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> Zusätzliche Sitzplätze in einem Pkw schaffen, Insgesamt nicht mehr als neun.
Kühltaxi
Beitrag 29.12.2013, 16:32
Beitrag #1


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 29.12.2013, 10:30) *
Zitat (_robby_ @ 29.12.2013, 10:16) *
Sein Argument: Laut Straßenverkehrsordnung dürfen so viele Personen befördert werden, wie sich Gurte im Fahrzeug befinden.

Da hat er zwar recht - ....

Ein Nebenaspekt dieses Themas der mich im eigenen Interesse sehr interessiert, Mod soll abspalten falls zu sehr OT.

Was heißt das konkret?
- Darf ich in einen Pkw mit sagen wir mal fünf Sitzplätzen eine beliebige Zweierbank mit Gurten ohne TÜV-Abnahme und Eintragung zusätzlicher Sitzplätze einbauen (ggfs. ohne Werkzeug herausnehmbar wenn das Voraussetzung ist) und auch benutzen?
- Oder heißt das nur daß ich an einer vorhandenen Sitzbank zusätzliche Gurte (natürlich zugelassene mit entsprechender Kennzeichnung), ebenfalls ohne TÜV-Abnahme und Eintragung zusätzlicher Sitzplätze, einbauen und benutzen darf? Dieses ist bei vielen Autos mit nur vier eingetragenen Sitzplätzen ziemlich leicht und ohne zusätzliche Befestigungspunkte möglich, man muß nur auf die Schrauben der Gurtschlösser an der einen Seite noch einen Beckengurt und an der anderen ein zweites Gurtschloß machen.
- Oder heißt es daß ich es gar nicht darf weil ich zwar nicht gegen die StVO aber gegen sonstwas (z. B. die angesprochene StVZO) verstoße?

Ich gehe mal davon aus daß die zusätzlichen Plätze dieses Themas auch nicht eingetragen sind, das ginge ja hier auch gar nicht weil damit die magische Zahl Neun überschritten würde und der Pkw wäre keiner mehr. Meine Frage bewegt sich nur in der Grenze von neun Plätzen und Personen.

Zitat (hk_do @ 29.12.2013, 14:17) *
§21 verlangt übrigens nicht nur eine ausreichende Anzahl von Gurten, sondern eine ausreichende Anzahl von mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten Sitzplätzen...

Auf einer vorhandenen Sitbank dürfte die Anzahl der Plätze nur durch die der Gurte definiert sein, es sei denn es wäre auch noch eine Mindestbreite pro Person gefordert die aber meiner Erwartung nach nicht übermäßig hoch ausfallen würde.


Auf Wunsch des Autors eigenen Thread spendiert.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 29.12.2013, 18:11


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TimeX
Beitrag 29.12.2013, 20:00
Beitrag #2


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Ich vermute das es da mal eine Änderung gab ?

Zitat (Kühltaxi @ 29.12.2013, 16:32) *
- Darf ich in einen Pkw mit sagen wir mal fünf Sitzplätzen eine beliebige Zweierbank mit Gurten ohne TÜV-Abnahme und Eintragung zusätzlicher Sitzplätze einbauen (ggfs. ohne Werkzeug herausnehmbar wenn das Voraussetzung ist) und auch benutzen?

Bei meinem Audi 100 waren 5 Sitzplätze eingetragen, er hatte jedoch im Kofferraum eine ausklappbare "Kinderbank" mit nochmals 2 (rückwärtigen) Sitzplätzen. Im Fahrzeugschein stand dann bei den Bemerkungen (in etwa) "Abweichend 7 Sitzplätze, davon 2 bis max 65 KG".
Es wurde damals also extra eingetragen das mehr Sitzplätze verfügbar (benutzbar) sind, als eigentlich vorgesehen

Diese "Kinderbank" wird inzwischen bei ebay sehr hoch gehandelt da man sie problemlos nachrüsten kann. Eine zusätzliche TÜV Eintragung ist laut div. Foren NICHT MEHR erforderlich. (so wie auch eine nachgerüstete Anhängerkupplung nicht mehr eingetragen werden muß)

Zitat (Kühltaxi @ 29.12.2013, 16:32) *
- Oder heißt das nur daß ich an einer vorhandenen Sitzbank zusätzliche Gurte (natürlich zugelassene mit entsprechender Kennzeichnung), ebenfalls ohne TÜV-Abnahme und Eintragung zusätzlicher Sitzplätze, einbauen und benutzen darf? Dieses ist bei vielen Autos mit nur vier eingetragenen Sitzplätzen ziemlich leicht und ohne zusätzliche Befestigungspunkte möglich, man muß nur auf die Schrauben der Gurtschlösser an der einen Seite noch einen Beckengurt und an der anderen ein zweites Gurtschloß machen.

Die Frage kann ich mit einem einfachen JA beantworten smile.gif
Bei meinem (normalen) 2er Golf waren 5 Sitzplätze eingetragen. Bei meinem Nachfolger, einem 2er Golf Country waren nur 4 Sitzplätze eingetragen. Obwohl die Rückbank 3 Gurte hatte. Auf die Nachfrage beim TÜV bekam ich nur ein müdes Lächeln und die Aussage:
"Der Country ist durch die Verstärkungen einfach schwerer als der normale Golf. Wichtig ist nur die Achslast. Wenn sie 4 Kinder mitnehmen ist das absolut kein Problem"
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hk_do
Beitrag 01.01.2014, 21:34
Beitrag #3


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Zitat (Kühltaxi @ 29.12.2013, 16:32) *
Was heißt das konkret?
- Darf ich in einen Pkw mit sagen wir mal fünf Sitzplätzen eine beliebige Zweierbank mit Gurten ohne TÜV-Abnahme und Eintragung zusätzlicher Sitzplätze einbauen (ggfs. ohne Werkzeug herausnehmbar wenn das Voraussetzung ist) und auch benutzen?


no.gif

Für Sitzplätze sind diverse (je nach Erstzulassung unterschiedliche) technische Voraussetzungen zu erfüllen, deren Einhaltung durch ein Gutachten nach §19(2) i.V.m. §21 StVZO nachzuweisen ist. Danach ist bei der Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen und erst nach der Erteilung darf das Fahrezeug wieder genutzt werden.

Falls es sich allerdings z.B. um ein Vorkriegs-Fahrzeug handelt: ja, dann dürfte die Sache wohl deutlich einfacher sein...
(die geänderte Anzahl der Sitzplätze wäre bei nächster Befassung in den Fahrzeugpapieren zu ändern)


Zitat
- Oder heißt das nur daß ich an einer vorhandenen Sitzbank zusätzliche Gurte (natürlich zugelassene mit entsprechender Kennzeichnung), ebenfalls ohne TÜV-Abnahme und Eintragung zusätzlicher Sitzplätze, einbauen und benutzen darf? Dieses ist bei vielen Autos mit nur vier eingetragenen Sitzplätzen ziemlich leicht und ohne zusätzliche Befestigungspunkte möglich, man muß nur auf die Schrauben der Gurtschlösser an der einen Seite noch einen Beckengurt und an der anderen ein zweites Gurtschloß machen.


auch da müsste ja für den fünften Sitzplatz die Einhaltung der diversen Vorschriften irgendwie nachgewiesen sein...

Zitat
- Oder heißt es daß ich es gar nicht darf weil ich zwar nicht gegen die StVO aber gegen sonstwas (z. B. die angesprochene StVZO) verstoße?


Vereinfacht gesagt: So ist es.

Zitat
Auf einer vorhandenen Sitbank dürfte die Anzahl der Plätze nur durch die der Gurte definiert sein, es sei denn es wäre auch noch eine Mindestbreite pro Person gefordert die aber meiner Erwartung nach nicht übermäßig hoch ausfallen würde.


Die Anzahl der Plätze dürfte mMn vor allem dadurch definiert sein, was im Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis steht.
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