Fahrzeug aus Belgien in Deutschland zulassen |
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Fahrzeug aus Belgien in Deutschland zulassen |
25.09.2013, 17:51
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70045 |
benötige dringend Hilfe! und zwar geht es um ein Fahrzeug was Ich vor ein paar tagen in Belgien gekauft habe. Es handelt sich um einen Saab 95 mit Autogas. Das Fahrzeug ist noch in Belgien angemeldet und ich möchte es jetzt auf meinen Namen hier in Deutschland anmelden. Die Autogasanlage (LPG) wurde nachträglich eingebaut und auch eingetragen(14 Nov. 2005). Die Papiere vom Einbau (Installation, Zertifikat) liegen mir vor. Jetzt aber will der TÜV in Deutschland diese Gasanlage nicht anerkennen, mit der Begründung diese Gasanlage sei in Belgien und nicht hier eingebaut. War jetzt schon in verschiedenen KFZ-Werkstätten (welche Gasanlagen einbauen) und habe meine Situation geschildert und die Papiere vorgelegt. Die haben mir die Richtigkeit der Papiere bestätigt und wundern sich genauso warum ich nicht beim TÜV zugelassen werde. ich habe auch in drei verschiedenen TÜV-Werkstätten nachgefragt, was genau das Problem sei, und alle drei Berater/Prüfer nannten mir verschiedene Gründe (entspreche nicht den in Deutschland geltenden Normen; die Papiere (Einzelabgasgutachten, COC-Papier) müssten Deutsch und nicht Belgisch/Holländisch/Französisch sein... hoffe jemand kann mir da weiter helfen liebe Grüsse Neli |
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25.09.2013, 20:06
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 595 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Du musst nicht zum TÜV, sondern zur Zulassungsstelle. Die Gasanlage steht ja schon in den Papieren und muss nicht noch einmal eingetragen werden.
Für die Zulassung brauchst du eine gültige HU. Wird dir diese verweigert, muss (!) der erhebliche Mangel auf dem Prüfbericht erwähnt werden. Also dies besorgen, und dann hier mit den genauen Angaben wieder fragen. |
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25.09.2013, 20:47
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7197 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ganz so einfach ist es nicht:
Der Saab 95 wurde laut wikipedia bis 1980 gebaut, hat also mit ziemlicher Sicherheit keine EU-Typgenehmigung. Das Fahrzeug kann dann (weil es schon einmal zugelassen war) in Deutschland nur über §21 StVZO in den Verkehr kommen. Um die Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen, muss er die notwendigen Bescheinigungen schon lesen können, sonst wird das nichts. Was ich allerdings nicht verstehe ist das erwähnte CoC-Papier, eine Anlage nach ECE-R115 kann ich mir so recht nicht vorstellen bei so einem Fahrzeug?! Eine Idee wäre es vielleicht, nach einem aaS mit entsprechenden Sprachkenntnissen zu suchen... |
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30.09.2013, 16:47
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 01.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44038 |
Ich glaube eher es geht um einen Saab 9-5.
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