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> Geblitzt mit Mietauto - Verjährung
Tommydeluxe
Beitrag 05.12.2013, 16:59
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ihr habt Zeit & Lust und könnt mir kurz bei meinem Fall helfen:

Ich bin am 13.08.2013 mit einem Sixt Mietauto geblitzt worden, leider mit 32 km/h zuviel. Kosten:

120,- Euro Bußgeld
+ 25,- Euro Gebühren
+ 3,50 Euro Auslagen
= 148,50 Euro
plus 3 Punkte.

Für mich als Student ist das nicht wenig Geld sad.gif

Gestern am 04.12.2013 wurde mir per Einschreiben (förmliche Zustellung) direkt der Bußgeldbescheid zugesendet. Geblitzt wurde ich ja bereits am 13.08.2013 also vor 16 Wochen.

Da der Mietwagen auf Sixt zugelassen ist, wird der Landkreis vermutlich zu Beginn am Anfang erst Sixt angeschrieben haben. Ob Sixt dann direkt meinen Namen genannt hat oder aber an meine Firma weiter verwiesen hat (das Auto wurde von meiner Firma angemietet), weiß ich nicht.

Ist durch diese Maßnahmen die Verjährung unterbrochen oder läuft die weiter?
Mich wundert auch, dass in dem Bußgeldbescheid kein Blitzerfoto enthalten war.

Ich wollte Eure Meinung zu Verjährung erstmal hören bevor ich erfolglos Widerspruch einlege.

Es wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.

Danke schon einmal vorab!

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amfa
Beitrag 05.12.2013, 17:13
Beitrag #2


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Also ich würde auf jedenfall Einspruch einlegen und mich um Akteneinisicht bemühen.

Denn wenn vorher nie was gegen dich angeordnet wurde dürfte das verjährt sein.
Beispielsweise ein Anhörungsbogen, der eigentlich vorher kommt, aber evtl einfach nicht angekommen ist.

Ansonsten wenn es das nicht ist, ist die Tat eigentlich verjährt.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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TAK
Beitrag 05.12.2013, 17:27
Beitrag #3


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Normales Vorgehen wäre gewesen
Ende August Zeugenfragebogen an Sixt --> Sixt teilt deine Firma als Mieter mit
Ende September Zeugenfragebogen an deine Firma --> Firma teilt dich als Fahrer mit
Mitte Oktober Anhörung an dich --> ggf. verschollen
Mitte November --> Passbildanfrage ans EMA
Anfang Dezember --> BGB an dich.

Schaut man sich das an, dann hättest du nur vom Anhörungsbogen etwas mitbekommen müssen... wenn dieser wirklich verschollen gegangen ist, dann war trotzdem alles innerhalb der Verjährung.

ich empfehle einen kurzen Anruf bei der Sachbearbeiterin und würde wegen Verjährung nachfragen bzw. wann an dich eine Anhörung ging...
Alternativ wie @amfa vorschlug, AE nehmen... dies kann normalerweise in der Bußgeldstelle gehen, über einen Rechtsanwalt und ggf. auch durch Zusendung der Akte an dich oder deine Gemeinde...


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Tommydeluxe
Beitrag 05.12.2013, 17:39
Beitrag #4


Neuling


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Danke für Eure schnelle Antworten!

Ich kann keine Hilfe vom Anwalt in Anspruch nehmen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Wenn ich den Anwalt selber bezahlen müsste würde ich vermutlich mindestens genauso viel wie das Bugeld zahlen..

Die Punkte sind mir relativ egal.

Sobald der Landkreis den Anhörungsbogen verschickt hat, ist die Frist unterbrochen? Auch wenn dieser nicht mehr Einschreiben verschickt worden?

Wie sollte ich das Gespräch mit der Sachbearbeiterin denn angehen? Ich kann ja eventuell noch hoffen, dass ich auf dem Bild nicht zu erkennen bin. Diesen "Trumpf" würde ich ja gerne auch noch in der Hand behalten...
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Andreas
Beitrag 05.12.2013, 17:40
Beitrag #5


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Zitat (Tommydeluxe @ 05.12.2013, 17:39) *
Sobald der Landkreis den Anhörungsbogen verschickt hat, ist die Frist unterbrochen? Auch wenn dieser nicht mehr Einschreiben verschickt worden?


Ja, sofern die Anhörung innerhalb der 3 Monate angeordnet wurde.


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TAK
Beitrag 05.12.2013, 17:44
Beitrag #6


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wenn man dich auf dem Bild nicht erkannt hätte, hätte eine sorgfältig arbeitende Bußgeldstelle auch keinen Bußgeldbescheid erlassen!

Das Gespräch würde ich höflich führen, denn du möchtest ja etwas von der Sachbearbeiterin und nicht sie von dir...
Ansonsten eben sagen, dass du einen BGB erhalten hast und nicht weisst ob du damals gefahren bist und du eben bisher noch gar nichts davon mitbekommen hast und dass doch da irgendwann Verjährung eintreten muss. Wenn sie dir dann sagen sollte, dass du eine Anhörung bekommen hast dann mal nachfragen wann das war und an welche Adresse...


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Tommydeluxe
Beitrag 05.12.2013, 17:54
Beitrag #7


Neuling


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Danke für Eure Hilfe! Ich werde morgen bzw. evtl. Montag mal bei der Bußgeldstelle anrufen und nachfragen. Halte Euch aber mal auf dem Laufenden!
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TAK
Beitrag 05.12.2013, 17:57
Beitrag #8


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denke daran, dass der Bußgeldbescheid zwei nach Zustellung rechtskräftig wird... danach geht gar nix mehr!


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Tommydeluxe
Beitrag 05.12.2013, 18:31
Beitrag #9


Neuling


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Danke für die Erinnerung - daran denke ich!
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Ichtyos
Beitrag 05.12.2013, 18:35
Beitrag #10


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Zitat (TAK @ 05.12.2013, 17:57) *
denke daran, dass der Bußgeldbescheid zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig wird... danach geht gar nix mehr!

Ich habe mal ein wichtiges Wort nachgeliefert. wavey.gif


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