Gesetzes gilt. Sonst wäre das System freiwillige Feuerwehr wohl auch faktisch nicht mehr funktionsfähig. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 19:28 |