... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Ordnungsamtaufkleber und überfordert
DalvorVandryn
Beitrag 27.09.2013, 17:03
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 27.09.2013
Mitglieds-Nr.: 70062



    
 
Hallo erstmal,

ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich eine ganz wichtige bzw. dringende Frage hätte.

Ich bin vor kurzem wegen einer Ausbildung aus meinem Elternhaus ausgezogen und in eine andere Stadt circa 200km von meinen Eltern gezogen.
Leider ging im 2 Monat mein Auto kaputt. Da ich vor meinem Umzug schon zu viel Geld in das Auto gesteckt hatte, konnte ich dieses Mal meine Eltern
überreden mir ein neues Auto zu holen. In der Zwischenzeit durfte ich auch das Auto meines Chefs nutzen.

Letzte Woche kamen meine Eltern vorbei und wollten die Nummernschilder, sowie den Fahrzeugschein zur Abmeldung mitnehmen.
Weil mein Auto leider echt nicht mehr so gut aussieht und eigentlich auch nicht wirklich fahrtüchtig ist (auch kein TÜV/AU), habe ich bis dato noch keinen Käufer gefunden.

Heute jedoch klebte ein orangener Zettel vom Ordnungsamt auf meinem Fahrzeug, dass ich dieses doch bitte wegbewegen sollte sonst wird es abgeschleppt bzw. verschrottet.
Da ich jedoch dieses Auto verkaufen will und in einer neuen Stadt in einer Wohnung, d.h. ohne privates Gründstück, wohne bleibt mir vermutlich bist zum Verkauf nur die Möglichkeit der Anmietung eines
Stellplatzes. Wiederrum ist aber genau hier der Knackpunkt:

Der Wagen ist abgemeldet, hat keine Nummernschilder, mitten vor dem Fahrerfenster klebt ein relativ schlecht abzubekommender Aufkleber und ich soll den Wagen bewegen. Wie soll ich das denn anstellen?
Ich meine mit meinem Azubi-Gehalt, gerade das aus dem ersten Lehrjahr, werde ich wohl kaum einen Abschleppdienst beauftragen und auf Ärger, warum ich denn dieses Fahrzeug fahre habe ich auch keine Lust.

Ich hoffe mir kann geholfen werden.

Gruß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 27.09.2013, 17:20
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Kurzzeitkennzeichen, Abschlepper, wie auch immer. Die Beseitigung des Fahrzeugs fällt in deine Verantwortung, ob du Lust hast, die damit verbundenen Kosten zu tragen, spielt dabei keine Rolle.
Auch das Abstellen des Fahrzeugs in seinem aktuellen Zustand auf einer öffentlichen Straße stellt bereits eine OWi dar.


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
herminator
Beitrag 27.09.2013, 17:31
Beitrag #3


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 12.03.2008
Mitglieds-Nr.: 40703



Zitat (DalvorVandryn @ 27.09.2013, 18:03) *
Der Wagen ist abgemeldet, hat keine Nummernschilder, mitten vor dem Fahrerfenster klebt ein relativ schlecht abzubekommender Aufkleber und ich soll den Wagen bewegen. Wie soll ich das denn anstellen?
Ich meine mit meinem Azubi-Gehalt, gerade das aus dem ersten Lehrjahr, werde ich wohl kaum einen Abschleppdienst beauftragen und auf Ärger, warum ich denn dieses Fahrzeug fahre habe ich auch keine Lust.

Ich hoffe mir kann geholfen werden.

Gruß

Um das Problem wirst Du Dich schon kümmern müssen. Wenn Du nichts tust wird es auf Deine Kosten abgeschleppt und verschrottet, wie hoch die Kosten dafür sind weiß ich nicht (ein paar hundert Euro werden es schon sein) und Verkaufspreis ist dann Null.

So wie Du das Fahrzeug beschreibst wird es ja eh maximal ein paar hundert Euro wert sein. Ob sich da die ganze Aktion Stellplatz anmieten das Fahrzeug dort hinbringen und weiter vor sich hingammeln lohnt?

Ich könnte mir vorstellen daß es die beste Lösung wäre das Fahrzeug kurzfristig für billiges Geld zu verkaufen an jemanden der es gleich mitnimmt und falls das nicht klappt eine Autoverwertung mit der Verschrottung zu beauftragen. Die zahlen im allgemeinen noch ein paar Euro oder nehmen es zumindest kostenfrei mit.
Wichtig: Verwertungsnachweis einfordern. Du sitzt als letzter Halter in der Scheiße wenn das Fahrzeug irgendwo in der Pampa entsorgt wurde und irgendwann auftaucht.

Was ich nicht ganz verstehe: Wieso haben Deine Eltern Schilder und Fahrzeugschein zur Abmeldung mitgenommen? Abmelden kannst Du das Fahrzeug an jeder beliebigen Zulassungsstelle dazu muß man nicht an den Heimatort.


vg h.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spritsparer
Beitrag 27.09.2013, 18:14
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 595
Beigetreten: 22.02.2007
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 28799



Meist haben die Leute, die ihr Auto abgemeldet irgendwo stehen lassen, kein Geld. Und die Stadtverwaltung streckt auch nicht gerne Abschleppkosten und Verschrottungskosten vor, ohne diese hinterher erfolgreich eintreiben zu können.
Daher hat man in der Regel ein paar Tage Zeit, wie viel, sollte auf dem roten Aufkleber stehen.

Die beste Sache ist wirklich, bald weg damit. Als Auktion ins Internet stellen, Laufzeit 3 Tage, mit realistischem Startgebot. Dann kauft ihn auch jemand.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tadzio
Beitrag 27.09.2013, 18:43
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1882
Beigetreten: 09.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18321




Herzlich willkommen im Verkehrsportal, DalvorVandryn! smile.gif

Weil die Frage bestimmt kommen wird: wenn Du das Auto mit Hilfe eines Seils oder Stange und eines anderen Autos wegbewegst, ist das kein "Abschleppen" (denn dafür fehlt es an der Notwendigkeit der Nothilfe), sondern ein "Schleppen". Und um das legal zu machen, gibt's sehr hohe Hürden, die Du und Dein Auto nicht schaffen. Weitere Details gibt's hier.

Wenn Du's trotzdem machst und erwischt wirst, hast Du richtig Ärger, der sich dann in Deinem Geldbeutel mal leicht mit ein paar hundert Euro niederschlägt.


Mein Tip ist also der gleiche wie der meiner Vorschreiber: möglichst schnell verkaufen, und dabei auch in Kauf nehmen, dass Du deutlich unter dem Preis bleibst, den Du Dir wünschen würdest. Alles andere hat das Potential, noch teurer zu werden.

Cheers
tadzio


--------------------
If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
erwin_a
Beitrag 27.09.2013, 18:52
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4981
Beigetreten: 23.08.2013
Mitglieds-Nr.: 69716



Guten Abend, @DalvorVandryn !
Du solltest nach Möglichkeit die auf dem Zettel angegebene Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. Soll heißen: Dein Fahrzeug sollte bald aus dem öffentlichen Straßenland verschwinden. Solche Zettel werden in der Regel angebracht, wenn der TÜV wenigstens 2 Monate abgelaufen ist, oder bsw. auch bei sogenannten Autowracks.
Nach Ablauf der dir gegebenen Frist musst du mit Abschlepp- und Entsorgungsgebühren rechnen. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 27.09.2013, 19:41
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24396
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, DalvorVandryn,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (DalvorVandryn @ 27.09.2013, 18:03) *
Weil mein Auto leider echt nicht mehr so gut aussieht und eigentlich auch nicht wirklich fahrtüchtig ist (auch kein TÜV/AU), habe ich bis dato noch keinen Käufer gefunden.

Such Dir einen der Verkäufer, die immer wieder ihre Visitenkarten verteilen und verkaufe das Auto an diesen.

Die nehmen fast alles, Hauptsache, das Auto hat Papiere dry.gif , und Du bist den Karren los.

Alles andere macht das Ganze nur noch teurer.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 08:37